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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den Entwurf für ein Vergabebeschleunigungsgesetz vorbereitet. Positiv zu bewerten ist, dass der Entwurf den alternativen Ansatz zur Ermittlung des Auftragswerts – wie im Burgi-Gutachten dargestellt – aufgreift. Damit wird gesetzlich geregelt, dass es sich auch bei einem Vertrag über Planungs- und Bauleistungen um einen Bauauftrag handelt. Bei einem Schwellenwert in Höhe von 5.538.000.- Euro sind die öffentlichen Auftraggeber damit berechtigt, die Leistungen losweise zu vergeben.

Zum Schutz des Mittelstandes gilt eine generelle Verpflichtung zur losweisen Vergabe. Hier sieht der Entwurf vor, dass die öffentlichen Auftraggeber einfacher abweichen können. Wie bereits in dem im vergangenen Jahr vorgelegten Vergabetransformationspaket sollen die öffentlichen Auftraggeber zukünftig neben technischen und wirtschaftlichen auch zeitliche Gründe heranziehen können, um Fach- und Teillose an einen Auftragnehmer zu vergeben. Der VBI hatte bereits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass die geplante Regelung die Vergabe weder vereinfacht noch beschleunigt, dagegen die mittelständischen Unternehmen der Planungswirtschaft aber schädigt.

Dazu erklärt VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer: „Schnelle Vergabeverfahren sind wichtig, jedoch darf dabei nicht der Mittelstand vergessen werden. Die losweise Vergabe sichert die mittelständische Struktur unserer Wirtschaft und die fachliche Qualität der Planungsleistungen.“

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch nicht in der interministeriellen Abstimmung. Über den Fortgang werden wir berichten.

Filed Under: News Tagged With: Novelle, Vergabebeschleunigungsgesetz, Vergaberecht

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Die „Luxemburger Erklärung“ der European Federation of Engineering Consultancy Associations (EFCA) nimmt die strukturellen Herausforderungen des aktuellen europäischen Vergaberechts bei der Beschaffung intellektueller Dienstleistungen in den Fokus. Gleichzeitig bietet sie praxisnahe Vorschläge, die größtenteils mit dem geltenden EU-Recht vereinbar sind oder sich gut in bestehende Vergabestrukturen integrieren lassen.

Wesentliche Aspekte für die Vergabe von Planungsleistungen in Deutschland

  • Ablehnung des Preiswettbewerbs als zentrales Kriterium:
    Die Erklärung weist überzeugend darauf hin, dass die Fokussierung auf den niedrigsten Preis bei Planungsleistungen sachlich und rechtlich problematisch ist. Eine stärkere Orientierung an qualitativen Kriterien kann insbesondere kleineren und mittelständischen Ingenieurbüros zugutekommen und somit die Vielfalt und Innovationskraft der Branche fördern.
  • Medianpreis als Alternative bei Punktgleichheit:
    Der Vorschlag, bei gleichwertigen Angeboten den Medianpreis als Orientierung zu nutzen, stellt eine interessante vergaberechtliche Alternative dar, die zur Transparenz und Fairness im Vergabeprozess beitragen könnte.
  • Mindestpreisschwellen und Kontrolle ungewöhnlich niedriger Angebote:
    Die Einführung von Mindestpreisschwellen sowie eine strengere Überprüfung ungewöhnlich günstiger Angebote können für Auftraggeber eine höhere Planungssicherheit gewährleisten und vor unrealistischen Leistungsversprechen schützen.
  • Zwei-Umschlag-System zur Objektivierung der Zuschlagsentscheidung:
    Dieses bewährte Verfahren trägt dazu bei, die Zuschlagsentscheidung transparent und nachvollziehbar zu gestalten, indem technische und preisliche Aspekte getrennt bewertet werden.
  • Kritik an übermäßigen Rechteübertragungen an öffentliche Auftraggeber:
    Aus innovationspolitischer Sicht wird die Forderung unterstützt, dass Auftraggeber nicht unverhältnismäßig viele Rechte an sich ziehen sollten, um die Kreativität und Eigenständigkeit der Planer zu bewahren.

