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„Wir begrüßen die neue Initiative der Bundesregierung, durch gesetzliche Regelungen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastrukturprojekte zu beschleunigen, halten aber die vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht weitgehend genug.“ Das erklärte VBI-Präsident Jörg Thiele anlässlich der öffentlichen Anhörung des Bundestagsverkehrsausschusses zu zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung am 15. Januar.

„Insbesondere befürchten wir, dass das im sogenannten Maßnahmenvorbereitungsgesetz vorgesehene Procedere eines ‚vorbereitenden Verfahrens‘ dieselben Probleme mit sich bringt, wie das gültige Planfeststellungsverfahren“, so Thiele. Spürbare Beschleunigung sei daher nicht zu erwarten. Außerdem müsse Rechtssicherheit oberste Priorität haben.

Diese kritische Einschätzung und weitere Anregungen zur Planungsbeschleunigung hat der VBI in einer Stellungnahme zu den beiden Gesetzentwürfen allen Mitgliedern des Bundestagsverkehrsausschusses zugeleitet. Bei den Entwürfen handelt es sich konkret um das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz) und das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Beide Gesetzesinitiativen verfolgen unterschiedliche Strategien. Der Entwurf des Gesetzes zur weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren-Beschleunigung befreit Vorhaben zur Unterhaltung und Instandhaltung im Bestand der Bundesstraßen- und Eisenbahninfrastruktur – etwa den Ersatzneubau einer maroden Brücke am selben Standort – von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. „Diesen Ansatz begrüßt der VBI als richtungweisend, da viele Projekte im Bestand ertüchtigt werden müssen. Wir schlagen deshalb vor, den Anwendungsbereich dieser gesetzlichen Regelungen auch auf Bestandsmaßnahmen bei den Bundeswasserstraßen auszudehnen“, erläutert VBI-Präsident Thiele.

Ebenso wäre es im Interesse der Verfahrensbeschleunigung zielführend, bei Straßenerneuerungsmaßnahmen ein Planfeststellungsverfahren erst dann gesetzlich vorzuschreiben, wenn im Rahmen der Maßnahme mehr als eine Fahrspur ergänzt werde.

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme.

 

Filed Under: Alle Landesverbände, News Tagged With: Bundestag, Infrastruktur, Planungsbeschleunigung, Verkehrsausschuss

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Der afrikanische Kontinent rückt in den Fokus. Viele afrikanische Länder befinden sich in einer dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung und investieren verstärkt in Infrastrukturausbau, Energie und Hochbau. Mit massivem Engagement auf dem Kontinent hat die Volksrepublik China nahezu eine Monopolstellung in Afrika erlangt. Kann sich die europäische Bauwirtschaft dagegen behaupten? Exporterfahrene Unternehmen der deutschen Wertschöpfungskette Bau, Vertreter des Auswärtigen Amtes und weiterer Bundesministerien, Experten und Praktiker berichten von Erfahrungen und erörtern Strategien für einen erfolgreichen und nachhaltigen Markteintritt auf dem afrikanischen Kontinent.

Jetzt kostenlos ANMELDEN Auf der Veranstaltungswebsite finden Sie auch sämtliche Informationen und das ständig aktualisierte Programm.

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Die VBI-Führung wünscht allen Mitgliedern und Partnern des Verbandes ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Die VBI-Geschäftsstelle ist auch 2020 wieder für Sie da. Dazu gehört die aktuelle Information über Branchenthemen und Ereignisse wie das EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 zur Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindest- und Höchstsätze.

Selten hat ein Urteil für so viel Aufruhr gesorgt. Die Auswirkungen der Entscheidung auf die Planerpraxis sind nach wie vor umstritten. Jetzt hat der Bundesgerichtshof mitgeteilt, dass am 14. Mai 2020 über die Frage entschieden wird, welche Auswirkungen das EuGH-Urteil auf bestehende Planungsverträge hat, in denen ein Honorar unterhalb des Mindestsatzes vereinbart wurde und der Planer nachträglich den Mindestsatz einklagt. Zu dieser Frage hatte sich eine divergierende Instanzenrechtsprechung darüber entwickelt, ob die vom EuGH getroffene Feststellung in einem laufenden Zivilrechtsstreit zwischen einem Planer und seinem Auftraggeber unmittelbar zu beachten ist.

