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Der Deutsche Bundestag hat heute das Architekten- und Ingenieurleistungsgesetz beschlossen, das als gesetzliche Grundlage für die HOAI den Weg für die HOAI 2021 nun endgültig frei macht. Bis zuletzt war von den Verbänden und Kammern gefordert worden, in das Gesetz einen Hinweis zur Angemessenheit der Honorare aufzunehmen, um so einen reinen Preiswettbewerb zu verhindern. Dies ist im Gespräch mit den Koalitionsfraktionen im Bundestag gelungen.

Dazu erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele: „Wir freuen uns, dass die Angemessenheit in letzter Minute in das Gesetz aufgenommen wurde. Die weltweit bekannte Qualität deutscher Ingenieurleistungen gibt es nicht zu Dumpingpreisen. Wer Qualität will, muss angemessene Honorare zahlen. Es ist gut, dass die Hängepartie nach dem EuGH-Urteil im vergangenen Jahr nun beendet wurde und die HOAI ab dem 1. Januar 2021 als Orientierung für angemessene Honorare gilt. Nach dem Inkrafttreten von HOAI und Rahmengesetz muss es 2021 um die Aktualisierung der Leistungsbilder und die Erhöhung der seit 2013 unveränderten Tafelwerte gehen. Dies wird eine unserer zentralen Forderungen im Bundestagswahljahr sein.“

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Die VBI-Geschäftsstelle in Berlin-Mitte bleibt aufgrund der aktuellen Lage vorerst geschlossen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vorzugsweise per E-Mail und auch telefonisch weiterhin für Sie da. Der VBI folgt mit dieser Entscheidung seiner Verantwortung für Mitarbeiter und Gesellschaft und den aktuellen Appellen aus Politik und Wissenschaft, alles Notwendige dafür zu tun, Ansteckungen mit dem Corona-Virus zu vermeiden.

Die Kontaktdaten der VBI-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie hier auf der Website unter VBI/Über uns/Bundesgeschäftsstelle.

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Erst war die Idee da, inzwischen gibt es das gedruckte Büchlein: Das vom VBI angestoßene und mit Unterstützung weiterer Partner im Carlsen-Verlag publizierte Pixi-Buch „Meine Tante ist Bauingenieurin“. Die für Kinder im Vorschulalter und Leseanfänger gezeichnete und erzählte Geschichte handelt von Emil und seiner Tante Julia, die Emil in die Geheimnisse des Planens und Konstruierens einführt. Das Dach des großen Schwimmbads und die tolle Brücke, die seine Tante mit geplant hat, faszinieren ihn so sehr, dass Emil beschließt, später Bauingenieur zu werden. Ein dreijähriger Testleser war so begeistert, dass er die Geschichte tagelang nachspielte.

Sie können das Pixi-Buch zum Verschenken an Kinder und Enkelkinder von Kollegen, Freunden und Bekannten über den VBI-Shop bestellen, es kostet pro Stück 99 Cent (inkl. MwSt.), VBI-Mitglieder zahlen bei Bestellungen bis 10 Exemplare 80 Cent (inkl. MwSt.).

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Der Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin-Brandenburg (AIV) hat den Schinkel-Wettbewerb 2021 ausgelobt. Der Ideen- und Förderwettbewerb richtet sich an junge Leute bis 35 Jahre aus den Bereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur, Verkehrsplanung und Freie Kunst. Er zählt zu den bekanntesten und ältesten deutschen Nachwuchspreisen. Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro vergeben. Der VBI-Landesverband Berlin-Brandenburg ist erneut mit dem Sonderpreis für die Kooperation zwischen Architekten und Ingenieuren am Wettbewerb beteiligt. Landesvorsitzender Otto-Ewald Marek gehört außerdem als Mitglied des Schinkel-Ausschusses der Jury an.

Im aktuellen Wettbewerb werden unter dem Titel „grossWEST – Stadt als Ressource: Die Versorgung Berlins“ neue Ideen für den Westhafen und Großmarkt gesucht. Gesche Gerberund Ernst-Wolf Abée, Vorsitzende des Schinkel-Ausschusses: „Das Wettbewerbsgebiet des AIV-Schinkel-Wettbewerbs 2021 liegt am Westhafenkanal zwischen Putlitzbrücke und Charlottenburger Verbindungskanal. Trotz verkehrsgünstiger und relativ zentrumsnaher Lage sind die baulichen Strukturen und die Bedeutung für die Ver- und Entsorgung der Stadt den meisten Berlinerinnen und Berlinern unbekannt.“

Die Aufgabenstellungen für die Teilnehmer werden in verschiedenen Fachsparten gestellt, im Städtebau, in der Architektur und Landschaftsarchitektur, in der Verkehrsplanung und im konstruktiven Ingenieurbau, aber auch in der Freien Kunst.

