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Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 7. August den Referentenwurf für die Novellierung der HOAI zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2019 vorgelegt, zu dem die Verbände und Kammern bis zum 24. August 2020 Stellung nehmen können. Vorgesehen ist, dass die neue HOAI zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird und dann für alle Verträge gilt, die ab dem Inkrafttreten geschlossen werden.

Anstelle der nach dem EuGH-Urteil nicht mehr zulässigen verbindlichen HOAI-Mindest- und Höchstsätze sieht der Referentenentwurf vor, die unverändert übernommenen Honorartafeln als Orientierung für die künftig freie Vereinbarung einer angemessenen Honorierung zu nutzen. Kommt keine Honorarvereinbarung zustande, so hat der Planer – wie bisher – einen Anspruch auf den Mindestsatz, der im Entwurf Basishonorarsatz heißt.

Um den Abschluss wirksamer Honorarvereinbarungen zu vereinfachen, sollen die Formanforderungen der HOAI deutlich reduziert werden. Danach reicht künftig für eine wirksame Honorarvereinbarung die einfache Textform. Außerdem ist es laut Entwurf für eine wirksame Honorarvereinbarung künftig auch nicht mehr erforderlich, dass diese bereits zur Auftragserteilung vorliegt.

Insbesondere dieser Punkt wird in der VBI-Stellungnahme kritisch gesehen, da zu befürchten ist, dass damit die Vergütung als wesentlicher Vertragsbestandteil unklar bleibt und somit häufig zu Nachverhandlungswünschen der Auftraggeber führen werde. Der VBI plädiert daher in seiner Stellungnahme dafür, diese Formvorschrift beizubehalten.

Außerdem erneuert der VBI in seiner Stellungnahme die von den Vertretern der Architekten und Ingenieure vorgeschlagene Forderung, den Mittelsatz als Regelsatz in die neue HOAI aufzunehmen, die leider erwartungsgemäß keinen Niederschlag im BMWI-Referentenentwurf fand.

Darüber hinaus muss aus Sicht des VBI nach der Novellierung umgehend eine Überarbeitung der Leistungsbilder inklusive einer Anpassung der Honorartafeln erfolgen.

HOAI-Referentenentwurf – Lesefassung

VBI-Stellungnahme zum HOAI-Referentenentwurf

Die gemeinsame Stellungnahme von AHO, Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer nennt den Entwurf eine geeignete Grundlage zur Anpassung der HOAI, sieht jedoch einigen Verbesserungsbedarf.

Filed Under: Alle Landesverbände, News Tagged With: EuGH-Urteil, HOAI, Stellungnahme

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Mit Start am 7. September bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mittelständischen Betrieben Förderung bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategie an. Mit dem Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ können kleine und mittlere Unternehmen finanzielle Zuschüsse beantragen. Auch freie Berufe sind antragsberechtigt. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Antragstellende Unternehmen dürfen 3 bis 499 Beschäftigte haben und müssen Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung. Detaillierte Informationen des BMWi zu Digital jetzt – Investitionen für KMU

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Das Bundeswirtschaftsministerium kürzt die Förderung der Energieberatung in einer Phase, in der die Sanierung von Bestandsgebäuden von zentraler Wichtigkeit ist. Laut BMWK ist die Nachfrage nach Förderung stark gestiegen Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht, was für das BMWK Anlass ist, die Förderhöhe zu reduzieren. Im EBN-Förderprogramm sind bis Anfang Juli bereits rund 3.200 Anträge eingegangen, im letzten Jahr waren es rund 6.000. Der Verband Beratender Ingenieure hält diese erneute Volte in der Förderpolitik der Bundesregierung für nicht zielführend. Sowohl die Erbringer von Leistungen in der Energieberatung und Gebäudesanierung als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher werden verunsichert und die dringend erforderliche Sanierung im Bestand ausgebremst.

Sanierungsfahrpläne sind ein unverzichtbares Instrument zur Optimierung von Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden. Sie bieten eine detaillierte Übersicht über notwendige Sanierungsschritte, ermöglichen eine Kosten-Nutzen-Analyse und helfen bei der Priorisierung der Maßnahmen. Durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans können Eigentümer systematisch vorgehen, was sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll ist. Dies fördert nicht nur die Energieeinsparung, sondern auch den langfristigen Werterhalt von Immobilien.

