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Innerhalb Europas wird das wirtschaftliche Handeln zunehmend an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet. Diese Umstellung betrifft alle Unternehmenden gleichermaßen und erfordert ein Umdenken in der Unternehmensführung, in der Datenerfassung und -Speicherung und darin, wie im Arbeitsalltag die Prozesse gestaltet werden.

Die Mitglieder der Expertenrunde Klimaschutz beim VBI haben zu dieser grundlegenden Umstellung einen praxisorientierten Leitfaden erstellt, der eine Hilfestellung bei der CO₂-Bilanzierung im Ingenieurbüro liefert. Der Leitfaden informiert und gibt wichtige Hinweise, wie Planungsunternehmen Ihren CO₂-Fußabdruck selbst erfassen und schlussendlich auf null reduzieren können. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Einsparpotenziale erfasst und konsequent verfolgt werden.

Für das einzelne Büro ist es entscheidend, sich frühzeitig mit der Materie zu beschäftigen und entsprechende Prozesse zur Dokumentation zu etablieren. Mittelfristig wird sich kein Architektur– oder Ingenieurbüro der Erfassung und Dokumentation des eigenen CO₂-Fußabdrucks entziehen können.

Vor dem Hintergrund steigender CO₂-Preise wird dies langfristig auch ökonomisch ein notwendiges Vorgehen sein. Unternehmen sollten die Reduzierung des eigenen CO₂-Fußabdrucks daher nicht nur als politisch vorgegebene Verpflichtung, sondern als Chance in einem sich verändernden Markt verstehen.

Der VBI-Leitfaden der Expertenrunde Klimaschutz ist kostenfrei zum Download bereitgestellt.

Herunterladen (PDF)

Filed Under: News Tagged With: CO2-Bilanzierung, Ingenieurbüro, Klimaschutz, Leitfaden, Nachhaltigkeit

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Die Einwanderung mit der Blauen Karte wird einfacher. Statt einem Mindestgehalt von 45.500 Euro ist nun ein Gehalt von 39.682 Euro ausreichend. Mit der Reduzierung um 5.000 Euro verringert sich das Investitionsrisiko für mittelständische Planungsbüros merkbar. Das ist entscheidend, da den Einwanderern meist parallel zur Tätigkeit noch Baustandards und Sprachkenntnisse vermittelt werden müssen.

Die Änderung gilt zusätzlich für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, die ihren Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre vor der Beantragung der Blauen Karte EU erworben haben. Zudem wird die Bildungsmigration gestärkt, indem die Aufnahme eines Studiums in Deutschland noch attraktiver gemacht wird. So soll die Nebenbeschäftigung bei Studienaufenthalten erleichtert und bestimmte Verbote von Nebentätigkeiten, vor allem beim Sprachkursbesuch, aufgehoben werden.

Insgesamt stellen die Beschlüsse zur Stärkung der Fachkräfteeinwanderung eine wichtige Entwicklung dar, um zukünftig mehr qualifizierte Fachkräfte in Deutschland zu haben. Dazu erklärt Jörg Thiele, VBI-Präsident: „Der Fachkräftemangel in der Planungswirtschaft hemmt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und das dürfen wir uns nicht erlauben. Deshalb ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein notwendiger Schritt, aber es löst nicht alle Herausforderungen.“ Die neuen Regelungen zur Blauen Karte EU sollen unter anderem zum 18. November 2023 in Kraft treten.

Wenn Sie internationale Fachkräfte gewinnen möchten, dann weist Ihnen der Quick-Check für Arbeitgeber von „Make it in Germany“ – dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland – konkret den Weg bei der Suche, Rekrutierung und Integration von im Ausland lebenden Fachkräften. Außerdem bietet der Leitfaden „Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung – Was Arbeitgeber wissen müssen“ eine Übersicht relevanter Informationen.

Das Bundeskabinett hat am 29. März 2023 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und eine Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Damit sind bessere Wege für eine qualifizierte Erwerbsmigration geschaffen, um die Fachkräftesicherung in Deutschland trotz des demografischen Wandels zukunftsfest auszurichten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Filed Under: News Tagged With: Fachkräftemangel, Ingenieure, Nachwuchs, Planen

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Seit März 2023 ist in den Niederlassungen der Autobahn GmbH und bei der DEGES der Workflow Nachtragsbearbeitung zur freiwilligen Anwendung eingeführt. Entwickelt wurde der Workflow unter der Leitung von VBI-Mitglied Gerald Müller durch die Arbeitsgruppe 3 beim Runden Tisch Baumanagement der Autobahn GmbH. Der neue Workflow Nachtragsbearbeitung gibt ein Verfahren vor, das bereits bei Abschluss des Planungs- und Ingenieurvertrags regelt, wie im Fall eines Nachtrags verfahren werden soll.

