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Die Einreichungsphase für den Deutschen Brückenbaupreis 2027 ist heute offiziell gestartet. Mit dem Wettbewerb zeichnen die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI herausragende Ingenieurleistungen im Brückenbau aus. Der Preis steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr.

Der Deutsche Brückenbaupreis gilt als höchste Auszeichnung in diesem Fachgebiet und wird 2027 zum elften Malvergeben. Gesucht werden Brückenbauwerke, die in den vergangenen fünf Jahren fertiggestellt wurden und durch technische Qualität, gestalterische Stärke, innovative Lösungen und nachhaltige Planung überzeugen.

Zwei Kategorien und ein Sonderpreis

Der Wettbewerb wird in zwei Hauptkategorien ausgeschrieben:

  • Straßen- und Eisenbahnbrücken
  • Fuß- und Radwegbrücken

Darüber hinaus wird erneut der Sonderpreis Nachhaltigkeit vergeben. Er würdigt Projekte, die in besonderer Weise Lösungen für ressourcenschonendes und klimabewusstes Bauen entwickeln und umsetzen.

Die Jury des Deutschen Brückenbaupreises 2027

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Martina Schnellenbach-Held
Dipl.-Ing. Ludolf Krontal
Anja Vehlow
MR Prof. Dr.-Ing. Gero Marzahn
Dipl.-Ing. Birga Ziegler, M.Sc.
Dipl.-Ing. Wolfgang Eilzer
Dipl. Ing. Rainer Siegel

Ingenieurleistungen sichtbar machen

Brücken prägen Räume oft über Generationen hinweg. Sie verbinden Regionen, sichern Mobilität und stehen zugleich im öffentlichen Blick. Der Deutsche Brückenbaupreis macht sichtbar, welche Qualität Ingenieurinnen und Ingenieure sowohl im Neubau als auch im Umgang mit bestehender Infrastruktur erreichen.
Die Jury bewertet die eingereichten Projekte unter anderem nach Gestaltung, Funktionalität, Konstruktion, Innovation, Planungs- und Bauverfahren, Nachhaltigkeit sowie Wirtschaftlichkeit.

Einreichung bis 30. Juni 2026 möglich

Ingenieurinnen und Ingenieure sind eingeladen, ihre Projekte für den Wettbewerb einzureichen. Die Auslobungsunterlagen und Teilnahmebedingungen stehen auf der Wettbewerbswebsite bereit. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2026.

Weitere Informationen und Unterlagen: www.brueckenbaupreis.de

Die Preisverleihung des Deutschen Brückenbaupreises 2027 findet am 10. März 2027 in Dresden statt – traditionell am Vorabend des Dresdner Brückenbausymposiums.

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Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI loben den Deutschen Brückenbaupreis 2027 aus. Der Preis gilt als höchste Auszeichnung in diesem Fachgebiet. Er richtet sich an Ingenieurinnen und Ingenieure, die in den vergangenen fünf Jahren Brücken geplant und realisiert haben – unabhängig davon, ob es sich um Neubauten, Instandsetzungen oder Ertüchtigungen handelt. Ausgezeichnet werden Projekte, die in Planung und Ausführung Maßstäbe setzen und zeigen, wie anspruchsvolle Infrastruktur verantwortungsvoll umgesetzt werden kann.

Wettbewerbskategorien

Der Wettbewerb wird in zwei Hauptkategorien ausgeschrieben:

  • Straßen- und Eisenbahnbrücken
  • Fuß- und Radwegbrücken

Zusätzlich wird erneut ein Sonderpreis Nachhaltigkeit vergeben. Er würdigt ein Bauwerk, das in besonderer Weise Lösungen für ressourcenschonendes und klimabewusstes Bauen entwickelt und umgesetzt hat. Gleichzeitig fließt das Kriterium der Nachhaltigkeit in die Bewertung aller eingereichten Projekte ein.

Bewertung durch die Jury

Die Jury bewertet die eingereichten Projekte anhand klar definierter Kriterien. Dazu zählen unter anderem Gestaltung und Einbindung in das Umfeld, Funktionalität, Konstruktion und Innovation, Planungs- und Bauverfahren, Nachhaltigkeit sowie Wirtschaftlichkeit.

Teilnahme und Einreichung

Die Einreichungsphase beginnt am 18. März 2026. Ingenieurinnen und Ingenieure sind eingeladen, ihre Projekte einzureichen und ihre Leistungen im Rahmen des Wettbewerbs vorzustellen. Die Auslobungsunterlagen stehen ab nächster Woche unter www.brueckenbaupreis.de bereit. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2026. Die feierliche Preisverleihung findet am 10. März 2027 statt – traditionell am Vorabend des Dresdner Brückenbausymposiums. Zur Preisverleihung wird auch der Bundesminister für Verkehr, Patrick Schnieder, erwartet.

Über den Deutschen Brückenbaupreis

Mit dem Deutschen Brückenbaupreis werden herausragende Ingenieurleistungen im Brückenbau gewürdigt und ihre Bedeutung für die Baukultur hervorgehoben. Der ideelle Preis wird alle zwei Jahre für ein fertiggestelltes Brückenbauwerk in zwei Kategorien vergeben. Der 2006 von der Bundesingenieurkammer und dem Verband Beratender Ingenieure VBI ins Leben gerufene Deutsche Brückenbaupreis zählt zu den bedeutendsten Auszeichnungen für Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Deutschland und steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr.

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Deutschlands Städte, Gemeinden und Landkreise stehen unter massivem Druck. Eigentlich sollte es um Zukunftsinvestitionen gehen: um Klimaanpassung, Digitalisierung, Infrastrukturmodernisierung. Doch stattdessen dominiert vielerorts der Krisenmodus. Steigende Personal- und Sozialausgaben, wachsende Pflichtaufgaben und eine strukturelle Unterfinanzierung engen die kommunalen Handlungsspielräume immer weiter ein.

Die Zahlen sind eindeutig: Der kommunale Investitionsrückstand liegt laut KfW-Kommunalpanel 2025 bei rund 216 Milliarden Euro – ein neuer Höchststand. Gleichzeitig erreichten die kommunalen Haushalte 2024 ein Rekord-Finanzierungsdefizit von rund 25 Milliarden Euro. Und die Aufgaben werden nicht weniger.

Infrastruktur unter Druck

Rund 80 Prozent des deutschen Straßennetzes befinden sich in kommunaler Verantwortung. Hinzu kommen Schulen, Verwaltungsgebäude, Brücken sowie Wasser- und Abwassernetze. Notwendige Modernisierungen werden verschoben, Projekte gestreckt oder nur noch notdürftig instandgehalten. Das Problem ist strukturell: Kommunen tragen zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge, verfügen jedoch nur über begrenzte eigene Einnahmequellen. Sie sind in hohem Maße auf Zuweisungen von Bund und Ländern angewiesen – während Personal- und Sozialausgaben kontinuierlich steigen.

Fördermittel helfen – lösen das Grundproblem aber nicht

Mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen Investitionen gestärkt werden. Für Länder und Kommunen stehen insgesamt 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Verteilung ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. Die kommunalen Entscheider bewerten einzelne Zuweisungen jedoch oft als „Tropfen auf den heißen Stein“. Punktuelle Förderprogramme ersetzen keine verlässliche, langfristige Finanzierungsarchitektur. Hinzu kommen komplexe Antrags- und Nachweisverfahren, die zusätzliche Ressourcen binden.

Transformation braucht Planungssicherheit

Gleichzeitig stehen Kommunen vor enormen Transformationsaufgaben: energetische Sanierung, nachhaltige Mobilität, digitale Verwaltungsprozesse, klimaresiliente Stadtentwicklung. Ohne stabile finanzielle Rahmenbedingungen und effizientere Verfahren sind diese Aufgaben kaum zu bewältigen.Für die Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure ist das keine abstrakte Debatte. Ein Großteil der VBI-Mitgliedsunternehmen arbeitet für kommunale Auftraggeber. Wenn Projekte gestoppt oder verschoben werden, betrifft das unmittelbar die Planungswirtschaft.

Die kommunale Finanzlage ist angespannt, der Investitionsstau wächst. Mehr Mittel sind notwendig – doch ebenso wichtig sind klare Zuständigkeiten, verlässliche Finanzierungswege und schlanke Prozesse. Nur so können Kommunen ihre zentrale Rolle bei Infrastruktur, Klimaschutz und Daseinsvorsorge wahrnehmen.

Mehr dazu lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des Ingenium.

Die Titelstory „Kommunen in der Klemme – Zwischen Finanzierungslücke und Investitionsstau“ beleuchtet ausführlich die Hintergründe, Zahlen und strukturellen Herausforderungen.

VBI-Magazin Ingenium

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Wie bleiben kleinere und mittelständische Ingenieurbüros in einem anspruchsvoller werdenden Marktumfeld wettbewerbsfähig? Welche Stellschrauben entscheiden heute über Vergabeerfolg, Effizienz und unternehmerische Sicherheit? Diesen Fragen widmete sich der zweite Chancentag Mittelstand am 26. Februar 2026 in Hamburg. Die Veranstaltung richtete sich gezielt an kleinere und mittelständische VBI-Mitgliedsunternehmen – mit dem Anspruch, nicht nur zu informieren, sondern konkrete strategische Impulse zu geben.

Im Mittelpunkt standen drei zentrale Handlungsfelder: erfolgreiche Positionierung in VgV-Verfahren, pragmatische Digitalisierung und systematische Risikovorsorge.

Vergabeerfolg ist strategische Vorbereitung – kein Zufall

Gerade für kleinere Büros sind VgV-Verfahren häufig mit hohen Anforderungen verbunden. Umso wichtiger ist eine klare strategische Aufstellung.

VBI-Vizepräsident Jörgen Kopper und Christoph Dumont (eepi GmbH) zeigten, dass Kooperationen in Verbundstrukturen ein wirkungsvoller Hebel sein können. Durch die Bündelung von Kompetenzen, Referenzen und Ressourcen entstehen neue Wettbewerbschancen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass erfolgreiche Zusammenarbeit klare Rollen, verlässliche Strukturen und gegenseitiges Vertrauen voraussetzt.

Thomas Richter (Richter Beratung GmbH) ergänzte diese Perspektive um konkrete Praxiserfahrungen aus Sicht eines Verfahrensbetreuers und Ingenieurs. Seine Einordnung machte deutlich, worauf es in VgV-Verfahren tatsächlich ankommt: eine durchdachte strategische Vorbereitung, eine klar strukturierte Angebotsdarstellung und ein präzises Verständnis der Bewertungssystematik. Der Blick „von beiden Seiten des Tisches“ lieferte wertvolle Orientierung für die eigene Positionierung.

Auch die Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind ein entscheidender Faktor für die Teilnahme an Vergabeverfahren. Dirk Oster und Jochen Scholl (Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH, Team UNIT) verdeutlichten, wie passgenaue Versicherungskonzepte – insbesondere in Verbundstrukturen – gestaltet werden können, um vergaberechtliche Vorgaben zu erfüllen und unternehmerische Risiken angemessen abzusichern.

Die zentrale Erkenntnis dieses Themenblocks: Wettbewerbsfähigkeit beginnt lange vor der Angebotsabgabe – sie ist das Ergebnis strategischer Entscheidungen.

Digitalisierung als Produktivitäts- und Qualitätshebel

Neben der Marktpositionierung stand die Frage im Fokus, wie mittelständische Ingenieurbüros ihre internen Prozesse zukunftsfähig gestalten können. Brigitta Fiesel, Vorsitzende des VBI-Landesverbands Hessen und Geschäftsführerin der cadventure GmbH, zeigte praxisnah, wie sich digitale Planungsmethoden und eine konsequente Datenorganisation im Geschäftsalltag implementieren lassen. Entscheidend sind dabei keine isolierten Einzellösungen, sondern durchgängige, klar strukturierte Prozesse – von Zusammenarbeit und Kommunikation über Daten- und Ausschreibungsmanagement bis hin zu digitalen Planungsabläufen.

Darauf aufbauend machte Prof. Dr. Christian Kreyenschmidt (VDBUM Verband der Baubranche, Umwelt- und Maschinentechnik) deutlich, welches Potenzial Künstliche Intelligenz für den Mittelstand bietet. KI kann Arbeitsorganisation, Wissensmanagement und Datennutzung deutlich effizienter gestalten – vorausgesetzt, sie wird gezielt und praxisorientiert eingesetzt.

Digitalisierung wurde damit nicht als Selbstzweck verstanden, sondern als konkreter Hebel für Effizienz, Qualität und Wettbewerbsfähigkeit.

Resilienz durch Cybersicherheit

Mit der zunehmenden Digitalisierung wächst auch die Bedeutung einer robusten IT-Sicherheitsstrategie. Marc Dönges von der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand zeigte auf, wie KMU ihre IT-Sicherheit systematisch stärken können – von präventiven Maßnahmen bis hin zur strukturierten Notfallplanung. Gleichzeitig wurde deutlich, dass externe Unterstützungsangebote helfen können, Hemmschwellen abzubauen und konkrete Schritte umzusetzen.

Unternehmerische Resilienz ist damit nicht nur eine Frage der Marktstrategie, sondern auch der technischen und organisatorischen Sicherheit.

Mittelstand stärken – Zukunft gestalten

Der Chancentag Mittelstand Norddeutschland machte deutlich: Erfolgreiche Ingenieurbüros verbinden strategische Vergabekompetenz, effiziente digitale Prozesse und systematische Risikovorsorge. Wettbewerbsfähigkeit entsteht nicht zufällig – sie ist gestaltbar. Der VBI dankt allen Referentinnen und Referenten sowie den Teilnehmenden für die fachlichen Impulse und den konstruktiven Austausch.

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Der Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, bei öffentlichen Aufträgen des Bundes tarifliche Arbeitsbedingungen stärker zur Geltung zu bringen. Erfasst sind öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Da Planungsleistungen vergaberechtlich als Dienstleistungsaufträge gelten, sind Ingenieur- und Planungsunternehmen formal vom Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst, sofern sie entsprechende Bundesaufträge ausführen. Eine ausdrückliche Ausnahme für freie Berufe oder Planungsunternehmen enthält das Gesetz nicht.

Tarifbindung entsteht erst durch Rechtsverordnung

Gleichzeitig ist wichtig: Das Gesetz selbst enthält keine festen Lohnvorgaben. Eine konkrete Verpflichtung entsteht erst durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Diese Verordnungen sollen sich an bestehenden und „repräsentativen“ Branchentarifverträgen orientieren und festlegen, welche tariflichen Arbeitsbedingungen bei Bundesaufträgen einzuhalten sind. Für die Planungsbranche ist hierbei entscheidend, dass es derzeit keine repräsentativen bundesweiten Branchentarifverträge und keine tariffähigen Sozialpartner mit entsprechender Reichweite gibt. Ohne eine solche tarifliche Grundlage fehlt grundsätzlich die Basis für eine verbindliche Lohnverordnung.

Mögliche Auswirkungen im Vergabeverfahren

Praktisch kann das Gesetz dennoch Auswirkungen haben. Unternehmen müssen im Vergabeverfahren entsprechende Erklärungen abgeben und gegebenenfalls Nachweise führen; zudem ist eine Prüfstelle vorgesehen, die die Einhaltung der Vorgaben überwacht. Auch wenn derzeit keine branchenspezifische Lohnbindung absehbar ist, können zusätzliche formelle Anforderungen, Dokumentationspflichten und Compliance-Fragen entstehen. Die tatsächliche Belastung wird maßgeblich davon abhängen, ob und wie das BMAS von seiner Verordnungsermächtigung Gebrauch macht.

Ausgestaltung durch das BMAS bleibt entscheidend

Für die Ingenieur- und Planungsbranche bedeutet dies: Das Bundestariftreuegesetz betrifft uns formal, entfaltet aber mangels repräsentativer Tarifverträge aktuell keine automatische tarifliche Lohnbindung. Entscheidend ist die künftige Ausgestaltung möglicher Rechtsverordnungen. Der VBI wird diesen Prozess eng begleiten und sich dafür einsetzen, dass die besonderen Strukturen der Planungsbranche berücksichtigt werden, hohe Anforderungen an die Repräsentativität gestellt werden und unverhältnismäßige Bürokratie- oder Haftungsrisiken für unsere Mitglieder vermieden werden.

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Für den VBI nahmen Präsident Jörg Thiele, Anja Desai (Vorstand Auslandsausschuss), Dr. Tanja Lingohr (Sprecherin AG Technische Zusammenarbeit) sowie Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer teil. Die GIZ wurde durch Vorstandssprecher Thorsten Schäfer-Gümbel sowie Petra Warnecke, Dr. Arved Greiner und Dr. Elke Siehl vertreten.

„Team Deutschland“ weiter stärken

VBI-Präsident Jörg Thiele verwies auf die weiterhin heterogene Lage der Ingenieurbüros, wie sie auch die aktuelle VBI-Konjunkturumfrage zeigt. Zugleich betonte er die Bedeutung enger Abstimmung zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft:„Eine besonders enge Kommunikation und Kooperation der Consultants und staatlichen Institutionen ist in einer immer unsicherer werdenden Welt entscheidend, wenn die eingesetzten Mittel Wirkung erzielen sollen.“

BMZ-Reform und künftige Ausrichtung

Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer berichtete zudem über den Austausch mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), unter anderem mit Staatssekretär Niels Annen am 3. Dezember 2025. „In einer immer volatileren Welt und bei zurückgehenden Mitteln können wir nur gemeinsam erfolgreiche Entwicklungszusammenarbeit leisten“, so Steuer.

Vor diesem Hintergrund adressierte der VBI zentrale Fragen an die GIZ zur geplanten BMZ-Reform: Welche Auswirkungen hat die angestrebte stärkere Fokussierung der Technischen Zusammenarbeit auf Consulting- und Ingenieurunternehmen? Wie verändert sich die Rolle der GIZ durch eine stärkere Kopplung an außenwirtschaftliche Interessen Deutschlands? Welche Perspektiven ergeben sich für die Zusammenarbeit in Least Developed Countries (LDCs) sowie in Schwellenländern?

Weitere Themen waren die künftige Ausschreibungspraxis, mögliche Veränderungen der Vergabekonditionen, der Umgang mit neuen Wettbewerbern sowie Fragen zu Haushaltskürzungen, offenen Rechnungen und Zahlungsverzug.

Zusammenarbeit in fragilen Kontexten und beim Wiederaufbau

Einigkeit bestand darin, dass die Arbeit in fragilen Kontexten und in LDCs weiter an Bedeutung gewinnen wird. Auch der Wiederaufbau in Syrien und der Ukraine sowie die Rolle deutscher Unternehmen bei Global-Gateway-Vorhaben wurden intensiv diskutiert. VBI und GIZ bekräftigten abschließend ihren gemeinsamen Anspruch, die Partnerschaft strategisch weiterzuentwickeln und die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Sinne eines starken „Team Deutschland“ zukunftsfest aufzustellen.

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Die konjunkturelle Lage der Planungsbranche ist zum Jahresbeginn 2026 sehr uneinheitlich. Während 23 Prozent mit einem steigenden Auftragsbestand und 21 Prozent mit einem steigenden Umsatz rechnen, fürchten 31 Prozent einen Rückgang der Aufträge und 24 Prozent weniger Umsatz. 15 Prozent haben gar Sorge, dass ihr Büro in wirtschaftliche Schieflage geraten könnte. Die Probleme sind mit 21 Prozent bei den kleinen Büros mit weniger als zehn Mitarbeitern stärker ausgeprägt als bei den Größeren mit 12 Prozent. Die Zahlen setzen den Trend der IW-Branchenumfrage vom Sommer 2025 fort. Auch hier hatte sich das Bild gegenüber den Vorjahren leicht aufgehellt. 

Als Störfaktoren nennen die rund 230 teilnehmenden Ingenieurbüros gestörte Projektverläufe, Ingenieurmangel und den zunehmenden Wettbewerb. Viele Büros klagen über zurückgestellte Aufträge. Im öffentlichen Bereich wurden bei 47 Prozent der Büros einzelne oder viele Aufträge zurückgestellt, bei privaten Aufraggebern waren es 46 Prozent der Büros. 28 Prozent der teilnehmenden Unternehmen rechnen 2026 mit einem steigenden Personalbestand. 

Dazu erklärt VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer: „Die Lage der Branche ist weiter sehr uneinheitlich. Insbesondere der Stopp öffentlicher Projekte durch den Haushaltsstreit im letzten Jahr und nun durch Verschiebungen bereits geplanter Projekte in das Sondervermögen führt zu Verunsicherung. Der gleichzeitige Stopp des HOAI-Novellierungsprozesses durch die neue Bundesregierung macht die Branche weniger attraktiv für den Nachwuchs. Beide Entwicklungen führen dazu, dass notwendige Kapazitäten nicht aufgebaut werden können. Wir brauchen nun endlich Verlässlichkeit bei den öffentlichen Aufträgen und eine Fortsetzung des HOAI-Novellierungsprozesses.”

Hier finden Sie die Umfrageergebnisse.

Konjunkturumfrage-2026
VBI-Konjunkturumfrage

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Die vielfach marode Infrastruktur ist ein Problem für den Standort Deutschland. Um Straßen, Schienen und insbesondere Brücken zügig zu ersetzen und neu zu bauen, braucht es schnellere Prozesse auf allen Ebenen.

Die im VBI organisierten unabhängigen Ingenieurunternehmen sind in die Planung, Steuerung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten eingebunden und kennen daher die Hürden und Verzögerungen. Auf dieser Grundlage macht der VBI konkrete Vorschläge für Verbesserungen, die direkt wirksam werden und kurzfristig umsetzbar sind.

Infrastruktur-Zukunftsgesetz wichtiger Schritt

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das bereits vom Kabinett beschlossen wurde und bald im Bundestag beraten werden soll, geht dabei in die richtige Richtung. Denn Geld alleine reicht nicht, um unsere Infrastruktur schnell zu modernisieren. Es braucht bessere schnellere Prozesse auf allen Ebenen sowie den Abbau von Planungs- und Umsetzungshemmnissen. Zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz hat sich der VBI bereits ausführlich geäußert. Die Stellungnahme finden Sie hier.

Im legislativen Bereich braucht es darüber hinaus eine verbindliche Stichtagsregelung, die im Infrastruktur-Zukunftsgesetz fehlt, sowie einen praktikableren Umgang mit Ersatzbauwerken. Auch bei Veränderungen in der Bauweise sollten dabei einfachere und schnellere Genehmigungen möglich sein. Die Genehmigungsfiktion sollte zudem auf alle anwendbaren Projekte ausgeweitet werden und das Verbandsklagerecht mit einer Verkürzung der Begründungsfristen für Klagen verschärft werden.

Bereits jetzt viel Handlungsspielraum

Viele Maßnahmen können aus Sicht des VBI aber auch ohne regulatorische Änderungen umgesetzt werden. So setzen wir uns dafür ein, dass Nachweispflichten standardisiert und effizienter gestaltet werden. Zudem braucht es grundsätzliche Klarheit auf Seiten der Auftraggeber, keine behördeninternen Mehrfachprüfungen sowie die Nutzung von Plangenehmigungsverfahren, wo es sinnvoll ist. Auch im Bereich der Digitalisierung und der allgemeinen Ausstattung der Behörden besteht erheblicher Nachholbedarf.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung sollte durch kürzere Prozesse und Fristen sowie den Wegfall des Erörterungstermins effizienter gestaltet werden. Alle zusätzlichen Vorgaben, die über das EU-Recht hinausgehen, sollten abgeschafft werden. Wichtige Infrastrukturvorhaben könnten zudem verstärkt durch die Nutzung von Maßnahmengesetzen umgesetzt werden. Landesspezifische Regelungen und Vorgaben sollten durch eine Bundesbauordnung als verbindliche Grundlage für öffentliche Bauaufgaben ersetzt und um bundesweite digitale Verfahren ergänzt werden.

Der VBI wirbt mit diesem Impulspapier auch für einen Mentalitätswechsel im Planungs- und Baubereich sowie die Nutzung aller Potentiale zur Beschleunigung. Lesen Sie hier das gesamte Papier.

Infrastruktur schneller bauen
VBI-Impulspapier zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung

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Impulspapier: Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung in der Infrastruktur (PDF)

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Konstruktionen, Ideen und Visionen aus (fast) aller Welt präsentierte am 10. Oktober das Symposium Tragwerksplanung “Vision & Konstruktion”. Dass diese besondere Ausgabe der seit 2015 in Berlin etablierten Veranstaltung stattfinden konnte, war dem Abschied von Prof. Dr.-Ing. Mike Schlaich an der TU Berlin zu verdanken. Zu seiner “Farewell Lecture” hatte er sich Freunde und Weggefährten eingeladen, mit denen ihn zahlreiche Projektzusammenarbeiten verbinden. So kamen 14 herausragende konstruktive Ingenieure nach Berlin – von Asien, Afrika, aus Europa und den USA. Eine ideale Gelegenheit, die weitgereisten Ingenieurkünstler auf dem Symposium “Vision & Konstruktion” nach ihren Visionen, Ideen und Projekten zu befragen. “What matters Today?” lautete die Fragestellung, zu der am Freitag in der Universität der Künste 14 herausragende Vertreter ihres Fachs ihre je eigene Antwort gaben. Trotz der Vielfalt der vorgestellten Projekte und Perspektiven – eines eint die Konstruktiven: das Bewusstsein und die Verantwortung für die Herausforderungen, die sich heute an das Planen und Bauen stellen. Dazu kommt der Wunsch, die neue Generation von Ingenieurinnen und Ingenieuren an den eigenen Erfahrungen teilhaben zu lassen und das Zutrauen, dass diese Generation die Werte aufgreift, die Dinge voranbringt und einiges besser machen wird.

Dieser weltumspannende Geist der Veranstaltung passte zum Publikum, das den Georg-Neumann-Saal an diesem Tag füllte. Viele Studierende, junge Planerinnen und Planer aus Architektur und Ingenieurwesen waren gekommen, um die großen Namen der konstruktiven Ingenieurkunst live zu erleben und mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Die Vortragenden freuten sich sichtlich über das interessierte und diskussionsfreudige Publikum.

Das Interesse motiviert: Die Veranstalter, der VBI, der Ingenieur Baukunst Verein und die Universität der Künste, schauen mit Spannung auf das nächste Symposium Tragwerksplanung Vision & Konstruktion im Jahr 2026 mit einem ganz neuen Fokus – denn das Lineup von 14 internationalen Koryphäen in diesem Jahr bleibt sicherlich ein außergewöhnliches Event.

English version of the article

On October 10, the symposium Structural Design “Vision & Construction” presented constructions, ideas and visions from (almost) all over the world. This special edition of the event, established in Berlin since 2015, marked the farewell of Prof. Dr.-Ing. Mike Schlaich from TU Berlin. For his Farewell Lecture, he invited long-time colleagues and collaborators, bringing 14 outstanding structural engineers from Asia, Africa, Europe and the United States to Berlin.

Under the guiding question “What matters today?”, each speaker shared their own perspective at the University of the Arts. Despite the diversity of projects and approaches, a common theme emerged: a strong sense of responsibility for today’s challenges in planning and construction, combined with the desire to pass on experience and values to the next generation of engineers.

The international spirit of the symposium was reflected in its audience. Many students and young professionals in architecture and engineering filled the Georg Neumann Hall, eager to engage with leading figures in structural design. The lively discussions demonstrated the relevance and impact of the event.

Encouraged by the strong interest, the organizers – VBI, Ingenieur Baukunst Verein and the University of the Arts – are already looking ahead to the next Vision & Construction symposium in 2026, which will feature a new focus following this year’s exceptional international lineup.

All 14 speaches are available here in full length video format. The 14 individual videos can be selected via the playlist menu in the top right corner.

ASIEN / ASIA
Japan: AKIO KASUGA II China: WEI CHEN II India: HARSHAVARDHAN SUBBARAO

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AFRIKA / AFRICA
Egypt: MOURAD BAKHOUM II RSA South Africa: JOHN ANDERSON

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EUROPA / EUROPE
Austria: KONRAD BERGMEISTER II Swiss: JÜRG CONZETT II Swiss: PHILIPPE BLOCK II Belgium: LAURENT NEY II France: MARC MIMRAM II England: IAN FIRTH II Spain: JOSÉ ROMO MARTÍN

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AMERIKA / AMERICA
United States: GUY NORDENSON II United States: WILLIAM F. BAKER

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Hier sind alle 14 aufgezeichneten Vorträge vollständig einsehbar.

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Das Jahr 2026 stellt die Branche der Beratenden Ingenieure vor erhebliche Herausforderungen – und zugleich vor zahlreiche Chancen. Ausbau und Sanierung der Infrastruktur, die digitale Weiterentwicklung von Planung und Bau sowie die Transformation hin zu mehr Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit verlangen nach klugen, unabhängigen und verantwortungsvollen Lösungen. Genau hier liegt die besondere Stärke der Beratenden Ingenieure: Sie verbinden fachliche Expertise mit pragmatischem Vorgehen.

„Unsere Branche steht 2026 vor wegweisenden Entscheidungen. Beratende Ingenieure sind gefragt, weil sie technische Kompetenz mit gesellschaftlicher Verantwortung verbinden“, so VBI-Präsident Jörg Thiele.

Verlässliche Rahmenbedingungen und Digitalisierung

Der VBI wird sich im neuen Jahr mit Nachdruck für verlässliche Rahmenbedingungen, faire Vergabeverfahren und eine stärkere Wertschätzung von Qualität und Ingenieurleistung einsetzen. Den Auftakt bildet die Fortführung der HOAI-Novellierung im Bundeswirtschaftsministerium.

Ein weiterer Schwerpunkt bleibt die Digitalisierung – von der Planungsmethodik über die Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten bis hin zur Förderung von KI-Innovationen und neuen Geschäftsmodellen. Ziel ist es, innovative Technologien praxisnah und wirksam in die Planungs- und Bauprozesse zu integrieren.

„Digitalisierung und KI sind keine Zukunftsvision, sondern Werkzeuge, die wir heute nutzen müssen, um Planung und Bau effizienter, transparenter und nachhaltiger zu gestalten“, betont VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer.

Fachkräfte sichern und Nachwuchs fördern

Der Fachkräftemangel bleibt eine zentrale Aufgabe. Der VBI setzt sich weiterhin für: attraktive Berufswege, praxisnahe Aus- und Weiterbildung, starke Nachwuchsarbeit, z. B. über die Ausdenker-Kampagne, ein. Denn die Zukunft der Branche hängt entscheidend von den Menschen ab, die sie gestalten.

Gemeinsam mehr erreichen

Wir laden alle Mitglieder ein, sich aktiv in den Verband einzubringen. Sascha Steuer und die Bundesgeschäftsstelle stehen für Anregungen zu relevanten Themen und Initiativen zur Verfügung. Gemeinsam lassen sich die Rahmenbedingungen für erfolgreiches Planen und Bauen im kommenden Jahr gestalten.

Der VBI wünscht allen Mitgliedern und deren Teams ein gesundes, erfolgreiches und zuversichtliches Jahr 2026. Gemeinsam können Beratende Ingenieure ihre besondere Rolle in der Gesellschaft weiter stärken und die Weichen für eine nachhaltige, digitale und leistungsfähige Infrastruktur stellen.

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Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Bereichen Straße, Schiene und Wasserstraße umfassend modernisieren und beschleunigen. Der Entwurf bündelt zahlreiche Maßnahmen, die stärkere Digitalisierung der Verfahren, die gesetzliche Einstufung zentraler Infrastrukturvorhaben als Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses, Ansätze zur Vereinheitlichung im Natur- und Artenschutz sowie die Vereinfachung einzelner Prüf- und Beteiligungsschritte wie der Raumverträglichkeitsprüfung und der Linienbestimmung. Ergänzend werden Genehmigungs- und Einvernehmensfiktionen eingeführt, vorhandene Spielräume bei Ersatzneubauten gestärkt und umweltrechtliche Rechtsschutzregelungen punktuell fortentwickelt, um Missbrauch vorzubeugen und die Bestandskraft von Genehmigungen zu erhöhen. Der gegenüber dem Entwurf vom November 2025 nachgebesserte Referentenentwurf ist aus Sicht des VBI grundsätzlich zu begrüßen.

Planungspraxis braucht mehr als neue Gesetze

Aus Sicht der Ingenieurpraxis ist eine grundlegende Modernisierung des Planungsrechts dringend erforderlich, da Verzögerungen häufig nicht allein aus komplexen gesetzlichen Regelungen entstehen, sondern aus unklaren Zuständigkeiten, heterogenen Bewertungsmaßstäben, uneinheitlichen Verwaltungsabläufen und fehlenden digitalen Infrastrukturen. Nicht allein gesetzliche Anpassungen beschleunigen jedoch Planungs- und Genehmigungsverfahren, sondern ebenso ein verändertes behördliches Arbeits- und Entscheidungsverhalten, auf das aktiv hingewirkt werden muss. Der VBI unterstützt daher alle Schritte, die Verfahren strukturieren, Standards harmonisieren, Planungsprozesse digitalisieren und die Entscheidungssicherheit der Behörden stärken. Ein verlässliches und effizientes Planungsrecht entsteht nur dann, wenn gesetzliche Vorgaben mit klaren internen Leitlinien, zeitgemäßen Verwaltungsstrukturen und einer konsequenten Nutzung bestehender Handlungsspielräume verbunden werden.

VBI-Forderungen

Überragendes öffentliches Interesse klar definieren: Der VBI unterstützt die gesetzliche Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses, sieht jedoch die Notwendigkeit einer klareren gesetzlichen Definition. Eine präzisere Ausgestaltung erhöht die Vorhersehbarkeit, stärkt die gerichtsfeste Anwendung und stellt sicher, dass das Instrument seine beabsichtigte Wirkung entfalten kann.

Erleichterte Behandlung von Ersatzneubauten: Der VBI unterstützt die erleichterte Behandlung von Ersatzneubauten und teilt die Einschätzung des BDI, dass für funktionsgleiche oder nur angepasste Bauwerke regelmäßig keine Planfeststellung erforderlich ist. Der überarbeitete Referentenentwurf setzt hier ein richtiges Signal, indem er durch verfahrensrechtliche Straffungen und den Abbau formaler Risiken die praktische Anwendbarkeit vereinfachter Verfahren, insbesondere der Plangenehmigung, weiter verbessert.

Digitale Beteiligungs- und Verfahrenslösungen: Digitale Beteiligungs- und Verfahrenslösungen sollten auf einheitlichen Standards, kompatiblen Formaten und interoperablen Schnittstellen beruhen, um Medienbrüche und Mehraufwand zu vermeiden. Ziel sollte eine bundesweit nutzbare und kompatible digitale Verfahrenslandschaft sein, die langfristig nicht nur die öffentliche Beteiligung abbildet, sondern perspektivisch den vollständigen Ablauf von Planungs- und Genehmigungsprozessen integriert.

Vereinheitlichung artenschutzrechtlicher Prüfungen: Die im Referentenentwurf angelegten Ansätze zur Vereinheitlichung artenschutzrechtlicher Prüfungen sind aus Sicht des VBI zu begrüßen. Unterschiedliche Prüfmaßstäbe und wiederholte Kartierungen stellen in der Praxis ein erhebliches Verzögerungspotenzial dar und sollten vermieden werden.

Vereinfachung von Raumverträglichkeit und Linienbestimmung: Die Abschaffung der Raumverträglichkeitsprüfung und die Vereinfachung der Linienbestimmung sind geeignete Schritte, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Der VBI regt an, die Verfahren von Raumordnung, Linienbestimmung und Planfeststellung künftig noch stärker zu verzahnen, um Zuständigkeiten klarer zu strukturieren und Verfahrensschritte zu verschlanken.

Begrenzung von Rücknahme- und Widerrufsmöglichkeiten: Der VBI hält daher eine deutliche Begrenzung der Rücknahme- und Widerrufsmöglichkeiten für notwendig. Eine fingierte Genehmigung muss gerade dann Bestandsschutz entfalten, wenn Verzögerungen auf Versäumnisse der Behörde zurückzuführen sind. Andernfalls verbleibt für Vorhabenträger ein unzumutbares Risiko, da sie auf der Grundlage einer Fiktion weiterplanen und investieren müssen, ohne die erforderliche Rechtssicherheit zu erhalten.

Notwendigkeit einer verbindlichen Stichtagsregelung: Eine verbindliche Stichtagsregelung fehlt im Referentenentwurf, obwohl sie im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Der VBI bedauert dies ausdrücklich. Aus Sicht der Planungs- und Ingenieurpraxis gehört eine Stichtagsregelung zu den wirksamsten Instrumenten zur tatsächlichen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Sie ist entscheidend, um Planungssicherheit herzustellen und zu verhindern, dass laufende oder weit fortgeschrittene Verfahren durch nachträgliche Rechtsänderungen immer wieder verzögert oder faktisch zurückgeworfen werden.

Dokumente:

VBI-Stellungnahme Infrastruktur-Zukunftsgesetz-15.12.2025 (PDF)

Referentenentwurf Infrastruktur-Zukunftsgesetz (PDF)

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Am 9. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission im sogenannten Trilog mit Ministerrat und Parlament eine vorläufige politische Einigung zum Omnibus-I-Paket erreicht. Der Kompromiss umfasst zentrale Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Beide Richtlinien waren zuletzt stark in der Kritik, weil sie zu hohe administrative Belastungen für mittelständisch geprägte Branchen verursacht hätten – darunter auch das Ingenieurwesen.

CSRD: Schwellenwerte steigen deutlich

Bei der CSRD werden die Schwellenwerte für die Berichtspflicht auf 1.000 Mitarbeitende oder 450 Millionen Euro Jahresumsatz angehoben. Unternehmen, die nach den bisherigen Regeln ab 2024 berichtspflichtig gewesen wären, erhalten Übergangsausnahmen für 2025 und 2026. Die Berichte sollen stärker quantitativ ausgerichtet werden, sektorspezifische Vorgaben sind freiwillig. Ein digitales EU-Portal soll Leitlinien und Vorlagen bereitstellen, während der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gestärkt wird. Standards für eine „limited assurance“ sollen bis Mitte 2027 entwickelt werden.

Entlastung für Ingenieurbüros

Besonders für Ingenieurbüros relevant: Unternehmen unter 1.000 Beschäftigten sind künftig vor zusätzlichen Berichtspflichten geschützt. Informationen, die über die Anforderungen des VSME-Standards hinausgehen, müssen nicht bereitgestellt werden – auch gegenüber Auftraggebern, die selbst CSRD-pflichtig sind. Der VBI hatte im Forum Nachhaltigkeitsberichterstattung vom 29. September bereits zum VSME-Standard informiert.

CSDDD: Nur noch wenige Unternehmen betroffen

Die CSDDD wird deutlich verschlankt und gilt künftig nur noch für Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro. Damit sind rund 1.500 europäische Unternehmen betroffen – ein Rückgang von 87 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag.

„Die Entlastung ist ein wichtiges Signal für den Ingenieurmittelstand“, erklärt Clemens Kremer, Referent für Nachhaltigkeit. „Klare Grenzen bei der Weitergabe von Daten sorgen für Verlässlichkeit im Projektalltag.“

Die formalen Schritte stehen noch aus: Abstimmungen im Ausschuss der Ständigen Vertreter und im JURI-Ausschuss folgen am 10. und 11. Dezember, die Plenarabstimmung ist für den 16. Dezember 2025 vorgesehen. Anschließend soll der Text im Rat formell angenommen werden.

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Die deutsche Ingenieur- und Consultingwirtschaft spielt eine zentrale Rolle in der Internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Mit Beratung, Planung und Bauüberwachung unterstützen VBI-Mitgliedsunternehmen Partnerländer bei Infrastrukturprojekten, der Verbesserung staatlicher Dienstleistungen und der Umsetzung regulatorischer Vorgaben – stets nach hohen Qualitäts-, Umwelt- und Sozialstandards.

Rücklaufquote und Wettbewerbsfähigkeit

Wichtig ist, im Rahmen der Vergaben, zwischen der Unterschiedlichkeit der Leistungen zu differenzieren, so unterliegen Leistungen wie Beratung, Bau und Lieferung von Materialien sehr unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen. VBI-Unternehmen sichern die ordnungsgemäße Mittelverwendung und garantieren Qualität. Gleichzeitig drängen immer mehr internationale Firmen auf den Markt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, was das Risiko von unrealistischen Preisen und Qualitätsverlusten erhöht.

Die VBI-Mitglieder begrüßen daher das Ziel der Bundesregierung, dass staatlich finanzierte Projekte überwiegend an deutsche und europäische Unternehmen vergeben werden – inklusive einer Lieferbindung für Zuschuss-finanzierte Vorhaben.

Mehr Wettbewerb in der Technischen Zusammenarbeit

Die Technische Zusammenarbeit (TZ) sollte stärker privatwirtschaftlich geprägt werden. Momentan erfolgt die Umsetzung nahezu ausschließlich über öffentliche Institutionen, was den Wettbewerb und die Wahlmöglichkeiten für Partnerländer einschränkt.

VBI-Mitglieder können gemeinsam mit der GIZ als „Team Deutschland“ Beratungsleistungen auf allen Ebenen erbringen – regional, national oder lokal – und so eine wirksame, effiziente Projektrealisierung sicherstellen.

Frühzeitige Abstimmung und Risikominimierung

Die Erfahrung aus der Praxis zeigt: Eine frühzeitige Abstimmung neuer Projekte mit der Wirtschaft ist entscheidend. Ein zentrales Risiko sind lokale Steuerpflichten in den Partnerländern, die Projekte erheblich verteuern können. Zuschussfinanzierte Projekte sollten daher von lokalen Steuern befreit werden, um Verzögerungen und Risiken für deutsche Unternehmen zu vermeiden.

Fazit

Die deutsche Ingenieur- und Consultingwirtschaft ist ein starker Partner der Entwicklungszusammenarbeit. Mit klar definierten Rollen, mehr Wettbewerb und frühzeitiger Abstimmung lassen sich Projekte effizienter, kostensicherer und wirkungsvoller umsetzen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

  • Botschaften der Ingenieur- und Consultingwirtschaft in der Entwicklungszusammenarbeit (PDF)
  • Ergebnisse der VBI-Umfrage zur Internationalen Zusammenarbeit (PDF)

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Am 12. November lud der Verband Beratender Ingenieure VBI zum Parlamentarischen Abend in das Käfer Dachgarten-Restaurant im Deutschen Bundestag ein. In besonderer Atmosphäre kamen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Verbänden und der Planungswirtschaft zusammen – zum offenen Austausch über die aktuellen Herausforderungen und Perspektiven der Branche, von Infrastruktur und Wohnungsbau über Vergaberecht und HOAI bis hin zu Klimaschutz, Digitalisierung und Fachkräftesicherung.

Ein Abend des Dialogs und der Vernetzung

Der Parlamentarische Abend des VBI bot Gelegenheit, die Positionen des Verbands direkt im persönlichen Gespräch zu vermitteln – und zugleich zuzuhören, wo Politik und Verwaltung derzeit ansetzen. Die Gespräche an diesem Abend machten deutlich: Nur im engen Schulterschluss von Planerinnen und Planern, Wirtschaft und Politik lassen sich die Herausforderungen der kommenden Jahre meistern – vom Klimaschutz über den Infrastrukturausbau bis zur Modernisierung des Bau- und Vergaberechts.

Das gute Miteinander und der offene Austausch zwischen den Gästen prägten den Abend – und unterstrichen, dass die Stärke des VBI nicht nur in seinen Positionen liegt, sondern vor allem in der Kraft seiner Gemeinschaft.

Jörg Thiele: „Geld allein baut keine Zukunft“

VBI-Präsident Jörg Thiele eröffnete den Abend mit einem klaren Appell: „Unser Land ist in Bewegung – aber vieles droht ins Stocken zu geraten.“

In seiner Rede machte Thiele deutlich, dass Deutschlands Infrastruktur dringend modernisiert werden müsse. Straßen, Brücken, Schulen, Energienetze und Wohnungen seien von einem massiven Sanierungsstau betroffen – ein Zustand, der sich nur mit Mut zu Reformen und einer Stärkung der planenden Intelligenz überwinden lasse.

Ein zentrales Thema war das Vergaberecht. Der VBI setzt sich gemeinsam mit den Kammern und der mittelständischen Bauwirtschaft für die Beibehaltung der losweisen Vergabe ein, um Qualität, Innovation und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. Auch den sogenannten „Bauturbo“ bewertet der Verband grundsätzlich positiv – vorausgesetzt, die vorgesehenen Maßnahmen führen tatsächlich zu spürbaren Beschleunigungen im Wohnungsbau.

Thiele betonte zugleich, dass Investitionen allein nicht ausreichten: „Gebaut werden kann nur, wenn vorher geplant wird – und geplant werden kann nur, wenn Honorare fair und angemessen sind.“ Der VBI fordert daher die Fortsetzung der HOAI-Novellierung, um Planungskapazitäten langfristig zu sichern.

Europäische Perspektive durch EFCA

Als besonderer Gast nahm Sue Arundale, Hauptgeschäftsführerin des europäischen Dachverbands EFCA (European Federation of Engineering Consultancy Associations), am Abend teil. Sie betonte die Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit, um gemeinsame Interessen der Ingenieurberatungsunternehmen in Brüssel mit einer starken Stimme zu vertreten.

Ihre Anwesenheit verdeutlichte, dass viele Herausforderungen – von Bürokratieabbau über Nachhaltigkeitsanforderungen bis zur Fachkräftesicherung – europäische Antworten erfordern, die national abgestimmt umgesetzt werden müssen.

Starke Gemeinschaft, gemeinsame Verantwortung

Der Parlamentarische Abend des VBI zeigte einmal mehr: Dialog schafft Vertrauen, Vertrauen schafft Veränderung. Die Zukunft der Planungswirtschaft lässt sich nur gemeinsam gestalten – durch das Miteinander von Ingenieurinnen und Ingenieuren, Auftraggebern, Politik und Verwaltung.

VBI-Verbandstag

Am nächsten Tag folgte der Verbandstag des VBI. Präsident Jörg Thiele und VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer gaben einen Überblick über die aktuellen Herausforderungen der Branche und ordneten sie in die politischen Rahmenbedingungen ein. Auch beim Verbandstag konnte der VBI hochrangige Gäste begrüßen.

Ministerialdirektor Dr. Alexander Götz, Abteilungsleiter im Bundesverteidigungsministerium, erläuterte die komplexen Anforderungen an Planungs- und Bauleistungen im Rahmen des Programms Aufwuchs. Innerhalb weniger Jahre müssen nahezu alle Kasernen erheblich ausgebaut und weitere aufgebaut werden.

Anschließend diskutierten die baupolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen – Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU), Hendrik Bollmann (SPD) und Dipl.-Ing. Kassem Taher Saleh (Bündnis 90/Die Grünen) – aktuelle Schwerpunkte der Bau- und Infrastrukturpolitik. Dabei standen insbesondere der Bauturbo, mittelstandsfreundliche Vergaben, die Fortführung der HOAI-Novelle und das Sondervermögen im Fokus.

Darüber hinaus berichteten der Bundesvorstand und der Hauptgeschäftsführer über die Verbandsaktivitäten, strategische Projekte und zentrale Positionen des Verbands zu den politischen Vorhaben. Auch im kommenden Jahr soll die Ausdenker-Kampagne an Schulen in ganz Deutschland fortgeführt werden.

Das Engagement der VBI-Mitglieder, die konstruktiven Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern und das starke Netzwerk des Verbands sind dabei die Basis. Denn: Planung ist die Voraussetzung für Zukunft – und Zusammenarbeit ist ihre Stärke.

© Bilder: Vanessa Mertens

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Der VBI begrüßt Maßnahmen zum schnellen Wohnungsbau, an dem Planer unmittelbar mitwirken. Öffentlicher Online-Workshop mit Planenden soll Fragen zur Umsetzung klären.

Mit dem Ziel, den Wohnungsbau kurzfristig zu erleichtern und zu beschleunigen – vor allem in dicht besiedelten Regionen mit hohem Wohnraumbedarf, hatte die Bundesregierung die Initiative der Vorgängerregierung aufgegriffen und einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Das jetzt gültige Gesetz ist der erste Teil einer Novellierung des Baugesetzbuches BauGB und erlaubt befristet bis zum 31.12.2030 Abweichungen von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Bauvorhaben sollen unter vereinfachten Bedingungen genehmigt werden, auch wenn sie nicht vollständig den bestehenden städtebaulichen Plänen entsprechen. Zur Flexibilisierung für den Wohnungsbau ist ein neuer Paragraf 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt.

Die Abweichungen unterliegen Voraussetzungen:

  • Es muss sich um ein Vorhaben mit Wohnzweck handeln.
  • Die Zustimmung der Gemeinde ist zwingend erforderlich.
  • In Abhängigkeit vom Einzelfall dürfen nach einer strategischen Umweltprüfung keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sein.

Mit dem neuen Baugesetz sollen Planungsverfahren beschleunigt und digitalisiert werden: Hierzu wurden folgende Neuerungen eingeführt:

  • kürzere Fristen für die Bauleitplanung: Kommunen und Behörden müssen Bauleitpläne künftig innerhalb eines Jahres bearbeiten, um Genehmigungsprozesse zu straffen.
  • Innovationsklausel: für bestehende Bebauungspläne gilt die BauNVO in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung wirksam war. Verbesserungen in der BauNVO können daher nur durch eine förmliche Änderung des Plans berücksichtigt werden. Mit der Innovationsklausel ist es Gemeinden möglich, solche Änderungen schneller umzusetzen. Hierfür steht künftig das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB zur Verfügung. Dieses Verfahren erlaubt es, auf eine Umweltprüfung zu verzichten und die Beteiligungsverfahren zu verkürzen.
  • Umsetzung digitaler Planungsverfahren: durch die Digitalisierung der Bauleitplanung und der Bürgerbeteiligung sollen Verfahren transparenter und effizienter werden. Bauanträge können elektronisch eingereicht und Pläne digital eingesehen werden. Bekanntmachungen, etwa zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, werden digital veröffentlicht, um den Zugang zu Informationen zu vereinfachen.
  • Optimierung der Umweltprüfungen: Umweltprüfungen und -berichte werden gestrafft, wobei die Anforderungen an den Umweltschutz eingehalten bleiben sollen. Eine Prüfung solcher Belange erfolgt nur, wenn diese vor der Realisierung bewertbar sind.
Umsetzungslabor klärt offene Fragen – Teilnahme auch für Planende

Für die Umsetzung des Bau-Turbos haben sich auf einer Online-Konferenz mit mehr als 2.500 Teilnehmenden viele noch offene Fragen ergeben. An der Konferenz, die bereits am 17. Oktober stattfand, haben auch zahlreiche Planerinnen und Planer teilgenommen. Die offenen Fragen will das Bundesbauministerium nun in einem “Umsetzungslabor” mit der Praxis klären.

