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Positionen

Nachhaltigkeit

Der VBI begrüßt die Klimaziele der Bundesregierung und den Green Deal der Europäischen Union zur weitgehenden Dekarbonisierung und steht für eine optimierte Ressourcen-Nutzung, die Schaffung von anreizorientierten Rahmenbedingungen für Innovationen und neue Technologien sowie den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei der Forcierung dieser drei Bereiche dürfen Aspekte der Wirtschaftlichkeit nicht außen vor bleiben. Erst In Verbindung mit einer wirtschaftlichen Bewertung werden ökologische Maßnahmen effizient.

Qualifizierte Planungen für nachhaltiges und ressourcenschonendes Bauen und Betreiben von Bauwerken sind zentrale Bausteine zur Reduzierung von CO2. Bei der Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen stehen die Mitgliedsunternehmen des VBI stets für technologieoffene Lösungen, die von Beratenden Ingenieuren gesamtheitlich und interdisziplinär geplant und umgesetzt werden. Der Entwicklung und Nutzung klimaneutraler Energieerzeugungstechnologien kommt dabei ebenso große Bedeutung zu, wie dem effizienten Transport und der Speicherung sowie der Entwicklung baulicher Lösungen beim Einsatz energieeinsparender und ressourcenschonender Baustoffe und Bautechnologien.

Klimaziele im Gebäudesektor erreichen

Angesichts sehr langer Lebenszyklen von Gebäuden muss sich zukunftsfähiges Bauen schon heute an den Klimazielen von 2050 ausrichten. Auch können die Klimaziele durch eine Fokussierung allein auf den Neubau nicht erreicht werden. Daher ist es auf der einen Seite richtig, die Anforderungen an Neubauten im Blick zu behalten und schrittweise anzuheben. Auf der anderen Seite liegt der Hebel in der energetischen Sanierung der Bestandsgebäude. Im aktuellen Gebäudeenergiegesetz sind energetische Gebäudestandards für Bestandsgebäude auf dem Niveau der Energieeinsparverordnung 2013 und für Neubauten auf dem Niveau von 2016 festgeschrieben. Diese Anforderungen sind nicht mehr zeitgemäß. Der VBI plädiert nachdrücklich dafür, diese Anforderungen für Neubauten und insbesondere für Sanierungen im Bestand zu verschärfen.

Erhaltung von Bausubstanz

Eine besonders effektive Maßnahme zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes ist die energetische Sanierung und Umnutzung des Gebäudebestands. Es ist daher zu begrüßen, dass die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung im Bestand jetzt im Klimaschutzgesetz umgesetzt wird. Der VBI begrüßt, dass im Zuge der Corona-Maßnahmen die Gesamtfördersumme für die steuerliche Förderung erhöht wird, allerdings sollten die angebotenen Fördermaßnahmen noch erweitert werden. Daher schlägt der VBI eine steuerliche Förderung von Umnutzungsmaßnahmen vor, wenn so CO2 gegenüber einem Neubau eingespart werden kann. Die avisierte Betrachtung der grauen Energien ist daher zu begrüßen und sollte schon in die nächste Novelle des Gebäudeenergiegesetzes einfließen.

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Verband Beratender Ingenieure
Budapester Straße 31
D-10787 Berlin

Telefon +49 30 260 62-0 Telefax +49 30 260 62-100 E-Mail vbi@vbi.de

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