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In Fortsetzung des ersten Industrietags “Bauen für die Bundeswehr”, den der VBI mit der Bauindustrie bereits im Juli durchgeführt hat, informierte nun die Bundeswehr mit dem zweiten Industrietag am 9. Oktober die Bauwirtschaft über ihre Umsetzungspläne. Konkret geht es um die Erstellung der baulichen Infrastruktur, die im Zuge der Aufstockung der Truppe („Aufwuchs“) erforderlich ist. Der militärischen Bedarf in den bestehenden Liegenschaften der Bundeswehr ist enorm. So plant die Bundeswehr bis 2031 auf rund 203.000 aktive Soldatinnen und Soldaten aufzustocken (aktuell rund 181.000) sowie langfristig mit einer gesamten Personalstärke von etwa 460.000 (203.000 Aktive plus rund 260.000 Reservisten). Um diesem Ziel gerecht zu werden, muss die Bundeswehr an zahlreichen Standorten im gesamten Bundesgebiet neue Kasernen, Ausbildungsstätten sowie Waffen-, Munitions- und Materiallager errichten.

Die Bedarfsdeckung soll durch das G-CAP Inland-Projekt erfolgen, was die „Pla­nung und Er­rich­tung von Un­ter­kunfts­ge­bäu­den, Funk­ti­ons­ge­bäu­den, Lehr­sä­len und Waf­fen­kam­mern in Mo­dul-, Con­tai­ner- oder sons­ti­ger Bau­wei­se“ umfasst. Das Projekt unterteilt sich in zwei Stufen: Mit der ersten Stufe (Umsetzung zwischen 2027 und 2031) soll eine infrastrukturelle Verdichtung in den Bestandsliegenschaften stattfinden und mit der zweiten Stufe (Umsetzung ab 2029 bis 203?) die Erschließung neuer Liegenschaften bzw. Liegenschaftsbausteinen mit weiteren Gebäudetypen erfolgen.  

Im Rahmen des Industrietags wurden weitere Projektdetails sowie Informationen zum Vergabeverfahren und der Zeitplanung besprochen. Grundsätzlich planen das BMVg / BAIUDBw die Umsetzung des G-CAP Inland im Wesentlichen durch Direktvergaben von Rahmenvereinbarungen an Generalübernehmer. Diese müssen die Planung, Lieferung, Errichtung und den Anschluss der bezugsfertigen Gebäude als Komplettleistung sowie im Betrieb Wartungsleistungen erbringen können. Es soll dabei mit mehreren Vertragspartnern gearbeitet werden (Aufteilung in regionale Lose), wodurch ein standortunabhängiger, gleichzeitiger und bundesweiter Abruf ermöglicht wird. Die Ausschreibung soll noch im November 2025 beginnen und das Fristende für den Teilnahmewettbewerb ist für Ende 2025 vorgesehen. Der Vergabeprozess soll bis zum dritten Quartal 2026 abgeschlossen sein und die Abrufe ab dem vierten Quartal beginnen. 

Für das BMVg ist vorrangig Zeit der entscheidende Faktor. So wurde das ambitionierte Ziel ausgerufen, dass ab Abruf der einzelnen Rahmenverträge, nach nur sechs Monaten Bauzeit, die Gebäude der Bundeswehr zur Nutzung übergeben werden sollen. Um diesen Vorstellungen gerecht zu werden, arbeitet das BMVg an einer Entbürokratisierung der Prozesse. So befinden sich aktuell drei Gesetze im parlamentarischen Prozess, die zur vereinfachten Umsetzung des Vorhabens beitragen sollen:

  1. Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz
    – Aufgabe des Grundsatzes der losweisen Vergabe
  2. Bundestariftreuegesetz
    – gilt nicht für Aufträge zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr
  3. Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz
    – weitere Ausnahmen und Privilegierungen im Bau- und Umweltrecht

Alle weiteren, detaillierteren Informationen zum Industrietag in der Präsentation entnehmen sowie der zentralen Ausschreibungsseite des Bundes.

Präsentation herunterladen

Das eigentliche Vergabeverfahren wird voraussichtlich Ende November 2025 durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW auf dem Vergabemarktplatz NRW veröffentlicht.

