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Um die Klimaschutzziele 2045 zu erreichen, sind Mehrinvestitionen in Billionenhöhe und schon für das Etappenziel bis 2030 Investitionen von rund 860 Milliarden Euro erforderlich. Das geht aus der heute von BDI und Boston Consulting Group (BCG) gemeinsam vorgelegten Studie „Klimapfade 2.0“ hervor. Der VBI hat gemeinsam mit anderen Fachverbänden im BDI aktiv an der Fortschreibung der ersten Klimapfade-Studie von 2018 mitgearbeitet.

BDI und BCG sehen in ihrem Papier eine detaillierte Machbarkeitsstudie, wie sich auf nationaler Ebene in den vier Sektoren Industrie, Verkehr, Gebäude und Energiewirtschaft die ehrgeizigen Klimaschutzziele einer Reduktion der Treibhausgase um minus 65 Prozent bis 2030 und Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 erreichen lassen.

„Deutschland steht vor der größten Transformation in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Ziel Treibhausgasneutralität bis 2045 ist extrem ambitioniert. Die Umsetzung der benötigten Klimaschutzmaßnahmen erfordert allein bis 2030 Mehrinvestitionen von etwa 100 Milliarden Euro pro Jahr“, sagte BDI-Präsident Siegfried Russwurm bei der Vorstellung der Studie in Berlin. „Politische Grundsatzentscheidungen zur Umsetzung der Klimaziele sind überfällig. Deutschland braucht jetzt einen großen Aufbruch mit einem historischen und schnellen Wirtschaftsprogramm für die Zukunft des Standortes.“

Analysen von BCG zeigen: Die kommende Bundesregierung muss schnell Impulse für einen Investitionsturbo setzen – insbesondere für einen massiven Aus- und Neubau von Strom-, Wasserstoff- und Ladeinfrastrukturen, für die Erzeugung erneuerbaren Stromes und Wärme, für Elektromobilität und Schienennetze. Dabei stehen nicht ausschließlich monetäre Aspekte im Vordergrund, sondern auch die schnelle Umsetzung, zum Beispiel durch deutlich straffere Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Die im Gebäudesektor zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichende Minderung der CO2-Emissionen um 46 Prozent gegenüber 2019 erfordere eine beispiellose Erhöhung der energetischen Sanierungsrate auf 1,9 Prozent (von heute etwa 1,1 Prozent), betonen die Autoren. Die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen erfordere eine jährliche Förderung von bis zu 17 Milliarden Euro bis 2030. Das bedeute mehr als eine Verdoppelung der heute im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gewährten jährlichen Fördersumme.

Die Bedienung einer um mehr als 40 Prozent höheren Stromnachfrage 2030 erfordert eine Verdoppelung des EEG-Ausbaupfades von Wind und Photovoltaik sowie eine Ausbauoffensive der Stromnetze. Zusammen mit der Dekarbonisierung der Fernwärme erfordern die Maßnahmen für den Energiesektor insgesamt Investitionen von 415 Milliarden Euro bis 2030. Das entspricht knapp der Hälfte der insgesamt in diesem Zeitraum erforderlichen Klimaschutzinvestitionen.

„Wir brauchen eine Revolution in Sachen Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine Flächenquote, die Gemeinden in die Pflicht nimmt, Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen“, sagte BCG-Klimaexperte Jens Burchardt.

Klimapfade 2.0 – Ein Wirtschaftsprogramm für Klima und Zukunft

Handlungsempfehlungen zur Studie Klimapfade 2.0

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Der VBI und die Technische Universität Berlin haben beschlossen, das Modell zur Integrierten Projektabwicklung IPA gemeinsam zu untersuchen. VBI-Präsident Jörg Thiele erklärt dazu: „Die Partnerschaftliche Projektabwicklung kann ein wichtiges Gestaltungsmodell der Zukunft sein. Es freut mich sehr, dass wir Prof. Dr. Matthias Sundermeier für die Erarbeitung eines Gutachtens gewinnen konnten. Ziel soll es sein, die Potenziale und Herausforderungen detailliert für unsere Branche zu beleuchten und Impulse für die Politik zu geben.“

Der deutsche Planungs- und Baumarkt befindet sich aktuell in einem dynamischen Entwicklungs- und Wandlungsprozess. Bereits in der Reformkommission Großprojekte wurde angeregt, Projekte integraler zu planen und zu bauen. Nun geht es darum, eine Kultur des Miteinanders zu schaffen. Zentrale Zukunftsaufgaben können nur gelöst werden, wenn auch auf lange Sicht eine hohe Anzahl an Planungs- und Bauleistungen erbracht werden kann. Dem gegenüber steht ein wachsender Mangel an Fachkräften, insbesondere auch in den Ingenieurberufen des Bauwesens.

