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Sie befinden sich hier:Startseite Öffentliche Aufträge

Am 11. Dezember 2024 hat die Bundesregierung eine Anhebung der Wertgrenzen für Direktaufträge beschlossen. damit wird zum einen die Wertgrenze für Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen des Bundes von derzeit 1.000 auf 15.000 Euro erhöht. Zum anderen werden die krisenbedingt von 5.000 auf 8.000 Euro angehobenen Wertgrenzen für den Baubereich verlängert.

Bis zu den genannten Wertgrenzen müssen Vergabestellen des Bundes bei Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit keine Vergabeverfahren durchführen. Die Erleichterungen gelten auch für Zuwendungsempfänger. Die Anhebung geht zurück auf einen Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für “Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen Aufträgen im Unterschwellenbereich”. Die Anhebung ist zunächst bis Ende 2025 befristet.

Filed Under: News Tagged With: Öffentliche Aufträge, Vergabe

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Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2020 „Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Danach können Vergabestellen des Bundes befristet bis zum 31. Dezember 2021 erhöhte Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen, freihändige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben sowie Direktvergaben anwenden.

Die Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge enthalten insbesondere folgende Erleichterungen:

  • Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden (insbesondere Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb).
  • Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.
  • Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 1.000 auf 3.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro hochgesetzt. Hier kann der öffentliche Auftraggeber unmittelbar den Auftrag erteilen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
  • Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.

Handlungsleitlinien zur Vergabe Öffentlicher Aufträge

Filed Under: Alle Landesverbände, News Tagged With: Öffentliche Aufträge, Pandemiefolgen, Vergabe, Wertgrenzen

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