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Unter der Überschrift “Klischees, Berufe und Kulturen – Was wir voneinander lernen können” beheimatet das Auswärtige Amt in Berlin am 1. März 2024 die 5. Fachtagung der Initiative Klischeefrei, der auch der VBI angehört. Es geht um die Überwindung von Vorurteilen und Stereotypen in der Berufswahl und der Zusammensetzung der Mitarbeiterschaft im Unternehmen. Die Initiative Klischeefrei nimmt dabei die Geschlechterklischees in den Blick, die junge Frauen und Männer in der Wahl der beruflichen Ausbildung, Studienwahl und in ihrer Berufswahl einschränken. Diversität umfasst mehr als vermeintliche Geschlechterrollen bei der Berufswahl. So wird beispielsweise Sümeyye Algan von der AllBright Stiftung über Führung und Diversität im Unternehmen vortragen. Im Auswärtigen Amt wird der internationale Vergleich gesucht und nicht nur nach den Hindernissen, sondern auch nach den Vorteilen von mehr Diversität in der Arbeitswelt gefragt.

Der VBI ist mit eigenem Stand auf der internationalen Fachtagung präsent. Kommen Sie vorbei und mit uns und vielen Teilnehmenden ins Gespräch.

Programm und Anmeldung

Filed Under: News, Veranstaltungen Tagged With: Diversität, Equality, Gender Pay Gap, Klischeefrei

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Der europäische Dachverband der Consultingbranche EFCA ruft den Future Leaders Wettbewerb 2024 aus und hat dabei gleich einige Änderungen zu verkünden. Mit der Einführung neuer Einreichungsprozesse und neuer Exzellenzkategorien hebt EFCA die Rolle der zukünftigen Führungskräfte in einem Projekt hervor.

Exzellenzkategorien: Im Mittelpunkt steht der Future Leader

Zum ersten Mal können Beiträge in freier Form eingereicht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf PDF, Video, PowerPoint und Prezi. Dadurch soll Kreativität gefördert und belohnt werden, da bereits die Qualität der Einreichungspräsentation gewürdigt wird. Die weiteren neuen Exzellenzkategorien sind:

  • Ingenieurwesen
  • Digitale und neue Technologien
  • Auswirkungen auf Klima und Biodiversität
  • Beitrag zur Gesellschaft

Junge Talente binden und fördern

Sie wollen Ihre jungen Talente binden und fördern? Dann bieten Sie jetzt Ihren High Potentials die Chance, am Future Leaders Wettbewerb 2024 teilzunehmen. Durch die Teilnahme zeigen Sie, was die „neue“ Generation in Ihrem Unternehmen alles für die Gesellschaft bewegen kann. Gesucht werden junge Talente bis 35 Jahre, die zu innovativen Projekten bereits Wesentliches beigetragen haben.

Der EFCA Future Leaders Wettbewerb bietet jungen Menschen eine gute Möglichkeit, ihre innovativen Ideen und Führungsfähigkeiten zu präsentieren. Der Wettbewerb zielt darauf ab, die nächste Generation von Führungskräften in der Beratungsbranche zu identifizieren und zu fördern. Die Teilnehmer werden eingeladen, ihre Vorschläge für innovative Planungsprojekte einzureichen, die reale Herausforderungen von Unternehmen und Organisationen angehen.

Fragen? Max hilft gerne weiter!

Maximilian Dietz
Maximilian Dietz
Fachkräfte & Nachwuchs
dietz@vbi.de
+49 30 260 62-244

Filed Under: News Tagged With: EFCA, Future Leaders, Wettbewerb

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2023 hat der europäische Wirtschafts-und Sozialausschuss WSA die Initiative für einen “EU Blue Deal” angestoßen. Parteiübergreifend haben sich EU-Parlamentarier dafür ausgesprochen. Der Blue Deal soll den Green Deal der EU ergänzen und sowohl dem Schutz der europäischen Wasserressourcen, wie auch der Förderung von Energiegewinnung aus dem Meer dienen. Die Initiatoren und Initiatorinnen des Blue Deals befürchten, dass Europas grüner und digitaler Wandel die Wasserressourcen zusätzlich belasten könnte, zum Beispiel durch wasserintensive Sektoren wie Halbleiter und Wasserstoffproduktion, die auf EU-Ebene gefördert werden, ohne ihre Auswirkungen auf die Wasserressourcen zu berücksichtigen.

EFCA unterstützt mit dem Papier die WSA-Initiative für eine in die EU-Umweltpolitik eingebettete EU-Wasserpolitik und die Einrichtung eines “Blue Transition Fund” zu deren Finanzierung. Der Planerdachverband macht besonders auf das Problem aufmerksam, das der vielfach prekäre Zustand der veralteten Versorgungs- und Abwasserinfrastruktur verursacht. Hier sei im Zuge des Blue Deals dringend Abhilfe zu schaffen. Undichte Kanalisation und andere Probleme veralteter Infrastruktur verschärften in vielen EU-Mitgliedsländern den Mangel an Trinkwasser und trieben die Kosten in die Höhe. Auch erhöhe sich die Überflutungsgefahr, wenn die Kanalisation nicht in der Lage ist, Starkregenereignisse zu bewältigen.

EFCA-Positionspapier (engl.)