Die Luxemburger Erklärung bietet wertvolle Impulse, um die Vergabe von Planungsleistungen auf europäischer Ebene zu verbessern und praxisgerechter zu gestalten. Insbesondere die stärkere Betonung qualitativer Kriterien und die Förderung kleinerer Ingenieurbüros sind begrüßenswert. Gleichzeitig bedarf es weiterer Diskussionen und präziser rechtlicher Rahmenbedingungen, um die vorgeschlagenen Neuerungen erfolgreich umzusetzen.

Luxemburger Erklärung zum europäischen Beschaffungswesen

Filed Under: International, News

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Die Sanierung der Riedbahn war die erste Erprobung des Konzepts zur Generalsanierung der Hochleistungskorridore (HLK) der Deutschen Bahn. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse liefern wichtige Impulse für die Weiterentwicklung dieses Ansatzes und sollen bei künftigen Projekten berücksichtigt werden.

Die jüngsten Anpassungen im HLK-Konzept zeigen dabei einen erfreulichen neuen Realismus bei der Deutschen Bahn: Hin zu einem pragmatischen, umsetzbaren Umfang der zukünftigen Sanierungen. Gleichzeitig machen die besonderen Rahmenbedingungen und baulichen Herausforderungen bei der Riedbahn deutlich, dass dieses Projekt nur eingeschränkt als Beispiel für andere Korridore geeignet ist. Um dem geplanten Umfang an HLK-Projekten gerecht zu werden, sind weitere strukturelle und organisatorische Anpassungen erforderlich.

Ebenso wichtig: Der Fokus auf die HLKs darf nicht den Blick auf die Breite des Netzes verstellen – auch in der Fläche besteht erheblicher Sanierungsbedarf. Und nur wenn auch diesem Bedarf intelligent begegnet wird, verbessern wir die Zustandsnote des Gesamtnetzes signifikant. Neben einer realistischen zeitlichen Planung muss die Planungs- und Bauqualität weiterhin oberste Priorität haben.

VBI-Position zur Fortführung des HLK-Konzepts

Filed Under: News

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Der militärische Bundesbau hat angesichts der Spannungen an den Außengrenzen Europas und in der Welt eine ganz neue Bedeutung erhalten. Was vor einigen Jahren noch unvorstellbar erschien, ist heute zur Realität geworden. Deshalb muss auch Deutschland seine Vorkehrungen für einen möglichen Verteidigungsfall im Rahmen seiner NATO-Mitgliedschaft treffen. 

Mit der Grundgesetzänderung vom 18. März 2025 hat der 20. Deutsche Bundestag die Voraussetzungen geschaffen, dass die Bundeswehr massiv in die eigenen Infrastrukturen investieren kann. Bundeskanzler Friedrich Merz hat in diesem Kontext auf dem Tag der Bauindustrie am 20. Mai die enorme Bedeutung unterstrichen.

Vor diesem Hintergrund laden wir Sie herzlich am 3. Juli 2025 von 9:00 bis 14:00 Uhr zu unserem ersten Industrietag „Bauen für die Bundeswehr“ ein, um Strukturen, Prozesse, Bauprogramme und Voraussetzungen im Dialog mit dem Bundesministerium der Verteidigung zu erläutern.

Jetzt anmelden

Alle Daten auf einen Blick

  • Do., 3. Juli 2025 von 9:00 bis 14:00 Uhr 
  • Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Jägerstraße 22/23, 10117 Berlin
  • Organisator: Hauptverband der Bauindustrie in Kooperation mit dem VBI 

Programmentwurf

09:00 · Begrüßung
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie

09:10 · Quo Vadis Bundeswehr – welche Infrastrukturinvestitionen jetzt notwendig sind
MinDir Dr. Alexander Götz (Abteilungsleiter Infrastruktur, Umweltschutz und Dienst-leistungen IUD, Bundesministerium der Verteidigung BMVg)

09:30 · Panel „Der militärische Bundesbau“
Tim-Oliver Müller, Dr. Götz, Dr. Christoph Gottanka (VBI-Landesvorsitzender Bayern und Vorstand Coplan) 

10:00 · Strukturen, Verfahren und Akteure – das Infrastrukturverfahren der Bundeswehr
Prof. Dr. Roland Börger (Präsident Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr BAIUDBw)