Vor diesem Hintergrund werden derzeit Bestrebungen für einen umfassenden technologischen und organisatorischen Wandel über die gesamte Wertschöpfungskette Planen und Bau forciert. Neben Deregulierungsansätzen und der Implementierung digitaler Technologien zielen diese Bestrebungen auch auf eine engere und verbesserte Kooperation der Wertschöpfungstreiber beim Planen und Bauen. Im Fokus steht dabei das Konzept der Integrierten Projektabwicklung im Zusammenwirken der Vorhabenträger mit Ingenieur- und Bauunternehmen mit dem Ziel eines gemeinsamen Projekterfolgs.

Als führende Berufsorganisation unabhängig beratender und planender Ingenieure in Deutschland ist es Selbstverständnis und Anspruch des VBI, diese Entwicklung kritisch zu beleuchten, konstruktiv zu begleiten und in den verbandsrelevanten Themenfeldern aktiv mitzugestalten.

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Die Abnahme von Planungsleistungen ist das Thema des inzwischen vierten VBI-Podcasts zum Planungs- und Vertragsrecht.

Die im August gestarteten Podcast-Reihe ist ein neues Angebot für Mitglieder und andere Interessenten: VBI-Justiziarin Sabine von Berchem informiert in den jeweils zehnminütigen Folgen zu Einzelaspekten rund um den Ingenieurvertrag, über aktuelle Entwicklungen im Planungsvertragsrecht und erläutert die jeweiligen Rechtsgrundlagen. So sind die Podcasts etwas für Anfängerinnen und Anfänger in Sachen Ingenieurvertrag, aber auch Fortgeschrittene können sich weiterbilden:

VBI-Podcast I Ingenieurvertrag: Die Grundlagen des Planungsvertrages werden dargestellt, mit der Abgrenzung Dienstvertrag, Werkvertrag und Ingenieurvertrag. Inhalt des Planungsvertrages – Planungs- und Überwachungsziele.

VBI-Podcast II Anordnungsrecht des Bestellers: Der Auftraggeber eines Planungsvertrages kann das ursprünglich vereinbarte Leistungssoll ändert. Was muss ich als Planer beachten, wie komme ich zu meiner Vergütung für die geänderten Leistungen?

VBI-Podcast III Sonderkündigungsrecht: Was muss der Planer tun, wenn der Auftraggeber nicht weiß, was er will, also die Planungs- und Überwachungsziele nicht vorgeben kann? Wann kann der Planer den Vertrag seinerseits beenden?

VBI-Podcast IV Die Abnahme: Die Abnahme von Planungsleistungen ist wichtig für den Auftragnehmer. Wann ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistungen abzunehmen  und welche Möglichkeiten hat der Planer?

Weitere Podcasts sind geplant. Alle Podcasts stehen im Servicebereich der VBI-Website unter Downloads zum Anhören bereit.

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Mit Blick auf die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen hat der VBI zentrale Forderungen der Planerbranche für den Koalitionsvertrag vorgelegt.

Oberste Priorität hat dabei der Ausgleich aller coronabedingten Gewerbesteuer-Ausfälle bei den Kommunen durch die Bundesregierung, damit bereits geplante, verschobene oder gestoppte Vorhaben den bundesweit vorhandenen Investitionsstau nicht weiter verzögern. Außerdem erwartet der VBI von der künftigen Regierung eine zielgerichtete Investitionsoffensive in Infrastruktur, Klimaschutz, Bildung und Innovation. Die heute veröffentlichte Konjunkturprognose führender Wirtschaftsinstitute für 2022 zeigt, wie zwingend Wachstumsimpulse sind, wenn Deutschland den Aufschwung nach der Krise schaffen will. 

