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Der VBI-Landesverband Niedersachsen hat sich zum Entwurf zur Novellierung des Architektengesetzes, des Ingenieurgesetzes und der Bauordnung für das Land geäußert. In seiner Stellungnahme spricht sich der VBI-Landesverband für die Beibehaltung der uneingeschränkten fachlichen Verantwortung des Ingenieurs in seiner Berufsausübung aus. Kritisch setzt sich der VBI Niedersachsen mit den Vorhaben auseinander, die Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer für die Bauvorlageberechtigung einzuführen und der Kammer den Erlass einer Fortbildungssatzung zu gestatten.