10:30 · Militärische Infrastruktur – Eigentümer-perspektive und Strategie zur energetischen Sanierung
Vortrag Sprecher des Vorstands der BImA, Prof. Dr. Alexander von Erdély, zur Rolle der Bundeswehr im Bestands- und Aufgabenportfolio der BImA, strategischen Zielen und Handlungsfeldern der BImA im mil. Bundesbau der nächsten Jahre sowie Eigentümerstrategie zur energetischen Sanierung

11:00 · Erfahrungsberichte aus der Bauindustrie und Planungswirtschaft
Vortrag BAUINDUSTRIE zu Erfahrungen und Erwartungen „Bauen für die Bundeswehr“

11:30 · Pause

12:30 · Anforderungen an das Bauen mit der Bundeswehr – von Geheimhaltung bis baufachliche Standards
MinDirig Jörg Hingott (Stellvertretender Abteilungsleiter IUD, BMVg)

12:50 · Projekt Aufwuchs
Brigadegeneral Dr. Michael A. Tegtmeier (Abteilungsleiter Infrastruktur, BAIUDBw)

13:10 · Einheitlich, effizient, einsatzbereit – Zukunft des militärischen Bundesbaus
Oberst i.G. Thomas Lühring (Referatsleiter BMVg IUD I 5 Bauen im Inland) 

13:30 · Militärischer Bundesbau aus Sicht der Länder – Kapazitäten, Kooperationen und Realisierungsformen
Kay Trottnow (Vorsitzender des Ausschusses für den Staatlichen Hochbau, Bauministerkonferenz der Länder)

14:00 · Dialog Infrastruktur – auf die Leistungsfähigkeit kommt es an
Dr. Götz, Prof. Dr. Börger, Prof. Dr. von Erdély, Kay Trottnow, Dr. Gottanka (Moderation: Tim-Oliver Müller)

14:30 · Ende der Veranstaltung

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Vor dem Hintergrund der prekären Situation auf dem Wohnungsmarkt gerade in den Ballungsräumen ist es dringende Aufgabe des Gesetzgebers die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu flexibilisieren. § 246e BauGB-E schafft ein praktikables Instrument, um Vorhaben außerhalb starrer Planverfahren schneller zu ermöglichen. Die Stärkung kommunaler Entscheidungsspielräume durch das neue Zustimmungserfordernis (§ 36a BauGB) ist zu begrüßen. Sie sichert die kommunale Steuerung trotz Verfahrensvereinfachung. § 246e BauGB-E bietet auch in schwierigen Lagen (z. B. Außenbereichsnähe, Gemengelagen) neue Handlungsoptionen für die Schaffung von Wohnraum.

Für die Planungs- und Ingenieurbüros ergeben sich Beschleunigungspotenziale in Projektabläufen, da Planänderungen oder aufwendige Befreiungsverfahren entfallen können. Die Kombination mit erweiterten Befreiungsmöglichkeiten (§ 31 Abs. 3 BauGB) und vereinfachtem Einfügungsgebot (§ 34 Abs. 3a BauGB) ist systematisch stimmig.

Die vorgeschlagene Änderung des BauGB kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Das Gesetz adressiert primär das Bauplanungsrecht, darüber hinaus wird der Wohnungsbau durch Bauordnungsrecht, Immissionsschutz und durch die Dauer der Genehmigungsverfahren gehemmt. Weitere Reformschritte sind daher erforderlich. 

Die Regelung des § 246e BauGB-E ersetzt zwar keine Genehmigung, aber das aufwendige Verfahren zur Bebauungsplanänderung. Damit entsteht eine echte zeitliche Erleichterung – allerdings nur, wenn die Gemeinden bereit sind, die Zustimmung auch tatsächlich zu erteilen und den Spielraum konstruktiv zu nutzen. Hierzu sollten fachliche Leitlinien oder Anwendungshilfen für die Kommunen entwickelt werden, um eine einheitliche und rechtssichere Anwendung zu gewährleisten. Hier sollte es insbesondere Hinweise geben, um den Gemeinden deutlich zu machen, wie beispielsweise die nachbarlichen Interessen gewürdigt werden müssen und in welchem Umfang von den Regelungen des BauGB abgewichen werden kann.