Filed Under: News Tagged With: Bundeswehr, G-CAP, Industrietag

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 5. März 2024 (Rechtssache C-588/21, sogenanntes „Malamud-Urteil“) eine Grundsatzentscheidung getroffen:
Harmonisierte Europäische Normen (hEN), die technische Standards für Produkte festlegen, sind Bestandteil des EU-Rechts – und müssen daher frei und kostenlos zugänglich sein.

Was bedeutet das Urteil?

Mit dieser Entscheidung verpflichtet der EuGH die europäischen Normungsorganisationen, harmonisierte Normen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Betroffen sind alle Normen, die im Rahmen einer EU-Harmonisierungsrichtlinie oder -verordnung erstellt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden. Nicht betroffen sind hingegen nationale technische Normen, wie etwa DIN-Normen, für die der EuGH eine solche Verpflichtung nicht ausdrücklich bestätigt hat.

Reaktionen der Normungsorganisationen

Infolge des Urteils haben zahlreiche nationale Normungsorganisationen reagiert. Auch das Deutsche Institut für Normung (DIN) e. V. bietet inzwischen harmonisierte Normen kostenlos als Leseversion an – nach einer einfachen Registrierung auf der Website.

Für Ingenieurinnen und Ingenieure besonders relevant

Zu den harmonisierten Normen, die für die Planungs- und Baupraxis eine wichtige Rolle spielen, zählen unter anderem:

  • DIN EN 54 – Brandmeldeanlagen (Teile 2–7, 10, 16–18, 20–21, 23–25)
  • DIN EN 81 – Sicherheitsregeln für Aufzüge
  • DIN EN 378 – Kälteanlagen und Wärmepumpen
  • DIN EN 1090 – Stahl- und Aluminiumtragwerke
  • DIN EN 13964 – Unterdecken
  • DIN EN 13970 + 13984 – Abdichtungsbahnen

Wie geht es weiter?

Noch ist offen, welche Normen künftig frei zugänglich sein werden und wie der Zugang im Detail ausgestaltet wird. Die Diskussion darüber läuft auf europäischer Ebene weiter. Klar ist jedoch schon jetzt: Der Umfang frei zugänglicher Normen wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen – ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und fairer Zugang zu technischen Regelwerken in Europa.

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Aktivrente ab 2026: Das plant die Bundesregierung

Ab 2026 sollen sozialversicherungspflichtige Einkünfte von Rentnerinnen und Rentnern begünstigt werden. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter beschlossen. Die Regelung gilt für Personen, die die sozialversicherungsrechtliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben einschließlich der Übergangsregelung für Geburtsjahrgänge bis 1963. Auf einen tatsächlichen Rentenbezug kommt es nicht an. Die derzeit geltenden Regelungen zur Sozialversicherungspflicht bleiben unverändert bestehen (= Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitgeberanteil zu allen Sozialversicherungszweigen).  Der Steuerfreibetrag von 2.000 € monatlich kann nur in einem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden, wobei die Steuerbefreiung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden, um unmittelbar ein höheres Netto zu ermöglichen. Für die Aktivrente gilt kein Progressionsvorbehalt. Der Gesetzentwurf muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Ausgenommen von dieser Regelung sind unter anderem Freiberufler und selbstständige Tätigkeiten, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirtschaft.

Kritik von VBI und BFB

Der Verband Beratender Ingenieure unterstützt die Kritik des Bundesverbands der Freien Berufe BFB an der vorgesehenen Beschränkung. Die Intention des Gesetzesentwurfs, die Arbeitskraft für Angestellte auch nach dem Renteneintritt zu mobilisieren, ist grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig fordern die Verbände, diese Regelung auch auf die Freien Berufe und Selbstständigen auszudehnen. Auch in den Freien Berufen ist der Mangel an Arbeitskräften schon heute sichtbar und wird aufgrund des demografischen Wandels zunehmen. Deshalb muss das Potenzial der Selbstständigen noch stärker genutzt werden. Der BFB schlägt deshalb konkret vor, im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung die Einbeziehung von Selbstständigen ab 2026 zu ermöglichen. Bis Ende 2029 soll die Wirkung überprüft werden. Mit dieser Initiative wendet sich die Verbände aktiv an die politischen Entscheider.