Mehr Info zum Umsetzungslabor

Mit dem Inkrafttreten hat die neue Regierung einen Teil der geplanten Novellen-Inhalte umgesetzt. Für Frühjahr 2026 ist die zweite Novellierung geplant. Es liegt nun auch an den Kommunen, inwieweit sie von den Möglichkeiten zur Flexibilisierung in der Praxis Gebrauch machen.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 5. März 2024 (Rechtssache C-588/21, sogenanntes „Malamud-Urteil“) eine Grundsatzentscheidung getroffen:
Harmonisierte Europäische Normen (hEN), die technische Standards für Produkte festlegen, sind Bestandteil des EU-Rechts – und müssen daher frei und kostenlos zugänglich sein.

Was bedeutet das Urteil?

Mit dieser Entscheidung verpflichtet der EuGH die europäischen Normungsorganisationen, harmonisierte Normen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Betroffen sind alle Normen, die im Rahmen einer EU-Harmonisierungsrichtlinie oder -verordnung erstellt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden. Nicht betroffen sind hingegen nationale technische Normen, wie etwa DIN-Normen, für die der EuGH eine solche Verpflichtung nicht ausdrücklich bestätigt hat.

Reaktionen der Normungsorganisationen

Infolge des Urteils haben zahlreiche nationale Normungsorganisationen reagiert. Auch das Deutsche Institut für Normung (DIN) e. V. bietet inzwischen harmonisierte Normen kostenlos als Leseversion an – nach einer einfachen Registrierung auf der Website.

Für Ingenieurinnen und Ingenieure besonders relevant

Zu den harmonisierten Normen, die für die Planungs- und Baupraxis eine wichtige Rolle spielen, zählen unter anderem:

  • DIN EN 54 – Brandmeldeanlagen (Teile 2–7, 10, 16–18, 20–21, 23–25)
  • DIN EN 81 – Sicherheitsregeln für Aufzüge
  • DIN EN 378 – Kälteanlagen und Wärmepumpen
  • DIN EN 1090 – Stahl- und Aluminiumtragwerke
  • DIN EN 13964 – Unterdecken
  • DIN EN 13970 + 13984 – Abdichtungsbahnen

Wie geht es weiter?

Noch ist offen, welche Normen künftig frei zugänglich sein werden und wie der Zugang im Detail ausgestaltet wird. Die Diskussion darüber läuft auf europäischer Ebene weiter. Klar ist jedoch schon jetzt: Der Umfang frei zugänglicher Normen wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen – ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und fairer Zugang zu technischen Regelwerken in Europa.

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Künstliche Intelligenz verändert das Planen und Bauen. Doch wo wird sie heute schon eingesetzt? Welche Chancen eröffnet sie für Ingenieurbüros? Und stehen überhaupt die passenden Daten zur Verfügung? Antworten auf diese Fragen gibt die VBI-Zukunftswerkstatt KI, die in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB durchgeführt wird.

Auftakt-Workshop am 18. oder 19. November 2025

Der Auftakt-Workshop wird mit identischen Inhalten an zwei Terminen angeboten – wählen Sie den Termin, der für Sie am besten passt. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen pro Workshop begrenzt. Im Fokus stehen praxisnahe Einblicke in die Einsatzmöglichkeiten von KI in der Planungs- und Baubranche. Mitglieder, die darin Potenziale für ihr eigenes Unternehmen erkennen, können diese in einem zweiten Schritt gezielt weiterentwickeln – und schaffen sich so eine fundierte Grundlage für nächste Entscheidungen. 2026 wird die Reihe mit einer Folgeveranstaltung fortgesetzt, bei der die erarbeiteten Ansätze vertieft und weiterentwickelt werden.

Damit die Anreise komfortabel verläuft, stehen reservierte Hotelkontingente zur Verfügung. Bei Buchung über den angegebenen Link erhalten Teilnehmende zudem 15 % Nachlass auf den regulären Zimmerpreis.

Vertiefungsmodul – 28. Januar 2026

Das Vertiefungsmodul knüpft direkt an die Ergebnisse des Auftakt-Workshops an. Mit Hilfe der funktional-semantischen Analyse werden die entwickelten Ideen systematisch weitergeführt und zu konkreten Use Cases ausgearbeitet. Anschließend werden ausgewählte Anwendungsfälle auf ihre technische Plausibilität sowie auf Effizienz und Effektivität geprüft. So entsteht eine belastbare Entscheidungsbasis für die nächsten Schritte.

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Das Symposium Tragwerksplanung bringt am 10. Oktober 2025 außergewöhnliche Persönlichkeiten nach Berlin: Anlässlich der Farewell Speech von Prof. Dr.-Ing. Mike Schlaich an der TU Berlin werden dessen internationale Gäste, 14 Experten und Ingenieurkünstler von vier Kontinenten, auf dem Symposium Vision & Konstruktion Ihre persönliche Sicht auf das Heute und Morgen der Tragwerksplanung vorstellen. Moderiert von den Professorinnen Annette Bögle, HafenCity Universität Hamburg, und Karen Eisenloffel, BTU Cottbus, wird ein einzigartiges Line-up von 14 internationalen Stars der Tragwerksplanung zu erleben sein.

14 structural engineers from around the globe, each an outstanding expert and engineering artist, will come together at the symposium in Berlin to talk about what moves them. Each of them will take a look at the challenges facing structural design in the future. “Vision & Konstruktion” offers an unique opportunity to experience the stars of structural art in one place – with their visions and ideas.

Die Personen:

ASIEN / ASIA
Japan: AKIO KASUGA II China: WEI CHEN II India: HARSHA SUBBA RAO

AFRIKA / AFRICA
Egypt: MOURAD BAKHOUM II RSA South Africa: JOHN ANDERSON

EUROPA / EUROPE
Austria: KONRAD BERGMEISTER II Swiss: JÜRG CONZETT II Swiss: PHILIPPE BLOCK II Belgium: LAURENT NEY II France: MARC MIMRAM II England: IAN FIRTH II Spain: JOSÉ ROMO MARTÍN

AMERIKA / AMERICA
United States: GUY NORDENSON II United States: WILLIAM F. BAKER

Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt. Studierende nehmen zu stark reduzierten Gebühren teil. Mitglieder der unterstützenden Organisationen genießen Rabatt.

Programm herunterladen
Zur Anmeldung auf der Veranstaltungswebsite

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Besser konnte der Tagungsort kaum gewählt sein: Das VBI-Forum zur Klimaresilienz fand am 27. August in Bonn statt. Mit Messwerten von 41 Grad am Nachmittag hat Bonn mehrfach den zweifelhaften Titel der heißesten Stadt Deutschlands errungen. Die Bundesstadt reagiert mit der schrittweisen Umsetzung eines Schwammstadtkonzeptes. Doch die damit verbundenen Schwierigkeiten lernten die Teilnehmenden schon auf dem fachlich geführten Projektrundgang am Vortag zur Konferenz kennen. Bis sinnvolle, umfassende Konzepte im Städtebau tatsächlich in Projekte umgesetzt werden, ist es oft ein langer Weg.

Michael Hippe, Vorsitzender des VBI-Landesverbands NRW, lebt im nahe gelegenen Erftstadt und hat dort die Auswirkungen der Überflutungskatastrophe im Ahrtal 2021 direkt erfahren. Hippe moderierte das Forum mit Engagement und großer Sachkenntnis, denn sein Ingenieurbüro Fischer Teamplan arbeitet auf diesem Feld eng mit den Auftraggebern aus Ländern und Kommunen zusammen.

Das Forum setzte sich mit zwei Aspekten auseinander, mit denen Städte und Gemeinde Resilienz gegen die Folgen des Klimawandels erreichen wollen: Hochwasserschutz und das Konzept Schwammstadt. 

Hochwasser

Mit direktem Blick auf den Rhein machte Dr. Friedrich Hetzel, der bei der DWA die Abteilung Wasser- und Abfallwirtschaft leitet, den Auftakt. Er führte in die Problematik des Hochwasserschutzes ein, zeigte Lösungswege auf und stellte die Initiative „Allianz für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ vor, der jetzt auch der VBI beitritt.

Die nach der Ahrtalkatastrophe stark diskutierte Frage des Bevölkerungsschutzes wurde von René Kwiatkowski behandelt, der die Arbeit des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBR vorstellte. In seinem Beitrag wurden Fluch und Segen des deutschen Föderalismus bereits deutlich, der das Forum auch im weiteren Verlauf noch beschäftigen sollte. 

Mit der Ingenieurin Dr. Michaela Wörndl vom Planungsbüro ILF Consulting Engineers, kam die Praxisperspektive aus der Planung ins Spiel. Wörndl, die von der Innsbrucker ILF-Niederlassung kommt, machte Hochwasserrisikomanagement an Projekten konkret. „Es gibt Hochwasserereignisse“, so Wörndl, “da ist der Boden auf dem die Infrastruktur, die Gebäude standen, nicht mehr da. Wie baut man da wieder auf?“ Und doch siedelt ein Zehntel der Bevölkerung in Europa in hochwassergefährdeten Gebieten. Auch im Ahrtal werden entgegen jeder Warnung an stark gefährdeten Stellen Gebäude wieder aufgebaut.

Schwammstadt

David Baier, Amtsleiter Umwelt und Stadtgrün in Bonn, konnte von den Abwägungsprozessen zwischen Politik, Bürgerinteressen und Ressourcenknappheit in den Kommunen berichten. Das umfassende Konzept zur Schwammstadt in Bonn speist sich nicht über ein eigenes Budget, sondern werde in „Gelegenheitsfenstern“ umgesetzt, die sich an Maßnahmen des Masterplans Stadtentwicklung andocken lassen. „Schwammstadt im Huckepack“.

Stephan Ellerhorst, SWECO, konnte von den Erfahrungen anderer Länder berichten, die bei der Umsetzung von Schwammstadtkonzepten schon einen Schritt weiter sind. Insbesondere das Beispiel Kopenhagen zeigt, dass sich mit dem nötigen Willen der Entscheider zur Investition und zum ganzheitlichen Ansatz viel erreichen lässt. Kopenhagen wollte die enormen Kosten in Folge des Starkregenereignisses im Jahr 2011 nicht noch einmal tragen und hat die Investition in den Umbau zur Schwammstadt vorgezogen.

Martin Bresser zeigte anhand von Projekten des Ingenieurbüros Fischer Teamplan, was auch hierzulande erreicht werden kann, wenn sich kommunale Auftraggeber zu vorsorgenden städtebaulichen Maßnahmen entschließen. 

Die beiden Panels, in denen sich Vortragende und Publikum angeregt über die Themenblöcke austauschten, machten deutlich: Die technischen Lösungen stehen zur Verfügung, der politische Wille zur konsequenten Umsetzung ist aber noch nicht überall vorhanden. Die Gründe liegen wesentlich bei den klammen kommunalen Haushalten aber ebenso in der Schwierigkeit, Interessenkonflikte zu moderieren und die Zusammenarbeit der Behörden besser zu verzahnen.

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Die Ergebnisse der neuen bundesweiten Befragung von Ingenieur- und Architekturbüros zeigen ein gemischtes Bild der konjunkturellen Lage. So geben knapp 40 Prozent aller befragten Büros einen rückläufigen Auftragsbestand in den vergangenen sechs Monaten an. Vor diesem Hintergrund bewerten die Unternehmen ihre aktuelle wirtschaftliche Situation als befriedigend (Schulnote 2,9). Sowohl Ingenieur- als auch Architekturbüros konnten ihre Gesamtleistung in den vergangenen Jahren nominal und real zwar steigern, aktuell erzielen allerdings nur noch rund 84 Prozent der Büros einen Gewinn, im vergangenen Jahr waren es dagegen noch knapp 97 Prozent.

Die Ursachen der angespannten Lage liegen in gestörten Projektabläufen, regulatorischen Anforderungen und dem Ringen um faire Verträge mit angemessener Vergütung. Insgesamt nehmen die Projektlaufzeiten teilweise deutlich zu. Die zunehmenden Aufwände und der Fachkräftemangel insbesondere in den Ingenieurbüros limitieren die Kapazitäten zunehmend und stehen damit auch der Umsetzung des Sondervermögens bei Infrastruktur und Energie im Weg.

Die Befragung wurde von den Planerorganisationen AHO, BAK, VBI und BIngK beauftragt, Durchführung und Auswertung übernahm erstmals das Institut der deutschen Wirtschaft. An der Umfrage beteiligten sich rund 2.500 Büros, darunter rund zwei Drittel Ingenieurbüros und etwa ein Drittel Architekturbüros. Die Umfrage beleuchtet die betriebswirtschaftliche Lage der Büros im Hinblick auf Leistungs- und Kostenstruktur, Auftragsbestand und Personal. Untersucht wurden auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Im Ergebnis liefert die Befragung wertvolle Hinweise zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation von Ingenieur- und Architekturbüros. Sie verdeutlicht, in welchen Bereichen gezielte Maßnahmen erforderlich sind, um die wirtschaftliche Stabilität und Zukunftsfähigkeit der Branche zu sichern. Die hohe Beteiligung sowie die Vielzahl detaillierter Rückmeldungen unterstreichen das große Interesse an einer transparenten Auseinandersetzung mit der aktuellen Lage und führen zu belastbaren Ergebnissen.

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Die Bundeswehr muss bauen – nach Jahren des Stillstands und Rückbaus stehen Erneuerung, Sanierung und Reaktivierung an. Zusätzlich sind neue Liegenschaften und Infrastrukturen erforderlich, um den aktuellen und zukünftigen Aufgaben gerecht zu werden. Mit der Grundgesetzänderung vom 18. März 2025 hat der Bundestag die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die Bundeswehr mehr in eigene Standorte, Kasernen und technische Anlagen investieren kann.

Finanzierung und Zeitdruck

Die dafür benötigten Finanzmittel sind bereitgestellt, nun gilt es, die Mittel schnell und effizient in konkrete Projekte zu bringen. Die Zeit drängt – nur im engen Schulterschluss mit der Planungs- und Bauwirtschaft können die ambitionierten Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden.

Veranstaltung und Dialog zwischen Auftraggebern und Bauwirtschaft

Aus diesem Grund haben der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der VBI am 3. Juli zu einem Industrietag in Berlin eingeladen, der Auftraggeber mit Planenden und Ausführenden aus der Baubranche zusammenbrachte. Das große Interesse spiegelte sich in einem vollen Saal wider. Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Behörden nutzten die Gelegenheit, ihren Bedarf, Pläne und Ziele transparent darzulegen und erläuterten detailliert die Abläufe bei Ausschreibungen, Vergaben und der Durchführung der Bauvorhaben.

Investitionsvolumen und Beschleunigungsmaßnahmen

Zu Beginn der Veranstaltung benannte Dr. Alexander Götz, Ministerialdirektor im Bundesverteidigungsministerium (BMVg), ein Investitionsvolumen von 65 Milliarden Euro für die Infrastruktur der Bundeswehr. Zusätzlich müsse der Aufbau der Streitkräfte berücksichtigt werden.

Bundeswehr und Bund setzen dabei auf verschlankte Prozesse und eine höhere Flexibilität bei der Vergabe – von Einzelvergaben über Generalunternehmer- und Generalübernehmermodelle bis hin zu Public-Private-Partnership-Projekten (PPP). Elemente wie Rahmenverträge, Standardisierung und modulares Bauen sollen die Baugeschwindigkeit weiter erhöhen.

Vertreter des Geschäftsbereichs BMVg, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie der Vorsitzende des Ausschusses für Staatlichen Hochbau zeigten auf, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden, um die umfangreichen Bauaufgaben zu bewältigen. Gleichzeitig luden sie die Planungs- und Baubranche ein, mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung aktiv mitzuwirken.

Über das TED-System hat die Bundeswehr die Markterkundung zum Projekt G-CAP Inland gestartet: Bauarbeiten für Militärgebäude und -einrichtungen – Mark­ter­kun­dung zur an­ge­dach­ten Rah­men­ver­ein­ba­rung zur „Pla­nung und Er­rich­tung von Un­ter­kunfts­ge­bäu­den, Funk­ti­ons­ge­bäu­den, Lehr­sä­len und Waf­fen­kam­mern“ in Mo­dul-, Con­tai­ner- oder sons­ti­ger Bau­wei­se. Interessierte Unternehmen aus der Bau- und Planungswirtschaft können sich hier beteiligen:

Zur Markterkundung in TED

Im Herbst folgt ein weiterer Industrietag der Bundeswehr, auf dem die Ergebnisse sowie die Details zur Bewerbung und Zusammenarbeit vorgestellt werden. Die Bauwirtschaft ist bereit, diese historischen Herausforderungen anzupacken und einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der nationalen Sicherheit und der NATO-Verteidigungsfähigkeit zu leisten.

Die Branche ist bereit, diese historischen Aufgaben anzupacken und damit einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der nationalen Sicherheit und der NATO-Verteidigungsfähigkeit zu leisten.

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Im Berliner Gasometer diskutierten Expertinnen und Experten aus Ingenieurbüros, Behörden, Bauwirtschaft, Forschung und Politik über die Herausforderungen der kommenden Jahre. Im Zentrum: die Frage, wie Planung effizienter, nachhaltiger und digitaler gestaltet werden kann. Die Moderation übernahm Journalistin und Moderatorin Eva-Maria Lemke.

„Planung ist der Anfang von allem.“

Zum Auftakt stand das Thema Infrastruktur im Fokus. Christian Hirte MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, skizzierte die Vorhaben der Bundesregierung für schnellere Planung und Umsetzung. Dabei verwies er auch auf das geplante Sondervermögen für Schiene, Straße und Wasserstraße – ein zentraler Hebel, um Investitionen zu bündeln und Projekte zügiger voranzubringen. Sein Appell: mehr Mut, Verantwortung zu teilen – und ins Machen zu kommen.

Im Anschluss diskutierten hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Planung über notwendige Reformen. Mit dabei waren Christian Bernreiter, Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Dr. Katja Hüske (DB InfraGO), Dirk Brandenburger (Die Autobahn GmbH), Dr. Matthias Jacob (HDB), Prof. Dr. Mike Schlaich (schlaich bergermann partner) und Jens Tartler (Tagesspiegel Background).

Ein zentrales Ergebnis: Deutschland braucht verlässliche, langfristige Investitionsprogramme, klare Zuständigkeiten und konsequent digitale Planungsstandards, um Projekte schneller und effizienter umzusetzen.

Digitalisierung & KI: Schlüssel für bessere Planung

Wie kann Technologie den Planungsalltag revolutionieren? Die Paneldiskussion „Digitales & KI“ bot Antworten.

Helena Soimakallio, Geschäftsführerin des finnischen Planerverbands SKOL, zeigte in ihrem Impuls auf, wie die digitale Transformation in Finnland Innovationen fördert – und dabei konkrete Vorteile für Auftraggeber, Planerinnen und die Gesellschaft schafft. In ihrer Keynote gab Soimakallio Einblicke in die dortigen Anwendungsfälle – von der Planung bis zum Betrieb. Jan Akkermann, CEO Dorsch Europe, kommentierte: „Inspirierend die Keynote von Helena Soimakallio zu den Anwendungsfällen von KI im Bauwesen in Finnland. Bei richtiger und sicherer Verwendung entstehen große Chancen: in der Prozessvereinfachung, in der Datenbewältigung, in der Reaktion auf den Personalmangel, bei der Innovation.“

Im anschließenden Panel mit Prof. Dr.-Ing. Markus König (Ruhr-Universität Bochum) und Dr. Lisa Theresa Lenz (Building Information Cloud) wurde deutlich: Die technischen Werkzeuge sind da. Was fehlt, sind politische Leitplanken, rechtliche Sicherheit – und der Mut, alte Strukturen zu hinterfragen.

Nachhaltiger Hochbau braucht einfache Prozesse

Nachhaltiges Planen und Bauen muss schneller und wirtschaftlicher möglich werden – so der Tenor der dritten Paneldiskussion. Dr. Olaf Joachim (BMWSB), Andrea Gebhard (BAK), Carolin Strotmann (Schüßler-Plan) und Michael Gilka (BVMB) forderten klare Prioritäten in der Gesetzgebung und mehr Planungssicherheit für klimafreundliche Bauvorhaben. Eine Reduzierung von Baustandards – Stichwort Gebäudetyp E – sowie die verbindliche Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren seien zentrale Hebel. Nur so lassen sich ökologische und ökonomische Ziele gemeinsam erreichen.

Kommunale Investitionen stärken

Zum Abschluss des Ingenieur Summit ging es um die Investitionsspielräume in Städten und Gemeinden. Prof. Dr. Carsten Kühl (Difu) verdeutlichte, wie stark die kommunale Handlungsfähigkeit unter der aktuellen Haushaltslage leidet. In der anschließenden Diskussion mit Melanie Kunzmann (PD) wurde klar: Eine strategische Förderpolitik ist Voraussetzung, um Innovation und Investitionen vor Ort zu ermöglichen – und gesellschaftliche Transformation zu gestalten. Dazu können auch PPP-Modelle, wenn geeignet, einen Beitrag leisten.

Abend mit Weitblick

Am Abend öffnete die Gasometer Sky Lounge im 15. Stock ihre Türen – und wurde zum Treffpunkt für Austausch, Ausblick und Ausklang. Dr. Stephan Hofmeister, Präsident des Bundesverbands Freier Berufe, gab in seinem Impuls wichtige Denkanstöße zur Rolle freier Berufe im Wandel. Bei weitem Blick über Berlin und in entspannter Atmosphäre bot der Abend Raum für vertiefende Gespräche, neue Impulse und persönliche Begegnungen.

Der VBI dankt allen Partnern und Mitwirkenden

Der Ingenieur Summit 2025 war mehr als ein Branchentreffen – er war ein Forum für Lösungen, Austausch und Fortschritt. Unser besonderer Dank gilt den Partnern, die die Veranstaltung unterstützt haben:

AON, Autobahn des Bundes, Dr. Bökamp & Partner, eepi, equeo, GSK Glas Statik Konstruktion GmbH, Henneker Zillinger Beratende Ingenieure PartG mbB, IK NRW, Ingenieurgruppe Bauen, iproplan, KKK – Ingenieurgesellschaft, Löschmann + Partner, Pirlet & Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Schüßler-Plan, Thielen König PartGmbB, Treysta und ZM-I.

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Hochbau, Infrastruktur, Digitalisierung und KI, Wirtschaftspolitik – diese Themen stehen im Mittelpunkt des Ingenieur Summit 2025. Die erstmalig gemeinsam von der Bundesingenieurkammer und dem Verband Beratender Ingenieure VBI ausgerichtete Veranstaltung bietet eine Plattform für Austausch und Diskussion über die Herausforderungen und Chancen der Ingenieurbranche in Zeiten des Wandels.

Der Branchentreff des Jahres

Über 500 Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Politik und Ingenieurwesen kommen auf dem EUREF-Campus in Berlin zusammen, um zentrale Herausforderungen zu diskutieren und Lösungen für die drängendsten Fragen der Planungsbranche zu entwickeln. Es ist der Moment, in dem Innovationen auf Praxis treffen, Visionen Gestalt annehmen und gemeinsame Ideen die Grundlage für den Planungsprozess von morgen schaffen.

Jetzt Tickets sichern – Early-Bird-Phase bis zum 31. März

Für den Ingenieur Summit 2025 stehen neben regulären Tickets ermäßigte vergünstigte High-Potential-Tickets für Nachwuchskräfte und junge Talente zur Verfügung. Zudem profitieren alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer von einer Early-Bird-Phase, die bis zum 31. März läuft. Wer sich frühzeitig anmeldet, sichert sich nicht nur seinen Platz, sondern auch vergünstigte Konditionen für den Kongress. Achtung: Der Summit ersetzt den VBI-Bundeskongress im Herbst.

Eine Plattform für den Austausch von Wissen und Idee

Der Ingenieur Summit 2025 richtet sich an Inhaber, Geschäftsführer und leitende Mitarbeitende aus Ingenieurbüros sowie an politische Entscheidungsträger, Vertreter aus der Wirtschaft und der Technologiebranche. Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich über die neuesten Entwicklungen in den Bereichen Hochbau, Infrastruktur, Digitalisierung und Wirtschaftspolitik zu informieren, Perspektiven kennenzulernen und über Lösungsansätze für die drängendsten Herausforderungen unserer Zeit zu diskutieren.

Innovation trifft Nachhaltigkeit

Vor der innovativen Kulisse des EUREF-Campus in Berlin bietet der Summit eine exzellente Gelegenheit, sich mit führenden Köpfen der Branche zu vernetzen, neue Ideen zu entwickeln und die Weichen für die Zukunft zu stellen. Der Kongress vereint hochkarätige Sprecher und Expertinnen sowie Experten, die ihre Erfahrungen und Visionen teilen und gemeinsam mit den Teilnehmern die Zukunft der Ingenieurplanung und -praxis gestalten.

Abendveranstaltung in der Gasometer Sky Lounge

Ab 17:30 Uhr heißen wir Sie herzlich im 15. OG der Gasometer Sky Lounge willkommen. Freuen Sie sich auf einen besonderen Abend mit einem Impuls von Dr. Peter Leibinger, BDI-Präsident, guten Gesprächen und einem einzigartigen Ausblick über die Stadt.

Alle Infos: Ingenieur Summit 2025

Wir freuen uns auf diese Speaker

Christian Bernreiter
Dr. Katja Hüske
Dirk Brandenburger
Dr. Matthias Jacob
Dr. Matthias Jacob
Prof. Dr. Mike Schlaich
Jens Tartler
Helena Soimakallio
Prof. Dr.-Ing. Markus König
Dr. Lisa Theresa Lenz
Reinhard Müller
Dr. Heinrich Bökamp
Ina Scharrenbach
Andrea Gebhard
Christina Zimmermann
Prof. Dr. Carsten Kühl
Melanie Kunzmann
Eva-Maria Lemke
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Beim feierlichen Festakt in Dresden, der bereits zum zehnten Mal stattfand und an dem auch Schirmherr Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, teilnahm, erhielten die vier Preisträger ihre Auszeichnungen. Die prämierten Brücken zeigen eindrucksvoll den Fortschritt im Ingenieurbau. 1.600 Gäste aus Fachwelt, Politik und Wirtschaft feierten die ausgezeichneten Teams.

Gewinner in der Kategorie Straßen- und Eisenbahnbrücken: Neue Oderbrücke Küstrin-Kostrzyn

Die Jury: „Eine anspruchsvolle Aufgabe mit klugen Lösungen und klarer Formensprache.“

Die neue Oderbrücke ist eine zweigleisige Netzwerkbogenbrücke in Verbundbauweise mit vorgespannten Zuggliedern aus Carbon. Während Carbonhänger bereits Verwendung finden, ist dieses Bauwerk die weltweit erste Eisenbahnbrücke, die auf diese innovative Technik setzt.

Dipl.-Ing. Andreas Gollek, DB Netz AG (3. v. l.) © BIngK/VBI/André Wirsig

Gewinner in der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken: Bastionskronenpfad Petersberg, Erfurt

Die Jury: „Historische Bausubstanz und moderne Lösungen des 21. Jahrhunderts in perfekter Harmonie.“

Der Bastionskronenpfad ist eine Fußgängerbrücke auf der Zitadelle Petersberg in Erfurt. In 13,5 Metern Höhe verbindet er die Bastionen Kilian und Martin. Die Ingenieure mussten im historischen Umfeld eine präzise Balance zwischen Funktionalität und technischer Machbarkeit finden. Das Ergebnis ist eine Konstruktion, die zugleich robust und filigran wirkt und dabei einen spannenden Dialog zwischen Alt und Neu eröffnet.

Dipl.-Ing. Ludolf Krontal von Marx Krontal Partner und Falk Hoffmann-Berling (M.Sc.) (3. u. 4. v. l.) © BIngK/VBI/André Wirsig

Sonderpreis Nachhaltigkeit: Neue Regenbrücke Roding

Die Jury: „Eine beeindruckende Symbiose von skulpturaler Form und minimalistischem Tragwerk.“

Beim Bau der Regenbrücke Roding wurde besonderer Wert auf Materialeffizienz und Nachhaltigkeit gelegt. Der verwendete Cortenstahl bringt seinen eigenen Korrosionsschutz mit und ermöglicht durch sortenreine Trennung eine vollständige Rückbaubarkeit und Recyclingfähigkeit.

Dipl. Ing. (FH) Hubert Busler von Mayr Ludescher Partner (4. v. l.) sowie Dipl.-Ing. Dirk Krolikowski (5. v. l.) und Dipl.-Ing. Falko Schmitt (3. v. l.) von DKFS.io © BIngK/VBI/André Wirsig

Sonderpreis Denkmal: Chemnitzer Viadukt

Die Jury: „Ein komplexes Meisterstück der Erhaltungskunst als Brückenschlag zwischen gestern und heute.“

Das Chemnitzer Viadukt wurde zwischen 1901 und 1909 aus genietetem Flussstahl errichtet und diente ursprünglich zur Überführung von vier Gleisen über die Chemnitz. Für die Modernisierung wurde eine Mischlösung entwickelt: Eine zurückhaltend integrierte neue Verbundkonstruktion für den Fahrweg auf den beiden inneren Überbauten ermöglicht eine langfristige Erhaltung der Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit der Brücke.

Dipl.-Ing. Steffen Oertel (3. v. l.) von KREBS+KIEFER und Dipl.-Ing. (FH) Sandra Christein (4. v. l.) von der DB InfraGO © BIngK/VBI/André Wirsig

Preisverleihung des Deutschen Brückenbaupreises 2025

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VBI und DEGES haben eine Handlungsempfehlung zur Förderung einer vertrauensvollen und effizienten Zusammenarbeit unterzeichnet. „Wir sind fest entschlossen, eine Kultur des Miteinanders zu etablieren und weiter zu intensivieren. Unser Ziel ist es, unsere Kräfte zu bündeln und gemeinsam noch effektiver zu arbeiten“, so das klare Bekenntnis der beiden Organisationen.

Die Handlungsempfehlung umfasst vier zentrale Themen:

  • Sensibilisierung und Vertrauensaufbau
  • Gleiches Zielverständnis
  • Gemeinsame Arbeitsweise
  • Fehlerkultur

In diesen Bereichen legen DEGES und VBI nicht nur grundlegende Prinzipien fest, sondern zeigen auch konkrete Handlungsansätze auf, wie die Zusammenarbeit zwischen der DEGES – als bedeutendem Auftraggeber im Bundesfernstraßenwesen – und den VBI-Mitgliedern weiter verbessert werden kann.

Der Ausgangspunkt für diese neue Vereinbarung war die Erkenntnis beider Seiten, dass die Qualität der Zusammenarbeit maßgeblich die Qualität der Arbeitsergebnisse beeinflusst. DEGES und VBI setzen bereits seit Jahren immer wieder Akzente für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, etwa durch Leitlinien für die Kooperation und regelmäßige Workshops zum Thema „zukunftsfähig zusammenarbeiten“, bei denen Aspekte wie Kultur, BIM, Lean Management und Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen.

Die Handlungsempfehlung wurde von der Arbeitsgruppe „Kultur“ entwickelt und im Februar 2025 von Andreas Irngartinger, dem technischen Geschäftsführer der DEGES, und Jörg Thiele, Präsident des VBI, unterzeichnet.

In Kürze wird die Handlungsempfehlung durch die „Methoden- und Werkzeugsammlung“ ergänzt, die konkrete Beispiele und praxisnahe Ansätze zur Umsetzung der vereinbarten Prinzipien bietet.

Handbuch: Kultur der Zusammenarbeit

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Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI loben den Deutschen Brückenbaupreis 2025 aus. Der renommierte Wettbewerb, der in diesem Jahr zum 10. Mal stattfindet, würdigt herausragende Ingenieurleistungen im Brückenbau – von Neubauten über Instandsetzungen bis hin zu Ertüchtigungen. Die Vielzahl an Wettbewerbseinsendungen verdeutlicht die Innovationskraft und das hohe ingenieurtechnische Niveau im Brückenbau. Eine Fachjury hat die eingereichten Projekte geprüft und pro Kategorie drei Finalisten ausgewählt. Die Bauwerke der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken sowie Straßen- und Eisenbahnbrücken zeichnen sich durch technische Präzision und eine gelungene Einbindung in ihre Umgebung aus.

„Die Finalisten des Deutschen Brückenbaupreises 2025 zeigen eindrucksvoll, welches hohe Niveau der Ingenieurbau in Deutschland erreicht hat. Um dieses Niveau langfristig zu sichern, braucht es verlässliche Investitionen in die Infrastruktur. Planungssicherheit ist entscheidend, damit die Planungsbranche auch in Zukunft innovative und nachhaltige Lösungen entwickeln kann“, betont VBI-Präsident Jörg Thiele.

In der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken sind nominiert:

Brückenfamilie „Ederbrücken“, Frankenberg (Eder)

Mit der Brückenfamilie „Ederbrücken“ in Frankenberg sind moderne Fuß- und Radwegbrücken entstanden, die sich in das neue Radverkehrskonzept einfügen. Die Ingenieure entwickelten eine elegante und nachhaltige Lösung für eine Blockträgerbrücke aus Holz, die sich harmonisch in die Umgebung einfügt. Besonders bemerkenswert: die innovative Konstruktion, die ästhetisch wie funktional überzeugt und neue Impulse im Brückenbau mit Holz setzt. 

Bastionskronenpfad, Erfurt

Der Bastionskronenpfad auf dem Petersberg in Erfurt beeindruckt als schlanker Steg, der es Besuchern ermöglicht, die historische Festung aus einer neuen Perspektive zu erleben. Die Ingenieurleistung zeigt sich in der sensiblen Integration des modernen Tragwerks in die denkmalgeschützte Struktur. Der Steg schmiegt sich eng an die Bastionsmauern an; mit der geknickten dynamischen Form ist zudem eine Plattform für einen attraktiven Ausblick integriert.

Neue Regenbrücke, Roding

Als skulpturale, schlanke Fuß- und Radwegbrücke spannt sich die Neue Regenbrücke in Roding über den namensgebenden Fluss Regen. Der wetterfeste Stahl bringt eine besondere Farbe und Textur in die Landschaft ein. Mit modellierten Rampen und einem minimierten Tragwerk haben die Ingenieure den Eindruck einer langgestreckten, dynamischen Brückenlandschaft erzeugt, die sich sensibel in die Natur einfügt und nachts blendfrei und wildschonend beleuchtet ist.

In der Kategorie Straßen- und Eisenbahnbrücken sind nominiert:

Rheinbrücke Schierstein, Wiesbaden/Mainz

Die Rheinbrücke Schierstein verbindet Wiesbaden und Mainz im Verlauf der A643. Mit ihrer klaren und reichen Formensprache, die intuitiv dem Kraftfluss folgt, begegnet sie der anspruchsvollen Flusslandschaft. Die gevouteten Stahlhohlkörper des Ersatzneubaus stehen im Kontrast zur filigranen Gestaltung des seitlich angehängten Fuß- und Radwegs, mit dem die Rheinufer besser erschlossen werden. Hier kommen Ästhetik und minimale Umweltbeeinträchtigungen in der Bauphase gekonnt zusammen. 

Oderbrücke, Küstrin

Die 266 Meter lange Eisenbahnquerung der Oder bei Küstrin wird im Wesentlichen von einem eleganten Netzwerkbogen mit 130 m Spannweite geprägt. Die Grenzbrücke spannt im Sinne des Wortes den Bogen zwischen dem Eisenbahnnetz in Polen und Deutschland. Durch den Einsatz von Carbonhängern konnten der Hängerquerschnitt und die notwendige Vorspannkraft verringert werden, was eine signifikante Materialeinsparung in allen Bauteilen der Bogenbrücke ermöglichte. Dadurch ist sie ein gelungenes Beispiel für den Einsatz neuer Materialien und Technologien für dauerhafte und nachhaltige Konstruktionen und zeigt eindrucksvoll das Potenzial im modernen Brückenbau.

Elisabethbrücke, Halle (Saale)

Die Elisabethbrücke in Halle stellt eine zentrale Verbindung für den Straßenbahn-, Fuß- und Radverkehr zwischen der Alt- und Neustadt dar. Nach starken Beschädigungen durch das Saalehochwasser im Jahr 2013 wurde der Ersatzneubau nachhaltig, schnell, wartungsarm und robust errichtet. Die Ingenieure wählten eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad. Dabei wurde die neue Straßenbahnanlage barrierefrei gestaltet und Hochwasserschutz integriert.

Die Vielfalt der Einsendungen zeigt erneut die Innovationskraft und das hohe ingenieurtechnische Niveau im Brückenbau. Alle nominierten Bauwerke zeichnen sich durch hohe technische Präzision und eine gelungene Einbindung in ihre Umgebung aus.

Dazu Juryvorsitzender Prof. Dr.-Ing. Gero Marzahn (Bundesministerium für Digitales und Verkehr): 

„Die Auswahl fiel der Jury nicht leicht, da die eingereichten Projekte erneut durch Vielfalt und technische Qualität überzeugt haben. Die nominierten Bauwerke setzen Maßstäbe – sei es in Bezug auf Funktionalität, Nachhaltigkeit oder gestalterische Integration in ihre Umgebung.“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer unterstreicht:

„Die nominierten Projekte des Deutschen Brückenbaupreises 2025 sind herausragende Beispiele dafür, wie Ingenieurwissen, Innovation und gestalterische Integration zusammenwirken können. Sie stehen nicht nur für technologische Spitzenleistung, sondern auch für die verantwortungsvolle Gestaltung unserer Lebensräume.“

VBI-Präsident Jörg Thiele fordert:

„Die Finalisten des Deutschen Brückenbaupreises 2025 zeigen eindrucksvoll, welches hohe Niveau der Ingenieurbau in Deutschland erreicht hat. Um dieses Niveau langfristig zu sichern, braucht es verlässliche Investitionen in die Infrastruktur. Planungssicherheit ist entscheidend, damit die Planungsbranche auch in Zukunft innovative und nachhaltige Lösungen entwickeln kann“.

Sonderpreis

Der Sonderpreis wird bei der feierlichen Preisverleihung am 19. März 2025, am Vorabend des 34. Dresdner Brückenbausymposiums, bekannt gegeben.Weiterführende Informationen zu den Projekten: www.brueckenbaupreis.de


Anmeldung zum Festakt der Preisverleihung.
Bildmaterial zu den Brücken zum Download.

Über den Deutschen Brückenbaupreis

Mit dem Deutschen Brückenbaupreis werden herausragende Ingenieurleistungen im Brückenbau gewürdigt und deren Bedeutung für die Baukultur herausgestellt. Alle zwei Jahre wird der ideelle Preis für ein fertiggestelltes Brückenbauwerk in jeweils zwei Kategorien vergeben. Der 2006 von VBI und BIngK ins Leben gerufene Deutsche Brückenbaupreis zählt zu den bedeutendsten Auszeichnungen für Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Deutschland und steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

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Der europäische Dachverband der Consultingbranche, EFCA, ruft den 16. Future Leaders Wettbewerb 2025 aus. Der Wettbewerb richtet sich an junge Talente bis 35 Jahre, die unter anderem für die VBI-Mitgliedsunternehmen arbeiten. Ziel ist es, die nächste Generation von Führungskräften in Europa vorzustellen und die Vielfalt und Attraktivität einer Karriere in unserer Branche hervorzuheben.

Warum teilnehmen?

Möchten Sie Ihre jungen Talente ans Unternehmen binden und fördern? Dann bieten Sie jetzt Ihren High Potentials die Chance, am Future Leaders Wettbewerb 2025 teilzunehmen. Durch die Teilnahme zeigen Sie, was die „neue“ Generation in Ihrem Unternehmen alles für die Gesellschaft bewegen kann.

Neue Kategorien und Einreichungsprozesse

  • Qualität der Einreichung/Präsentation
  • Technik
  • Digitale und neue Technologien
  • Auswirkungen auf Klima und Biodiversität
  • Beitrag zur Gesellschaft

Ausführliche Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier: https://www.efcanet.org/news/announcement-efca-future-leaders-competition-2025

Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2025.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind junge Talente bis 35 Jahre, die für EFCA-Mitgliedsunternehmen arbeiten. Die Teilnehmer werden eingeladen, ihre Vorschläge für innovative Planungsprojekte einzureichen, die reale Herausforderungen von Unternehmen und Organisationen angehen.

Bei Fragen steht Max gerne zur Verfügung!

Maximilian Dietz
Maximilian Dietz
Fachkräfte & Nachwuchs
dietz@vbi.de
+49 30 260 62-244

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Nach dem fulminanten Start der VBI-Imagekampagne „Die Ausdenker“ im letzten Jahr und der aufmerksamkeitsstarken Vermarktung in ganz Deutschland, geht die Kampagne in die nächste Phase und legt jetzt den Fokus noch konsequenter auf die Nachwuchsgewinnung. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler der Abiturjahrgänge in Deutschland für die spannenden und vielfältigen Karrieremöglichkeiten in der Planungsbranche zu begeistern. Das soll mit der Hilfe studentischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelingen, die als Botschafter des VBI in die Schulen gehen und vor Ort über die Berufsfelder informieren. Die Kampagne entwickelt sich dafür nicht nur inhaltlich und visuell weiter, sondern auch in der Art und Weise, wie die Zielgruppen angesprochen werden.

Die Planungsbranche im Mittelpunkt: Junge Botschafter werben für zukunftsweisende Berufe

Die Imagekampagne richtet sich mit ihrer zweiten „Staffel“ direkt an junge Menschen und hebt die entscheidende Rolle von Ingenieurinnen, Architekten und Consultants in der Bewältigung unserer zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen hervor. Ob es um die Energiewende, die Verkehrswende oder den dringend benötigten Wohnungsbau geht – die Planungsbranche steht im Mittelpunkt der Lösung dieser komplexen Aufgaben. Die Kampagne hebt hervor, wie abwechslungsreich und bedeutend die Arbeit im Planungsbüro ist und zeigt, wie unterschiedlich die Menschen sind, die in dieser Branche an Lösungen arbeiten.

Ein starkes Zeichen für die Zukunft: Der VBI präsentiert Karrierevielfalt und gesellschaftliche Relevanz

Die Testimonials aus VBI-Mitgliedsunternehmen repräsentieren mit ihren Geschichten und Perspektiven die Vielfalt der Planungsbranche. Bauingenieurinnen, Vermessungstechniker, Architektinnen und Consultants – die Kampagne macht deutlich, wie breit gefächert die gefragten Berufe in modernen Planungsbüros sind.

Die Darstellung dieser Vielfalt ist ein wichtiger Schritt, um jungen Menschen zu verdeutlichen, wie abwechslungsreich und erfüllend eine Karriere in der Planungsbranche sein kann. Die Kampagne zeigt: Die Arbeit in einem Planungsbüro ist nicht nur technisch anspruchsvoll, sondern auch von großer gesellschaftlicher Relevanz. Ingenieurinnen und Ingenieure tragen maßgeblich dazu bei, die Zukunft unserer Städte und Infrastrukturen zu gestalten und nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit zu entwickeln.

Mit der Kampagne „Die Ausdenker“ setzt der VBI ein starkes Zeichen für die Nachwuchsförderung in der Planungsbranche und zeigt, wie attraktiv und wichtig die Tätigkeiten sind. Die Initiative zielt darauf ab, das Bewusstsein für die Bedeutung von Ingenieur-, Architektur- und Consultingberufen zu schärfen und jungen Menschen eine attraktive Perspektive für ihre berufliche Zukunft zu bieten. Der VBI rückt den Arbeitsplatz Planungsbüros in den Mittelpunkt, zeigt die Relevanz von Planungsberufen und stellt über die Kampagne eine Verbindung zu der nächsten Generationen über reale Personen und Gesichter aus der Branche her. Damit leistet die VBI-Kampagne einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Branche.

Die Ausdenker
Die Ausdenker
Deine Ideen, Deine Welt, Deine Zukunft.

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In Mainz kamen Experten, Unternehmer und Führungskräfte aus den Bereichen Planung, Bau und Technologie zusammen, um über die zentralen Herausforderungen und Chancen der Zukunft zu diskutieren. Der Kongress bot einen intensiven Austausch von Ideen, eine Vielzahl von Perspektiven auf die Themen, die die Branche in den kommenden Jahren prägen werden. Moderiert wurde die Veranstaltung von VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer und Michél-Philipp Maruhn, dem Gründer und Geschäftsführer von Digitalwerk.

Geopolitische Spannungen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitswelt

Der Kongress begann mit einem eindrucksvollen Eröffnungsvortrag des USA-Kenners Dr. Claus Kleber, der die geopolitischen Entwicklungen nach den Wahlen in den USA und Europa beleuchtete. Kleber zeigte auf, wie diese politischen Verschiebungen und Unsicherheiten Auswirkungen auf Gesellschaft und Arbeitswelt haben. Seine Botschaft war klar: In Zeiten der Unsicherheit sind Flexibilität und Innovationskraft gefragt, um Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft zu finden.

Innovation als Wachstumstreiber: Künstliche Intelligenz und ihre Chancen

Im Anschluss nahm Lennart Bolwin von IW Consult das Publikum mit auf eine Reise in die Welt der Innovation. In seinem Vortrag „Die Zukunft der Innovation – Wie Unternehmen sich für die Transformation aufstellen“ stellte er eine Studie von IW Consult vor, die aufzeigte, wie Unternehmen Künstliche Intelligenz (KI) nutzen können, um ihre Produktivität zu steigern und neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen. Bolwin betonte dabei die Potenziale der KI, die nicht nur als technologisches Hilfsmittel, sondern als strategischer Wachstumstreiber verstanden werden sollte. „Technologischer Wandel ist nicht nur eine Herausforderung, sondern eine Gelegenheit, um Wettbewerbsvorteile zu sichern“, sagte er und setzte damit einen klaren Impuls für die Zuhörer, die den kommenden Wandel aktiv mitgestalten wollen.

Produktivität vs. Glück: Die Zukunft der Arbeit

Die darauffolgende Diskussion zwischen Carlos Frischmuth und Paul von Preußen brachte das Thema der Arbeitswelt der Zukunft auf die Bühne. Unter dem Titel „Die Zukunft der Arbeit – Im Spannungsfeld zwischen Produktivität und Glücklichsein“ ging es um die Frage, wie Unternehmen eine Balance zwischen Effizienz und Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden finden können. In einer lebhaften Debatte wurden unterschiedliche Perspektiven auf das Thema geteilt, die von den Herausforderungen einer digitalen Arbeitswelt bis hin zu den Chancen für eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Leben reichten. Es wurde deutlich: Die Zukunft der Arbeit ist nicht nur eine Frage der Produktivität, sondern auch des Glücks und der Lebensqualität.

Die Planungs- und Bauwirtschaft im Wandel: Vielfalt der Vertragsmodelle

Ein weiteres wichtiges Thema des Kongresses war das Panel „Die Zukunft des Planens und Bauens“, das mit einem Vortrag von Dr. Matthias Jacob, HDB-Vizepräsident, eröffnet wurde. In der anschließenden Diskussion, an der unter anderem Dr. Katja Hüske von DB InfraGO, Michael Gilka vom BVMB, Thomas Bär vom German Lean Construction Institute und Mirjam Borowietz von ZWP beteiligt waren, wurde die Vielzahl an Vertragsmodellen diskutiert. Die Teilnehmer betonten, dass es keine einheitliche Lösung für die Branche gibt. Vielmehr sei es notwendig, unterschiedliche Vertragsmodelle zu entwickeln, die den verschiedenen Akteuren der Planungs- und Baubranche gerecht werden – von den Auftraggebern bis hin zu den ausführenden Unternehmen.

Die Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz für Unternehmen

Das letzte Panel des Tages widmete sich den Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz auf Unternehmen. Christian Richert, Digitalexperte im VBI, Dr. Dominik Brückel, Rechtsanwalt bei Awado und Dirk Oster, Managing Director bei Aon Professional Services, beleuchteten in ihrer Diskussion die zahlreichen Chancen, aber auch die Risiken, die mit der Implementierung von KI verbunden sind. Besonders im Hinblick auf die digitale Transformation von Unternehmen wurde deutlich, dass KI nicht nur als technisches Hilfsmittel, sondern als strategische Notwendigkeit für die Zukunft verstanden werden muss. „Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, KI verantwortungsvoll zu integrieren und ihre Potenziale voll auszuschöpfen“, fasste Brückel zusammen.

Ein Tag voller Impulse und Ausblicke

Der VBI-Bundeskongress 2024 war mehr als nur eine Veranstaltung – er war ein lebendiger Dialog über die Zukunft der Planungs- und Baubranche. Es war ein Tag voller Impulse, die nicht nur die Herausforderungen der Gegenwart thematisierten, sondern auch die Chancen der Zukunft aufzeigten. Der Austausch zwischen den Experten und den Teilnehmerinnen setzte wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung der Branche und zeigte auf, dass Innovation, Zusammenarbeit und eine verantwortungsvolle Nutzung neuer Technologien der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zukunft sind.

Wir bedanken uns bei allen Referenten und Teilnehmern und freuen uns auf den nächsten VBI-Bundeskongress, bei dem die Diskussionen fortgesetzt werden! Ein herzliches Dankeschön gilt auch unseren Ausstellern AON, Cadolto, Wende.Interaktiv, equeo und GTAI (Germany Trade & Invest).

VBI-Bundeskongress 2024
Der Zukunftskongress – 13. bis 15.11.2024 in Mainz

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Am 7. November fand der fünfte gemeinsame Workshop von VBI und DEGES unter dem Titel „Zukunftsfähig zusammenarbeiten“ im VKU-Forum in Berlin statt. Die Veranstaltung wurde von Andreas Irngartinger (DEGES) und Gerald Müller (VBI) eröffnet, die die rund 80 Teilnehmenden begrüßten. Sie betonten, wie wertvoll der stetig wachsende Austausch und das partnerschaftliche Miteinander zwischen den Beteiligten ist. Die Umsetzung schneller und effizienter Projekte ist heute dringlicher denn je, was die hohe Relevanz des Austauschs weiter unterstreicht. Besonders erfreulich war, dass auch Kolleginnen und Kollegen der Autobahn GmbH, der Bahn und der Senatsverwaltung Berlin dabei waren. Die Teilnahme zeigt, wie entscheidend einheitliche Standards und ein abgestimmtes Vorgehen über verschiedene Auftraggeber hinweg sind.