Weiterhin fordert der VBI die Zusammenführung zentraler Bauaufgaben in einem einheitlichen „Bundesministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung, Mobilität und Infrastruktur“. Dazu erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele: „Klimaschutz, Infrastruktur, Hochwasservorsorge und Wohnungsbau sind alles zentrale Bauaufgaben, die in ein Haus gehören und nicht erneut in sachfremden Ministerien als einzelne Abteilung eine Nebenrolle spielen. Der Erfolg in diesen Zukunftsfeldern entscheidet über die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.“

Aus Planersicht gehören darüber hinaus die Planungsbeschleunigung durch konsequente Digitalisierung und Bürokratieabbau sowie die Modernisierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI dringend in den Koalitionsvertrag. „Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass sie den HOAI-Novellierungsprozess Anfang 2022 rasch anstößt“, sagt Thiele, „denn unsere Honorarordnung insgesamt ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Die Kostenentwicklung der vergangenen zehn Jahre spiegelt sich an keiner Stelle wider.“ Vordringlich seien die Anhebung der Tafelwerte, so der VBI-Präsident, eine Vereinfachung der Vorschriften und die Anpassung der Leistungsbilder an moderne Planungsmethoden.

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Weder die Absage im vergangenen Jahr, noch der ebenfalls pandemiebedingte Umzug in eine neue Location haben der Anziehungskraft des vom VBI organisierten und mit dem Ingenieurbaukunstverein konzipierten Symposium Tragwerksplanung Abbruch getan. Und so waren am 8. Oktober alle 170 Plätze – mehr ging coronabedingt noch nicht – besetzt, als Prof. Christoph Gengnagel, UdK Berlin, das Symposium im Berliner „Spreespeicher“ eröffnete. Die Idee der Macher, mit kurzen Einblicken in die aktuelle Tätigkeit der Tragwerksplaner, Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit zu fördern, sei angesichts der Umbrüche, in denen sich die Branche befinde, aktueller denn je. Er erinnerte an Jörg Schlaich und Stefan Polonyi, die beide 2021 gestorben sind, aber als große Visionäre und Konstrukteure prägend für Generationen von Bauingenieuren waren. Unvergessen seien Schlaichs legendäre Vorträge, in denen er mit einfachen Worten komplexeste Sachverhalte verständlich erklärte, oder sein visionäres Konzept eines solaren Aufwindkraftwerks. Von Polonyi bleibe vor allem seine Vision des kreativen Austauschs von Ingenieuren und Architekten, aufbauend auf dem Dortmunder Modell der gemeinsamen Ausbildung angehender Ingenieure und Architekten.

Unter den Teilnehmern waren viele junge Leute.

VBI-Vizepräsident Dr. Peter Warnecke freute sich über die vielen jungen Gesichter im Raum, deren Berufsaussichten nach wie vor glänzend seien. Die Branche insgesamt stehe vor der Aufgabe, bis 2030 den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu halbieren – in nur noch acht Jahren. Mit der EU-Taxonomie werde künftig die Nachhaltigkeit jeder Bauinvestition nach festen Kriterien berechenbar. Dabei zählen neben der bislang meist im Mittelpunkt der Betrachtung stehenden Energieeffizienz Ressourcenverbrauch und Naturschutz als gleichwertige Kriterien. Damit werde durch diese ganzheitliche Nachhaltigkeitsbewertung die Umnutzung vorhandener Bausubstanz wieder interessanter, so Warnecke, wobei wiederum die Tragwerksplanung eine wichtige Rolle spiele. Gefragt seien dafür intelligente Lösungen, gerade auch die unorthodoxen Ideen von Berufsanfängern. „Kluge Ideen umzusetzen, macht Spaß“, versprach Warnecke, „achten Sie auf den Glanz in den Augen der Vortragenden“.

Und den gab es auch diesmal nicht zu knapp. Das von den Machern seinerzeit klug gewählte Motto „Vision und Konstruktion“ erwies sich erneut als tragfähig und zukunftsweisend. Dabei ging es zunächst vorwiegend um die Vision, um Ideen, Vorschläge und Verfahren, um in acht Jahren den CO2-Ausstoß zu halbieren, 2045 ganz klimaneutral zu Bauen. Einhelliges Fazit, die derzeit im konstruktiven Ingenieurbau noch neue Ökobilanzierung werde schon in zwei, drei Jahren Normalität, sorge für die Vergleichbarkeit verschiedener Lösung und mache Entscheidungen transparent. Nachhaltiges Bauen brauche robuste Konzepte.

Prof. Elisabeth Endres sprach über “Ganzheitliches Planen für robustes Bauen.”

Generell, aber vor allem im Wohnungsbau mit dem Unsicherheitsfaktor Nutzer, gehöre einfachen Lösungen die Zukunft. Robust bauen, heiße hier, mit einem Minimum an Technik ein Maximum an Behaglichkeit zu ermöglichen. Dafür müssten aber die Planer „mehr Hirn reinstecken“ und besser miteinander kommunizieren, betonte Architektin Prof. Elisabeth Endres, die das Institut für Bauklimatik an der TU Braunschweig leitet: „Klimaneutrales Bauen geht nur im Team, braucht die interdisziplinäre und ganzheitliche Planung“.