Hinsichtlich der vorgesehenen Beschränkung stellt sich zudem die Frage, ob die verfassungsmäßig geforderte Gleichbehandlung hierdurch gewahrt bleibt. Die verfassungsrechtliche Stellungnahme von Prof. Dr. Gregor Kirchhof zu den grundgesetzlichen Leitlinien zur Umsetzung der Aktivrente aus dem Jahre 2023 sieht dies nur dann berücksichtigt, wenn der Freibetrag für alle Erwerbsaktiven gilt, die Altersbezüge erhalten.

Petition: Gleichbehandlung für Selbstständige!

Initiiert durch den Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. wurde eine Petition gestartet, die bereits breite Unterstützung erhält und deren Forderungen auch VBI und BFB mittragen:

Zur Petition

Filed Under: News Tagged With: Aktivrente, Freie Berufe, Petition, Selbstständige

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Bisher gibt es in Berlin die einzigartige Regelung, dass jeder dort tätige Planer Pflichtmitglied in der Baukammer wird, indem der Eintragungsausschuss die Eintragung einfach vornimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Ingenieur bereits Pflichtmitglied einer anderen Kammer ist, da Berlin dies nicht als gleichwertige Pflichtmitgliedschaft anerkennt. Nun liegt dem Abgeordnetenhaus ein Gesetzentwurf vor, mit dem der Senat Klarheit schaffen will und das Architekten- und Baukammergesetz auch in diesem Punkt geändert werden soll. Der Senat will das Wort „Pflichtmitglieder“ durch das Wort „Mitglieder in § 41 Abs. 1 Ziffer 3 ersetzen. Damit würde erreicht, dass die Mitgliedschaft in einer der 16 Ingenieurkammern ausreicht, um in Berlin tätig zu sein. 

Der VBI Berlin-Brandenburg unterstützt diese Gesetzesänderung, da sie unfreiwillige Doppelmitgliedschaften unterbindet. Für die Überwachung beruflicher Pflichten zur Wahrung der Qualität von Ingenieurleistungen ist aus VBI-Sicht die Eintragung in eine der 16 Ingenieurkammern ausreichend.

Sollten Sie durch die Baukammer Berlin einen Bescheid zur Pflichtmitgliedschaft erhalten haben, empfehlen wir den Widerspruch oder die Klage bis zum Beschluss des neuen Gesetzes. Wann das Gesetz behandelt wird, steht noch nicht fest.

Der VBI steht weiter hinter der gemeinsam mit der Bundesingenieurkammer 2024 beschlossenen Berliner Erklärung und dem darin geforderten Berufsvorbehalt, mit dem insbesondere sicherheitsrelevante Planungsleistungen nur durch Kammermitglieder erbracht werden dürfen. Hierfür sollen die Ingenieurinnen und Ingenieure Mitglied der Kammer ihres Bundeslands sein müssen. So wird die Planungsqualität garantiert.

Dies stärkt die berufliche Selbstverwaltung und das Kammersystem und erfordert keine Mitgliedschaften in mehreren Landeskammern.

Gesetzesantrag

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 7. November 2025 aktualisiert.

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Der BDI hat das Positionspapier „Finanzielle Zusammenarbeit strategisch gestalten – Wirtschaftliche Stärken nutzen und nachhaltigen Mehrwert schaffen“ veröffentlicht. Der VBI hat an der Erarbeitung mitgewirkt und unterstützt das Papier.

Strategische und verlässliche Partnerschaften und Allianzen stehen nach wie vor im Mittelpunkt des deutschen Interesses – eine Priorität, die in der zunehmend multipolaren Welt von heute noch wichtiger geworden ist. Entwicklungspolitik ist dabei kein Alleingang, sondern integraler Bestandteil der deutschen Außen-, Sicherheits- und Handelspolitik.

Der Privatsektor spielt eine zentrale Rolle beim Aufbau erfolgreicher strategischer Partnerschaften weltweit. Durch Innovation, Effizienz und Expertise stärkt er die öffentlichen Bemühungen und trägt dazu bei, Ressourcen und Technologien gezielt einzusetzen, um eine nachhaltige und skalierbare Wirkung zu erzielen.

