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Sie befinden sich hier:Startseite Planungsbeschleunigung

Die vielfach marode Infrastruktur ist ein Problem für den Standort Deutschland. Um Straßen, Schienen und insbesondere Brücken zügig zu ersetzen und neu zu bauen, braucht es schnellere Prozesse auf allen Ebenen.

Die im VBI organisierten unabhängigen Ingenieurunternehmen sind in die Planung, Steuerung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten eingebunden und kennen daher die Hürden und Verzögerungen. Auf dieser Grundlage macht der VBI konkrete Vorschläge für Verbesserungen, die direkt wirksam werden und kurzfristig umsetzbar sind.

Infrastruktur-Zukunftsgesetz wichtiger Schritt

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das bereits vom Kabinett beschlossen wurde und bald im Bundestag beraten werden soll, geht dabei in die richtige Richtung. Denn Geld alleine reicht nicht, um unsere Infrastruktur schnell zu modernisieren. Es braucht bessere schnellere Prozesse auf allen Ebenen sowie den Abbau von Planungs- und Umsetzungshemmnissen. Zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz hat sich der VBI bereits ausführlich geäußert. Die Stellungnahme finden Sie hier.

Im legislativen Bereich braucht es darüber hinaus eine verbindliche Stichtagsregelung, die im Infrastruktur-Zukunftsgesetz fehlt, sowie einen praktikableren Umgang mit Ersatzbauwerken. Auch bei Veränderungen in der Bauweise sollten dabei einfachere und schnellere Genehmigungen möglich sein. Die Genehmigungsfiktion sollte zudem auf alle anwendbaren Projekte ausgeweitet werden und das Verbandsklagerecht mit einer Verkürzung der Begründungsfristen für Klagen verschärft werden.

Bereits jetzt viel Handlungsspielraum

Viele Maßnahmen können aus Sicht des VBI aber auch ohne regulatorische Änderungen umgesetzt werden. So setzen wir uns dafür ein, dass Nachweispflichten standardisiert und effizienter gestaltet werden. Zudem braucht es grundsätzliche Klarheit auf Seiten der Auftraggeber, keine behördeninternen Mehrfachprüfungen sowie die Nutzung von Plangenehmigungsverfahren, wo es sinnvoll ist. Auch im Bereich der Digitalisierung und der allgemeinen Ausstattung der Behörden besteht erheblicher Nachholbedarf.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung sollte durch kürzere Prozesse und Fristen sowie den Wegfall des Erörterungstermins effizienter gestaltet werden. Alle zusätzlichen Vorgaben, die über das EU-Recht hinausgehen, sollten abgeschafft werden. Wichtige Infrastrukturvorhaben könnten zudem verstärkt durch die Nutzung von Maßnahmengesetzen umgesetzt werden. Landesspezifische Regelungen und Vorgaben sollten durch eine Bundesbauordnung als verbindliche Grundlage für öffentliche Bauaufgaben ersetzt und um bundesweite digitale Verfahren ergänzt werden.

Der VBI wirbt mit diesem Impulspapier auch für einen Mentalitätswechsel im Planungs- und Baubereich sowie die Nutzung aller Potentiale zur Beschleunigung. Lesen Sie hier das gesamte Papier.

Infrastruktur schneller bauen
VBI-Impulspapier zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung

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Impulspapier: Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung in der Infrastruktur (PDF)

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Ab heute liegt der Koalitionsvertrag den SPD-Mitgliedern zur Abstimmung vor, auf den sich die zukünftigen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD verständigt haben. Zwei Wochen haben die Parteispitzen Zeit, die Genossen zu überzeugen. Ist auch diese Hürde genommen, muss die Regierungsbildung zügig abgeschlossen und die politische Arbeit aufgenommen werden. Denn die Zeit drängt.