Bisher wurden diese Sanierungsfahrpläne durch staatliche Fördermittel großzügig unterstützt, wobei bis zu 80 Prozent der Kosten übernommen wurden. Diese Förderung wird nun ab Mittwoch, dem 7. August 2024, auf maximal 50 Prozent begrenzt. Besonders problematisch ist die extrem kurzfristige Ankündigung dieser Änderung, die lediglich zwei Tage vor Inkrafttreten kommuniziert wurde – und das mitten in der Ferienzeit. Diese kurzfristigen Änderungen belasten die Branche, die sich auf Rahmenbedingungen eingestellt hatten, die jetzt nicht mehr gelten sollen.

Bei der Förderung von Sanierungsfahrplänen spart die Bunderegierung am falschen Ende. Zwar ist es besser zu kürzen als den Fördertopf auslaufen zu lassen und letztlich komplett zu stoppen. Dennoch stellt gerade der Sanierungsfahrplan eine der wirkungsvollsten und kosteneffektivsten Maßnahmen dar, um Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der Energiewende zu unterstützen. Eine gute Planung ist essenziell, um den anhaltenden Abwärtstrend bei der Sanierungsrate zu stoppen. Diese lag lange Zeit bei lediglich einem Prozent, müsste jedoch bei zwei Prozent liegen, um die Ziele im Bausektor zu erreichen. Zuletzt fiel die Rate jedoch deutlich unter ein Prozent, mit weiter abfallender Tendenz. Eine nachhaltige Energiewende ist ohne eine effiziente und planvolle Sanierung von Bestandsgebäuden kaum realisierbar.

Filed Under: News Tagged With: Energetische Gebäudemodernisierung, Förderstopp

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Der VBI-Landesverband Niedersachsen hat sich zum Entwurf zur Novellierung des Architektengesetzes, des Ingenieurgesetzes und der Bauordnung für das Land geäußert. In seiner Stellungnahme spricht sich der VBI-Landesverband für die Beibehaltung der uneingeschränkten fachlichen Verantwortung des Ingenieurs in seiner Berufsausübung aus. Kritisch setzt sich der VBI Niedersachsen mit den Vorhaben auseinander, die Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer für die Bauvorlageberechtigung einzuführen und der Kammer den Erlass einer Fortbildungssatzung zu gestatten.

Filed Under: News, Niedersachsen Tagged With: Niedersachsen Ingenieurgesetz Bauordnung

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Am 3. September startet der inzwischen 6. Ausbildungskurs Mediation mit Schwerpunkt Planen und Bauen, dessen Programm gemeinsam von VBI und Steinbeis Hochschule entwickelt worden ist. Die berufsbegleitende Ausbildung befähigt die Teilnehmenden zu professioneller Begleitung von Bürgerbeteiligungsprozessen und zur Konfliktvermeidung in Planungsverfahren.

Die vom VBI initiierte Ausbildung richtet sich speziell an Ingenieurinnen und Ingenieure, die in der Projektpraxis stehen. Deshalb werden theoretische Inhalte im direkten Praxisbezug so vermittelt, dass erworbenes Fachwissen schnellstmöglich im Berufsalltag erfolgreich angewendet werden kann. Die erworbenen Werkzeuge und Methoden helfen, Konflikte zu vermeiden, zu entschärfen und zu lösen und damit maßgeblich zum Projekterfolg beizutragen. Durch die Aufteilung der Inhalte in sechs Module mit jeweils nur drei Tagen Präsenz am Standort Leipzig lässt sich die Ausbildung in den Berufsalltag einpassen.
VBI-Mitglieder nehmen zum reduzierten Sonderpreis teil.

Mehr Information und Anmeldemöglichkeit auf der Veranstalter-Website

PDF-Broschüre zum Ausbildungskurs

Kontakt:
Jonathan Barth
jonathan.barth@steinbeis-mediation.com
Tel.: 0341 22 51 318

Filed Under: News Tagged With: Ausbildung, Konfliktvermeidung, Mediation

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Das Bundeskabinett hat am 15. Juli den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen verabschiedet und damit den Weg für die Novellierung der HOAI frei gemacht.

Diese ist dringend erforderlich, weil der Europäische Gerichtshof am 4. Juli 2019 entschieden hat, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen europäisches Recht verstoßen. Das Regelwerk der HOAI muss daher grundlegend novelliert werden. Da es sich hierbei um eine Verordnung handelt, ist zunächst die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, neu zu fassen. Dafür hat der Kabinettsbeschluss vom 15. Juli den Weg geebnet. Nach der Sommerpause muss noch der Bundestag das Gesetz beschließen.