Derya Guran, Abteilungsleiterin Innovation bei der Autobahn GmbH des Bundes, überbrachte die Grüße von Dirk Brandenburger, Geschäftsführer der Autobahn GmbH, mit seinem augenzwinkernden Zitat: „Wir irren uns gemeinsam voran!“ Sie bedankte sich für die Möglichkeit zur Mitgestaltung und hob hervor, wie wichtig der Austausch von Erfolgen und Misserfolgen sowie die Entwicklung gemeinsamer Standards für eine bessere Zusammenarbeit sind.

Im Anschluss arbeiteten die Teilnehmenden in vier Arbeitsgruppen zu folgenden Themenbereichen:

Arbeitsgruppe 1 – Projektkultur:
Ein Projekthandbuch wurde entwickelt, um eine kooperative und partnerschaftliche Zusammenarbeit über die gesamte Projektdauer hinweg zu fördern. Es legt praxisnah die wesentlichen Grundlagen fest, die wirtschaftliche Effizienz und klare Spielregeln betonen. Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Umsetzung sollen die Inhalte des Handbuchs vertraglich verankert werden. Zukünftige Schwerpunkte umfassen die Etablierung einer konstruktiven Fehlerkultur, die Auswahl und den Einsatz nützlicher Werkzeuge sowie die Einführung neuer Managementmethoden. Das Handbuch soll bis Februar verabschiedet und von den führenden Vertretern von VBI und DEGES unterzeichnet werden.

Arbeitsgruppe 2 – BIM:
Die Arbeitsgruppe stellte den gemeinsamen Weg von Autobahn GmbH und DEGES vor. (Weitere Informationen: Building Information Modeling)

Es folgten anregende Diskussionen zu drei Hauptthemen:

  1. BIM-Leistungskatalog – Der Katalog wird bereits angewendet und laufend evaluiert.
  2. Objektkatalog BIM Bundesfernstraßen – Noch in der Einführung, jedoch ein wichtiger Standard, dessen Weiterentwicklung mit Schnittstellen und Verknüpfungen diskutiert wurde.
  3. Ausschreibung und Vergabe – Die Arbeitsgruppe untersuchte den BIM2AVA-Prozess der DEGES und dessen Potenzial.

Arbeitsgruppe 3 – Lean-Management:
Die Lean-Management-Gruppe setzte die Diskussionen des letzten Workshops fort, insbesondere mit Beteiligten, die bereits Erfahrungen in Lean-Projekten gesammelt haben. Ein AG-übergreifender Austausch mit der DB InfraGO und der DEGES wurde besonders geschätzt. In einem „World Café“ wurden Anforderungen, Hindernisse und Anforderungen an die Projektkultur besprochen – ein Thema, das auch in dieser Gruppe im Mittelpunkt stand.

Arbeitsgruppe 4 – Nachhaltigkeit:
In dieser Gruppe wurden die Themen Ökobilanz und CO₂-Preis, Lebenszyklusberechnung, Kreislaufwirtschaft sowie Baustellen- und Verkehrsführung vertiefend diskutiert. Dabei wurde klar, dass gesetzliche Rahmenbedingungen zur Förderung von Nachhaltigkeit notwendig sind. Einigkeit herrschte darüber, dass ein Empfehlungsschreiben an die Arbeitsgemeinschaft formuliert wird, um die Bedeutung der Nachhaltigkeit in Infrastrukturprojekten zu betonen.

Fazit und weitere Aktivitäten:
Eine interaktive Mentimeter-Abfrage zeigte: Der Workshop wurde von den Teilnehmenden äußerst positiv bewertet. Themen wie Nachhaltigkeit, Künstliche Intelligenz und BIM standen ganz oben auf der Wunschliste für zukünftige Treffen. Besonders wertgeschätzt wurde der konstruktive Austausch auf Augenhöhe, der zielführende Dialog und die intensive Vernetzung. Der gemeinsame Wunsch, das Format im kommenden Jahr fortzusetzen, unterstrich den Erfolg der Veranstaltung.

Unser Dank gilt allen Mitwirkenden und Organisatoren, die die Arbeitsgruppen vorbereitet, begleitet und moderiert haben.

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Ab dem 1. Januar 2025 greift die EU-Taxonomie und wird die deutsche Wirtschaft in vielen Bereichen neu prägen. Als Klassifikationssystem der EU bewertet sie wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrem Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit und setzt dabei Standards für nachhaltiges Bauen. Diese klare Regelung soll auch den Zugang zur Finanzierung nachhaltiger Projekte vereinfachen.

Gerade für die Planungsbranche bringt die EU-Taxonomie umfassende Veränderungen mit sich. Sich mit den Anforderungen an die Berichterstattung vertraut zu machen, wird für Architektur- und Ingenieurbüros unverzichtbar. Um die Branche auf diese neuen Vorgaben vorzubereiten, haben die Bundesarchitektenkammer und der Verband Beratender Ingenieure einen praxisorientierten Leitfaden entwickelt. Dieser unterstützt Planungsbüros dabei, sich in den komplexen Dokumenten der EU-Taxonomie zurechtzufinden und gibt konkrete Hinweise zur Umsetzung der Standards. So können Planungsbüros ihre Bauherren, die der Berichterstattungspflicht unterliegen, gezielt und kompetent beraten.

Leitfaden EU-Taxonomie für Planungsbüros

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Am 31. Oktober fand das VBI-Forum „KI in der Planung“ statt – eine Hybridveranstaltung, die Raum für Austausch und wegweisende Diskussionen zur Zukunft der Planungsbranche im digitalen Zeitalter bot. Prof. Dr. Steffen Warmbold, Stv. Hauptgeschäftsführer des VBI und Leiter Grundsatzthemen, eröffnete das Forum mit einem Ausblick auf die Chancen und Herausforderungen, die Künstliche Intelligenz (KI) für die Entwicklung von Planung und Bau bereithält.

Künstliche Intelligenz in Planung und Bau: Effizienz und Präzision im Fokus

Zentrale Fragestellungen wie Effizienzsteigerungen und die Rolle digitaler Technologien in der Fehlervermeidung und im Risikomanagement standen im Fokus der Veranstaltung. Die vorgestellten Anwendungsbeispiele zeigten, wie KI-gestützte Tools Prozesse bereits heute optimieren und durch frühzeitige Fehlererkennung die Sicherheit und Qualität im Bauwesen verbessern können. Ein weiteres Highlight der Veranstaltung war die Diskussion darüber, wie KI-gesteuerte Simulationen die Nachhaltigkeit und die langfristige Planungssicherheit von Projekten fördern können. Diese Anwendungen verdeutlichen das Potenzial von KI, die Bauwirtschaft zukunftsfähiger zu gestalten und gleichzeitig die Effizienz sowie die ökologische Verantwortung zu stärken.

Künstliche Intelligenz in der Dienstleistungserbringung: Mehrwert für alle Projektphasen

Ein Schwerpunkt der Diskussion war auch der Einsatz von KI in der Dienstleistungserbringung. Dabei wurden Chancen beleuchtet, wie KI-basierte Anwendungen es ermöglichen, Dienstleistungen effizienter, transparenter und flexibler zu gestalten. Im Planungs- und Bauwesen eröffnet die Einbindung von KI die Möglichkeit, komplexe Abläufe zu vereinfachen und schneller auf Kundenwünsche zu reagieren. Dies verbessert nicht nur die Interaktion mit dem Kunden, sondern führt auch zu innovativen Lösungsansätzen, die alle Projektphasen von der ersten Analyse über die Umsetzung bis zur finalen Bewertung bereichern. KI erweist sich hier als wertvolles Werkzeug, um anspruchsvolle Dienstleistungen zu optimieren und nachhaltig weiterzuentwickeln.

Dank an die Expertinnen und Experten des VBI-Forums

Ein besonderer Dank gilt unseren Förderern, dem Mittelstand-Digital Zentrum Bau, Build-Ing und der Ruhr-Universität Bochum, deren Unterstützung dieses Forum ermöglicht hat. Ein herzlicher Dank gilt außerdem den Expertinnen und Experten, die mit ihrem Wissen und ihren Erfahrungen maßgeblich zum Erfolg des Forums beigetragen haben.

  • Prof. Dr.-Ing. Markus König, Ruhr-Universität Bochum
  • Prof. Dr.-Ing. Michael A. Kraus, Technische Universität Darmstadt
  • Thomas Kirmayr, Mittelstand-Digital Zentrum Bau / Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP
  • Christian Richert, kevee
  • Jens Seiler, ZPP INGENIEURE
  • Tanguy Vidal, Capmo
  • Mark Borgmann, UiPath
  • Dr. Thomas Ruedel, Kauz.ai
  • Ralf-Stefan Golinski, Build-Ing.
  • Gilles Dostert, Zenesis
  • Diego Apellániz, kevee
  • Matthias Zühlke, syte
  • Dr. Lisa Theresa Lenz, Building Information Cloud
  • Heinrich Schimmel, Eccuro GmbH

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Am 11. Oktober 2024 hat das Symposium „Tragwerksplanung: Vision & Konstruktion 2024“ an der Berliner Universität der Künste stattgefunden, das sich inzwischen als Treffpunkt für an Konstruktion Interessierte – sei es aus Ingenieurwesen oder Architektur – etabliert hat. Die jährliche Veranstaltung bietet Praktikern, Forschenden und Studierenden eine Plattform für den Austausch über aktuelle Entwicklungen in der Tragwerksplanung. Neben zukunftsweisenden Vortägen und der Präsentation herausragender Projekte steht deshalb bei jedem Symposium “Vision Konstruktion” die Diskussion im Vordergrund.

Christian Richert betont Verantwortung der Tragwerksplanung

Christian Richert, Vorsitzender des VBI-Ausschusses Konstruktiver Ingenieurbau, machte in seinem Grußwort die zentrale Rolle deutlich, die der Tragwerksplanung im Bauwesen zukommt. Er hob die Verantwortung der Ingenieurinnen und Ingenieure für nachhaltige Lösungen hervor, die den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht werden. Richert umriss damit den thematischen Rahmen des Symposiums und leitete in einen Tag voller fachlicher Impulse und Diskussionen ein. Die Vorstellung des vielfältigen Programms übernahm Prof. Dr. Christoph Gengnagel, der für den wissenschaftlichen Beirat die Gäste begrüßte. Der sechsköpfige Beirat kuratiert und moderiert das Symposium Tragwerksplanung bereits seit 2015.

Neue Impulse und Dialog der Generationen

In diesem Jahr konnte sich das Symposium erneut als Austauschplattform für die Zukunftsthemen in der Konstruktion von Bauwerken beweisen. Insbesondere der Dialog zwischen den Generationen stand in diesem Jahr mehr denn je im Vordergrund. Dafür stand nicht nur die große Beteiligung Studierender im Auditorium, sondern auch der interaktive Beitrag des Netzwerks junger Ingenieurinnen und Ingenieure “Attitude Building Collective e.V. ABC”. Die drei Vortragenden von ABC brachten ihre kritische Sicht auf Bauprojekte in die Diskussion und erläuterten die Werthaltung des Kollektivs für einen zukunftsfesten, nachhaltigen Wandel im Bauwesen.

Damit standen die ABC-Vortragenden nicht allein – auch die erfahrenen Expertinnen und Experten unter den Vortragenden machten den notwendigen Wandel im Bauwesen zu ihrem Thema – jeweils aus unterschiedlicher Perspektive. Dabei ging es um die Entwicklung nachhaltigerer Baustoffe, wie bei Prof. Dr. Simone Stürwald, die an der Ostschweizer Fachhochschule Zürich an der CO2-Reduktion bei Betonen forscht, die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten des Baustoffs Holz von Mülheim/Ruhr über Berlin bis San Francisco, bis zur Komplexität von Sanierung und Umbau des altehrwürdigen Pergamonmuseums und der Umsetzung von Kreislaufwirtschaft im Bestand. Ein Highlight der Veranstaltung stellte der Vortrag von Mark Sarkisian, Skidmore, Owings & Merrill LLP, aus San Francisco dar, der mit seinen spektakulären Projekten und den Vorab immer aus freier hand gezeichneten ersten Skizzen die Zuhörenden daran erinnerte, die Ingenieurkunst tatsächlich als Kunst zu betrachten: “Engineering is Poetry” lautete sein Statement zum Anschluss der Veranstaltung.

Bei allen diesen Beiträgen stand die Umsetzung und Umsetzbarkeit von nachhaltigen Lösungen in Planung und Ausführung als Leitfrage im Mittelpunkt – auch in der lebhaften, kritischen Diskussion mit dem Publikum.

Fachlicher Austausch und Diskussionen

Seinem Anspruch gemäß bot das Symposium viel Raum für diesen Austausch aller Teilnehmenden und die Diskussion über die Frage, was heute ein gutes Bau- oder Umbauprojekt ausmacht, um den Herausforderungen von Klima-, und Ressourcenschonung angemessen zu begegnen. Wie muss das Bauen von Morgen aussehen? Das sind die Fragen, denen sich das Symposium Tragwerksplanung Vision und Konstruktion Jahr für Jahr neu stellt.

Networking und Vernetzung

Nicht zuletzt bietet das Symposium als Treffpunkt der Branche den Raum für die Pflege und den Aufbau von Kontakten. Ob Studierende oder Berufserfahrene, alle nutzten die Gelegenheit, sich in den Pausen und beim Get Together auf der Terasse untereinander und mit den Referierenden auszutauschen und für zukünftige Vorhaben zu vernetzen. Die Gespräche abseits des offiziellen Programms sind ein unschätzbarer Bestandteil, der die Planenden über den fachlichen Input hinaus immer wieder zu “Vision und Konstruktion” nach Berlin führt.

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Am 31. Oktober 2024 findet von 8:30 bis 17:00 Uhr das VBI-Forum „KI in der Planung“ als Hybridveranstaltung statt. Das Forum beleuchtet zentrale Fragestellungen der Planungsbranche im digitalen Zeitalter. Im Fokus steht dabei die Frage, wie Künstliche Intelligenz (KI) die zukünftige Planung und Bauwirtschaft beeinflussen wird.

Effizienz, Risikomanagement und Innovation durch KI

Wir diskutieren, welche Technologien die kommenden Jahre prägen und welche Potenziale KI für Effizienzsteigerungen, Risikomanagement und innovative Lösungen bietet. Dabei wird auch beleuchtet, welche Erwartungen von Politik und Gesellschaft an die Planungsbranche gestellt werden und wie diese mit bewährten Planungspraktiken in Einklang gebracht werden können.

Expertenwissen aus erster Hand

Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik teilen ihre Perspektiven zu relevanten Themen: von den Herausforderungen der digitalen Transformation und den Einsatzmöglichkeiten von KI in der Planungsbranche bis hin zu konkreten Anwendungen im Büroalltag und in der Dienstleistungserbringung – das Forum bietet ein breites Spektrum an Vorträgen und Diskussionen.

Teilnahme vor Ort oder online

Die Teilnahme am VBI-Forum „KI in der Planung“ ist sowohl in Präsenz im EDGE Workspaces Grand Central Berlin, als auch online möglich. Die Veranstaltung ist kostenfrei und alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich für das Format ihrer Wahl anzumelden.

Programm & kostenfreie Anmeldung

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Am 17. September trat die Jury des Deutschen Brückenbaupreises 2025 zur ersten Jurysitzung zusammen. Diese Sitzung markiert den Start der Bewertungsphase, in der die eingereichten Projekte in den Kategorien Fuß-/Radwegbrücken und Straßen-/Eisenbahnbrücken genau unter die Lupe genommen wurden. Dazu kommt ein Sonderpreis, mit dem VBI und Bundesingenieurkammer als Auslober des Wettbewerbs eine besonders überzeugende Lösung oder Entwicklung auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen auszeichnen.

Die Jury 2025

Die Jury setzt sich aus Fachleuten zusammen, die auf ihre Expertise in den Bereichen Brückenbau, Architektur und Ingenieurwesen zurückgreifen. Zu den diesjährigen Mitgliedern zählen:

  • MR Prof. Dr.-Ing. Gero Marzahn, Bundesministerium für Digitales und Verkehr
  • Anja Vehlow, DB InfraGO
  • Andreas Keil, schlaich bergermann partner
  • Dr. Christine Lemaitre, DGNB e.V.
  • Prof. Dr.-Ing. Yvonne Ciupack, Technische Universität Dresden
  • Dr.-Ing. Christian Böttcher, panta Ingenieure
  • Prof. Dr.-Ing. Michael Kraus, TU Darmstadt

Preiskategorien des Brückenbaupreises

Der Deutsche Brückenbaupreis 2025 wird bereits zum 10. Mal vergeben. Der renommierte Wettbewerb würdigt herausragende Leistungen im Brückenbau, insbesondere in den Bereichen Neubau, Instandsetzung und Ertüchtigung. Gesucht werden wegweisende Projekte in den Kategorien Straßen- und Eisenbahnbrücken sowie Fuß- und Radwegbrücken. Die Jury bewertet die eingereichten Projekte auf Basis von Funktion, Konstruktion, Gestaltung, Innovation sowie Nachhaltigkeit, Planung und Wirtschaftlichkeit.

Sonderpreis Nachhaltigkeit

Der Sonderpreis würdigt eine herausragende Lösung auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen. Dabei steht der Beitrag zum Klimaschutz ebenso im Vordergrund, wie die Innovationskraft der Ingenieurinnen und Ingenieure.

Nominierungen und Preisverleihung

Die Nominierten werden im Januar 2025 bekanntgegeben. Die feierliche Preisverleihung findet am 19. März 2025 in Dresden statt – am Vorabend des 34. Dresdner Brückenbausymposiums. Zur Preisverleihung werden Bundesminister Dr. Volker Wissing und ca. 1.600 Gäste aus der Baubranche, Politik und Wirtschaft erwartet.

Über den Deutschen Brückenbaupreis

Mit dem Deutschen Brückenbaupreis werden herausragende Ingenieurleistungen im Brückenbau sowie deren Bedeutung für die Baukultur öffentlich gewürdigt. Der Preis wird alle zwei Jahre als ideelle Auszeichnung für ein bereits fertiggestelltes Brückenbauwerk vergeben. Der 2006 von VBI und Bundesingenieurkammer ins Leben gerufene Deutsche Brückenbaupreis zählt zu den bedeutendsten Auszeichnungen für Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Deutschland und steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Mehr zum Wettbewerb: www.brueckenbaupreis.de

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Am 12. und 13. September 2024 fand der zweite VBI-Powerworkshop in den Design Offices am Zoologischen Garten in Berlin statt. Junge Führungskräfte, High Potentials und Projektleiterinnen und Projektleiter aus der Planungsbranche nutzten die Gelegenheit, um sich über die Herausforderungen und Chancen der Planungswirtschaft auszutauschen. Die Veranstaltung bot eine ideale Plattform, um innovative Ideen, praxisnahe Erfahrungen und konkrete Lösungen zu diskutieren, die für die Zukunft der Branche entscheidend sind.

Keynotes und praxisnahe Vorträge

Ein besonderes Highlight des diesjährigen Workshops war die Keynote von Dr. Christian Grobe, Mitgründer des Berliner Fintechs „Billie“, die den Titel „Jeder kann ein erfolgreicher Unternehmer sein“ trug. In seinem Vortrag sprach er über die Schlüsselkompetenzen, die notwendig sind, um in einem dynamischen Geschäftsumfeld erfolgreich zu sein. Sein Vortrag stieß auf großes Interesse und regte zu intensiven Diskussionen über Führungsstrategien und Unternehmertum an.

Ein weiteres zentrales Thema des Workshops war der Einsatz von neuen Technologien in der Planungswirtschaft. Diego Apellániz von kevee präsentierte das EFCA-Gewinnerprojekt, in dem parametrisches Entwerfen und künstliche Intelligenz zur Gestaltung nachhaltiger Tragwerke eingesetzt werden. Diese innovativen Ansätze verdeutlichten die Möglichkeiten, wie moderne Technologien die Planungsprozesse verbessern und nachhaltiger gestalten können.

Workshops und Gruppenarbeit: Zukünftige Geschäftsfelder erarbeiten

Neben den Vorträgen hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich in interaktiven Gruppenarbeiten zu zukünftigen Geschäftsfeldern der Planungswirtschaft auszutauschen. In kleinen Teams wurden Ideen erarbeitet und anschließend in großer Runde diskutiert. Diese praxisnahen Einheiten ermöglichten einen intensiven Austausch zu den Themen, die die Branche in den kommenden Jahren prägen werden.

  • Künstliche Intelligenz: Lesen von Bestandsplänen und daraus Generierung von 3D-Modellen
  • Berufsbilder: „Datenmanager“ oder sogar ein „neuer“ Baumeister, der unter anderem für das Informationsmanagement, Plausibilitätskontrollen und die Bauüberwachung zukünftig verstärkt zuständig ist
  • Nachhaltigkeit: Nachhaltiges Planen und Bauen wird stärker staatlich gefördert und aus intrinsischer Motivation umgesetzt
  • Industrialisierung: ein zunehmender Wandel von individuellen Bauwerken zum stärker standardisierten Produkt

Exkursion zum „FUHUB“ und Netzwerkmöglichkeiten

Am zweiten Tag stand die Besichtigung des „FUHUB“, dem ersten Holzhybridbau im Laborbereich Deutschlands, auf dem Programm. Henrik Hänel von Bollinger + Fehlig Architekten GmbH stellte das imposante und innovative Gebäude den jungen Führungskräften und hat zahlreiche Fragen beantwortet.

Wie auch beim ersten Powerworkshop war das Netzwerken ein zentraler Bestandteil des Programms. In den Pausen und Abendveranstaltungen konnten die Teilnehmenden ihre Erfahrungen austauschen und neue Kontakte knüpfen. Dieses Mal war Tarek Fansa von gridX zu Gast, um seine Lebensgeschichte zu teilen und zu erzählen, wie er seine Liebe zu Deutschland entdeckt hat.

Das Gute Miteinander ist unsere Stärke

Der VBI-Powerworkshop 2024 hat erneut gezeigt, wie wichtig der Austausch zu neuen Entwicklungen und Herausforderungen in der Planungswirtschaft ist. Die Veranstaltung bot nicht nur inhaltliche Impulse, sondern auch die Gelegenheit, das eigene Netzwerk zu erweitern und über den eigenen Fachbereich hinauszublicken. Mit den neuen Erkenntnissen und Impulsen freuen wir uns bereits auf die nächste Ausgabe des VBI-Powerworkshops.

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VBI-Powerworkshop 2024

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen in Bezug auf die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards entlang ihrer Lieferketten. Um die praktische Umsetzung dieses Gesetzes zu erleichtern, haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Sofortprogramm entwickelt. Dieses Programm zielt darauf ab, praxisnahe Unterstützung für Unternehmen zu bieten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich oft vor komplexen Anforderungen sehen.

Das Sofortprogramm enthält eine Reihe von Maßnahmen, die speziell auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und die besonderen Anforderungen einzelner Branchen zugeschnitten sind:

  1. Konkretisierung des risikobasierten Ansatzes: Unternehmen sollen genauere Anweisungen und Tools erhalten, um die risikobasierten Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette effektiver umsetzen zu können.
  2. Entlastung der KMU: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen gezielt entlastet werden, um die administrativen und finanziellen Belastungen des LkSG zu reduzieren.
  3. Unterstützung für Brancheninitiativen und Pooling für Audits: Branchenspezifische Initiativen sowie das Pooling von Ressourcen und Audits werden gefördert, um eine effektive und effiziente Umsetzung der Sorgfaltspflichten sicherzustellen.
  4. Orientierungshilfen zu Standards und Zertifizierungen: Unternehmen erhalten klarere Orientierungshilfen zu international anerkannten Standards und Zertifizierungen, die ihnen helfen, gesetzeskonform zu handeln.
  5. Vertiefter Austausch mit der Wirtschaft: Ein kontinuierlicher Dialog zwischen dem Staat und der Wirtschaft soll sicherstellen, dass die Praxisanforderungen des LkSG effektiv erfüllt werden und gleichzeitig praktikabel bleiben.
  6. Outreach zum Prüfansatz des BAFA: Unternehmen erhalten detaillierte Informationen zum Prüfansatz des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), um die Erfüllung der Anforderungen besser nachvollziehen zu können.

Das gesamte Programm finden Sie hier.

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Junge Führungskräfte aufgepasst: Am 12. und 13. September 2024 findet der zweite VBI-Powerworkshop in den Design Offices am Zoologischen Garten in Berlin statt. Nach dem großen Erfolg der Veranstaltung im letzten Jahr sind erneut High Potentials, Projektleiter und junge Führungskräfte aus ganz Deutschland zum Thinktank der Planungsbranche eingeladen.

Der Powerworkshop bietet eine besondere Plattform zum Austausch über aktuelle Projekte in der Planungsbranche, zur fachlichen Weiterbildung und zum Netzwerken. Im Fokus des diesjährigen Programms stehen die Themen Erfolgreich Führen und Zusammenarbeit mit Bauindustrie und Verwaltung.

Besondere Highlights sind die Keynote von Dr. Christian Grobe, Gründer des Berliner Fintechs Billie und die Besichtigung des „FUHUB“, dem ersten Holzhybridbau im Laborbereich in Deutschland. Außerdem haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich in kleinen Gruppen zu zukünftigen Geschäftsfeldern der Planungsbranche auszutauschen und die Ergebnisse danach zu präsentieren und mit allen zu diskutieren.

Weitere Programmhighlights:

  • EFCA-Gewinnerprojekt: “Einsatz von parametrischem Entwerfen und KI zur Gestaltung nachhaltiger Tragwerke” mit Diego Apellániz von kevee
  • Impuls: “Wie sieht die Planungswirtschaft 4.0 aus?”
  • “Planung auf der Riedbahn – 11 Monate, 100 Bearbeiter, 90.000 Dateien und 1 Ziel” mit Maximilian Bade von Obermeyer

Begrenzte Plätze: Schnell sein und Ticket sichern

Um einen guten Austausch zu ermöglichen, ist der Teilnehmerkreis auf 45 Personen begrenzt. Vergangenes Jahr waren die Plätze rasch ausgebucht – schnell sein lohnt sich also! Wir erheben eine symbolische Teilnehmergebühr von 99 Euro. Im nahegelegenen Hotel „Berlin, Berlin“, Lützowplatz 17, 10785 Berlin ist ein Zimmerkontingent bis zum 16.08.2024 auf Selbstzahlerbasis reserviert. Unter dem folgenden Link kann ein Zimmer gebucht werden: VBI

Ticket sichern

Das war der 1. VBI-Power­workshop

VBI-Powerworkshop 2023

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Die CSRD zielt darauf ab, Unternehmensführung in der Europäischen Union nachhaltiger und transparenter zu gestalten. Die CSRD erweitert die bisherigen Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) um die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die CSRD verlangt von den Unternehmen, detailliertere Informationen zu einer breiteren Palette von Nachhaltigkeitsthemen offenzulegen. Dazu gehören Umweltaspekte, soziale und arbeitnehmerbezogene Angelegenheiten, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Unter die Berichtspflicht der CSRD fallen nur Unternehmen die zwei der folgenden drei Anforderungen erfüllen: min. 250 Mitarbeiter, min. 50 Millionen Euro Umsatz p.A., min 25 Millionen Euro Bilanzsumme.

Der Regierungsentwurf sieht die verpflichtende Einführung des Nachhaltigkeitsberichtes erst ab dem Geschäftsjahr 2026 vor. Der VBI begrüßt dies sehr, da hierdurch die Implementierung des Nachhaltigkeitsberichts auf einen längeren Zeitraum streckt und damit Unternehmen entlastet, da die Erfassung der erforderlichen Information zum Nachhaltigkeitsbericht mit großem Aufwand verbunden ist.

Ebenfalls ist positiv, dass die Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), durch den Nachhaltigkeitsbericht ersetzt werden kann. Offenbar führt die gegenwärtige Regelung jedoch dazu, dass Unternehmen, die erst seit dem 1.1.2024 unter das LkSG fallen im Jahr 2025 einen LkSG-Bericht für 2024 erstellen müssen, da die Ersetzungsbefugnis erst im Jahr 2026 greift. Hier wäre es sinnvoll, die Fristen anzugleichen.

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Die Energiewende erfordert einen zügigen Ausbau der Stromtrassen – die Projekte werden jetzt mit wachsender Geschwindigkeit umgesetzt. Das bringt die Planungs- und Baubranche an ihre Kapazitätsgrenzen, zumal der Investitionshochlauf in anderen Infrastrukturbereichen parallel zu bewältigen ist. Grund genug für den VBI, zum Energie-Forum Trassenausbau in die Saarländische Landesvertretung in Berlin einzuladen.

Austausch und Zusammenarbeit im Fokus

Am 26. Juni diskutierten rund 60 Expertinnen und Experten in Berlin mit Vertretern der Bauindustrie und Netzbetreibern über die gemeinsame Bewältigung dieser wichtigen Aufgabe.

Nach einem Impulsvortrag von Bastian Holst von der Bundesnetzagentur ging es mit Vertretern von Planungs- und Bauunternehmen sowie Netzbetreibern auf dem Podium in medias res. Die Panel-Teilnehmer waren Fred Wendt von ILF Consulting Engineers, Thorsten Dietz von TenneT, Lorenz Müller von 50Hertz Transmission GmbH und Karl Jelinski von Leonhard Weiss GmbH & Co. KG. Der offene Austausch über Probleme und Lösungsansätze inspirierte das Fachpublikum zum lebhaften Mitdiskutieren. Moderiert von VBI-Referent Dr. Clemens Kremer zeigte die Diskussion, wie wertvoll der direkte Austausch aller Beteiligten für einen reibungslosen und zügigen Trassenausbau für die Branche ist. Es bestand weitgehend Einigkeit darüber, dass nur mit partnerschaftlicher Zusammenarbeit und Kommunikation auf Augenhöhe aller Beteiligten die ambitionierten Ziele von 210 Großprojekten und 16.800 Leitungskilometern bis 2045 erreicht werden können.

Fachkräftemangel bleibt große Herausforderung

Dabei liegt das zentrale Problem in der Gleichzeitigkeit der Infrastrukturvorhaben auf allen Ebenen, bei parallel anhaltendem Fachkräftemangel, der Genehmigungsbehörden, Betreiber sowie Planungs- und Bauunternehmen gleichermaßen betrifft. Die Begrenztheit der Kapazitäten fordert ein Höchstmaß an Effizienz, um die Projektzeitpläne einhalten zu können.

Effizienz ist dabei nicht nur in der technischen Projektdurchführung zu steigern, sondern erfordert auch eine Optimierung der Kooperation unter den Stakeholdern. Ob dabei die Umsetzung von IPA-Modellen der Königsweg ist, blieb in der Diskussion umstritten. Auch hierbei komme es letztlich auf die Form der Umsetzung an, entscheidend sei in jedem Fall aber die partnerschaftliche, konfliktminimierende Zusammenarbeit der beteiligten Parteien. Nur im koordinierten Vorgehen seien die komplexen Projekte zu bewältigen. Darin waren sich alle Beteiligten einig. Schließlich werde mit den Projekten bezüglich der Größenordnung, aber besonders bei den Erdkabeltrassen, vielfach technisches Neuland betreten. In hohem Maße sind hierbei Innovationen gefordert, die oftmals parallel zu den Projekten entstehen.

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Vom 8. bis 16. Juni 2024 öffnete die IdeenExpo 2024 ihre Tore auf dem Messegelände in Hannover. Unter dem Motto „Mach doch einfach!“ zog Europas größtes Jugend-Event für Technik und Naturwissenschaften zahlreiche junge Besucherinnen und Besuchern an. Der VBI war mit einem gemeinsamen Messestand mit der Ingenieurkammer Niedersachsen, den VBI-Landesverbänden Niedersachsen und Bremen sowie den VBI-Mitgliedsunternehmen Assmann Beraten + Planen GmbH, Planungsgruppe VA GmbH und IFB GmbH, vertreten.

Über 300.000 Schülerinnen und Schüler besuchen die IdeenExpo 2024

Insgesamt besuchten mehr als 300.000 Schülerinnen und Schüler die Messe, was die Bedeutung und das Interesse an technischen Berufen und innovativen Ideen unterstreicht. Die IdeenExpo erwies sich erneut als wichtiger Treffpunkt für junge Menschen, die sich für Naturwissenschaften und Technik begeistern.

Der VBI-Messestand war ein Anziehungspunkt für viele Jugendliche. Hier konnten die Schülerinnen und Schüler hautnah erleben, was die Arbeit von Ingenieurinnen und Planern ausmacht. Interaktive Exponate und anschauliche Modelle ermöglichten einen tiefen Einblick in die vielseitigen Tätigkeitsfelder der Branche.

Quizshow mit Ausdenkerin Vivien Wagner

Ein besonderes Highlight war die Quizshow auf der BühneSieben. Hier konnten die Kinder und Jugendlichen ihr Wissen zur Planungs- und Baubranche unter Beweis stellen. Die Quizshow war nicht nur lehrreich, sondern auch äußerst unterhaltsam und zog viele Zuschauerinnen und Zuschauern an. Vivien Wagner von Assmann Beraten + Planen war auf der Bühne als Ausdenkerin dabei und beantwortete Fragen zur Arbeit im Planungsbüro. Ihr Engagement und ihre Expertise machten die Quizshow zu einem unvergesslichen Erlebnis für die Teilnehmer und das Publikum.

In zahlreichen Gesprächen mit jungen Menschen informierten wir über die vielfältigen Karrieremöglichkeiten in der Planungsbranche und die Bedeutung von MINT-Berufen. Der VBI setzt sich schon seit langem dafür ein, diese Berufe ins Bewusstsein der Jugend zu rücken, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Innovation hautnah erleben: Der VBI auf der IdeenExpo 2024

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Gemeinsam mit führenden Verbänden der Bau- und Planungswirtschaft warnt der VBI in einer Presseinformation am 20. Juni vor den Folgen einer weiteren Verschleppung von Investitionen in Bau und Modernisierung der Infrastruktur. Die Verbände kritisieren, dass das Versprechen von Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing auf dem ersten Brückengipfel, spätestens ab 2026 jährlich 400 Brückenprojekte bei der Autobahn durchzuführen, kaum eingelöst werden kann. In den vergangenen Wochen seien zunehmend Ausschreibungen wegen Geldmangels aufgehoben worden und das Bauprogramm der Autobahn GmbH werde insgesamt gestreckt.

Zudem wurde bekannt, dass der Etat der Autobahn GmbH um 20 Prozent von 6,2 Mrd. Euro auf 4,9 Mrd. Euro gekürzt werden soll. Diese fahrlässige Investitionspolitik werde dazu führen, dass weitere Brücken gesperrt werden und das Straßennetz weiter verfällt. Die Verbände warnen deshalb eindringlich davor, die Mittel für den Autobahnbau zu kürzen. Um das Brückenmodernisierungsprogramm überhaupt ans Laufen zu bekommen und die Modernisierung der Bundesfernstraßen zu sichern, müssten im Gegenteil dringend zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von einer Milliarde pro Jahr bereitgestellt werden.

Werde das Brückenbauprogramm nicht – wie von der Bundesregierung angekündigt – umgesetzt, prophezeien die Verbände weitere Brückenausfälle, die den Verkehr über Jahre lahmlegen würden. Die Umleitungsverkehre um baufällige bzw. gesperrte Autobahnbrücken sorgen für Verkehrschaos in den Gemeinden entlang der Ausweichrouten, belasten Anwohner und Unternehmen in den Regionen, zudem beanspruchen sie über Gebühr die Verkehrswege in den Kommunen. Die Planungs- und Bauwirtschaft verweist auch auf die wirtschaftliche Notwendigkeit: „Die Unternehmen haben ihre Kapazitäten aufgestockt, weil sie sich darauf verlassen haben, dass die von der Bundesregierung angekündigten Aufträge auch kommen.“

Der Notruf der Verbände wurde über die Deutsche Pressagentur verbreitet und fand Aufnahme unter anderem in der ARD Tagesschau vom 20. Juni: Video

Gemeinsame Pressemeldung

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Der Bundesverband der Deutschen Industrie BDI hat einen zusätzlichen staatlichen Investitionsbedarf über die nächsten zehn Jahre in Höhe von rund 400 Milliarden Euro ermittelt. Die Summe bezieht sich vor allem auf nachzuholende bzw. zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur, Investitionsprogramme für eine grüne Transformation und den öffentlichen Anteil am Aufbau wirtschaftlicher Resilienz. Hinzu werden Förderbedarfe, wie Anreize für privatwirtschaftliche Investitionen in diesen Feldern, festgestellt.

Die größte Investitionslücke – mit einem Volumen von 315 Milliarden Euro – besteht dabei im Bereich der Infrastruktur, wovon allein auf die Verkehrsinfrastruktur zusätzliche 158 Milliarden Euro entfallen. Im Bereich Gebäude und Wohnen besteht ebenfalls ein nicht unerheblicher Bedarf in Höhe von rund 56 Milliarden Euro. Die Untersuchungsergebnisse des BDI sind ein klares Signal an die Politik; BDI-Präsident Siegfried Russwurm sagt dazu: „Unsere Zahlen liefern die Faktenbasis zum Investitionsbedarf und für eine jetzt notwendige sachorientierte Debatte über dessen Finanzierung. Die Aufgabe ist so groß, dass sie über Legislaturperioden hinaus gedacht und gelöst werden muss.“

Zuvor hatten bereits das Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in Ihrer ähnlich ausgerichteten Studie einen Investitionsbedarf von knapp 600 Mrd. Euro ebenfalls über eine Dekade errechnet. Die beiden Wirtschaftsinstitute halten Investitionen von 304 Mrd. Euro in die kommunale und überregionale Infrastruktur für notwendig und beziffern den staatlichen Anteil zur Dekarbonisierung auf 200 Mrd. Euro. Neben dieser Studie darf die BDI-Rechnung als konservativ bezeichnet werden. Die zugrunde gelegten Investitionsbereiche beider Untersuchungen decken sich weitgehend.

Der BDI fordert die Politik zum Handeln auf. Mit Blick auf die stagnierende Auftragslage ist die angeschlagene Bauwirtschaft mehr denn je auf öffentliche Investitionen angewiesen; zumal der konsequente Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ein entscheidender Faktor für einen Wirtschaftsaufschwung in Deutschland darstellt und die Grundlage für weitere private und vor allem ausländische Investitionen bildet. Parteipolitische Interessen müssen aus Sicht des BDI zurückgestellt werden, um den ökologisch-nachhaltigen Transformationsprozess zu beschleunigen und eine ökonomische Resilienz der Bundesrepublik zu erreichen.

Der Investitionsbedarf allein für die Infrastruktur liegt bei über 300 Milliarden Euro.
BDI-Positionspapier: Standort D mit Investitionen stärken

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Vom 8. bis 16. Juni 2024 öffnet die IdeenExpo 2024 ihre Tore auf dem Messegelände in Hannover und der Verband Beratender Ingenieure ist dabei: den Messestand teilt der VBI mit der Ingenieurkammer Niedersachsen, den VBI-Landesverbänden Niedersachsen und Bremen sowie den VBI-Mitgliedsunternehmen Assmann Beraten + Planen GmbH, Planungsgruppe VA GmbH und IFB GmbH.

Der VBI-Stand ist dabei eine der Attraktionen, die insbesondere junge Besucher anlocken. Mit modernster Technologie wie Virtual-Reality- und 3D-Brillen ermöglicht der VBI den Jugendlichen, Bauwerksmodelle auf eine völlig neue Art und Weise zu erfahren. Statt trockener Theorie bietet der Stand eine haptische, interaktive und immersive Erfahrung, bei der die Besucher buchstäblich in die Welt der Ingenieure eintauchen können.

Schülerinnen und Schüler können mit den Holzbausätzen sogenannte Leonardo-Brücken bauen und dabei spielerisch ihr Ingenieurtalent erproben. Die Konstruktion arbeitet vollständig ohne Verbindungselemente. Die Hölzer sind durch Druck und Gegendruck miteinander verbunden und stützen einander ab. Dafür werden keine zusätzlichen Hilfsmittel, sondern nur etwas Geduld und Geschicklichkeit gebraucht.

Außerdem ermöglicht den jungen Besuchern ein auf dem Stand nachgestellter moderner Arbeitsplatz für einen Systemplaner in der technischen Gebäudeausrüstung, 3D-Zeichnungen für die TGA mittels CAD-Software zu erstellen. Die Zeichnungen können anschließend mithilfe einer Virtual Reality-Brille visualisiert und so virtuell erschlossen werden. Als Erinnerung können die Zeichnungen als Papierdruck mit nach Hause genommen werden.

Neben virtuellen Erlebnissen gibt es auch manuelle Erfahrungen: An einem Styrocutter kann ausprobiert werden, wie man mit dem Kreisschneider unterschiedliche Körper aus Styropor ausschneidet. Eine Erfahrung, die ein haptisches Gefühl und das Vorstellungsvermögen von Bauteilen vermittelt.

Durch die Verwendung von VR- und 3D-Technologien erkunden die Jugendlichen komplexe Bauwerke, die in der Realität oft schwer zugänglich oder sogar unsichtbar sind. Diese innovative Herangehensweise vermittelt nicht nur technisches Wissen, sondern weckt auch die Neugier und Begeisterung für die vielfältigen Möglichkeiten, die die Welt der Ingenieurwissenschaften bietet.

Der VBI setzt nicht nur auf modernste Technik, sondern auch auf das persönliche Engagement seiner Mitglieder vor Ort. Ingenieure und Ingenieurinnen stehen den Jugendlichen Rede und Antwort, erzählen von ihren eigenen Erfahrungen und zeigen, wie spannend und vielseitig eine Karriere in den MINT-Bereichen sein kann. Diese direkte Interaktion zwischen Experten und Schülern schafft eine inspirierende Lernumgebung, die weit über das hinausgeht, was in einem Klassenzimmer möglich wäre.

Die IdeenExpo 2024 verspricht somit nicht nur informative Einblicke in die Welt der Wissenschaft und Technik, sondern auch eine erlebnisreiche Reise, bei der junge Menschen ihre eigenen Potenziale entdecken können. Der VBI leistet dabei einen wertvollen Beitrag, indem er durch innovative Präsentationen und persönliche Gespräche die Begeisterung für die MINT-Fächer fördert und junge Talente dazu inspiriert, den Weg in die faszinierende Welt der Bauingenieurwissenschaften einzuschlagen.

Jetzt gleich im Kalender vormerken: 8.-16.06.2024 in Hannover, IdeenHalle 9, Produktionsarena, Stand PA-15.

Über die Messe:
Die Veranstaltung hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2007 als eine der wichtigsten Plattformen etabliert, um junge Menschen für Technik und Naturwissenschaften zu begeistern und gleichzeitig Fachkräfte für die MINT-Bereiche (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) zu gewinnen. Die IdeenExpo GmbH, die die Messe alle zwei Jahre ausrichtet, hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Mitmach- und Erlebnisveranstaltung zu schaffen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend ist. Die Messe bietet die Möglichkeit, in die faszinierende Welt der Wissenschaft und Technologie einzutauchen, innovative Ideen zu erkunden und den Spaß an den MINT-Fächern zu entdecken.

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Die Themen Energieversorgung, Wohnungsbau und Nachhaltigkeit standen im Mittelpunkt des diesjährigen VBI-Hauptstadtkongress. VBI-Präsident Jörg Thiele begrüßte gemeinsam mit VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer Experten aus Politik, Wirtschaft und Verbänden als Gesprächspartner.

Video-Rückblick: VBI-Hauptstadtkongress 2024

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Impulsstatement von Bau-Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger: Vollbremsung beim Wohnungsbau – Wie geht es weiter?

Den Impuls zur Veranstaltung lieferte der Staatssekretär im BMWSB Dr. Rolf Bösinger, in dem er aktuelle Herausforderungen thematisierte, die sich durch den akuten Mangel und schleppenden Neubau von Wohnraum stellen. Bei der dringend notwendigen Lösung, betonte Bösinger, spielen die beratenden Ingenieure eine zentrale Rolle. Das Know-how der planenden und beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure sei überdies besonders gefragt, um mit innovativen Ideen die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen und den CO2-Ausstoß möglichst schnell zu reduzieren. Der Staatssekretär machte deutlich, dass eine “Vollbremsung” beim Wohnungsbau nicht akzeptabel ist und dass Maßnahmen ergriffen werden, um diesen Trend umzukehren.

Er skizzierte verschiedene Strategien und Ansätze, um den Wohnungsbau anzukurbeln, darunter die Förderung von Neubauprojekten, die Optimierung von Planungs- und Bauprozessen sowie die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Investoren und Bauherren. Sein Statement endete mit einem Aufruf zur Zusammenarbeit aller relevanten Akteure – von Regierungsinstitutionen über die Planungsbranche und Bauindustrie bis hin zu lokalen Gemeinschaften, um gemeinsam Lösungen zu finden und den Weg für eine zukunftsfähige Wohnungsversorgung zu ebnen. Bösinger machte klar, dass die Dringlichkeit und Komplexität der Situation eine koordinierte und entschlossene Antwort erfordert, um den Bedürfnissen der Bürger gerecht zu werden und eine nachhaltige städtische Entwicklung zu fördern. Auf die Nachfrage von VBI-Hauptgeschäftsführer Steuer bekräftige Bösinger das Ziel, die HOAI-Novellierung in dieser Legislaturperiode abzuschließen.

Vollbremsung beim Wohnungsbau – Wie geht es weiter?

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Podiumsdiskussion: Energiewende und Energiesicherheit in Deutschland

Zur Gesprächsrunde „Energiewende und Energiesicherheit in Deutschland“ begrüßte VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer fünf Expertinnen und Experten auf dem Podium: Aus der Politik die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Nina Scheer MdB und Andreas Jung MdB, energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ebenso Corinna Enders, Vorsitzende der Geschäftsführung Deutsche Energie-Agentur dena und Dr. Dirk Biermann, Geschäftsführer Operations, 50Hertz. Als Experte aus der Planungspraxis sprach Fred Wendt in der Runde, Vorstand Energie, ILF Beratende Ingenieure.

Die Diskussion machte deutlich, wie komplex der Weg zur Erreichung der ambitionierten Ziele ist. Scheer und Jung waren sich einig, dass in allen Phasen der Energiewende die Versorgungssicherheit oberste Priorität haben muss. Dirk Biermann konnte in genehmigten Leitungskilometern beziffern, wie sich die Geschwindigkeit in den Genehmigungsverfahren im letzten Jahr erhöht hat. Dirk Biermann von 50Hertz und Fred Wendt benannten aus Auftraggeber- wie Planersicht, dass die Vorhaben, die jetzt politisch angestoßen werden und auf den Markt drängen, die Planungskapazitäten stark in Anspruch nehmen und die Verfügbarkeit für die Projekte erschwert. “Wir können das leisten als Markt, als Ingenieurunternehmen; was wir nicht leisten können, ist die Gleichzeitigkeit.”, befand Wendt. Hier wünschten sich beide “Umsetzer” mehr Planbarkeit von Seiten der Politik. Einigkeit herrschte auf dem Podium über die Notwendigkeit erneuerbare Energien auszubauen. Es gelte den Klimawandel einzudämmen und gleichzeitig die Energiesicherheit des Landes zu gewährleisten. Deutlich wurde, dass die Energiewende nicht nur eine technologische Herausforderung ist, sondern auch ein komplexes Zusammenspiel von politischen Entscheidungen, gesellschaftlichem Wandel und wirtschaftlichen Interessen erfordert.

Energiewende und Energiesicherheit in Deutschland

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Rahmenbedingungen für Bauingenieure im Spannungsfeld der Marktveränderungen?

Über die Einführung von Berufsvorbehalten für Bauingenieure und -ingenieurinnen sprachen VBI-Vizepräsident Dr. Peter Warnecke und Sascha Steuer mit Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. Die Zusammenarbeit in dieser Frage der beiden großen Stimmen der Ingenieurbranche mündete unter anderem in das Positionspapier, das BIngK und VBI gemeinsam veröffentlicht haben. Es wurde deutlich, dass insbesondere kleinere Ingenieurbüros durch veränderte Rahmen- und Marktbedingungen immer stärker unter Druck geraten.

Rahmenbedingungen für Bauingenieure im Spannungsfeld der Marktveränderungen?

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Global Goals – Expo 2035 in Berlin

Daniel-Jan Girl, Vorsitzender von Global Goals für Berlin e. V., hielt einen inspirierenden Vortrag zur Bewerbung Berlins für die Weltausstellung Expo 2035. Die letzte Expo fand in Dubai statt (2020), die nächste ist in Japan geplant. Bereits in zwei Jahren fällt die Entscheidung fürs Austragungsjahr 2035. Laut Girl, der größte Unterschied zu den bisherigen Expos ist (auch zu Hannover im Jahr 2000): Statt einer zentralen Fläche mit Pavillons von 150 Nationen, soll eine dezentrale Expo entstehen mit vielen innovativen Ideen und ingenieurtechnischen Lösungen, die anwendungsfähig sind und damit ganz Berlin zu einer Weltausstellung machen.

Global Goals – Expo 2035 in Berlin

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Das war der VBI-Hauptstadtkongress 2024

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In einer sich immer schneller verändernden Welt steht auch die europäische Union vor immer neuen komplexen Herausforderungen. Die Nachwirkungen der Corona-Krise, die globalen Konflikte, der demographische Wandel und innere antidemokratische Bestrebungen stellen Europa vor große Aufgaben. Politik und Wirtschaft müssen gemeinsame Strategien entwickeln und pragmatische Lösungen finden, die unsere Handlungsfähigkeit sicherstellen. Ein Schlüsselinstrument besteht darin, die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Planungs- und Baubranche zu erhalten und weiter auszubauen.

Der VBI formuliert in seinem Positionspapier zur Europawahl zentrale Forderungen an die europäische Politik zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und Unterstützung der Planungs- und Bauwirtschaft.