Pause im Spreespeicher

Auf die Vision vom klimaneutralen Bauen folgten konstruktive Einblicke. Nicht nur der per Computer aus der Schweiz zugeschaltete Jürg Conzett thematisierte in seinem Werkstattbericht das Wechselspiel zwischen Tradition und Innovation beim nachhaltigen Bauen. Konstruktive Lösungen für den Umgang mit historischem Bestand und dessen Umnutzung standen auch bei Donald Mathes, Mathes Beratende Ingenieure, im Mittelpunkt. Ging es bei dem von ihm vorgestellten Umbau eines Chemnitzer Spinnereigebäudes, Baujahr 1860, zur heutigen Bibliothek der TU Chemnitz um gusseiserne Stützen und Mauerziegel, spielte insgesamt aber der Baustoff Holz diesmal die Hauptrolle unter den betrachteten Baustoffen des Symposiums. Auch dies ohne Zweifel eine Reaktion auf die verstärkte Beschäftigung mit Ressourcen- und Klimaschutz beim Bauen.

Hier unter den Zuhörern: Prof. Christoph Gengnagel.

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Unter Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) und der MeteoViva wurde im Rahmen der BIM-Tage Deutschland am 20. September in Berlin erstmals der „GREEN-BIM Award“ vergeben. Der Preis würdigt besondere Projekte, Tools und Methoden im digitalen Immobilien-Lebenszyklus, die zu einem besseren Klimaschutz beitragen und zum Nachmachen anregen. Preisträger in der Kategorie „Lebenszyklus übergreifend“ wurde VBI-Mitglied Sehlhoff, dessen Berechnungssoftware „Greeni“ nach der Jury auch das Fachpublikum überzeugte, das per Online-Voting die Gewinner der ersten Green-BIM-Awards in vier Kategorien kürte.

Stellvertretend für das gesamte Innovationsteam, das die Software entwickelt hat, nahm Martin Hutzler, Innovationscoach bei Sehlhoff, den Preis entgegen. „Die Auszeichnung ist ein weiterer Beleg für unsere klare Strategie der Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Daher freut es mich sehr, den Award im Namen von Sehlhoff entgegenzunehmen“, sagte Hutzler anlässlich der Preisverleihung.

Mit Greeni (Graue Energie Indikator) ist Sehlhoff in der Lage, anfallende Umwelteinflüsse von Bauwerken effizient und passgenau zu bestimmen. Die Berechnungen basieren auf dem 3D-Modell (BIM-Modell) im herstellerneutralen IFC-Format (Open BIM). Die Software liefert dadurch die notwendigen Informationen, um die Nachhaltigkeit von Bauwerken bereits in einer frühen Planungsphase zu bewerten und bei Bedarf zu optimieren. Das hilft Planungsteams, Umweltauswirkungen transparent zu machen. Die Anwendungen reichen von der Bestandsbewertung (Umweltauswirkungen bei Rückbau) bis zur Bewertung und Optimierung baulicher Neubau-Maßnahmen.

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Nach zweijähriger Pause erwartet Sie am 4. November 2021 ein fulminanter VBI-Bundeskongress zu den entscheidenden Themen unserer Zeit. Mit prominenten Referentinnen und Gesprächspartnern werden die Auswirkungen der rasanten Digitalisierung auf Gesellschaft und Unternehmen beleuchtet und hinterfragt. Die Pandemie hat die Arbeitswelt verändert und den Umgang mit digitalen Medien in den Unternehmen etabliert. Die Digitalisierung und Flexibilisierung täglicher Arbeitsabläufe hat sich in der Pandemie auf eine Weise beschleunigt, die so nicht voraussehbar war. Wie gehen die Ingenieurunternehmen mit diesen Veränderungen um? Welche Chancen bieten sich für die Fachkräftegewinnung? Wie können Daten geschützt werden? Und wie wird es insgesamt weitergehen?