Der Koalitionsvertrag enthält einige gute und notwendige Ansätze für Verbesserungen: Darunter Maßnahmen zum Bürokratieabbau, der nachhaltigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben und zur Gewinnung von Fachkräften. Darüber hinaus haben sich die Koalitionäre Maßnahmen vorgenommen, die die Tätigkeit der Planerinnen und Planer maßgeblich berühren; dazu gehören u. a.:

  • Der Abschluss des nationalen Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung innerhalb der ersten Hälfte der Legislaturperiode inklusive Einführung einer verbindlichen Stichtagsregelung
  • Die vollständige Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und Weiterentwicklung des BIM zum zentralen Instrument der Digitalisierung des Bauwesens
  • Die Autobahn GmbH des Bundes soll kreditfähig werden und Finanzmittel zur Auflösung des Sanierungsstaus erhalten – insbesondere bei Brücken und Tunneln
  • Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll mit begrenzter Kreditfähigkeit ausgestattet werden
  • Verbindliche überjährige Finanzierungszusagen für die Deutsche Bahn (Eisenbahninfrastrukturfonds) und für den Ausbau von Wasserstraßen
  • Die Schaffung eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes zur beschleunigten und zielgerichteten Befriedigung der dringenden Investitionsbedarfe aus den Mitteln des Sondervermögens
  • Erreichen der Energiewende, u. a. durch den Ausbau der Netze für Strom und Fernwärme, den Wasserstoffhochlauf und die Einführung von CCS/CCU-Technologien
  • Die Vereinfachung von Baustandards (v. a. in Bezug auf den Wohnungsbau) und Absicherung des Gebäudetyps E
  • Das Vergaberecht soll vereinfacht und mittelstandfreundlicher werden
  • Fachkräftesicherung durch Abbau von bürokratischen Hürden und Digitalisierung – u. a. durch die Einführung einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung sowie durch den Ausbau der frühen MINT-Bildung

Der neue Koalitionsvertrag weckt Hoffnung, dass in Deutschland notwendige Rahmenbedingungen gesetzt werden, die die Wirtschaftstätigkeit und auch die der Bau- und Planungswirtschaft positiv beeinflussen und zur nachhaltigen Erneuerung der deutschen Infrastrukltur beitragen. Notwendig ist jetzt eine tatsächliche, anstatt einer nur vermeintlichen Zeitenwende. Die kommende Bundesregierung wird zeigen müssen, dass sie ihrem eigenen Anspruch und den hohen Erwartungen von Bevölkerung, Wirtschaft und internationalen Partnern gerecht werden kann. Die Planerinnen und Planer jedenfalls sind bereit ihren Teil beizutragen, um Deutschland zukunftsfähig zu gestalten.

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Mit der gemeinsamen Erklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsverhandlungen fordern einhundert Verbände entschlossene Maßnahmen für mehr Wachstum und Beschäftigung. Der VBI ist dabei!

Deutschland steckt weiter in der Rezession, während die Weltwirtschaft wächst. Deutsche Unternehmen verlieren im internationalen Wettbewerb an Boden, die wirtschaftliche Stärke schwindet – mit direkten Folgen für Wohlstand, sozialen Zusammenhalt und Sicherheit. In den vergangenen Wochen hat sich die wirtschaftliche Lage dramatisch zugespitzt. Handelskonflikte eskalieren, die Inflation steigt, das Wachstum schwächt sich weiter ab, und die Arbeitslosigkeit hat die Drei-Millionen-Marke erreicht. Doch die bisherigen Zwischenergebnisse der Koalitionsverhandlungen tragen diesen Herausforderungen nicht ausreichend Rechnung. Was bislang vorliegt, ignoriert in vielen Bereichen die wachsenden wirtschaftlichen Probleme.

Jetzt ist entschlossenes Handeln gefragt! Ohne tiefgreifende Reformen wird es keinen nachhaltigen Aufschwung geben. Es braucht strukturelle Veränderungen, um den Standort Deutschland wieder attraktiv zu machen – für Investitionen, Innovationen und alle, die unternehmerische Verantwortung übernehmen. Auch der VBI fordert klare politische Weichenstellungen! Aus Sicht der Planungsunternehmen sind der zügige Abschluss des HOAI-Novellierungsprozesses genauso wie konsequente Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren entscheidend, um Investitionen in Infrastruktur und Bauprojekte nicht länger auszubremsen. Die gemeinsame Erklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsverhandlungen hier herunterladen:

Erklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsverhandlungen

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Mit dem Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung wollen Bund und Länder Voraussetzungen schaffen, um Wohnungsbau, Mobilfunkausbau und die Modernisierung von Straßen, Schienen, Brücken und Stromnetzen schneller voranzubringen. Dazu sollen Verfahren verschlankt, das Recht modernisiert und einzelne Prüfschritte in Genehmigungsverfahren – unter anderem beim Bau von Autobahnen und Zugtrassen – reduziert werden, was mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (GBeschlG) bereits angestoßen wurde. Digitale Lösungen sollen künftig Prozesse schneller und effizienter machen. Dazu erforderliche Gesetzesänderungen sollen schnellstmöglich umgesetzt werden. Um den Wohnungsbau voranzubringen, soll in Städten und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten durch Sonderregelung bis Dezember 2026 auf Bauleitpläne verzichtet werden und für das serielle Bauen einmal erteilte Typengenehmigungen künftig bundesweit gelten.

Jetzt gilt es, die Maßnahmen und gesetzlichen Vorhaben auf Bundes- und Länderebene zügig umzusetzen. Wesentlicher Faktor für das Gelingen wird nach Ansicht des VBI auch die angestrebte schnelle Digitalisierung auf allen Verwaltungsebenen sein – insbesondere in den Kommunen. Dazu bedarf es personeller wie materieller Verstärkung und nicht allein Gesetzesinitiativen. Sofern dies nicht gelingt, könnten die beschleunigten Verfahren in der Fläche am Mangel an Ausstattung und Know-how in den Amtsstuben scheitern.

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Am 20. Oktober hat der Deutsche Bundestag das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz GBeschlG final beschlossen. Das im Gesetz verankerte Instrument der planfeststellungsbefreiten Ersatzneubauten von Brücken mit Kapazitätserweiterung an Bundesfernstraßen könne dazu beitragen, das vom Verkehrsministerium gesteckte Ziel zu erreichen, bis 2030 4.000 Autobahnbrücken zu modernisieren, stellt der Verein ProMobilität in Aussicht. Die zeitweilig aus dem Gesetzesentwurf entfernte Anlage mit 138 Autobahn-Ausbauvorhaben, für die ein „überragendes öffentliches Interesse“ festgeschrieben wird, ist wieder aufgenommen. Allerdings moniert der BDI, dass die Bundeswasserstraßen in dieser Priorisierung unberücksichtigt geblieben sind. Das „überragende öffentliche Interesse“ wurde neben den Brücken und Bundesautobahnen nur den Bundesschienenwegen zuerkannt.

Neu im GBeschlG ist unter anderem auch, dass künftig bei kleinen und mittleren Maßnahmen zur Elektrifizierung von Schienenstrecken sowie zur Steigerung der Netzresilienz (z.B. Gleise und Weichen) auf Nutzen-Kosten-Bewertungen verzichtet wird, entsprechend den Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene.

Nun muss sich das GBeschlG in der Praxis bewähren. Hier ist entscheidend, ob die Verwaltung personell in der Lage sein wird, kurzfristig Genehmigungen zu erteilen, zumal im Gesetz selbst keine verbindlichen Fristen festgelegt sind. Eine Stichtagsregelung im Verwaltungsverfahrensgesetz über den Schienenbereich hinaus wäre hierbei hilfreich. Um den Genehmigungsstau aufzulösen, müssen die Planungskapazitäten der öffentlichen Hand deutlich aufgestockt werden.

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Die Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau von Verkehrsinfrastruktur war zentrales Thema eines Treffens des VBI-Bundesvorstands mit der nordrhein-westfälischen Verkehrsministerin Ina Brandes im Rahmen einer Vorstandssitzung am 16. März. Die Ministerin, die aus ihren früheren beruflichen Tätigkeiten die Planerbranche gut kennt, stellte ihr Ende Januar vorgelegtes 10-Punkte-Programm zum schnelleren Genehmigen, Planen und Bauen vor. Wie Brandes erläuterte, soll das Programm dazu beitragen, die Sanierung und den Ersatzneubau von Autobahnbrücken nachhaltig und systematisch zu beschleunigen – in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus. „Niemals zuvor war es wichtiger, dass wir schneller werden bei Sanierung und Ersatzbau von Brücken und Straßen! Gute Mobilität ist ein Wirtschaftsfaktor und garantiert den Menschen Wohlstand und soziale Sicherheit“, so Ministerin Brandes.