Politikfeld Infrastruktur

In unserer sich stetig wandelnden geopolitischen Umgebung ist eine resiliente und sichere Infrastruktur für Europa von entscheidender Bedeutung. Gleichzeitig erfordert die Mobilitätswende einen Umbau und einen Ausbau der Verkehrswege. Ingenieurunternehmen spielen eine Schlüsselrolle bei der Planung, dem Bau und der Instandhaltung kritischer Infrastruktur, sie stehen an vorderster Linie, wenn es darum geht, nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die Grundlagen der zivilen und militärischen Sicherheit der Europäischen Union zu gewährleisten.

Brücken
Die strategische Bedeutung von Brücken in Verkehrsnetzen erfordert eine Anpassung der Vorgaben, um einen reibungslosen Fluss von nicht nur zivilen, sondern auch militärischen Gütern zu gewährleisten. Die Richtlinie 2008/114/EG der Europäischen Union zur Identifizierung und zum Schutz kritischer Infrastrukturen konzentriert sich auf den übergeordneten Rahmen zur Identifizierung und zum Schutz von Infrastrukturen, die für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind. In der Richtlinie selbst werden jedoch keine spezifischen Maßnahmen oder Anforderungen für Brücken oder andere spezifische Arten von Infrastrukturen genannt. Die verbindlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit von Brücken werden im Rahmen der nationalen Gesetzgebung und der durchgeführten Risikobewertungen festgelegt. Der VBI rät dringend dazu, einen europaweiten Standard zu definieren, um die Mitgliedsstaaten zu verpflichten, die nationale Brückeninfrastruktur entsprechend anzupassen. Dabei muss ein Fokus auf Transportkorridoren gelegt werden, welche sich an den militärischen Vorgaben der EU und NATO richten sollten und uns in die Lage versetzen unsere Bündnispflichten zu erfüllen.

Wasserstoffstrategie
Die ambitionierten Ziele der EU zur Dekarbonisierung können durch die konsequente Nutzung und Erzeugung von Wasserstoff erreicht werden. Die bestehende EU-Gesetzgebung muss konsequent umgesetzt und erweitert werden, um den Bau von Wasserstoffproduktionsanlagen, Speichersystemen und Tankstellen zu unterstützen, einschließlich von Wasserstoffpipelines in und durch Europa. Auf dieser Gesetzgebung aufbauend brauchen wir in Europa ein System für Kohlenstofftransport und -speicherung sowie für die Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur für die Kohlenstoffabscheidung.

Versorgungssicherheit
Unsere Städte und Gemeinden sind auf eine zuverlässige Versorgung mit Energie und Wasser angewiesen. Diese essenziellen Komponenten der Infrastruktur sind oftmals unsichtbar und wecken selten das öffentliche Interesse. Um eine sichere Versorgung auch weiterhin gewährleisten zu können, sind nachhaltige Programme für Investitionen in die unterirdische Infrastruktur in Europa wichtig. Um die Modernisierung und Erweiterung dieser grundlegenden Infrastruktur zu sichern, ist es entscheidend einem Investitionsstau vorzubeugen und diesem neben finanzieller Unterstützung auch durch regulatorische Maßnahmen, wie der Erleichterung von Genehmigungsverfahren, entgegenzuwirken.

Politikfeld Nachhaltigkeit

Der Green Deal der EU zielt darauf ab, bis 2050 Klimaneutralität in Europa zu erreichen und die Wirtschaft nach Nachhaltigkeitskriterien umzugestalten. Dies soll durch eine Reihe von finanziellen Förderprogrammen umgesetzt werden. Es wird dringend empfohlen, die Antragsverfahren für EU-Finanzmittel deutlich zu vereinfachen, um Planungsunternehmen und Bauherren einen effizienten Zugang zu Fördermitteln für nachhaltige und innovative Projekte zu ermöglichen. Darüber hinaus sollte eine benutzerfreundliche Online- Plattform entwickelt werden, die umfassende Informationen zu allen verfügbaren EU-Förderprogrammen, einschließlich Antragsfristen und erforderlichen Dokumenten, sammelt und bereitstellt. Diese Plattform sollte ein “One-Stop-Shop” sein und könnte zusätzliche interaktive Elemente wie FAQ-Bereiche, Chatbots oder Webinare enthalten, um Nutzer bei der Antragsstellung zu unterstützen.

Blue Deal
Durch den Klimawandel bedingte Extremwetterereignisse wie Hochwasser oder Trockenperioden stellen auch in Deutschland eine wachsende Bedrohung für die Wasserstraßen und zugehörige Infrastrukturen dar. Maßnahmen zur Anpassung und zum Schutz dieser Infrastrukturen sind daher entscheidend, um die Schifffahrtswege offenzuhalten und zivile Schäden zu minimieren. Bereits jetzt sind deutsche Ingenieurunternehmen mit der Entwicklung vorbildlicher Projekte zum Schutz von Wasserwegen und Ressourcen befasst. Diese umfassen unter anderem die Entsieglung von Flächen, die Konzeption von Schwammstädten sowie innovative Ansätze zur Pegelstandregulierung in Flüssen. Der bevorstehende Blue Deal bietet eine einmalige Gelegenheit, das bisher ungenutzte Potenzial unserer Wasserressourcen für eine nachhaltige Entwicklung zu nutzen. Die EU muss alle Interessenträger ermutigen, gemeinschaftliche Lösungen zu entwickeln, die zu den Zielen des Blue Deals beitragen. Es ist wichtig, frühzeitig im Gesetzgebungsprozess Fachexperten einzubinden, um innovative Ansätze zu fördern, die sowohl der Umwelt
als auch der Industrie zugutekommen.

Energie – Die Renewable Energy Directive (RED III)
Die ursprüngliche Renewable Energy Directive (2009/28/EC) wurde im Jahr 2009 verabschiedet und setzte für alle Mitgliedstaaten der EU verbindliche nationale Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch fest. Mit der letzten Überarbeitung der Renewable Energy Directive (RED III) hat die EU über den bisherigen Maßstab gehende Ziele vorgegeben. Dazu gehört insbesondere die Vorgabe, bis 2030 den Anteil von Wind-, Solar- und Wasserkraft am Endenergieverbrauch in der EU auf 42,5 Prozent zu erhöhen. Im Jahr 2022 wurden nur 20,8 Prozent des deutschen Brutto-Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt. Zum Erreichen der Vorgaben müsste in Deutschland die jährliche Ausbaurate für erneuerbare Energien im Vergleich zu den vergangenen 10 Jahren etwa verdreifacht werden. Daher ist es unumgänglich, die Vorgaben der RED III zur Umsetzung beschleunigter und effizienter Planungsverfahren auf nationaler Ebene ohne weiteren Verzug einzuführen. Durch den Abbau bürokratischer Hürden und die Bereitstellung klarer Regeln können sich Ingenieurbüros und Auftraggeber vermehrt auf Innovation und weniger auf die Bewältigung von Bürokratie konzentrieren. Die EU muss die Entbürokratisierung der Planungsverfahren in Mitgliedsstaaten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen.

EU-Taxonomie
Als Interessenvertreter im Planungs- und Bausektor erkennen wir die wichtige Rolle der EU-Taxonomie bei der Steuerung unseres Übergangs zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Wirtschaft. Die anspruchsvollen Kriterien der EU-Taxonomie, besonders in Bezug auf den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, stellen jedoch eine Herausforderung für die Umsetzung in unserem Sektor dar.

Die EU muss die Entwicklung eines robusten Marktes für recycelte und wiederverwendbare Materialien unterstützen und die Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Hinblick auf eine integrierte Kreislaufwirtschaft fördern.

Politikfeld Fachkräfte

Die Planungs- und Bauwirtschaft wächst seit einem Jahrzehnt kontinuierlich und benötigt zunehmend gut ausgebildete Mitarbeiter. Gleichzeitig verschärft sich der generelle Fachkräftemangel durch die demografische Entwicklung immer weiter. Es fehlen immer mehr Ingenieurinnen und Ingenieure in den Planungsbüros, bei den Auftraggebern, in den Behörden und in der Bauindustrie. Es herrscht ein intensiver Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte, wobei insbesondere kleine und mittlere Unternehmen Schwierigkeiten haben, geeignete Talente zu rekrutieren.

Neues Europäisches Bauhaus
Der Fachkräftemangel trifft die europäische und deutsche Wirtschaft in einem hohen Maß. Nur eine stark erweiterte Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ingenieure in der Bauplanungsbranche ist in der Lage, die Fachkräftebindung zu verbessern und die Handlungsfähigkeit der Branche zu erhalten. Auf europäischer Ebene wurde das “Neue Europäische Bauhaus” ins Leben gerufen, um Nachhaltigkeit und Inklusivität zu fördern. Die Initiative soll die Transformation des Bauwesens fördern, um klimaneutrale, ressourceneffiziente und sozial gerechte Gebäude und Städte zu gestalten. Durch die Verknüpfung von Kreativität, Innovation und Nachhaltigkeit soll das Neue Europäische Bauhaus eine Brücke zwischen verschiedenen Disziplinen schlagen und eine inspirierende Plattform für zukunftsweisende Bau- und Designprojekte bieten.

Dabei sollte die Transformation im Bauwesen bereits in der Schule durch Workshops und Lehrpläne erlebbar gemacht werden, um das Interesse an den Berufen im Ingenieurwesen frühzeitig zu wecken. Weitere Anreize für junge Talente können dazu beitragen, sich für eine Karriere in der Bauplanungsbranche zu entscheiden. Nur so ist ein inklusives und vielfältiges Bild des Ingenieurwesens erreichbar, damit sich mehr junge Mädchen und Frauen für die Planungs- und Baubranche für die Bau- und Planungsbranche begeistern.

Gender Equality
Durch die Förderung von Gleichberechtigung können Frauen vermehrt für den Ingenieurberuf begeistert werden, was wiederum dazu beitragen kann, den Fachkräftemangel in der Branche zu entschärfen. Die Generation Z nimmt eine zunehmende Führungsrolle in diesem Bereich ein, da sie aufgrund ihrer stark progressiven und offenen Einstellung gegenüber sozialen Fragen wie Gleichberechtigung den öffentlichen Diskurs prägt. Eine gesteigerte Akzeptanz und Unterstützung für Frauen in traditionell männlich dominierten Berufsfeldern wie dem Bauingenieurwesen könnte durch Bildung, Aufklärung und gezielte Programme erreicht werden, die darauf abzielen, Stereotypen zu durchbrechen und Chancengleichheit zu fördern. Auf nationaler Ebene setzt sich bereits die Initiative “Klischeefrei” dafür ein, Stereotypen zu durchbrechen und Schülerinnen dazu zu ermutigen, sich für die Ingenieurwissenschaften zu entscheiden. Eine vergleichbare Initiative auf europäischer Ebene wäre äußerst willkommen und könnte dazu beitragen, das Interesse an ingenieurwissenschaftlichen Berufen grenzübergreifend zu fördern und Barrieren abzubauen.

Erasmus
Eine verstärkte finanzielle Unterstützung des Erasmus-Programms würde dazu beitragen, interkulturelle Kompetenz zu verbessern, Fachwissen zu erweitern und internationale Netzwerke aufzubauen, was wiederum die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Planungsbranche in Europa stärken würde.

Politikfeld Digitalisierung

Die digitale Transformation ermöglicht neue Wege der Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette Bau. Durch die Einführung von BIM in der Planungs- und Bauphase stehen die digitalen Zwillinge auch für die Betriebs- und Wiederverwendungsphase bereit. CO2-reduziertes Planen, Bauen und Betreiben von Objekten sowie das zirkuläre Bauen werden damit gestärkt. Dabei ist die Informationssicherheit Grundlage der digitalen Zusammenarbeit, insbesondere dort, wo Unternehmen bei der Entwicklung kritischer Infrastrukturen beteiligt sind. Dabei kommt neben dem Datenschutz und der Datensicherheit, der IT-Sicherheit eine wesentliche Bedeutung zu, um die Schutzziele der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherzustellen.

Die Kosten für technische und organisatorische Maßnahmen sind dabei erheblich und es wird zur Regel, dass ausreichende Cyberversicherungen nicht mehr für alle Unternehmen verfügbar sind. Cybersicherheit muss auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) erschwinglich bleiben.

Es sollten daher Programme und Initiativen auf der gesamten EU-Ebene initiiert werden, die darauf abzielen, die Kosten für Cybersicherheit für KMU zu reduzieren und den Zugang zu erschwinglichen Cybersicherheitslösungen zu verbessern. Dies kann dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken und gleichzeitig sicherzustellen, dass auch kleine Unternehmen angemessen geschützt sind.

GAIA-X
Das GAIA-X Ökosystem für die Planungs- und Bauwirtschaft schafft durch seine offenen Schnittstellen und Standards mehr Transparenz, bietet mehr Datensouveränität durch Interoperabilität und Schutz von Rechten, intensiviert damit die Innovationkraft für neue Geschäftsmodelle und fördert damit die europäische Zusammenarbeit. Um den Informationsaustausch in der Wertschöpfungskette Bau zwischen den Stakeholdern des Planens, Bauens und Betreibens zu intensivieren, ist es notwendig, die Schnittstellen weiter zu harmonisieren.

Technologieoffener Ansatz
Technologieoffene Entwicklungen der KI in der Planungs- und Baubranche sind zu begrüßen. Hier liegt ein noch wenig genutztes Potenzial zur Linderung des Fachkräftemangels, weshalb die Beibehaltung und der Ausbau dieses Ansatzes ein wichtiges Element der digitalen Strategie ist.

Politikfeld Europäische Regulierung/Berufsvorbehalt

Deutsche Ingenieure und Ingenieurinnen genießen in der EU und der ganzen Welt einen erstklassigen Ruf für ihre Fachkenntnisse und ihre Fähigkeit, komplexe Herausforderungen zuverlässig und sicher zu bewältigen. Sie übernehmen Verantwortung für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit von Bauwerken und damit für Menschen und erhebliche Sachwerte. Daher wird die Einführung von Berufsvorbehalten für sicherheitsrelevante Planungsleistungen empfohlen. Damit die Berufsvorbehalte nicht die unternehmerische Freiheit der Ingenieurbüros einschränken, sollen Bauingenieure unabhängig von der Gesellschaftsform und den Eigentumsverhältnissen ihres Büros oder Unternehmens Mitglied in der Ingenieurkammer ihres Bundeslands sein können.

Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG) legt die Regeln für die Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der Europäischen Union fest. Es ist von zentraler Bedeutung, die zurzeit bestehende Richtlinie dahingehende abzuändern, dass diese die in Deutschland bestehenden einzigartige KMU-Struktur berücksichtigt und so die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ingenieure auf dem europäischen Markt anerkennt.

Dabei ist es wichtig, dass Bauingenieure und Bauingenieurinnen weiterhin unabhängig von der Gesellschaftsform und den Eigentumsverhältnissen ihres Unternehmens Mitglied in der Ingenieurkammer ihres Bundeslands sein können, sofern sie ihre Leistungen fachlich eigenverantwortlich und unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbringen.

Dieser Ansatz ermöglicht es den Ingenieurbüros, flexibel auf Marktanforderungen zu reagieren und gleichzeitig die hohe fachliche Kompetenz und Integrität des Berufsstands zu wahren. Es liegt an den politischen Entscheidungsträgern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Zukunft der deutschen Ingenieure in Europa zu sichern.

EU-Vergabe
Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, bei der Vergabe von Planungsleistungen den nationalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Das jüngst von den Kammern und Verbänden der Planungswirtschaft vorgelegte Gutachten zu einem alternativen Beschaffungskonzept mit der gemeinsamen Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen kombiniert mit Fachlosbildung ermöglicht eine KMU-freundliche Vergabe unter Beachtung der Grundsätze der EU-Vergaberichtlinien. Gerade die Vergabe in Fach- und Teillosen stützt und fördert die mittelständischen Strukturen der Planungs- und Bauwirtschaft im Interesse der öffentlichen Hand.

Bürokratieabbau
Viele bürokratische Hürden behindern Unternehmen und treffen besonders den Mittelstand. Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu stärken, sind dringende Maßnahmen zur Vereinfachung von Unternehmensgründungen, Steuerverfahren, Zulassungsverfahren und anderen administrativen Anforderungen erforderlich. Die Strategie der Kommission zum Bürokratieabbau ist zu begrüßen aber ihr Ziel einer Reduzierung um lediglich 25 Prozent reicht auch angesichts ständig neuer Verordnungen nicht aus.

Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen in der gesamten EU sollte durch Verordnungen geregelt werden, die eine Abschaffung jeglicher Schrifterfordernisse und die Anwendung des Once-Only Prinzips für alle Verwaltungsverfahren vorschreiben, wie es bereits in einigen Mitgliedstaaten praktiziert wird. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um einheitliche Standards zu etablieren und die Effizienz sowie Transparenz in der Verwaltung zu verbessern. Zusätzlich muss die Harmonisierung von Gesetzen innerhalb der Mitgliedstaaten vorangetrieben werden, um eine kohärente Rechtsgrundlage zu schaffen und die Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg zu erleichtern. Europäische Verwaltungsvorschriften wie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive müssen drastisch gekürzt werden, um Bürokratie zu reduzieren, Innovationen zu fördern und Unternehmen eine größere Flexibilität zu ermöglichen. Dabei sollte die bereits in Deutschland übliche One-in-two-out Regelung auch auf europäischer Ebene verpflichtende Anwendung finden.

Europawahl 2024

Positionspapier ›

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Am 23. April wird der VBI ab 13:30 Uhr wieder den jährlichen Hauptstadtkongress aus der Berliner Freiheit im Herzen Berlins senden. VBI-Präsident Jörg Thiele und VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer begrüßen Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft und Verbänden als Gesprächspartner.

Wohnraumknappheit, steigende Energiekosten und der nur langsame Ausbau des Energienetzes machen deutlich, dass es dringend notwendig ist, zügige Fortschritte zu erzielen. Die Herausforderungen im Bereich des Wohnungsbaus und der Energieversorgung erfordern eine umfassende, innovative und interdisziplinäre Herangehensweise.

Bei den zentralen Themen Energieversorgung, Wohnungsbau und Nachhaltigkeit stehen die Planungsunternehmen im Mittelpunkt. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, brauchen wir bessere Rahmenbedingungen und mehr Geschwindigkeit. Darüber wollen wir sprechen!

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – speichern Sie einfach den Kalendereintrag mit dem Streaminglink ab.

Wir freuen uns auf den Vortrag von Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger zum Thema “Vollbremsung beim Wohnungsbau – Wie geht es weiter?”. Außerdem diskutieren Dr. Nina Scheer MdB, energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Andreas Jung MdB, energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Barthélémy, Vorstandsvorsitzender Vattenfall Deutschland, Corinna Enders, Vorsitzende der Geschäftsführung Deutsche Energie-Agentur und Fred Wendt, Vorstand Energie bei ILF Beratende Ingenieure, über das Thema “Energiewende und Energiesicherheit in Deutschland“.

Zum gesamten Programm

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und diese Gäste:

Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger,
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Dr. Nina Scheer MdB, energiepolitische Sprecherin
der SPD-Bundestagsfraktion
Andreas Jung MdB, energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Dr. Dirk Biermann, 50hertz
Corinna Enders, Vorsitzende der Geschäftsführung Deutsche Energie-Agentur
Fred Wendt, Vorstand Energie, ILF Beratende Ingenieure
Daniel-Jan Girl, Vorstand der Initiative Global Goals – Expo 2035
Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer
Dr. Peter Warnecke, VBI-Vizepräsident
Jörg Thiele, VBI-Präsident
Sascha Steuer, VBI-Hauptgeschäftsführer

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Am 23. und 24. Mai treffen sich die europäischen Ingenieurverbände auf dem EFCA GAM in Madrid. Der Schwerpunkt der Konferenz liegt in diesem Jahr auf dem „EU Blue Deal“, über den der VBI in seiner aktuellen Ingenium-Ausgabe berichtet auf S. 34 berichtet.

In Paneldiskussionen sprechen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Politik über die Nutzung der Natur zur Bewältigung von Klimanotfällen und -Katastrophen und der Rolle der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure in Europa in der sauberen Energieerzeugung. Darüber hinaus wird die Erforschung des Potenzials wasserbasierter Lösungen in der Energieinfrastruktur als ein Weg zur Erreichung der gemeinsamen europäischen Ziele diskutiert.

Am Abend findet in festlicher Atmosphäre das Galadinner statt, in dessen Rahmen die Gewinner des EFCA Future Leaders Wettbewerbs 2024 bekanntgegeben werden. Der EFCA Future Leaders Wettbewerb bietet jungen Menschen eine gute Möglichkeit, ihre innovativen Ideen und Führungsfähigkeiten zu präsentieren. Der Wettbewerb zielt darauf ab, die nächste Generation von Führungskräften in der Beratungsbranche zu identifizieren und zu fördern. Die Teilnehmer werden eingeladen, ihre Vorschläge für innovative Planungsprojekte einzureichen, die reale Herausforderungen von Unternehmen und Organisationen angehen. Mehr zum aktuellen Wettbewerb gibt es hier.

Mehr zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

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Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) setzt ein klares Zeichen für Nachhaltigkeit im Vergabeverfahren. In seinem jüngsten Positionspapier widmet sich der VBI der Frage, wie wir Planungsleistungen nachhaltiger gestalten können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Bewertung des CO₂-Schattenpreises als mögliches Vergabekriterium. Das Positionspapier unterstreicht die Notwendigkeit, differenzierte Ansätze im Vergabeverfahren zu verfolgen, die sowohl den spezifischen Charakteristiken von Planungsleistungen als auch den operativen Gegebenheiten von Ausführungsarbeiten gerecht werden. In Zeiten globaler Klimaherausforderungen unterstreicht der VBI mit diesem Positionspapier die Notwendigkeit, Nachhaltigkeitskriterien fest in Vergabeprozesse zu integrieren.

Positionspapier zur Zielsetzung einer gesteigerten Nachhaltigkeit in Vergabeverfahrenorbehalten für Bauingenieure

Hintergrund

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021 verpflichtet Deutschland zu einer ambitionierteren Klimapolitik. Für das Erreichen dieser Zielvorgaben existieren im Bausektor bereits einige gute Lösungen, diese werden jedoch noch zu selten umgesetzt. Wenn die Klimaziele nicht erreicht werden, sind strengere gesetzliche Vorschriften für den Bausektor zu befürchten.

Die Vergabepraxis bei öffentlichen Bauprojekten und anderen Aufträgen kann ein wichtiger Hebel sein, um diese Ziele zu erreichen. Durch die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen kann der Staat den Markt in Richtung klimafreundlicher Lösungen lenken und somit einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten. Aktuell erfolgen Vergabeverfahren allerdings fast ausschließlich auf Basis des Preises und Aspekte des Klimaschutzes finden kaum Beachtung.

Vor diesem Hintergrund hat der Hauptverband der Bauindustrie in Zusammenarbeit mit KPMG ein Gutachten erstellt, um die Handlungsmöglichkeiten für eine klimaverträgliche öffentliche Beschaffung zu bewerten und eine alternative Vergabepraxis vorzuschlagen. Das Impulspapier „Klimaverträglich Bauen mit einem Schattenpreis für CO₂-Emissionen“ kommt zu dem Ergebnis, dass Klimaschutz ein verbindliches Ziel bei der Planung und Beschaffung von Bauleistungen werden muss. Die Autoren schlagen vor, als Zuschlagskriterium nicht, wie bisher üblich, den Angebotspreis, sondern einen Wertungspreis zu verwenden. Dieser Wertungspreis setzt sich aus dem Angebotspreis und einem sogenannten CO₂-Schattenpreis zusammen. Der Schattenpreis wiederum wird berechnet, indem zuerst die Treibhausgasemissionen des Bauwerks ermittelt und dann mit den Klimafolgekosten (in Euro pro Tonne CO₂ Äquivalent) multipliziert werden. Die Treibhausgasemissionen werden dabei durch eine umfängliche Ökobilanzierung über den gesamten Lebenszyklus des Bauwerks bestimmt.

Herausforderungen bei der Nutzung eines Schattenpreises

Ein Schattenpreis ist ein theoretischer Preis, der in ökonomischen Modellen verwendet wird, um den Wert eines Gutes oder einer Ressource darzustellen, für das kein Marktpreis existiert. Im Kontext von CO₂ bezieht sich der Schattenpreis auf den hypothetischen Preis von Kohlenstoffdioxidemissionen, wenn diese effizient in einem Markt gehandelt würden. Der CO₂-Schattenpreis spiegelt im Wesentlichen die gesellschaftlichen Kosten von CO₂-Emissionen wider, also die negativen Auswirkungen des Klimawandels, die durch die Emissionen verursacht werden.

Im Rahmen von Vergabeverfahren und Ausschreibungen kann der CO₂-Schattenpreis dazu dienen, die Klimafreundlichkeit von Bauprojekten zu bewerten und zu vergleichen. Bauwerke, die weniger CO₂-Emissionen über ihren Lebenszyklus hinweg verursachen, würden bei der Vergabe von Aufträgen bevorzugt, wenn der CO₂-Schattenpreis als Bewertungskriterium herangezogen wird. Dadurch können Anreize für nachhaltiges Bauen und die Entwicklung klimafreundlicher Bautechnologien geschaffen werden. Die Lebenszyklusanalyse kann also ein entscheidendes Argument für höhere Anfangsinvestitionen in nachhaltigen Bauvorhaben durch nachweislich geringere Betriebs-, Instandhaltungs- und Folgekosten sein.

Die Anwendung eines CO₂-Schattenpreises setzt allerdings voraus, dass eine präzise Lebenszyklusanalyse durchgeführt werden kann, die sämtliche Emissionen eines Bauwerks von der Errichtung bis zum Abriss berücksichtigt. Wenn ein Bauvorhaben sich allerdings noch in der konzeptionellen Phase befindet und noch keine detaillierten Planungen vorliegen, ist es herausfordernd bis unmöglich, die zukünftigen CO₂-Emissionen genau zu bestimmen. In solchen Fällen ist der CO₂-Schattenpreis nur bedingt als Vergabekriterium einsetzbar, weil die benötigten Daten für eine fundierte Berechnung fehlen.

Eine weitere Herausforderung besteht darin, den CO₂-Preis so festzulegen, dass eine signifikante Lenkungswirkung erzielt wird, ohne die Grundprinzipien der Vergabe, insbesondere das Gebot der Wirtschaftlichkeit, zu untergraben. Ein angemessen hoher CO2-Preis kann Innovationen und technologische Entwicklungen anregen, die zu effizienteren und nachhaltigeren Bauverfahren führen. Auf die Fragen der Angemessenheit und Wirksamkeit wird man allerdings nur schwer eine einheitliche Antwort für alle Bauvorhaben des Hoch-, Tief- und Infrastrukturbaus finden. Es besteht die Gefahr, dass durch einen zu hohen Preis die Baukosten künstlich in die Höhe getrieben werden, während ein zu niedriger Preis möglicherweise keine ausreichende Lenkungswirkung entfaltet. Ein signifikanter CO₂-Schattenpreis könnte den Wettbewerb also verzerren, wenn die Treibhausemissionen als einzig relevante Metrik beachtet werden. Andere wichtigen Faktoren der Angebote, in Bezug auf Qualität und Innovationsfähigkeit könnten dadurch in den Hintergrund treten.

Mögliche Alternativen aus Sicht der Planer

Ein Schattenpreis kann zwar ein nützliches Instrument sein, um Unternehmen hinsichtlich ihrer Bauausführung und -materialien zu bewerten, doch bei Planern, Ingenieuren und Architekten sind die Herausforderungen anders gelagert. Ihre Arbeit ist konzeptionell und oft innovativ, was bedeutet, dass der Wert ihrer Lösungen nicht immer direkt in CO₂-Emissionen oder Einsparungen quantifiziert werden kann. Der Schattenpreis kann daher nicht das alleinige Kriterium sein, da er die kreativen und funktionalen Aspekte der Entwurfsarbeit nicht vollständig erfassen kann. Stattdessen sollten qualitative Bewertungen von Nachhaltigkeitsstrategien und -entwürfen herangezogen werden, um das ganzheitliche Potenzial für Nachhaltigkeit in der Planungsphase zu erkennen und zu fördern.

  • Eignungskriterien:

Die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in den Vergabeprozess eines Bauprojekts bereits bei den Eignungskriterien ermöglicht es, frühzeitig die Weichen für ein umweltfreundliches und sozial verantwortliches Bauvorhaben zu stellen. Starre Eignungskriterien, insbesondere bei Referenzprojekten, können dazu führen, dass viele qualifizierte Planungsunternehmen, die relevante Erfahrungen und Kompetenzen besitzen, von vornherein ausgeschlossen werden. Flexiblere Kriterien ermöglichen es mehr Unternehmen, ihre Eignung nachzuweisen, und erweitern somit den Pool potenzieller Kandidaten.

Architektur- und Ingenieurbüros, die in der Vergangenheit innovative Lösungen für ähnliche, aber nicht identische Herausforderungen entwickelt haben, können frische Perspektiven und Ansätze in ein neues Projekt einbringen. Eine zu enge Definition von Referenzprojekten könnte solche innovativen Anbieter ausschließen. Ein großzügigerer Zeitraum für Referenzprojekte berücksichtigt die Entwicklung und das Wachstum von Planungsbüros.

Planungsunternehmen spezialisieren sich oft auf bestimmte Aspekte des Bauens oder haben Erfahrungen in speziellen Sektoren gesammelt. Ein flexibler Ansatz bei der Bewertung von Referenzen ermöglicht es, diese diversen Expertisen zu erkennen und zu nutzen, selbst wenn die Projekte nicht exakt dem neuen Auftrag entsprechen.

  • Zuschlagskriterien:

Ein klassisches Vergabeverfahren kann zu guten Ergebnissen im Hinblick auf Nachhaltigkeit führen, wenn der Auftraggeber klare, messbare und durchführbare Nachhaltigkeitsanforderungen stellt. Solche Vorgaben können als feste Kriterien in die Ausschreibung einfließen, die die Planer erfüllen müssen. Dies schafft eine transparente und zielorientierte Basis für die Vergabeentscheidung.

Planungsbüros können Auftraggeber hier frühzeitig unterstützen. In einem vorgelagerten Prozess oder einer Reihe von Workshops können Auftraggeber und Planer zusammen Parameter erarbeiten, um eine möglichst zielführende Vergabe zu gewährleisten. Durch die Zusammenarbeit mit den Planern werden schon zu Beginn die Weichen gestellt, um ein Projekt mit einer klaren Leistungsbeschreibung zu vergeben, welches auch wirklich den Wünschen und Vorstellungen des Auftraggebers entspricht.

Bei dieser frühzeitigen Beratung können die Definition des Projektkonzepts, die Klärung der Projektziele und die strategische Planung erarbeitet werden. Zusätzlich können öffentliche Auftraggeber im Vorfeld eine genaue Bedarfsanalyse durchführen, welche auch zukünftige Anforderungen berücksichtigt. Dabei werden die Ziele im Hinblick auf Nachhaltigkeit definiert, wie zum Beispiel Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien, Wassermanagement oder Materialauswahl. Die anfänglichen Kosten für diese Beratungsleistungen werden oft durch die Einsparungen und den Mehrwert, der durch eine fundierte Planung und Risikominimierung erzielt wird, mehr als ausgeglichen.

Auftraggeber haben auch die Möglichkeit der Orientierung an etablierten Zertifizierungssystemen wie DGNB, LEED oder BREEAM. Diese können als Leitfaden für die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien dienen. Dadurch können öffentliche Auftraggeber ein klares Verständnis dafür entwickeln, welche spezifischen Nachhaltigkeitskriterien sie für ihr Bauvorhaben festlegen möchten, und diese in die Ausschreibungsunterlagen aufnehmen.

  • Nach der Vergabe:

Teilweise ändern Bauherren, insbesondere aus Kostengründen, während der Planungsphase die Parameter des Projekts. Dies kann dazu führen, dass auch Aspekte der Nachhaltigkeit nachträglich eingeschränkt oder ganz zurückgestellt werden. Dies ist auch rechtlich legitim, nach dem einseitigen Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b des BGB). Es gilt allerdings zu beachten, dass wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit ein neues Vergabeverfahren erfordern (§ 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Umwelt und Klima ist dabei in jedem Fall nicht geholfen. Eine Abkehr von nachhaltigen Projektaspekten während des Planungsprozesses kann zu Frustration der beteiligten Partner und zu Mehrkosten führen. Es ist daher sinnvoll bei den ursprünglichen Zielen der Vergabe zu bleiben, wenn sich dies wirtschaftlich für den Auftraggeber darstellen lässt. Obwohl nachhaltige Bauprojekte anfänglich höhere Investitionskosten verursachen können, führen sie oft langfristig zu Einsparungen durch geringere Betriebs- und Instandhaltungskosten.

Fazit

Der Klimawandel und seine Auswirkungen erfordern einen Paradigmenwechsel in der Art und Weise, wie Gebäude und Infrastrukturen geplant, gebaut und betrieben werden. Sie bieten jedoch auch eine einzigartige Gelegenheit, durch innovative und vorausschauende Planung eine bessere Zukunft zu gestalten. Für Planungsunternehmen ist es unumgänglich, Fachkenntnisse in nachhaltiger Beratung kontinuierlich weiterzuentwickeln und in ihrer gesamten Arbeit umzusetzen. Bei Aufrechterhaltung der Trennung von Planung und Bauausführung kann auch eine frühe Einbindung des Know-hows der Bauindustrie sinnvoll sein.

Das Potenzial zur Einsparung von CO₂-Emissionen ist in den frühen Phasen eines Bauprojekts, insbesondere in der Phase Null oder der anfänglichen konzeptionellen Phase, am größten. Dies liegt vor allem daran, dass zu diesem Zeitpunkt grundlegende Entscheidungen getroffen werden, die die späteren Phasen der Planung, Ausführung und Nutzung des Bauwerks maßgeblich beeinflussen. Zu Beginn des Projekts besteht die größte

Flexibilität, verschiedene Optionen zu bewerten und diejenigen auszuwählen, die die besten Nachhaltigkeitswerte bieten. Spätere Änderungen sind oft kostspieliger und schwieriger umzusetzen.

Planungsbüros haben eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Minimierung der Emissionen über den gesamten Lebenszyklus des Bauwerks. Sie können durch Innovationen den Materialeinsatz reduzieren, sie können Materialien auswählen, die eine geringere CO₂-Belastung während ihrer Herstellung, ihres Transports und ihrer Verarbeitung aufweisen. Eine Reduzierung der in den Baustoffen gebundenen Emissionen stellt einen der größten Faktoren dar, bei dem gerade im Tiefbau Einsparungen vorgenommen werden können. Durch innovative Ansätze, wie passive Haustechniksysteme oder fortschrittliche Energiemanagementstrategien, können Ingenieure und Architekten die Betriebsemissionen des Bauwerks minimieren. Planer können durch kluge und innovative Planungskonzepte eine lange Lebensdauer der Bauwerke sicherstellen und durch eine möglichst flexible Gestaltung eine potenzielle spätere Umnutzung erleichtern oder auch eine Wiederverwendbarkeit von Bauteilen oder Materialien ermöglichen. Diese Techniken sind bereits gelebte Praxis und es gibt zahlreiche Beispiele für nachhaltige Bauprojekte. Hier sind die Planungsunternehmen gefragt, Bauherren auf nachhaltige Optionen hinzuweisen und bei der Umsetzung zu unterstützen.

Ingenieure und Architekten verfügen somit über viele kleine und große Hebel zur Einsparung von Emissionen, indem sie die Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeit des gesamten Projekts setzen. Ihre Beratungen legen den Grundstein dafür, wie energie- und ressourceneffizient ein Bauwerk letztlich sein kann. Ausführende Unternehmen haben darüber hinaus Möglichkeiten zur Reduzierung von CO₂, zum Beispiel durch effiziente Bauprozesse und die Errichtung einer nachhaltigen Baustelle.

 

Stand: 18.03.2024

Autoren:
Dr. Clemens Kremer
Christina Zimmermann M.Sc.
Sascha Steuer

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Nach der Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV, der entscheidenden Vergaberegelung für Planungsunternehmen, ist noch immer offen, wie öffentliche Vergaben künftig zu handhaben sind. Erneut hat daher der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, den Ländern klarstellende Erläuterungen zur künftigen rechtssicheren Berechnung des geschätzten Auftragswerts bei der Vergabe von Planungsleistungen zu geben. Die bisher vorliegenden Erläuterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Umgang mit der Regelungsänderung seien zu allgemein und keine Hilfe für die öffentlichen Auftraggeber.

Kammern und Verbände der planenden Berufe haben nun ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Martin Burgi vorgelegt, dem Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Das Gutachten kann eine Lücke schließen und öffentlichen Auftraggebern und Vergabekammern als Entscheidungsgrundlage dienen. Im Gutachten weist Professor Burgi darauf hin, dass es eine weitere Vergabemöglichkeit gibt und diese in die Vergabepraxis einfließen sollte.

Sowohl die deutschen als auch die europäischen vergaberechtlichen Regelungen sehen vor, dass ein Auftraggeber frei wählen kann, ob er Planungs- und Bauleistungen getrennt oder gemeinsam, auch kombiniert mit einer Fachlosbildung, vergeben möchte. Bei diesem alternativen Beschaffungskonzept der gemeinsamen Vergabe geht das Vergaberecht davon aus, dass es sich insgesamt um einen Bauauftrag handelt. Demzufolge kommt der Schwellenwert für die Vergabe von Bauleistungen in Höhe von 5.538.000 Euro zur Anwendung und nicht der von Planungsleistungen in Höhe von 221.000 Euro.

Das Gutachten hebt zudem hervor, dass weiterhin der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe einzuhalten ist. Dies bedeutet, dass die zu vergebenden Leistungen auch bei diesem Beschaffungskonzept in Fach- und Teillose aufzuteilen sind. Die Möglichkeit dieser Verfahrensweise hatte das BMWK in seiner Verordnungsbegründung zur Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV angedeutet. Dass dieses Beschaffungskonzept rechtlich zulässig ist, bestätigt nun das Rechtsgutachten.

„Das alternative Beschaffungskonzept ist vergaberechtskonform, denn im Europarecht wird die sogenannte Beschaffungsautonomie des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers anerkannt. Der Ausübung seiner Beschaffungsautonomie sind insoweit keine Grenzen gesetzt“, bestätigt Professor Burgi in seiner Begründung. In letzter Konsequenz hat das alternative Beschaffungsmodell zur Folge, dass vergleichsweise häufig der Schwellenwert für Bauaufträge von 5.538.000 Euro erreicht oder überschritten wird. „Hierin liegt aus der Sicht des europäischen Binnenmarkts übrigens ein Vorzug“, so Professor Burgi.

Das Rechtsgutachten wurde gemeinsam von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer, AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.) und dem Verband Beratender Ingenieure VBI in Auftrag gegeben.

FAQ zum „alternativen Beschaffungskonzept“ für die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen,

1. Wieso ist die Frage eines alternativen Beschaffungskonzepts für die Vergabe von Planungsleistungen von Bedeutung?

Hintergrund ist die Frage, wie bei der Vergabe von Planungsleistungen der Auftragswert zu schätzen ist. Die Auftragswertschätzung ist bei allen Vergaben der erste notwendige Schritt, um zu beurteilen, ob ein Verfahren EU-weit auszuschreiben ist oder nicht. Diese Beantwortung hat dann wiederum Konsequenzen für das anzuwendende Vergaberecht. Wird der Schwellenwert überschritten, richtet sich die Vergabe nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), konkretisiert in der Vergabeverordnung (VgV) und der VOB/A-EU. Bleibt der Auftragswert hingegen darunter, kann nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. dem Vergabe- und Haushaltsrechtsrecht des jeweiligen Bundeslands vergeben werden. Für die Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen enthielt die VgV in § 3 Abs. 7 Satz 2 eine Regelung, wonach diese für die Auftragswertberechnung nur zusammenzuzählen waren, wenn sie gleichartig sind. Darunter wurde allgemein verstanden, dass Planungsleistungen unterschiedlicher HOAI-Leistungsbilder, also insbesondere der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der technischen Ausrüstung, nicht zusammengerechnet werden müssen. Nachdem dieser Satz im August 2023 durch die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU‑Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen (Drucksache 20/6118) gestrichen wurde, herrscht Unsicherheit darüber, wie jetzt zu verfahren ist. 

2. Ergibt sich aus der Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV nicht zwangsläufig, dass jetzt alle Planungsleistungen zu addieren sind?

Viele gehen davon aus, aber sicher ist das nicht. Einzelne Leistungen sind nur dann zusammenzuzählen, wenn sie, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt hat, in einem wirtschaftlichen und funktionalen Zusammenhang stehen. Bei Planungsleistungen ist dies z.B. mit Blick auf die einzelnen Leistungsphasen eines Leistungsbildes der Fall. Dies hat der EuGH im Autalhallen-Urteil (Urteil vom 15.03.2012 – C-574/10) entschieden. Ob gleiches auch bei unterschiedlichen Leistungsbildern gilt, ist vom EuGH bislang nicht entschieden worden. Klar ist nur, dass die Europäische Kommission diese Auffassung vertritt, die ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte, nachdem im Vergabeverfahren zur Sanierung des Freibads Elze die Planungsleistungen von Objekt- und Fachplanung nicht zusammengerechnet worden waren. Daher wird spätestens seit der Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV vielfach empfohlen, “aus Gründen der Rechtssicherheit” alle Leistungen zu addieren. Das bayerische Innenministerium hat hingegen in einem Rundschreiben vom 31.1.2024 zum Ausdruck gebracht, dass es davon ausgeht, dass in diesen Fällen der wirtschaftliche und funktionale Zusammenhang regelmäßig nicht gegeben ist, worin auch die eigentliche Rechtfertigung für den gestrichenen § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV lag. Ähnlich hatte sich zuvor bereits eine Autorin in einem Aufsatz geäußert (Kaiser, Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen, NZBau 2024, 3). Es wird aber zugleich hervorgehoben, dass in jedem Einzelfall zu prüfen sei, ob dieser Zusammenhang nicht doch vorliegt. Jedenfalls muss die jeweilige Entscheidung im Vergabevermerk sorgfältig dokumentiert werden.

3. In welchem Verhältnis steht das alternative Beschaffungskonzept zu der bisher üblichen Ermittlung des Auftragswertes?

Die europäischen Vergaberichtlinien, die durch das GWB und die VgV in deutsches Recht umgesetzt worden sind, geben den öffentlichen Auftraggebern vielfältige Möglichkeiten, einen transparenten und gerechten Wettbewerb durchzuführen. Es gibt nicht das „eine“ Verfahren, das zur Anwendung kommen muss. Die öffentlichen Auftraggeber können aus diesen unterschiedlichen Regelungen diejenigen auswählen, die für den konkreten Beschaffungsvorgang am sinnvollsten sind. Das alternative Beschaffungskonzept ist nach dem von Prof. Martin Burgi erstellten Gutachten dabei eine Methode, den Auftragswert für die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Vergabe von Planungsleistungen zu ermitteln. Grundlage hierfür ist, dass dem deutschen „Auftragswert“ in der englischen Originalfassung der EU-Vergaberichtlinie der Begriff „Value of Procurement“ entspricht. Mit dem Begriff Procurement ist der durch den Auftraggeber durchzuführende gesamte Beschaffungsprozess gemeint. Der Begriff des Auftragswerts ist also nicht mit dem Wert des einzelnen abzuschließenden Auftrags/Vertrags identisch, sondern der Wert aller Verträge, die abgeschlossen werden müssen, um den Beschaffungsbedarf des Auftraggebers zu befriedigen. Diesen Ansatz, der sich schon aus § 3 Abs. 7 Satz 1 VgV ergibt, wonach der geschätzte Gesamtwert aller Lose zugrunde zu legen ist, hat bereits die Bundesregierung in der Begründung zu der oben genannten Verordnung, mit der § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV gestrichen wurde, ins Spiel gebracht.

4. Nach § 3 Abs. 6 Satz 2 VgV können Planungs- und Bauleistungen getrennt oder gemeinsam vergeben werden. Schließt die Alternative der „gemeinsamen Vergabe“ eine Fachlosbildung denn nicht zwangsläufig aus?

Nein. Die Bundesregierung hat in der Verordnungsbegründung zu Recht darauf hingewiesen, dass das in § 97 Abs. 4 GWB niedergelegte Gebot der losweisen Vergabe von der Frage der Auftragswertberechnung zu trennen ist. Dies ergibt sich auch schon aus den folgenden Überlegungen:

  • Gäbe es den vielfach angenommenen Zusammenhang zwischen der Möglichkeit, getrennt oder gemeinsam zu vergeben, und der losweisen bzw. nicht-losweisen Vergabe, verstieße § 3 Abs. 6 Satz 2 VgV gegen den in der Normenhierarchie höherstehenden § 97 Abs. 4 GWB. Vielmehr wäre es regelungstechnisch logisch gewesen, den Inhalt des § 3 Abs. 6 Satz 2 VgV in § 97 Abs. 4 GWB zu verorten.
  • Die Entsprechung zu § 3 Abs. 6 Satz 2 VgV in der europäischen Vergaberichtlinie findet sich in Absatz 2 des Erwägungsgrundes 8, und zwar im Zusammenhang mit der Definition des Bauauftrags. Die losweise Vergabe ist in Art. 46 geregelt, die dazugehörigen Erwägungsgründe sind unter den Ziffern 78 und 79 ausgeführt. Auch dies zeigt, dass es nicht zutreffen kann, die gemeinsame Vergabe von Planungs- und Bauleistungen mit der Vergabe an einen Auftragnehmer gleichzusetzen.
  • Werden Planungs- und Bauleistungen im Sinne des § 3 Abs. 6 Satz 2 VgV getrennt vergeben, würde niemand auf die Idee kommen, dass die Planungsleistungen an nur einen (General-)Planer, die Bauleistungen an nur einen (General-)Unternehmer oder Übernehmer vergeben werden dürfen. Vielmehr greift auch hier selbstverständlich der Grundsatz der losweisen Vergabe. Dies nur deshalb zu anders zu beurteilen, weil Planungs- und Bauleistungen nicht getrennt, sondern gemeinsam vergeben werden, ist nicht folgerichtig.

Das alternative Beschaffungskonzept ist, wie oben ausgeführt, eine der nach den vergaberechtlichen Vorschriften zulässigen Möglichkeiten, den Auftragswert für den Beschaffungsvorgang zu ermitteln. Entscheidend ist, dass, wie in der Verordnungsbegründung dargelegt, der Grundsatz der losweisen Vergabe unabhängig davon gilt, welche Möglichkeit gewählt wird. Nur wenn wirtschaftliche und technische Gründe dies objektiv erfordern, kann der Auftraggeber die einzelnen Lose zusammenfassen und an einen Auftragnehmer vergeben.

5. Welchen Sinn hat dann der § 3 Abs. 6 Satz 2 VgV überhaupt?

Das Vergaberecht verbietet es, Aufträge in einer Weise zu gestalten, dass die Anwendung des Oberschwellenvergaberechts umgangen wird. Es liegt zunächst nahe, ein Bauprojekt immer als Einheit zu betrachten, als einen vergaberechtlichen Auftrag, so dass für die Auftragswertberechnung auch immer alle maßgeblichen Planungs- und Bauleistungen einzubeziehen sind. Erwägungsgrund 8 Absatz 2 der Vergaberichtlinie und entsprechend § 3 Abs. 6 Satz 2 VgV stellen demgegenüber klar, dass kein Umgehungstatbestand vorliegt, wenn Planungs- und Bauleistungen nicht gemeinsam vergeben werden, sondern getrennt.

6. Nach § 111 Abs. 5 GWB darf die Entscheidung, einen Gesamtauftrag oder getrennte Aufträge zu vergeben, nicht zu dem Zweck getroffen werden, die Auftragsvergabe von den Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen auszunehmen. Wird denn mit dem alternativen Beschaffungskonzept das Oberschwellenvergaberecht nicht in unzulässiger Weise umgangen?

Nein. Das alternative Beschaffungskonzept zeigt lediglich auf, dass das Vergaberecht zwei gleichberechtigte Möglichkeiten bietet, Planungs- und Bauleistungen zu vergeben. Je nach Entscheidung der Vergabestelle treten dann die entsprechenden Rechtsfolgen ein. Dies betrifft zum einen die Frage, welcher Schwellenwert zugrunde zu legen ist, sodann die weitere Frage, welche Leistungen in die Berechnung des Auftragswertes einzubeziehen sind. Wie aufgezeigt, könnte eher eine Umgehungsabsicht naheliegen, wenn Planungs- und Bauleistungen getrennt vergeben werden. Denn naheliegenderweise müssen viel weniger Bauleistungen EU-weit ausgeschrieben werden, wenn eine getrennte Vergabe erfolgt, da hier der Wert der Planungsleistungen von vornherein außer Betracht bleibt. § 111 GWB regelt zudem den Fall, dass verschiedene Teile eines öffentlichen Auftrags unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterfallen, z.B. in Teilen dem allgemeinen Vergaberecht, der VSVgV und der SektVO. Bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen durch den öffentlichen Auftraggeber tritt diese Konstellation eher selten auf. In keinem Fall hat die gesetzliche Regelung Auswirkungen auf die gemeinsame Ermittlung des Auftragswertes für Planungs- und Bauleistungen.

7. Wie ist weiter zu verfahren, wenn nach dem alternativen Beschaffungskonzept der Schwellenwert in Höhe von 5,538 Mio. Euro nicht erreicht wird? Nach welchem Recht werden die einzelnen Aufträge vergeben?

Nach welchem Recht dann die einzelnen Lose zu vergeben sind, richtet sich nach der Art der Leistung. Planungsleistungen werden nach § 50 UVgO bzw. dem länderspezifischen Unterschwellenvergaberecht vergeben, Bauleistungen nach der VOB/A-Basisparagrafen.

8. Wie sieht es aus, wenn der Schwellenwert in Höhe von 5,538 Mio. Euro erreicht oder überschritten wird? Wenn es sich bei der gemeinsamen Vergabe von Planungs- und Bauleistungen beim alternativen Beschaffungskonzept um einen Bauauftrag handelt, müssten dann nicht auch die Planungsleistungen nach der VOB/A-EU vergeben werden?

