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Sie befinden sich hier:Startseite Energetische Gebäudemodernisierung

Der VBI gehört zu den Mitunterzeichnern eines Aufrufs, der an die Bundesregierung appelliert, sich im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für die Umsetzung der „Renovation Wave“-Strategie der EU-Kommission einzusetzen und europäische Investitionshilfen für die energetische Gebäudemodernisierung in Deutschland zu nutzen. Die insgesamt 48 Absender des Appells repräsentieren eine breite Koalition aus Planer- und Bauorganisationen, Immobilienverwaltern, Handwerkern und Industrie bis zu Verbraucherschützern und Umweltverbänden.

Der „Renovierungswelle“ genannte Vorschlag der EU-Kommission wurde am 14. Oktober veröffentlicht und sieht eine Novelle der maßgeblichen EU-Richtlinien sowie milliardenschwere Investitionshilfen für die EU-Mitgliedsstaaten zur Verdopplung der energetischen Gebäudemodernisierung vor. Die Initiative ist ein Flaggschiffprojekt des Europäischen Green Deals, der von Ursula von der Leyen ins Leben gerufen wurde, um verstärkten Klimaschutz und wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Krise miteinander zu verbinden.

Da sich die deutsche EU-Ratspräsidentschaft bislang nicht öffentlich dazu geäußert hat, fordern die Verbände in ihrem Aufruf an die Bundesregierung: „Bitte nutzen Sie die verbliebenen Wochen bis zum Jahresende, um Unterstützung im Rat der EU und im Europäischen Rat für die Renovation Wave zu mobilisieren und der EU-Kommission damit ein starkes Mandat für die Ausarbeitung der Regulierungsvorschläge zu geben.“

Auch habe Deutschland noch keine Ideen vorgelegt, welche zusätzlichen grünen Investitionsprogramme sich für eine Ko-Finanzierung aus den dafür vorgesehenen EU-Konjunkturtöpfen eignen würden. Von diesen Hilfen solle Deutschland Gebrauch machen, fordern die Verbände, und etwa mit neuen Sonderprogrammen in die energetische Modernisierung von Schulen sowie in die Aus- und Weiterbildung von Baufachkräften investieren.

Für Christian Noll, geschäftsführenden Vorstand der für den Aufruf federführenden Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz, ist klar: „Die energetische Gebäudemodernisierung ist ein dreifacher Gewinn: für das Klima, für die Konjunktur und für alle Menschen in Europa, die so zukunftssicheren und zeitgemäßen Wohn- und Arbeitsraum bekommen. Deutschland ist in einer guten Ausgangsposition, um jetzt in Europa mit gutem Beispiel voran zu gehen und eine echte Renovierungswelle einzuläuten.“

Aufruf an die Bundesregierung: Renovation Wave zum Erfolg führen

Filed Under: Alle Landesverbände, News Tagged With: Energetische Gebäudemodernisierung, Renovation Wave, Verbändeappell

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Das Bundeswirtschaftsministerium kürzt die Förderung der Energieberatung in einer Phase, in der die Sanierung von Bestandsgebäuden von zentraler Wichtigkeit ist. Laut BMWK ist die Nachfrage nach Förderung stark gestiegen Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht, was für das BMWK Anlass ist, die Förderhöhe zu reduzieren. Im EBN-Förderprogramm sind bis Anfang Juli bereits rund 3.200 Anträge eingegangen, im letzten Jahr waren es rund 6.000. Der Verband Beratender Ingenieure hält diese erneute Volte in der Förderpolitik der Bundesregierung für nicht zielführend. Sowohl die Erbringer von Leistungen in der Energieberatung und Gebäudesanierung als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher werden verunsichert und die dringend erforderliche Sanierung im Bestand ausgebremst.

Sanierungsfahrpläne sind ein unverzichtbares Instrument zur Optimierung von Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden. Sie bieten eine detaillierte Übersicht über notwendige Sanierungsschritte, ermöglichen eine Kosten-Nutzen-Analyse und helfen bei der Priorisierung der Maßnahmen. Durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans können Eigentümer systematisch vorgehen, was sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll ist. Dies fördert nicht nur die Energieeinsparung, sondern auch den langfristigen Werterhalt von Immobilien.

Bisher wurden diese Sanierungsfahrpläne durch staatliche Fördermittel großzügig unterstützt, wobei bis zu 80 Prozent der Kosten übernommen wurden. Diese Förderung wird nun ab Mittwoch, dem 7. August 2024, auf maximal 50 Prozent begrenzt. Besonders problematisch ist die extrem kurzfristige Ankündigung dieser Änderung, die lediglich zwei Tage vor Inkrafttreten kommuniziert wurde – und das mitten in der Ferienzeit. Diese kurzfristigen Änderungen belasten die Branche, die sich auf Rahmenbedingungen eingestellt hatten, die jetzt nicht mehr gelten sollen.

Bei der Förderung von Sanierungsfahrplänen spart die Bunderegierung am falschen Ende. Zwar ist es besser zu kürzen als den Fördertopf auslaufen zu lassen und letztlich komplett zu stoppen. Dennoch stellt gerade der Sanierungsfahrplan eine der wirkungsvollsten und kosteneffektivsten Maßnahmen dar, um Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der Energiewende zu unterstützen. Eine gute Planung ist essenziell, um den anhaltenden Abwärtstrend bei der Sanierungsrate zu stoppen. Diese lag lange Zeit bei lediglich einem Prozent, müsste jedoch bei zwei Prozent liegen, um die Ziele im Bausektor zu erreichen. Zuletzt fiel die Rate jedoch deutlich unter ein Prozent, mit weiter abfallender Tendenz. Eine nachhaltige Energiewende ist ohne eine effiziente und planvolle Sanierung von Bestandsgebäuden kaum realisierbar.

Filed Under: News Tagged With: Energetische Gebäudemodernisierung, Förderstopp

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