Über die Entscheidung des BGH werden wir detailliert berichten.

Filed Under: Alle Landesverbände, News Tagged With: Europarecht, HOAI, Planerpraxis, VBI

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Was bringt das Jahr 2020? Bleibt die Planerkonjunktur weiter ungetrübt oder gibt es erste Anzeichen, die auf einen nachlassenden Auftragsboom bei den Ingenieuren und Architekten im VBI hindeuten? Der VBI will es genauer wissen und hat dafür kurz vor den Weihnachtsferien seine traditionelle Konjunkturumfrage gestartet.

Wie immer baut der Verband auf eine gute Beteiligung der Mitgliedsunternehmen, denn je mehr Büros sich beteiligen, desto aussagekräftiger sind die gewonnenen Daten. Über die Ergebnisse der Umfrage und die daraus gewonnenen Schlussfolgerungen werden wir wie gewohnt in den VBI-Medien und auf der VBI-Website berichten.

Zur Umfrage, die am 24. Januar endet, geht es über diesen Link.

Filed Under: Alle Landesverbände, News Tagged With: Architekten, Auftragsboom, Ingenieure, Konjunktur

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VBI und Bundesingenieurkammer vergeben im kommenden Jahr zum achten Mal den Deutschen Brückenbaupreis. Die Jury wählte dazu auf einer ersten Sitzung im Oktober aus insgesamt 42 eingereichten Brücken die sechs schönsten und innovativsten Bauwerke für die finale Entscheidung aus – je drei in der Kategorie Straßen- und Eisenbahnbrücken sowie in der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken.

In der Kategorie Straßen- und Eisenbahnbrücken sind folgende Bauwerke nominiert:

  • die Retheklappbrücke, Hamburg
  • die Brücke bei Schwaig im Zuge der A 3 bei Nürnberg und
  • die Elster-Brücke im Zuge der L 673 bei Neudeck, Land Brandenburg

Um den Preis in der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken konkurrieren:

  • der Trumpf-Steg Ditzingen
  • die Stuttgarter Holzbrücke an der Birkelspitze in Weinstadt
  • die König-Ludwig-Brücke in Kempten

Aus den nominierten Bauwerken wählt die Jury Anfang 2020 die beiden Siegerbrücken aus. Die feierliche Auszeichnung der Preisträger und der für die Bauwerke maßgeblich verantwortlichen Ingenieure/innen findet am 9. März 2020 in Dresden statt. VBI und Bundesingenieurkammer als Veranstalter des Wettbewerbs laden schon jetzt dazu ein. Zu den vergangenen Preisverleihungen konnten VBI und BIngK jeweils weit über 1.000 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft begrüßen. Das Bundesverkehrsministerium fördert den Deutschen Brückenbaupreis und hat erneut die Schirmherrschaft übernommen.
Mehr zu den nominierten Bauwerken und zum Wettbewerb insgesamt finden Sie auf der Website zum Projekt.

Filed Under: Alle Landesverbände, News Tagged With: Deutscher Brückenbaupreis, Ingenieurbau, Wettbewerb

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Als Vertreter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) betonte Lothar Fehn Krestas in seinem Grußwort die Einigkeit der Bundesministerien, die HOAI als Rechtsverordnung auch zukünftig erhalten zu wollen. Er betonte die wichtige Funktion der HOAI für die Sicherung einer hohen Planungs- und Bauqualität im Dienste des Verbraucherschutzes.

Dr.-Ing. Erich Rippert, AHO-Vorstandsvorsitzender und VBI-Mitglied, machte deutlich, dass mit dem Luxemburger Urteil nicht das Ende der HOAI verbunden ist. Die meisten Regelungen seien von dem Urteil unberührt. Die Leistungsbilder und Regelungen zur Ermittlung des Honorars haben sich als Grundlage für das Planen und Bauen in Deutschland über mehr als 40 Jahre hinweg etabliert. Es gelte nun, diesen rechtssicheren Rahmen für Auftraggeber und Auftragnehmer zu erhalten und die HOAI kurzfristig und systematisch an die Vorgaben des EuGH anzupassen. Dazu haben die Verbände und Kammern der Architekten und Ingenieure in einem gemeinsamen Positionspapier ihre Vorstellungen vorgelegt (siehe Themen/HOAI).