Detaillierte Informationen zum AIV-Schinkel-Wettbewerb 2021, u.a. zu den Aufgabenstellungen in den ausgelobten Fachsparten: www.aiv-berlin-brandenburg.de.  Abgabeschluss ist am 15. Februar 2021.

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Der VBI hat ein Jahr vor der Bundestagswahl in einem Grundsatzpapier zentrale Positionsbestimmungen und Forderungen für eine starke Planungswirtschaft in Deutschland vorgestellt. Wie VBI-Präsident Jörg Thiele erklärt, werden die kommenden zehn Jahre die Branche tiefgreifend verändern: „Die Digitalisierung revolutioniert und integriert das Planen und Bauen. Der Klimawandel und die Reduzierung der CO2-Emissionen erfordern zwingend den Ausbau umweltfreundlicher Technologien, die Entwicklung neuer Bauverfahren und die verstärkte Nutzung natürlicher Baustoffe. Dafür sind auch deutlich beschleunigte und schlankere Planungsprozesse grundlegend. Gleichzeitig verstärken das bisher stetige Wirtschaftswachstum und der demografische Wandel den Wettbewerb um die besten Köpfe. Parallel ringen die Planungsunternehmen mit den Folgen der Coronakrise und den daraus erwachsenen Verzögerungen von Investitionen.“

Zentrale Forderungen:

Die grundsätzliche Trennung von Planung und Bauausführung stellt sicher, dass für den Auftraggeber optimale Planungsleistungen erbracht werden und keine Interessenvermischung stattfindet oder sachfremde Interessen in den Planungsprozess einfließen. Bei allen neuen Modellen integrierter Zusammenarbeit muss dieser Grundsatz berücksichtigt werden. Denn nur so werden langlebige Bauwerke realisiert, die viele Generationen nutzen können.

Für den VBI ist klar: Die Abschaffung der Verbindlichkeit der Honorar-Mindest- und Höchstsätze darf weder von den Auftraggebern als Signal für Dumpinghonorare verstanden werden, noch zu einem Unterbietungswettbewerb auf Seiten der Auftragnehmer führen. Beide Seiten sind gehalten, sich an den Mittelwerten der HOAI zu orientieren und dem Leistungswettbewerb Vorrang vor einem Preiswettbewerb einzuräumen. Nach der aktuellen Neuordnung der HOAI müssen schnell die einzelnen Leistungsbilder fortgeschrieben sowie die seit 2013 unveränderten Tafelwerte in der HOAI angehoben werden.

Als Eckpfeiler der deutschen Wirtschaft kann die deutsche Planungs- und Bauwirtschaft einen erheblichen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung des gesamten Landes leisten. Insbesondere durch öffentliche Investitionen in Verkehrsinfrastruktur, Wohnen, Gesundheit, Energieversorgung, Schulen und Industrie können nachhaltige Wachstumsimpulse für die gesamte deutsche Wirtschaft gesetzt werden. Investitionen sowohl der öffentlichen Hand als auch privater Investoren sollten daher im geplanten  Umfang fortgeführt und Kommunen dabei unterstützt werden.

Bei der Umsetzung von Infrastrukturvorhaben erschweren oft überlange Verfahren und restriktive Auflagen die zeitnahe Verwendung bereitgestellter Mittel. Die zentrale Herausforderung besteht daher darin, Planungs- und Genehmigungsprozesse so zu beschleunigen, dass die beschlossenen Straßen-, Schienen- und Wasserstraßen-Projekte deutlich schneller realisiert werden können. Daneben ist es erforderlich, die Vergabeverfahren qualitativ zu verbessern. Die Planungsunternehmen können nur dann belastbare Angebote erstellen, wenn in der Ausschreibung die geforderte Leistung hinreichend beschrieben ist. Vor Durchführung des Ausschreibungsverfahrens sollte der Auftraggeber seine Aufgabenstellung klären und eine Bedarfsplanung erstellen.

Der digitale Wandel fordert und ermöglicht neue Wege in der Wertschöpfungskette Bau. Die Reformkommission „Großprojekte“ hat einen wichtigen Impuls für die konsequente Einführung von BIM in Deutschland gegeben. Der VBI ist dabei aktiver Partnern und setzt auf erhebliche Effizienz- und Synergieeffekte.