Planungs- und Bauablaufstörungen wie auch das Anordnungsrecht des Bestellers nach § 650b BGB machen es immer wieder erforderlich, geänderte oder zusätzliche Leistungen anzubieten – in der Praxis als Nachtrag bezeichnet. Auftraggeber und Auftragnehmer sind oftmals unterschiedlicher Auffassung, welche Leistungen bereits von der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung erfasst sind und welche einen Nachtrag eindeutig begründen.

Um daraus entstehende Streitigkeiten und Verzögerungen zu minimieren, ist nun der Workflow Nachtragsbearbeitung, an dem beide Seiten mitgewirkt haben, eingeführt worden.

Die Vereinbarung mit Erläuterungen finden Sie hier zum Download:

Vereinbarung zur Abwicklung von Nachträgen
Hinweisblatt

Filed Under: News Tagged With: Autobahn GmbH, DEGES, Nachträge, Runder Tisch

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Um Nachhaltigkeit in der Praxis umsetzen zu können, müssen Vergabeverfahren diesbezüglich angepasst werden. Der Verband Beratender Ingenieure VBI setzt sich daher für einen Dialog zwischen Planern und Auftraggebern ein, um sinnvolle, realistische und effiziente Konzepte für eine nachhaltige Vergabe zu erarbeiten.

Am 30.03.2023 haben Vertreter und Vertreterinnen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und des VBI in einem digitalen Workshop gemeinsam eine Grundlage dafür erarbeitet. Insbesondere Rückbau und Recycling, inklusive eines nachhaltigen Bodenmanagements, und die Qualitätssicherung wurden dabei in den Fokus gerückt.

Neben technischen Aspekten, wie der Erfassung von rückbaufähigen Stoffen, der sortenreinen Trennung von Baustoffen und der Bewertung von Gefahrengütern, wurde deutlich, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit vonnöten ist. Alle Projektteilnehmer, vom Bauherrn über Objekt- und Fachplaner bis zu den Bauunternehmen und Gutachtern, müssen konstruktiv und transparent kommunizieren. Nur gemeinsam mit allen Beteiligten können nachhaltige Vorgaben aus dem Vergabeprozess in der Praxis umgesetzt werden.

Gute Planung braucht klare Leistungsbeschreibungen und muss durch Qualitätssicherung der Bauausführung nachgehalten werden. Dabei ist es wichtig, alle Stakeholder möglichst früh zu vernetzen und auch während späterer Leistungsphasen einen konstruktiven Austausch aufrecht zu halten. Der VBI wird diesen Dialog nun verstetigen und auch in zukünftigen Sitzungen mit der WSV Kriterien für Nachhaltigkeit im Vergabeverfahren entwickeln. Dabei soll auch die Frage der angemessenen und verbindlichen Vergütung geklärt werden.

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Am 27. März 2023 hat die Zukunftsinitiative Bahnbau ZIB eine gemeinsame Erklärung an Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing gerichtet, mit der sich alle Partner zu ihrer Verantwortung für die Erreichung der Klimaschutzziele und der Grünen Transformation auf der Schiene bekennen.
Zu den Partnern, die sich in der ZIB zusammengeschlossen haben, zählt neben der Deutschen Bahn auch der Verband Beratender Ingenieure. In einem fünften neu geschaffenen ZIB-Cluster „Grünes Planen und Bauen für die Schiene“ wollen Vertreter von Bahnindustrie, Planungs- und Bauwirtschaft zusammen daran arbeiten, die Transformation durch konkrete Maßnahmen umzusetzen. Dabei umfasst das Maßnahmepaket nicht nur den Einsatz von Baustoffen, Möglichkeiten für Recycling und CO2-Einsparung, sondern beschreibt auch notwendige Rahmenbedingungen für den Wettbewerb und zeigt die Chancen auf, die sich mit kooperativer Zusammenarbeit und der erforderlichen Aus- und Weiterbildung aller Projektpartner ergeben. Diese Chancen wollen die Beteiligten ergreifen.

