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Durch den Krieg in der Ukraine kommt es zu verschärften Lieferengpässen und Preissteigerungen bei zahlreichen Baumaterialien und gestörten Projektabläufen. Bundesbau- und Bundesverkehrsministerium haben deshalb die Stoffpreisgleitklausel bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Sonderregeln für den Umgang mit den gestiegenen Baupreisen auf Baustellen des Bundes (Hoch- und Tiefbau) galt zunächst bis Ende Juni. Zudem wurden Anregungen der Bauwirtschaft und der Bauverwaltungen aufgegriffen, die Preisgleitklausel praktisch handhabbarer zu machen.

Das begrüßen die Ingenieurunternehmen aus dem Bereich Objektüberwachung ausdrücklich.

Hinsichtlich bestehender Verträge ohne Stoffpreisgleitklausel weist das Bundesverkehrsministerium außerdem darauf hin, dass die negativen Auswirkungen auf die Bauunternehmen angemessen auf die Vertragsparteien verteilt werden müssen. Es könne nicht sein, dass eine der Parteien die Preissteigerungen allein tragen muss.

Auch Ingenieurunternehmen sind von Lieferengpässen und daraus resultierenden Bauzeitverlängerungen betroffen. Das Rundschreiben des BMDV gibt jedoch keine Hinweise, wie mit dieser Situation umzugehen ist. In diesem Zusammenhang fordert VBI-Präsident Jörg Thiele: „Die Planer als Treuhänder des Auftraggebers dürfen nicht schlechter gestellt werden als die Bauunternehmen. Verlängern sich Bauzeiten durch Lieferengpässe und gestörte Projektabläufe müssen im Sinne eines partnerschaftlichen Umgangs die daraus resultierenden Mehrkosten bei den Planungsbüros auch durch den Auftraggeber übernommen werden.“

Filed Under: News Tagged With: Bauprojekte, Lieferengpässe, Preissteigerungen, Stoffpreisgleitklausel

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Tragfähige Brücken sind das Rückgrat unserer Verkehrsinfrastruktur. Mit dem jetzt erneut ausgelobten Deutschen Brückenbaupreis wollen VBI und Bundesingenieurkammer die besten Bauingenieurleistungen im Brückenbau auszeichnen.

Der Preis wird in den Wettbewerbskategorien „Straßen- und Eisenbahnbrücken“ sowie „Fuß- und Radwegbrücken“ vergeben. Dabei sind innovative Großprojekte genauso gefragt wie gelungene kleine Konstruktionen oder herausragende Sanierungen. Der Wettbewerb würdigt die besten Brücken, die in den vergangenen vier Jahren in Deutschland entstanden sind und zeichnet die Bauingenieurinnen und Bauingenieure aus, deren außerordentliche Leistungen den Bau dieser Brücken ermöglicht haben.

Neben den beiden Hauptkategorien vergeben Bundesingenieurkammer und VBI erstmals einen Sonderpreis für eine herausragende Lösung oder Entwicklung auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen.

Einsendeschluss ist der 2. Januar 2023. Die feierliche Preisverleihung findet am 30. Mai 2023 in Dresden statt – am Vorabend des Dresdner Brückenbausymposiums.

Der 2006 von VBI und BIngK ins Leben gerufene Deutsche Brückenbaupreis zählt zu den bedeutendsten Auszeichnungen für Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Deutschland und steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Die Ausschreibungsunterlagen sowie weitere Informationen rund um den Deutschen Brückenbaupreis finden Sie unter www.brueckenbaupreis.de.

Filed Under: News Tagged With: Brücken, Deutscher Brückenbaupreis, Ingenieurleistungen, Verkehrsinfrastruktur

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Mit der Taxonomie-Verordnung verfolgt die Europäische Union das Ziel, Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen zu lenken und Nachhaltigkeit als Bestandteil des Risikomanagements zu etablieren. Welche Kriterien liegen dem zugrunde und inwieweit tangiert die EU-Verordnung die Planungsunternehmen in Deutschland? Auf diese Fragen hält das VBI-Merkblatt zur EU-Taxonomie Antworten bereit. Der Blick richtet sich dabei auch in die Zukunft, denn eine Erweiterung des Geltungsbereiches ist in Planung. Derzeit betreffen die Vorgaben nur Unternehmen, die Finanzprodukte in der EU vertreiben und solche mit mehr als 500 Mitarbeitern, die der nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen.

Nicht zuletzt zeigt die Einführung der EU-Taxonomie, dass die Finanzierungsfähigkeit von Immobilienprojekten zukünftig stärker von deren Nachhaltigkeitsbewertung abhängen wird. “Die Bau- und Immobilienbranche als großer CO2-Emittent und Abfallproduzent sollte sich mit der EU-Taxonomie auch deshalb befassen, da vermutlich von einer größer werdenden Nachfrage nach Projekten auszugehen ist, die den EU-Taxonomie-Vorgaben entsprechen.”