Der VBI begrüßt die Klimaziele der Bundesregierung und den Green Deal der Europäischen Union zur weitgehenden Dekarbonisierung. Angesichts sehr langer Lebenszyklen von Gebäuden muss sich zukunftsfähiges Bauen schon heute an den Klimazielen von 2050 ausrichten. Daher ist es auf der einen Seite richtig, die Anforderungen an Neubauten im Blick zu behalten und schrittweise anzuheben. Auf der anderen Seite liegt der Hebel in der energetischen Sanierung der Bestandsgebäude. Daher schlägt der VBI eine steuerliche Förderung von Umnutzungsmaßnahmen vor, wenn so CO2 gegenüber einem Neubau eingespart werden kann. Die avisierte Betrachtung der grauen Energien ist daher zu begrüßen und sollte schon in die nächste Novelle des Gebäudeenergiegesetzes einfließen.

Durch die Mitgliedschaft im Akkreditierungsverbund für Bachelor-Studiengänge des Bauwesens (ASbau) fördert der VBI die berufsqualifizierende Hochschulausbildung der Bauingenieurinnen und Bauingenieure. Die Ingenieurunternehmen benötigen grundständig ausgebildete Ingenieure, die von Anfang an in der Lage sein müssen, Projektarbeit zu leisten. Daher tritt der VBI für eine konsequente Beachtung des vom ASbau erarbeiteten Referenzrahmens durch die Hochschulen und die Akkreditierungsinstitutionen ein.

Der VBI fordert verlässliche Rahmenbedingungen für deutsche Consultingunternehmen im Ausland. Hierfür müssen insbesondere die Vertragsbedingungen auf internationalen Märkten fair und transparent sein. Deutsche und europäische Auftraggeber und Finanzierungsinstitutionen müssen bei der Vertrags-gestaltung darauf achten, Probleme der Doppelbesteuerung zu vermeiden. Im Rahmen von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit gilt es, möglichst eine Steuerbefreiung der Projekte zu erreichen und die Bewertung der Angebote auf der Grundlage von Nettowerten vorzunehmen.

Zum VBI-Positionspapier für eine starke Planungswirtschaft in Deutschland

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Die Bundesregierung hat gestern per Kabinettsbeschluss den Weg dafür frei gemacht, dass die neue Honorarordnung für Ingenieure und Architekten HOAI am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann. In der Neufassung bleiben die Regelungen der bisherigen HOAI für die Honorarkalkulation gültig. Die unverändert übernommenen Honorartafeln dienen künftig als Orientierung für die freie Vereinbarung angemessener Planerhonorare. Damit trägt die neue HOAI dem EuGH-Urteil vom Juli 2019 Rechnung, das verbindliche Honorar-Mindest- und Höchstsätze für europarechtswidrig erklärt hatte.

„Mit der Verabschiedung der neuen HOAI sorgt die Bundesregierung wieder für klare Verhältnisse bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen“, erklärte dazu VBI-Präsident Jörg Thiele in einer Pressemitteilung. „Die nach dem EuGH-Urteil eingetretene Verunsicherung ist damit beendet, denn die bewährten Regelungen zur Honorarberechnung gelten nach wie vor. Jeder Planer ist nun gut beraten, seine Honorarkalkulation mit dem Auftraggeber entsprechend zu vereinbaren. Wer sich auf Dumpinghonorare einlässt, schadet dem ganzen Berufsstand. Wir kritisieren allerdings, dass in der neuen HOAI nicht deutlicher auf die Angemessenheit der Honorarvereinbarung hingewiesen wird, hoffen hier aber noch auf den Bundesrat, der am Freitag über das Ermächtigungsgesetz zum Erlass einer Honorarordnung beraten wird“, betont der VBI-Präsident.  

Bedauerlich sei zudem, so Thiele, dass die VBI-Forderung nach einer gültigen Honorarvereinbarung mit Vertragsabschluss nicht aufgegriffen wurde. Aus VBI-Sicht sei zu befürchten, dass durch den Wegfall dieser Formvorschrift die Honorierung nicht mehr als wesentlicher Vertragsbestandteil verstanden werde und häufige Nachverhandlungswünsche der Auftraggeber zur Folge haben könne.