Filed Under: Ausland, News Tagged With: EFCA, EU, Infrastruktur, Klimaschutz, Wasser

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Der Bundesverband der Deutschen Industrie BDI hat anlässlich der aktuellen Debatten um Bundeshaushalt und Klima- und Transformationsfonds ein Faktenpapier zum Thema „umweltschädliche Subventionen“ erstellt.

Der BDI hat im Januar 2024 einen Faktencheck zu den Untersuchungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Bezug auf vermeintlich umweltschädliche Subventionen veröffentlicht. Als Grundlage dazu dient das 2021 veröffentlichte Papier „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland“ des UBA. Die Analyse des BDI bewerten die Beurteilungen des UBA und anderer Umweltorganisationen als zu einseitig und stufen sie als größtenteils ungerechtfertigt ein. So werde ein erweiterter Subventionsbegriff verwendet, der ausschließlich Umwelt- und Klimawirkungen in den Fokus stellt. Damit werden gewünschte Effekte der Subventionen außer Acht gelassen, was deren Beurteilung unverhältnismäßig verzerrt.

Staatliche Hilfsmaßnahmen sichern in ein einigen Branchen die internationale Wettbewerbsfähigkeit und damit auch die Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland. Für den BDI steht daher fest, dass im Angesicht der großen Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität auch staatliche Subventionen notwendig bleiben, um diesen Transformationsprozess voranzutreiben und zu ermöglichen, zumal staatliche Finanzierungen oftmals weitergehende private Investitionen begünstigen.

In seinem Faktenpapier analysiert der BDI die durch das UBA benannten Maßnahmen und nimmt eine eigene Bewertung aus Perspektive der deutschen Industrie vor. Der Fokus liegt dabei vor allem auf den Einzelaspekten der Bereiche „Industrie und Energie“ sowie „Verkehr“.

Das Papier steht hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Filed Under: News Tagged With: BDI, Faktencheck, Nachhaltigkeit, Subventionen

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Die digitalBAU 2024, Fachmesse für digitale Lösungen für die Baubranche, findet vom 20. bis 22. Februar in Köln statt. Mehr als 250 Unternehmen präsentieren Produkte, Lösungen und Trends aus den Bereichen Bausoftware und -hardware, Smart Home, Gebäudeautomation, Facility Management und Digitale Baustelle. In Kooperation mit dem BVBS Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen bietet der VBI seinen interessierten Mitgliedern Freikarten für die Messe an, die als Gradmesser für die Digitalisierung im Bauwesen gilt. Hier Interesse anmelden

Planerinnen und Planer stehen aktuell vor besonderen Herausforderungen. Neue digitale Technologien, wie sie auf der digitalBAU von den Ausstellern vorgestellt werden, können Hilfestellung bei Themen wie nachhaltiger Gebäudeplanung, Effizienzsteigerung bei Bauprojekten, Prozessoptimierung und Fehlerreduktion geben. Automatisierte Planungstools, onlinebasierte intelligente Datenbanken oder KI können zudem dabei helfen, die Aufgaben auch in Zeiten des Fachkräftemangels zu bewältigen.

In den Kölner Messehallen erwartet die Besucherinnen und Besucher zudem ein vielfältiges und hochkarätiges Fachprogramm: Vorträge auf fünf Foren, geführte Rundgänge und Sonderflächen wie dem Innovation Parcours bieten Gelegenheit, die Branche interaktiv zu erkunden. Die digitalBau 2024 zeigt, wo die Branche aktuell steht, welche digitalen Methoden bereits eingesetzt werden und welche Potenziale sie für das Bauwesen bieten.

Der BVBS wird mit einem eigenem Stand auf der Fachmesse vertreten sein.

Filed Under: News

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VBI-Forderungen beim Branchendialog der Bundesregierung

Auf Einladung von Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, sind am 10. Januar 2024 die Verbände der Planungs- und Bauwirtschaft zusammengekommen, um über Wege aus dem Fachkräftemangel zu sprechen. Gemeinsam sollen Handlungsfelder identifiziert werden, in denen die Bundesregierung die Unternehmen konkret unterstützen kann. VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer machte deutlich, dass es ein Bündel an Maßnahmen braucht, um sowohl kurz- als auch mittelfristig den Personalbedarf zu decken.

Attraktivität von MINT-Fächern in Schule und Gesellschaft

Der Branchendialog bot Anlass zu zeigen, was die Branche bereits leistet: So erscheint das Pixibüchlein „Meine Tante ist Bauingenieurin“, das sich an Kinder im Vor- und Grundschulalter richtet, Bereits in der fünften Auflage. Der VBI hat das Pixi-Buch gemeinsam mit der Bundesingenieurkammer, dem BDB und dem BVPI erstellt und in den vergangenen fünf Jahren rund 70.000 Exemplare produziert und verteilt. Auch das Pixi-Buch “Ich habe eine Freundin, die ist Geodätin”, ist in kleinerer Auflage entstanden und nahezu ausverkauft.

Im Jahr 2023 hat der VBI die größte Imagekampagne für den Bauingenieurberuf seit Jahrzehnten gestartet. Zehn authentische Ingenieurinnen und Ingenieure aus den VBI-Mitgliedsunternehmen zeigen hier ihre Begeisterung für den Beruf und die gesellschaftliche Relevanz ihrer Aufgaben. Die Kampagne soll 2024 mit einem Schwerpunkt auf Nachwuchsgewinnung vertieft und fortgesetzt werden.

