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Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Bereichen Straße, Schiene und Wasserstraße umfassend modernisieren und beschleunigen. Der Entwurf bündelt zahlreiche Maßnahmen, die stärkere Digitalisierung der Verfahren, die gesetzliche Einstufung zentraler Infrastrukturvorhaben als Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses, Ansätze zur Vereinheitlichung im Natur- und Artenschutz sowie die Vereinfachung einzelner Prüf- und Beteiligungsschritte wie der Raumverträglichkeitsprüfung und der Linienbestimmung. Ergänzend werden Genehmigungs- und Einvernehmensfiktionen eingeführt, vorhandene Spielräume bei Ersatzneubauten gestärkt und umweltrechtliche Rechtsschutzregelungen punktuell fortentwickelt, um Missbrauch vorzubeugen und die Bestandskraft von Genehmigungen zu erhöhen. Der gegenüber dem Entwurf vom November 2025 nachgebesserte Referentenentwurf ist aus Sicht des VBI grundsätzlich zu begrüßen.

Planungspraxis braucht mehr als neue Gesetze

Aus Sicht der Ingenieurpraxis ist eine grundlegende Modernisierung des Planungsrechts dringend erforderlich, da Verzögerungen häufig nicht allein aus komplexen gesetzlichen Regelungen entstehen, sondern aus unklaren Zuständigkeiten, heterogenen Bewertungsmaßstäben, uneinheitlichen Verwaltungsabläufen und fehlenden digitalen Infrastrukturen. Nicht allein gesetzliche Anpassungen beschleunigen jedoch Planungs- und Genehmigungsverfahren, sondern ebenso ein verändertes behördliches Arbeits- und Entscheidungsverhalten, auf das aktiv hingewirkt werden muss. Der VBI unterstützt daher alle Schritte, die Verfahren strukturieren, Standards harmonisieren, Planungsprozesse digitalisieren und die Entscheidungssicherheit der Behörden stärken. Ein verlässliches und effizientes Planungsrecht entsteht nur dann, wenn gesetzliche Vorgaben mit klaren internen Leitlinien, zeitgemäßen Verwaltungsstrukturen und einer konsequenten Nutzung bestehender Handlungsspielräume verbunden werden.

VBI-Forderungen

Überragendes öffentliches Interesse klar definieren: Der VBI unterstützt die gesetzliche Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses, sieht jedoch die Notwendigkeit einer klareren gesetzlichen Definition. Eine präzisere Ausgestaltung erhöht die Vorhersehbarkeit, stärkt die gerichtsfeste Anwendung und stellt sicher, dass das Instrument seine beabsichtigte Wirkung entfalten kann.

Erleichterte Behandlung von Ersatzneubauten: Der VBI unterstützt die erleichterte Behandlung von Ersatzneubauten und teilt die Einschätzung des BDI, dass für funktionsgleiche oder nur angepasste Bauwerke regelmäßig keine Planfeststellung erforderlich ist. Der überarbeitete Referentenentwurf setzt hier ein richtiges Signal, indem er durch verfahrensrechtliche Straffungen und den Abbau formaler Risiken die praktische Anwendbarkeit vereinfachter Verfahren, insbesondere der Plangenehmigung, weiter verbessert.

Digitale Beteiligungs- und Verfahrenslösungen: Digitale Beteiligungs- und Verfahrenslösungen sollten auf einheitlichen Standards, kompatiblen Formaten und interoperablen Schnittstellen beruhen, um Medienbrüche und Mehraufwand zu vermeiden. Ziel sollte eine bundesweit nutzbare und kompatible digitale Verfahrenslandschaft sein, die langfristig nicht nur die öffentliche Beteiligung abbildet, sondern perspektivisch den vollständigen Ablauf von Planungs- und Genehmigungsprozessen integriert.

Vereinheitlichung artenschutzrechtlicher Prüfungen: Die im Referentenentwurf angelegten Ansätze zur Vereinheitlichung artenschutzrechtlicher Prüfungen sind aus Sicht des VBI zu begrüßen. Unterschiedliche Prüfmaßstäbe und wiederholte Kartierungen stellen in der Praxis ein erhebliches Verzögerungspotenzial dar und sollten vermieden werden.