Parallel arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium an der Novellierung der HOAI selber. Ein erster Entwurf wird noch im Sommer erwartet. Sicher ist, dass es keine verbindlichen Mindestsätze mehr geben wird, sondern die Honorartafeln den Vertragsparteien eine Orientierung für eine angemessene Vergütung geben sollen.

Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen

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Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2020 „Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Danach können Vergabestellen des Bundes befristet bis zum 31. Dezember 2021 erhöhte Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen, freihändige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben sowie Direktvergaben anwenden.

Die Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge enthalten insbesondere folgende Erleichterungen:

  • Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden (insbesondere Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb).
  • Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.
  • Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 1.000 auf 3.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro hochgesetzt. Hier kann der öffentliche Auftraggeber unmittelbar den Auftrag erteilen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
  • Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.

Handlungsleitlinien zur Vergabe Öffentlicher Aufträge

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VBI-Mitglied Prof. Dr. Lamia Messari-Becker wurde in den Club of Rome aufgenommen. Der VBI gratuliert zu dieser Berufung in den Kreis namhafter Wissenschaftler und ehemaliger Staatschefs aus der ganzen Welt. Der 1968 gegründete Club of Rome mit Sitz in der Schweiz setzt sich für eine nachhaltige Zukunft der Menschheit ein.

Prof. Messari-Becker forscht und lehrt an der Universität Siegen auf den Gebieten Gebäudetechnologie und Bauphysik. Vorgeschlagen hat sie der ehemalige Co-Präsident des Club of Rome, Prof. Dr. Ernst-Ulrich von Weizsäcker.

Messarin-Becker, in Darmstadt ausgebildete und promovierte Bauingenieurin, engagiert sich für die nachhaltige Gestaltung von Gebäuden und Städten. Sie steht für eine ganzheitliche Sichtweise der Nachhaltigkeit in der Gebäude- und Stadtplanung und fordert eine stärkere Integration dieser Bereiche in jede Strategie der nachhaltigen Entwicklung. Die Professorin berät die Politik unter anderem im Expertenkreis des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und war bis Ende Juni 2020 im Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung tätig.


Weitere Informationen https://clubofrome.org/

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Nachdem Bundestag und Bundesrat am 3. Juli wesentliche Bestandteile des Corona-Konjunkturpakets beschlossen haben, schlägt die Planungs- und Bauwirtschaft konkrete Maßnahmen zur schnellen und zielgerichteten Umsetzung konjunkturfördernder Aktivitäten vor. Der VBI gehört zu den beteiligten Verbänden, Kammern und Organisationen.

Die beteiligten Verbände und Organisationen empfehlen Maßnahmen für das klimafreundliche Bauen, neue Förderprogramme für die öffentliche und digitale Infrastruktur und zur Stabilisierung städtischer und ländlicher Funktionen. Außerdem unterstreichen die Beteiligten die Bereitschaft von Planerbüros und Bauunternehmen, aktiv und zielorientiert an der Umsetzung des Konjunkturpakets mitzuwirken.

Maßnahmepapier der Planungs- und Bauwirtschaft

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Nachdem Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise beschlossen haben, gilt seit heute (1. Juli 2020) bis 31. Dezember 2020 die Senkung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent sowie des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 auf 5 Prozent.

Dazu gibt es einen ersten Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) sowie ein Merkblatt des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 30. Juni zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft. Dieses BMI-Papier ist noch nicht abschließend auf den aktuellen BMF-Anwendungserlass abgestimmt, sondern orientiert sich an einem Schreiben des BMF aus dem Jahr 2009. Eine Anpassung des aktuellen BMI-Merkblatts zur Umsatzsteuerabsenkung ist bereits angekündigt.

Anwendungserlass des BMF

BMI-Erlass für die Bauwirtschaft

BMF-Merkblatt 2009

Auch die von VBI gemeinsam mit BDB, BIngK und BVPI in Kooperation mit der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorab veröffentlichten Praxishinweise zur zeitlich befristeten Umsatzsteuersenkung beantworten wichtige Fragen aus der Planerpaxis.

Filed Under: Alle Landesverbände, News Tagged With: Coronakrise, Mehrwertsteuer, Planungsbüros, Praxistipps, Umsatzsteuer

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