Es geht um die schönsten, innovativsten und nachhaltigsten Brücken, die in den vergangenen drei Jahren in Deutschland neu gebaut bzw. umfassend modernisiert wurden. Zum aktuellen Wettbewerb wurden insgesamt 42 Bauwerke eingereicht. Damit liegt die Teilnehmerzahl erfreulicherweise deutlich über dem Wettbewerbsjahrgang 2018. Konkret hatte die neu zusammengesetzte Jury 22 Fuß- /Radwegbrücken sowie 20 Straßen- und Eisenbahnbrücken zu sichten und zu beurteilen.
Der Jury für den Deutschen Brückenbaupreis 2020 gehören an:
MR Prof. Dr.-Ing. Gero Marzahn, BMVI, Leiter des Referats Straßen, Brücken und sonstige Ingenieurbauwerke, Juryvorsitzender
Prof. Dr.-Ing. Annette Bögle, HCU HafenCity Universität Hamburg
Prof. Dr.-Ing. Manfred Curbach, Leiter des Instituts für Massivbau an der TU Dresden
Eberhard Pelke, Dezernat Planung Ingenieurbauwerke, Landesbetrieb Straßen- und Verkehrsmanagment Hessen Mobil
Ralf Schubart, Ingenieurbüro Meyer + Schubart
Anja Vehlow, DB Netz AG
Dr.-Ing. Gerhard Zehetmaier, WTM Engineers GmbH
Das Ergebnis der ersten Jurysitzung wird Mitte November bekanntgegeben, wenn die Begründungen für die sechs Nominierungen sorgfältig geprüft und von der Jury freigegeben worden sind.
Die Auszeichnung der Preisträger des „Deutschen Brückenbaupreises 2020“ findet am 9. März 2020 statt, dem Vorabend des 30. Dresdner Brückenbausymposiums. Zu dieser Festveranstaltung erwarten VBI und Bundesingenieurkammer wiederum mehr als 1.000 Gäste aus der Baubranche, Politik und Wirtschaft.
Mehr zum Wettbewerb und den Preisträgern der vergangenen Jahre: www.brueckenbaupreis.de
Warnecke verband in seinem Grußwort die Vorschau auf die besonders gelungenen Beispiele zur Sanierung, Umnutzung und Wiederverwendung von Tragstrukturen des Vortragsprogramms mit Überlegungen zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils zur HOAI. Zur Vermeidung eines nach Wegfall der HOAI-Mindestsätze befürchteten ruinösen Preiswettbewerbs setze sich der VBI nachdrücklich für das „Zwei-Umschlag-Verfahren“ bei der Vergabe ein. „Erst wird der fachlich und technisch Bestbietende ermittelt“, so Warnecke, „danach das Honorarangebot geöffnet.“
Außerdem nutzte der VBI-Vizepräsident die Gelegenheit zur Werbung in eigener Sache und riet den zahlreichen Studierenden im Saal: „Wagen Sie den Schritt ins Ingenieurbüro! Hier mag das Anfangsgehalt geringer sein, Sie sind aber von Anfang an am kreativen Entstehungsprozess von Projekten beteiligt und täglich in Ihrem gesamtheitlichen Denken gefordert.
Wer dann erfolgreich und projektverantwortlich ist oder eine Selbständigkeit anstrebt, sollte als Young Professional zum VBI kommen und die unternehmerischen Interessen der freien Berufe stärken. Wir bauen auf Sie!“
Mit ihrem Appell wollen beide Präsidenten das Bewusstsein der Ingenieure/innen für die Qualität ihrer Arbeit und den fairen Leistungswettbewerb schärfen. Auch bei wachsendem Konkurrenzdruck gelte die Prämisse, Qualität hat ihren Preis und rechtfertigt entsprechend auskömmliche Honorare.
Beide Präsidenten appellieren in dem Schreiben an die IngenieurInnnen und Ingenieure, dass es jetzt vor allem heißt: „Gut und richtig kalkulieren!“ Auch im Sinne des Verbraucherschutzes muss der faire Wettbewerb um die beste Leistung gelten und nicht der Wettbewerb um den niedrigsten Preis. Alles andere wäre zu kurz gedacht und schade dem gesamten Berufsstand.
Gemeinsamer Appell von VBI und BIngK
In dem BMI-Erlass wird klargestellt, dass bei Verträgen der Öffentlichen Hand mit Architekten oder Ingenieuren, die vor Urteilsverkündung geschlossen wurden, diese weiterhin wirksam sind, auch wenn bei der Vergabe und dem Vertragsschluss von der verbindlichen Geltung der Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI ausgegangen wurde.
In den Hinweisen des BMI wird zu dem für die Objektplanung – Gebäude und Innenräume folgende Übergangsregelung getroffen: Die Honorarermittlung für die Grundleistungen erfolgt nach den jeweiligen Berechnungsparametern der HOAI. Grundlage für die Honorarberechnung ist in der Regel der Mindestsatz. Auf dieses Honorar für die Grundleistungen können Zu- oder Abschläge vereinbart werden.
Das BMVI setzt mit seinem Erlass vom 23. August 2019 die Geschäftsbereichsbehörden des BMVI darüber in Kenntnis, dass vor der Urteilsverkündung abgeschlossene Verträge und deren Honorarregelungen unverändert wirksam bleiben. Gleiches gelteauch bei Stufenverträgen, wenn die nächste Leistungsstufe nach dem Urteil des EuGH abgerufen wird.
Hinsichtlich der Auswirkung der Entscheidung auf Vergabeverfahren weist das BMVI sehr deutlich daraufhin, dass für die Vergabe von Planungsleistungen der Leistungswettbewerb vorgesehen ist. Ungewöhnlich niedrige Angebote müssten ausgeschlossen werden, wobei nicht jedes Angebot, das die Mindestsätze unterschreitet diese Voraussetzungen erfüllt.
Beide Erlasse können Sie direkt hier herunterladen:
Unter Berücksichtigung der Urteilsbegründung sprechen sich die Ingenieur- und Architektenkammern sowie -verbände in ihrem Positionspapier für ein zweistufiges Vorgehen aus.
1. Stufe: Anpassung der HOAI nach dem Modell der Steuerberatervergütungsverordnung (vorgesehene Honorare nach HOAI gelten nur dann nicht, wenn etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird; ausdrücklicher Angemessenheitsvorbehalt; Regelsatz als Regelgebühr).
2. Stufe: Schaffen der formalen, berufspolitischen und politischen Rahmenbedingungen und Schließen der rechtlichen Lücken zur Herstellung von Kohärenz und damit zur Wiederherstellung der Verbindlichkeit der Mindestsätze. Ziel ist die stärkere Durchsetzung der vom EuGH anerkannten Notwendigkeit qualitätssichernder und verbraucherschützender Elemente bei Planungsleistungen.
Das vollständige Positionspapier steht Ihnen als PDF-Datei hier zur Verfügung.
VBI-Mitglied Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker war am 26. Juli im ZDF-Heute-Journal zu Gast. Dort stand die Siegener Professorin und Regierungsberaterin Heute-Journal-Moderatorin Marietta Slomka in einem Interview zu Fragen der Anpassung unserer Städte an immer mehr heiße und trockene Sommer Rede und Antwort. In dem Gespräch fordert Messari-Becker dazu auf, die Klimaanpassung in Städten als nationale
Aufgabe anzugehen. Auch wenn neue Wohnungen durch Verdichtung dringend benötigt werden, seien Grünflächen, Parks und Wasserflächen ebenso notwendig.