Dr. Thomas Solbach vom federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) skizzierte in seinem Vortrag den Weg zu den notwendigen Anpassungen im deutschen Recht. So seien neben Anpassungen der HOAI auch Veränderungen der zugrundeliegenden Ermächtigungsgrundlage für die HOAI (Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen) erforderlich. In dem notwendigen Rechtsetzungsverfahren sollen, abgesehen von den verbindlichen Honorarsätzen, die übrigen Vorgaben der HOAI soweit wie möglich beibehalten werden. Verschiedene Fragen zur Ausgestaltung im Detail befänden sich derzeit in der Diskussion und werden mit den fachlich Beteiligten, darunter auch AHO, Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer, intensiv diskutiert. Er stimmte zu, dass die notwendigen Anpassungen im kommenden Jahr 2020 umgesetzt werden sollen.
Denkanstöße zur zukünftigen Honorierung von Planungsleistungen gab Professor Dr.-Ing Clemens Schramm, der das wirtschaftliche Gutachten zur Rechtfertigung der HOAI im EU-Vertragsverletzungsverfahren erstellt hat. Er ging auf verschiedene Ansätze zur zukünftigen Honorierung ein. So könnte die Berücksichtigung von Objekt- und Projektkomponenten im Ergebnis zu einer Leitkurve führen, die sich am mittleren Honorarsatz der HOAI orientiert und die Grundlage für die Ermittlung des Aufwandes im Einzelfall bildet. In jedem Fall muss der Zusammenhang zwischen Honorar und Qualität beachtet werden, wie das insbesondere der Europäische Gerichtshof in seinen Entscheidungsgründen betont hat.

Ein weiterer Höhepunkt der Tagung war der Vortrag von Rechtsanwalt Professor Dr. Burkhard Messerschmidt (Redeker Sellner Dahs, Bonn), der insbesondere auf die Folgen des EuGH-Urteils für laufende Verträge und Verfahren und die derzeit divergierende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zur weiteren Berücksichtigung der HOAI-Mindestsätze einging. Hier werde der Bundesgerichtshof das letzte Wort haben. Mit einer höchstrichterlichen Entscheidung sei aber frühestens Mitte 2020 zu rechnen.

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Das betrifft im Einzelnen die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie die Schwellenwerte für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Die ab 1. Januar 2020 gültigen Schwellenwerte lauten wie folgt:

  • Bauleistungen: 5.350.000 Euro (statt bisher 5.548.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 214.000 Euro (statt bisher 221.000 Euro)
  • zentrale Regierungsdienststellen: 139.000 Euro (statt bisher 144.000 Euro)

Die geänderten Schwellenwerte wurden am 31.10.2019 im Amtsblatt der EU (L 279/25) veröffentlicht.

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Der Einzug digitaler Technologien wird das Bauen in den kommenden Jahren von Grund auf verändern, erfolgreiche Geschäftsmodelle von heute über den Haufen werfen. „Darauf wollen wir unsere Mitgliedsunternehmen einstellen, Denkanstöße vermitteln und die unternehmerischen Sinne dafür sensibilisieren, wo neue Geschäftsmodelle entstehen, der Kollege Roboter an die Bürotür klopft“, erläutert Thiele.

Die deutsche Autoindustrie habe gezeigt, wie man es nicht macht. Gerade noch gefeiert, jagen die Konzerne derzeit der selbst verschlafenen Zukunft hinterher – Ausgang ungewiss, betont VBI-Vorstand Stephan Weber. Die VBI-Verbandsführung wolle den Planungsbüros, vor allem den eigenen Mitgliedsunternehmen, ein ähnliches Desaster ersparen, so Weber: „Stillstand bedeutet Rückschritt. Wer sich jetzt nicht in Richtung Zukunft bewegt, wird schon bald von der rasanten Entwicklung abgehängt“.