Neues Arbeiten – Generationenmix – Sichere Daten werden in Saarbrücken genauer unter die Lupe genommen. Den richtungsweisenden Impuls wird DIW-Präsident Prof. Marcel Fratzscher geben. Anschließend nehmen kompetente Expertinnen und Experten die drei Unterthemen näher in den Blick und diskutieren mit dem Auditorium. Bringen Sie sich und Ihre Erfahrungen ein und sichern Sie sich noch bis zum 28. September den Early-Bird-Rabatt:

Hier geht es zur Veranstaltungsseite mit allen Details und zum Ticketverkauf

Vom Vorabend bis zum Galadinner spiegelt sich die besondere Lage Saarbrückens an der Grenze zu Frankreich und Luxemburg wieder. Nicht nur kulinarisch wird die deutsch-französische Freundschaft hier gelebt: Entdecken Sie mit uns das saarländische Savoir-Vivre!

Am 5. November steht mit dem VBI-Verbandstag auch die Wahl des VBI-Bundesvorstands durch die Mitglieder an. Kommen Sie nach Saarbrücken und gestalten Sie die Zukunft Ihres Verbands mit!

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Der weltweit gefeierte deutsche Bauingenieur Jörg Schlaich ist am 4. September 2021 im Alter von 86 Jahren gestorben. Wer ihn kannte, weiß, dass er nicht nur ein begnadeter Ingenieur war, sondern auch ein angenehmer Gesprächspartner. Als Hochschullehrer und Bürochef prägte er mehrere Generationen junger Bauingenieure. Seine Brücken, filigranen Seilnetzkonstruktionen und nicht zuletzt sein frühes Engagement für die Solarenergie bleiben wegweisend für innovative Ingenieurbaukunst. Der VBI, dem Jörg Schlaich seit 1970 angehörte, wird ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.

Nach seinen Jahren im Büro Leonhardt, Andrä und Partner gründete Schlaich gemeinsam mit Rudolf Bergermann 1980 das Büro Schlaich Bergermann und Partner, das er bis 2002 leitete und danach noch viele Jahre als wichtiger Ideen- und Ratgeber begleitete. Bei ihm waren Konstruktion und Gestaltung immer eins, die nachträgliche Bearbeitung ingenieurtechnischer Entwürfe durch Architekten waren ihm ein Graus, er nannte das Dekoration und Materialverschwendung. Die Zusammenarbeit mit fähigen Architekten hingegen schätzte und suchte er. Dieses Verständnis von integraler Planung wird ebenso wie die Entwicklung unkonventioneller Ingenieurbauwerke im Unternehmen Schlaich Bergermann und Partner, das inzwischen neben Stuttgart auch in Berlin und New York beheimatet ist, nach wie vor gepflegt.

Zu seinen bekanntesten Werken gehören das in Zusammenarbeit mit Günter Behnisch und Frei Otto gestaltete Dach des Münchner Olympiaparks, die Vidyasagar Setu (oder Second Hooghly Bridge) im indischen Kalkutta, das Stuttgarter Züblin-Haus und das Membrandach des Gottlieb-Daimler-Stadions in Stuttgart, der 1999 fertiggestellte Schlaichturm, ein 24 Meter hoher Aussichtsturm mit einer filigranen Seilnetzkonstruktion in Weil am Rhein, der ähnlich konstruierte 43 m hohe Killesbergturm sowie die Hängebrücke am Max-Eyth-See über den Neckar („Golden Gatele“), die Hörnbrücke und die  Buckelbrücke in Kiel, die Erzbahnschwinge in Bochum und die Grimberger Sichel über den Rhein-Herne-Kanal.

Neben vielen renommierten internationalen Preisen und Auszeichnungen gewann er zweimal den Deutschen Brückenbaupreis: 2008 für die Humboldthafenbrücke in Berlin und 2014 für die Gänsebachtalbrücke in Thüringen. 2002 ehrte ihn der VBI gemeinsam mit der Ingenieurkammer Baden-Württemberg mit dem Fritz-Leonhardt-Preis.

Im November wird in Stuttgart eine Gedenkfeier stattfinden, bei der Weggefährten über ihre Begegnungen und Projekte mit Jörg Schlaich berichten. Weitere Informationen über die Internetseite von Schlaich Bergermann Partner: www.sbp.de

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Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise beschäftigen zunehmend auch die Planerbranche. Wie die VBI-Sommerumfrage unter den etwa 2.000 Mitgliedsunternehmen zeigt, rechnet ein knappes Viertel inzwischen mit einem Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr. Preisdruck und Auftragsstornierungen betreffen inzwischen deutlich mehr Unternehmen als im Vorjahr.