Mehr Wettbewerb in der Technischen Zusammenarbeit (TZ)

Der VBI setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass programmierbare bilaterale Mittel des BMZ differenzierter zugeordnet werden. Ziel: mehr Wahlmöglichkeiten für Partner, mehr Wettbewerb und damit höhere Wirkung. Der Anteil des Privatsektors an der TZ sollte im Verhältnis zu öffentlichen Institutionen deutlich erhöht werden, um innovative und effiziente Projektumsetzungen zu fördern.

Das Positionspapier des BDI liefert eine wichtige Grundlage für die strategische Ausrichtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Der VBI betont die zentrale Rolle deutscher Ingenieur- und Consulting-Unternehmen als Partner von KfW und GIZ, um Qualität, Effizienz und Nachhaltigkeit in internationalen Projekten sicherzustellen.

BDI-Papier

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Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Deutschland durch eine umfassende Staatsmodernisierung zukunftsfähig aufzustellen. Ein zentraler Bestandteil dieses Vorhabens ist die schnellere und effizientere Modernisierung der Infrastruktur. Damit die Schieneninfrastruktur ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und zur Sicherung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit leisten kann, müssen Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse deutlich beschleunigt werden.

Der VBI spricht sich für ein spezifisches Bürokratieabbau-Paket für die Schiene aus. Es knüpft an bereits vorliegende, aber bislang nicht umgesetzte Vorschläge an und greift die Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene sowie die Maßnahmen des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung auf. Damit soll es gelingen, die Qualität und Pünktlichkeit im Schienenverkehr spürbar zu verbessern und notwendige Investitionen schneller wirksam werden zu lassen.

Im Mittelpunkt stehen die Vereinfachung und Entschlackung von Verfahren. Ziel ist es, sowohl Behörden als auch Unternehmen von überflüssigen Prüf- und Arbeitsschritten zu entlasten. Gerade angesichts der begrenzten personellen Kapazitäten im Markt ist dies ein entscheidender Hebel für eine wirksame Beschleunigung. Der Verzicht auf Doppelprüfungen und unnötige Genehmigungsschritte soll ebenso dazu beitragen wie eine stärkere partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Projektumsetzung.

Für eine moderne und leistungsfähige Schieneninfrastruktur braucht es jetzt klare politische Entscheidungen. Gemeinsam mit Allianz pro Schiene, HDB, BVMB, Deutscher Bahn, ZDB, DVF und VDB hat der VBI 14 Maßnahmen entwickelt. Die bestehenden Vorschläge sollten nun zügig aufgegriffen und in ein wirksames Maßnahmenpaket überführt werden. Nur wenn Planungs- und Bauprozesse deutlich beschleunigt werden, kann die Schiene ihre zentrale Rolle im zukünftigen Mobilitätssystem Deutschlands erfüllen.

Bürokratieabbau-Paket Schiene (PDF)

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Künstliche Intelligenz verändert das Planen und Bauen. Doch wo wird sie heute schon eingesetzt? Welche Chancen eröffnet sie für Ingenieurbüros? Und stehen überhaupt die passenden Daten zur Verfügung? Antworten auf diese Fragen gibt die VBI-Zukunftswerkstatt KI, die in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB durchgeführt wird.

Auftakt-Workshop am 18. oder 19. November 2025

Der Auftakt-Workshop wird mit identischen Inhalten an zwei Terminen angeboten – wählen Sie den Termin, der für Sie am besten passt. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen pro Workshop begrenzt. Im Fokus stehen praxisnahe Einblicke in die Einsatzmöglichkeiten von KI in der Planungs- und Baubranche. Mitglieder, die darin Potenziale für ihr eigenes Unternehmen erkennen, können diese in einem zweiten Schritt gezielt weiterentwickeln – und schaffen sich so eine fundierte Grundlage für nächste Entscheidungen. 2026 wird die Reihe mit einer Folgeveranstaltung fortgesetzt, bei der die erarbeiteten Ansätze vertieft und weiterentwickelt werden.

Damit die Anreise komfortabel verläuft, stehen reservierte Hotelkontingente zur Verfügung. Bei Buchung über den angegebenen Link erhalten Teilnehmende zudem 15 % Nachlass auf den regulären Zimmerpreis.