Vereinfachung von Raumverträglichkeit und Linienbestimmung: Die Abschaffung der Raumverträglichkeitsprüfung und die Vereinfachung der Linienbestimmung sind geeignete Schritte, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Der VBI regt an, die Verfahren von Raumordnung, Linienbestimmung und Planfeststellung künftig noch stärker zu verzahnen, um Zuständigkeiten klarer zu strukturieren und Verfahrensschritte zu verschlanken.

Begrenzung von Rücknahme- und Widerrufsmöglichkeiten: Der VBI hält daher eine deutliche Begrenzung der Rücknahme- und Widerrufsmöglichkeiten für notwendig. Eine fingierte Genehmigung muss gerade dann Bestandsschutz entfalten, wenn Verzögerungen auf Versäumnisse der Behörde zurückzuführen sind. Andernfalls verbleibt für Vorhabenträger ein unzumutbares Risiko, da sie auf der Grundlage einer Fiktion weiterplanen und investieren müssen, ohne die erforderliche Rechtssicherheit zu erhalten.

Notwendigkeit einer verbindlichen Stichtagsregelung: Eine verbindliche Stichtagsregelung fehlt im Referentenentwurf, obwohl sie im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Der VBI bedauert dies ausdrücklich. Aus Sicht der Planungs- und Ingenieurpraxis gehört eine Stichtagsregelung zu den wirksamsten Instrumenten zur tatsächlichen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Sie ist entscheidend, um Planungssicherheit herzustellen und zu verhindern, dass laufende oder weit fortgeschrittene Verfahren durch nachträgliche Rechtsänderungen immer wieder verzögert oder faktisch zurückgeworfen werden.

Dokumente:

VBI-Stellungnahme Infrastruktur-Zukunftsgesetz-15.12.2025 (PDF)

Referentenentwurf Infrastruktur-Zukunftsgesetz (PDF)

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Am 9. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission im sogenannten Trilog mit Ministerrat und Parlament eine vorläufige politische Einigung zum Omnibus-I-Paket erreicht. Der Kompromiss umfasst zentrale Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Beide Richtlinien waren zuletzt stark in der Kritik, weil sie zu hohe administrative Belastungen für mittelständisch geprägte Branchen verursacht hätten – darunter auch das Ingenieurwesen.

CSRD: Schwellenwerte steigen deutlich

Bei der CSRD werden die Schwellenwerte für die Berichtspflicht auf 1.000 Mitarbeitende oder 450 Millionen Euro Jahresumsatz angehoben. Unternehmen, die nach den bisherigen Regeln ab 2024 berichtspflichtig gewesen wären, erhalten Übergangsausnahmen für 2025 und 2026. Die Berichte sollen stärker quantitativ ausgerichtet werden, sektorspezifische Vorgaben sind freiwillig. Ein digitales EU-Portal soll Leitlinien und Vorlagen bereitstellen, während der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gestärkt wird. Standards für eine „limited assurance“ sollen bis Mitte 2027 entwickelt werden.

Entlastung für Ingenieurbüros

Besonders für Ingenieurbüros relevant: Unternehmen unter 1.000 Beschäftigten sind künftig vor zusätzlichen Berichtspflichten geschützt. Informationen, die über die Anforderungen des VSME-Standards hinausgehen, müssen nicht bereitgestellt werden – auch gegenüber Auftraggebern, die selbst CSRD-pflichtig sind. Der VBI hatte im Forum Nachhaltigkeitsberichterstattung vom 29. September bereits zum VSME-Standard informiert.

CSDDD: Nur noch wenige Unternehmen betroffen

Die CSDDD wird deutlich verschlankt und gilt künftig nur noch für Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro. Damit sind rund 1.500 europäische Unternehmen betroffen – ein Rückgang von 87 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag.