Die VBI-Kampagne zielt darauf ab, Stereotypen zu durchbrechen und ein modernes, attraktives Bild der Ingenieurberufe zu vermitteln. Indem positive und realitätsnahe Einblicke in die Berufsfelder gezeigt werden, erhöht sich das Interesse junger Menschen an MINT-Fächern und wirkt den sinkenden Studierendenzahlen im Bauingenieurwesen entgegen. Dies ist nicht nur für die individuelle Karriereentwicklung der Jugendlichen von Bedeutung, sondern auch für die Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs in der Planungsbranche.

Gemeinsam mit der Partneragentur wird der VBI in diesem Jahr ein „Schulpaket“ konzipieren, in dem junge Studierende an den Schulen für das Berufsbild werben. Für die Durchführung der bundesweiten Schulbesuche und der Produktion zielgruppenadäquater Werbematerialien warb VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer bei Staatssekretär Luksic um finanzielle Unterstützung seitens des Bundesministeriums.

Motivation zur Arbeit im Ingenieurunternehmen

Als weiteres zentrales Anliegen wurde die dringend notwendige Erhöhung der Honorare für Planungsleistungen im Rahmen der aktuellen HOAI-Novellierung benannt. Die Anpassung ist nicht zuletzt im Kontext des Wettbewerbs zu sehen, in dem die Planungsunternehmen mit öffentlichen Arbeitgebern und großen Auftraggebern stehen und um die fähigsten Köpfe konkurrieren. Hier sieht sich die Planungsbranche mit einer Situation konfrontiert, in der die öffentliche Hand ebenso wie große Unternehmen durch attraktive Gehaltsstrukturen, Urlaubsregelungen und Arbeitszeiten qualifizierte Fachkräfte anzieht. Dieses Ungleichgewicht gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der Planungsunternehmen, die ohne angemessene Anpassung der Honorare Schwierigkeiten haben, talentierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Hinzu kommt, dass die Gehälter von Bauingenieuren deutlich unter denen anderer Ingenieurberufe liegen.

Eine Anhebung der Honorare würde nicht nur dazu beitragen, die finanzielle Attraktivität einer Tätigkeit in der Planungsbranche zu steigern, sondern auch sicherstellen, dass Planungsbüros weiterhin in der Lage sind, in Qualität, Innovation und Professionalität zu investieren. Dies ist umso wichtiger, da die Anforderungen an Planungsleistungen stetig steigen und zunehmend komplexer werden. Eine angemessene Honorierung ist somit unerlässlich, um hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und die langfristige Nachhaltigkeit der Planungsbranche zur Erreichung der Klimaziele zu sichern.

VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer appelliert daher an die Berücksichtigung dieser Aspekte bei der anstehenden Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), um ein faires und wettbewerbsfähiges Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen.

Fachkräfteeinwanderung ermöglichen

Eine weitere Säule zur Bewältigung des Fachkräftemangels liegt in der effektiven Integration von Fachkräften auch aus dem außereuropäischen Ausland. Häufig stehen die einzigartigen deutschen Regel- und Normenwerke einer zügigen Übernahme komplexer Aufgaben entgegen. Insbesondere kleinere Ingenieurunternehmen sind überfordert, eine zügige Schulung und Einarbeitung aus eigener Kraft zu leisten. Die Bundesagentur für Arbeit bietet zwar bereits fachspezifische Sprachkurse an, Sascha Steuer regt darüber hinaus an, dass „die großen deutschen Hochschulen gegebenenfalls gemeinsam mit dem BMDV ein Aufbauprogramm zum Erlernen des deutschen Regel- und Normenwerks entwickeln“ und bietet an, dass der VBI ein solches Programm mit seiner Praxisexpertise unterstützend begleitet.

Aus Sicht der Ingenieurunternehmerinnen und -unternehmer können die empfohlenen Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Planungsbranche auch für die Zukunft wirksam zu stärken. Angesichts der Herausforderungen, die sich unter anderem bei Erhalt und Ausbau der Infrastruktur, beim Wohnungsbau, der Energiewende oder der Umstellung auf eine nachhaltige, digitalisierte und effiziente Planung im Bauwesen stellen, ist dies notwendiger denn je.

Filed Under: News Tagged With: Fachkräftemangel, Ingenieure, MINT

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Mit Beginn des neuen Jahres sind auch einige neue Regelungen in Kraft getreten, die die Tätigkeit von Ingenieur- und Planungsbüros betreffen. Die Wichtigsten haben wir für Sie hier zusammengefasst:

Personengesellschaften

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2024 Veränderungen in insgesamt 136 Gesetzen vorgenommen, wobei es im Schwerpunkt um Änderungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geht. Für die GbR wurde nun ein eigenes Register geschaffen. Die Eintragung dort als „eGbr“ ist grundsätzlich freiwillig, jedoch dann (auch für bestehende Gesellschaften) verpflichtend, wenn die Gesellschaft Grundstücke oder Gesellschaftsanteile in ihrem Vermögen hat. So setzen ein Verkauf bzw. eine Belastung des Grundstücks mit einer Grundschuld oder Wechsel im Gesellschafterbestand eine Eintragung im Gesellschaftsregister voraus. Für die Angehörigen der freien Berufe sieht der neue § 107 Absatz 1 Satz 2 HGB zudem vor, dass auch die Rechtsformen der oHG und KG und damit auch GmbH & Co. KG zugelassen sind.