Vertiefungsmodul – 28. Januar 2026

Das Vertiefungsmodul knüpft direkt an die Ergebnisse des Auftakt-Workshops an. Mit Hilfe der funktional-semantischen Analyse werden die entwickelten Ideen systematisch weitergeführt und zu konkreten Use Cases ausgearbeitet. Anschließend werden ausgewählte Anwendungsfälle auf ihre technische Plausibilität sowie auf Effizienz und Effektivität geprüft. So entsteht eine belastbare Entscheidungsbasis für die nächsten Schritte.

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Am 8. September 2025 wurde im Bundesgesetzblatt die neue Ausbildungsverordnung für den Beruf Bautechnische Konstrukteurin / Bautechnischer Konstrukteur (m/w/d) veröffentlicht. Sie löst die bisherige Ausbildung zur Bauzeichnerin bzw. zum Bauzeichner ab und passt die Ausbildungsinhalte an die aktuellen Anforderungen der Bau- und Planungsbranche an.

Die Neuordnung ist das Ergebnis eines mehrjährigen Abstimmungsprozesses unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK), Bundesministerien, Sozialpartnern sowie Arbeitgeber- und Fachverbänden – darunter auch der VBI.

Zukunftsorientierte Ausbildung für die Praxis

Die neue Ausbildung vermittelt klassische Kompetenzen wie Bestandsaufnahme, technische Zeichnungen und Konstruktion, ergänzt um moderne Inhalte wie Building Information Modeling (BIM), digitale Kollaboration, Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft. Damit richtet sie sich an junge Menschen mit Interesse an Technik, Planung und digitaler Arbeit im Bauwesen und unterstützt Planungsbüros aktiv bei der Fachkräftesicherung.

Vorteile für Ingenieur- und Architekturbüros

  • Nachwuchs frühzeitig qualifiziert ausbilden
  • Fachkräftesicherung im eigenen Büro gestalten
  • Kompetenzaufbau in CAD, BIM und nachhaltiger Planung
  • Attraktivität des Arbeitsplatzes steigern
  • Ausbildungsinhalte flexibel an die Schwerpunkte des Büros anpassen

Die Ausbildung dauert drei Jahre (duales System Betrieb + Berufsschule) und schließt mit einer IHK-Prüfung ab. Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf gibt es beim BIBB.

Informationsflyer für Ingenieur- und Architekturbüros hier als PDF zum Herunterladen:

Download Flyer

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Das Symposium Tragwerksplanung bringt am 10. Oktober 2025 außergewöhnliche Persönlichkeiten nach Berlin: Anlässlich der Farewell Speech von Prof. Dr.-Ing. Mike Schlaich an der TU Berlin werden dessen internationale Gäste, 14 Experten und Ingenieurkünstler von vier Kontinenten, auf dem Symposium Vision & Konstruktion Ihre persönliche Sicht auf das Heute und Morgen der Tragwerksplanung vorstellen. Moderiert von den Professorinnen Annette Bögle, HafenCity Universität Hamburg, und Karen Eisenloffel, BTU Cottbus, wird ein einzigartiges Line-up von 14 internationalen Stars der Tragwerksplanung zu erleben sein.

14 structural engineers from around the globe, each an outstanding expert and engineering artist, will come together at the symposium in Berlin to talk about what moves them. Each of them will take a look at the challenges facing structural design in the future. “Vision & Konstruktion” offers an unique opportunity to experience the stars of structural art in one place – with their visions and ideas.

Die Personen:

ASIEN / ASIA
Japan: AKIO KASUGA II China: WEI CHEN II India: HARSHA SUBBA RAO

AFRIKA / AFRICA
Egypt: MOURAD BAKHOUM II RSA South Africa: JOHN ANDERSON

EUROPA / EUROPE
Austria: KONRAD BERGMEISTER II Swiss: JÜRG CONZETT II Swiss: PHILIPPE BLOCK II Belgium: LAURENT NEY II France: MARC MIMRAM II England: IAN FIRTH II Spain: JOSÉ ROMO MARTÍN

AMERIKA / AMERICA
United States: GUY NORDENSON II United States: WILLIAM F. BAKER

Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt. Studierende nehmen zu stark reduzierten Gebühren teil. Mitglieder der unterstützenden Organisationen genießen Rabatt.