„Die Entlastung ist ein wichtiges Signal für den Ingenieurmittelstand“, erklärt Clemens Kremer, Referent für Nachhaltigkeit. „Klare Grenzen bei der Weitergabe von Daten sorgen für Verlässlichkeit im Projektalltag.“

Die formalen Schritte stehen noch aus: Abstimmungen im Ausschuss der Ständigen Vertreter und im JURI-Ausschuss folgen am 10. und 11. Dezember, die Plenarabstimmung ist für den 16. Dezember 2025 vorgesehen. Anschließend soll der Text im Rat formell angenommen werden.

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Die Recht-Sprechstunde hat sich als informativer und interaktiver Jour-Fixe für Rechtsfragen etabliert. VBI-Justiziarin RAin Sabine von Berchem greift monatlich aktuelle Themen aus dem Vertrags- und Vergaberecht heraus, die für Planungsbüros relevant sind. Dabei wird sie von Rechtsanwalt Alexander Nette unterstützt. Die beiden erfahrenen Juristen beantworten die Fragen der Teilnehmenden direkt. Eine ideale Gelegenheit, individuelle Probleme rund um die Vergabe von Planungsleistungen und die Gestaltung von Ingenieurverträgen zu klären, Rechts-Wissen aufzufrischen und von der VBI-Rechtsberatung für die eigene Unternehmertätigkeit zu profitieren. Darüber hinaus gibt es Informationen über aktuelle Entwicklungen, z.B. zur Novellierung der HOAI.

An den Terminen, jeweils von 9 bis 10 Uhr, stehen Ihnen die beiden juristischen Fachleute zur Verfügung. Wir stellen die Einwahllinks zu den Terminen online. Einklicken lohnt sich! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Los geht es am 13. Januar 2026.

Die Termine 2026 im Überblick und zum Anklicken für den Einwahllink:

  • Dienstag, 13.01.2026
  • Dienstag, 03.02.2026
  • Dienstag, 24.03.2026
  • im April findet keine Recht-Sprechstunde statt
  • Dienstag, 05.05.2026
  • Dienstag, 02.06.2026
  • Dienstag, 14.07.2026
  • Dienstag, 04.08.2026

Filed Under: News Tagged With: Rechtsberatung, Vergaberecht, Vertragsrecht

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Die deutsche Ingenieur- und Consultingwirtschaft spielt eine zentrale Rolle in der Internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Mit Beratung, Planung und Bauüberwachung unterstützen VBI-Mitgliedsunternehmen Partnerländer bei Infrastrukturprojekten, der Verbesserung staatlicher Dienstleistungen und der Umsetzung regulatorischer Vorgaben – stets nach hohen Qualitäts-, Umwelt- und Sozialstandards.

Rücklaufquote und Wettbewerbsfähigkeit

Wichtig ist, im Rahmen der Vergaben, zwischen der Unterschiedlichkeit der Leistungen zu differenzieren, so unterliegen Leistungen wie Beratung, Bau und Lieferung von Materialien sehr unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen. VBI-Unternehmen sichern die ordnungsgemäße Mittelverwendung und garantieren Qualität. Gleichzeitig drängen immer mehr internationale Firmen auf den Markt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, was das Risiko von unrealistischen Preisen und Qualitätsverlusten erhöht.

Die VBI-Mitglieder begrüßen daher das Ziel der Bundesregierung, dass staatlich finanzierte Projekte überwiegend an deutsche und europäische Unternehmen vergeben werden – inklusive einer Lieferbindung für Zuschuss-finanzierte Vorhaben.

Mehr Wettbewerb in der Technischen Zusammenarbeit

Die Technische Zusammenarbeit (TZ) sollte stärker privatwirtschaftlich geprägt werden. Momentan erfolgt die Umsetzung nahezu ausschließlich über öffentliche Institutionen, was den Wettbewerb und die Wahlmöglichkeiten für Partnerländer einschränkt.

VBI-Mitglieder können gemeinsam mit der GIZ als „Team Deutschland“ Beratungsleistungen auf allen Ebenen erbringen – regional, national oder lokal – und so eine wirksame, effiziente Projektrealisierung sicherstellen.