Merkblatt EU-TaxonomieHerunterladen

Filed Under: News Tagged With: EU-Taxominierung, Finanzierung, Nachhaltigkeit

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Werner Sobek hat das nachhaltige Bauen und den Diskurs über die Rolle des Bauwesens im Klimawandel wie kaum ein anderer befördert. Für sein jahrzehntelanges Engagement für Forschung und Innovation und nachhaltiges Bauen wurde er am 17. Mai mit dem „Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“ ausgezeichnet. Der VBI gratuliert seinem langjährigen Mitglied sehr herzlich zu dieser besonderen Auszeichnung.

Überreicht wurde ihm der Orden von der baden-württembergischen Wissenschafts- und Kunstministerin Theresia Bauer. „Werner Sobek ist ein Architekturpionier und er hat mit seinen visionären Ideen für nachhaltiges Bauen den Kontext zu Klimaschutz und globaler Verantwortung hergestellt“, so die Ministerin.

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek gilt als einer der bedeutendsten Architekten und Ingenieure unserer Zeit. Er lehrte am Institut für Leichtbau Entwerfen und Konstruieren (ILEK) der Universität Stuttgart sowie in Harvard und am IIT in Chicago. Zudem gründete er ein weltweit tätiges Planungsbüro, dem er nach wie vor in beratender Funktion zur Seite steht. Sein Ziel lässt sich prägnant in einem Satz zusammenfassen: für mehr Menschen emissionsfrei und mit weniger Material bauen. Am 1. Juni eröffnet im Architekturzentrum des Stadtmuseums Düsseldorf eine Ausstellung über die von Werner Sobek formulierten 17 Thesen über das Bauen von morgen.

Filed Under: Baden-Württemberg, News Tagged With: Architektur, Auszeichnung, Nachhaltigkeit

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Mit 260 Teilnehmenden war auch der zweite digitale VBI-Hauptstadt-Kongress am 12. Mai ein voller Erfolg. „Wir hatten alle gehofft, jetzt aus der Coronakrise herauszukommen“, so Jörg Thiele zur Eröffnung, „doch nun haben wir den Krieg in der Ukraine. Rohstoffknappheit, steigende Preise und zunehmende Ungewissheit belasten auch die Planungswirtschaft.“ Für Klimawende, Wohnungsbau und Infrastruktur sei wichtig, „dass wir kontinuierlich weiter planen und bauen können“.

In ihrem Impulsstatement zum Kongressthema „Mobilität 2030“ bezeichnete Staatssekretärin Susanne Henckel, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, die Verknüpfung von Klimaschutz, Digitalisierung und moderner Mobilität als zentrale Aufgabe ihres Hauses. „Bei der konkreten Projektumsetzung sind wir auf leistungsfähige Ingenieurunternehmen angewiesen. Wichtig ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

Um bei der Mobilitätswende Prioritäten richtig zu setzen, Ersatz und Erhaltung Vorrang vor Neubau einzuräumen und die Fertigstellung wichtiger Hauptverkehrsachsen und Knotenpunkte zu beschleunigen, plane das BMDV den Bundesverkehrswegeplan 2040. Henckel lud den VBI ein, an dem geplanten Dialogprozess mit Wirtschaft und Verbänden teilzunehmen. Außerdem gelte dem Thema Planungs- und Verfahrensbeschleunigung oberste Priorität. Neben der Beschleunigungskommission Schiene arbeite im BMDV eine Arbeitsgruppe an notwendigen Rechtsänderungen. Im Kanzleramt angesiedelt sei zudem eine Steuerungsgruppe Planungsbeschleunigung.

Zur Podiumsrunde unter der Fragestellung „Wie zukunftsfähig ist die deutsche Infrastruktur“? begrüßte VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer die verkehrspolitischen Sprecher der CDU/CSU- sowie der FDP-Bundestagsfraktion Thomas Bareiß und Bernd Reuther, die verkehrspolitische Berichterstatterin der SPD-Fraktion Isabel Cademartori, den Ressortleiter Verkehr des ADAC Stefan Gerwens sowie digital zugeschaltet Stephan Krenz, Chef der Autobahn GmbH, und Jochen Ludewig, VBI-Verkehrsausschuss.

Mit seinem Vortrag über „Gute Kommunikation als Erfolgsfaktor bei Bauprojekten“ beschloss Prof. Dr. Frank Brettschneider, Universität Hohenheim, das offizielle Programm.

Unser Video-Zusammenschnitt vermittelt einen Eindruck von der Veranstaltung:

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 Die “Heidelberger Erklärung” von VBI und BDA, Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, fordert einen Bruch mit der bisher weitgehend geübten Vergabepraxis. Die Erklärung wurde von beiden Verbänden auf einer gemeinsamen Vorstandssitzung in Heidelberg beschlossen.