Programm herunterladen
Zur Anmeldung auf der Veranstaltungswebsite

Filed Under: Berlin-Brandenburg, International, News, Veranstaltungen Tagged With: Mike Schlaich, Symposium, Tragwerksplanung, Vision & Konstruktion

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Nordrhein-Westfalen ist bundesweit Vorreiter: Mit der Einführung des EasyCode Stahlbau hat das Land als erstes eine praxistaugliche und kompakte Alternative zum komplexen Eurocode 3 zugelassen. Der Verband Beratender Ingenieure VBI begrüßt diesen Schritt ausdrücklich – und fordert, EasyCodes künftig auch für andere Bauarten zu entwickeln.

„Mit dem EasyCode liegt erstmals ein konsolidiertes und praxistaugliches Regelwerk für den Stahlbau vor, das die wesentlichen Bemessungs- und Konstruktionsregeln in übersichtlicher Form zusammenfasst. Dadurch wird die Nachweisführung für typische Bauaufgaben erheblich vereinfacht, ohne Abstriche bei Sicherheit und Zuverlässigkeit. Für die Planungsbüros bedeutet das eine deutliche Entlastung im Alltag und zugleich eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“, erklärt Christian Richert, Vorsitzender des VBI-Ausschusses Konstruktiver Ingenieurbau.

Herausforderung Eurocodes

Die 2. Generation der Eurocodes soll ab 2027 eingeführt werden. Schon jetzt ist klar: Umfang und Komplexität werden im Vergleich zur ersten Generation weiter zunehmen. Und auch die für die 2030er-Jahre erwartete 3. Generation wird neue Bauarten aufnehmen und noch tiefere Regelungstiefe enthalten. Die Sorge der planenden Büros ist groß, dass die Eurocodes in ihrer Gesamtheit nicht mehr vom einzelnen Ingenieur überblickt und korrekt angewandt werden können. Das könnte eine Spezialisierung erzwingen, die die mittelständische Struktur der deutschen Planungslandschaft gefährdet.

EasyCodes als Lösung

Um dem entgegenzuwirken, setzt sich der VBI für die parallele Erarbeitung von EasyCodes für alle Bauarten ein – nach dem Vorbild des Stahlbaus. Ziel ist jeweils ein konsolidiertes Dokument für Eurocode und nationalen Anhang mit übersichtlicher Gliederung, begrenztem Umfang und klar definierten Anwendungsgrenzen. Damit sollen einfache und sichere Bemessungsmodelle zur Verfügung stehen, die auch für Handnachrechnungen geeignet sind.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass die stetig wachsende Komplexität der Eurocodes unsere mittelständisch geprägte Planungslandschaft gefährdet. EasyCodes bieten die Chance, einfache und zugleich sichere Lösungen für die Praxis zu schaffen. Dafür setzen wir uns als Verband mit Nachdruck ein“, betont Dr. Peter Warnecke, Vizepräsident des VBI.

NRW macht es vor – jetzt müssen die anderen Länder nachziehen

Damit EasyCodes wirken können, ist deren bauaufsichtliche Anerkennung entscheidend. Der VBI appelliert daher an die verantwortlichen Gremien der Bauaufsicht, EasyCodes als technische Baubestimmungen einzuführen.

Zugleich richtet der Verband einen klaren Appell an die weiteren Bundesländer, dem Beispiel Nordrhein-Westfalens schnell zu folgen: Nur wenn EasyCodes bundesweit verfügbar und bauaufsichtlich akzeptiert sind, können Planungsbüros in Deutschland gleichermaßen profitieren und ein einheitlicher Rahmen für die Ingenieurpraxis geschaffen werden.

Mit dem EasyCode Stahlbau hat Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Schritt getan. Der VBI sieht darin ein Modell für alle Bauarten – und einen entscheidenden Beitrag, um Planungsbüros in Deutschland zukunftsfähig zu halten.

Filed Under: Alle Landesverbände, News Tagged With: EasyCodes, EuroCode, Normung, Stahlbau

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