110 Abs. 1 GWB regelt, dass öffentliche Aufträge, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben, nach den Vorschriften vergeben werden müssen, denen der Hauptgegenstand des Auftrags zuzuordnen ist. Hierbei handelt es sich um sogenannte typengemischte Verträge, deren Teile untrennbar miteinander verbunden sind, (siehe Hüttinger in Beck’scher Vergaberechtskommentar, GWB 4. Teil § 110 GWB Rdnr. 13). Beabsichtigt der Auftraggeber Planungs- und Bauleistungen an einen Auftragnehmer zu vergeben, dann werden alle Leistungen auf der Grundlage der VOB/A-EU vergeben werden müssen. Wird hingegen eine Aufteilung in Lose nach den hierfür geltenden Vorschriften vorgenommen, ist sodann auch im Oberschwellenbereich dasjenige Recht heranzuziehen, das für die jeweiligen Leistungen gilt, also für die Planungsleistungen die VgV (insbesondere Unterabschnitt 6), für die Bauleistungen die VOB/A-EU.

9. Was ist mit der 80/20-Regelung? Kommt sie auch beim alternativen Beschaffungskonzept zum Tragen und wenn ja, wie?

Nach § 3 Abs. 9 VgV kann der öffentliche Auftraggeber einzelne Lose nach den nationalen Vorschriften vergeben, wenn der Wert des einzelnen Loses bei Planungsleistungen untrer 80.000.- Euro und bei Bauleistungen unter 1,0 Mio. Euro liegt; die Summe aller Lose darf 20 % des Gesamtauftragswertes nicht übersteigen. Das alternative Beschaffungskonzept fasst einerseits zur Ermittlung des Auftragswerts die Planungs- und Bauleistungen zusammen, andererseits werden dann die Leistungen in Fach- und Teillosen getrennt nach Planungs- und Bauleistungen vergeben. Hier stellt sich die Frage, auf welche Losgröße abzustellen ist.

Das Burgi-Gutachten vertritt hierzu die Auffassung, dass es einerseits naheliege bei den Planungsleistungen nur Einzellose bis 80.000.- Euro zuzulassen, die national vergeben werden dürfen. Es spreche andererseits mehr dafür, dass man diese Vorschrift auf den „Bauauftrag“ bezieht und daher Lose bis zu 1,0 Mio. Euro national vergeben werden können.

10. Das klingt theoretisch schön und gut. Aber wie soll beim alternativen Beschaffungskonzept z.B. der Gesamtauftragswert unter Einbeziehung der maßgeblichen Planungs- und Bauleistungen geschätzt werden, wenn die Bauleistungen im Einzelnen dann doch erst später vergeben werden sollen?

Bei der bisherigen getrennten Ermittlung des Auftragswerts nach Planungs- und Bauleistungen wurde zunächst durch den öffentlichen Auftraggeber der Auftragswert der Planungsleistungen ermittelt. Dies erfolgt in der Praxis auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI und den dort enthaltenen Honorarparametern. Der wichtigste Honorarparameter sind die anrechenbaren Kosten des zu planenden Projekts. Der Bauherr muss also bereits heute bei der getrennten Auftragswertermittlung zunächst die Kosten für das Bauwerk ermitteln. Diese Kosten liegen also bereits bei der Ausschreibung der Planungsleistungen vor.

11. Bei manchen Projekten können von der Vergabe der Planungsleistungen bis zur Ausschreibung der Bauleistungen mehrere Jahre vergehen. Wie ist zu verfahren, wenn der zu Beginn ermittelte Auftragswert nun doch den Schwellenwert überschreitet?

Der Auftragswert ist ordnungsgemäß zu schätzen zum Zeitpunkt, wenn der Beschaffungsvorgang beginnt. Stellt sich später heraus, dass die seinerzeit geschätzten Kosten nicht mehr stimmen, ändert das nichts an dem Umstand, dass ordnungsmäßig geschätzt worden ist. In jedem Fall sollte dokumentiert werden, auf welcher Grundlage der Auftraggeber den Auftragswert ermittelt hat.

12. Muss bei der Ausschreibung angegeben werden, dass nach dem alternativen Beschaffungskonzept verfahren und der Schwellenwert von 5,538 Mio. Euro herangezogen wurde?

Nein, der Auftraggeber hat die freie Wahl zwischen der getrennten und gemeinsamen Auftragswertermittlung von Planungs- und Bauleistungen. Er ist nicht verpflichtet für die Anwendung einer der beiden Verfahren eine Begründung abzugeben. Es gibt daher auch keine Verpflichtung bei der Ausschreibung der Planungs- und Bauleistungen die Bieter davon in Kenntnis zu setzen, wie der Auftraggeber den Auftragswert ermittelt hat.

13. Kann mit dem alternativen Beschaffungskonzept auch ein Stufenvertrag für die Planungsleistungen ausgeschrieben werden?

In einem Stufenvertrag werden die Leistungsphasen eines Leistungsbildes der HOAI nicht in vollem Umfang beauftragt. Im Allgemeinen beauftragt der Auftragnehmer zunächst die Leistungen der LP 1 bis 3 und hält sich die Option offen, auch die weiteren Leistungsphasen zu beauftragen. Aus vergaberechtlicher Sicht werden alle Planungsleistungen dem Wettbewerb unterstellt. Durch die Vereinbarung einer stufenweisen Beauftragung ergeben sich keine Besonderheiten, so dass auch bei dieser vertraglichen Konstellation das alternative Beschaffungssystem angewendet werden kann. Vergaberechtliche Probleme können sich ergeben, wenn der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages die weiteren Stufen einem anderen Planer übertragen möchte. In diesem Fall ist zu prüfen, ob ein erneutes Vergabeverfahren für diesen Leistungsteil durchgeführt werden muss.

14. Kann das alternative Beschaffungskonzept bei allen Bauvorhaben angewendet werden?

Da das alternative Beschaffungskonzept eine Methode ist den Auftragswert zu ermitteln, kann dies unabhängig vom geplanten Bauvorhaben angewendet werden.

15. Gibt es Urteile, die die Anwendung des alternativen Beschaffungskonzepts als vergaberechtskonform bestätigen?

Derzeit gibt es keine Entscheidungen deutscher Vergabesenate oder des Europäischen Gerichtshofs, die sich mit dem alternativen Beschaffungskonzept beschäftigt haben.

 

Sabine von Berchem/Dr. Volker Schnepel

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Das Bürokratieentlastungsgesetz steht im Mittelpunkt dringend benötigter Reformen zur Stärkung der deutschen Wirtschaft. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) schlägt Alarm und fordert Nachbesserung. Die bestehenden bürokratischen Hürden behindern Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen. Dieser bürokratische Aufwand verbraucht wertvolle personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen und trifft insbesondere den industriellen Mittelstand. Auch die Bauplanungsbranche leidet unter den aktuellen bürokratischen Belastungen und benötigt dringend Entlastungen. Bezeichnend für dieses Problem sind die langwierigen und hochkomplexen Genehmigungsverfahren, die dringende Bauvorhaben unnötig verzögern.

Schriftformerfordernis abschaffen

Jeder Schritt zur Abschaffung der Schriftformerfordernisse ist sinnvoll, um bürokratische Prozesse zu verschlanken und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Durch ein umfassendes Normenscreening sollten alle überflüssigen Schriftformerfordernisse ermittelt und konsequent gestrichen werden. Gleichzeitig müssen vorhandene digitale Lösungen zur Erfüllung der Schriftformerfordernisse gesetzlich verankert werden, um den Weg für rein digitale Prozesse zu ebnen. Die fortschreitende Digitalisierung sollte kontinuierlich das Schriftformerfordernis durch die Textform ersetzen, und dadurch bürokratischer Prozesse, vor allem in der Planungs- und Baubranche, flexibler und agiler machen.

Erstmalige Auslegung digitalisieren

Die erstmalige Digitalisierung der Auslegung von Baugenehmigungsverfahren verspricht eine deutliche Beschleunigung der Prozesse. Im Rahmen von Artikel 10 der geplanten Änderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird vorgeschlagen, die Frist für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zu verkürzen. Dabei ist die Forderung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) nach Streichung von § 21 Absatz 3 UVPG für die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (TÖB) im Hinblick auf die Bedürfnisse aus der Praxis, begründet. Eine einmonatige Frist würde besonders für den Planungssektor einen Vorteil darstellen, da kürzere befristete Prüfungsverfahren die Genehmigungsprozesse nicht unnötig verzögern und dadurch insgesamt effizienter gestalten. Eine entsprechende Verkürzung würde dabei die Qualität der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht mindern, da die Nutzung digitaler Instrumente neue Möglichkeiten für eine transparente und effektive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Genehmigungsprozessen eröffnet.

Einheitliche Standards schaffen durch die Harmonisierung des UVPG mit dem EU-Recht

Im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung führt die Angleichung der Nummern 14.7 und 14.8 der Anlage 1 UVPG sowie die entsprechende Anpassung des § 14a UVPG an das Europäische Recht zu einer Harmonisierung und Kohärenz der deutschen Gesetzgebung mit den europäischen Regelungen. Einheitliche Standards und Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen tragen entscheidend dazu bei der Rechtssicherheit und Klarheit im Genehmigungsprozess zu fördern.

Anpassung zu Erlaubnisanforderungswegfall bei unwesentlichen Nutzungen in § 8 WHG

Für eine Prozessdynamisierung in Bereich der Wasserwirtschaft schlägt der BDI einen Ergänzung in § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vor. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und unnötige bürokratische Hürden abzubauen, indem die Änderungserlaubnis für unwesentliche Änderungen entfällt, die keine nachteiligen Auswirkungen auf das Gewässer haben können. Die Einführung dieses Änderungstatbestands im Wasserrecht trägt damit zur Flexibilisierung und Dynamisierung im Bereich der Wasserwirtschaft bei.

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In einem bedeutenden Schritt zur Förderung der nachhaltigen Energieinfrastruktur in Europa hat die Europäische Kommission das dritte wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) für Wasserstoff, genannt „IPCEI Hy2Infra“, genehmigt. Das Projekt wird von Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Polen, Portugal und der Slowakei getragen und sieht die Bereitstellung von bis zu 6,9 Milliarden Euro öffentlichen Mitteln vor, die voraussichtlich zusätzliche private Investitionen in Höhe von 5,4 Milliarden Euro anziehen werden.

„IPCEI Hy2Infra“ zielt darauf ab, die Versorgung mit erneuerbarem Wasserstoff signifikant zu verbessern, die Abhängigkeit von Erdgas zu verringern und damit einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen des europäischen Grünen Deals und des REPowerEU-Plans zu leisten. Das Projekt umfasst:

  • Installation von Großelektrolyseuren mit einer Kapazität von 3,2 Gigawatt
  • Errichtung von ca. 2.700 Kilometern neuer und umgenutzter Wasserstoffleitungen
  • Entwicklung großer Wasserstoffspeicheranlagen mit einer Kapazität von mindestens 370 Gigawattstunden
  • Bau von Umschlagterminals und der damit verbundenen Hafeninfrastruktur

Die Vorhaben, die schrittweise bis 2029 abgeschlossen werden sollen, bilden die ersten Bausteine für ein EU-weites, integriertes und diskriminierungsfrei zugängliches Wasserstoffnetz. „IPCEI Hy2Infra“ ergänzt die vorherigen Initiativen „Hy2Tech“ und „Hy2Use“ und markiert einen entscheidenden Schritt vorwärts in Europas Bestreben, eine führende Rolle in der globalen Energiewende einzunehmen. Dabei spielen die Ingenieurbüros eine entscheidende Rolle in der Umsetzung dieser Vorhaben und der Schaffung einer nachhaltigen und unabhängigen Energiezukunft Europas.

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In einer Welt, die von schnellen Veränderungen und globalen Herausforderungen geprägt ist, spielt der Verband Beratender Ingenieure VBI eine entscheidende Rolle, nicht nur in der technologischen Entwicklung, sondern auch in der Gestaltung einer offenen, vielfältigen und fortschrittlichen Gesellschaft. Das Selbstverständnis des Verbands basiert auf den fundamentalen Grundsätzen von Demokratie, Toleranz und internationaler Zusammenarbeit.

Dazu erklären VBI-Präsident Jörg Thiele und Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer: „Der VBI bekennt sich zu einer Welt, in der Respekt und Verständnis über Grenzen hinweg gepflegt werden und persönliche Freiheit in Verantwortung geschützt wird. Dies schließt jeden Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion, kultureller Zugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung oder politischer Gesinnung, mit gebührender Achtung ein. Diskriminierung und Extremismus werden entschieden abgelehnt, da sie im Widerspruch zu den Grundprinzipien des Verbands stehen.“

Der Verband Beratender Ingenieure setzt auf einen lebendigen politischen Wettbewerb als Mittelpunkt einer funktionierenden Demokratie. Klare politische Wahlmöglichkeiten und diverse Meinungen sind integraler Bestandteil, jedoch mit klaren Grenzen. Unrechtmäßige Einschränkungen im selbst bestimmten Leben anderer Menschen und systematische Diskriminierung führen dazu, dass der politische Diskurs verlassen wird.

Diversität wird als eine Stärke des Landes betrachtet und der VBI bekennt sich dazu als wesentliches Element seiner Arbeit. Die Vielfältigkeit von Ideen, Kulturen und Perspektiven bereichert nicht nur die Arbeit des Verbands, sondern auch die gesamte Gesellschaft. Die Integration von Fachkräften aus aller Welt wird als Notwendigkeit und Gewinn für Gesellschaft und Wirtschaft angesehen.

Internationale Herausforderungen erfordern einen internationalen Ansatz und grenzübergreifende Kooperationen. Die Integration Deutschlands in die Europäische Union wird als wesentliche Grundlage des wirtschaftlichen Erfolgs betrachtet. Die EU ermöglicht nicht nur den freien Waren- und Personenverkehr, sondern fördert auch das gegenseitige Verständnis und die friedliche Zusammenarbeit über Grenzen hinweg. Der Austausch von Wissen und die Kooperation mit Ingenieurinnen und Ingenieuren aus verschiedenen Ländern sind entscheidend für Innovationen und Fortschritt.

Der VBI sieht die freiheitlich demokratische Grundordnung als die größte Errungenschaft unserer Gesellschaft an. Es ist die höchste bürgerliche Pflicht, diese Freiheiten gegen antidemokratische Strömungen zu verteidigen. In einer Zeit, in der die Werte der Demokratie auf dem Prüfstand stehen, steht der Verband Beratender Ingenieure fest hinter den Prinzipien, die unsere Gesellschaft stärken und voranbringen.

Dipl.-Ing. Jörg Thiele
Dipl.-Ing. Jörg Thiele
Präsident
Sascha Steuer
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Hauptgeschäftsführer
steuer@vbi.de
+49 30 260 62-0

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Unter der Überschrift “Klischees, Berufe und Kulturen – Was wir voneinander lernen können” beheimatet das Auswärtige Amt in Berlin am 1. März 2024 die 5. Fachtagung der Initiative Klischeefrei, der auch der VBI angehört. Es geht um die Überwindung von Vorurteilen und Stereotypen in der Berufswahl und der Zusammensetzung der Mitarbeiterschaft im Unternehmen. Die Initiative Klischeefrei nimmt dabei die Geschlechterklischees in den Blick, die junge Frauen und Männer in der Wahl der beruflichen Ausbildung, Studienwahl und in ihrer Berufswahl einschränken. Diversität umfasst mehr als vermeintliche Geschlechterrollen bei der Berufswahl. So wird beispielsweise Sümeyye Algan von der AllBright Stiftung über Führung und Diversität im Unternehmen vortragen. Im Auswärtigen Amt wird der internationale Vergleich gesucht und nicht nur nach den Hindernissen, sondern auch nach den Vorteilen von mehr Diversität in der Arbeitswelt gefragt.

Der VBI ist mit eigenem Stand auf der internationalen Fachtagung präsent. Kommen Sie vorbei und mit uns und vielen Teilnehmenden ins Gespräch.

Programm und Anmeldung

Filed Under: News, Veranstaltungen Tagged With: Diversität, Equality, Gender Pay Gap, Klischeefrei

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Der europäische Dachverband der Consultingbranche EFCA ruft den Future Leaders Wettbewerb 2024 aus und hat dabei gleich einige Änderungen zu verkünden. Mit der Einführung neuer Einreichungsprozesse und neuer Exzellenzkategorien hebt EFCA die Rolle der zukünftigen Führungskräfte in einem Projekt hervor.

Exzellenzkategorien: Im Mittelpunkt steht der Future Leader

Zum ersten Mal können Beiträge in freier Form eingereicht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf PDF, Video, PowerPoint und Prezi. Dadurch soll Kreativität gefördert und belohnt werden, da bereits die Qualität der Einreichungspräsentation gewürdigt wird. Die weiteren neuen Exzellenzkategorien sind:

  • Ingenieurwesen
  • Digitale und neue Technologien
  • Auswirkungen auf Klima und Biodiversität
  • Beitrag zur Gesellschaft

Junge Talente binden und fördern

Sie wollen Ihre jungen Talente binden und fördern? Dann bieten Sie jetzt Ihren High Potentials die Chance, am Future Leaders Wettbewerb 2024 teilzunehmen. Durch die Teilnahme zeigen Sie, was die „neue“ Generation in Ihrem Unternehmen alles für die Gesellschaft bewegen kann. Gesucht werden junge Talente bis 35 Jahre, die zu innovativen Projekten bereits Wesentliches beigetragen haben.

Der EFCA Future Leaders Wettbewerb bietet jungen Menschen eine gute Möglichkeit, ihre innovativen Ideen und Führungsfähigkeiten zu präsentieren. Der Wettbewerb zielt darauf ab, die nächste Generation von Führungskräften in der Beratungsbranche zu identifizieren und zu fördern. Die Teilnehmer werden eingeladen, ihre Vorschläge für innovative Planungsprojekte einzureichen, die reale Herausforderungen von Unternehmen und Organisationen angehen.

Fragen? Max hilft gerne weiter!

Maximilian Dietz
Maximilian Dietz
Fachkräfte & Nachwuchs
dietz@vbi.de
+49 30 260 62-244

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2023 hat der europäische Wirtschafts-und Sozialausschuss WSA die Initiative für einen “EU Blue Deal” angestoßen. Parteiübergreifend haben sich EU-Parlamentarier dafür ausgesprochen. Der Blue Deal soll den Green Deal der EU ergänzen und sowohl dem Schutz der europäischen Wasserressourcen, wie auch der Förderung von Energiegewinnung aus dem Meer dienen. Die Initiatoren und Initiatorinnen des Blue Deals befürchten, dass Europas grüner und digitaler Wandel die Wasserressourcen zusätzlich belasten könnte, zum Beispiel durch wasserintensive Sektoren wie Halbleiter und Wasserstoffproduktion, die auf EU-Ebene gefördert werden, ohne ihre Auswirkungen auf die Wasserressourcen zu berücksichtigen.

EFCA unterstützt mit dem Papier die WSA-Initiative für eine in die EU-Umweltpolitik eingebettete EU-Wasserpolitik und die Einrichtung eines “Blue Transition Fund” zu deren Finanzierung. Der Planerdachverband macht besonders auf das Problem aufmerksam, das der vielfach prekäre Zustand der veralteten Versorgungs- und Abwasserinfrastruktur verursacht. Hier sei im Zuge des Blue Deals dringend Abhilfe zu schaffen. Undichte Kanalisation und andere Probleme veralteter Infrastruktur verschärften in vielen EU-Mitgliedsländern den Mangel an Trinkwasser und trieben die Kosten in die Höhe. Auch erhöhe sich die Überflutungsgefahr, wenn die Kanalisation nicht in der Lage ist, Starkregenereignisse zu bewältigen.

EFCA-Positionspapier (engl.)

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Mit Beginn des neuen Jahres sind auch einige neue Regelungen in Kraft getreten, die die Tätigkeit von Ingenieur- und Planungsbüros betreffen. Die Wichtigsten haben wir für Sie hier zusammengefasst:

Personengesellschaften

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2024 Veränderungen in insgesamt 136 Gesetzen vorgenommen, wobei es im Schwerpunkt um Änderungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geht. Für die GbR wurde nun ein eigenes Register geschaffen. Die Eintragung dort als „eGbr“ ist grundsätzlich freiwillig, jedoch dann (auch für bestehende Gesellschaften) verpflichtend, wenn die Gesellschaft Grundstücke oder Gesellschaftsanteile in ihrem Vermögen hat. So setzen ein Verkauf bzw. eine Belastung des Grundstücks mit einer Grundschuld oder Wechsel im Gesellschafterbestand eine Eintragung im Gesellschaftsregister voraus. Für die Angehörigen der freien Berufe sieht der neue § 107 Absatz 1 Satz 2 HGB zudem vor, dass auch die Rechtsformen der oHG und KG und damit auch GmbH & Co. KG zugelassen sind.

Höhere Schwellenwerte im EU-Vergaberecht

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue EU-Schwellenwerte. Ab Erreichen der Schwellenwerte besteht die Pflicht, die jeweiligen Aufträge (z.B. für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren) europaweit in einem VgV-Verfahren auszuschreiben. Für Planungsleistungen als Dienstleistungen gilt ein höherer Schwellenwert von 221.000 € (bisher 215.000 €). Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberer und oberster Bundesbehörden gilt ein neuer Schwellenwert von 143.000 € (bisher 140.000 €). Für Sektorenauftraggeber sowie im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich erhöht sich der Schwellenwert auf 431.000 € (bisher 428.000 €).

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – überzogene Forderungen an Vertragspartner

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG zuständig, das seit dem 1. Januar 2023 gültig ist. Inzwischen hat die Behörde festgestellt, dass verpflichtete Unternehmen an ihre Vertragspartner zum Teil weitreichendere Forderungen stellen, als es das LkSG erfordert. Das BAFA stellt deshalb als Handreichung Informationen zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern auf ihrer Website zur Verfügung, die den verpflichteten Unternehmen aufzeigt, wozu sie ihre Zulieferer nach dem LkSG auffordern können und wozu nicht.

Die Handreichung kann damit auch für Ingenieurunternehmen, die für verpflichtete Unternehmen tätig werden, hilfreich sein.

Ab 2024 gelten die Regelungen des LkSG auch für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten. Kleinere Unternehmen sind mittelbar betroffen, sofern sie in Vertragsbeziehungen zu verpflichteten Unternehmen stehen.

Hier geht es zu den BAFA-Informationen

Landesbauordnung NRW geändert

Zum 1. Januar 2024 sind in Nordrhein-Westfalen Änderungen der Landesbauordnung in Kraft getreten. Diese betreffen u.a. die Vorgaben für Windkraftanlagen, die Einführung einer Solarpflicht, die Ausweitung der Genehmigungsfreistellung, Ergänzung einer eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister, Privilegierungen für Wärmepumpen, die Aufgaben der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure für die Teilungsgenehmigung von Grundstücken und eine Klarstellung zur Begrünungspflicht mit dem Verbot von Schottergärten.

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Die Bau- und Immobilienwirtschaft steckt in der Krise und die Bundesregierung scheint Lichtjahre von ihrem Ziel entfernt, jährlich 400.000 bezahlbare Wohnungen fertigzustellen. Was also tun, um das Baugeschehen wieder anzukurbeln?

Gründe für den dramatischen Einbruch im Wohnungsbau gibt es viele: Zinsentwicklung, steigende Material- und Energiekosten, kriegsbedingte Lieferengpässe, gestiegene Komfortansprüche aber auch die Frage, welche Regularien im Hinblick auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Bau künftig gelten sollen, verunsichern Investoren und Bauherren.

Mit dem Baugipfel im September hat die Bundesregierung mithilfe der baubeteiligten Verbände 14 Maßnahmen formuliert, mit denen die Bautätigkeit wieder in Schwung kommen soll. Richtet man den Blick allerdings auf die stetig steigenden Anforderungen, die Normen und Baustandards an neue Immobilien stellen, drängt sich die Frage auf, ob sich die Bau- und Planungswirtschaft womöglich selbst auf den Schuhen steht.

Dieser Vermutung sind wir im aktuellen Ingenium nachgegangen und haben die Entwicklung von Normen und Standards mit ihren Auswirkungen auf das Baugeschehen näher unter die Lupe genommen:

Ist die Bauwirtschaft selbst schuld?

Im August resümierte das Handelsblatt: „Mit 355 Normen verteuert die Industrie selbst das Bauen“ und schob der Branche die Schuld an ihrer Misere zu. Richtig ist: Das Deutsche Normen-Werk enthält etwa 33.500 Normen, davon sind ca. 3.900 baurelevant und wiederum 355 insbesondere für den mehrgeschossigen Wohnungsbau. Dabei ist der Anteil an baurelevanten Normen in den letzten zehn Jahren um mehr als 15 Prozent gestiegen. Doch nicht die Menge an Normen ist der entscheidende Faktor.

Im Gebäude des Deutschen Instituts für Normung DIN wird über einen großen LED-Screen voller Stolz verkündet, die deutsche Wirtschaft spare dank DIN-Normen jährlich 17 Mrd. Euro. Und der ehemalige Abteilungsleiter im Bundesbauministerium Rechtsanwalt Michael Halstenberg konstatierte auf dem VBI-Bundeskongress am 16. November in Weimar „Die Normung ist ein deutscher Exportschlager!“ Wenn das für die Normung von Produkten unmittelbar nachvollziehbar ist – man denke nur an Stecker, der, egal von welchem Hersteller, in jede verbaute Steckdose passen muss – wie kann es dann sein, dass der Effekt im Bauwesen umgekehrt sein soll?

Bemessungsnormen haben allerdings eine andere Funktion als Industrienormen, die Standards vorgeben, um Produkte marktfähig zu halten. Gleiches gilt für die Vielzahl weiterer DIN-Normen, die im Bauen Maßstäbe für Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden oder für den baulichen Lärmschutz setzen.

„Normen werden gebraucht, um sicherzustellen, dass Gebäude in jeder Hinsicht sicher sind, energieeffizient, klimaneutral und barrierefrei errichtet werden können“, stellt Baustaatssekretär Rolf Bösinger gegenüber dem Handelsblatt klar, um gleichzeitig anzukündigen, dass man von Ministeriumsseite überprüfen wolle, „welche Normen nur Kosten verursachen und nicht mehr aktuell und praxistauglich sind“. Denn auch Bundesbauministerin Klara Geywitz sieht in den DIN-Normen einen Kostentreiber: „Wir haben wirklich viele DIN-Normen. Viele von denen sind aber gar nicht notwendig, um das Haus sicher und gut zu machen, sondern sind Ausstattungsnormen. Das führt dazu, dass wir oft einen Mercedes bauen“, erläuterte Klara Geywitz der Leipziger Volkszeitung. Es reiche aber oft ein einfacheres Modell, so die Bundesministerin. Dennoch: ein vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in Auftrag gegebenes Gutachten zur „Prüfung der Kostenauswirkungen von Baunormen auf den Wohnungsbau und Einsparpotenziale – Umsetzung von Empfehlungen der Baukostensenkungskommission“ wurde bislang nicht veröffentlicht, obwohl es bereits 2021 abgeschlossen wurde.

Das Deutsche Institut für Normung vertritt dagegen die Auffassung, dass Normen – ganz im Gegenteil – zur Kostensenkung beim Bauen beitragen, indem sie die Grundlage zur Serienproduktion von Bauteilen schaffe und die Bauwirtschaft beim Nachweis entlaste, die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Gebe es keine Norm, müsste der Nachweis durch Gutachten erbracht werden, argumentiert das DIN. Dennoch monieren die Planer zunehmend praxisfernere Normen, die nicht Mindestanforderungen für das normale Baugeschehen definieren, sondern sich am Stand von Forschung und Wissenschaft orientieren und dabei die Tendenz haben, Höchstanforderungen zum Standard zu erheben. Darin sehen sie sich auch von Baurechtsexperten wie Prof. Dr. Gerd Motzke bestätigt, der aus seiner langjährigen Tätigkeit als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München feststellt: „Wir machen eine Empfehlung zu einem absoluten Maßstab, das ist eigentlich Irrsinn.“

Wer ist an der Normung beteiligt?

Ein Blick in die Ausschüsse des DIN, in denen die Normen zustande kommen, lässt erahnen, warum Planende deren Gebrauchstauglichkeit oft in Frage stellen. Ein Faktor dürfte in der Besetzung der Gremien liegen: Diese werden aus den so „interessierten Kreisen“ erstellt. Anwender, die öffentliche Hand, der Verbraucherschutz, die Industrie, die Wirtschaft und die Wissenschaft gehören unter anderem dazu. Die Zusammensetzung der unterschiedlichen Stakeholder soll ausgeglichen sein, wobei die genaue personelle Zusammensetzung der DIN-Gremien nicht veröffentlicht wird. Da die Normenentwicklung aber zeitaufwendig und teuer ist, sind aus der Planungspraxis tendenziell weniger Personen beteiligt. So sind faktisch Industrie und Wissenschaft oft stärker als die Baupraxis vertreten, beklagt der Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen BFW Dirk Salewski gegenüber dem Handelsblatt. Die Industrie nutze die Normen, „um höhere Standards in den Markt zu drücken und teurere Produkte zu verkaufen“. Derselbe Artikel zitiert Dietmar Walberg von der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (Arge), das Ungleichgewicht begünstige einen Trend zu höheren Standards, was die Kosten oft ausufern lasse und mahnt die Bauministerin zu handeln, sonst werde angesichts der hohen Baukosten bald kein Wohnungsbau mehr stattfinden.

In den Ausschüssen müssen Kompromisse geschlossen werden, um abstimmungsfähige Mehrheiten herzustellen. Damit der Entstehungsprozess und die Einhaltung der Regelungen für die Ausarbeitung von technischen Regeln, wie die DIN 820, auch von Außenstehenden nachvollzogen werden kann, empfiehlt der Deutsche Baugerichtstag, dass DIN, VDI, VDE/DKE und andere Herausgeber technischer Empfehlungen künftig gehalten sein sollen, den Erarbeitungsprozess nach einheitlichen Standards zu dokumentieren und diese Dokumentation Interessierten zur Verfügung zu stellen. Dabei kommt hinzu, dass sich das Normungsgeschehen in vielen Bereichen auf die europäische Ebene verschoben hat. Es ist nachvollziehbar, wie viel schwerer hier die Kompromissfindung unter den multinationalen Stakeholdern ist.

Was die Branche tut

Seit 2012 gehören die seit Einführung umstrittenen Eurocodes zum Handwerkzeug der Tragwerksplaner. Die Praktiker attestierten den Eurocodes der ersten Generation, sie seien praxisfern, zu umfangreich, wenig konsistent und damit schwer anwendbar. Die Interessenorganisationen der Planungsbüros – darunter auch der VBI – haben deshalb gemeinsam den Versuch betrieben, auch auf europäischer Ebene zu praktikableren Normen zu gelangen, die nach Möglichkeit eine Abbildung des „Normalfalls“ in der Planung anbieten, um den Aufwand im täglichen Arbeitsprozess der Planungsbüros in Grenzen zu halten. Diesem Ziel sollte der Verein PraxisRegelnBau dienen; die Erfolge sind allerdings kleinschrittig.

Mit der Idee der „EasyCodes“, die eine solche „Light-Version“ der Eurocodes für das Durchschnittsprojekt darstellen sollen, will man den Prozess verkürzen. Die Krux im deutschen Umgang mit der Normung besteht aus Sicht von VBI-Vizepräsident Dr.-Ing. Peter Warnecke vor allem darin, „dass sich die Normung in Richtung des Stands der Wissenschaft und Technik entwickelt, der jedoch den Anerkannten Regeln der Technik vorauseilt“.

Wie rechtsverbindlich sind Normen?

Wenn Normen das Bauen teurer machen, muss die Frage geklärt sein, wie verbindlich es ist, sie einzuhalten. Schließlich haben DIN-Normen zunächst einmal Empfehlungscharakter und sind keine gesetzlichen Vorschriften. Eine Abweichung ist demnach grundsätzlich möglich. Michael Halstenberg schreibt in einem Paper zur Neufassung des § 633 BGB über die Normung: “Sie dient der Vereinfachung und der Kosteneinsparung(!), weil dadurch individuelle und parallele Planungsprozesse vermieden werden können, ohne abweichende technische Lösungen einzuschränken.“

Erst im baupolizeilichen Zusammenhang, also in Bezug auf die öffentliche Sicherheit, erhalten Normen rechtliche Wirksamkeit, nämlich dann, wenn das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) DIN-Normen bauaufsichtlich einführen. Hierdurch entstehen rechtlich verpflichtende Anforderungen. Auf diese Anforderungen verweist wiederum die Musterbauordnung (MBO) unter § 3 „Vorgaben für allgemeine bauaufsichtliche Anforderungen“, wobei nach Abs. 3 Satz 1 die „von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln“ zu beachten sind. Hierzu zählen auch Normen. Die 16 spezifischen Bauordnungen der Länder (LBO) orientieren sich an der MBO und beziehen sich auf die „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“ (MVV TB), die technische Regeln enthält und auf etwa 550 Normen Bezug nimmt.

Bauministerkonferenz friert Bauvorschriften ein

Um eine Absenkung der Anforderungen im Bauen zu erwirken, hat sich die Bauministerkonferenz am 23./24. November nun auf einen Belastungsstopp bei Bauvorschriften verständigt. In den kommenden fünf Jahren soll es weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Änderungen geben, die “das Bauen unnötig verteuern oder erschweren”. Die Initiative für ein Moratorium, mit dem die Fortschreibung der Musterbauordnung und der MVV TB eingefroren werden sollte, war im Vorfeld auf heftigen Widerstand der Bau- und Planungsbranche – darunter auch der VBI – gestoßen. Die Unterzeichner des Verbändeschreibens gegen das Moratorium am Bau sehen die Transformation zu nachhaltigem und innovativem Bauen sowie zu digitalen Planungs- und Bauprozessen gefährdet und verweisen darauf, ein regulatorisches Einfrieren führe weder zur gewünschten Planungssicherheit noch zur Eindämmung von Baukostensteigerungen. Im Gegenteil: Es könne die Erreichung wichtiger gesellschaftlicher Ziele „massiv behindert und teilweise unmöglich gemacht werden“. Mit der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB werden bautechnische Regeln faktisch zu anerkannten Regeln der Technik erklärt. Deren Fortentwicklung nicht weiter abzubilden, hieße eine Stagnation im technischen Fortschritt am Bau festzuschreiben. Auch für die Konkretisierung abstrakter Rechtsbegriffe von Klimaneutralität bis Datensouveränität seien Baunormen und die bauaufsichtliche Einführung unerlässliches Werkzeug, befinden die Verbände. Ein Widerspruch?

Dabei ist oft nicht klar, was eigentlich unter „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ zu verstehen ist und wie es um deren rechtliche Verbindlichkeit bestellt ist.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik

In einem Urteil von 1988 befand das BGH, DIN-Normen spiegelten „den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wider und sind somit zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung zur Sicherheit Gebotenen in besonderer Weise geeignet“. Explizit wird hier von Sicherheit, nicht aber von Komfortanforderungen gesprochen. Insbesondere von bauaufsichtlich eingeführten Normen wird angenommen, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und damit verbindlich einzuhalten sind. Grundsätzlich ist es aber möglich, dass DIN-Normen hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben (BGH, Urteil vom 14.5.1998 – Az. VII ZR 184/97 und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.04.2022 – 5 U 178/21), zum Beispiel wenn eine Norm schlicht veraltet ist, weil sie längere Zeit nicht mehr angepasst wurde. Ein anderes Urteil des OLG Düsseldorf verweist darauf, eine DIN-Norm, die lediglich ein „Komfortlevel“ festhalte, und damit „weit oberhalb des Niveaus, das sicherheitstechnische Relevanz aufweist“, liege, lasse keine Vermutungswirkung erkennen, die anerkannten Regeln der Technik darzustellen (Urt. v. 09.02.2023 – I-5 U 227/21).

Alles nur ein Missverständnis?

Im Oktober hat das Statistische Bundesamt frische Zahlen zum Auftragseingang im Baugewerbe veröffentlicht, bei denen sich eine Trendumkehr durch die Investitionen in die Infrastruktur – insbesondere durch Projekte im Schienenbau abzeichnet. Das gilt allerdings nicht für den Wohnungsbau. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe ZDB, benennt in der ZDB-Presseinformation die Misere: „Im August haben wir wieder 30 Prozent weniger Baugenehmigungen bekommen als im Vorjahr. Insgesamt fehlen im Vorjahresvergleich bis August Genehmigungen für 69.000 Wohnungen. Es ist keine Zeit mehr für die bisherige Ankündigungspolitik. Die Menschen erwarten einen Wohnungsbau-Wumms.“ Seine Forderungen an die Politik: „Baugenehmigungen innerhalb von drei Monaten, eine niedrigere Grunderwerbssteuer, die versprochenen zinsvergünstigten Kreditsummen und ein geförderter EH 55-Standard sind das Minimum, um den Wohnungsbau in Deutschland wieder auf Kurs zu bringen“, so der ZDB-Hauptgeschäftsführer.

Von Normung ist nicht die Rede – aber von einem gesetzlich vorgegebenen Standard. Das Mindestmaß der Energieeffizienz eines Neubaus ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Seit diesem Jahr gilt ein Standard mit dem Wert EH 55. Das bedeutet, dass ein Neubau nur 55 Prozent an Primärenergie des im GEG gesetzlich festgelegten Referenzgebäudes verbrauchen darf. Mit dem EH 55-Standard ist die Regierung schon hinter das ursprüngliche Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, den EH 40-Standard bis 2025 gesetzlich zu verankern, fürs erste zurückgerudert. In der ARD sagte die Bundesbauministerin dazu: “Jetzt müssen alle drei staatlichen Ebenen verstehen: Wir müssen die Standards senken und die Kosten runternehmen.”

Mit der Forderung nach zinsvergünstigten Krediten spricht Pakleppa allerdings eine sehr konkrete Ebene an und steht damit nicht allein: denn spricht man mit Projektentwicklern, so krankt deren Neugeschäft vor allem an den massiv gestiegen Zinsen und Anforderungen, die die Banken an die Finanzierung von Bauprojekten stellen – sowohl von Wohn- als auch von Nichtwohngebäuden. Das macht eine weitere Dimension der Thematik auf: An welchen Stellschrauben können wir überhaupt drehen? Dazu machte Halstenberg in Weimar die Rechnung auf: „An den Finanzierungskosten kann man nichts machen, an den Kosten für Materialien und ähnliche Dinge auch nicht, wenn sie jetzt ein Produkt, günstiger machen wollen, dann müssen sie halt die Anforderungen senken.“

Der Blick über die Grenze

Beispielsweise die Niederlande zeigen, wie es auch anders geht: Dort ist das Bauen bezahlbarer geblieben als hierzulande, auch weil die Bauordnung reformiert wurde. Schon 2018 hatte das Institut der Deutschen Wirtschaft einen Vergleichsbericht veröffentlicht. In den Niederlanden stehen demnach die Ziele und weniger Vorgaben für die Zielerreichung im Vordergrund – die Vorschriften sind also technologieoffener gestaltet.

Allerdings haben die Niederlande keine vergleichbare föderale Struktur. Die aktuellen Koalitionsverhandlungen in Hessen zeigen exemplarisch, wo die Fallstricke liegen. Die FAZ berichtete am 4. Dezember über die Forderungen der hessischen Bauwirtschaft an die Politik, die hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen abzuschaffen. Diese umfasst 538 Seiten, während die Muster-Verwaltungsvorschrift des DIBt mit 352 Seiten auskommt. Das Problem kostentreibender Vorschriften setzt sich bis in die Kommunen fort: Städte und Gemeinden in Hessen schreiben laut Bauwirtschaft Tiefgaragenstellplätze in unnötigem Ausmaß vor. Die Herstellungskosten dafür seien mit rund 500.000 pro Platz aber immens und müssten oft durch höhere Wohnungspreise kompensiert werden.

Problemlöser „Gebäudetyp E“?

Die Bundesarchitektenkammer hat mit ihrer Initiative für einen „Gebäudetyp E“ einen neuen Lösungsansatz in die Diskussion gebracht. Je nach Lesart steht das E dabei für „einfach“ aber auch für „experimentell“. Es geht darum, dass Planende einen anderen Standard mit den Auftraggebern vereinbaren können, ohne dabei Gefahr zu laufen, wegen der Nicht-Einhaltung von Regelwerken später vor Gericht haftbar gemacht zu werden. Kritiker wenden ein, der Begriff des Gebäudetyps E bleibe diffus. Prof. Dr. Gerd Motzke forderte deshalb auf dem VBI-Bundeskongress, man solle einen „Gebäudetyp erfinden nach Art einer ‚Bauart‘ im öffentlichen rechtlichen Sinn“. Planen und Bauen nach Maßgabe des Gebäudetyps E beinhaltet die Entwicklung einer dafür maßgeblichen Struktur für das „Einfache Bauen“: Aus technischen Leitfäden muss ein rechtlich tragfähiges „Leitbild“ für den Gebäudetyp E entwickelt werden.“ Das aber will die BAK gerade nicht: Der „Gebäudetyp E ist ein Planungsansatz“, stellte BAK-Hauptgeschäftsführer Dr. Tillman Prinz in der Podiumsdiskussion in Weimar klar.

Die Bundespolitik unterstützt die Idee des Gebäudetyps E: Im September hatten Kanzler Olaf Scholz und Bundesbauministerin Klara Geywitz zum „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ geladen, wobei ein Maßnahmenpaket für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft beschlossen wurde. Darunter auch die Förderung des Gebäudetyps E,“ indem die Vertragspartner Spielräume für innovative Planung vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards“, wie es in dem Beschluss heißt. Die Länder beabsichtigten, Änderungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen zur Umsetzung vorzunehmen. Die Bundesregierung will eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E” bis Ende des Jahres vorlegen, „um dafür zu sorgen, dass für die Beteiligten vereinfachtes Bauen rechtssicher gelingen kann.“ Inzwischen ist beim Bundesjustizministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, mit der die Umsetzung einer Planung im Sinne des Gebäudetyps E rechtssicher vereinbart werden kann. Dazu müssen gesetzliche Veränderungen vorgenommen werden – aber letztlich wird es auf den Willen der Vertragspartner ankommen. „Wir haben das Recht so konstruiert, dass alle nur nach den Regeln bauen wollen. Allein aus Haftungsgründen haben wir nur Haftangstverträge“, bringt Michael Halstenberg das Dilemma auf den Punkt.

Der Wille ist da: Daniel Lambrecht, der Planer in der Podiumsrunde in Weimar bekannte: „Den Gebäudetyp E beobachte ich ziemlich euphorisch – und skeptisch zugleich.”

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Ein rustikaler Vorababend im ältesten Studentenclub Deutschlands, ein Blick auf globale Krisen und Trends, eine KI, die mühelos den mehrfachen Europameister im Brettspiel Go besiegt und die Erkenntnis, dass deutsche Planungsunternehmen mehr in Cybersicherheit investieren müssen, während eine Reduzierung von Standards am Bau sinnvoll sein kann, um das Bauen zu vereinfachen und damit zu beschleunigen.

In Weimar diskutierten wir unter dem Titel Megatrends der Planungswirtschaft mit namhaften Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, welche neuen Möglichkeiten die künstliche Intelligenz bietet und wie wir uns vor Cyberattacken schützen können. Dabei blickten wir auch nach Europa und diskutierten, wie EU und Green Deal die deutsche Planungsbranche verändern und welche Chancen darin für deutsche Ingenieurunternehmen liegen. Einig waren sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass die Herausforderungen von Energiewende, Verkehrswende und Wohnungsbau, nur mit innovativen Ideen von Ingenieurinnen und Ingenieuren lösbar sind.

Moderiert von MDR-Moderatorin Sina Reeder, eröffneten VBI-Präsident Jörg Thiele und der Landesvorsitzende des VBI-Thüringen, Karl-Heinz Bartl, den VBI-Bundeskongress. Ministerpräsident Bodo Ramelow grüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Videobotschaft und betonte die gesellschaftliche Bedeutung der Branche für eine nachhaltig gebaute Umwelt.

Sina Reeder
Jörg Thiele, Karl-Heinz Bartl
Jörg Thiele
Ministerpräsident Bodo Ramelow

Die deutsche Wirtschaft auf der Kippe?

In seinem Vortrag Die deutsche Wirtschaft auf der Kippe? warf Prof. Dr. Tobias Just, Professor für Immobilienwirtschaft an der Universität Regensburg, einen wissenschaftlichen Blick auf die Verschiebung langfristiger Trends. Dabei stellte er fest, dass gerade Städte immer im Wandel sind und dies ihr wesentliches Merkmal sei. Ob sich der Wandel positiv oder negativ auswirkt, hänge maßgeblich von den Faktoren Wachstum, Zinsen, Demografie und Bautätigkeit ab. Auch wenn der Ausblick für 2024 angespannt sei, warf er einen optimistischen Blick in die Zukunft.

Prof. Dr. Tobias Just

Cyberangriffe, ChatGPT, Datensouveränität – Digitale Revolution für Unternehmen

Publizist Sascha Lobo begeisterte mit seinem Vortrag über die Künstliche Intelligenz (KI). So sei KI schon heute nicht mehr aus unserem Alltag wegzudenken und wird sich zukünftig noch viel stärker in unser aller Leben bemerkbar machen. Sinnvoll eingesetzt, könne KI sogar Leben retten und bspw. die Bewegungsmuster von Menschen im Schwimmbecken erkennen, die kurz vor dem Ertrinken sind. Besonders unterhaltsam wurde es, als Lobo über AlphaGo sprach, einen KI-Algorithmus, der den amtierenden Europameister im Brettspiel Go besiegt hat. AlphaGo analysierte jede einzelne Spielsituation mit einer unglaublichen Geschwindigkeit und Präzision. Es nutzte seine Fähigkeit, Millionen von möglichen Zügen zu berechnen und die besten Optionen auszuwählen. Dabei berücksichtigte die KI nicht nur den aktuellen Zustand des Spielfeldes, sondern auch vergangene Partien und Strategien anderer Spieler. Dieser Sieg von AlphaGo markierte einen Meilenstein in der Entwicklung der künstlichen Intelligenz. Er zeigte, dass Maschinen in der Lage sind, menschliche Experten in komplexen strategischen Spielen zu übertreffen. Lobo schloss seinen Vortrag mit dem Hinweis, dass KI den Menschen nicht ersetzen wird. Vielmehr wird es ein Mensch sein, der mit KI arbeitet und den Menschen ersetzt, der dies nicht tut.

Sascha Lobo

Cybersecurity im Ingenieurunternehmen

In der anschließenden Paneldiskussion Cybersecurity im Ingenieurunternehmen mit Sascha Lobo, Bodo Meseke, Partner Ernst & Young, Forensic Technologies Cyber Response Services Leader, Thomas Kirmayr, Geschäftsführer Mittelstand-Digital Zentrum Bau, Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Simran Mann, Referentin Sicherheitspolitik, Bitkom e. V. und Peter Danil, Cyber-Sicherheit für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), BSI waren sich alle Teilnehmer einig, dass Deutschland zwar insgesamt gut aufgestellt sei in Sachen Cyber-Sicherheit, viele Unternehmen aber nach wie vor zu wenig täten. Bodo Meseke berichtete aus der Praxis, dass gerade KMU oft noch im Blindflug unterwegs und nicht erkennen würden, dass Daten ihr wichtigstes Gut sind.

Simran Mann verwies darauf, dass 20 Prozent des Digitalbudgets in IT-Sicherheit investiert werden sollten, aktuell sind es 14 Prozent. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hätte dabei wie ein Beschleuniger gewirkt und die Sensibilität für IT-Sicherheit erhöht.

Sascha Lobo betonte, dass der Ansatz “one-size-fits-all” gerade im Bereich der IT-Sicherheit nicht das gewünschte Ergebnis bringt. Wichtig sei immer eine individuelle Analyse von Experten und eine daraus abgeleitete Handlungsempfehlung zur Entwicklung einer eigenen Sicherheitsarchitektur.

Sascha Lobo, Peter Danil, Sina Reeder
Sina Reeder, Bodo Meseke, Thomas Kirmayr

International markets – opportunity for German engineering companies

Den Blick nach Europa warf das international besetzte Panel um EFCA-Präsidentin Inés Ferguson, Prof. Dr. Pedro Mateus das Neves, Gründer und CEO von Global Solutions sowie VBI-Mitglied Jeffrey Seeck, Vorsitzender des EFCA Future Trends Committee. Prof. Dr. das Neves betonte in seinem Statement, dass Ingenieurinnen und Ingenieure nicht nur technische Experten für komplexe Herausforderungen seien, sondern letztlich die Designer unserer gesellschaftlichen Zukunft. Inés Ferguson ergänzte, dass deutsche Planungsunternehmen mit Blick auf unternehmerische Chancen in Europa sehr optimistisch sein sollten, da es in allen Bereichen allerhand zu tun gäbe. Jeffrey Seeck berichtete von der Arbeit des EFCA Future Trends Committee und stellte den neuen Bericht Wie mache ich mein Unternehmen fit für die Zukunft? – Ein Handbuch für beratende Ingenieure in unsicheren Zeiten vor.

Inés Ferguson, Sina Reeder
Jeffrey Seeck

Status Quo und Forderungen zum Wiederaufbau der Ukraine

Der VBI engagiert sich seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine für den Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur. Im Zuge dessen war es eine besondere Freude, Prof. Dr. Oleksandr Nepomnyashchyy, den Präsidenten des Ukrainischen VBI-Partnerverbands ICEG, begrüßen zu dürfen. In seinem Vortrag bedankte sich Prof. Dr. Nepomnyashchyy für die Bereitschaft deutscher Planungsunternehmen zum Engagement in der Ukraine und zeigte Beispiele von bereits wiederaufgebauter Infrastruktur in zurückeroberten Gebieten. Wenn auch Sie sich mit Ihrem Unternehmen am Wiederaufbau der Ukraine beteiligen möchten, finden Sie hier ein FAQ zur Teilnahme von deutschen Ingenieurunternehmen an Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber in der Ukraine.

Hochbau in der Krise – Baustandards absenken, um mehr zu bauen?