Abschließend möchten wir anmerken, dass die Regelung europarechtskonform ausgestaltet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.06.2023 – Az.: 4 CN 3.22 – entschieden, dass das in § 13b BauGB vorgesehene beschleunigte Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen gegen EU-Recht verstößt. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass die vorgeschlagene gesetzliche Regelung auch in Kraft bleiben kann.

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Hochbau, Infrastruktur, Digitalisierung und KI, Wirtschaftspolitik – diese Themen stehen im Mittelpunkt des Ingenieur Summit 2025. Die erstmalig gemeinsam von der Bundesingenieurkammer und dem Verband Beratender Ingenieure VBI ausgerichtete Veranstaltung bietet eine Plattform für Austausch und Diskussion über die Herausforderungen und Chancen der Ingenieurbranche in Zeiten des Wandels.

Der Branchentreff des Jahres

Über 500 Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Politik und Ingenieurwesen kommen auf dem EUREF-Campus in Berlin zusammen, um zentrale Herausforderungen zu diskutieren und Lösungen für die drängendsten Fragen der Planungsbranche zu entwickeln. Es ist der Moment, in dem Innovationen auf Praxis treffen, Visionen Gestalt annehmen und gemeinsame Ideen die Grundlage für den Planungsprozess von morgen schaffen.

Jetzt Tickets sichern – Early-Bird-Phase bis zum 31. März

Für den Ingenieur Summit 2025 stehen neben regulären Tickets ermäßigte vergünstigte High-Potential-Tickets für Nachwuchskräfte und junge Talente zur Verfügung. Zudem profitieren alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer von einer Early-Bird-Phase, die bis zum 31. März läuft. Wer sich frühzeitig anmeldet, sichert sich nicht nur seinen Platz, sondern auch vergünstigte Konditionen für den Kongress. Achtung: Der Summit ersetzt den VBI-Bundeskongress im Herbst.

Eine Plattform für den Austausch von Wissen und Idee

Der Ingenieur Summit 2025 richtet sich an Inhaber, Geschäftsführer und leitende Mitarbeitende aus Ingenieurbüros sowie an politische Entscheidungsträger, Vertreter aus der Wirtschaft und der Technologiebranche. Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich über die neuesten Entwicklungen in den Bereichen Hochbau, Infrastruktur, Digitalisierung und Wirtschaftspolitik zu informieren, Perspektiven kennenzulernen und über Lösungsansätze für die drängendsten Herausforderungen unserer Zeit zu diskutieren.

Innovation trifft Nachhaltigkeit

Vor der innovativen Kulisse des EUREF-Campus in Berlin bietet der Summit eine exzellente Gelegenheit, sich mit führenden Köpfen der Branche zu vernetzen, neue Ideen zu entwickeln und die Weichen für die Zukunft zu stellen. Der Kongress vereint hochkarätige Sprecher und Expertinnen sowie Experten, die ihre Erfahrungen und Visionen teilen und gemeinsam mit den Teilnehmern die Zukunft der Ingenieurplanung und -praxis gestalten.

Abendveranstaltung in der Gasometer Sky Lounge

Ab 17:30 Uhr heißen wir Sie herzlich im 15. OG der Gasometer Sky Lounge willkommen. Freuen Sie sich auf einen besonderen Abend mit einem Impuls von Dr. Peter Leibinger, BDI-Präsident, guten Gesprächen und einem einzigartigen Ausblick über die Stadt.

Alle Infos: Ingenieur Summit 2025

Wir freuen uns auf diese Speaker

Christian Bernreiter
Dr. Katja Hüske
Dirk Brandenburger
Dr. Matthias Jacob
Dr. Matthias Jacob
Prof. Dr. Mike Schlaich
Jens Tartler
Helena Soimakallio
Prof. Dr.-Ing. Markus König
Dr. Lisa Theresa Lenz
Reinhard Müller
Dr. Heinrich Bökamp
Ina Scharrenbach
Andrea Gebhard
Christina Zimmermann
Prof. Dr. Carsten Kühl
Melanie Kunzmann
Eva-Maria Lemke
© Christian Kruppa
© Christian Kruppa
© Christian Kruppa