Höhere Schwellenwerte im EU-Vergaberecht

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue EU-Schwellenwerte. Ab Erreichen der Schwellenwerte besteht die Pflicht, die jeweiligen Aufträge (z.B. für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren) europaweit in einem VgV-Verfahren auszuschreiben. Für Planungsleistungen als Dienstleistungen gilt ein höherer Schwellenwert von 221.000 € (bisher 215.000 €). Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberer und oberster Bundesbehörden gilt ein neuer Schwellenwert von 143.000 € (bisher 140.000 €). Für Sektorenauftraggeber sowie im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich erhöht sich der Schwellenwert auf 431.000 € (bisher 428.000 €).

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – überzogene Forderungen an Vertragspartner

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG zuständig, das seit dem 1. Januar 2023 gültig ist. Inzwischen hat die Behörde festgestellt, dass verpflichtete Unternehmen an ihre Vertragspartner zum Teil weitreichendere Forderungen stellen, als es das LkSG erfordert. Das BAFA stellt deshalb als Handreichung Informationen zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern auf ihrer Website zur Verfügung, die den verpflichteten Unternehmen aufzeigt, wozu sie ihre Zulieferer nach dem LkSG auffordern können und wozu nicht.

Die Handreichung kann damit auch für Ingenieurunternehmen, die für verpflichtete Unternehmen tätig werden, hilfreich sein.

Ab 2024 gelten die Regelungen des LkSG auch für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten. Kleinere Unternehmen sind mittelbar betroffen, sofern sie in Vertragsbeziehungen zu verpflichteten Unternehmen stehen.

Hier geht es zu den BAFA-Informationen

Landesbauordnung NRW geändert

Zum 1. Januar 2024 sind in Nordrhein-Westfalen Änderungen der Landesbauordnung in Kraft getreten. Diese betreffen u.a. die Vorgaben für Windkraftanlagen, die Einführung einer Solarpflicht, die Ausweitung der Genehmigungsfreistellung, Ergänzung einer eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister, Privilegierungen für Wärmepumpen, die Aufgaben der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure für die Teilungsgenehmigung von Grundstücken und eine Klarstellung zur Begrünungspflicht mit dem Verbot von Schottergärten.

Filed Under: News, Nordrhein-Westfalen

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Die Bau- und Immobilienwirtschaft steckt in der Krise und die Bundesregierung scheint Lichtjahre von ihrem Ziel entfernt, jährlich 400.000 bezahlbare Wohnungen fertigzustellen. Was also tun, um das Baugeschehen wieder anzukurbeln?

Gründe für den dramatischen Einbruch im Wohnungsbau gibt es viele: Zinsentwicklung, steigende Material- und Energiekosten, kriegsbedingte Lieferengpässe, gestiegene Komfortansprüche aber auch die Frage, welche Regularien im Hinblick auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Bau künftig gelten sollen, verunsichern Investoren und Bauherren.

Mit dem Baugipfel im September hat die Bundesregierung mithilfe der baubeteiligten Verbände 14 Maßnahmen formuliert, mit denen die Bautätigkeit wieder in Schwung kommen soll. Richtet man den Blick allerdings auf die stetig steigenden Anforderungen, die Normen und Baustandards an neue Immobilien stellen, drängt sich die Frage auf, ob sich die Bau- und Planungswirtschaft womöglich selbst auf den Schuhen steht.

Dieser Vermutung sind wir im aktuellen Ingenium nachgegangen und haben die Entwicklung von Normen und Standards mit ihren Auswirkungen auf das Baugeschehen näher unter die Lupe genommen:

Ist die Bauwirtschaft selbst schuld?

Im August resümierte das Handelsblatt: „Mit 355 Normen verteuert die Industrie selbst das Bauen“ und schob der Branche die Schuld an ihrer Misere zu. Richtig ist: Das Deutsche Normen-Werk enthält etwa 33.500 Normen, davon sind ca. 3.900 baurelevant und wiederum 355 insbesondere für den mehrgeschossigen Wohnungsbau. Dabei ist der Anteil an baurelevanten Normen in den letzten zehn Jahren um mehr als 15 Prozent gestiegen. Doch nicht die Menge an Normen ist der entscheidende Faktor.

Im Gebäude des Deutschen Instituts für Normung DIN wird über einen großen LED-Screen voller Stolz verkündet, die deutsche Wirtschaft spare dank DIN-Normen jährlich 17 Mrd. Euro. Und der ehemalige Abteilungsleiter im Bundesbauministerium Rechtsanwalt Michael Halstenberg konstatierte auf dem VBI-Bundeskongress am 16. November in Weimar „Die Normung ist ein deutscher Exportschlager!“ Wenn das für die Normung von Produkten unmittelbar nachvollziehbar ist – man denke nur an Stecker, der, egal von welchem Hersteller, in jede verbaute Steckdose passen muss – wie kann es dann sein, dass der Effekt im Bauwesen umgekehrt sein soll?

Bemessungsnormen haben allerdings eine andere Funktion als Industrienormen, die Standards vorgeben, um Produkte marktfähig zu halten. Gleiches gilt für die Vielzahl weiterer DIN-Normen, die im Bauen Maßstäbe für Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden oder für den baulichen Lärmschutz setzen.