Insbesondere müsse endlich der gesetzlich verankerte Vorrang des Leistungswettbewerbs umgesetzt werden. Die hohen Anforderungen an die Energiewende, Verkehrswende, Wohnungsbau und Brückensanierung stehen in krassem Widerspruch zur Suche nach dem billigsten Anbieter. Entscheidend müssen vielmehr die Aufstellung und Beurteilung von Qualitätskriterien sein. Auch bei einfachen Planungsleistungen sollte das Honorar nur eine untergeordnete Rolle spielen und mit nicht mehr als 20 Prozent gewertet werden.

Die Bundesregierung hat jüngst den Monitoring-Bericht zur Anwendung des Vergaberechts 2021 vorgelegt. Danach ist klar, dass sich immer weniger Unternehmen an den Vergabeverfahren der öffentlichen Hand beteiligen. Grund für die sinkende Attraktivität der öffentlichen Auftraggeber ist vor allem der immer weiter um sich greifende Preiswettbewerb, aber auch die Qualität der Ausschreibungen.

VBI und BDA fordern:

  • Vergabe von Planungsleistungen im Leistungswettbewerb bei max. 20 Prozent Preiswertung
  • Vereinfachung der Referenzregelungen
  • Keine Vergabe an Generalübernehmer
  • Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber zur Anwendung des Vergaberechts
  • Widerstand gegen Dumpingforderungen bei Honoraren

Heidelberger Erklärung von VBI und BDA

Filed Under: News Tagged With: Ausschreibungen, Leistungswettbewerb, Vergaberecht

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Wie auch im letzten Jahr, als die “Queens of Structure” im Rahmen der “Women in Architecture 2021” an den Start gingen, unterstützt der VBI auch 2022 die Ausstellung über Philosophie und Werk herausragender Bauingenieurinnen. In diesem Jahr ist die Ausstellung um zwei weitere Ingenieurinnen gewachsen und als Wanderausstellung konzipiert. Sie wird vom 28. April bis 25. Mai in der TU Dresden vor dem Hörsaalzentrum zu erleben sein.

Bei den “Queens” handelt es sich um mehr als eine bloße Werkschau. Die Ausstellung wirft das dringend fällige Schlaglicht auf den essenziellen Beitrag, den Frauen im Ingenieurwesen leisten. Unter den 14 internationalen Ingenieurinnen, die die Kuratorinnen ausgewählt haben, sind natürlich auch Vertreterinnen aus VBI-Mitgliedsunternehmen:

  • Roma Agrawal Hochhaus The Shard, London; WSP
  • Anne Burghartz Verhüllung des Arc de Triomphe, Paris; Carbon-Seilnetzfassade; sbp
  • Sukanya Duraisamy Agronomie-Campus Bella Vista, Bolivien
  • Karen Eisenloffel Schutzdach für Göbekli Tepe, Türkei
  • Ulrike Elbers Holzhybridgebäude, Münster
  • Ingeborg Friedrich-Keil Gründung für die Erweiterung des GSG-Campus, Berlin
  • Gabriele Henkens Sanierung Brandenburger Tor, Berlin; GSE
  • Valentina Kumpusch 2. Röhre Gotthard­straßen­tunnel, CH-Tessin
  • Ines Prokop Vom Eisenbau zum Stahlbau
  • Sarah Springman Monasavu Staudamm auf Viti Levu, Fidschi
  • Anja Vehlow Die Unstrut-Talbrücke
  • Agnes Weilandt Bollinger + Grohmann, Rolex Learning Center, EPFL Lausanne
  • Jane Wernick XSTRATA Aerial Walkway KEW Gardens, London
  • Birgit Zocher Herstellung von Betonfertigteilen
https://queens-of-structure.org/

Filed Under: News, Sachsen Tagged With: Ausstellung, Bauingenieurinnen, Queens of Structure, Women in Architecture

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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat mit Schreiben vom 27. April 2022 informiert, dass das “Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau” HVA F-StB fortgeschrieben worden ist. Mit der Ausgabe März 2022 werden die reduzierten Formerfordernisse der HOAI 2021 zum Abschluss einer wirksamen Honorarvereinbarung umgesetzt. Durch die HOAI 2021 ist die Schriftform ersatzlos gestrichen worden, so dass es nicht mehr erforderlich ist, dass beide Parteien den Vertrag unterzeichnen. Architekten- und Ingenieurverträge werden daher nunmehr mittels Zuschlagsschreiben auf Grundlage eines Angebotes geschlossen. Der bisherige Vordruck „Vertrag“ entfällt. Alle vertragsrelevanten Regelungen werden neben der Leistungsbeschreibung mit dem neuen Vordruck „Vertragsbedingungen“ vereinbart.