Frühzeitige Abstimmung und Risikominimierung

Die Erfahrung aus der Praxis zeigt: Eine frühzeitige Abstimmung neuer Projekte mit der Wirtschaft ist entscheidend. Ein zentrales Risiko sind lokale Steuerpflichten in den Partnerländern, die Projekte erheblich verteuern können. Zuschussfinanzierte Projekte sollten daher von lokalen Steuern befreit werden, um Verzögerungen und Risiken für deutsche Unternehmen zu vermeiden.

Fazit

Die deutsche Ingenieur- und Consultingwirtschaft ist ein starker Partner der Entwicklungszusammenarbeit. Mit klar definierten Rollen, mehr Wettbewerb und frühzeitiger Abstimmung lassen sich Projekte effizienter, kostensicherer und wirkungsvoller umsetzen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

  • Botschaften der Ingenieur- und Consultingwirtschaft in der Entwicklungszusammenarbeit (PDF)
  • Ergebnisse der VBI-Umfrage zur Internationalen Zusammenarbeit (PDF)

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Am 3. Dezember haben sich Ralf Meyerhoff, Anja Desaj und Tanja Baur vom Vorstand des VBI-Auslandsausschusses sowie VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer über die künftige Zusammenarbeit von Planungsbranche und BMZ in Projekten der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit BMZ-Staatssekretär Niels Annen ausgetauscht. Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fand ein intensives und konstruktives Gespräch statt. Gemeinsam sprach man über die Herausforderungen und Chancen der im Koalitionsvertrag aufgezeigten Neuausrichtung:

  • Stärkere Kopplung der Entwicklungszusammenarbeit an die außenwirtschaftlichen Interessen Deutschlands
  • Erhöhung der Rücklaufquote von deutschen Fördermitteln an deutsche Unternehmen
  • Absicherung der Consultingunternehmen in fragilen Kontexten, um das Ausfallrisiko zu begrenzen
  • Vermeidung zusätzlicher Steuerlasten in den Zielländern – ggf. auch durch Berücksichtigung in den Projektbudgets
  • Mehr Wettbewerb in der technischen Zusammenarbeit und Stärkung des Privatsektors
  • Nutzung der Expertise der deutschen Consulting- und Planungswirtschaft beim Wiederaufbau der Ukraine nach Kriegsende.

Die Gesprächspartner waren sich einig, dass angesichts eingeschränkter finanzieller Mittel und in einer zunehmend volatileren Welt eine erfolgreiche Entwicklungszusammenarbeit nur gemeinsam geleistet werden kann. Die Politik muss mit der Planungs- und Consultingbranche im Schulterschluss agieren, um weiterhin bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

Filed Under: International, News Tagged With: BMZ, Entwicklungspolitik, Entwicklungszusammenarbeit, VBI-Auslandsausschuss

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Vom 6. bis 10. November 2025 fand in Dresden die 105. Baufachschaftenkonferenz (BauFaK) statt – das zentrale Vernetzungstreffen der Studierendenvertretungen der Bauingenieurfakultäten in Deutschland. Der Verband Beratender Ingenieure VBI war erneut mit dabei und wurde durch Maximilian Dietz vertreten.

Im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung richtete Maximilian Dietz ein Grußwort an die Teilnehmenden und stellte in einer Präsentation die aktuellen Aktivitäten und Angebote des VBI für Studierende und Berufseinsteigerinnen und -einsteiger vor. Dabei stand insbesondere die Förderung des ingenieurwissenschaftlichen Nachwuchses im Mittelpunkt.

Während der Konferenztage beteiligte sich der VBI aktiv an verschiedenen Arbeitskreisen. Diskutiert wurden unter anderem

  • die finanzielle Lage der Hochschulen,
  • die Zivilklausel, also die Selbstverpflichtung wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen – ein Thema, das auf Länderebene unterschiedlich gehandhabt wird,
  • sowie Fragen der Nachhaltigkeit in der Ingenieurausbildung, einschließlich der Entwicklung eines neuen Grundlagenmoduls mit 5 ECTS-Punkten.