Im letzten Panel diskutierten Dr. Tillman Prinz, Bundesgeschäftsführer der Bundesarchitektenkammer, Prof. Dr. Gerd Motzke, ehem. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, Michael Halstenberg, Rechtsanwalt, Ministerialdirektor a. D. und Daniel Lambrecht, VBI-Bundesvorstand darüber, wie der Hochbau aus der Krise kommen kann. Prof. Dr. Motzke stellte fest: “Wir bauen immer die Mercedes S-Klasse aus reiner Panik vor der Haftung.” und Michael Halstenberg ergänzte: “Wir lassen die Leute gesetzlich experimentieren, weil wir eine Norm, also eine Empfehlung, zum absoluten Maßstab gemacht haben.” Dr. Tillman Prinz zeigte sich optimistisch, dass die Initiative zum Gebäudetyp E, vielleicht sogar noch in diesem Jahr erste Erfolge zeige.

Den Schlusspunkt setzen VBI-Präsident Jörg Thiele, der Landesvorsitzende des VBI-Thüringen, Karl-Heinz Bartl und VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer.

Maximilian Grauvogl
Michael Halstenberg
Prof. Dr. Gerd Motzke
Michael Halstenberg, Dr. Tillman Prinz

Wir freuen uns auf Sie und den VBI-Bundeskongress 2024 in Mainz.

Bundeskongress 2023

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Am 20. Oktober hat der Deutsche Bundestag das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz GBeschlG final beschlossen. Das im Gesetz verankerte Instrument der planfeststellungsbefreiten Ersatzneubauten von Brücken mit Kapazitätserweiterung an Bundesfernstraßen könne dazu beitragen, das vom Verkehrsministerium gesteckte Ziel zu erreichen, bis 2030 4.000 Autobahnbrücken zu modernisieren, stellt der Verein ProMobilität in Aussicht. Die zeitweilig aus dem Gesetzesentwurf entfernte Anlage mit 138 Autobahn-Ausbauvorhaben, für die ein „überragendes öffentliches Interesse“ festgeschrieben wird, ist wieder aufgenommen. Allerdings moniert der BDI, dass die Bundeswasserstraßen in dieser Priorisierung unberücksichtigt geblieben sind. Das „überragende öffentliche Interesse“ wurde neben den Brücken und Bundesautobahnen nur den Bundesschienenwegen zuerkannt.

Neu im GBeschlG ist unter anderem auch, dass künftig bei kleinen und mittleren Maßnahmen zur Elektrifizierung von Schienenstrecken sowie zur Steigerung der Netzresilienz (z.B. Gleise und Weichen) auf Nutzen-Kosten-Bewertungen verzichtet wird, entsprechend den Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene.

Nun muss sich das GBeschlG in der Praxis bewähren. Hier ist entscheidend, ob die Verwaltung personell in der Lage sein wird, kurzfristig Genehmigungen zu erteilen, zumal im Gesetz selbst keine verbindlichen Fristen festgelegt sind. Eine Stichtagsregelung im Verwaltungsverfahrensgesetz über den Schienenbereich hinaus wäre hierbei hilfreich. Um den Genehmigungsstau aufzulösen, müssen die Planungskapazitäten der öffentlichen Hand deutlich aufgestockt werden.

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Der Begriff „Smart City“ verspricht viel: Eine Stadt, die effizienter ist, die Lebensqualität der Bewohner steigert und mit Energie und Ressourcen nachhaltiger umgeht. Doch die Herausforderungen, das Ziel auch in die Praxis umzusetzen, sind hoch. Die urbanen Infrastrukturen für Verkehr, Digitales, Energie und Stoffströme müssen sinnvoll vernetzt und Prozesse zur Steuerung und Datenerhebung etabliert werden. Dafür sind nicht nur neue Technologien, sondern vor allem Kompetenz und Know-how erforderlich. Für diese innovative Leistung stehen die Ingenieurinnen und Ingenieure in den Planungsunternehmen. Sie spielen bei der Transformation unserer Städte eine zentrale Rolle.

Auf einem VBI-Workshop am 23. November diskutieren die Fachleute aus der Praxis online mit Experten, die das Thema aus unterschiedlicher Sicht beleuchten: Lars Kuhn, Kuhn + Partner Ingenieure und Conrad Richardson, GFA Consulting Group, berichten aus der Planungspraxis; Christian Goebel, Signify, zeigt Möglichkeiten für die Beleuchtung im öffentlichen Raum und Thomas Jacob aus der Senatskanzlei Hamburg wird über den Weg seiner Stadt zur Smart City berichten.

Die Teilnahme ist für alle Interessierten kostenfrei. Hier geht es zur Anmeldung.

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Das Vortragsprogramm lieferte wie schon in den letzten Jahren zahlreiche Beispiele für die praktische Umsetzung nachhaltiger Konstruktionen, sei es durch die Verwendung umweltfreundlicherer Baustoffe oder die Anwendung innovativer Technologien und Methoden. Dabei wurde auch die Kontroverse nicht gescheut und deutlich gemacht, dass es nicht nur eine Antwort auf die Fragen gibt, die sich mit der notwendigen Bauwende an die Branche und nicht zuletzt auch an die Tragwerksplanung stellen. Peter Warnecke, VBI-Vizepräsident, mahnte schon in der Begrüßung, dass die Tragwerksplanung mit der Grauen Energie des Rohbaus ein Drittel der CO2-Gesamtemissionen im Gebäudebereich verantwortet.

Die Offenheit und das breite Spektrum schafften Raum für Diskussion. Ob ein Künstler und – wie er es selbst definierte – “gefühlter Statiker” wie der Pionier Martin Rauch seine bahnbrechenden Erfolge im Lehmbau zugänglich machte oder der Betonexperte Bernd Hillemeier den Geopolymerbeton als Weg aus der Rohstoffkrise vorstellte, das fachkundige Publikum nutzte die Gelegenheit, Standpunkte darzulegen, vor allem aber die vorgetragenen Lösungsansätze kritisch unter die Lupe zu nehmen.

Deutlich wurde vor allem eins: Wo nachhaltiger konstruiert werden soll, geht es nicht allein um den Einsatz diesen oder jenen Materials, sondern vielmehr darum, Materialien bewusst nach ihren Möglichkeiten zu verwenden und deren Wiederverwendung und Wiederverwendbarkeit in den Vordergrund zu stellen. “Wir müssen zu einer Zero-Waste-Baustelle kommen und den Ressourcenverbrauch radikal minimieren”, lautete das Credo. Ulrike Elbers konnte in ihrem Vortrag eindrucksvoll zeigen, welche enormen Mengen an natürlichen Ressourcen das Bauen weltweit verschlingt und wie notwendig die Entwicklung ressourcenschonenden Bauens ist – eine Forderung, die der Österreicher Martin Rauch mit seinen Ausnahmeprojekten bereits nahezu erfüllt, wenn er den Aushub zu 75 bis 100 % in das Gebäude verbaut.

Über Möglichkeiten und Fallstricke in der Kombination von Materialien – natürlichen wie industriell erzeugten – boten die Vorträge von Tobias Huber zu Lehm-Holzbauten und Dominic Steinhäuser zum Kleben im Holzbau aktuelle Einblicke. Am Beispiel des Leuchtturmprojekts “Roots” in Hamburg zeigte Oliver Fried Herausforderungen und Lösungen des derzeit höchsten Hochhausprojekts in Hybridholzbauweise aus Sicht des Holzbauers auf.

Breite Einigkeit herrschte in der Forderung, die Wiederverwendung, Sanierung und Umnutzung im Bestand konsequent vor den Neubau zu stellen. Dass es auch hier große Herausforderungen gibt, insbesondere wenn es sich um denkmalgeschützte Bauten handelt, zeigte Carolin Strotmann mit dem ambitionierten Umbau der Getreidesilos der “Plange Mühle” im Düsseldorfer Hafen.

Das Programm wurde in diesem Jahr mit einer offenen Diskussion über die Frage abgeschlossen, was die “optimale Deckenkonstruktion” sein sollte, denn hier werden mit die höchsten CO2-Verbräuche im Hochbau verursacht. Trotz der wissenschaftlichen Untersuchungen an den Instituten, die Volker Schmid, TU Berlin, und Christian Hartz, TU Dortmund, ins Feld führten; die Frage bleibt ein Diskussionsthema. Die Botschaft aber war klar: “Gehen wir morgen in die Projekte und denken wir darüber nach, wie wir die Konstruktion besser und nachhaltiger machen können”, appellierte Karen Eisenloffel in ihrem Resümee an alle Beteiligten und erntete viel Applaus.

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Die FIDIC-Konferenz vom 10.-12. September in Singapur hat eine neue Ära eingeleitet: Die erste Frau an der Spitze des Welt-Ingenieurverbands FIDIC ist die neue Präsidentin Catherine Karakatsanis aus Kanada. Der VBI konnte mit Präsident Jörg Thiele, Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer und Landesschef Jörgen Kopper (Saarland) gleich dreifach gratulieren.

Auf der FIDIC-Mitgliederversammlung GAM sind die europäischen Länder enger zusammengerückt: Es wurde ein starker Zusammenhalt der Europäer für die Stärkung von EFCA innerhalb von FIDIC demonstriert. Der VBI wird im November den europäischen Dachverband EFCA und dessen Präsidentin Ines Ferguson beim VBI-Bundeskongress in Weimar begrüßen.

Viel Anklang fand in Singapur auch die VBI-Kampagne “Die Ausdenker”, die Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer vorstellen durfte. Die Ausdenker trafen neben der Kampagne des dänischen Verbands auf Begeisterung bei den internationalen Vertretern der Ingenieurverbände. Der VBI wird die wirkungsstarke Kampagne zusammen mit Mitgliedsunternehmen und VBI-Landesverbänden auch im nächsten Jahr weiterführen.

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Die aktuelle Gehaltsumfrage unter Ingenieurinnen und Ingenieuren in Deutschland lässt aufhorchen: Die Ingenieurgehälter steigen aufgrund des eklatanten Fachkräftemangels erneut an und wieder sind es die Planungsunternehmen, die ihren Mitarbeitenden nur Gehälter anbieten können, die weit unter den Verdienstmöglichkeiten in den konkurrierenden Branchen liegen.

Einzig Fach- und Projektingenieure im Baugewerbe verdienen im Median etwas weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen in Ingenieur- und Planungsbüros. Die Umfrage, die der Verein Deutscher Ingenieure VDI regelmäßig durchführt, liefert verlässliche Daten aus der Praxis. Die neueste Umfrage mit über 5.600 Beteiligten bestätigt einen Trend, der schon lange zu beobachten ist und von der aktuellen VBI-Branchenanalyse 2023 untermauert wird: Trotz hoher Nachfrage nach Ingenieurleistungen in der Bauplanung und -überwachung stagnieren die Honorarumsätze der Planungsbüros. Das ist umso unerklärlicher als Ingenieurleistungen für die Bewältigung des Sanierungsstaus in der Infrastruktur, der ambitionierten Ziele der Bunderegierung im Wohnungsbau und für die Umsetzung der Energiewende in hohem Maße benötigt werden. Planungsleistungen sind die Voraussetzung, um Investitionen aus privater wie öffentlicher Hand in konkrete Projekte umsetzen zu können. 

Dabei wächst der Mangel an Fachkräften im Ingenieurwesen weiter, wie der aktuelle Ingenieurmonitor des Instituts der Deutschen Wirtschaft und VDI aus dem ersten Quartal 2023 zeigt. 456 offene Stellen kommen auf 100 Arbeitssuchende in Ingenieur- und Informatikberufen. Die größten Engpässe bestehen bei den Ingenieurberufen Energie- und Elektrotechnik, gefolgt von den Bereichen Bau, Vermessung, Gebäudetechnik, Architektur.

Ingenieur- und Planungsbüros melden derzeit 11.324 unbesetzte Stellen an die Bundesagentur für Arbeit. Wie die VDI-Gehaltsumfrage erneut dokumentiert, stehen sie dabei an letzter Stelle in der harten Konkurrenz mit Arbeitgebern wie der öffentlichen Hand, Energieversorgern oder der Industrie. Deshalb appelliert der VBI an die Politik, die Honorare für Planungsleistungen endlich den Marktgegebenheiten anzupassen und Ingenieurleistungen angemessen zu entlohnen. Der VBI erneuert seine Forderung nach einem signifikanten Sofortzuschlag, bis die Novellierung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in Kraft tritt. 

Mit der Novellierung muss die Honorarordnung erheblich angehoben werden, um die Branche weiter wettbewerbsfähig zu halten. Hierzu hat der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung AHO unter Mitwirkung des VBI konkrete Vorschläge an den Gesetzgeber gemacht. Vor dem Hintergrund einer sich weiter eintrübenden Konjunktur muss jetzt gehandelt werden, fordert VBI-Präsident Jörg Thiele: 

„Pauschale Vergütungen von Planungsleistungen, die überwiegend noch deutlich unter den Sätzen der HOAI liegen, werden weder der Marktsituation noch der Komplexität von Planungsaufgaben gerecht. Eine angemessene Honorierung für qualitätsvolle Planungsleistungen ist notwendig, um Mitarbeitende in Planungsbüros marktgerecht zu entlohnen und ist damit ein entscheidender Faktor für die Fachkräftesicherung in den Planungsunternehmen.“

Zusammenfassung der VDI-Umfrage mit Link zum Ingenieurmonitor 2023/I

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Für zahlreiche Planungsleistungen gibt es in den Regelungen der HOAI keine Honorarempfehlungen. Diese Leistungen werden oftmals nach Aufwand auf Grundlage von Stundensätzen vergütet. Einige Bundesländer geben für die Höhe dieser Stundensätze Empfehlungen. Der VBI hat die aktuellen Empfehlungen aus den Ländern, soweit vorhanden, zusammengetragen und in einer übersichtlichen Tabelle zur Verfügung gestellt.

Neben dieser Übersicht steht als einfach handhabbares Werkzeug zur Ermittlung der erforderlichen Stundensätze auch der Stundensatzrechner des AHO zur Verfügung www.aho.de. Das praktische Tool basiert auf den Ergebnissen der jährlichen Umfrage zur „Wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten“, die der AHO gemeinsam mit dem VBI und der Bundesingenieurkammer erhebt. Die Durchführung und Auswertung der Umfrageergebnisse erfolgt durch das Institut für Freie Berufe IFB.

Stundensätze in den Ländern

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Die verkehrspolitischen Sprecher der Fraktionen Grüne/Bündnis90, Stefan Gelbhaar, und CDU/CSU, Thomas Bareiß, haben sich am 5. Juli in der “Berliner Freiheit” den Fragen und Hinweisen der VBI-Mitglieder gestellt. Außerdem begrüßte VBI-Präsident Jörg Thiele den Berichterstatter für Bahn und ÖPNV im Bundesverkehrsausschuss Michael Donth MdB (CDU) unter den Gästen. Die Mitglieder des VBI-Verkehrsausschusses, des Vorstands und zahlreiche weitere VBI-Mitglieder waren gekommen, um mit den Abgeordneten zu diskutieren und ihre Forderungen an die politischen Entscheider zu richten. Zum Auftakt nutzten Gelbhaar und Bareiß die Gelegenheit, ihre Sicht auf die Verkehrspolitik und den Weg zur Mobilitätswende deutlich zu machen. Anschließend konfrontierten die Ingenieure ihre parlamentarischen Gäste mit der Realität aus Genehmigungsverfahren, Vergabe und Projekten und machten vor allem eines deutlich: Die Politik ist gut beraten, den Ingenieuren zuzuhören. Vieles von dem, was sich die Politiker im Infrastrukturausbau vornehmen, ließe sich weitaus schneller und effizienter realisieren, wenn die Erfahrungen aus der Praxis gehört und die Rahmenbedingungen entsprechend verbessert würden. Dazu ist es notwendig zusammenzuarbeiten und die Schwachstellen gemeinsam zu beheben.

Stefan Gelbhaar hob hervor, dass der VBI solches Zusammenwirken, z.B. in der Erarbeitungen gemeinsamer Leitlinien mit der DEGES, bereits umsetze. Der Vorsitzende des VBI-Verkehrsausschusses Jochen Ludewig machte in seinem Appell allerdings deutlich, dass die erfolgreiche Zusammenarbeit von Verbänden und Politik in der Reformkommission zum Bau von Großprojekten bis heute nicht dazu geführt habe, dass die darin festgeschriebenen Empfehlungen umgesetzt worden seien. Der Bericht der Reformkommission, in der der VBI maßgeblich mitgewirkt hat, liegt seit Ende Juni 2015 vor. Erarbeitet wurden auch ausdrückliche Empfehlungen für die Planungsbeschleunigung. Deshalb bekräftigten die Ingenieure ihre Forderung, für die Erreichung der gemeinsamen Ziele die parteipolitische Zuschiebung von Verantwortung für Versäumnisse der Vergangenheit zu überwinden und die Kräfte zu bündeln.

Der Parlamentarische Abend bot die Gelegenheit, das Zuhören in die Tat umzusetzen und die anwesenden Bundestagsabgeordneten nutzten diese Chance ausgiebig. Doch auch nachdem sich die Politiker verabschiedet hatten, war die Diskussion noch lange nicht beendet. Der Austausch der VBI-Mitglieder und die lebhafte Diskussion über die Infrastrukturpolitik der Bundesregierung hielt die Teilnehmer bis zum späten Abend in der “Berliner Freiheit”.

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Gegenantrag von fünf Bundesländern unterstützt

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, der eine Änderung der Vergabeverordnung zur Folge hat. Die Streichung des Paragraf 3 Abs. 7 Satz 2 VgV wird dazu führen, dass künftig nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben europaweit ausgeschrieben werden müssen. Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber werden aufgrund fehlender Kapazitäten vielfach überfordert sein.

Mit dem Gesetzgebungsverfahren reagiert die Bundesregierung auf das seit Jahren laufende Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen der Auftragswertermittlung bei der Vergabe von Planungsleistungen. Anders als beim Verfahren der Kommission wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI wollte die Bundesregierung hier keine Entscheidung des EuGH erzwingen.

Der VBI und weitere Interessenvertreter der Ingenieurinnen, Ingenieure, Architektinnen und Architekten hatten im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens in zahlreichen Gesprächen mit der Politik und den Vertretern der Ministerien auf die Notwendigkeit der besonderen Auftragswertermittlung bei der Vergabe von Planungsleistungen hingewiesen. Da das Gesetz zustimmungspflichtig durch den Bundesrat ist, wurden auch die Bundesländer eingebunden. In dieser Woche haben sich auch zahlreiche VBI-Landesverbände direkt an ihre zuständigen Landesregierungen gewandt. Durch den breiten Protest von VBI, Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer konnte eine Initiative insbesondere der Länder Bayern und Sachsen angestoßen werden, das Gesetz noch im Bundesrat zu verändern. Die Initiative wurde bei der Abstimmung von fünf Bundesländern unterstützt.

VBI-Präsident Jörg Thiele dankte den Mitgliedern, die die Initiative unterstützt haben: “Mit der Entscheidung werden künftig fast alle Planungsleistungen europaweit auszuschreiben sein. Ich danke allen, die mit uns in den vergangenen Monaten gemeinsam so intensiv gegen diese Streichung gekämpft haben, allen voran den VBI-Landesvorsitzenden. Wir wissen, dass diese Änderung insbesondere für die kleinen Ingenieurbüros eine weitere Herausforderung sein wird.”

Gegenantrag des Landes Bayern herunterladen

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Was bewegt Studierende aus dem Bauingenieurwesen?

Vom 31. Mai bis zum 04. Juni 2023 hat der VBI die 100. Bauingenieur-Fachschaften-Konferenz (BauFaK) in Oberwesel als Hauptsponsor unterstützt und inhaltlich begleitet. Vor Ort haben sich mehr als 180 Mitglieder der Fachschaften des Bauingenieurwesens aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit hochschul- sowie allgemeinpolitischen und studienrelevanten Themenbereichen beschäftigt.

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion und in Form von dreizehn World-Café-Tischen wurden insbesondere die Handlungsfelder Nachhaltigkeit im Studium, Attraktivität des Berufsbilds sowie Möglichkeiten für eine stärkere fachdisziplinübergreifende Lehre von Ingenieurinnen und Architekten intensiv diskutiert. Dabei haben Prof. Dr. Steffen Warmbold und Maximilian Dietz aus der VBI-Bundesgeschäftsstelle zwei World-Café-Tische moderiert und gemeinsam mit den Studierenden über Lösungsmöglichkeiten nachgedacht und entwickelt. Außerdem wurden mehrere Exkursionen zu interessanten Bauwerken und Baustellen durchgeführt.

Die BauFaK ist die deutschsprachige Fachtagung der Studierenden des Bauingenieurwesens. Zum Teilnehmerkreis gehören originär Mitglieder der aktiven Fachschaften des Bauingenieurwesens, ehemalige sowie ausgewählte Gäste. Die BauFaK findet zweimal im Jahr statt und tagt diesen Herbst vom 27. Oktober bis zum 31. Oktober 2023 in Aachen.

Weitere Informationen zur BauFaK finden Sie hier: https://www.baufak.de/

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Die Stadtbahnbrücke Stuttgart und die Brücke „Miniatur Wunderland“ der Hamburger Speicherstadt erhalten den Deutschen Brückenbaupreis 2023. Auf der feierlichen Preisverleihung am 30. Mai 2023 in Dresden überreichte Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, die Auszeichnungen an die Preisträger. Beide Bauwerke zeichnen sich durch zukunftsweisende Innovationen im Ingenieurbau aus (zur Dokumentation).

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Neuartige Carbonhänger setzen Maßstäbe

Die Stadtbahnbrücke Stuttgart setzt mit dem erstmaligen Einsatz neuartiger Carbonhänger bei Stabbogenbrücken in Deutschland völlig neue Maßstäbe und erhält dafür den Deutschen Brückenbaupreis 2023 in der Kategorie Straßen- und Eisenbahnbrücken. Die Jury betont, dass durch den Einsatz dieser Carbonhänger Netzwerkbogenbrücken einen wahren Entwicklungsschub erhalten. Ausgezeichnet wurde auch die akribische Planung und begleitende Forschung, die die herausragende Ingenieurleistung ermöglichten. Das Bauwerk leistet nach Ansicht der Jury einen wertvollen Beitrag zum ressourcenschonenden Bauen.

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Kleinste „Eisenbahnbrücke“ der Welt

Eine Erweiterung der Modelleisenbahnanlage „Miniatur Wunderland“ in der Hamburger Speicherstadt erforderte die Verbindung zweier denkmalgeschützter Gebäude für die Ausstellungsbesucher. Die Jury würdigt die kleinste „Eisenbahnbrücke“ der Welt für ihre Ingenieurbaukunst als „minimalistischer Entwurf für anspruchsvolle Bedingungen“. Zugleich wurde die Möglichkeit der vollständigen Rückbaubarkeit mitbedacht. Die Hamburger Touristenattraktion erhält den Deutschen Brückenbaupreis 2023 in der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken.

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Erstmaliger Sonderpreis für Nachhaltigkeit

Der erstmalig vergebene Sonderpreis für eine herausragende Lösung oder Entwicklung auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen geht an die Brücke Stokkumer Straße. Die Pilotbrücke, mit der ein Wirtschaftsweg über die A3 geführt wird, ist richtungsweisend bei Baugeschwindigkeit, Ressourcenschonung und CO2-Einsparung. So wurde als Baumaterial lokal anstehender Erdstoff verwendet. Das Pilotprojekt ist laut Jury „ein höchst beachtenswerter Schritt auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen“.

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Dipl.-Ing. Andreas Keil und sein Kollege Dipl.-Ing. Lorenz Haspel (schlaich bergermann partner sbp), Dr.-Ing. Christian Böttcher (panta ingenieure gmbh), und Dipl.-Ing. Thorsten Balder mit Dipl.-Ing. Dominik Radtke in Stellvertretung von Jörg Kranz (Heitkamp Brückenbau GmbH), nahmen stellvertretend für ihre Teams die Preise entgegen.

Gefeiert wurden die Gewinner von den etwa 1.200 Gästen der Preisverleihung aus Fachwelt, Politik und Wirtschaft. Gastgeber waren die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI, die seit 2006 alle zwei Jahre gemeinsam den Deutschen Brückenbaupreis für herausragende Bauingenieurleistungen vergeben. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist erneut Förderer und Schirmherr des Deutschen Brückenbaupreises.

Der Jury gehören an:

  • MR Prof. Dr.-Ing. Gero Marzahn, BMDV, Leiter des Referat StB 24 Ingenieurbauwerke, (Juryvorsitzender)
  • Prof. Dr.-Ing. Annette Bögle, HCU HafenCity Universität Hamburg
  • Eberhard Pelke, ehem. Dezernat Ingenieurbauwerke, Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement
  • Ralf Schubart, Ingenieurbüro Meyer + Schubart
  • Anja Vehlow, DB Netz AG
  • Dr.-Ing. Gerhard Zehetmaier, WTM Engineers GmbH

Nominierungen der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken

  • Brücke „Miniatur Wunderland“, Hamburg (Hamburg)
  • Carl-Alexander-Brücke, Dorndorf (Thüringen)
  • Mühlensteg, Besigheim (Baden-Württemberg)

Nominierungen der Kategorie Straßen- und Eisenbahnbrücken

  • Fuldatalbrücke, Bergshausen (Hessen)
  • Pilotbrücke Stokkumer Straße, Emmerich (Nordrhein-Westfalen)
  • Stadtbahnbrücke, Stuttgart (Baden-Württemberg)

Weitere Informationen und Fotos von der Preisverleihung, Bilder der ausgezeichneten Bauwerke sowie filmische Kurzporträts aller nominierten Brücken und die Dokumentation zum Wettbewerb finden Sie hier und auf www.brueckenbaupreis.de

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Unter dem Motto „Bahn baut Zukunft – Gemeinsam Planen und Bauen in einer neuen Dimension“ fand am 23. und 24. Mai 2023 das 1. Forum der Zukunftsinitiative Bahnbau in Berlin statt.

Mit je einem Impulsreferat eröffneten Ingrid Felipe, Vorständin Infrastrukturplanung und -projekte DB Netz AG und Alexander Falkenhahn, Vizepräsident des BVMB und Vorstand der KAF Falkenhahn Bau AG, die Veranstaltung. Partnerschaftliches Miteinander, Transparenz und vor allem Mut, so Frau Felipe, seien nötig, um die anstehenden Aufgaben miteinander zu bewältigen.

Auch im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion zu den Chancen und Herausforderungen auf dem Weg zu einem verlässlichen Hochleistungsnetz wies Dr. Wolfgang Weinhold, DB Netz AG, darauf hin, dass es kein „weiter so“ in der Infrastruktur geben könne. Um die Verkehrswende zu schaffen, müsse man gemeinsam neue Wege gehen.

Für den VBI hat Jochen Ludewig, Vorsitzender des VBI-Verkehrsausschusses, auf dem Podium mitdiskutiert und wies in seinem Statement auf die klaren Vorteile der Sanierung eines ganzen Abschnitts hin, aber auch auf die damit einhergehenden Herausforderungen. „Die Vermeidung zeitaufwendiger Freigaben des Baufeldes und des Fahrweges – bautechnisch gesehen sind dies bei herkömmlichen Projekten „Verlustzeiten“ bieten die große Chance, durchgängig Korridore zu ertüchtigen und leistungsfähig auszubauen.“

Anschließend wurde in 8 Themenräumen intensiv gearbeitet und diskutiert. Dabei reichten die Themen von der Kultur der Zusammenarbeit über Automatische Planprüfung und Ausschreibungskonzepte bis hin zu BIM. Gudrun Karpa, Stellvertretende Leiterin im AK Bahn des VBI, vertrat die Planungsbranche beim Themenfeld Zukunft Bahnbauberufe.

Der zweite Veranstaltungstag begann damit, dass alle Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse vorgestellt und berichtet haben. Auch hier hat sich gezeigt, dass das Format des kritisch – konstruktiven Austausches mit interdisziplinären Tandems zu konkreten Bauthemen sich bewährt hat. Jetzt gilt es, die besten Ideen zu greifen und umzusetzen!

Abschließend wurden in einer zweiten Podiumsdiskussion die Erfahrungen mit den neuen Partnerschaftsmodellen diskutiert. „Wir kommen aus einer bleiernen Zeit, aber nun sind die Türen offen, durch die wir gemeinsam hindurchgehen!“, so die Sicht von Prof. Dr. Matthias Sundermeier und seinen Erfahrungen aus dem Projekt Neues Werk Cottbus.

„Gute Zusammenarbeit zwischen Planer, Auftraggeber und Bauindustrie? Kannst du dir nicht vorstellen? Ich schon!“ – mit dieser Anlehnung an die VBI-Imagekampagne schloss Hans-Jörg Niemeck, Vorstand VBI-Verkehrsausschuss, die Runde ab.

Die neue Dimension des gemeinsamen Planen und Bauens hat in diesen beiden Tagen schon gute Konturen angenommen. Alle Beteiligten freuen sich auf den weiteren Austausch.

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Im Auftrag von AHO, BIngK und VBI erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) wieder Daten zur wirtschaftlichen Lage der Planungsbüros in Deutschland. Die Teilnahme ist online bis zum 16. Juli 2023 möglich. Ein PDF zur schriftlichen Teilnahme kann zur Verfügung gestellt werden. Die Befragung nimmt ca.10-15 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch. Mit der Befragung werden die IST-Ergebnisse im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2022 ermittelt und eine Konjunkturprognose erstellt.

Zur Umfrage

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Das neueste EFCA-Branchenbarometer zeigt, dass die Unternehmen der Beratungs- und Ingenieurbranche in Europa in den letzten sechs Monaten eine außerordentlich gute Beschäftigungslage hatten. Der Auftragsbestand ist mittlerweile jedoch spürbar zurückgegangen, liegt aber immer noch über dem Normalniveau.

Henrik Garver, CEO der Danish Association of Consulting Engineers und Vorsitzender des EFCA Economic Environment Committee, zum aktuellen Report: „Der EFCA-Marktindex, der die Gesamtentwicklung der europäischen Märkte abbildet, weist seit zwei Jahren einen langsam aber stetig fallenden Trend auf.  Der Index sinkt allerdings von seinem Höchststand im Jahr 2021 ab, so dass man dies als Normalisierung bezeichnen könnte, sofern der Abwärtstrend nicht anhält“, sagt Garver.

Der EFCA-Beschäftigungsindex bleibt stark und die Aussichten für die kommenden sechs Monate sind stabil. Der Auftragsbestand wurde in den letzten 6-12 Monaten reduziert, liegt aber immer noch auf einem überdurchschnittlich hohen Niveau. Die Rentabilität ist von 7,1 % im Jahr 2020 auf 5,7 % im Jahr 2021 gesunken. Das durchschnittliche Niveau seit 2013 liegt bei 6,1 %, was bedeutet, dass 2021 ein leicht unterdurchschnittliches Jahr für die Branche war. Die Prognose für 2022 lautet, dass sich die Profitabilität im Vergleich zu 2021 verbessert hat und 2023 auf diesem Niveau bleiben wird.

Henrik Garver fügt hinzu: „Die größten Herausforderungen für die Beratungs- und Ingenieurbranche in Europa sind der Personalmangel, niedrige Honorare und Gehaltssteigerungen. Geopolitik, Energiewende, steigende Inflation und Zinssätze sind weitere Faktoren, die zu Unsicherheiten – und zu Chancen – für die Entwicklung der Märkte beitragen. EFCA setzt sich nachdrücklich für einheitliche Strategien und Initiativen der EU und der Mitgliedstaaten ein und unterstützt die Diversifizierung von Energiequellen und Infrastrukturinvestitionen, um Engpässe bei der Energieversorgung zu beheben und erneuerbare Energien zu fördern. Die Ingenieurberatungsbranche spielt eine wichtige Rolle bei der Erreichung der ehrgeizigen Klimaschutzziele Europas.“

EFCA Spring Report 2023

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Am 10. Mai hat der VBI wieder seinen jährlichen Hauptstadtkongress aus der Berliner Freiheit im Herzen Berlins gesendet. VBI-Präsident Jörg Thiele begrüßte gemeinsam mit VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer Experten aus Politik, Wirtschaft und Verbänden als Gesprächspartner. Diesmal widmete sich der Kongress dem Thema Finanzierung von Bauvorhaben und der drängenden Frage, was in Zukunft überhaupt noch finanziert und gebaut wird.

Video-Rückblick: VBI-Hauptstadtkongress 2023

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Implusstatement von Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger: Erwartungen der Bundesregierung an die Planungswirtschaft

In seinem Impulsstatement formulierte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger die Erwartungen des BMWSB an die Planungsbranche. Das Know-how der planenden und beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure sei besonders gefragt, um mit innovativen Ideen die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen und den CO2-Ausstoß möglichst schnell zu reduzieren.

Impulsstatement Dr. Rolf Bösinger

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Finanzierungskriterien beim Bauen – Was wird 2030 noch gebaut?

Zur Podiumsrunde unter der Fragestellung „Finanzierungskriterien beim Bauen – Was wird 2030 noch gebaut?“ begrüßte VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer Daniel Föst MdB (Bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion), Thomas Buschmann (Sprecher der Regionalen Geschäftsleitung Nordwest der Deutschen Bank Düsseldorf, Vorstandsvorsitzender des Bankenverbands NRW), Maria Hill (Leiterin Nachhaltigkeit und Unternehmenskommunikation bei ECE, Vorsitzende ZIA-Ausschuss Energie- und Gebäudetechnik), Markus Kelzenberg (Leiter Zertifizierung der DGNB) und Christina Zimmermann (Mitglied im VBI-Bundesvorstand).

Daniel Föst MdB versprach, dass die europaweite Ausschreibungspflicht für Planungsaufträge noch keine beschlossene Sache ist und Christina Zimmermann betonte, dass Planungsbüros sichere Rahmenbedingungen benötigen, um den an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden.

Finanzierungskriterien beim Bauen – Was wird 2030 noch gebaut?

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Duales Studium im Ingenieurbüro – Wie kann das gelingen?

Im letzten Panel erläuterte Professor Helmut Schmeitzner von der HWR Berlin den Wert eines Dualen Studiums. Der Duale Student Leon Homann erklärte, dass sich Fleiß immer lohne und die duale Ausbildung eine gute Voraussetzung ist, um als Absolventin oder Absolvent einen guten Berufseinstieg hinzubekommen.

Duales Studium im Ingenieurbüro – Wie kann das gelingen?

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Das war der VBI-Hauptstadtkongress 2023

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Angesichts der immensen Zerstörungen reichen die ukrainischen Ingenieurkapazitäten allein für den Wiederaufbau nicht aus, so wird den europäischen Ingenieurunternehmen eine zentrale Rolle zukommen. Die 1.600 im VBI engagierten Unternehmen verfügen über umfassende Kenntnisse in der Rekonstruktion unterschiedlichster Infrastrukturen. Ihre Arbeit in der Ukraine kann auch den Beitritt zur Europäischen Union erleichtern, indem sie beim Transfer bewährter Verfahren helfen und die Umsetzung europäischer Standards unterstützen. Über die Bedarfe steht der VBI mit dem ukrainischen Partnerverband ICEG in kontinuierlichem Austausch.

Damit der Wiederaufbau in der Ukraine gelingt, brauchen europäische Ingenieurunternehmen einheitliche rechtliche und politische Rahmenbedingungen. Darüber hinaus ist es angesichts des Ausmaßes der Zerstörung im Land und der Bedürfnisse der ukrainischen Bevölkerung wichtig, einerseits den Wiederaufbauprozess zu beschleunigen und andererseits transparente Beschaffungsverfahren zu gewährleisten.

Der VBI hat nun die Bundesregierung in einem Schreiben an die zuständigen Minister aufgefordert, sich auf internationaler Ebene für einheitliche Rahmenbedingungen einzusetzen. Ein gleichlautendes Schreiben ging auch von europäischen Ingenieurdachverband EFCA an die Europäische Kommission.

Zum VBI-Papier ‘Wiederaufbau Ukraine – Rahmenbedingungen’

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Am 20. März hat der VBI die größte Imagekampagne für die Planungswirtschaft seit Jahrzehnten gestartet. Im Rahmen eines gemeinsamen Abends mit der Bundesingenieurkammer wurde die Kampagne erstmalig öffentlich präsentiert. Die Präsidenten Dr.-Ing. Heinrich Bökamp (BIngK) und Jörg Thiele (VBI) hoben die Bedeutung der Planungsbranche bei der Erreichung der von der Bundesregierung formulierten Ziele hervor. „Ohne Bauingenieurinnen, Bauingenieure, Architektinnen und Architekten gibt es keine Energiewende, keine Verkehrswende, keinen Klimaschutz und nicht ausreichend neuen Wohnraum“, so VBI-Präsident Jörg Thiele.

Große Aufmerksamkeit erzielte die Vermarktung von über 100 Werbeflächen an zentralen Knotenpunkten im Berliner Stadtgebiet im Rahmen der Sitzungswoche im Deutschen Bundestag. Die Veröffentlichungen einer großformatigen Anzeige in der FAZ sowie zusätzlich im FAZ-Kiosk, der Digitalausgabe, sorgten für eine hohe Wahrnehmung bei politischen Entscheidern. Als besonderes Extra erhielten alle 736 Bundestagsabgeordneten eine FAZ-Ausgabe mit Banderole.

  • Über 50 Werbescreens am Berliner Hauptbahnhof sowie ein 4 Meter hoher Digital-Tower
  • Über 45 XXL-Billboards im Berliner Stadtgebiet
  • Voll-Plakatierung des Boulevards Unter den Linden
  • Voll-Plakatierung des U-Bahnhofs Berlin Friedrichstraße
Gemeinsamer Abend mit der BIngK
Die Ausdenker
Gemeinsamer Abend mit der BIngK
FAZ-Banderole für 736 Bundestagsabgeordnete
Digitalausgabe FAZ-Kiosk
Ausdenkerin Carolin in der FAZ
XXL-Billboard
U-Bahnhof Friedrichstraße
XXL-Billboard
XXL-Billboard
Unter den Linden
Unter den Linden
4 Meter hoher Digital-Tower
Jörgen Kopper, Otto-Ewald Marek, Christian Richert
Werbescreens am Hauptbahnhof
Werbescreens am Frankfurter Hauptbahnhof
Werbescreens am Frankfurter Hauptbahnhof
Werbescreens am Frankfurter Hauptbahnhof
Werbescreens am Düsseldorfer Hauptbahnhof
Großflächenplakat am Düsseldorfer Flughafen

Wir alle sind … Die Ausdenker

„Wir wollen richtig auffallen“, erklärt VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer den Ansatz. „Es ist doch paradox, nie waren Ingenieurleistungen gefragter als heute und doch ringen wir um angemessene Vergütungen und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ohne uns gibt es keine Energiewende, keine Verkehrswende, keinen Klimaschutz und nicht ausreichend neuen Wohnraum. Dennoch wissen viele Menschen nicht, was Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Planungsunternehmen eigentlich tun“, so Steuer. Der VBI will das nun ändern und startet die plakative Imagekampagne mit einer großformatigen Zeitungsanzeige in der FAZ, begleitet von über 100 Werbescreens am Berliner Hauptbahnhof und weiteren Knotenpunkten der Hauptstadt. Auch in etlichen Landeshauptstädten wird die Kampagne gezeigt.

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Die Motive zeigen echte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Planungsbüros, darunter der 32-jährige Bauingenieur Fynn Rösch aus Hamburg, Otto Marek aus Berlin oder Carolin Strotmann aus Dortmund. Sie alle sind stolz Teil der Kampagne zu sein. „Ich habe den Beruf ergriffen, um etwas erschaffen zu können. Wir Planer haben den größten Hebel für Nachhaltigkeit im Gebäudesektor in der Hand. In welcher Branche können wir mehr für eine lebenswerte Zukunft bewegen?“ meint Fynn Rösch optimistisch. Tatsächlich drücken die Gesichter der zehn Motivgeber sehr viel Zuversicht und Kreativität aus, um so auch jungen Menschen Lust auf den Job zu machen.

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Filed Under: News Tagged With: Ausdenker, Imagekampagne, Ingenieure

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Der VBI startet die größte Imagekampagne für die Planungswirtschaft seit Jahrzehnten. Auf Werbescreens, Bussen, Online und in Zeitungsanzeigen lässt der Verband zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Planungsbüros über ihre Ideen und ihre Ziele sprechen und gibt so der Branche ein Gesicht – innovativ, selbstbewusst und optimistisch. „Wir wollen zum einen die Politik erreichen, wenn es um faire Vergaben und angemessene Honorare geht, aber auch die junge Generation, die überlegt, welchen Beruf sie ergreifen soll “, so VBI-Präsident Jörg Thiele zur Zielsetzung der Kampagne. Es sei ein klassischer Freier Beruf, der mit viel Eigenverantwortung einhergehe und damit viele Möglichkeiten zur Selbststrukturierung und Sinnstiftung liefert. Das wolle der VBI auf emotionale Art und Weise vermitteln.

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Wir wollen richtig auffallen

„Wir wollen richtig auffallen“, erklärt VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer den Ansatz. „Es ist doch paradox, nie waren Ingenieurleistungen gefragter als heute und doch ringen wir um angemessene Vergütungen und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ohne uns gibt es keine Energiewende, keine Verkehrswende, keinen Klimaschutz und nicht ausreichend neuen Wohnraum. Dennoch wissen viele Menschen nicht, was Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Planungsunternehmen eigentlich tun“, so Steuer. Der VBI will das nun ändern und startet die plakative Imagekampagne mit einer großformatigen Zeitungsanzeige in der FAZ, begleitet von über 100 Werbescreens am Berliner Hauptbahnhof und weiteren Knotenpunkten der Hauptstadt. Auch in etlichen Landeshauptstädten wird die Kampagne gezeigt.

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Die Motive zeigen echte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Planungsbüros, darunter der 32-jährige Bauingenieur Fynn Rösch aus Hamburg, Otto Marek aus Berlin oder Carolin Strotmann aus Dortmund. Sie alle sind stolz Teil der Kampagne zu sein. „Ich habe den Beruf ergriffen, um etwas erschaffen zu können. Wir Planer haben den größten Hebel für Nachhaltigkeit im Gebäudesektor in der Hand. In welcher Branche können wir mehr für eine lebenswerte Zukunft bewegen?“ meint Fynn Rösch optimistisch. Tatsächlich drücken die Gesichter der zehn Motivgeber sehr viel Zuversicht und Kreativität aus, um so auch jungen Menschen Lust auf den Job zu machen.

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Am 20. März findet in Brüssel die Internationale Geberkonferenz zur Unterstützung der Menschen in der Türkei und Syrien statt. Der VBI, die Bundesingenieurkammer und die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik haben dies zum Anlass genommen, die Verantwortlichen in Bundesregierung und auf EU-Ebene auf die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer unabhängigen Bauüberwachung und das “4-Augen-Prinzip” für die Sicherheit aller Bauwerke aufmerksam zu machen. Die Erklärung betont, dass die Türkei in Forschung und Praxis hervorragende Erdbebenspezialisten besitzt, eine Erdbebennorm auf dem neuesten Stand der Technik hat und türkische Firmen auch im Ausland erdbebenangepasste Gebäude und bauliche Infrastrukturen in höchster Qualität erstellen. Gleichwohl hat das sichere Bauen in der Ausführung versagt – mit verheerenden Folgen.

In Deutschland bietet die unabhängige Bauüberwachung Sicherheit, dass alle Bauten die durch Normen und Regeln festgesetzte Widerständigkeit gegenüber vergleichbaren Katastrophen besitzen. Deshalb fordern die unterzeichnenden Organisationen im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger die Etablierung einer unabhängigen Bauüberwachung nach dem 4-Augen-Prinzip in der gesamten Europäischen Union.

Gemeinsame Erklärung von VBI, BIng, BVPIHerunterladen

Die Erklärung ist an die Bundesministerien für Wirtschaft BMWK, für das Bauwesen BMWSB und für Verkehr BMDV gesendet worden; auf EU-Ebene wurden der Europäische Rat sowie die Kommission und das Parlament adressiert.

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Vergeben wird der renommierte Ingenieurbaupreis in den beiden Kategorien Straßen- und Eisenbahnbrücken sowie Fuß- und Radwegbrücken. Dazu kommt erstmals ein Sonderpreis, mit dem VBI und Bundesingenieurkammer als Auslober des Wettbewerbs eine besonders überzeugende Lösung oder Entwicklung auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen auszeichnen wollen. Die Finalisten werden rund vier Wochen vor der Preisverleihung bekanntgegeben, wenn die Begründungen für die Nominierungen sorgfältig geprüft und von der Jury freigegeben worden sind.

Der Jury für den Deutschen Brückenbaupreis 2023 gehören an:
  • MR Prof. Dr.-Ing. Gero Marzahn, BMDV, Leiter des Referat StB 24 Ingenieurbauwerke, Juryvorsitzender
  • Prof. Dr.-Ing. Annette Bögle, HCU HafenCity Universität Hamburg
  • Eberhard Pelke, ehem. Planung Ingenieurbauwerke, Landesbetrieb Straßen- und Verkehrsmanagement Hessen Mobil
  • Ralf Schubart, Ingenieurbüro Meyer + Schubart
  • Anja Vehlow, DB Netz AG
  • Dr.-Ing. Gerhard Zehetmaier, WTM Engineers GmbH

Die feierliche Preisverleihung findet am 30. Mai 2023 in Dresden statt – am Vorabend des Dresdner Brückenbausymposiums. Zu dieser Festveranstaltung erwarten VBI und Bundesingenieurkammer mehr als 1.000 Gäste aus der Baubranche, Politik und Wirtschaft.

Der Wettbewerb wurde 2006 mit Unterstützung des BMDV aus der Taufe gehoben, um Bau-Ingenieurleistungen auszuzeichnen. Mehr zum Wettbewerb und den Preisträgern der vergangenen Jahre: www.brueckenbaupreis.de

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Nun wird es ernst: Die Bundesregierung hat im Februar 2023 einen Referentenentwurf vorgelegt, um die Vorschrift in § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV aufzuheben. Die Folge einer Aufhebung der bisherigen Regelung wäre eine Pflicht beinahe jede Planungsleistung europaweit auszuschreiben. Von der Kita bis zum Mehrfamilienhaus. Mit dem Gesetzgebungsverfahren reagiert die Bundesregierung auf das seit Jahren laufende Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen der Auftragswertermittlung bei der Vergabe von Planungsleistungen. Anders als beim Verfahren der Kommission wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI will Deutschland dieses Mal keine Entscheidung des EuGH erzwingen.

Die Interessenvertreter der Ingenieurinnen, Ingenieure, Architektinnen und Architekten hatten bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens in zahlreichen Gesprächen mit der Politik und den Vertretern der Ministerien auf die Notwendigkeit der besonderen Auftragswertermittlung bei der Vergabe von Planungsleistungen hingewiesen. Mit einer umfassenden schriftlichen Stellungnahme wurden nun die Argumente nochmals vorgetragen.

Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich im Frühsommer abgeschlossen sein – das Ergebnis lässt sich nicht vorhersagen – wenn auch die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass die fragliche Regelung ersatzlos gestrichen wird, mit erheblichen Folgen für die Planungswirtschaft: Bisher wurde der Auftragswert für jedes Leistungsbild der Leistungsphasen 1 bis 9 getrennt ermittelt, soweit hierfür ein eigener Planungsvertrag abgeschlossen werden sollte. Lag dieser Auftragswert oberhalb des Schwellenwertes von 215.000 Euro, wurde ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt. Zukünftig müssen – wie bei der Ermittlung des Auftragswertes bei Bauleistungen – alle für die Realisierung des Projektes anfallenden Planungshonorare addiert werden. Grundsätzlich muss dann für die Vergabe aller Planungsleistungen ein europaweites Verfahren durchgeführt werden.

Nach § 3 Abs. 9 VgV hat der öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Planungsleistungen weiterhin die Möglichkeit einzelne Aufträge bis zu einem Honorarvolumen von bis zu 80.000 Euro auf der Grundlage der nationalen Vorschriften (UVgO, Landesvergabegesetze) zu vergeben. Von dieser Ausnahme darf der Auftraggeber jedoch nur für Aufträge bis zu einem Volumen von 20 Prozent des Gesamtauftragswerts Gebrauch machen.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die voraussichtlich zukünftig geänderte Ermittlung des Auftragswertes für die Vergabe von Planungsleistungen nicht bedeutet, dass nur noch Generalplanerleistungen vergeben werden. Der Vorrang der losweisen Vergabe bei öffentlichen Aufträgen gilt auch weiterhin, die Zusammenfassung von Fachlosen in einem Vertrag muss ausdrücklich begründet werden. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass nun deutlich mehr Verfahren für die Vergabe von Planungsleistungen europaweit bekannt gemacht werden müssen. Die Bundesregierung geht in der Begründung zum genannten Gesetzentwurf davon aus, dass rund 10.000 Planungsaufträge mehr als bisher nach der VgV abgewickelt werden müssen. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen diese Änderung in der Praxis haben wird.

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Als Vertreter des VBI-Arbeitskreises Wasserstraßen hat Dipl.-Ing. Johannes Herbort vom Ingenieurbüro GRBV Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co. KG an einem Fachgespräch im Bundestag zum Thema „Moderne Führung, attraktiver Arbeitgeber, effiziente Aufgabenwahrnehmung – Effizienzsteigerung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“ (WSV) teilgenommen. Nach einem konstruktiven Austausch wurden unter anderem folgende Aspekte festgehalten:

  • Die Aufgaben der WSV sind nicht ohne eine Stärkung der finanziellen Ausstattung und eine Verbesserung der Effizienz zu lösen.
  • Es besteht ein großer Nachholbedarf beim Bestandserhalt der Binnen- und Seeschifffahrtsinfrastruktur. Dabei hat der VBI darauf hingewiesen, dass es unter anderem bei der Bestandssicherung und dem klimabedingten erforderlichen Aus- und Neubau der Hochwasserschutz-Infrastruktur darum geht, systemkritische Bauwerke der staatlichen Daseinsvorsorge zu erhalten.
  • Es sei wichtig, die Kompetenzen in den operativen Einheiten der WSV zu stärken, um die Abläufe deutlich zu verschlanken.
  • Die erforderlichen Prozess- und Strukturdefizite können nur mit den Beschäftigten der WSV behoben werden.