„Normen werden gebraucht, um sicherzustellen, dass Gebäude in jeder Hinsicht sicher sind, energieeffizient, klimaneutral und barrierefrei errichtet werden können“, stellt Baustaatssekretär Rolf Bösinger gegenüber dem Handelsblatt klar, um gleichzeitig anzukündigen, dass man von Ministeriumsseite überprüfen wolle, „welche Normen nur Kosten verursachen und nicht mehr aktuell und praxistauglich sind“. Denn auch Bundesbauministerin Klara Geywitz sieht in den DIN-Normen einen Kostentreiber: „Wir haben wirklich viele DIN-Normen. Viele von denen sind aber gar nicht notwendig, um das Haus sicher und gut zu machen, sondern sind Ausstattungsnormen. Das führt dazu, dass wir oft einen Mercedes bauen“, erläuterte Klara Geywitz der Leipziger Volkszeitung. Es reiche aber oft ein einfacheres Modell, so die Bundesministerin. Dennoch: ein vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in Auftrag gegebenes Gutachten zur „Prüfung der Kostenauswirkungen von Baunormen auf den Wohnungsbau und Einsparpotenziale – Umsetzung von Empfehlungen der Baukostensenkungskommission“ wurde bislang nicht veröffentlicht, obwohl es bereits 2021 abgeschlossen wurde.

Das Deutsche Institut für Normung vertritt dagegen die Auffassung, dass Normen – ganz im Gegenteil – zur Kostensenkung beim Bauen beitragen, indem sie die Grundlage zur Serienproduktion von Bauteilen schaffe und die Bauwirtschaft beim Nachweis entlaste, die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Gebe es keine Norm, müsste der Nachweis durch Gutachten erbracht werden, argumentiert das DIN. Dennoch monieren die Planer zunehmend praxisfernere Normen, die nicht Mindestanforderungen für das normale Baugeschehen definieren, sondern sich am Stand von Forschung und Wissenschaft orientieren und dabei die Tendenz haben, Höchstanforderungen zum Standard zu erheben. Darin sehen sie sich auch von Baurechtsexperten wie Prof. Dr. Gerd Motzke bestätigt, der aus seiner langjährigen Tätigkeit als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München feststellt: „Wir machen eine Empfehlung zu einem absoluten Maßstab, das ist eigentlich Irrsinn.“

Wer ist an der Normung beteiligt?

Ein Blick in die Ausschüsse des DIN, in denen die Normen zustande kommen, lässt erahnen, warum Planende deren Gebrauchstauglichkeit oft in Frage stellen. Ein Faktor dürfte in der Besetzung der Gremien liegen: Diese werden aus den so „interessierten Kreisen“ erstellt. Anwender, die öffentliche Hand, der Verbraucherschutz, die Industrie, die Wirtschaft und die Wissenschaft gehören unter anderem dazu. Die Zusammensetzung der unterschiedlichen Stakeholder soll ausgeglichen sein, wobei die genaue personelle Zusammensetzung der DIN-Gremien nicht veröffentlicht wird. Da die Normenentwicklung aber zeitaufwendig und teuer ist, sind aus der Planungspraxis tendenziell weniger Personen beteiligt. So sind faktisch Industrie und Wissenschaft oft stärker als die Baupraxis vertreten, beklagt der Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen BFW Dirk Salewski gegenüber dem Handelsblatt. Die Industrie nutze die Normen, „um höhere Standards in den Markt zu drücken und teurere Produkte zu verkaufen“. Derselbe Artikel zitiert Dietmar Walberg von der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (Arge), das Ungleichgewicht begünstige einen Trend zu höheren Standards, was die Kosten oft ausufern lasse und mahnt die Bauministerin zu handeln, sonst werde angesichts der hohen Baukosten bald kein Wohnungsbau mehr stattfinden.

In den Ausschüssen müssen Kompromisse geschlossen werden, um abstimmungsfähige Mehrheiten herzustellen. Damit der Entstehungsprozess und die Einhaltung der Regelungen für die Ausarbeitung von technischen Regeln, wie die DIN 820, auch von Außenstehenden nachvollzogen werden kann, empfiehlt der Deutsche Baugerichtstag, dass DIN, VDI, VDE/DKE und andere Herausgeber technischer Empfehlungen künftig gehalten sein sollen, den Erarbeitungsprozess nach einheitlichen Standards zu dokumentieren und diese Dokumentation Interessierten zur Verfügung zu stellen. Dabei kommt hinzu, dass sich das Normungsgeschehen in vielen Bereichen auf die europäische Ebene verschoben hat. Es ist nachvollziehbar, wie viel schwerer hier die Kompromissfindung unter den multinationalen Stakeholdern ist.

Was die Branche tut

Seit 2012 gehören die seit Einführung umstrittenen Eurocodes zum Handwerkzeug der Tragwerksplaner. Die Praktiker attestierten den Eurocodes der ersten Generation, sie seien praxisfern, zu umfangreich, wenig konsistent und damit schwer anwendbar. Die Interessenorganisationen der Planungsbüros – darunter auch der VBI – haben deshalb gemeinsam den Versuch betrieben, auch auf europäischer Ebene zu praktikableren Normen zu gelangen, die nach Möglichkeit eine Abbildung des „Normalfalls“ in der Planung anbieten, um den Aufwand im täglichen Arbeitsprozess der Planungsbüros in Grenzen zu halten. Diesem Ziel sollte der Verein PraxisRegelnBau dienen; die Erfolge sind allerdings kleinschrittig.