Filed Under: Alle Landesverbände, News Tagged With: HOAI 2021, Honorarvereinbarung, HVA F-Stb

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Der VBI gehört zu den Unterzeichnern einer Stellungnahme des Gaia-X Hubs Germany, in der sich Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft gegen einen Finanzierungsstopp der nächsten Runde des Gaia-X-Förderwettbewerbs aussprechen. Die an den Bundestagshaushaltsausschuss, Abgeordnete und Projektleiter im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium adressierte Stellungnahme ruft dazu auf, die öffentliche Förderung für Projekte und Initiativen, die die digitale Souveränität und digitale Resilienz Europas stärken, weiter auszubauen und entsprechende Technologien zu fördern. Die gefährdeten Projekte aus der zweiten Tranche des Gaia-X-Förderwettbewerbs könnten dazu beitragen, zentrale Infrastrukturen aus der Abhängigkeit großer außereuropäischer Unternehmen zu lösen. So engagiert sich der VBI für den Aufbau einer europäischen Domäne Planen, Bauen und Betreiben, um Datensouveränität und Datensicherheit in diesem Bereich innereuropäisch zu organisieren.

Gaia-X ist ein Projekt zum Aufbau einer leistungs- und wettbewerbsfähigen, sicheren und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur für Europa, das von Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung aus Deutschland und Frankreich gemeinsam mit weiteren europäischen Partnern getragen wird.

Stellungnahme zu aktuellen Entwicklungen für Gaia-X in Deutschland

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Der VBI begrüßt, dass die Bundesregierung mit ihrem Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Ausbau der Erneuerbaren Stromerzeugung beschleunigen will. „Allerdings greift der Gesetzentwurf da zu kurz, wo es um die konkreten Maßnahmen geht, die diesen Ausbau ermöglichen sollen“, kritisiert VBI-Präsident Jörg Thiele. „Angesichts der ambitionierten Ziele der Bundesregierung zum Ausbau von Photovoltaik und Windkraftnutzung an Land ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass die konkreten Maßnahmen dazu in einem späteren, gesonderten Gesetzgebungspaket geregelt werden sollen.“ Gerade beim Thema Windenergie blieben zentrale Bremsklötze des Ausbaus ausgeklammert. „Die viel zu langen Antragsverfahren müssen schnell drastisch verkürzt werden“, fordert der VBI-Präsident.

Derzeit dauern Genehmigungsverfahren für die Errichtung neuer Windkraftanlagen vier bis sechs Jahre. Immer neue Vorschriften und Regulierungen brachten in der vergangenen Legislaturperiode den Windkraftausbau fast zum Erliegen. So sank der Zubau von 4,9 GW im Jahr 2017 auf nur noch 0,9 GW im Jahr 2019. Zwar habe sich der Zuwachs mit 1,7 GW im vergangenen Jahr 2021 leicht erholt, liegt aber auch damit weit unter den Zielen der jetzt vorgelegten EEG-Novelle, die für 2023 bereits einen Zubau von 5 GW vorsieht. Um die in den Folgejahren angestrebte Zuwachsrate von 10 GW pro Jahr zu erreichen, müssen die Zulassungsverfahren drastisch, auf ein Zehntel der aktuellen Verfahrensdauer, gekürzt werden.

Außerdem sind aus VBI-Sicht Abstandsregelungen, wie die umstrittene 10H Regelung in Bayern, dringend zu überprüfen und neu zu fassen. Nur wenn ausreichend Flächen ausgewiesen werden, können auch Windkraftanlagen geplant und gebaut werden. Genehmigungsverfahren könnten zudem standardisiert und dadurch beschleunigt werden. Am Entwurf des gemeinsam mit dem EEG-Entwurf vorgelegten neue Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) begrüßt der VBI die grundsätzliche Senkung des Strompreises. Die jetzige Entwicklung führe zu sozialen Härten und benachteilige den Industriestandort Deutschland. „Wir halten es allerdings für fraglich, ob ein Wegfall der EEG-Umlage ausreicht, um die Benachteiligung deutscher Unternehmen bei den Energiekosten im internationalen Vergleich zu beenden“, so VBI-Präsident Thiele. Zustimmung der Ingenieure finde dagegen die geplante Umlagenbefreiung für die Herstellung von grünem Wasserstoff Allerdings fehle im Gesetzestext eine entsprechende Befreiung für Anlagen zum Transport, zur Speicherung und zur Aufreinigung von Wasserstoff, um die gesamte Wertschöpfungskette Wasserstoff zu stärken. Beide Gesetze sollen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Filed Under: News Tagged With: EEG, Erneuerbare Energien, Photovoltaik, Windkraft

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