Grundlage des Fachgesprächs ist ein von der „Initiative System Wasserstraße“ (ISW) entwickeltes Impulspapier. Das Papier enthält eine Analyse der aktuellen Situation und macht Vorschläge zur dringend notwendigen Stärkung der Wasserstraße. Darin werden die langfristige Sicherstellung der Finanzierung und Maßnahmen zur Effizienzverbesserung der Verwaltung gefordert. Diese sollen nicht in einer WSV-Reform 2.0 münden, sondern sich auf die Beseitigung struktureller, personeller sowie ablaufbedingter Hemmnisse, insbesondere in den operativen Ebenen innerhalb der WSV sowie zwischen dem BMDV, der GDWS und der WSV beschränken.

Die ISW ist ein Zusammenschluss von mehr als 20 Verbänden, die Nutzer, Kunden, sowie Bau- und Planungspartner der Wasserstraße repräsentieren und ein starkes Interesse an einem funktionierenden, nachhaltigen und zukunftsfähigen Verkehrsträger Wasserstraße haben. Zu dem Austausch auf Fachebene haben die drei verkehrspolitischen Vertreter der Regierungsfraktionen Lukas Benner Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Reuther FDP und Mathias Stein SPD am 27. Februar 2023 wichtige Verbände in den Deutschen Bundestag eingeladen.

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Der Bundesrat hat sich auf seiner Sitzung am 10. Februar 2023 dafür ausgesprochen, die Schwellenwerte europaweiter Ausschreibungen für öffentliche Aufträge zu erhöhen. Anlass für den Antrag der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen ist die drohende Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV, der den öffentlichen Auftraggebern noch die Möglichkeit eröffnet, den Auftragswert je Leistungsbild der HOAI zu ermitteln. Sollte die Regelung ersatzlos gestrichen werden, spricht vieles dafür, dass bei der Auftragswertermittlung alle für ein Objekt erforderlich werdenden Planungsleistungen addiert werden müssen. Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für höhere, an die Inflation angepasste Grenzwerte einsetzen – dies fordern die Länder. Die gefasste Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Die seit 28 Jahren fast unverändert geltenden Schwellenwerte seien dringend reformbedürftig, begründet der Bundesrat seinen Appell. Die deutliche Verteuerung insbesondere von Bauleistungen sowie die aktuell hohe Inflation sorgten dafür, dass staatliche Auftraggeber für immer kleinere Bau- und Beschaffungsvorhaben in komplexen und aufwändigen Verfahren europaweit nach Anbietern suchen müssten.

Ziel muss es sein, den Verwaltungsaufwand und die Kosten auf Auftraggeber- und auf Auftragnehmerseite zu reduzieren – und damit den Mittelstand zu entlasten. Vor allem mit Blick auf die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland mit ihren vielen kleinen Kommunen als öffentliche Auftraggeber mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen würde dies zu erheblichen Erleichterungen führen, heißt es in der Entschließung.

Zudem möge sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für einen gesonderten, höheren Schwellenwert für Planungsleistungen einsetzen. Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros zählten in Deutschland zu den zweithäufigsten Beschaffungsgegenständen, begründet der Bundesrat seine Forderung.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates befasst. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.

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Was kann und muss angesichts des dramatischen Zustands vieler Brückenbauwerke als erstes saniert werden? Das war die Kernfrage bei einer Anhörung der Grünen Bundestagsfraktion zu Planungskapazitäten für Brückensanierungen. Neben zahlreichen fachlichen Aspekten wurde auch über schnellere Genehmigungsverfahren bei Schiene und Straße diskutiert. An der Diskussion beteiligte sich die Spitze der Grünen-Bundestagsfraktion, der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium Oliver Luksic, der Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie Tim-Oliver Müller, VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer und Professor Kai Nagel von der TU Berlin. Steuer machte deutlich, dass allein die im VBI organisierten Ingenieurunternehmen derzeit mehrere tausend Brückenbauwerke aller Größenordnungen planen, sowohl im Rahmen der Autobahn und Deutschen Bahn als auch im kommunalen Bereich: „Nach Angaben in der jüngsten VBI-Umfrage haben unsere Mitgliedsunternehmen Kapazitäten für jeweils weitere fünf Brückenbauwerke, allein die 200 Teilnehmer unserer Umfrage kommen also auf insgesamt 1.000 weitere Brücken. Die gewünschten Planungskapazitäten für einen Sanierungshochlauf von 200 auf 400 Autobahnbrücken sind bei uns also vorhanden.“

Eine Priorisierung der Planungen, beispielsweise auf Verkehrsträger bezogen, sei daher aus Sicht der Planungswirtschaft nicht notwendig. Dies sei vielmehr eine politische Entscheidung. Wobei bedacht werden müsse, dass die Straße heute ein Vielfaches der Schiene transportiere, sowohl beim Güter- als auch beim Personentransport. Eine Verlagerung auf die Schiene würde daher auch ein Vielfaches der heutigen Investitionen bedeuten und nicht nur eine Umverteilung der vorhandenen Mittel.

Zur Frage der Beschleunigung von Bauprojekten erläuterte Sascha Steuer die heterogene Ausschreibungspraxis der Autobahngesellschaft. Die Autobahn schöpfe demnach ihre Ausschreibungskapazitäten bislang nicht voll aus. So wurden im letzten Jahr zusammen 140 Brücken in Paketen in vier Bundesländern ausgeschrieben – aber nur 60 Brücken in den übrigen 12 Bundesländern. Das Bild ist hier also sehr heterogen. Auch ist die Ausschreibungspraxis sehr unterschiedlich. „Es gibt Ausschreibungen, auf die sich kein Ingenieurbüro bewirbt. Nicht wegen mangelnder Kapazitäten, sondern weil beispielsweise die Referenzanforderungen zu extrem, oder die Kalkulationen und Leistungsbeschreibungen zu unklar sind“, so Sascha Steuer. Sinnvoll seien demnach einheitliche Ausschreibungspraktiken, die möglichst vielen Ingenieurbüros eine Teilnahme ermöglichen. Ein weiterer Hebel zur Beschleunigung sei die Ausschreibung von ganzen Streckenabschnitten mit mehreren Brückenbauwerken und einheitlichen Kriterien, schlug Steuer vor.

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Die Schienen-Infrastruktur der Deutschen Bahn wird grün. Bahn, Planer und Bauindustrie arbeiten gemeinsam in der Zukunftsinitiative Bahnbau daran, die Treibhausgasemissionen bei Bau und Unterhaltung der Schiene Schritt für Schritt zu senken. Mit der gemeinsamen Tagung „Grünes Bauen für die Schiene“ wurde eine Bestandsaufnahme gemacht und gleichzeitig Impulse für die Zukunft gesammelt.

Nach der Begrüßung durch Steffen Hantschick, Leiter Vertragsmanagement und Verbände bei der DB Netz AG und Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB), machte Ingrid Felipe, die neue Vorständin Infrastrukturplanung und -projekte der DB Netz AG, den Auftakt mit einem Vortrag zum Thema “Grünes Bauen – Beitrag für eine starke Schiene als Schlüssel für Klima- und Verkehrswende”. Dabei sei das Ziel schneller, effizienter und innovativer zu planen und zu bauen. Ihr Input wurde in einer Paneldiskussion unter der Fragestellung „Anreize schaffen für den schnellen Umstieg: Was ist uns eine Tonne CO2-Einsparung wert? Wie kann der Umstieg gefördert werden?“ vertieft.

Der VBI war durch Christina Zimmermann, Mitglied im Bundesvorstand, vertreten. “Mit einer durchdachten Planung kann viel Geld und CO2 eingespart werden.”, so ihr Statement. Ebenso brauche es mehr Mut bei der Vergabe. Das Thema Grünes Bauen für die Schiene wird im Rahmen der Zukunftsinitiative Bahnbau (ZIB) weiter vertieft.

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Die wirtschaftliche Situation der Ingenieurunternehmen in Deutschland ist zu Jahresbeginn weiter angespannt, dies zeigt die nun veröffentlichte Konjunkturumfrage des Verbands Beratender Ingenieure. Demnach sind insbesondere krisenbedingte Störungen der Projektabläufe – wie Materialmangel und Bauzeitverzögerungen – für wirtschaftliche Einbußen und Mehraufwände verantwortlich, dies beklagen 49 Prozent der teilnehmenden 440 Unternehmen. Die Situation wird verschärft durch gekündigte oder zurückgestellte Aufträge durch Auftraggeber. Bei öffentlichen Aufträgen sind hiervon 38 Prozent der Unternehmen betroffen und bei privaten Aufträgen sogar 52 Prozent. Der Auftragsbestand hat sich dementsprechend um rund einen Monat auf zehn Monate reduziert. Einen weiteren Auftragsrückgang erwarten 35 Prozent, dies ist eine Verdoppelung gegenüber der Lage vor einem Jahr.

Hinzu kommt die Limitierung der Kapazitäten durch Personalmangel bei den Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie Fachkräften. Dies beklagen 63 bzw. 40 Prozent der Ingenieurunternehmen. Ganze 90 Prozent der Unternehmen können Ingenieurstellen nicht zügig besetzen. Insgesamt führt die angespannte Lage zu einer zurückhaltend skeptischen Perspektive auf das neue Jahr. Insgesamt erwartet jedes dritte Unternehmen 2023 einen Umsatzrückgang.

Angesichts der aktuellen politischen Diskussionen um den Sanierungshochlauf bei Brückenbauwerken, wurden in einem Sonderteil die vorhandenen Kapazitäten abgefragt. Allein die an der Umfrage beteiligten 185 im Brückenbau tätigen Ingenieurunternehmen sind derzeit an der Planung von über 2.000 Brückenprojekten beteiligt. Bei längeren Streckenabschnitten der Bahn und der Autobahn kann dies auch mehrere Brücken beinhalten. Die Unternehmen verfügen laut Umfrage über erhebliche weitere Kapazitäten für Brückensanierungen und Neubauprojekte in allen Bereichen. Im Durchschnitt hat jedes Unternehmen Kapazitäten für weitere fünf Brückenprojekte. Die Zielsetzung der Autobahngesellschaft, die Sanierungsrate allein bei den Autobahnbrücken auf 400 jährlich hochzuschrauben, ist demnach aus Sicht der Planungsbüros kein Problem.

Hierzu erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele: „Die Umfrage zeigt die weiterhin angespannte Lage der gesamten Baubranche. Wir brauchen Investitionen und Verlässlichkeit, nur so können Kapazitäten erhalten und ausgebaut werden, um die Klimawende, Verkehrswende, mehr Wohnungsbau und die Sicherung unserer Infrastruktur garantieren zu können. Bei der weiteren Streichung oder Stornierung von Projekten aufgrund gestiegener Material- und Energiekosten besteht die Gefahr, dass die Krise über Jahre verschleppt wird.“

Zur VBI-Konjunkturumfrage 2023

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Der EFCA Sector Review 2022 wirft in seinem aktuellen Bericht einen Blick auf die Entwicklungen in den Büros der europäischen Planungsbranche. Aktuell sei eine Verschiebung der Prioritäten zu beobachten: „Die Investitionen zeigen, dass beratende Ingenieurbüros in Europa Ressourcen in nachhaltige Infrastruktur und Gebäude stecken und gleichzeitig den Übergang hin zu immer mehr Digitalisierung in Planungsverfahren anstreben”, so Benoît Clocheret, EFCA-Präsident.

Lesen Sie hier den gesamten Bericht

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Heute fand der Wohnungsbau-Gipfel im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Berlin statt, nachdem im Dezember 2022 der gemeinsame Appell von 17 Spitzenverbänden und Kammern der Bau-, Planungs- und Immobilienwirtschaft, darunter auch der VBI, auf einer Presskonferenz in Berlin vorgestellt wurde. Der Vorstoß trägt den Untertitel “Dramatische Lage im Wohnungsbau – was jetzt zu tun ist”. In dem Papier fordern die unterzeichnenden Verbände einen entschiedenen Kraftakt von Bundesregierung und Bundestag sowie den Verantwortlichen in den Ländern. 12 konkrete Maßnahmen sind vorgeschlagen, um den Wohnungsbau unmittelbar zu beschleunigen und die Abwärtsspirale im Wohnungsneubau zu stoppen.

Es bestand Einigkeit zwischen Bauwirtschaft, Planungswirtschaft, Immobilienwirtschaft und der Ministerin, dass gemeinsam die Rahmenbedingungen so weiterentwickelt werden müssen, dass mehr Wohnraum auch im Sinne einer gesellschaftlichen Stabilität geschaffen wird. Es wurde vereinbart, dass weiter intensiv zusammengearbeitet wird.

Zum gesamten Appell

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Das Jahr 2023 bringt weiterhin erhebliche Veränderungen mit sich. Während zwar ein Ende der Pandemie absehbar scheint, werden uns die Folgen weiterhin beschäftigen. Auch der Ukraine-Krieg und damit einhergehende Energie-Krisen bleiben auf absehbare Zeit Probleme, mit denen wir umgehen müssen. Wie wird sich all das in diesem Jahr auf die Planerkonjunktur auswirken?

Wie in den vergangenen Jahren hat der VBI nun die Konjunkturumfrage gestartet. Neben dem Ausblick auf das Wirtschaftsjahr 2023 geht es darin um die Bilanz des vergangenen Jahres. Der Verband möchte von seinen Mitgliedsunternehmen wissen, wie sich die wirtschaftliche Lage der Büros in den vergangenen Monaten entwickelt hat, ob die Personalsituation weiterhin angespannt ist und wie sie die konjunkturellen Rahmenbedingungen einschätzen. Die Umfrage sollte nicht mehr als 5 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen und enthält am Ende einen Sonderteil zum Thema Infrastruktur und Brückenbau.

Zur VBI-Konjunkturumfrage 2023

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Der Wettbewerb um den Deutschen Brückenbaupreis geht in die finale Phase. Noch bis zum 2. Januar 2023 können Beiträge zum Wettbewerb um Deutschlands beste Ingenieurleistungen im Brückenbau eingereicht werden. Gefragt sind neben innovativen Neubauprojekten auch herausragende Brückensanierungen oder Ertüchtigungen.

Vergeben wird der renommierte Ingenieurbaupreis in den beiden Kategorien „Straßen- und Eisenbahnbrücken“ sowie „Fuß- und Radwegbrücken“. Dazu kommt erstmals ein Sonderpreis, mit dem VBI und Bundesingenieurkammer als Auslober des Wettbewerbs eine besonders überzeugende Lösung oder Entwicklung auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen auszeichnen wollen. Die feierliche Preisverleihung findet am 30. Mai 2023 in Dresden statt – am Vorabend des Dresdner Brückenbausymposiums.

Der 2006 von VBI und BIngK ins Leben gerufene Deutsche Brückenbaupreis zählt zu den bedeutendsten Auszeichnungen für Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Deutschland und steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Die Ausschreibungsunterlagen sowie weitere Informationen rund um den Deutschen Brückenbaupreis finden Sie unter www.brueckenbaupreis.de.

Zur Einreichung

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Die Krise gefährdet immer mehr Planungsbüros. So fürchten inzwischen 19 Prozent wirtschaftliche Schwierigkeiten, wie die aktuelle VBI-Herbstumfrage zur konjunkturellen Situation der Branche ergab. Damit hat sich die krisenhafte Entwicklung weiter beschleunigt. Im Juli 2022 sahen erst 15 Prozent der Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten auf sich zukommen. Für kleinere Büros ist zudem die Lage deutlich angespannter als für die größeren. 

Den Unternehmen macht vor allem die wachsende Zahl gekündigter oder aufgeschobener Aufträge zu schaffen. Laut Umfrage musste inzwischen mehr als die Hälfte der Büros (55 Prozent) Auftragsstornierungen bzw. Verschiebungen durch öffentliche Auftraggeber verkraften, 45 Prozent sind vom Auftragsrückgang privater Auftraggeber betroffen. 

Dazu kommt eine spürbar nachlassende Nachfrage nach Planungs- und Beratungsleistungen. Mehr als die Hälfte der Ingenieurbüros verbucht aktuell weniger Neuaufträge als im vergangenen Jahr. So rechnet inzwischen fast die Hälfte der Büros (44 Prozent) mit einem Umsatzrückgang 2022 gegenüber dem Vorjahr. In der VBI-Konjunkturumfrage vom Jahresanfang hatten dies lediglich 12 Prozent der Planer befürchtet. 

An der VBI-Umfrage im Oktober 2022 haben 296 der insgesamt 1.600 Mitgliedsunternehmen des VBI teilgenommen. In der aktuellen Ingenium-Ausgabe finden Sie die Umfrageergebniss grafisch aufbereitet (Seite 34-35).

VBI-Herbstumfrage

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Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem VBI hat ein Team der TU Berlin unter Leitung von Prof. Dr. Matthias Sundermeier eine Studie zur Integrierten Projektabwicklung IPA aus der Perspektive der Planerbranche erarbeitet. In der Studie geht es um Projektabwicklungsmodelle, die Kollaboration und gemeinsame Wertschöpfung aller Beteiligten eines Bauvorhabens – Bauherr/Auftraggeber, Planerbüros und Baufirmen – in den Mittelpunkt stellen.

Die Studie macht deutlich, wo und wie die Integrierte Projektabwicklung strukturell und funktional von konventionellen Vorgehensweisen abweicht und welche Anforderungen auf Planer und Ingenieure zukommen, die sich für eine IPA-Beteiligung interessieren. In diesem Zusammenhang werden neben Qualifikationsanforderungen an das Personal insbesondere auch Vergütungs-, Haftungs- und Risikoregelungen bei IPA-Modellen betrachtet. So enthält die Studie ein ausführliches Beispiel zur Ermittlung der Stundenverrechnungssätze im Rahmen eines IPA-Projekts.

Zur Studie (PDF)

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Wie kann eine nachhaltige Wende hin zur Klimaneutralität im Bausektor erreicht werden? Dieser Frage widmete sich vom 2. bis 4. November das Heinze Klimafestival für die Bauwende in den Alten Schmiedehallen in Düsseldorf. Rund 3.000 Baufachexperten sowie Bauentscheider tauschten sich vor Ort u. a. über innovative Möglichkeiten in Planungsverfahren und neue Baustoffe aus, diskutierten mit- und lernten voneinander.

Im Rahmen des VBI-Workshops ‘Resilient Planen – Graue Energie minimieren’ diskutierten engagierte und leidenschaftliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Themenfelder „Graue Energie“ und „Resilientes Bauen“, tauschten Ideen und Vorschläge aus und gewährten wichtige Einblicke in ihre tägliche Praxis.

Im Dialog mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern konnten Christina Zimmermann von Schüßler-Plan, Katja Herbst von K-H Engineering, Christian Wrede von Bollinger+Grohmann sowie Martin Bresser von Fischer Teamplan Ingenieurbüro einen Eindruck vermitteln, wie Ingenieurinnen und Ingenieure durch innovative Planung zur Bewältigung dieser Herausforderungen beitragen können.

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Während sich im Futurium, dem „Haus der Zukunft“, alles um die Frage dreht, wie wir zukünftig leben wollen und welche neuen Technologien und Entwicklungen unsere Zukunft gestalten werden, wird im DLR-Institut in Jülich mit Synlight, der weltweit größten Forschungsanlage zur Erzeugung von künstlichem Sonnenlicht, an Future Fuels geforscht. Der Green Cube in Darmstadt zeigt, dass ein Hochleistungsrechenzentrum ganz ohne Kältemaschinen auskommen kann. Und intelligent integrierte Pflanzen in multifunktionalen Anti-Terror-Barrieren kühlen durch Verschattung und Verdunstung die Innenstädte. Das sind nur einige der herausragenden Ingenieurleistungen in der 3D-Galerie.

Hinter jedem Ausstellungsbild verbirgt sich eine kurze Projektpräsentation.

Zur Eröffnung der 3D-Galerie erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele: „Die Projekte zeigen die Innovationskraft der deutschen Planungswirtschaft in ihrer ganzen technischen Breite vom unterirdischen Pumpspeicherwerk zum höchsten deutschen Holzhochhaus. Wenn Auftraggeber die Spielräume für Innovationen eröffnen, können wir gemeinsam einen signifikanten Beitrag zur Erreichung der internationalen Klimaziele leisten.“

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Die 31 ausgewählten Projekte in der Übersicht:
  • 50Hertz-Netzquartier – Berlin
  • 5-GW-Solarpark in Dubai – Dubai
  • Bremens grünes Gewerbegebiet – Bremerhaven
  • Bürogebäude aus nachhaltiger Sanierung – Eggenfelden
  • E-Bus-Carports und Ladeinfrastruktur – Köln
  • Energieautarke Kläranlage Wien – Wien
  • Energieeinsparung in der Trinkwasserversorgung – Zörbig
  • Energiekonzept Straßenbahnbetriebshof – Leipzig
  • Firmenzentrale als Plusenergiehaus – Stuttgart
  • FUTURIUM Räume für die Zukunft – Berlin
  • Grüne Wasserstofferzeugung – Hamburg
  • Grünes Quartier – Düsseldorf
  • Hocheffiziente Wärmeerzeugung – Wittenberge
  • Hochleistungsrechenzentrum ohne Kältemaschinen – Darmstadt
  • Innovative Tunnelanlage – Hamburg
  • Kita in Holzbauweise – Weimar
  • Klimaneutral Wärme gewinnen – Saarlouis
  • Künstliche Sonne für Forschungsarbeit – Jülich
  • Multifokusturm für Solarforschung – Jülich
  • Multifunktionale Anti-Terror-Barrieren
  • Nachhaltige Methanol Produktion – Zella-Mehlis
  • Null-Energie-Verwaltungsgebäude – Dubai
  • Ressourceneffiziente Versorgung in Georgien – Tiflis
  • Ressourcenschonendes Projekthaus – Chemnitz
  • Richtungsweisendes Holzhochhaus – Hamburg
  • Smarte Verkehrsplanung in Coimbatore – Coimbatore
  • Starkregenvorsorge durch ein Gründach
  • Unterirdisches Pumpspeicherwerk – Paldiski
  • Wärmerückgewinnung aus Abwasser – Saarbrücken
  • Wasserstoff Elektrolyse im großen Maßstab – Innsbruck
  • Zuleitungen LNG-Gasterminal – Stade

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Welche Werte sind mir wichtig? Was sind zentrale Aspekte für meine berufliche Tätigkeit und was motiviert mich zu besonders guter Leistung? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um Beruf und persönliche Situation haben die Young Professionals im VBI in ihrer gemeinsam mit dem Jugendforscher Simon Schnetzer entwickelten Generationenumfrage zusammengetragen.

Die Antworten der mehr als 200 an der Umfrage beteiligten Ingenieurinnen und Ingenieure wurden jeweils in drei Gruppen ausgewertet: U30, 30 bis 50 und Ü50. Ziel und Idee dahinter: das Verständnis für unterschiedliche Generationen zu schärfen und die Kommunikation untereinander zu verbessern. Dabei sind einige gute Ideen und Empfehlungen entstanden. Die Umfrage zeigt außerdem, eine gute Arbeitsatmosphäre, Spaß und Anerkennung sind allen Generationen wichtig!

Umfrageergebnisse

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Baukostensteigerungen, Bauzeitverlängerungen und stornierte Aufträge gefährden inzwischen auch die wirtschaftliche Lage der Bauplanungsbüros. Das zeigt die aktuelle Blitzumfrage des VBI, die der Verband Anfang Juli durchgeführt hat. 91 Prozent der teilnehmenden 233 Planungsunternehmen beklagen teils erhebliche Störungen der Projektabläufe. Über 90 Prozent der Unternehmen berichten von Bauzeitverlängerungen, wobei die Mehrkosten nur bei 43 Prozent geltend gemacht werden können, 57 Prozent der Unternehmen tragen die Kosten allein.

Noch düsterer sieht die Zukunft aus: 34 Prozent der Unternehmen verzeichnen Kündigungen öffentlicher Aufträge, bei privaten Aufträgen sind es sogar 42 Prozent. Mittlerweile fürchten 61 Prozent der Unternehmen wirtschaftliche Auswirkungen, 15 Prozent haben Angst in wirtschaftliche Schieflage zu geraten. Insolvenzen werden befürchtet.

Die gestörten Lieferketten, stark steigende Material-, Rohstoff und Energiepreise sowie eine Inflation von acht Prozent mit einem erheblichen Druck auf die Personalkostenentwicklung führen zunehmend zur Verunsicherung öffentlicher und privater Bauherren. Dies sind klare Anzeichen einer disruptiven Marktentwicklung mit negativen Auswirkungen auf die Sicherstellung der zukünftigen Mobilität, Energiewende und die notwendige Sanierungsoffensive.

In einer VBI-Pressemitteilung dazu erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele: „Die Ergebnisse sind dramatisch. Wenn die Auftragslage tatsächlich dauerhaft in diesem Maße zurückgeht, werden wir eine starke Rezession erleben, die einige Planungsbüros nicht überleben werden. Angesichts der von der Politik eingeleiteten Energiewende, dem Ausbau der Infrastruktur, den angekündigten 400.000 neuen Wohnungen und der Verdoppelung der Brückensanierungen wäre dies ein erhebliches Hindernis. Wir brauchen unbedingt mehr Planungskapazitäten im Markt und nicht weniger. Wir wissen noch aus der letzten Krise: Personalkapazitäten, die heute abgebaut werden, sind morgen nicht wieder da. Das sehen wir derzeit auch in anderen Branchen.

Wir fordern die Politik dringend auf, die Krise nicht weiter zu verschärfen und anzuheizen, indem Investitionen hinausgezögert oder gar gestrichen werden. Geplante Projekte müssen durchgeführt werden, alles andere führt zu einer Verschärfung und Dynamisierung der Rezession. Wir sind bereit, die Aufgaben zu lösen und gemeinsam mit der Politik schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verabreden.“

Umfrageergebnisse

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Der aktuelle Entwurf des Klimaschutz-Sofortprogramms der Bundesregierung bleibt im Bau- und Gebäudesektor hinter den Erwartungen der Planungswirtschaft zurück, kritisiert VBI-Präsident Jörg Thiele: „Während die Koalition in anderen Bereichen, beispielsweise beim Ausbau des ÖPNV, Konkretisierungen und Präzisierungen vorgenommen hat, bleiben viele Maßnahmen des Bau- und Gebäudebereichs vage und unkonkret.“

Der VBI begrüßt das vorgeschlagene „Förderprogramm Zukunft Bau“, mit dem Innovationen im Gebäudebereich gefördert werden sollen. Auch das Ziel, „neuartige und bislang nicht marktübliche Lösungsansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente, ressourcenschonende und bezahlbare Bauen in der allgemeinen Planungs- und Baupraxis“ zu etablieren, sei richtig. „Doch die konkrete Ausgestaltung bleibt der Entwurf schuldig“, sagt VBI-Präsident Thiele. „Genau darauf wartet aber die Praxis, denn Pilotprojekte mit gut dokumentierten Ergebnissen und Empfehlungen liegen bereits vielerorts vor. Was fehlt, sind Initiativen und Kennzahlen zur breiten Einführung und Anwendung der vielen guten Lösungen.“

Ähnliches gilt für das neue Maßnahmenpaket zur Optimierung bestehender Heizungen, das der VBI gut heißt, da hier mit geringem finanziellem Aufwand in kurzer Zeit signifikante Einsparungen erzielt werden können. „Gerade der im Sofortprogramm erwähnte hydraulische Abgleich wird vom VBI schon lange als effektive Energiesparmaßnahme bewertet. Leider ist im aktuellen Entwurf nicht dargelegt, wie diese Maßnahmen praktisch umgesetzt werden sollen“, so VBI-Präsident Thiele. Auch Punkte wie die Solardachpflicht, Mindestenergiestandards und der Austausch von Heizungen im Bestand durch nichtfossile Systeme seien unkonkret und lassen Spielraum für Interpretationen. Hier muss aus Sicht des VBI schnell für klare Verhältnisse gesorgt werden. Gerade im Bausektor mit seinen hohen Investitionskosten und langen Projektlaufzeiten ist es wichtig, mit eindeutigen und verlässlichen Rahmenbedingungen langfristige Planungssicherheit zu schaffen.

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Mit 260 Teilnehmenden war auch der zweite digitale VBI-Hauptstadt-Kongress am 12. Mai ein voller Erfolg. „Wir hatten alle gehofft, jetzt aus der Coronakrise herauszukommen“, so Jörg Thiele zur Eröffnung, „doch nun haben wir den Krieg in der Ukraine. Rohstoffknappheit, steigende Preise und zunehmende Ungewissheit belasten auch die Planungswirtschaft.“ Für Klimawende, Wohnungsbau und Infrastruktur sei wichtig, „dass wir kontinuierlich weiter planen und bauen können“.

In ihrem Impulsstatement zum Kongressthema „Mobilität 2030“ bezeichnete Staatssekretärin Susanne Henckel, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, die Verknüpfung von Klimaschutz, Digitalisierung und moderner Mobilität als zentrale Aufgabe ihres Hauses. „Bei der konkreten Projektumsetzung sind wir auf leistungsfähige Ingenieurunternehmen angewiesen. Wichtig ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

Um bei der Mobilitätswende Prioritäten richtig zu setzen, Ersatz und Erhaltung Vorrang vor Neubau einzuräumen und die Fertigstellung wichtiger Hauptverkehrsachsen und Knotenpunkte zu beschleunigen, plane das BMDV den Bundesverkehrswegeplan 2040. Henckel lud den VBI ein, an dem geplanten Dialogprozess mit Wirtschaft und Verbänden teilzunehmen. Außerdem gelte dem Thema Planungs- und Verfahrensbeschleunigung oberste Priorität. Neben der Beschleunigungskommission Schiene arbeite im BMDV eine Arbeitsgruppe an notwendigen Rechtsänderungen. Im Kanzleramt angesiedelt sei zudem eine Steuerungsgruppe Planungsbeschleunigung.

Zur Podiumsrunde unter der Fragestellung „Wie zukunftsfähig ist die deutsche Infrastruktur“? begrüßte VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer die verkehrspolitischen Sprecher der CDU/CSU- sowie der FDP-Bundestagsfraktion Thomas Bareiß und Bernd Reuther, die verkehrspolitische Berichterstatterin der SPD-Fraktion Isabel Cademartori, den Ressortleiter Verkehr des ADAC Stefan Gerwens sowie digital zugeschaltet Stephan Krenz, Chef der Autobahn GmbH, und Jochen Ludewig, VBI-Verkehrsausschuss.

Mit seinem Vortrag über „Gute Kommunikation als Erfolgsfaktor bei Bauprojekten“ beschloss Prof. Dr. Frank Brettschneider, Universität Hohenheim, das offizielle Programm.

Unser Video-Zusammenschnitt vermittelt einen Eindruck von der Veranstaltung:

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Endlich ist sie da – die neue VBI-Website für Studierende und Berufsstarter aus dem Planungs- und Baubereich: www.junge-ings.de. Auf der Seite erfahren Nachwuchskräfte von VBI-Angeboten wie dem Studi-Mentoring-Programm; vor allem aber stellen sich die jungen Berufseinsteigerinnen und -einsteiger selbst vor und laden zur Mitarbeit in der neuen VBI-Initiative ein.

Das Studi-Mentoring-Programm erstreckt sich jeweils über ein Jahr. Während dieser Zeit finden vier Treffen zwischen Studierenden und der Mentorin oder dem Mentor statt. Die Themen und Inhalte dieser Zusammntreffen kann das Mentoring-Team indviduell festlegen. Darüber hinaus steht den Studierenden das vielfältige VBI-Weiterbildungsangebot aus Seminaren und Workshops zu ermäßigten Teilnahmegebühren zur Verfügung.

Die Bewerbungsphase des Studi-Mentoring-Programms hat begonnen. Auf Instagram und Facebook findet eine zielgruppengenaue Publikation in allen Bundesländern statt. Das Programm startet im Sommersemester 2022. Für Interessierte, die sich als Mentor/Mentorin engagieren möchten, steht Maximilian Dietz unter dietz@vbi.de mit weiteren Informationen bereit.

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In knapp der Hälfte der Ingenieurbüros behindert der Fachkräftemangel mittlerweile weiteres Wachstum. Damit zeigt die heute in Berlin vorgestellte VBI-Konjunkturumfrage 2022 eine weitere Verschärfung der Personalsituation in den bauplanenden Ingenieurbüros. In einem Drittel der Unternehmen konnten freie Stellen aus Mangel an geeigneten Bewerberinnen oder Bewerbern überhaupt nicht besetzt werden. 41 Prozent aller neueingestellten Beschäftigten kamen 2021 direkt von der Hochschule oder Universität.  

„Wir sehen mit großer Sorge, dass die Schere zwischen wachsenden Herausforderungen für die Baubranche und dem Mangel an fähigen Ingenieurinnen und Ingenieuren immer weiter aufgeht“, betonte VBI-Präsident Jörg Thiele bei Vorstellung der Umfrage. „Wenn wir 400.000 neue Wohnungen jährlich bauen wollen, die lange vernachlässigten Brücken sanieren, die Schieneninfrastruktur ausbauen und Hochwasservorsorge betreiben wollen, müssen Politik und Baubranche gemeinsam Veränderungen anstoßen. Der VBI schlägt daher die Einrichtung eines  ‚Runden Tischs Ingenieurnachwuchs‘ vor, um schnell und systematisch mehr junge Leute für ein Bauingenieurstudium zu gewinnen und auszubilden. Bundesregierung, Länder, Hochschulen und Verbände müssen jetzt an einen Tisch, wir haben keine Zeit zu verlieren.“ 

Trotz wachsender Personalprobleme blicken die VBI-Mitgliedsunternehmen insgesamt aber optimistisch in die Zukunft. 84 Prozent beurteilen zu Jahresbeginn ihre wirtschaftliche Situation als gut oder sogar sehr gut, fast 40 Prozent verbuchen Auftragszuwachs und mit mehr als 30 Prozent erwarten deutlich mehr Ingenieurbüros als vor einem Jahr Umsatzzuwächse im laufenden Geschäftsjahr.

Die Ertragslage hat sich nur wenig verändert, allerdings zu ungunsten der Firmen. Meldeten im Vorjahr rund 26 Prozent einen Anstieg der Umsatzrendite, konnten 2021 nur 21 Prozent Gewinnzuwachs verbuchen. Rückgänge bei der  Umsatzrendite gaben aktuell 31 Prozent an, im Vorjahr traf dies 28 Prozent der Teilnehmer.

Mit den Auswirkungen der Coronakrise hatten 2021 noch 21 Prozent der VBI-Unternehmen zu kämpfen, ein Rückgang um 10 Prozent gegenüber dem ersten Jahr der Pandemie. Der Personalmangel hat die Pandemie als Einflussfaktor deutlich überholt.

Weitere Informationen: Ergebnisse der VBI-Konjunkturumfrage

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Der am 24. Januar unangekündigte vorzeitige Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die Bundesregierung hat zu großer Verunsicherung in der ganzen Branche geführt. Für die dringend notwendige energetische Gebäudesanierung sowie klimaneutrale Neubauten sind zuverlässige und stabile Förderprogramme unerlässlich. Daher hält der VBI einen derart kurzfristigen Stopp wirksamer und gefragter Fördermaßnahmen für kontraproduktiv und fordert die zügige Weiterführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Planer und ausführende Unternehmen benötigen ebenso wie sanierungsbereite Immobilieneigentümer verlässliche Rahmenbedingungen, um die angestrebte Senkung der CO2-Emissionen realisieren zu können.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) war von der KfW ins Leben gerufen worden, um die energetische Sanierung im Bestand auf den nötigen Zielpfad zu bekommen. Im Zuge dieses sehr erfolgreichen Programms wurden 2021 allein im ersten Halbjahr 2,7 Milliarden Euro bewilligt. Davon floss allerdings ein großer Teil in den Neubau nach KfW-55-Standard (Effizienzhaus 55). Seit Ankündigung der alten Bundesregierung, die Effizienzhaus-55-Förderung auslaufen zu lassen, gingen noch einmal Anträge in Höhe der Rekordsumme von 20 Milliarden Euro bei der KfW ein. Diese massive Überzeichnung des Förderprogramms zeigt, dass die Bundesregierung zügig neue Fördermöglichkeiten anbieten muss, damit die energetische Sanierung nicht zum Stillstand kommt. Jede politisch verursachte Verunsicherung führt nach VBI-Erfahrung zu Investitionszurückhaltung. Kontinuität und Verlässlichkeit seien daher das Gebot der Stunde, wenn die neue Regierung ihre ehrgeizigen Ziele beim Wohnungsneubau und Klimaschutz erreichen will.

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Mindestsätze in Altverträgen, die vor dem Inkrafttreten der angepassten HOAI am 01.01.2021 zwischen Privaten geschlossen worden sind, weiterhin angewendet werden können. Das Vertragsverletzungsurteil vom 04.07.2019 steht dem nicht entgegen. Über die tatsächliche Anwendung der Mindestsätze müssen nun die nationalen Gerichte entscheiden.

Dazu erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele: „Wir freuen uns über das Urteil, stellt es doch Klarheit darüber her, dass die Mindestsätze angewandt werden können. Wir hoffen nun auf die Beurteilung durch den Bundesgerichtshof im Sinne der Planerinnen und Planer. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass die angepasste HOAI ohne verbindliche Mindestsätze keinen Unterbietungswettbewerb befeuern darf. Die bevorstehende HOAI-Novellierung muss hierzu eindeutige Aussagen treffen. Orientierung muss der Mittelsatz und nicht der Basissatz sein. Die weltweit geschätzte deutsche Planungsqualität gibt es nicht zum Nulltarif.“

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Die VBI-Mitgliedsunternehmen blicken optimistisch auf das neue Jahr. Rund 85 Prozent bewerten ihre wirtschaftliche Lage zu Jahresbeginn als gut oder sogar sehr gut. Das geht aus den bisher vorliegenden Daten der VBI-Konjunkturumfrage hervor, die aber noch bis Mitte Januar läuft. Grund für Optimismus verbindet VBI-Präsident Jörg Thiele auch mit dem Start der neuen Bundesregierung, da sich wichtige Themen der Planungs- und Bauwirtschaft im Koalitionsvertrag wiederfinden. Mit dem neu geschaffenen Bauministerium hat die Planerbranche endlich wieder einen originären Ansprechpartner.

Auch in der VBI-Führung gab und gibt es Veränderungen. Nach der Neuwahl des Bundesvorstands im November und der damit verbundenen Verjüngung hat der VBI seit 1. Januar 2022 auch einen neuen Hauptgeschäftsführer. Sascha Steuer (46), bislang Leiter der Verbandskommunikation, übernimmt die Geschäftsführung von Roland Engels, der aus gesundheitlichen Gründen in anderer Funktion weiterhin für den VBI tätig sein wird.

VBI-Präsident Jörg Thiele: „Wir freuen uns sehr, dass wir mit Sascha Steuer einen erfahrenen Politik- und Kommunikationsexperten als neuen Hauptgeschäftsführer gewinnen konnten. Er hat den VBI bereits in den vergangenen zwei Jahren strategisch und kommunikativ entscheidend nach vorn gebracht. Wir wollen mit ihm weiter an der Profilierung des VBI als starkem Wirtschaftsverband arbeiten und unsere Sichtbarkeit in Politik und Medien ausbauen.“

Kurzvita

Sascha Steuer hat Geschichte, Kommunikationswissenschaften und Soziologie an der Freien Universität Berlin studiert. Er war von 2001 bis 2011 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin und von 2012 bis 2015 stellvertretender Geschäftsführer der CDU-Fraktion Hamburg. Danach leitete er die Kommunikation der größten deutschen Steuerberatung ETL und wechselte 2019 zum VBI.

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Zur Unterstützung des Strukturwandels im Zuge des Kohleausstiegs hat das Bundesforschungsministerium im Frühjahr 2021 gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt einen Wettbewerb zur Neugründung von zwei exzellenten Großforschungszentren in der Lausitz und im mitteldeutschen Revier rund um Leipzig ausgeschrieben. Unter rund 100 eingereichten Konzeptideen aus allen Wissenschaftszweigen wurden von einer namhaft besetzten Expertenkommission im Juli 2021 sechs Projekte zur weiteren Detaillierung und Bewerbung ausgewählt. In diese Runde der besten Sechs hat es auch das von Prof. Dr. Manfred Curbach, TU Dresden, gemeinsam mit weiteren namhaften Bauforschern entwickelte Vorhaben eines Bau-Großforschungszentrums geschafft. Ziel dieses „LAB – Lausitz Art of Building“ ist der Aufbau eines Zentrums international vernetzter Spitzenforschung für klima- und ressourcenneutrale Baustoffe und -verfahren.

Der VBI unterstützt in einem „Letter of Intent“ die LAB-Initiative um Prof. Curbach, weil ein solches Bau-Großforschungszentrum nachhaltige Wirkung für den Strukturwandel in der Baubranche und der Region haben würde. Da in den kommenden Jahren die Transformation von Industrie und Gesellschaft in eine klimaneutrale Art und Weise des Wirtschaftens zu bewältigen sei, ist die Förderung des beantragten Bau-Großforschungszentrums aus Sicht des VBI eine lohnende Zukunftsinvestition. Die finale Entscheidung darüber, ob die LAB-Idee Realität wird, fällt im zweiten Quartal 2022 – der VBI drückt die Daumen.

VBI Letter of Intent

LAB – Die Idee im Video

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„Es gibt Gründe für Optimismus“, lautete die Eröffnungsformel von DIW-Präsident Prof. Marcel Fratzscher auf dem VBI-Bundeskongress 2021 am 4. November in Saarbrücken. Als Keynotespeaker analysierte er die Auswirkungen der Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft und formulierte Erwartungen an die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP. Für die Megathemen Klimaschutz, Digitalisierung und Mobilität müssten in den kommenden Jahren 500 Milliarden Euro investiert werden. Dafür sei es auch nötig, die Kommunen zu entschulden, um ihre Investitionsfähigkeit zu erhalten. Eine Forderung, die auch der VBI seit langem erhebt. Fratzscher warnte außerdem vor dem zunehmenden Fachkräftemangel. So würden sich von den rund 45 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den kommenden Jahren rund 4 Millionen in den Ruhestand verabschieden, ohne dass Jüngere nachkämen.

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Prof. Marcel Fratzscher

Pausengespräch

Das Thema Nachwuchs und Generationenmix im Unternehmen wurde auf dem Bundeskongress durch den Jugendforscher Simon Schnetzer und den Führungscoach Niels Pfläging beleuchtet. An erster Stelle rangiere bei den jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der „Generation Z“ eine positive Arbeitsatmosphäre und Flexibilität. Nur wer den Jüngeren als verbindlicher Chef gegenübertrete, habe eine Chance, langfristig zu überzeugen. Schnetzer und Pfläging widersprachen sich jedoch auch bei der Frage, welche Rolle Strukturen im Unternehmen spielten. Der Vorsitzende des VBI-Rheinland Pfalz Jan Schmitt stellte am Beispiel seines Büros, den Bezug zur Praxis in den VBI-Mitgliedsunternehmen her. So seien in seinem Unternehmen bis auf einen Mitarbeiter alle Beschäftigten jünger als er selbst, die volle Flexibilität bei Arbeitszeiten und Arbeitsort täglicher Arbeitsalltag.

Simon Schnetzer
Jan Schmitt

Eine lebendige Diskussion entspann sich im Rahmen des Panels zur Datensicherheit. Mit der Sprecherin des Chaos Computer Clubs Dr. Constanze Kurz saß die bekannteste deutsche Hackerin auf dem Podium. Aus ihrer Sicht bewegten sich die Debatten in Deutschland teilweise auf dem Wissenstand von vor zehn Jahren. Heute ginge es jedoch darum, systematisch gegen gewerbsmäßig organisierte Hackerstrukturen vorzugehen. Der Staatssekretär im Saarländischen Wirtschaftsministerium Jürgen Barke stellte die vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen des Staates für Unternehmen zur Verbesserung des Datenschutzes vor. Hierzu trage auch das neue CISPA Helmholz-Zentrum für Datensicherheit in Saarbrücken bei, für das Dr. Ben Stock an der Diskussion teilnahm. Alle waren sich einig, dass am Ende jedoch jedes Unternehmen selbst entscheiden müsse, ob es beispielsweise eine internationale Cloud für sicher halte oder stattdessen auf ein sicheres eigenes Serversystem setze.

Panel zur Datensicherheit

VBI-Präsident Jörg Thiele und der gastgebende saarländische Landesverbandschef Jörgen Kopper waren sich einig, dass die Referentin und die Referenten des Tages die zentralen Unternehmerthemen des Jahres aufgegriffen haben. Der Applaus der rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestätigte dies nachdrücklich. Der VBI-Verbandstag mit der Wahl eines neuen, verjüngten Bundesvorstands beschloss am 5. November den VBI-Kongress 2021.

VBI-Präsident Jörg Thiele mit Moderatorin Sassou und Jörgen Kopper (v. r.)

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Jörg Thiele ist am 5. November auf dem VBI-Verbandstag in Saarbrücken erneut zum VBI-Präsidenten gewählt worden. „Wir wollen unser Profil als Wirtschaftsverband weiter schärfen, um auch über die Fachöffentlichkeit hinaus mehr Strahlkraft zu entwickeln“, betonte der wiedergewählte Präsident: „Wir drängen auf eine HOAI-Novellierung 2022 und einen Vergabeerlass, dass öffentliche Auftraggeber nur noch nach HOAI vergeben dürfen. Wir fordern vom Bund, die Investitionsmittel der Kommunen vollständig zu erhalten, die Gewerbesteuereinbrüche durch Corona auszugleichen. Und wir fordern Klimaschutz durch Innovationen und Investitionen, aber nicht durch Verbote und Gängelung.“


Unterstützt wird der Präsident in den kommenden drei Jahren von Dr. Peter Warnecke und Jörgen Kopper als VBI-Vizepräsidenten. Mit Christina Zimmermann sind erstmals auch die Ingenieurinnen im Verband mit Sitz und Stimme im Bundesvorstand vertreten. Ebenfalls neu in den VBI-Vorstand gewählt wurde Daniel Lambrecht. Komplettiert wird das VBI-Spitzengremium von den wiedergewählten Vorständen Maximilian Grauvogl, Dr. Mark Husmann und Stephan Weber.

Der neue VBI-Vorstand
Präsident:
Jörg Thiele, Iproplan Planungsgesellschaft mbH, Chemnitz

Vizepräsidenten:
Dr. Peter Warnecke, Assmann Beraten + Planen GmbH, Braunschweig
Jörgen Kopper, Dipl.-Ing. Rudolf Kopper Ing.-Büro GmbH, Saarbrücken

Beisitzer:
Maximilian Grauvogl, Obermeyer Holding GmbH, München
Dr. Mark Husmann, ICL Ingenieur Consult GmbH, Leipzig
Daniel Lambrecht, IBL GmbH – Ingenieurbüro Lambrecht, Magdeburg
Stephan Weber, Coplan AG, Eggenfelden
Christina Zimmermann, Schüßler-Plan GmbH, Düsseldorf

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Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise beschäftigen zunehmend auch die Planerbranche. Wie die VBI-Sommerumfrage unter den etwa 2.000 Mitgliedsunternehmen zeigt, rechnet ein knappes Viertel inzwischen mit einem Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr. Preisdruck und Auftragsstornierungen betreffen inzwischen deutlich mehr Unternehmen als im Vorjahr.

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Mit Blick auf die Bundestagswahl am 26. September und die danach neu zu bildende Bundesregierung hat der VBI die aus Verbandssicht wichtigsten Ziele bei der dringend gebotenen Novellierung der HOAI definiert. Wie VBI-Präsident Jörg Thiele betont, „braucht die HOAI als Gesamtkonstrukt eine Modernisierung. Die Kostenentwicklung der vergangenen zehn Jahre spiegelt sich derzeit an keiner Stelle wider.“

Leistungsbilder und Tafelwerte der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI sind seit 2013 unverändert und müssen dringend überarbeitet werden. Der VBI erwartet daher von der neuen Bundesregierung, dass sie den Novellierungsprozess Anfang 2022 rasch anstößt. Zur Vorbereitung der Novellierung beteiligt sich der VBI bereits an Arbeitsgruppen des AHO. Aus Verbandssicht sind bei der Überarbeitung insbesondere die folgenden Ziele zu verfolgen:

Tafelwerte anheben
Die derzeitigen Honorartafelwerte sind stark veraltet und müssen deutlich, je nach Leistungsbild um bis zu 26,7 Prozent, angehoben werden. Dies ergab das im Auftrag des VBI erstellte Siemon-Gutachten 2021, für das die Berechnungsformel von 2013 weiterentwickelt und durch weitere Einflussfaktoren ergänzt wurde. Anschließend wurden Architektur- und Ingenieurbüros zu Rationalisierungseffekten, Mehr- und Minderaufwänden sowie Kostenentwicklungen der vergangenen acht Jahre befragt. In den untersuchten sechs Leistungsbildern wurden die Ergebnisse nach kleineren und größeren Projekten unterschieden. Der Steigerungsbedarf wurde detailliert nach der Höhe der anrechenbaren Kosten in den einzelnen Honorarzonen ermittelt.

Vereinfachung der Vorschriften
Die Regelungen der HOAI kommen seit der Neufassung im Zuge des EuGH-Urteils grundsätzlich nur dann zur Anwendung, wenn die Parteien eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen haben. Um die Anwendung zu erleichtern, sollten die Vorschriften für Auftraggeber wie Auftragnehmer möglichst anwenderfreundlich sein. Der VBI setzt sich daher dafür ein, dass die Regelungen der HOAI eindeutig und transparent sind, um so Grundlage für eine einvernehmliche Honorarermittlung sein zu können.

Angemessenheit einfordern
Mit der Neufassung zur Umsetzung des EuGH-Urteils wurden die Mindest- und Höchstsätze aus der HOAI gestrichen und damit findet sich die Angemessenheit nur noch in der gesetzlichen Grundlage zur HOAI. Wir fordern, den Begriff der Angemessenheit aufzunehmen, um damit insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten die Position der Planer zu stärken. Gleichzeitig müssen im Vergaberecht Instrumente gefunden werden, die Unterkostenangebote obligatorisch ausschließen.

Definition Bauen im Bestand
Um die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen, ist es insbesondere sinnvoll, die Regelungen für das Bauen im Bestand zu vereinfachen und zu überarbeiten, da dieser Bereich vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit deutlich mehr werden wird. Zukünftig sollte demnach nur noch zwischen Neubauten und Bauten im Bestand unterschieden werden. Immer dann, wenn der Planer an einem vorhandenen Objekt Planungs- und/oder Überwachungsleistungen erbringt, hat er Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.