Mit der Idee der „EasyCodes“, die eine solche „Light-Version“ der Eurocodes für das Durchschnittsprojekt darstellen sollen, will man den Prozess verkürzen. Die Krux im deutschen Umgang mit der Normung besteht aus Sicht von VBI-Vizepräsident Dr.-Ing. Peter Warnecke vor allem darin, „dass sich die Normung in Richtung des Stands der Wissenschaft und Technik entwickelt, der jedoch den Anerkannten Regeln der Technik vorauseilt“.

Wie rechtsverbindlich sind Normen?

Wenn Normen das Bauen teurer machen, muss die Frage geklärt sein, wie verbindlich es ist, sie einzuhalten. Schließlich haben DIN-Normen zunächst einmal Empfehlungscharakter und sind keine gesetzlichen Vorschriften. Eine Abweichung ist demnach grundsätzlich möglich. Michael Halstenberg schreibt in einem Paper zur Neufassung des § 633 BGB über die Normung: “Sie dient der Vereinfachung und der Kosteneinsparung(!), weil dadurch individuelle und parallele Planungsprozesse vermieden werden können, ohne abweichende technische Lösungen einzuschränken.“

Erst im baupolizeilichen Zusammenhang, also in Bezug auf die öffentliche Sicherheit, erhalten Normen rechtliche Wirksamkeit, nämlich dann, wenn das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) DIN-Normen bauaufsichtlich einführen. Hierdurch entstehen rechtlich verpflichtende Anforderungen. Auf diese Anforderungen verweist wiederum die Musterbauordnung (MBO) unter § 3 „Vorgaben für allgemeine bauaufsichtliche Anforderungen“, wobei nach Abs. 3 Satz 1 die „von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln“ zu beachten sind. Hierzu zählen auch Normen. Die 16 spezifischen Bauordnungen der Länder (LBO) orientieren sich an der MBO und beziehen sich auf die „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“ (MVV TB), die technische Regeln enthält und auf etwa 550 Normen Bezug nimmt.

Bauministerkonferenz friert Bauvorschriften ein

Um eine Absenkung der Anforderungen im Bauen zu erwirken, hat sich die Bauministerkonferenz am 23./24. November nun auf einen Belastungsstopp bei Bauvorschriften verständigt. In den kommenden fünf Jahren soll es weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Änderungen geben, die “das Bauen unnötig verteuern oder erschweren”. Die Initiative für ein Moratorium, mit dem die Fortschreibung der Musterbauordnung und der MVV TB eingefroren werden sollte, war im Vorfeld auf heftigen Widerstand der Bau- und Planungsbranche – darunter auch der VBI – gestoßen. Die Unterzeichner des Verbändeschreibens gegen das Moratorium am Bau sehen die Transformation zu nachhaltigem und innovativem Bauen sowie zu digitalen Planungs- und Bauprozessen gefährdet und verweisen darauf, ein regulatorisches Einfrieren führe weder zur gewünschten Planungssicherheit noch zur Eindämmung von Baukostensteigerungen. Im Gegenteil: Es könne die Erreichung wichtiger gesellschaftlicher Ziele „massiv behindert und teilweise unmöglich gemacht werden“. Mit der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB werden bautechnische Regeln faktisch zu anerkannten Regeln der Technik erklärt. Deren Fortentwicklung nicht weiter abzubilden, hieße eine Stagnation im technischen Fortschritt am Bau festzuschreiben. Auch für die Konkretisierung abstrakter Rechtsbegriffe von Klimaneutralität bis Datensouveränität seien Baunormen und die bauaufsichtliche Einführung unerlässliches Werkzeug, befinden die Verbände. Ein Widerspruch?

Dabei ist oft nicht klar, was eigentlich unter „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ zu verstehen ist und wie es um deren rechtliche Verbindlichkeit bestellt ist.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik

In einem Urteil von 1988 befand das BGH, DIN-Normen spiegelten „den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wider und sind somit zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung zur Sicherheit Gebotenen in besonderer Weise geeignet“. Explizit wird hier von Sicherheit, nicht aber von Komfortanforderungen gesprochen. Insbesondere von bauaufsichtlich eingeführten Normen wird angenommen, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und damit verbindlich einzuhalten sind. Grundsätzlich ist es aber möglich, dass DIN-Normen hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben (BGH, Urteil vom 14.5.1998 – Az. VII ZR 184/97 und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.04.2022 – 5 U 178/21), zum Beispiel wenn eine Norm schlicht veraltet ist, weil sie längere Zeit nicht mehr angepasst wurde. Ein anderes Urteil des OLG Düsseldorf verweist darauf, eine DIN-Norm, die lediglich ein „Komfortlevel“ festhalte, und damit „weit oberhalb des Niveaus, das sicherheitstechnische Relevanz aufweist“, liege, lasse keine Vermutungswirkung erkennen, die anerkannten Regeln der Technik darzustellen (Urt. v. 09.02.2023 – I-5 U 227/21).

Alles nur ein Missverständnis?