Auch die gemeinsame Forderung der Ingenieur- und Architektenorganisationen, den Mittelsatz als Regelsatz in die neue HOAI aufzunehmen, habe erwartungsgemäß keine Berücksichtigung gefunden. „Umso wichtiger ist es“, erklärt Jörg Thiele, „dass nach der aktuellen HOAI-Novellierung zügig eine Überarbeitung der Leistungsbilder inklusive einer Anpassung der Honorartafeln in Angriff genommen wird. Die aktuellen Werte basieren noch auf wirtschaftlichen Erhebungen aus den Jahren 2012 und davor. Die Kostensteigerungen der letzten acht Jahre für wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen sowie Investitionen in die Digitalisierung bleiben damit komplett unberücksichtigt.“

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

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Der VBI setzt sich für eine konsequente Energiewende und den dazu erforderlichen forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien ein. Dementsprechend begrüßt der VBI, dass das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 und die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im EEG 2021 gesetzlich verankert werden sollen. So werden konkrete Wege aufgezeigt, wie das 65-Prozent-Ziel für erneuerbare Energien bis 2030 erreicht werden kann. Sehr positiv bewertet der VBI, dass über die teilweise Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt eine Senkung der Strompreise in Deutschland angestrebt wird.

„Strom ist ein wichtiger Kostenfaktor für Verbraucher und Industrie. Eine finanzielle Entlastung kann nicht hoch genug ausfallen”, erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele: „Ebenfalls lobend zu erwähnen ist die Entscheidung, grünen Wasserstoff von der EEG-Umlage zu befreien. Neben den verbindlichen Ausbaupfaden finden sich im EEG 2021 auch Maßnahmen für mehr Akzeptanz des Ausbaus der Erneuerbaren. Diese finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern an möglichen Erträgen wird sich positiv auf das Ansehen von Solarenergie und Windkraft auswirken und damit sicherlich die Umsetzung der Energiewende erleichtern.”

Der VBI begrüßt ebenfalls, dass die Weiterführung von Fotovoltaik- und Windkraftanlagen, die 2021 aus der Förderung fallen, nun gesetzlich geregelt wird. Ob die in der Novelle angegebene Lösung ausreicht, die Wirtschaftlichkeit auch bei kleinen Anlagen zu ermöglichen, bleibt abzuwarten. Ein unnötiger Rückbau der noch voll funktionsfähigen Anlagen sollte auf jeden Fall vermieden werden. Im Entwurf ist die Erneuerbaren-Energie-Richtlinie der EU noch nicht berücksichtigt. Danach darf der Eigenverbrauch aus Fotovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt nicht mit Umlagen oder Abgaben belastet werden. Da die Bundesregierung bis 2021 zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht verpflichtet ist, sollte die Chance jetzt genutzt werden, diese Richtlinie in das neue EEG einzubetten.

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Wie die aktuelle VBI-Umfrage zu den Auswirkungen der Coronakrise zeigt, befürchtet fast ein Viertel (24 %) der Planungsunternehmen, 2021 in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten. Hauptgrund: die zunehmende Zurückhaltung bei Investitionen.

Laut Umfrage kämpfen derzeit 21 Prozent der Unternehmen bereits mit deutlich zurückgegangenen Umsätzen. Dies liegt insbesondere an stornierten Aufträgen. So geben 25 Prozent der Unternehmen an, dass aktuelle Aufträge der öffentlichen Hand storniert worden sind, von Stornierungen privater Auftraggeber sind sogar 44 Prozent betroffen. Für die Zukunft sieht das Bild ähnlich aus. So wurden bei 36 Prozent der Unternehmen Ausschreibungen der öffentlichen Hand verschoben oder zurückgezogen, 43 Prozent sind von aufgehobenen Ausschreibungen privater Auftraggeber betroffen. Vom Rückgang privater Investitionstätigkeit sind die größeren Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern stärker betroffen als die kleineren mit weniger als 10 Mitarbeitern. So können 52 Prozent der kleinen Unternehmen Neuaufträge im früheren Umfang abschließen, während dies nur 30 Prozent der größeren gelingt. Auch die aktuell zu vergebenden Projekte sind unter Druck geraten. So berichten 39 Prozent der Unternehmen von einem zunehmenden Preiswettbewerb.

„Die Ergebnisse der Umfrage sind Anlass zur Sorge. Wir stellen fest, dass insbesondere die privaten Auftraggeber derzeit noch wenig Vertrauen in die Zukunft und Bereitschaft zu Investitionen haben. Bei der öffentlichen Hand scheint das Konjunkturpaket der Bundesregierung zu wirken, doch auch hier gibt es Kommunen, die Projekte in die Zukunft verschieben. Wir erneuern daher unsere Forderungen alles zu tun, das die Investitionen ankurbelt. Was die Planer heute erleben, wird sich morgen auf die Baubranche auswirken. Eine stabile Planungs- und Bautätigkeit löst Multiplikatoreneffekte in weiteren Branchen aus. Unterbleibt sie, werden wichtige Impulse für die Gesamtwirtschaft nicht gesetzt“, so VBI-Präsident Jörg Thiele.