Neben dem inhaltlichen Austausch bot die BauFaK auch spannende Exkursionen. Unter anderem konnten Neubauten zur Sprachausbildung und neue Unterkunftsgebäude in der Graf-Stauffenberg-Kaserne besichtigt werden, die aktuelle Bauprojekte und ingenieurtechnische Lösungen vor Ort zeigten.

Mit seinem Engagement auf der BauFaK stärkt der VBI den direkten Dialog mit Studierenden und unterstreicht die Bedeutung des fachlichen Austauschs zwischen Hochschule und Praxis.

Save-the-date: Nächste BauFaK vom 13.-17. Mai 2026 in Cottbus

Filed Under: News Tagged With: Ausbildung, Baufachschaft, Hochschule

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Am 12. November lud der Verband Beratender Ingenieure VBI zum Parlamentarischen Abend in das Käfer Dachgarten-Restaurant im Deutschen Bundestag ein. In besonderer Atmosphäre kamen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Verbänden und der Planungswirtschaft zusammen – zum offenen Austausch über die aktuellen Herausforderungen und Perspektiven der Branche, von Infrastruktur und Wohnungsbau über Vergaberecht und HOAI bis hin zu Klimaschutz, Digitalisierung und Fachkräftesicherung.

Ein Abend des Dialogs und der Vernetzung

Der Parlamentarische Abend des VBI bot Gelegenheit, die Positionen des Verbands direkt im persönlichen Gespräch zu vermitteln – und zugleich zuzuhören, wo Politik und Verwaltung derzeit ansetzen. Die Gespräche an diesem Abend machten deutlich: Nur im engen Schulterschluss von Planerinnen und Planern, Wirtschaft und Politik lassen sich die Herausforderungen der kommenden Jahre meistern – vom Klimaschutz über den Infrastrukturausbau bis zur Modernisierung des Bau- und Vergaberechts.

Das gute Miteinander und der offene Austausch zwischen den Gästen prägten den Abend – und unterstrichen, dass die Stärke des VBI nicht nur in seinen Positionen liegt, sondern vor allem in der Kraft seiner Gemeinschaft.

Jörg Thiele: „Geld allein baut keine Zukunft“

VBI-Präsident Jörg Thiele eröffnete den Abend mit einem klaren Appell: „Unser Land ist in Bewegung – aber vieles droht ins Stocken zu geraten.“

In seiner Rede machte Thiele deutlich, dass Deutschlands Infrastruktur dringend modernisiert werden müsse. Straßen, Brücken, Schulen, Energienetze und Wohnungen seien von einem massiven Sanierungsstau betroffen – ein Zustand, der sich nur mit Mut zu Reformen und einer Stärkung der planenden Intelligenz überwinden lasse.

Ein zentrales Thema war das Vergaberecht. Der VBI setzt sich gemeinsam mit den Kammern und der mittelständischen Bauwirtschaft für die Beibehaltung der losweisen Vergabe ein, um Qualität, Innovation und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. Auch den sogenannten „Bauturbo“ bewertet der Verband grundsätzlich positiv – vorausgesetzt, die vorgesehenen Maßnahmen führen tatsächlich zu spürbaren Beschleunigungen im Wohnungsbau.

Thiele betonte zugleich, dass Investitionen allein nicht ausreichten: „Gebaut werden kann nur, wenn vorher geplant wird – und geplant werden kann nur, wenn Honorare fair und angemessen sind.“ Der VBI fordert daher die Fortsetzung der HOAI-Novellierung, um Planungskapazitäten langfristig zu sichern.

Europäische Perspektive durch EFCA

Als besonderer Gast nahm Sue Arundale, Hauptgeschäftsführerin des europäischen Dachverbands EFCA (European Federation of Engineering Consultancy Associations), am Abend teil. Sie betonte die Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit, um gemeinsame Interessen der Ingenieurberatungsunternehmen in Brüssel mit einer starken Stimme zu vertreten.