VBI-Präsident Jörg Thiele unterstrich das gemeinsame Interesse von Planungswirtschaft und Politik an Verfahrensbeschleunigungen beim Planen und Bauen: „Nur wenn alle Beteiligten jetzt an einem Strang ziehen, können wir dem Sanierungsstau insbesondere im Brückenbestand endlich wirksam begegnen.“

Neben dieser grundsätzlichen Einigkeit unterstützt der VBI-Vorstand insbesondere die von Ministerin Brandes in ihrem 10-Punkte-Programm angeregte verstärkte Nutzung der DEGES mit dem dort vorhandenen Know-how sowie gut funktionierenden Strukturen bei komplexen Bauvorhaben.

Einig waren sich Ministerin und VBI-Vorstand auch darin, dass künftig bei Ersatzneubauten für marode Autobahnbrücken keine erneute Planfeststellung notwendig sein solle und auch die Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen könne. Dadurch verringere sich die Planungs- und Genehmigungszeit pro Bauwerk um 15 bis 18 Monate.   

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Der VBI-Bundesvorstand hat seine Forderungen zur Bundestagswahl im kommenden September in einem eigenen Papier auf den Punkt gebracht. Ganz vorn auf der Liste der neun VBI-Forderungen zur Bundestagswahl 2021 steht die Aufforderung an Bundestag und Regierung, laufende und geplante Investitionen fortzuführen und dafür coronabedingte Steuerausfälle der Kommunen komplett auszugleichen. Weitere wichtige VBI-Forderungen betreffen die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Anhebung der HOAI-Tafelwerte sowie ein einheitliches Vergaberecht.

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„Wir begrüßen die neue Initiative der Bundesregierung, durch gesetzliche Regelungen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastrukturprojekte zu beschleunigen, halten aber die vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht weitgehend genug.“ Das erklärte VBI-Präsident Jörg Thiele anlässlich der öffentlichen Anhörung des Bundestagsverkehrsausschusses zu zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung am 15. Januar.

„Insbesondere befürchten wir, dass das im sogenannten Maßnahmenvorbereitungsgesetz vorgesehene Procedere eines ‚vorbereitenden Verfahrens‘ dieselben Probleme mit sich bringt, wie das gültige Planfeststellungsverfahren“, so Thiele. Spürbare Beschleunigung sei daher nicht zu erwarten. Außerdem müsse Rechtssicherheit oberste Priorität haben.

Diese kritische Einschätzung und weitere Anregungen zur Planungsbeschleunigung hat der VBI in einer Stellungnahme zu den beiden Gesetzentwürfen allen Mitgliedern des Bundestagsverkehrsausschusses zugeleitet. Bei den Entwürfen handelt es sich konkret um das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz) und das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Beide Gesetzesinitiativen verfolgen unterschiedliche Strategien. Der Entwurf des Gesetzes zur weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren-Beschleunigung befreit Vorhaben zur Unterhaltung und Instandhaltung im Bestand der Bundesstraßen- und Eisenbahninfrastruktur – etwa den Ersatzneubau einer maroden Brücke am selben Standort – von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. „Diesen Ansatz begrüßt der VBI als richtungweisend, da viele Projekte im Bestand ertüchtigt werden müssen. Wir schlagen deshalb vor, den Anwendungsbereich dieser gesetzlichen Regelungen auch auf Bestandsmaßnahmen bei den Bundeswasserstraßen auszudehnen“, erläutert VBI-Präsident Thiele.

Ebenso wäre es im Interesse der Verfahrensbeschleunigung zielführend, bei Straßenerneuerungsmaßnahmen ein Planfeststellungsverfahren erst dann gesetzlich vorzuschreiben, wenn im Rahmen der Maßnahme mehr als eine Fahrspur ergänzt werde.

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme.

 

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