Wichtige Ergebnisse der Umfrage, an der sich 419 der rund 2.000 Mitgliedsunternehmen des VBI beteiligten, auf einen Blick:
>> 24 % fürchten 2021 in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten
>> 21% kämpfen mit deutlich zurückgehenden Umsätzen
>> 39 % berichten von zunehmendem Preiswettbewerb
>> 56 % schließen weniger öffentliche Neuaufträge ab
>> 59 % schließen weniger private Neuaufträge ab

Alle Umfrageergebnisse

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Das VBI-Mitgliedsunternehmen Krebs + Kiefer Karlsruhe wird für die Kienlesbergbrücke in Ulm mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis 2020 ausgezeichnet. Die Ende 2018 fertiggestellte Brücke wurde am 21. August von der Jury unter Vorsitz von Professor Werner Sobek zum Gewinner gekürt. Bauherr sind die Stadtwerke Ulm.

Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird seit 2016 alle zwei Jahre als Staatspreis für Bauingenieure gemeinsam vom Bundesinnenministerium und der Bundesingenieurkammer vergeben.

Anne Katrin Bohle, Bau-Staatssekretärin im BMI, würdigte die siegreiche Kienlesbergbrücke als Leistung von hohem baukulturellem Wert: „Sie schafft für Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV-Nutzer einen öffentlichen Raum, der zum Verweilen einlädt. Das Projekt in Ulm steht dabei vorbildlich für die gesellschaftliche Funktion, die Ingenieurbaukunst haben kann.“

BIngK-Präsident Hans-Ullrich Kammeyer zeigte sich erfreut darüber, dass auch in diesem Jahr  viele Beiträge von hoher ingenieurtechnischer Qualität zum Deutschen Ingenieurbaupreis eingereicht wurden. „Mit der Kienlesbergbrücke in Ulm gewinnt ein Projekt, das Ingenieurinnen und Ingenieure durch die vielen schwierigen Rahmenbedingungen vor große Herausforderungen gestellt hat. Diese komplizierte Aufgabe wurde auf sehr überzeugende und Ressourcen schonende Art gelöst. Das Ergebnis ist eine Kombination aus zweigleisiger Straßenbahnbrücke und breiter Fußgängerbrücke, die konstruktiv und gestalterisch außerordentlich gut gelungen ist.“

Neben dem Deutschen Ingenieurbaupreis vergab die Jury vier weitere Auszeichnungen und drei Anerkennungen. Die feierliche Preisverleihung findet am 24. November in Berlin statt.  Weitere Informationen unter: www.dingbp.de

Filed Under: Baden-Württemberg, News Tagged With: Auszeichnung, Ingenieurbau

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Auf einer kostenfreien Veranstaltung am 7. Oktober in Berlin diskutiert der Verband Beratender Ingenieure das Potential der Integrierten Projektabwicklung für Bauprojekte. Die Planung und Errichtung komplexer Bauvorhaben bringt viele Beteiligte zusammen. Wo Partikularinteressen aufeinandertreffen, gerät die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojekts nicht selten aus dem Blick. Viele Bauvorhaben scheitern genau an diesem Punkt. Die Integrierte Projektabwicklung IPA will dem entgegenwirken und setzt dabei auf ein hohes Maß an Kollaboration. Im Fokus soll ausschließlich der Projekterfolg stehen. Kann IPA also ein Modell für die Zukunft sein? Der VBI hat drei kompetente Vortragende gewonnen, die zu unterschiedlichen Aspekten der Integrierten Projektabwicklung informieren:

  • Entwicklung national und international:
    Prof. Dr. Shervin Haghsheno, Institut für Technologie und Management im Baubetrieb des Karlsruher Instituts für Technologie
  • IPA in der Praxis:
    Sylvia Lisa Mathias, Syndikusrechtsanwältin Contracts & Claims / EC1-1, Hamburg Port Authority AöR
  • IPA-Vertrag – Vergütung, Haftung, Zusammenarbeit:
    Prof. Dr. Antje Boldt, Partnerin bei Arnecke Sibeth Dabelstein, Frankfurt

Ort: GLS Campus Berlin, Kastanienallee 82, 10435 Berlin, Raum „Aula“
Anmeldung: https://veranstaltung.vbi.de/registration/add/11/592
Programmflyer

Filed Under: Berlin-Brandenburg, News

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