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Positionen

Infrastruktur

Ohne eine funktionierende und belastbare Infrastruktur ist der Wirtschaftsstandort Deutschland gefährdet. Es ist daher zwingend erforderlich, dass der Verkehr auf der Straße wie auf der Schiene störungsfrei fließt. Von den rund 40.000 Brücken im Bundesfernstraßennetz sind nur 13 Prozent in einem guten oder sehr guten Zustand, rund drei Viertel der Brücken sind in befriedigendem oder ausreichendem Zustand, 10 Prozent weisen gravierende Mängel auf, müssen also umgehend saniert oder ersetzt werden. Das entspricht rund 4.000 Brücken, davon rund 3.000 im Autobahnnetz. Die Autobahngesellschaft geht davon aus, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich jährlich mindestens 400 statt bisher 200 Brücken saniert oder ersetzt werden müssen. Hinzu kommen die rund 1.000 dringend sanierungsbedürftigen Brücken der Deutschen Bahn. Dieser Sanierungsstau ist über Jahrzehnte gewachsen und kommt insofern für die Planungswirtschaft nicht überraschend.

Um diese Aufgabe bewältigen zu können, müssen alle Einflussfaktoren betrachtet werden – von den Finanzen, über die Genehmigungs-, Planungs- und Bauprozesse bis hin zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Nur wenn in allen Bereichen Veränderungen vorgenommen werden, kann die notwendige Größenordnung erreicht sowie Gefahrensituationen und Sperrungen vermieden werden.

Der Verband Beratender Ingenieure VBI schlägt im Folgenden konkrete Maßnahmen vor, die jeweils gemeinsam mit den Auftraggebern und der Bauindustrie umgesetzt werden müssen. Hierfür bietet der VBI seine Zusammenarbeit und Kapazitäten an.

Verlässliche Ressourcenplanung und Priorisierung

  • Damit auf Seiten der Planungsbüros und der Bauindustrie schnell und dauerhaft die notwendigen Ressourcen geschaffen und verlässlich zur Verfügung gestellt werden können, muss der Bedarf für die kommenden zehn Jahre analysiert, transparent gemacht und anhand des baulichen Zustands eine Priorisierung in konkreten Jahresscheiben vorgenommen werden. Die geplanten Projekte sollen im Rahmen eines Ausschreibungskalenders budgetiert und veröffentlicht werden, um so eine Ressourcenplanung zu ermöglichen. Planungs- und Bauwirtschaft brauchen Planungssicherheit.
  • Durch Regelbauweisen, Entwurfsvorlagen und Regelentwürfe sowie den Verzicht auf zeitaufwändige Variantenuntersuchungen können Planungszeiten deutlich reduziert werden. Vorliegende Planungen baugleicher Nachbarbauwerke sollen zur Verfügung gestellt werden.
  • Die verbindliche Anwendung von BIM und entsprechende Anpassung der Arbeitsprozesse ist Voraussetzung für den Erfolg. Hierfür ist die notwendige technische Ausstattung zu schaffen und die Mitarbeiter in der Anwendung der BIM-Methode zu schulen.
  • Bis die neuen Strukturen der Autobahngesellschaft etabliert und leistungsfähig sind, sollte eine kontinuierliche Zusammenarbeit durch den Erhalt und die Einbindung der Deges ermöglicht werden.

Beschleunigung der Vergabe- und Genehmigungsverfahren

  • Bei Ersatzneubauten mit geänderten Abmessungen muss das Planfeststellungsverfahren entfallen. Umweltverträglichkeitsprüfungen sind nur noch bei geänderten Streckenführungen durchzuführen.
  • Durch die Bündelung von Einzelmaßnahmen können Vergaben vereinfacht und Planungen integriert werden. Hier ist die Bündelung von Planungsaufträgen innerhalb einer Streckenführung durch ein gemeinsames vorgeschaltetes Vergabeverfahrens als Rahmenvertrag mit anschließendem Abruf einzelner Maßnahmen aus dem „Master“ sinnvoll.
  • Durch fachlich projektübergreifende Präqualifizierungen von Unternehmen können Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.
  • Ingenieurleistungen sollten über alle Phasen hinweg vergeben werden. Einzelne Leistungsphasen müssen dann nicht zwingend nacheinander, sondern können zeitlich überlappend bearbeitet werden.
  • Bei städtebaulichen Anforderungen oder besonderen Lagensind Wettbewerbe durchzuführen. Im Gegenzug sollten die festgelegten einheitlichen Gestaltungsvorgaben für Streckenabschnitte nicht nur die gesetzlichen Mindeststandards erfüllen.
  • Auf Autobahnabschnitten mit vorhandenem gesetzlichen Planungsauftrag (Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans) sollten die hierfür notwendigen Bauwerke künftig ohne weitere zusätzlicher Genehmigungsverfahren entsprechend angepasst bzw. ausgebaut werden können.
Verband Beratender Ingenieure
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Bundesgeschäftsstelle

Verband Beratender Ingenieure
Budapester Straße 31
D-10787 Berlin

Telefon +49 30 260 62-0 Telefax +49 30 260 62-100 E-Mail info@vbi.de

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