Die Gemeinsame Erklärung der Zukunftsinitiative Bahnbau zum Grünen Bauen für die Schiene finden Sie hier:

Gemeinsame-ErklärungHerunterladen

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Der VBI startet die größte Imagekampagne für die Planungswirtschaft seit Jahrzehnten. Auf Werbescreens, Bussen, Online und in Zeitungsanzeigen lässt der Verband zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Planungsbüros über ihre Ideen und ihre Ziele sprechen und gibt so der Branche ein Gesicht – innovativ, selbstbewusst und optimistisch. „Wir wollen zum einen die Politik erreichen, wenn es um faire Vergaben und angemessene Honorare geht, aber auch die junge Generation, die überlegt, welchen Beruf sie ergreifen soll “, so VBI-Präsident Jörg Thiele zur Zielsetzung der Kampagne. Es sei ein klassischer Freier Beruf, der mit viel Eigenverantwortung einhergehe und damit viele Möglichkeiten zur Selbststrukturierung und Sinnstiftung liefert. Das wolle der VBI auf emotionale Art und Weise vermitteln.

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Wir wollen richtig auffallen

„Wir wollen richtig auffallen“, erklärt VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer den Ansatz. „Es ist doch paradox, nie waren Ingenieurleistungen gefragter als heute und doch ringen wir um angemessene Vergütungen und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ohne uns gibt es keine Energiewende, keine Verkehrswende, keinen Klimaschutz und nicht ausreichend neuen Wohnraum. Dennoch wissen viele Menschen nicht, was Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Planungsunternehmen eigentlich tun“, so Steuer. Der VBI will das nun ändern und startet die plakative Imagekampagne mit einer großformatigen Zeitungsanzeige in der FAZ, begleitet von über 100 Werbescreens am Berliner Hauptbahnhof und weiteren Knotenpunkten der Hauptstadt. Auch in etlichen Landeshauptstädten wird die Kampagne gezeigt.

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Die Motive zeigen echte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Planungsbüros, darunter der 32-jährige Bauingenieur Fynn Rösch aus Hamburg, Otto Marek aus Berlin oder Carolin Strotmann aus Dortmund. Sie alle sind stolz Teil der Kampagne zu sein. „Ich habe den Beruf ergriffen, um etwas erschaffen zu können. Wir Planer haben den größten Hebel für Nachhaltigkeit im Gebäudesektor in der Hand. In welcher Branche können wir mehr für eine lebenswerte Zukunft bewegen?“ meint Fynn Rösch optimistisch. Tatsächlich drücken die Gesichter der zehn Motivgeber sehr viel Zuversicht und Kreativität aus, um so auch jungen Menschen Lust auf den Job zu machen.

Mehr erfahren: DIE AUSDENKER

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Am 20. März findet in Brüssel die Internationale Geberkonferenz zur Unterstützung der Menschen in der Türkei und Syrien statt. Der VBI, die Bundesingenieurkammer und die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik haben dies zum Anlass genommen, die Verantwortlichen in Bundesregierung und auf EU-Ebene auf die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer unabhängigen Bauüberwachung und das “4-Augen-Prinzip” für die Sicherheit aller Bauwerke aufmerksam zu machen. Die Erklärung betont, dass die Türkei in Forschung und Praxis hervorragende Erdbebenspezialisten besitzt, eine Erdbebennorm auf dem neuesten Stand der Technik hat und türkische Firmen auch im Ausland erdbebenangepasste Gebäude und bauliche Infrastrukturen in höchster Qualität erstellen. Gleichwohl hat das sichere Bauen in der Ausführung versagt – mit verheerenden Folgen.

In Deutschland bietet die unabhängige Bauüberwachung Sicherheit, dass alle Bauten die durch Normen und Regeln festgesetzte Widerständigkeit gegenüber vergleichbaren Katastrophen besitzen. Deshalb fordern die unterzeichnenden Organisationen im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger die Etablierung einer unabhängigen Bauüberwachung nach dem 4-Augen-Prinzip in der gesamten Europäischen Union.

Gemeinsame Erklärung von VBI, BIng, BVPIHerunterladen

Die Erklärung ist an die Bundesministerien für Wirtschaft BMWK, für das Bauwesen BMWSB und für Verkehr BMDV gesendet worden; auf EU-Ebene wurden der Europäische Rat sowie die Kommission und das Parlament adressiert.