Filed Under: News Tagged With: Coronakrise, Planerbranche, Preiswettbewerb

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Mit Blick auf die Bundestagswahl am 26. September und die danach neu zu bildende Bundesregierung hat der VBI die aus Verbandssicht wichtigsten Ziele bei der dringend gebotenen Novellierung der HOAI definiert. Wie VBI-Präsident Jörg Thiele betont, „braucht die HOAI als Gesamtkonstrukt eine Modernisierung. Die Kostenentwicklung der vergangenen zehn Jahre spiegelt sich derzeit an keiner Stelle wider.“

Leistungsbilder und Tafelwerte der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI sind seit 2013 unverändert und müssen dringend überarbeitet werden. Der VBI erwartet daher von der neuen Bundesregierung, dass sie den Novellierungsprozess Anfang 2022 rasch anstößt. Zur Vorbereitung der Novellierung beteiligt sich der VBI bereits an Arbeitsgruppen des AHO. Aus Verbandssicht sind bei der Überarbeitung insbesondere die folgenden Ziele zu verfolgen:

Tafelwerte anheben
Die derzeitigen Honorartafelwerte sind stark veraltet und müssen deutlich, je nach Leistungsbild um bis zu 26,7 Prozent, angehoben werden. Dies ergab das im Auftrag des VBI erstellte Siemon-Gutachten 2021, für das die Berechnungsformel von 2013 weiterentwickelt und durch weitere Einflussfaktoren ergänzt wurde. Anschließend wurden Architektur- und Ingenieurbüros zu Rationalisierungseffekten, Mehr- und Minderaufwänden sowie Kostenentwicklungen der vergangenen acht Jahre befragt. In den untersuchten sechs Leistungsbildern wurden die Ergebnisse nach kleineren und größeren Projekten unterschieden. Der Steigerungsbedarf wurde detailliert nach der Höhe der anrechenbaren Kosten in den einzelnen Honorarzonen ermittelt.

Vereinfachung der Vorschriften
Die Regelungen der HOAI kommen seit der Neufassung im Zuge des EuGH-Urteils grundsätzlich nur dann zur Anwendung, wenn die Parteien eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen haben. Um die Anwendung zu erleichtern, sollten die Vorschriften für Auftraggeber wie Auftragnehmer möglichst anwenderfreundlich sein. Der VBI setzt sich daher dafür ein, dass die Regelungen der HOAI eindeutig und transparent sind, um so Grundlage für eine einvernehmliche Honorarermittlung sein zu können.

Angemessenheit einfordern
Mit der Neufassung zur Umsetzung des EuGH-Urteils wurden die Mindest- und Höchstsätze aus der HOAI gestrichen und damit findet sich die Angemessenheit nur noch in der gesetzlichen Grundlage zur HOAI. Wir fordern, den Begriff der Angemessenheit aufzunehmen, um damit insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten die Position der Planer zu stärken. Gleichzeitig müssen im Vergaberecht Instrumente gefunden werden, die Unterkostenangebote obligatorisch ausschließen.

Definition Bauen im Bestand
Um die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen, ist es insbesondere sinnvoll, die Regelungen für das Bauen im Bestand zu vereinfachen und zu überarbeiten, da dieser Bereich vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit deutlich mehr werden wird. Zukünftig sollte demnach nur noch zwischen Neubauten und Bauten im Bestand unterschieden werden. Immer dann, wenn der Planer an einem vorhandenen Objekt Planungs- und/oder Überwachungsleistungen erbringt, hat er Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.

Vergütungsregelungen für nachhaltiges Bauen
Die Bearbeitung nach den Grundsätzen des nachhaltigen und klimagerechten Planen und Bauens wie beispielsweise die Berechnung des CO2-Fußabdrucks im Lebenszyklus von Gebäuden, die Erstellung eines Nachhaltigkeitsnachweises, die Berücksichtigung von recyclingfähigen Baustoffen und Materialien, soll künftig grundsätzlich die Einordnung des Objektes in eine höhere Honorarzone zur Folge haben.

Neue Methoden und deren Auswirkungen auf die HOAI
Es kommen verstärkt neue Methoden zur Anwendung. Die HOAI ist zwar methodenunabhängig, aber die Auswirkungen der Anwendungen haben weitreichende finanzielle Auswirkungen. Zu nennen sind hier BIM, Lean Construction oder Lean Design. Hierbei ist auch die Frage zu beantworten, wie die Leistungsbilder ggf. angepasst werden müssen.

Verband Beratender Ingenieure
Stand: August 2021

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Filed Under: News Tagged With: Bauen, HOAI, Honorare, Novellierung, Planen

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