Im Oktober hat das Statistische Bundesamt frische Zahlen zum Auftragseingang im Baugewerbe veröffentlicht, bei denen sich eine Trendumkehr durch die Investitionen in die Infrastruktur – insbesondere durch Projekte im Schienenbau abzeichnet. Das gilt allerdings nicht für den Wohnungsbau. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe ZDB, benennt in der ZDB-Presseinformation die Misere: „Im August haben wir wieder 30 Prozent weniger Baugenehmigungen bekommen als im Vorjahr. Insgesamt fehlen im Vorjahresvergleich bis August Genehmigungen für 69.000 Wohnungen. Es ist keine Zeit mehr für die bisherige Ankündigungspolitik. Die Menschen erwarten einen Wohnungsbau-Wumms.“ Seine Forderungen an die Politik: „Baugenehmigungen innerhalb von drei Monaten, eine niedrigere Grunderwerbssteuer, die versprochenen zinsvergünstigten Kreditsummen und ein geförderter EH 55-Standard sind das Minimum, um den Wohnungsbau in Deutschland wieder auf Kurs zu bringen“, so der ZDB-Hauptgeschäftsführer.

Von Normung ist nicht die Rede – aber von einem gesetzlich vorgegebenen Standard. Das Mindestmaß der Energieeffizienz eines Neubaus ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Seit diesem Jahr gilt ein Standard mit dem Wert EH 55. Das bedeutet, dass ein Neubau nur 55 Prozent an Primärenergie des im GEG gesetzlich festgelegten Referenzgebäudes verbrauchen darf. Mit dem EH 55-Standard ist die Regierung schon hinter das ursprüngliche Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, den EH 40-Standard bis 2025 gesetzlich zu verankern, fürs erste zurückgerudert. In der ARD sagte die Bundesbauministerin dazu: “Jetzt müssen alle drei staatlichen Ebenen verstehen: Wir müssen die Standards senken und die Kosten runternehmen.”

Mit der Forderung nach zinsvergünstigten Krediten spricht Pakleppa allerdings eine sehr konkrete Ebene an und steht damit nicht allein: denn spricht man mit Projektentwicklern, so krankt deren Neugeschäft vor allem an den massiv gestiegen Zinsen und Anforderungen, die die Banken an die Finanzierung von Bauprojekten stellen – sowohl von Wohn- als auch von Nichtwohngebäuden. Das macht eine weitere Dimension der Thematik auf: An welchen Stellschrauben können wir überhaupt drehen? Dazu machte Halstenberg in Weimar die Rechnung auf: „An den Finanzierungskosten kann man nichts machen, an den Kosten für Materialien und ähnliche Dinge auch nicht, wenn sie jetzt ein Produkt, günstiger machen wollen, dann müssen sie halt die Anforderungen senken.“

Der Blick über die Grenze

Beispielsweise die Niederlande zeigen, wie es auch anders geht: Dort ist das Bauen bezahlbarer geblieben als hierzulande, auch weil die Bauordnung reformiert wurde. Schon 2018 hatte das Institut der Deutschen Wirtschaft einen Vergleichsbericht veröffentlicht. In den Niederlanden stehen demnach die Ziele und weniger Vorgaben für die Zielerreichung im Vordergrund – die Vorschriften sind also technologieoffener gestaltet.

Allerdings haben die Niederlande keine vergleichbare föderale Struktur. Die aktuellen Koalitionsverhandlungen in Hessen zeigen exemplarisch, wo die Fallstricke liegen. Die FAZ berichtete am 4. Dezember über die Forderungen der hessischen Bauwirtschaft an die Politik, die hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen abzuschaffen. Diese umfasst 538 Seiten, während die Muster-Verwaltungsvorschrift des DIBt mit 352 Seiten auskommt. Das Problem kostentreibender Vorschriften setzt sich bis in die Kommunen fort: Städte und Gemeinden in Hessen schreiben laut Bauwirtschaft Tiefgaragenstellplätze in unnötigem Ausmaß vor. Die Herstellungskosten dafür seien mit rund 500.000 pro Platz aber immens und müssten oft durch höhere Wohnungspreise kompensiert werden.

Problemlöser „Gebäudetyp E“?

Die Bundesarchitektenkammer hat mit ihrer Initiative für einen „Gebäudetyp E“ einen neuen Lösungsansatz in die Diskussion gebracht. Je nach Lesart steht das E dabei für „einfach“ aber auch für „experimentell“. Es geht darum, dass Planende einen anderen Standard mit den Auftraggebern vereinbaren können, ohne dabei Gefahr zu laufen, wegen der Nicht-Einhaltung von Regelwerken später vor Gericht haftbar gemacht zu werden. Kritiker wenden ein, der Begriff des Gebäudetyps E bleibe diffus. Prof. Dr. Gerd Motzke forderte deshalb auf dem VBI-Bundeskongress, man solle einen „Gebäudetyp erfinden nach Art einer ‚Bauart‘ im öffentlichen rechtlichen Sinn“. Planen und Bauen nach Maßgabe des Gebäudetyps E beinhaltet die Entwicklung einer dafür maßgeblichen Struktur für das „Einfache Bauen“: Aus technischen Leitfäden muss ein rechtlich tragfähiges „Leitbild“ für den Gebäudetyp E entwickelt werden.“ Das aber will die BAK gerade nicht: Der „Gebäudetyp E ist ein Planungsansatz“, stellte BAK-Hauptgeschäftsführer Dr. Tillman Prinz in der Podiumsdiskussion in Weimar klar.