Ihre Anwesenheit verdeutlichte, dass viele Herausforderungen – von Bürokratieabbau über Nachhaltigkeitsanforderungen bis zur Fachkräftesicherung – europäische Antworten erfordern, die national abgestimmt umgesetzt werden müssen.

Starke Gemeinschaft, gemeinsame Verantwortung

Der Parlamentarische Abend des VBI zeigte einmal mehr: Dialog schafft Vertrauen, Vertrauen schafft Veränderung. Die Zukunft der Planungswirtschaft lässt sich nur gemeinsam gestalten – durch das Miteinander von Ingenieurinnen und Ingenieuren, Auftraggebern, Politik und Verwaltung.

VBI-Verbandstag

Am nächsten Tag folgte der Verbandstag des VBI. Präsident Jörg Thiele und VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer gaben einen Überblick über die aktuellen Herausforderungen der Branche und ordneten sie in die politischen Rahmenbedingungen ein. Auch beim Verbandstag konnte der VBI hochrangige Gäste begrüßen.

Ministerialdirektor Dr. Alexander Götz, Abteilungsleiter im Bundesverteidigungsministerium, erläuterte die komplexen Anforderungen an Planungs- und Bauleistungen im Rahmen des Programms Aufwuchs. Innerhalb weniger Jahre müssen nahezu alle Kasernen erheblich ausgebaut und weitere aufgebaut werden.

Anschließend diskutierten die baupolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen – Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU), Hendrik Bollmann (SPD) und Dipl.-Ing. Kassem Taher Saleh (Bündnis 90/Die Grünen) – aktuelle Schwerpunkte der Bau- und Infrastrukturpolitik. Dabei standen insbesondere der Bauturbo, mittelstandsfreundliche Vergaben, die Fortführung der HOAI-Novelle und das Sondervermögen im Fokus.

Darüber hinaus berichteten der Bundesvorstand und der Hauptgeschäftsführer über die Verbandsaktivitäten, strategische Projekte und zentrale Positionen des Verbands zu den politischen Vorhaben. Auch im kommenden Jahr soll die Ausdenker-Kampagne an Schulen in ganz Deutschland fortgeführt werden.

Das Engagement der VBI-Mitglieder, die konstruktiven Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern und das starke Netzwerk des Verbands sind dabei die Basis. Denn: Planung ist die Voraussetzung für Zukunft – und Zusammenarbeit ist ihre Stärke.

© Bilder: Vanessa Mertens

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Der VBI begrüßt Maßnahmen zum schnellen Wohnungsbau, an dem Planer unmittelbar mitwirken. Öffentlicher Online-Workshop mit Planenden soll Fragen zur Umsetzung klären.

Mit dem Ziel, den Wohnungsbau kurzfristig zu erleichtern und zu beschleunigen – vor allem in dicht besiedelten Regionen mit hohem Wohnraumbedarf, hatte die Bundesregierung die Initiative der Vorgängerregierung aufgegriffen und einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Das jetzt gültige Gesetz ist der erste Teil einer Novellierung des Baugesetzbuches BauGB und erlaubt befristet bis zum 31.12.2030 Abweichungen von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Bauvorhaben sollen unter vereinfachten Bedingungen genehmigt werden, auch wenn sie nicht vollständig den bestehenden städtebaulichen Plänen entsprechen. Zur Flexibilisierung für den Wohnungsbau ist ein neuer Paragraf 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt.

Die Abweichungen unterliegen Voraussetzungen:

  • Es muss sich um ein Vorhaben mit Wohnzweck handeln.
  • Die Zustimmung der Gemeinde ist zwingend erforderlich.
  • In Abhängigkeit vom Einzelfall dürfen nach einer strategischen Umweltprüfung keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sein.

