Positionen
Infrastruktur
Deutschland steht vor den Anforderungen einer neuen Mobilität bei stetig wachsender Wirtschaft mit dynamischen Transportwegen. Gleichzeitig schiebt Deutschland insbesondere im Bereich der öffentlichen Infrastruktur einen erheblichen Sanierungsstau vor sich her. Allein für die Verkehrsinfrastruktur sieht der Bundesverkehrswegeplan bis zum Jahr 2030 Investitionen von 132,8 Milliarden Euro in die Bundesfernstraßen, 112,8 Milliarden Euro in die Schienenwege und 24,5 Milliarden Euro in die Wasserstraßen vor. Die Abarbeitung des Sanierungsstaus bei gleichzeitigem Aus- und Umbau der Infrastruktur kann am besten durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern, Planern und Bauwirtschaft gelingen. Hierfür müssen insbesondere die Investitionsmittel bei Bund, Ländern und Gemeinden deutlich verstärkt werden. Parallel ist der Ausbau des 5G-Netzes flächendeckend voranzutreiben, damit die Planungsdaten aus den Ballungszentren die Baustellen der Neubaugebiete und Infrastrukturmaßnahmen erreichen können.
Planfeststellungsverfahren beschleunigen
Bei der Umsetzung von Infrastrukturvorhaben erschweren oft überlange Verfahren und restriktive Auflagen die zeitnahe Verwendung bereitgestellter Mittel. Die zentrale Herausforderung besteht daher darin, Planungs- und Genehmigungsprozesse so zu beschleunigen und rechtliche Hemmnisse so abzubauen, dass die beschlossenen Straßen-, Schienen- und Wasserstraßen-Projekte deutlich schneller realisiert werden können. Die in diesem Jahr verabschiedeten Gesetze zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten sind ein erster wichtiger Schritt, der weiter verfolgt werden muss.
Insbesondere führt eine frühzeitige Beteiligung aller relevanten Projektbeteiligten, auch unter Einbeziehung von Verbänden und Betroffenen, zu guten und in der Praxis umsetzbaren Ergebnissen. Die vom EuGH außer Kraft gesetzte bewährte deutsche Präklusionsregelung, mit der Einwendungen gegen Bauvorhaben zeitlich begrenzt waren, muss durch eine neue sinnvolle Regelung ersetzt werden. Durch eine offene und transparente Mitwirkungspflicht sollten Verbände bereits zu Beginn der Planungen einbezogen werden und so strittige Punkte frühzeitig identifiziert sowie kooperativ gelöst werden.
Verbesserung von Ausschreibungen
Neben der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, die Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung qualitativ zu verbessern. Die Planungsunternehmen können nur dann belastbare Angebote erstellen, wenn in der Ausschreibung die geforderte Leistung hinreichend beschrieben ist. Vor Durchführung des Ausschreibungsverfahrens sollte der Auftraggeber seine Aufgabenstellung klären und eine Bedarfsplanung erstellen.