Filed Under: News Tagged With: Digitalisierung, Hochbau, Infrastruktur, Innvovation, KI, Nachhaltigkeit, Summit, Wirtschaftspolitik, Wissing

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VBI und Bundesingenieurkammer BIngK haben eine gemeinsame Sechs-Punkte-Erklärung aus Sicht der Planungsbranche erstellt, die anlässlich des Ingenieur Summit am 5. Juni in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt wird. In ihren sechs Forderungen fassen beide Planerorganisationen zusammen, was jetzt getan werden muss, um den Herausforderungen bei Infrastruktur- und Wohnungsbau wirksam zu begegnen. Dazu gehören die Einführung verbindlicher Stichtagsregelungen und eine praxisnahe Ausweitung der Plangenehmigung, um Verfahren zu beschleunigen und den Sanierungsstau abzubauen: Bei Ersatz-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen ist dies auch kurzfristig realisierbar. Auch der konsequente Bürokratieabbau sowie die Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sind nach Auffassung von VBI und BIngK zwingend notwendig, um den politisch gewünschten Bauturbo zu starten. Denn Ingenieurbüros wenden erhebliche personelle und zeitliche Ressourcen auf, um bürokratischen Anforderungen gerecht zu werden. Hier werden wertvolle Ressourcen gebunden, die in der Projektarbeit fehlen.

Sechs-Punkte-Erklärung der Planungswirtschaft
  1. Sichere und langfristige Finanzierung der Infrastruktur
  2. Wohnungsbau beschleunigen: Standards vereinfachen und EH55-Förderung umsetzen
  3. Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen
  4. Staatsmodernisierung und Digitalisierung als Motor für Fortschritt
  5. Personelle Kapazitäten sichern: Berufsstand stärken und HOAI novellieren
  6. Qualität und Tempo durch bessere Vergabeverfahren und auskömmliche Honorare
Sechs-Punkte-Erklärung herunterladen

Jörg Thiele, Präsident Verband Beratender Ingenieure VBI:
„Die neue Bundesregierung steht in der Pflicht. Es geht darum, Versäumnisse bei der Infrastruktur aufzuholen und nachhaltig Wohnraum zu schaffen. Wenn das vor dem Hintergrund sinkender Steuereinnahmen und Fachkräftemangel gelingen soll, dann nur mit den planenden Ingenieurinnen und Ingenieuren. Das setzt voraus, jetzt die mittelständischen Planungsunternehmen wirksam und schnell von überbordender Bürokratie zu entlasten. Die Digitalisierung muss vorangetrieben, Verwaltungsabläufe beschleunigt und Planungssicherheit für die Bauwirtschaft geschaffen werden.“

Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer:
„Funktionierende Infrastrukturen, bezahlbarer Wohnraum und eine resilient gebaute Umwelt sind der Kitt unserer Gesellschaft. Wir müssen das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit des Staates und unsere Demokratie zurückgewinnen. Wenn es uns gelingt, Betroffene zu Mitwirkenden zu machen, wird sich dies auch positiv auf die Akzeptanz von Planungs- und Genehmigungsprozesse auswirken. Denn die Gesellschaft leidet an vielen Stellen darunter, dass sich Menschen nur noch als Beobachter fühlen. Es liegt an uns allen, dies zu ändern.“

Fachkräftegewinnung ist Aufgabe von Staat und Wirtschaft

Die ambitionierten politischen Ziele in Hochbau, Infrastruktur und Klimaschutz sind nur durch qualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure zu erreichen. Dem aktuellen Fachkräftemangel im Planungswesen kann nur durch eine gemeinsam angelegte Offensive durch Staat und Wirtschaft begegnet werden. Die Bundesregierung muss deshalb die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung bei Ingenieurinnen und Ingenieuren konsequent umsetzen und weiterentwickeln. Die Bundesingenieurkammer und der VBI bieten auf Bundes- und Landesebene ihre Zusammenarbeit an.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen des Planungswesens stärken

Innovatives und nachhaltiges Bauen gibt es nicht zu Dumpingpreisen. Öffentliche Auftraggeber kommt dabei eine Vorbildfunktion zu. Die Honorarsätze der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sind daher ohne Abschläge anzusetzen. Der faire Wettbewerb muss durch mittelstandsfreundliche Vergaben gesichert und gestärkt werden.