Mit dem neuen Baugesetz sollen Planungsverfahren beschleunigt und digitalisiert werden: Hierzu wurden folgende Neuerungen eingeführt:

  • kürzere Fristen für die Bauleitplanung: Kommunen und Behörden müssen Bauleitpläne künftig innerhalb eines Jahres bearbeiten, um Genehmigungsprozesse zu straffen.
  • Innovationsklausel: für bestehende Bebauungspläne gilt die BauNVO in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung wirksam war. Verbesserungen in der BauNVO können daher nur durch eine förmliche Änderung des Plans berücksichtigt werden. Mit der Innovationsklausel ist es Gemeinden möglich, solche Änderungen schneller umzusetzen. Hierfür steht künftig das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB zur Verfügung. Dieses Verfahren erlaubt es, auf eine Umweltprüfung zu verzichten und die Beteiligungsverfahren zu verkürzen.
  • Umsetzung digitaler Planungsverfahren: durch die Digitalisierung der Bauleitplanung und der Bürgerbeteiligung sollen Verfahren transparenter und effizienter werden. Bauanträge können elektronisch eingereicht und Pläne digital eingesehen werden. Bekanntmachungen, etwa zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, werden digital veröffentlicht, um den Zugang zu Informationen zu vereinfachen.
  • Optimierung der Umweltprüfungen: Umweltprüfungen und -berichte werden gestrafft, wobei die Anforderungen an den Umweltschutz eingehalten bleiben sollen. Eine Prüfung solcher Belange erfolgt nur, wenn diese vor der Realisierung bewertbar sind.
Umsetzungslabor klärt offene Fragen – Teilnahme auch für Planende

Für die Umsetzung des Bau-Turbos haben sich auf einer Online-Konferenz mit mehr als 2.500 Teilnehmenden viele noch offene Fragen ergeben. An der Konferenz, die bereits am 17. Oktober stattfand, haben auch zahlreiche Planerinnen und Planer teilgenommen. Die offenen Fragen will das Bundesbauministerium nun in einem “Umsetzungslabor” mit der Praxis klären.

Mehr Info zum Umsetzungslabor

Mit dem Inkrafttreten hat die neue Regierung einen Teil der geplanten Novellen-Inhalte umgesetzt. Für Frühjahr 2026 ist die zweite Novellierung geplant. Es liegt nun auch an den Kommunen, inwieweit sie von den Möglichkeiten zur Flexibilisierung in der Praxis Gebrauch machen.

Filed Under: News Tagged With: §246e, Bau-Turbo, Bauturbo, Umsetzungslabor

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Anfang des kommenden Jahres wird es zwischen dem BMWE und den Interessenvertreter der Ingenieure und Architekten ein Abstimmungsgespräch geben, wie das Verfahren zur Novellierung der HOAI weitergeführt werden soll. Die vorliegenden Gutachten sind aus Sicht der Ingenieure und Architekten ein belastbare Grundlage für die Neufassung der HOAI. Nachfolgend kurz zusammengefasst was bisher erarbeitet wurde.

1. Fortschreibung der Honorartafeln

Ein Schwerpunkt liegt auf der Aktualisierung der Honorartafeln. Grundlage bilden die Modelle des Honorargutachtens zur HOAI 2013. Für die Fortschreibung wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt, die zeitliche Veränderungen bei Kosten und Anforderungen abbilden. Wesentliche Einflussgrößen sind die gestiegenen Kosten in Planungsbüros sowie – mit Ausnahme der Flächenplanungen – die Entwicklung der Baukosten seit der letzten HOAI-Novelle. Ergänzend wurden technische und rechtliche Neuerungen einbezogen sowie Rationalisierungseffekte und Mehr- bzw. Minderaufwände, die sich durch vorgeschlagene Leistungsanpassungen ergeben.

Für die Bewertung indexbasierter Faktoren dienten vor allem Daten des Statistischen Bundesamts, ergänzt durch Werte aus Erhebungen von BAK, BIngK und AHO. Eine zusätzliche Plausibilisierung erfolgte durch 46 Experteninterviews, jeweils hälftig aus Auftraggeber- und Auftragnehmerkreisen.

