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Aktivrente ab 2026: Das plant die Bundesregierung

Ab 2026 sollen sozialversicherungspflichtige Einkünfte von Rentnerinnen und Rentnern begünstigt werden. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter beschlossen. Die Regelung gilt für Personen, die die sozialversicherungsrechtliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben einschließlich der Übergangsregelung für Geburtsjahrgänge bis 1963. Auf einen tatsächlichen Rentenbezug kommt es nicht an. Die derzeit geltenden Regelungen zur Sozialversicherungspflicht bleiben unverändert bestehen (= Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitgeberanteil zu allen Sozialversicherungszweigen).  Der Steuerfreibetrag von 2.000 € monatlich kann nur in einem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden, wobei die Steuerbefreiung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden, um unmittelbar ein höheres Netto zu ermöglichen. Für die Aktivrente gilt kein Progressionsvorbehalt. Der Gesetzentwurf muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Ausgenommen von dieser Regelung sind unter anderem Freiberufler und selbstständige Tätigkeiten, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirtschaft.

Kritik von VBI und BFB

Der Verband Beratender Ingenieure unterstützt die Kritik des Bundesverbands der Freien Berufe BFB an der vorgesehenen Beschränkung. Die Intention des Gesetzesentwurfs, die Arbeitskraft für Angestellte auch nach dem Renteneintritt zu mobilisieren, ist grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig fordern die Verbände, diese Regelung auch auf die Freien Berufe und Selbstständigen auszudehnen. Auch in den Freien Berufen ist der Mangel an Arbeitskräften schon heute sichtbar und wird aufgrund des demografischen Wandels zunehmen. Deshalb muss das Potenzial der Selbstständigen noch stärker genutzt werden. Der BFB schlägt deshalb konkret vor, im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung die Einbeziehung von Selbstständigen ab 2026 zu ermöglichen. Bis Ende 2029 soll die Wirkung überprüft werden. Mit dieser Initiative wendet sich die Verbände aktiv an die politischen Entscheider.

Hinsichtlich der vorgesehenen Beschränkung stellt sich zudem die Frage, ob die verfassungsmäßig geforderte Gleichbehandlung hierdurch gewahrt bleibt. Die verfassungsrechtliche Stellungnahme von Prof. Dr. Gregor Kirchhof zu den grundgesetzlichen Leitlinien zur Umsetzung der Aktivrente aus dem Jahre 2023 sieht dies nur dann berücksichtigt, wenn der Freibetrag für alle Erwerbsaktiven gilt, die Altersbezüge erhalten.

Petition: Gleichbehandlung für Selbstständige!

Initiiert durch den Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. wurde eine Petition gestartet, die bereits breite Unterstützung erhält und deren Forderungen auch VBI und BFB mittragen:

Zur Petition

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Am 17. Juli 2023 startet das ESF Plus-Programm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbstständige. Gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Europäischer Union soll KOMPASS künftig mit einer niedrigschwelligen Finanzierung individuelle Weiterbildung und Qualifizierung von Soloselbstständigen unterstützen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betonte auf der Kickoff-Veranstaltung am 12. Juli in Berlin, mit der Förderung wolle man den Soloselbstständigen Sicherheit geben und sie entsprechend ausrüsten, um auch betriebswirtschaftlich schwierige Zeiten zu überstehen. Das Programm hatte das Bundesministerium gemeinsam mit dem BFB, der Deutschen Industrie- und Handelskammer und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks konzipiert.

Das Programm richtet sich an Soloselbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben. Gefördert werden Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden. Der maximale Betrag für eine Förderung beträgt 4.500 Euro. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich und muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden. Interessierte könnten sich an eine der bundesweit tätigen KOMPASS-Anlaufstellen, zu denen auch das Institut für Freie Berufe (IFB) gehört, wenden und in einem kostenlosen Erstgespräch zu für sie passenden Qualifizierungen beraten lassen.

Filed Under: News Tagged With: Förderung, Freie Berufe, Soloselbstständige, WEiterbildung

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Die Freien Berufe haben heute einen konstruktiven Austausch mit der Chefin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, geführt. VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer bewertet das Gespräch positiv, weil über konkrete Aktivitäten gesprochen wurde, mit denen eine höhere Aufmerksamkeit für verschiedenen Berufsbilder erzeugt werden kann. So sind gemeinsame digitale Elternabende geplant, eine bessere Beratung für Studienabbrecher und mehr Unterstützung bei der Integration ausländischer Fachkräfte.

Maßnahmen dieser Art sind dringend erforderlich, denn nicht nur in den Ingenieurunternehmen, sondern in an allen Freien Berufen verstärkt sich der Fachkräftemangel weiter, wie eine BFB-Umfrage zeigt: Den Freien Berufen fehlen demnach rund 46.000 Auszubildende, 236.000 Fachkräfte sowie 60.000 Freiberuflerinnen und Freiberufler. Um den allgemeinen Fachkräftemangel zu lindern, setzt die Bundesregierung in diesem Jahr zielgerichtete Gesetzesvorhaben um, beispielsweise das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sowie das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung.

Angesichts des Fachkräftemangels ist eine gezielte Eingliederung qualifizierter ausländischer Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt ein wesentlicher Baustein. Die Gesprächspartner waren sich einig, dass die Bearbeitungszeit von Einwanderungsanträgen auch im Sinne der Willkommenskultur beschleunigt werden sollte.

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