Ingenieur Summit 2025

Am 5. Juni 2025 diskutieren die planenden Berufe mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bundes- und Landespolitik sowie Expertinnen und Experten des Bauwesens, welche wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland notwendig sind, um den aktuellen Problemen bei Infrastruktur und Wohnungsbau zu begegnen. Der Ingenieur Summit 2025 findet im EUREF-Campus in Berlin statt. Erwartet werden rund 300 Teilnehmende.

Filed Under: News Tagged With: Bauen, HOAI, Infrastruktur, Ingenieure, Planen

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Vom 28. Mai bis 1. Juni 2025 fand die 104. Bauingenieur-Fachschaften-Konferenz (BauFaK) in München statt – mit rund 140 Teilnehmenden aus dem gesamten deutschsprachigen Raum ein starkes Signal für den engagierten Ingenieurnachwuchs. Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) war mit Prof. Dr. Steffen Warmbold und Maximilian Dietz vor Ort vertreten, um Impulse zu geben, zuzuhören und den Dialog mit den Fachschaften weiter zu vertiefen.

Den inhaltlichen Auftakt bildete ein Impulsvortrag von Prof. Dr.-Ing. Michael Kraus zum Thema „Künstliche Intelligenz im Bauwesen – Thesen für Lehre, Forschung und Praxis“. Im Anschluss kamen Studierende und Vertreterinnen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beim Meet-up in entspannter Atmosphäre ins Gespräch – eine wertvolle Gelegenheit, um Fragen zur beruflichen Praxis und zur Rolle von Kammern und Verbänden zu diskutieren.

Im Mittelpunkt der Konferenz standen die thematischen Arbeitskreise (AKs), die im Anfangsplenum festgelegt wurden. Diskutiert wurden unter anderem:

  • der Einsatz von KI in der Hochschullehre und bei Prüfungsleistungen,
  • der Umgang mit aktuellen Hochschulkürzungen,
  • Anforderungen an Kompetenzen und Zusatzqualifikationen im Studium,
  • sowie grundlegende politische Positionen und Werte der BauFaK.

In intensiven AK-Phasen und einem lebendigen Marktplatz wurden Meinungen ausgetauscht, Positionen geschärft und konkrete Ergebnisse vorbereitet. Diese wurden im Zwischen- und Endplenum präsentiert und diskutiert.

Ein besonderes Highlight war der Exkursionstag, an dem die Teilnehmenden Münchens Baupraxis hautnah erleben konnten. Zu den Stationen zählten unter anderem die Feldherrenhalle am Odeonsplatz mit BBI INGENIEURE GMBH und die Anlagen der Münchner Stadtentwässerung.

Unser besonderer Dank gilt den Hauptorganisatoren der Fachschaft Bau, Geo, Umwelt der Technischen Universität München (TUM) für die exzellente Umsetzung dieser Konferenz. Der VBI engagiert sich seit ein paar Jahren im Austausch mit der BauFaK und sieht darin eine wichtige Brücke zwischen Hochschule, Praxis und Berufsstand. Mit der Nachwuchskampagne „Die Ausdenker“ fördern wir Begeisterung für den Beruf und bieten Studierenden konkrete Einstiegsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven im Ingenieurwesen: www.die-ausdenker.com

Wir freuen uns auf die 105. BauFaK vom 6. bis 10. November 2025 in Dresden – und auf viele weitere Gelegenheiten zum persönlichen Austausch mit dem engagierten Nachwuchs unserer Branche.

Weitere Informationen zur Konferenz: Offizielle Website der 104. BauFaK München

104. BauFaK in München

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Die neue Bundesregierung nimmt ihre Arbeit auf – und steht sofort vor großen Herausforderungen. Viele Inhalte des Koalitionsvertrags und die darin formulierten Ziele der Merz-Regierung betreffen die Planungswirtschaft unmittelbar. Ob Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, Baupolitik oder Verkehrsinfrastruktur: Die Liste der Vorhaben ist ambitioniert.