Alle Honorartafeln wurden aktualisiert; die Tabellenwerte liegen inklusive Prognosen bis 2026 vor. Die empfohlenen Anpassungen fallen insgesamt positiv aus und teilweise deutlich höher:

  • Objektplanung Gebäude und Innenräume: je nach anrechenbaren Kosten, Kostenprognose bis 2026 sowie rechtlichen und technischen Veränderungen zwischen +16 % und +67 %.
  • Technische Ausrüstung: Anpassungen zwischen +26 % und +76 %.

Besonders Projekte mit niedrigen anrechenbaren Kosten wurden stärker angehoben, da diese bisher häufig nicht auskömmlich waren. Eine Ausnahme bildet die Bauvermessung, deren Honorartafel aufgrund einer überproportionalen Erhöhung im Jahr 2013 nun realitätsnah abgesenkt wurde.

2. Dynamisierung flächenbezogener Honorartafeln

Für Honorartafeln, die nicht auf anrechenbare Kosten, sondern z. B. auf Flächen basieren, wird eine Methode zur „Dynamisierung“ vorgeschlagen. Damit wird eine wesentliche Forderung der Kammern und Verbände umgesetzt. Die Methode ist klar definiert und stützt sich auf Indizes des Statistischen Bundesamts.

3. Anpassung der Tafeleingangswerte und Erweiterung nach oben

Die oberen Eingangsgrenzen der Tafeln werden auf bis zu 50 Mio. Euro ausgeweitet – damit verdoppeln sich die bisherigen Maximalwerte. Auch im unteren Bereich wurden die Eingangsgrenzen angehoben.

4. Berücksichtigung mitzuverarbeitender Bausubstanz

Neben dem Zuschlag für Arbeiten im Bestand wird klargestellt, dass die mitzuverarbeitende Bausubstanz in den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigen ist und vertraglich festgehalten werden muss. Ihr Wert kann über Menge, Kosten, Kennwerte und einen Abminderungsfaktor bestimmt werden.

Für die verschiedenen Leistungsbilder wurden Abminderungsfaktoren zwischen 0,55 und 0,75 entwickelt, die als pauschale Werte in die HOAI aufgenommen werden sollen. Die bisher komplexe Differenzierung von Leistungs- und Zustandsfaktor entfällt dadurch.
Alternativ kann die Bausubstanz auch über eine pauschale Erhöhung der anrechenbaren Kosten berücksichtigt werden, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.

5. Nachhaltigkeitsanforderungen

Nachhaltigkeitsanforderungen werden im Bereich der Grundleistungen auf gesetzlich vorgeschriebene und konkret benannte Leistungen begrenzt. Diese Vorgaben sind in die Honorartafeln eingeflossen. Weitergehende Aufgaben wie Zertifizierungsnachweise oder Lebenszyklusberechnungen gelten weiterhin als Besondere Leistungen und sind nicht durch die Tafelwerte abgedeckt.

6. Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken

Diese Leistungen werden wieder den Grundleistungen (§ 48 HOAI) zugeordnet. Das Honorar wird prozentual auf Basis der anrechenbaren Kosten (1,6–4,06 %) oder alternativ anhand der geschätzten Bauzeit bzw. des nachgewiesenen Zeitbedarfs vereinbart. Damit wird einer zentralen Forderung der Ingenieur- und Architektenkammern entsprochen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

  • Sachverständigengutachten zur Überarbeitung der HOAI (PDF)
  • Evaluierung der Planungsbereiche der HOAI (ID353) – Endbericht (PDF)

Filed Under: News

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Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken. Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte:

AnwendungsbereichBis 31.12.2025Ab 01.01.2026
Klassische Richtlinie (2014/24/EU)
Bauleistungen5.538.000 EUR5.404.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen
– zentrale Regierungsbehörden143.000 EUR140.000 EUR
– übrige öffentliche Auftraggeber221.000 EUR216.000 EUR
Konzessionen (2014/23/EU)
Konzessionen5.538.000 EUR5.404.000 EUR
Sektorenrichtlinie
(2014/25/EU)
Bauleistungen5.538.000 EUR5.404.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen443.000 EUR432.000 EUR

Quelle: Vergabeblog Deutsches Vergabenetzwerk DVNW

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