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Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken. Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte:

AnwendungsbereichBis 31.12.2025Ab 01.01.2026
Klassische Richtlinie (2014/24/EU)
Bauleistungen5.538.000 EUR5.404.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen
– zentrale Regierungsbehörden143.000 EUR140.000 EUR
– übrige öffentliche Auftraggeber221.000 EUR216.000 EUR
Konzessionen (2014/23/EU)
Konzessionen5.538.000 EUR5.404.000 EUR
Sektorenrichtlinie
(2014/25/EU)
Bauleistungen5.538.000 EUR5.404.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen443.000 EUR432.000 EUR

Quelle: Vergabeblog Deutsches Vergabenetzwerk DVNW

Filed Under: News Tagged With: Europäische Union, Schwellenwerte, Vergabe

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VBI-Justiziarin Rechtsanwältin Sabine von Berchem bietet ein neues Format an: Die Recht-Sprechstunde als offener Online-Jour-Fixe: informativ und interaktiv. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Nette greift Sabine von Berchem monatlich aktuelle Themen aus dem Vertrags- und Vergaberecht heraus, die für Planungsbüros relevant sind. Darüber hinaus stehen beide erfahrenen Juristen für die Fragen der Teilnehmenden zur Verfügung. Eine ideale Gelegenheit, individuelle Probleme rund um die Vergabe von Planungsleistungen und die vertragliche Gestaltung von Ingenieurverträgen schnell zu klären, Rechts-Wissen aufzufrischen und von der VBI-Rechtsberatung für die eigene Unternehmertätigkeit zu profitieren. Darüber hinaus gibt es Informationen über aktuelle Entwicklungen, z.B. zur Novellierung der HOAI.

Jeweils dienstags von 9 bis 10 Uhr stehen Ihnen die beiden juristischen Fachleute zur Verfügung. Wir stellen jeweils die Einwahllinks zu den Terminen online. Einklicken lohnt sich! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Los geht es mit dem Termin am 3. Juni, wenn das Thema “Stufenweise Beauftragung” im Mittelpunkt stehen wird. Auch die Freie Kündigung des Planungsvertrags durch den Auftraggeber, Ermitttlung der ersparten Aufwendungen und Umsatzsteuer sind Punkte, die die beiden Fachleute ansprechen werden.

Einwahllink MS Teams am 2. September ab 9 Uhr:

Jetzt an der Besprechung teilnehmen

Besprechungs-ID: 367 902 721 435 3 / Kennung: RG3JK2P3

Die monatliche Recht-Sprechstunde 2025 mit den folgenden weiteren Terminen von 9 bis 10 Uhr:

  • Dienstag, 7. Oktober
  • Dienstag, 4. November
  • Dienstag, 9. Dezember

Filed Under: News, Veranstaltungen Tagged With: Rechtsberatung, Sprechstunde, Vergabe, Vertragsrecht

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Am 11. Dezember 2024 hat die Bundesregierung eine Anhebung der Wertgrenzen für Direktaufträge beschlossen. damit wird zum einen die Wertgrenze für Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen des Bundes von derzeit 1.000 auf 15.000 Euro erhöht. Zum anderen werden die krisenbedingt von 5.000 auf 8.000 Euro angehobenen Wertgrenzen für den Baubereich verlängert.

Bis zu den genannten Wertgrenzen müssen Vergabestellen des Bundes bei Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit keine Vergabeverfahren durchführen. Die Erleichterungen gelten auch für Zuwendungsempfänger. Die Anhebung geht zurück auf einen Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für “Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen Aufträgen im Unterschwellenbereich”. Die Anhebung ist zunächst bis Ende 2025 befristet.

Filed Under: News Tagged With: Öffentliche Aufträge, Vergabe

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Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2020 „Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Danach können Vergabestellen des Bundes befristet bis zum 31. Dezember 2021 erhöhte Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen, freihändige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben sowie Direktvergaben anwenden.

Die Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge enthalten insbesondere folgende Erleichterungen:

  • Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden (insbesondere Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb).
  • Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.
  • Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 1.000 auf 3.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro hochgesetzt. Hier kann der öffentliche Auftraggeber unmittelbar den Auftrag erteilen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
  • Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.

Handlungsleitlinien zur Vergabe Öffentlicher Aufträge

Filed Under: Alle Landesverbände, News Tagged With: Öffentliche Aufträge, Pandemiefolgen, Vergabe, Wertgrenzen

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Budapester Straße 31
D-10787 Berlin

Telefon +49 30 260 62-0 Telefax +49 30 260 62-100 E-Mail info@vbi.de

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