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Am 1. März hat Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing die Ergebnisse der neuen Gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose vorgestellt. Mit der neuen Prognose wird erstmals der Blick bis in das Verkehrsgeschehen des Jahres 2051 gerichtet. Künftig werde jedes Jahr basierend auf neuen Daten und absehbaren Entwicklungen aktualisiert. Dabei bleibt die Straße dominanter Verkehrsträger.

Die Ergebnisse in Kürze:

  • bis 2051 wird der Verkehr überall in Deutschland zunehmen, besonders stark im Güterbereich (+46 Prozent).
  • der Lkw bleibt das dominierende Verkehrsmittel und nimmt an Bedeutung weiter zu (+54 Prozent Zuwachs auf der Straße).
  • der Güterverkehr auf der Schiene legt um ein Drittel zu
  • die Wasserstraße stagniert
  • der Personenverkehr wird um 13 Prozent ansteigen.
  • starke Zuwächse gibt es beim Personen-, Bahn- und Luftverkehr von über 50 Prozent
  • der Radverkehr legt spürbar um 36 Prozent zu
  • der Fußverkehr sinkt um 8 Prozent
  • der Straßenverkehr wächst nur geringfügig um 4 Prozent. Dennoch bleiben Auto und Motorrad mit Abstand beliebtestes Fortbewegungsmittel der Deutschen. Mehr als zwei Drittel aller Wege werden damit zurückgelegt.

Ausschlaggebend für die starke Zunahme des Verkehrs auf der Straße sei ein Strukturwandel im Güterverkehr. Durch die Energiewende wird ein starker Rückgang bei Massen- und Energiegütern wie Kohle, Koks, Mineralölprodukte, Erze, die bisher vor allem auf Schiene und Wasserstraße transportiert wurden, prognostiziert. Großes Wachstum werde es bei Gütern, die überwiegend auf der Straße befördert geben. Hierzu zählen Postsendungen (+200 Prozent), Sammelgüter (+91 Prozent) sowie Stückgüter, z. B. Nahrungs- und Genussmittel (+29 Prozent). Ein vollbeladener Zug, der zuvor rund 2.000 Tonnen Kohle transportierte, erreicht mit Stückgut nur einen Bruchteil hiervon. Bei gleicher zurückgelegter Transportstrecke verliert die Bahn daher Anteile im Modal-Split, der auf der Verkehrsleistung beruht.

Des Weiteren weist die Prognose darauf hin, dass Deutschland vor dem klimaneutralen Umbau der mehr als 19 Millionen Wohngebäude steht. So müssen zum Beispiel Dächer und Wände gedämmt und Heizungen sowie Fenster ausgetauscht werden. Ferner gelte es, mehr Windkrafträder und Solarpanele zu den Errichtungsorten zu transportieren. Dies erzeugt laut der Prognose einen verstärkten Baustellenverkehr in neuen Dimensionen, sodass die Anlieferung vor Ort nicht mit der Bahn oder dem Binnenschiff erfolgen kann.

Dazu der VBI: Die Verkehrsplaner und die Konstruktiven Ingenieurinnen stehen für die Herausforderungen im Bereich Infrastrukturplanung zur Verfügung. Eine starke Fokussierung auf einen Verkehrsträger sollte jedoch vermieden werden – auch um Studien- und Berufsanfängern die Motivation für die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu erhalten.

Die ausführliche BMDV-Präsentation der “Prognose 2022” finden Sie hier.

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Vergeben wird der renommierte Ingenieurbaupreis in den beiden Kategorien Straßen- und Eisenbahnbrücken sowie Fuß- und Radwegbrücken. Dazu kommt erstmals ein Sonderpreis, mit dem VBI und Bundesingenieurkammer als Auslober des Wettbewerbs eine besonders überzeugende Lösung oder Entwicklung auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen auszeichnen wollen. Die Finalisten werden rund vier Wochen vor der Preisverleihung bekanntgegeben, wenn die Begründungen für die Nominierungen sorgfältig geprüft und von der Jury freigegeben worden sind.