Stand in den vergangenen Jahren unter dem Stichwort BIM (Building Information Modeling) vor allem die Methodik des Planens und Bauens im Mittelpunkt des brancheninternen Diskurses, richtet der VBI mit seinem Kongress jetzt den Blick auf die Büros selber und die Branchenstrukturen, „weil die Digitalisierung nicht nur Arbeitsprozesse verändert, sondern neue Leistungsbilder und Geschäftsmodelle hervorbringen wird“, so VBI-Präsident Thiele.

Weitere Eindrücke vom ersten Tag des Bundeskongresses 2019 in Bamberg

  • Bundeskongress 2019
  • Bundeskongress 2019
  • Bundeskongress 2019

Als Impulsgeber und Diskussionspartner für die 230 Kongressteilnehmer hat der VBI den österreichischen Trendforscher und Strategieberater Franz Kühmayer eingeladen, der sein visionäres Bild von der Zukunft unserer Arbeit vorstellt, die Ingenieure dabei mit der unbequemen Frage konfrontiert, wie viel Kreativität ihre Arbeit tatsächlich erfordert. KI-Forscher Prof. Dr. Andreas Dengel vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz DFKI geht der Frage nach, welche Unterstützung im Arbeitsalltag von KI und anderen datenbasierten Technologien zu erwarten ist.

Vier Praxisberichte nehmen die Impulse auf und zeigen, wie sich die Branche bereits ändert: Brigitta Fiesel berät mit dem von ihr gegründeten Unternehmen Cadventure die Baubranche bei der Nutzung digitaler Planungsmethoden (BIM) bei hochkomplexen Infrastrukturprojekten. Jeffrey Seeck hat das von ihm gegründete Unternehmen für die Zukunft neu aufgestellt und in ein internationales Netzwerk überführt. Alexander Götz, StartUp-Unternehmer aus Amberg, unterstützt Planungsunternehmen bei der Digitalisierung, Roland Mogk, Projekt Pro GmbH, entwickelt Software für Ingenieurunternehmen.

„Wir hoffen, dass vom diesjährigen VBI-Kongress ein spürbarer Schuss Optimismus ausgeht, der den Ingenieur- und Architektenunternehmen im VBI dabei hilft, die Herausforderungen des digitalen Wandels erfolgreich zu meistern“, blickt VBI-Präsident Thiele nach vorn. Die stärkere digitale Vernetzung im Verband selbst erleichtere ab sofort auch die vollkommen neue VBI- Website, deren Premiere am 8. November folgt.

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„Das ist nicht nur gesetzlich verordnete Wettbewerbsverzerrung, sondern mit diesem Monopol sind auch Engpässe bei der Energieberatung geradezu vorprogrammiert”, kritisiert VBI-Präsident Jörg Thiele.

Und weiter heißt es in einer am 30. Oktober veröffentlichten Pressemitteilung: „Die mehr als 11.000 qualitätsgeprüften und für die Förderprogramme des Bundes zugelassenen freien Energieberater sind dadurch von diesem Markt ausgeschlossen“. Der VBI-Präsident fordert nicht nur im Namen der zahlreichen Ingenieure unter den Verbandsmitgliedern, die als unabhängige Energieberater tätig sind, dass der Bundestag im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hier noch einmal deutliche Korrekturen vornimmt. „Wir halten dies zugunsten eines fairen Wettbewerbs und im Interesse des Verbraucherschutzes für dringend geboten.“

Darüber hinaus kritisiert der VBI, dass das neue GEG in der jetzigen Form verpflichtende Beratungen bei anstehenden Sanierungen oder Verkauf nur für Ein- und Zweifamilienhäuser vorschreibt, nicht aber beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Gibt es hier nicht die gleichen Gründe für eine neutrale Energieberatung?

Bereits Anfang Juli hatte der VBI in seiner Stellungnahme zum GEG-Referentenentwurf das Gesetzesvorhaben grundsätzlich begrüßt. Kritisiert hatte der Verband, dass der Entwurf deutlich hinter dem auch wirtschaftlich gebotenen Anforderungsniveau zurückbleibe. „Aus VBI-Sicht ist eine Verschärfung der energetischen Anforderungen für Neubauten, insbesondere aber bei Sanierungen im Bestand um 30 bis 40 Prozent vertretbar und zum Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich“, wiederholt VBI-Präsident Thiele die Planerkritik.

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