Vergütungsregelungen für nachhaltiges Bauen
Die Bearbeitung nach den Grundsätzen des nachhaltigen und klimagerechten Planen und Bauens wie beispielsweise die Berechnung des CO2-Fußabdrucks im Lebenszyklus von Gebäuden, die Erstellung eines Nachhaltigkeitsnachweises, die Berücksichtigung von recyclingfähigen Baustoffen und Materialien, soll künftig grundsätzlich die Einordnung des Objektes in eine höhere Honorarzone zur Folge haben.

Neue Methoden und deren Auswirkungen auf die HOAI
Es kommen verstärkt neue Methoden zur Anwendung. Die HOAI ist zwar methodenunabhängig, aber die Auswirkungen der Anwendungen haben weitreichende finanzielle Auswirkungen. Zu nennen sind hier BIM, Lean Construction oder Lean Design. Hierbei ist auch die Frage zu beantworten, wie die Leistungsbilder ggf. angepasst werden müssen.

Verband Beratender Ingenieure
Stand: August 2021

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In wenigen Wochen ist Bundestagswahl. Die Verbände und Kammern der Planungswirtschaft, darunter der VBI, haben Wahlprüfsteine erarbeitet und den Parteien mit der Bitte um Beantwortung zugesandt. Angesprochen waren alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, die ein entsprechendes Angebot hatten. Inzwischen haben die Parteien zu den VBI-Wahlprüfsteinen Stellung genommen und uns ihre Antworten zukommen lassen. Bitte bilden Sie sich Ihre Meinung.

VBI-Wahlprüfsteine – Antworten der Parteien

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Die Menschen in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten benötigen vielfältige Hilfe. Es müssen hunderte Gebäude auf Standsicherheit geprüft werden, Straßen, Schienen und Brücken neu gebaut sowie Konzepte gegen Hochwasser entwickelt werden. Wir Ingenieurinnen und Ingenieure sind also besonders gefragt. Vom Bundesverkehrsministerium werden Experten, wie etwa Ingenieure, aus anderen Teilen der Republik in die betroffenen Gebiete gebracht. Eine abteilungsübergreifende Taskforce ist eingesetzt worden, in der nachgeordnete Behörden, die Deutsche Bahn und die Autobahngesellschaft des Bundes vertreten sind.

VBI-Mitgliedsunternehmen, die freie Kapazitäten haben und helfen möchten, können sich in der Bundesgeschäftsstelle über info@vbi.de melden. Bitte teilen Sie uns mit, ob und welche relevanten Leistungen Sie erbringen können und ob und wie Sie bereit sind, sich entsprechend bei der Hilfe zu engagieren. Aktuell gibt es z. B. Bedarf an Sachverständigen zur Beurteilung der Standsicherheit von Gebäuden. Wir arbeiten zusammen mit den VBI-Landesverbänden NRW und Rheinland-Pfalz an einer zentralen Sammlung und Auskunftsmöglichkeit zur Vermittlung von Ingenieurleistungen, an die sich betroffene Einwohner und Kommunen wenden können. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz plant eine Online-Plattform bereitzustellen, über die Hilfsangebote später auch direkt benannt werden können. Bis dies so weit ist, koordinieren wir die Angebote über die Bundesgeschäftsstelle in Abstimmung mit der lokalen Koordinierungsstellen.

Versicherungsschutz bei Soforthilfen

Im Zusammenhang mit Soforthilfemaßnahmen von Ingenieuren, die als freiwillige Helfer kostenlose Ingenieurleistungen erbringen möchten, wie beispielsweise Standsicherheitsprüfungen, stellt sich die Frage nach der Berufshaftpflicht. Der darauf spezialisierte VBI-Kooperationspartner Unit Versicherungsmakler GmbH erklärt dazu, dass Leistungen im Rahmen des versicherten Berufsbilds grundsätzlich auch ohne Honorierung versichert sind. Unit warnt aber vor Gefährdung des Versicherungsschutzes in Situationen, in denen der Ingenieur aufgrund der besonderen Umstände vor Ort Vorschriften oder allgemein anerkannte Regeln der Technik bezüglich seiner Leistung nicht einhalten kann, weil er z. B. Gebäudeteile nicht betreten und begutachten kann. In solchen Fällen müsse der Auftraggeber schriftlich auf die Abweichungen und die sich daraus möglicherweise ergebenden Folgen hingewiesen werden, um dies im Schadensfall gegenüber dem Versicherer dokumentieren zu können. Je nach Versicherer/Bedingungswerk sind darüber hinaus Abweichungen erlaubt, wenn der Ingenieur von der Zustimmung des Auftraggebers ausgehen darf – in den Katastrophengebieten könnte der Grund z. B. darin bestehen, dass es aufgrund der Situation vor Ort gar nicht anders gehen würde. Mehr Details zum Versicherungsschutz erfahren Sie hier

Vergaberecht in RP ausgesetzt

Rheinland-Pfalz hat in den betroffenen Kommunen bis zum Jahresende das Vergaberecht außer Kraft gesetzt. Mehr Informationen

Steuerliche Erleichterungen in NRW, Bayern und RP

Bayern, Nordrhein-Westfalen, und Rheinland-Pfalz haben per Erlass diverse Steuererleichterungen für die Betroffenen beschlossen.

Zerstörte Infrastrukturen

Erhebliche Teile der Infrastruktur in den betroffenen Gebieten sind zerstört oder nicht passierbar. Hierauf reagieren die Deutsche Bahn und die Autobahngesellschaft.

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Die Themen Klimaschutz und nachhaltiges Planen und Bauen nehmen immer mehr Fahrt auf. Nach der Bundesregierung hat nun auch die Europäische Kommission ihre Ziele weiter verschärft. Gleichzeitig führt die Hochwasserkatastrophe in Europa erneut vor Augen, welche Folgen Wetterextreme ohne ausreichenden Schutz haben können. 

Dazu erklärt VBI-Präsident Dipl.-Ing. Jörg Thiele: „Als Ingenieurinnen und Ingenieure können und wollen wir innovative und praktikable Lösungen entwickeln, um dem Klimawandel zu begegnen. Politik und Öffentlichkeit erwarten insbesondere von uns schnelle Antworten auf die zentralen Fragen der Zukunft. Wir sind bereit, diese Antworten zu geben. Dafür brauchen wir sowohl die nötigen Investitionsmittel der öffentlichen Hand als auch gut ausgebildete Fachkräfte.“

Der VBI unterstützt ausdrücklich die Forderung der Bauingenieurin und Expertin für nachhaltiges Bauen und Stadtentwicklung Prof. Dr. Lamia Messari-Becker: „Klimaanpassung muss zur nationalen Aufgabe erhoben werden. Wir sollten nicht gegen die Natur bauen, sondern nur im Einklang mit der Natur. Um unsere Lebensräume zu schützen, müssen wir unsere gebaute Umwelt an den Klimawandel anpassen und die Infrastrukturen ertüchtigen.“

Messari-Becker lehrt an der Universität Siegen, ist Mitglied im Club of Rome und beteiligt sich als VBI-Mitglied an der BDI-Initiative Energieeffiziente Gebäude. 

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Mit 255 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war der erste digitale Hauptstadt-Kongress des VBI am 20. Mai ein voller Erfolg. „Wir freuen uns über die große Beteiligung am Kongressprogramm. Es war uns wichtig, im Bundestagswahljahr ein Zeichen in der Hauptstadt zu setzen und die zentralen Themen der Planungswirtschaft mit der Politik zu diskutieren“, so VBI-Präsident Jörg Thiele. Das kurze Video zeigt Impressionen der Veranstaltung: Nach der Podiumsdiskussion zum Thema „Schneller Planen und Bauen“, mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Volkmar Vogel, den Bundestagsabgeordneten Dr. Ingrid Nestlé und Detlef Müller sowie DB Netz-Vorstand Jens Bergmann und VBI-Vorstand Dr. Peter Warnecke, stellte Klaus-Dieter Siemon das vom VBI beauftragte Gutachten zur Anhebung der HOAI-Tafelwerte vor. In den untersuchten Leistungsbildern müssen demzufolge die Honorare um bis zu 27 Prozent angehoben werden. VBI-Vorstand Stephan Weber ergänzte mit einem Plädoyer für leistungsorientierte Vergabeverfahren.

Hauptstadt Kongress 2021

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In diesem Jahr wird der Deutsche Bautechnik-Tag erstmals im virtuellen Format stattfinden. Der VBI ist als Mitträger und Aussteller aber auch im Programm mit dabei: Um 11:05 Uhr führt Sie Dipl.-Ing. Christian Richert, Vorsitzender VBI-Ausschuss Konstruktiver Ingenieurbau, “In 5 Minuten zum Ingenieurbüro 2030”. Den Vortrag finden Sie im Programm der “Arena”, die um 11 Uhr startet:
Programm des Deutschen Bautechnik-Tags 2021

Besuchen Sie uns auf dem virtuellen VBI-Stand und sprechen Sie uns an. Hier geht es direkt zum Deutschen Bautechnik-Tag 2021 und zur Anmeldung.

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Planer und Bauindustrie sind davon überzeugt, dass Investitionen in neue, intelligente und effiziente Bau- und Sanierungsverfahren zentrale Voraussetzungen für mehr Klimaschutz sind. So können die Klimaziele auch ohne Einschränkungen des Bauvolumens erreicht werden. Dies erklärten VBI-Präsident Jörg Thiele und der Vizepräsident des Bauindustrie-Hauptverbands Dr. Matthias Jacob anlässlich der heutigen Anhörung des Bauausschusses des Deutschen Bundestags zu einer „Bauwende“.

Sinnvolle Maßnahmen mit dem Ziel der deutlichen Reduzierung von CO2-Emissionen können entlang der gesamten Wertschöpfungskette Bau entwickelt werden. Dabei dürfen auch andere Aspekte der Nachhaltigkeit wie Ressourcenschonung, Biodiversität sowie die soziale und kulturelle Balance unserer Gesellschaft nicht aus dem Blick geraten. Dafür sollte die Politik einen engen Dialog mit der Wirtschaft führen, der auf die Innovationskraft von Ingenieuren und Bauwirtschaft setzt, um neue Verfahren, Technologien und Produkte für eine resiliente und lebenswerte gebaute Umwelt zu entwickeln und umzusetzen. Überregulierungen oder Verbote hingegen schaden dem Wirtschaftsstandort Deutschland und verhindern die dringend benötigten Innovationen. Maßnahmen, die das Bauvolumen erheblich einschränken, lehnen wir auch vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum und modernen Infrastrukturen ab.

Dazu erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele: „Die Planungs- und Bauwirtschaft muss starker Partner beim Klimaschutz bleiben. Deutschland wird nur dann erfolgreich sein, wenn Klimaschutz, Fortschritt und Wachstum verbunden werden und nicht gegeneinander stehen. Gerade wir Ingenieure entwickeln innovative Lösungen, die unsere Umwelt schützen und gleichzeitig bezahlbar sind, damit die Baupreise nicht ins Unendliche steigen. Die energetische Gebäudesanierung muss deutlich beschleunigt werden, dafür brauchen wir noch mehr Anreize. Außerdem brauchen wir finanzielle und zeitliche Freiräume, um neben dem Geschäft auch forschen und entwickeln zu können.“

HDB-Vizepräsident Dr.-Ing. Matthias Jacob erklärt: „Klimaschutz und Digitalisierung sind die Treiber der zukünftigen Entwicklung in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Wir sehen uns da an vorderster Front in der Umsetzung. Auf dem Weg in die Transformation brauchen unsere Unternehmen allerdings verlässliche Rahmenbedingungen und wo nötig, gezielte Unterstützung. Dann können unsere Unternehmen ihr Know-how nutzen, um Klimaschutzanforderungen in der Praxis auf der Baustelle umzusetzen. Das gilt insbesondere für das serielle Sanieren, das sowohl die Energieeffizienz des Gebäudebestands zügig verbessern und über Skaleneffekte die Baupreise im Zaum halten könnte.“

Weitere Informationen zur Sitzung des Bauausschusses hier.

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81 Prozent der Ingenieurunternehmen im VBI beurteilen ihre Situation zu Jahresbeginn gut bzw. sehr gut, 19 Prozent als ausreichend bzw. schlecht. 18 Prozent der Unternehmen verzeichneten 2020 einen Umsatzrückgang. Das sind deutlich mehr als in den Jahren zuvor, in denen der Umsatzrückgang zwischen sechs und neun Prozent lag. Die Auswirkungen der Coronakrise kommen also – durch die langen Projektlaufzeiten zeitverzögert – langsam in der Branche an. Der VBI befürchtet nun, dass sich die Lage für rund ein Fünftel der Unternehmen weiter verschärft, wenn Investitionen nicht wie geplant umgesetzt werden. Laut einer neuen Ernst & Young-Umfrage unter 300 Kommunen, rechnen 47 Prozent mit einem Haushaltsdefizit.

Dazu erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele: „Die neuesten wirtschaftlichen Daten unserer Unternehmen sind nur eine Momentaufnahme, entscheidend für die Zukunft ist die aktuelle Investitionsbereitschaft der öffentlichen Hand und privater Unternehmen. Nur wenn geplante Projekte weiterhin ausgeschrieben und durchgeführt werden, bleibt die Planungs- und Bauwirtschaft der Eckpfeiler einer wirtschaftlichen Erholung nach der Krise. Auf keinen Fall dürfen die wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen dazu führen, dass Projekte verschoben oder aufgehoben werden. Das würde die Krise noch verschärfen und sich jahrelang auswirken. Die Steuerausfälle müssen komplett ausgeglichen werden.“

Bereits heute berichten sieben Prozent der Unternehmen von zahlreichen zurückgestellten öffentlichen und fünf Prozent von zahlreichen zurückgestellten privaten Aufträgen. 27 Prozent mussten bereits im zweiten Halbjahr 2020 einen Auftragsrückgang verzeichnen, acht Prozent der Unternehmen erwarten daraufhin einen starken Rückgang der Aufträge im ersten Halbjahr 2021.

Doch auch neben den Auswirkungen der Coronakrise gibt es nach wie vor einen Faktor, der die wirtschaftliche Entwicklung der Ingenieurbüros seit langem bremst. So nennen 32 Prozent den Ingenieurmangel sogar noch vor der Coronakrise (31 Prozent) als wesentliches Hemmnis für ihre Arbeit. 27 Prozent der Unternehmen hätten gerne Personal eingestellt, haben jedoch keine Mitarbeiter gefunden.

An der VBI-Konjunkturumfrage nahmen 462 der rund 2.000 VBI-Mitgliedsunternehmen teil. Die Umfrage lief vom 5. bis zum 31. Januar 2021.

Ergebnisse der VBI-Konjunkturumfrage 2021

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Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie konnte die Verleihung des Deutschen Brückenbaupreises 2020 nicht wie geplant als festliche Veranstaltung stattfinden. Daher würdigen VBI und Bundesingenieurkammer die Preisträger am 8. März mit einer virtuellen Siegerehrung. Diese kann ab 18 Uhr online mitverfolgt werden und findet zeitgleich auf der Website des Brückenbaupreises und im Portal des Dresdner Brückenbausymposiums statt. 

Sechs kurze Filmbeiträge porträtieren ab dem 15. Februar auf www.brueckenbaupreis.de die Bauwerke, die es in die Finalrunde des begehrten Ingenieurbaupreises geschafft haben. Die Finalisten hatte die Jury aus insgesamt 42 Einreichungen ausgewählt.

Nominiert für den Deutschen Brückenbaupreis sind in der Kategorie „Straßen- und Eisenbahnbrücken“:

  • die Retheklappbrücke, Hamburg
  • die Brücke bei Schwaig im Zuge der A 3 bei Nürnberg und
  • die Sanierung der Elster-Brücke bei Neudeck, Land Brandenburg


und in der Kategorie „Fuß- und Radwegbrücken“:

  • der Trumpf-Steg Ditzingen
  • die Stuttgarter Holzbrücke an der Birkelspitze in Weinstadt und
  • dieSanierung der König-Ludwig-Brücke in Kempten.

Der seit 2006 alle zwei Jahre gemeinsam von VBI und Bundesingenieurkammer vergebene Deutsche Brückenbaupreis ist einer der renommiertesten Ingenieurpreise Deutschlands. Das Bundesverkehrsministerium fördert den Brückenbaupreis und hat erneut die Schirmherrschaft übernommen.

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Angesichts der aktuellen Debatte um eine Verschärfung des Lockdowns fordert der VBI eine Reduzierung der Arbeitskontakte ohne verpflichtende Homeoffice-Pflicht.
In einer Pressemitteilung dazu erklärte VBI-Präsident Jörg Thiele: „Viele Unternehmen der Planungsbranche handeln bereits sehr umsichtig, indem sie Mitarbeiter voneinander trennen, Besprechungen digital abhalten, in öffentlichen Bereichen eine Maskenpflicht eingeführt haben, Dienstreisen vermeiden und auf den Baustellen ein Hygienekonzept umsetzen. Angesichts dieser Aktivitäten würde eine strafbewehrte Pflicht zum Homeoffice über das Ziel hinausschießen und die wirtschaftliche Erholung gefährden. Wir fordern daher sowohl öffentliche als auch private Arbeitgeber auf, wo möglich die Hygienekonzepte noch weiter zu detaillieren, um Arbeitskontakte so weit es geht einzuschränken. Insbesondere sollten auch Bund, Länder und Kommunen ehrlich prüfen, wie sie von ihren 4,9 Millionen Beschäftigten mehr als heute ins Homeoffice bringen können, ohne jedoch eine Pflicht für alle einzuführen. Dabei ist auch sicherzustellen, dass die Mitarbeiter von zu Hause weiter arbeiten und beispielsweise Bauanträge genehmigen können.“

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Die HOAI 2021 ist am 7. Dezember nun auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist die letzte Voraussetzung dafür erfüllt, dass die geänderte HOAI wie geplant am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.

Zuvor hatte der Bundesrat am 27. November dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Änderungen zugestimmt. Die neue HOAI war notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof im Juli 2019 die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für europarechtswidrig erklärt hatte. Zur Umsetzung dieses EuGH-Urteils war die nun verabschiedete Novellierung notwendig geworden.

„Es ist gut, dass die Hängepartie nach dem EuGH-Urteil im vergangenen Jahr nun beendet wurde und die HOAI ab dem 1. Januar 2021 als Orientierung für angemessene Honorare in Kraft treten kann“, erklärte VBI-Präsident Jörg Thiele. „Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Verordnung deutlicher betont, dass die Honorare auch in Zukunft angemessen sein müssen.“ Nach dem Inkrafttreten der neuen HOAI stehen 2021 die Aktualisierung der Leistungsbilder und die Erhöhung der seit 2013 unveränderten Tafelwerte auf der Tagesordnung. „Dies wird eine unserer zentralen Forderungen im Bundestagswahljahr sein“, so der VBI-Präsident.

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Die von Bundestag und Bundesregierung mit dem Konjunkturpaket zur Bewältigung der Pandemiefolgen im Frühsommer beschlossene, zeitlich befristete Senkung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 % endet am 31. Dezember. Ab 1. Januar 2021 gilt wieder der normale Umsatzsteuersatz. Was es dabei in der Planerpraxis zu beachten gilt, hat der VBI in der folgenden Übersicht für seine Mitglieder zusammengestellt.

Zunächst gilt, die von VBI, BDB, BIngK und BVPI vor der Steuerabsenkung am 1. Juli 2020 in einem gemeinsamen Merkblatt veröffentlichten praktischen Hinweise und Umsetzungshilfen können aus steuerlicher Sicht auf die anstehende Wiederanhebung des Steuersatzes übertragen werden.

Bei Planungsverträgen mit Auftraggebern, die nicht zur Umsatzsteuer optieren, bedeutet die Wiederanhebung zum 1. Januar 2021 eine direkte Erhöhung der zu zahlenden Vergütung. Vor diesem Hintergrund ergeben sich einige vertragsrechtliche Fragestellungen, die nachfolgend beantwortet werden.

  1. Welche Umsätze sind von der Steuersatzerhöhung betroffen?
    Der Umsatzsteuerbetrag von 19 % gilt für alle Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 erbracht werden. Es kommt also auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung an und nicht den der Rechnungsstellung.
  2. Können Teilleistungen eines Planungsvertrages zum 31. Dezember 2020 mit dem Steuersatz von 16 % schlussgerechnet werden?
    Teilleistungen setzen voraus, dass eine Gesamtleistung nach wirtschaftlicher Betrachtung teilbar ist und nicht als Ganzes, sondern in Teilen geschuldet ist. Nach einheitlicher Auffassung der Finanzverwaltung stellen die Leistungen nach HOAI grundsätzlich einheitliche Leistungen dar, auch wenn durch die Aufgliederung in Leistungsbilder und Leistungsphasen bei wirtschaftlicher Betrachtung eine Teilbarkeit besteht. Die Aufteilung in Teilhonorare führt nicht zu Teilleistungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts.
    Damit Teilleistungen eines Planungsvertrages zum 31. Dezember 2020 mit 16 % Umsatzsteuer schlussgerechnet werden können, müssen folgende vier Voraussetzungen erfüllt sein:
    1. Es muss sich um einen wirtschaftlich abgrenzbaren Teil der geschuldeten Planungsleistung handeln.
    2. Der Leistungsteil muss, wenn er Teil einer Werklieferung ist, vor dem 31. Dezember 2020 abgenommen worden sein; ist er Teil einer Werkleistung, muss er vor dem 31. Dezember 2020 vollendet oder beendet worden sein. Planungsleistungen sind als Werkleistungen anzusehen, so dass die entsprechenden Teilleistungen vollendet sein müssen, die Abnahme ist nicht erforderlich.
    3. Es muss vor dem 31. Dezember 2020 vereinbart werden, dass für die entsprechenden Teilleistungen Teilentgelte zu zahlen sind.
    4. Das Teilentgelt muss gesondert abgerechnet werden.
    Die für die Abrechnung von Teilleistungen erforderliche Vereinbarung ist ausschließlich zum Vorteil des Auftraggebers, der nicht zur Umsatzsteuer optiert. Planungsunternehmen sollten daher die Erstellung einer solchen Vereinbarung immer dem Auftraggeber überlassen, so dass dieser die Verantwortung dafür trägt, dass diese ordnungsgemäß vereinbart ist. Für den Fall, dass die Vereinbarung im Besteuerungsverfahren nicht anerkannt wird, steht dem Planer ein Ausgleich nach den Grundsätzen des § 29 Abs.1, 2 UStG zu, d. h. er darf vom Auftraggeber die Differenz von 3 % Umsatzsteuer nachfordern. Diese Regelung kann vertraglich abbedungen werden, es ist daher darauf zu achten, dass keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen worden ist.
  3. Resultieren aus der Verzögerung der Fertigstellung eines Bauvorhabens über den 31. Dezember 2020 hinaus Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Planer hinsichtlich der erhöhten Umsatzsteuer ab 1. Januar 2021?
    Haben die Parteien eines Planungsvertrages vereinbart, dass die vertraglich geschuldete Leistung bis zum 31. Dezember 2020 fertiggestellt und vollendet ist, handelt es sich um eine Beschaffenheitsvereinbarung, die bei Nichterfüllung Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den Planer auslöst. Nacherfüllung scheidet in dem Fall aus, so dass der Auftraggeber Schadensersatz geltend machen kann, es sei denn, das Planungsbüro ist nicht verantwortlich für die verzögerte Fertigstellung (ggf. sollten Büros also rechtzeitig entsprechende Anzeigen gegenüber dem Auftraggeber machen). Handelt es sich um einen Auftraggeber, der nicht zur Umsatzsteuer optiert, sind die 3 % Differenz als Schaden anzusehen.
    Handelt es sich dagegen um einen Auftraggeber, der zur Umsatzsteuer optiert, handelt es sich bei der Umsatzsteuer nur um einen durchlaufenden Posten mit der Folge, dass kein Vermögensschaden eingetreten ist.
  4. Gibt es Besonderheiten bei Verträgen mit der öffentlichen Hand?
    Die Situation zum 1. Januar 2021 ist nicht mit früheren Umsatzsteuererhöhungen zu vergleichen, da die Umsatzsteuer lediglich für einen Zeitraum von sechs Monaten reduziert wurde und ab 1. Januar 2021 wieder zum ursprünglichen Niveau zurückkehren wird. So enthalten auch die Erlasse des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eine Regelung zu Gunsten der Bauunternehmer und Planer, wonach keine Notwendigkeit besteht, Leistungen bevorzugt zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 teilabzunehmen, um sie dem niedrigeren Steuersatz zu unterwerfen.
  5. Was ist zu beachten, wenn bis zum 31. Dezember 2020 Angebote abgegeben bzw. Verträge abgeschlossen werden, deren Leistung erst nach der Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 % erbracht werden?
    Bei der Erstellung von Angeboten oder Abschluss von Verträgen für Leistungen, die erst nach dem 31. Dezember 2020 erbracht werden, muss bereits jetzt die Umsatzsteuererhöhung bedacht werden. Im Angebot bzw. Vertrag sollte der Auftragnehmer sich vorbehalten, dass er die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltende gesetzliche Umsatzsteuer in Rechnung stellen darf.
    Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt zu beachten, dass nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Preisangabenverordnung der Endpreis einschließlich Umsatzsteuer anzugeben ist. Wenn die Leistungen erst nach dem 31. Dezember 2020 erbracht werden, muss daher der durch den Verbraucher zu zahlende Preis mit dem Umsatzsteuerbetrag von 19 % ausgewiesen werden.
  6. Wie ist mit Vorauszahlungen und Anzahlungen umzugehen?
    Im Übrigen wird ergänzend auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 4. November 2020 verwiesen, das weitere Erläuterungen enthält.

Berlin, November 2020

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Die Deutsche Bahn will gemeinsam mit der Planungs- und Bauwirtschaft, konkret mit dem VBI und der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen BVMB, durch die Anwendung der gemeinsam entwickelten Quality-Gates-Systematik Probleme bei ihren Bauprojekten durch eine offene Fehlerkultur frühzeitig erkennen und beheben. Hierfür haben die drei Partner im Rahmen der „Zukunftsinitiative Bahnbau“ eine neue Plattform gestaltet, auf der sich Projektleiter der Deutschen Bahn und Auftragnehmer über die Funktionen und Vorteile der Quality Gates informieren können. Durch ein Paket digitaler Informations- und Schulungsinhalte sollen der Nutzen der Methode anschaulich verdeutlicht, mögliche Missverständnisse ausgeräumt und Fragen beantwortet werden. Die Plattform bietet hierfür unter anderem Anwenderfilme, ein Erklärvideo und einen Downloadbereich mit einem Handlungsleitfaden und Checklisten. Ein Besuch lohnt sich! – www.dbnetze.com/qgan

Wie VBI-Präsident Jörg Thiele betont, hat der VBI aktiv an der neuen Plattform mitgewirkt, “weil die Quality-Gates-Systematik uns allen gemeinsam helfen kann, besser zu werden und so wichtige Impulse für den Infrastrukturausbau gibt. Wir fordern alle Planer und Projektleiter auf, die Quality Gates in ihren Projekten gemeinsam anzuwenden.“

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Ab 2028 sollen Unternehmen ab zehn Beschäftigten eine Umlage zahlen, wenn sie eine vorgegebene Ausbildungsquote nicht erreichen; die erforderlichen Daten müssen bereits ab 2027 gemeldet werden.

Der VBI unterstützt ungeachtet dessen den offenen Brief des Verbands Freie Berufe in Berlin vom 25. März 2026 an die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses. Darin warnen die Freien Berufe vor zusätzlichen Belastungen durch die Ausbildungsplatzabgabe und verweisen auf ihr bestehendes Ausbildungsengagement. So stieg die Zahl der Ausbildungsverhältnisse gegenüber dem 31. Dezember 2023 um 259 beziehungsweise 5,4 Prozent.

Kritik an zusätzlichen Belastungen

Die Freien Berufe kritisieren das Gesetz scharf. Viele Ausbildungsplätze blieben nicht wegen mangelnder Bereitschaft der Betriebe unbesetzt, sondern weil geeignete Bewerberinnen und Bewerber fehlten. Eine Umlage schaffe daher vor allem zusätzliche Bürokratie und neue finanzielle Belastungen – gerade für kleinere Büros, Praxen und Kanzleien.

Breiter Beitrag zur Fachkräftesicherung wird nicht ausreichend berücksichtigt

Kritisch gesehen wird zudem, dass andere Formen der Nachwuchssicherung wie duale Studiengänge, Studienpraktika oder Referendarstationen im Gesetz nicht angemessen berücksichtigt werden. Damit würden auch Betriebe belastet, die bereits Verantwortung übernehmen und auf unterschiedlichen Wegen zur Fachkräftesicherung beitragen.

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Wie entstehen herausragende Tragwerke im Hochbau? Welche Rolle spielen Innovation, Materialwahl und ingenieurtechnische Expertise bei der Umsetzung anspruchsvoller Bauprojekte? Diesen Fragen widmet sich die Vortragsreihe „Kolloquium Konstruktiver Ingenieurbau“ der Technischen Universität Berlin.

Die Reihe bietet spannende Einblicke in aktuelle Entwicklungen des konstruktiven Ingenieurbaus und richtet sich an Fachleute aus Planung und Baupraxis ebenso wie an Studierende und Interessierte.

Austausch zwischen Forschung und Praxis im Ingenieurbau

Das Kolloquium wird vom Institut für Bauingenieurwesen der TU Berlin organisiert und von mehreren Fachgebieten getragen, darunter Entwerfen und Konstruieren im Stahlbau, Verbundstrukturen sowie Tragwerkskonstruktionen des Hochbaus. 

Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, den fachlichen Austausch zu fördern und innovative Ansätze im Entwerfen und Konstruieren von Tragwerken sichtbar zu machen. Anhand ausgewählter, vielfach preisgekrönter Hochbauprojekte geben renommierte Ingenieure Einblicke in ihre Arbeitsweise, ihre Entwurfsphilosophie und den Umgang mit komplexen Herausforderungen – sowohl technischer als auch gestalterischer Art. 

Von Sonderbauten bis Holzbau im Überblick

Das Programm umfasst mehrere Termine zwischen April und Juni 2026 und deckt ein breites Themenspektrum ab:

  • Sonderbauten und Großprojekte wie Stuttgart 21
  • Sanierung und Weiterentwicklung bestehender Tragwerke
  • Innovative Gebäudehüllen im internationalen Kontext
  • Holzhybridtragwerke und nachhaltige Bauweisen
  • Zukunftsperspektiven des Holzbaus

Die Vorträge verbinden wissenschaftliche Erkenntnisse mit praktischen Erfahrungen und zeigen, wie Ingenieurleistungen maßgeblich zur Baukultur beitragen.

Termine, Ort und Teilnahme im Überblick

Die Veranstaltungen finden dienstags ab 18:00 Uhr im Technologie- und Innovationspark Berlin auf dem Campus der TU Berlin statt (Gustav-Meyer-Allee 25, Gebäude 13b, Hörsaal B). Der Eintritt ist frei, wodurch die Vortragsreihe eine niedrigschwellige Möglichkeit zur fachlichen Weiterbildung und zum Netzwerken bietet.

  • 28. April: Radu-Florin Berger (Werner Sobek, Berlin), Sonderbauten – vom berlinmodern bis Stuttgart 21
  • 12. Mai: Prof. Juliane Wagner (TU Berlin) und Marco Schuchert (CARBOCON GmbH, Dresden), Zwischen Tradition und Innovation – Müther und die Sanierung der Hyparschale Magdeburg
  • 26. Mai: Will Laufs (Laufs Engineering Design, New York / Berlin), Speciality Structures Engineering – besondere Gebäudehüllen weltweit
  • 9. Juni: Stephan Arendt und Simon Madlener (schlaich bergermann partner, Berlin), Büros S² und Asisi-Panorama – innovative Holzhybridtragwerke
  • 23. Juni: Prof. Stefan Winter (bauart Konstruktions GmbH, TU München), Holzbau – was er kann, was nicht und was er können wird

Impulsgeber für die Tragwerksplanung von morgen

Die Vortragsreihe der TU Berlin zeigt, wie vielfältig und innovativ der konstruktive Ingenieurbau heute ist. Sie schafft eine wichtige Plattform für den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis und stärkt zugleich das Verständnis für die Bedeutung hochwertiger Tragwerksplanung im Hochbau.

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Die Herausforderungen der deutschen Planungswirtschaft standen im Mittelpunkt eines intensiven Austauschs zwischen dem VBI-Bundesvorstand und Michael Kießling (CSU), Mitglied des Bauausschusses des Deutschen Bundestags und selbst Bauingenieur. An dem Gespräch nahm zudem Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer und VBI-Mitglied, teil.

Unsichere Auftragslage bremst Investitionen

VBI-Präsident Jörg Thiele zeichnete ein differenziertes Bild der aktuellen Situation in der Branche. Viele Planungsbüros warten weiterhin auf konkrete Infrastrukturaufträge aus dem Sondervermögen sowie auf spürbare Impulse durch den sogenannten „Bauturbo“ im Wohnungsbau.

Die fehlende Planungssicherheit hat direkte Auswirkungen: Investitionen in Kapazitätsaufbau, Innovation und Digitalisierung werden zunehmend zurückgestellt. Für die leistungsfähige Weiterentwicklung der Planungswirtschaft sind jedoch verlässliche Rahmenbedingungen unerlässlich.

HOAI-Novellierung bleibt politisch dringend erforderlich

Ein zentrales Thema des Gesprächs war die notwendige Fortsetzung der HOAI-Novellierung. Die fachlichen Grundlagen liegen bereits seit Anfang 2025 vor: Sowohl die Aktualisierung der Leistungsbilder als auch die Weiterentwicklung der Honorartabellen wurden umfassend gutachterlich vorbereitet.

Nun ist die Politik gefordert, die nächsten Schritte einzuleiten. Eine angemessene Anpassung der Honorare ist entscheidend, um die Zukunft des mittelständisch geprägten Berufsstands zu sichern und dem zunehmenden Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.

Nachwuchs gewinnen bleibt zentrale Aufgabe

VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer stellte im Rahmen des Treffens die VBI-Ausdenkerkampagne vor. Ziel der Initiative ist es, junge Menschen frühzeitig für den Beruf des Bauingenieurs zu begeistern.

Konkret sollen bundesweit Schülerinnen und Schüler erreicht werden – mit dem Anspruch, jeden zehnten Zehntklässler im Rahmen der Berufsorientierung anzusprechen. Studierende des Bauingenieurwesens besuchen dafür Schulen und geben authentische Einblicke in das Berufsbild. Bereits heute wurden rund 12.000 Informationsbroschüren an Schulen und auf Messen verteilt.

Normungsreform droht zum Kostenproblem zu werden

Ein weiteres wichtiges Thema war die geplante Finanzreform des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Diese könnte die Mitarbeit in der Normung für die Planungswirtschaft deutlich verteuern.

Derzeit engagieren sich rund 130 Bauingenieurinnen und Bauingenieure über die Bundesingenieurkammer und den VBI in mehr als 60 Normungsgremien. Künftig könnten sie gezwungen sein, ihre Mitarbeit teilweise selbst zu finanzieren – sofern keine tragfähige Gruppenlösung gefunden wird.

Dies birgt erhebliche Risiken: Eine geringere Beteiligung der Planungswirtschaft würde die Ausgewogenheit und Qualität der Normungsarbeit gefährden.

Planungswirtschaft braucht jetzt klare politische Signale

Der Austausch mit Michael Kießling hat einmal mehr gezeigt: Die Planungswirtschaft ist bereit, ihren Beitrag zur Bewältigung zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen zu leisten. Gleichzeitig braucht es klare politische Entscheidungen und verlässliche Rahmenbedingungen, um Investitionen zu ermöglichen, Fachkräfte zu sichern und die Zukunft der Branche nachhaltig zu gestalten.

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Die Bundesregierung hat mit ihrem Beschluss zur Kraftwerksstrategie wichtige Weichen für die Versorgungssicherheit im zukünftigen Stromsystem gestellt. Vorgesehen ist, im Jahr 2026 neue steuerbare Kraftwerkskapazitäten in Höhe von insgesamt 12 Gigawatt auszuschreiben, die bis 2031 ans Netz gehen sollen. Ein Großteil davon soll als flexible, wasserstofffähige Gaskraftwerke entstehen, die perspektivisch vollständig dekarbonisiert werden können. Damit die Strategie ihre Wirkung entfalten kann, braucht es aus Sicht des VBI eine langfristig angelegte und systemisch gedachte Umsetzung.

Energiesystem ganzheitlich betrachten

Neue Kraftwerkskapazitäten müssen so geplant werden, dass sie tatsächlich zur Stabilität des Stromsystems beitragen. Dafür ist eine umfassende Modellierung des Energiesystems erforderlich, die Erzeugung, Netze, Speicher und Lastentwicklung gemeinsam betrachtet. Auch regionale Analysen sind notwendig, um Kraftwerke dort zu errichten, wo sie den größten systemischen Nutzen haben. Zugleich müssen politische Vorgaben zur Wasserstofffähigkeit der Anlagen eng mit dem Aufbau der Wasserstoff- und CO₂-Infrastruktur abgestimmt werden. Nur wenn Netze, Speicher und mögliche Transportlösungen rechtzeitig verfügbar sind, können die Kraftwerke ihren vorgesehenen Dekarbonisierungspfad auch tatsächlich umsetzen.

Lieferketten und Planungskapazitäten berücksichtigen

Die geplanten Ausschreibungen stellen auch Industrie, Planungsbüros und Behörden vor große Herausforderungen. Schon heute sind wichtige Komponenten wie Turbinen, Transformatoren und Leittechnik stark nachgefragt. Aus Sicht des VBI ist daher eine zeitlich und regional abgestimmte Umsetzung der Projekte entscheidend. So lassen sich Engpässe in Lieferketten, Planungskapazitäten und Genehmigungsverfahren vermeiden und gleichzeitig europäische Wertschöpfungsketten stärken. Für den Erfolg der Kraftwerksstrategie braucht es außerdem klare und verlässliche Rahmenbedingungen. Ausschreibungsdesign und Vergütungsmodelle müssen transparent und europarechtskonform ausgestaltet sein, damit Unternehmen und Investoren über den gesamten Lebenszyklus der Anlagen hinweg Planungssicherheit haben.

Ingenieurkompetenz frühzeitig einbinden

Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Energiesystemmodellierung, Standortplanung, Bewertung von Technologien sowie in Planungs- und Genehmigungsprozessen. Diese Expertise sollte frühzeitig in die weitere Ausgestaltung der Kraftwerksstrategie einbezogen werden. Der VBI steht bereit, die Umsetzung der Kraftwerksstrategie konstruktiv zu begleiten und mit ingenieurtechnischer Expertise zu unterstützen. Ziel ist eine verlässliche, wirtschaftliche und langfristig tragfähige Energieversorgung in einem zunehmend erneuerbaren Stromsystem.

VBI-Positionspapier

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Mit der neuen EU-Hafenstrategie vom 4. März 2026 setzt die Europäische Kommission einen politischen Rahmen, um Europas Häfen zugleich wettbewerbsfähig, klimafit und resilient aufzustellen. Häfen sollen Kapazitäten ausbauen, dekarbonisieren, digitalisieren und ihre Sicherheitsarchitektur stärken – parallel und in großem Maßstab. 

Die wirtschaftliche Bedeutung ist enorm: EU-Häfen wickeln mehr als 3,4 Milliarden Tonnen Güter ab und stehen für 74 % der Güter, die Europa erreichen oder verlassen; zudem nutzen sie rund 395 Millionen Passagiere pro Jahr.

Fünf Säulen der EU-Hafenstrategie

Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Digitalisierung
Mehr Effizienz in Hafen- und Logistikketten, Innovation „vom Piloten in den Markt“ sowie bessere Hinterlandanbindungen sollen Europas Position im globalen Wettbewerb sichern.

Energie- und Industrietransformation
Häfen sollen als Energie- und Industrie-Hubs der Zukunft wirken – u. a. durch Elektrifizierung (z. B. Landstrom), Netzanbindung und Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.

Schutz und Sicherheit
Die Strategie adressiert Bedrohungen wie organisierte Kriminalität, Cyber-/Hybridangriffe und Abhängigkeiten durch kritische Zulieferketten. Vorgesehen sind u. a. eine EU-weite Sicherheitsrisikobewertung im Cyberbereich und Maßnahmen zu Background-Checks im Hafenumfeld.

Zugang zu Finanzierung und Investitionen
Die Kommission betont: Nur ein Mix aus EU-, nationaler und privater Finanzierung – flankiert durch verlässliche Regeln und „De-Risking“-Ansätze – wird die Investitionsbedarfe decken.

Fachkräfte und gute Arbeit
Die Transformation erfordert Qualifizierung, Arbeits- und Sicherheitsschutz sowie neue Kompetenzprofile (digital, Energie, Safety/Security).

VBI-Bewertung: Umsetzung entscheidet – und die muss schneller werden.

Aus Sicht des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) ist die Stoßrichtung richtig: Häfen sind zugleich Wirtschaftsdrehkreuz, Energiewende-Plattform und sicherheitsrelevante Infrastruktur. Entscheidend ist nun, ob aus Strategie planbare Projektewerden – mit klarer Finanzierung, schnelleren Verfahren und verlässlicher Netzinfrastruktur.

Damit das gelingt, braucht es drei Dinge besonders:

1. Verlässliche Investitionsbedingungen – was heißt das konkret?

Planbarkeit über Wahlperioden hinweg
Große Hafenprojekte (Kaianlagen, Terminals, Schienen-/Wasserstraßenanbindungen, Energie- und Netzinfrastruktur) laufen über viele Jahre. Verlässlichkeit bedeutet deshalb: langfristige Prioritäten, stabile Förderschwerpunkte und klare Zuständigkeiten.

Klare Förderlogik und wirksames De-Risking
Die EU beschreibt ausdrücklich, dass Investitionen nur mit einem Mix aus EU-, nationalen und privaten Mitteln funktionieren – gestützt durch vorhersehbare Rahmenbedingungen. Sie verweist dabei u. a. auf bisherige und künftige Förder- und Finanzierungsinstrumente und kündigt an, Landstromprojekte in einem CEF-Call 2026 zu priorisieren sowie über EIB-Advisory gezielt kleine und mittlere TEN‑T-Häfen zu unterstützen. 

Beihilfe- und Wettbewerbsrahmen praxistauglich machen
Die Strategie greift zudem die Frage auf, wie öffentliche Finanzierung rechtssicher möglich bleibt (u. a. über die laufende Überprüfung der Gruppenfreistellungsregeln/GBER und zusätzliche Guidance). Das ist zentral, weil Hafenmodernisierung oft nicht „nice to have“, sondern systemrelevant ist. 

2. Beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren – ohne Qualitätsverlust

Schneller werden, ohne Standards zu schleifen
Beschleunigung heißt aus VBI-Sicht nicht „weniger Schutz“, sondern: klare Verfahrensschritte, digitale Prozesse, gebündelte Prüfungen und frühzeitige Abstimmung – damit Projekte mit hoher öffentlicher Relevanz nicht jahrelang blockiert werden.

EU-Instrumente nutzen: Umweltprüfungen und Netzanbindung beschleunigen
Die Strategie nennt ausdrücklich Hebel zur Beschleunigung:

  • Vorgesehene Maßnahmen, um Umweltprüfungen zu beschleunigen (z. B. Digitalisierung, kürzere Fristen, gebündelte Verfahren, „Single Point of Contact“; für strategische Dekarbonisierungsprojekte wird auch „tacit approval“ als mögliches Element genannt). 
  • Maßnahmen rund um Netzanschlüsse und Elektrifizierung: Mitgliedstaaten sollen u. a. eine zügige Netzanbindung ermöglichen und bei Projekten wie Landstrom die Überragendes-öffentliches-Interesse-Logik in Einzelfallbewertungen berücksichtigen, um den Ausbau nicht unnötig auszubremsen. 
  • Zusätzlich adressiert die Strategie ausdrücklich die Notwendigkeit, Planung und Genehmigung auch bei Flächen- und Hafenerweiterungen zu straffen. 

Gerade hier leisten Beratende Ingenieure einen Schlüsselbeitrag: durch Genehmigungsplanung, Umwelt- und Variantenprüfungen, BIM-/Digital-Workflows, Bauphasen- und Risikomanagement – also durch das „Handwerkszeug“, das Beschleunigung in der Realität möglich macht.

3. Langfristige Infrastrukturstrategie – Häfen funktionieren nur mit leistungsfähigem Hinterland

Hafen + Hinterland = ein System
Die Strategie betont: Wettbewerbsfähigkeit hängt nicht nur vom Seezugang ab, sondern stark von Terminalproduktivität und Hinterlandanbindungen (Schiene, Binnenwasserstraße). Mitgliedstaaten und Branche sollen diesen Verbindungen höhere Priorität geben. 

Resilienz, Redundanz, militärische Mobilität
Zugleich werden Häfen als Teil kritischer Netze verstanden – inklusive Anforderungen an Redundanz, Krisenfestigkeit und (wo relevant) militärische Mobilität. Das erfordert langfristige Korridorplanung und abgestimmte Investitionsprogramme über Regionen hinweg. 

Kleine und mittlere Häfen mitdenken
Positiv ist, dass die Strategie einen eigenen Fahrplan für kleine und mittlere Häfen vorsieht (z. B. Unterstützung bei Projektentwicklung, Elektrifizierung, Cybersecurity, Wissensaustausch, BlueInvest). Das ist für Küstenregionen, Inseln und spezialisierte Standorte besonders wichtig. 

VBI-Fazit

Die EU-Hafenstrategie ist ein wichtiger politischer Rahmen. Ihr Erfolg wird sich jedoch erst in der Umsetzung zeigen. Aus Sicht des VBI kommt es jetzt darauf an, Investitionen verlässlich abzusichern, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und eine kluge Infrastrukturstrategie umzusetzen, die Hafenentwicklung, Netzausbau und Hinterlandanbindungen langfristig aufeinander abstimmt. Ingenieurinnen und Ingenieure sind bereit, diesen Wandel mit Planungssicherheit, praxistauglichen Verfahren und einem verlässlichen Investitionsrahmen mitzugestalten.

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Die Bundesregierung hat am 24. Februar 2026 ein Eckpunktepapier für ein Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Das neue Gesetz soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und zugleich die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) vollständig in nationales Recht umsetzen. Zu den zentralen Änderungen gehört die Abschaffung der in der letzten GEG-Novelle eingeführten 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen. Stattdessen plant die Bundesregierung neue Regelungen zur Beimischung von grünem Gas und Öl. Neben diesen Änderungen enthält das Eckpunktepapier auch mehrere Vorschläge, die direkte Auswirkungen auf die kommunale Wärmeplanung haben könnten.

Wärmeplanung soll stärker von ordnungsrechtlichen Vorgaben entkoppelt werden

Künftig soll die kommunale Wärmeplanung weniger stark mit ordnungsrechtlichen Vorgaben verknüpft sein. Nach den Plänen der Bundesregierung soll sie keinen unmittelbaren Einfluss mehr auf die Wahl der Heizungsart haben. Gleichzeitig kündigt das Eckpunktepapier umfangreiche Vereinfachungen bei der Erstellung kommunaler Wärmepläne an. Ziel ist es, Kommunen bei Planung und Umsetzung der Wärmewende stärker zu entlasten.

Stark vereinfachte Planung für kleine Kommunen vorgesehen

Besonders weitreichend sind die Vorschläge für kleinere Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern. Sie machen rund 80 Prozent aller Städte und Gemeinden in Deutschland aus. Für diese Kommunen soll die Wärmeplanung künftig deutlich vereinfacht werden. Der Planungsaufwand könnte nach den Vorstellungen der Bundesregierung auf etwa 20 Prozent einer regulären Planung reduziert werden. Ein Abschluss wäre dann innerhalb weniger Monate möglich. Der VBI bewertet diesen Ansatz kritisch. Entscheidungen über Wärmenetze sind mit hohen Investitionen verbunden und prägen die Infrastruktur einer Kommune über Jahrzehnte hinweg. Entsprechende Planungen sollten daher sorgfältig vorbereitet und fachlich fundiert erfolgen. Zudem hängt die Komplexität einer Wärmeplanung nicht allein von der Größe einer Kommune ab. Maßgeblich sind vielmehr Faktoren wie die Struktur der Quartiere, der Anteil an Mehrfamilienhäusern sowie der Bestand an Nichtwohngebäuden.

Der VBI spricht sich deshalb für eine ausgewogene Ausgestaltung der geplanten Vereinfachungen aus. Kommunen müssen spürbar entlastet werden – ohne dass die Qualität der Planung darunter leidet.

Vereinfachungen bei Datenerhebung für größere Kommunen

Auch für Kommunen mit mehr als 15.000 Einwohnern sieht das Eckpunktepapier Erleichterungen vor. Insbesondere die Datenerhebung und -verarbeitung soll vereinfacht werden. Künftig sollen Energieverbrauchsdaten nur noch für Mehrfamilienhäuser, Nichtwohngebäude und Prozesswärme erhoben werden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser entfällt die Pflicht zur Angabe von Verbrauchsdaten. Darüber hinaus werden Schwellenwerte angepasst, um weitere Vereinfachungen zu ermöglichen. Gebäude mit einem Jahresverbrauch von 50.000 kWh oder einer thermischen Leistung von 35 kW können künftig als Mehrfamilienhäuser eingeordnet werden. Für Kommunen mit weniger als 45.000 Einwohnern entfällt außerdem die Pflicht, die Kälteversorgung im Rahmen der Wärmeplanung zu berücksichtigen.

VBI begrüßt gezielte Entlastung – Qualität der Planung bleibt entscheidend

Die geplanten Maßnahmen zur Vereinfachung der Datenerhebung können den Verwaltungsaufwand für Kommunen spürbar reduzieren und werden vom VBI grundsätzlich begrüßt. Gerade bei der Planung von Wärmenetzen spielen Mehrfamilienhäuser eine zentrale Rolle. Es ist daher folgerichtig, hier den Schwerpunkt der Datenerhebung zu setzen und Kommunen gezielt zu entlasten. Gleichzeitig bleibt entscheidend, dass die kommunale Wärmeplanung fachlich fundiert erfolgt. Nur eine qualitativ hochwertige Planung schafft die Grundlage für langfristig tragfähige Investitionsentscheidungen – und damit für den Erfolg der Wärmewende.

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