Der Jury für den Deutschen Brückenbaupreis 2023 gehören an:
  • MR Prof. Dr.-Ing. Gero Marzahn, BMDV, Leiter des Referat StB 24 Ingenieurbauwerke, Juryvorsitzender
  • Prof. Dr.-Ing. Annette Bögle, HCU HafenCity Universität Hamburg
  • Eberhard Pelke, ehem. Planung Ingenieurbauwerke, Landesbetrieb Straßen- und Verkehrsmanagement Hessen Mobil
  • Ralf Schubart, Ingenieurbüro Meyer + Schubart
  • Anja Vehlow, DB Netz AG
  • Dr.-Ing. Gerhard Zehetmaier, WTM Engineers GmbH

Die feierliche Preisverleihung findet am 30. Mai 2023 in Dresden statt – am Vorabend des Dresdner Brückenbausymposiums. Zu dieser Festveranstaltung erwarten VBI und Bundesingenieurkammer mehr als 1.000 Gäste aus der Baubranche, Politik und Wirtschaft.

Der Wettbewerb wurde 2006 mit Unterstützung des BMDV aus der Taufe gehoben, um Bau-Ingenieurleistungen auszuzeichnen. Mehr zum Wettbewerb und den Preisträgern der vergangenen Jahre: www.brueckenbaupreis.de

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Die Bundesregierung hat sich als Ziel gesetzt, in Deutschland eine Wärmewende anzustoßen und so sicherzustellen, dass auch der Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral wird. Eine besondere Hürde ist dabei die lange Laufzeit von Heizungen. Wenn eine Heizung 30 Jahre Laufzeit besitzt, muss bereits frühzeitig sichergestellt werden, dass sie auch in Zukunft treibhausgasarm oder -neutral betrieben werden kann. Daher wurde bereits im Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt.

Aus dem nun vorgelegten Referentenentwurf geht hervor, dass ab dem 01.01.2024 jede neu verbaute Heizung, auch bei Bestandsgebäuden, zu 65 Prozent Energie aus Erneuerbaren beziehen muss. Dies ist effektiv ein Verbot von reinen Öl- und Gasheizungen. Im Koalitionsvertrag wurde diese Änderung noch für den 01.01.2025 angekündigt. Ein Vorziehen um ein Jahr ist aus Sicht der beratenden Ingenieure sehr ambitioniert. Kritisch für ein Gelingen dieser gesetzlichen Vorgaben ist ein Hochlauf der industriellen Produktion von Wärmepumpen und ausreichende Kapazitäten von Fachkräften für den Einbau von alternativen Heizlösungen.

Positiv bewertet der VBI das klare Bekenntnis zur Technologieoffenheit. Nur wenn alle technischen Optionen genutzt werden, können in Einzelfall optimale Lösungen gefunden werden. Außerdem ist wichtig, dass die im Entwurf vorgesehenen Übergangsfristen und Härtefallregelungen erhalten bleiben und großzügig umgesetzt werden. In bestimmten Fällen, wie bei Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern, ist die Frist vom 01.01.2024 unter keinen Umständen einzuhalten. Die hier im Gesetz vorgesehenen Fristverlängerungen sind zwingend notwendig, um Härtefälle zu vermeiden und die Akzeptanz der Gesellschaft zu gewährleisten. Positiv ist hier auch zu bewerten, dass keine Laufzeitbeschränkungen für Heizungen aufgenommen wurden, welche über das aktuelle GEG hinaus gehen. Diese Beschränkungen würde der VBI klar ablehnen.

Schließlich ist ein ganz zentraler Punkt der Wärmewende die Finanzierung. Das hat auch eine interne Umfrage der Mitgliedsunternehmen des VBI ergeben. Dabei wurden die Kosten neuer Heizungen und vor allem zusätzliche Kosten wie Sanierungsmaßnahmen als größte Hürde in der Umsetzung eingestuft. Nur wenn die Bundesregierung dafür sorgt, dass bestehende Förderprogramme wie die BEG umgesetzt werden, kann diese Hürde überwunden werden. Es ist notwendig, hier nicht nur eine ausreichende finanzielle Ausstaffierung zu gewährleisten, sondern auch für Stabilität und Transparenz zu sorgen. Nur so kann genug Vertrauen bei Bauherren aufgebaut werden, um notwendige Maßnahmen auch umzusetzen. Die Kapazitäten der Planerinnen und Planer sind auf jeden Fall ausreichend vorhanden und die Ingenieurbüros stehen bereit, um die Wärmewende planerisch umzusetzen.

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