Der VBI begrüßt, dass zentrale Themen und Reformen im Koalitionsvertrag adressiert werden. Entscheidend für den Erfolg wird jedoch sein, wie die Maßnahmen gesetzlich ausgestaltet und umgesetzt werden.

Wir als VBI werden die Entwicklungen der kommenden Jahre aufmerksam begleiten und stehen jederzeit für den fachlichen Austausch bereit. Denn ob die Bundesregierung ihre Ziele erreicht, hängt auch davon ab, ob Planungsunternehmen ihre Kompetenzen wirksam einbringen können. Dafür braucht es realistische, planungsfreundliche Rahmenbedingungen – dafür setzen wir uns ein.

In dieser Bewertung haben wir die für den VBI relevanten Vorhaben des Koalitionsvertrags zusammengefasst und mit einer ersten Einschätzung versehen.

Mehr Investitionen, weniger Bürokratie (PDF)

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Ab heute liegt der Koalitionsvertrag den SPD-Mitgliedern zur Abstimmung vor, auf den sich die zukünftigen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD verständigt haben. Zwei Wochen haben die Parteispitzen Zeit, die Genossen zu überzeugen. Ist auch diese Hürde genommen, muss die Regierungsbildung zügig abgeschlossen und die politische Arbeit aufgenommen werden. Denn die Zeit drängt.

Der Koalitionsvertrag enthält einige gute und notwendige Ansätze für Verbesserungen: Darunter Maßnahmen zum Bürokratieabbau, der nachhaltigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben und zur Gewinnung von Fachkräften. Darüber hinaus haben sich die Koalitionäre Maßnahmen vorgenommen, die die Tätigkeit der Planerinnen und Planer maßgeblich berühren; dazu gehören u. a.:

  • Der Abschluss des nationalen Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung innerhalb der ersten Hälfte der Legislaturperiode inklusive Einführung einer verbindlichen Stichtagsregelung
  • Die vollständige Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und Weiterentwicklung des BIM zum zentralen Instrument der Digitalisierung des Bauwesens
  • Die Autobahn GmbH des Bundes soll kreditfähig werden und Finanzmittel zur Auflösung des Sanierungsstaus erhalten – insbesondere bei Brücken und Tunneln
  • Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll mit begrenzter Kreditfähigkeit ausgestattet werden
  • Verbindliche überjährige Finanzierungszusagen für die Deutsche Bahn (Eisenbahninfrastrukturfonds) und für den Ausbau von Wasserstraßen
  • Die Schaffung eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes zur beschleunigten und zielgerichteten Befriedigung der dringenden Investitionsbedarfe aus den Mitteln des Sondervermögens
  • Erreichen der Energiewende, u. a. durch den Ausbau der Netze für Strom und Fernwärme, den Wasserstoffhochlauf und die Einführung von CCS/CCU-Technologien
  • Die Vereinfachung von Baustandards (v. a. in Bezug auf den Wohnungsbau) und Absicherung des Gebäudetyps E
  • Das Vergaberecht soll vereinfacht und mittelstandfreundlicher werden
  • Fachkräftesicherung durch Abbau von bürokratischen Hürden und Digitalisierung – u. a. durch die Einführung einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung sowie durch den Ausbau der frühen MINT-Bildung

Der neue Koalitionsvertrag weckt Hoffnung, dass in Deutschland notwendige Rahmenbedingungen gesetzt werden, die die Wirtschaftstätigkeit und auch die der Bau- und Planungswirtschaft positiv beeinflussen und zur nachhaltigen Erneuerung der deutschen Infrastrukltur beitragen. Notwendig ist jetzt eine tatsächliche, anstatt einer nur vermeintlichen Zeitenwende. Die kommende Bundesregierung wird zeigen müssen, dass sie ihrem eigenen Anspruch und den hohen Erwartungen von Bevölkerung, Wirtschaft und internationalen Partnern gerecht werden kann. Die Planerinnen und Planer jedenfalls sind bereit ihren Teil beizutragen, um Deutschland zukunftsfähig zu gestalten.

Filed Under: News Tagged With: Infrastruktur, Koalitionsvertrag, Planungs- und Bauwirtschaft, Planungsbeschleunigung, Wirtschaftspolitik

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