Die Bundespolitik unterstützt die Idee des Gebäudetyps E: Im September hatten Kanzler Olaf Scholz und Bundesbauministerin Klara Geywitz zum „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ geladen, wobei ein Maßnahmenpaket für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft beschlossen wurde. Darunter auch die Förderung des Gebäudetyps E,“ indem die Vertragspartner Spielräume für innovative Planung vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards“, wie es in dem Beschluss heißt. Die Länder beabsichtigten, Änderungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen zur Umsetzung vorzunehmen. Die Bundesregierung will eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E” bis Ende des Jahres vorlegen, „um dafür zu sorgen, dass für die Beteiligten vereinfachtes Bauen rechtssicher gelingen kann.“ Inzwischen ist beim Bundesjustizministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, mit der die Umsetzung einer Planung im Sinne des Gebäudetyps E rechtssicher vereinbart werden kann. Dazu müssen gesetzliche Veränderungen vorgenommen werden – aber letztlich wird es auf den Willen der Vertragspartner ankommen. „Wir haben das Recht so konstruiert, dass alle nur nach den Regeln bauen wollen. Allein aus Haftungsgründen haben wir nur Haftangstverträge“, bringt Michael Halstenberg das Dilemma auf den Punkt.

Der Wille ist da: Daniel Lambrecht, der Planer in der Podiumsrunde in Weimar bekannte: „Den Gebäudetyp E beobachte ich ziemlich euphorisch – und skeptisch zugleich.”

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Die Bundesregierung hat nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts massive Einsparungen für den Haushalt 2024 angekündigt, die bereits beschlossene oder angekündigte Förderprogramme für den Baubereich treffen. Bereits mit der Haushaltssperre nach dem BVerfG-Entscheid hat das BAFA neun Programme eingefroren, für die keine Anträge mehr gestellt werden können. Gestoppt wurde unter anderem die „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“, das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ und das „Förderprogramm serielle Sanierung“. Zusätzlich sind die Förderprogramme zur Energieberatung in Wohn- und Nichtwohngebäuden betroffen. Diese Beratungsleistungen wurden bislang zu 80 Prozent gefördert. Die abrupte Streichung der Programme hat nicht nur wirtschaftliche Folgen, sondern konterkariert die Ziele für den klimaschonenden Umbau im Gebäudesektor.

Die Gebäudesanierung läuft ohnehin nur schleppend. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) berechnet in seiner Studie „Klimapfade 2.0“, dass die Sanierungsrate auf 1,9 Prozent ansteigen müsste, wollte man die Klimaziele im Bausektor bis 2030 noch erreichen. Eine Marktstudie des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle von Oktober 2023 beziffert die Sanierungsrate für das Jahr 2022 allerdings auf nur 0,88 Prozent und prognostiziert für 2023 einen weiter sinkenden Wert von 0,83 Prozent.

Zusätzlich ist seit dem 14.12.23 auch die Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) ausgelaufen. Die KFN soll zwar mit dem Haushalt für 2024 wieder aufgenommen werden, unklar ist, wann dieser aufgestellt wird und mit welchen finanziellen Mitteln die KFN ausgestattet werden soll.

Die radikalen Kürzungen kommen zu einem fatalen Zeitpunkt: Insbesondere der Wohnungsbau steckt in der Krise. Im September sank die Anzahl der Bauanträge laut Statistischem Bundesamt um 29,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Für das Jahr 2024 rechnet das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung noch mit 180.000 fertiggestellten Wohnungen, weit hinter dem ursprünglichen Ziel der Bundesregierung von 400.000 Wohnungen pro Jahr. Mit dem kurzfristigen Ende der Förderungen ist die Planungssicherheit genommen und es drohen weiter Stagnation und das Aufschieben von Projekten im Bausektor.

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Mit dem Netzwerk Architekturexport (NAX) und dem Hauptverband der Bauindustrie (HDB) plant der VBI eine Datenbank, als Plattform zur Vernetzung für Auslandsprojekte innerhalb der Wertschöpfungskette Bau. Die Plattform soll dabei helfen, passende Ansprechpersonen in den Unternehmen mit entsprechender Expertise in den Zielländern zu identifizieren.

Um an der Datenbank teilzunehmen, führen die Initiatoren in den Mitgliedsunternehmen Umfragen durch, die ca. zehn Minuten in Anspruch nehmen. Der Nutzen für Teilnehmende liegt darin, künftig von Kooperationspartnern aus dem Ausland oder bei Anfragen aus der Politik identifiziert zu werden. Die Umfrage läuft noch bis zum 31.12.2023 und fragt nach folgenden Inhalten:

  • Auslandsstandorten
  • Ländern, in denen in den letzten 10 Jahren Projekte realisiert wurden,
  • Märkten, die generell von Interesse sind,
  • Expertise für Gebäudetypen / Infrastrukturvorhaben / Ingenieurbauwerke.

Es werden keine projektbezogenen Details abgefragt. Hier geht es zur Umfrage

Aus den Antworten entsteht eine Datenbank, bei der die gelisteten Unternehmen entscheiden, ob die Informationen nur intern genutzt werden – z.B. für zielgerichtete Ansprache bei Delegationsreisen – oder mit auslandsaktiven Unternehmen geteilt werden.

Ansprechpartnerin ist Friederike Schönhardt-Liedtke: SCHOENHARDT-LIEDTKE@NAX.BAK.DE .

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