Stellungnahme: VBI begrüßt neues Finanzierungsgesetz für die Autobahn GmbH und fordert deutlich mehr Mittel
Straße, Schiene und Wasserstraße brauchen eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung. Für die Bundesfernstraßen soll ein neuer Referentenentwurf die Finanzierung der Autobahn GmbH auf drei Säulen stellen: Mittel aus dem Bundeshaushalt, Einnahmen aus der Lkw-Maut und die Möglichkeit, Kredite aufzunehmen. In seiner Stellungnahme begrüßt der VBI diesen Ansatz.
Besonders die geplante Kreditfähigkeit ist aus Sicht des Verbandes ein wichtiger Schritt. Sie kann die Abhängigkeit von jährlich beschlossenen Haushaltsmitteln verringern und es ermöglichen, Investitionen über mehrere Jahre vorzubereiten und kontinuierlich umzusetzen. Das ist auch für Ingenieurunternehmen wichtig: Nur bei verlässlichen Projektaussichten können sie Fachpersonal und Planungskapazitäten dauerhaft aufbauen und halten. Positiv bewertet der VBI, dass der Entwurf die Finanzierung investitionsbezogener Planungsaufwendungen durch Fremdkapital ausdrücklich vorsieht.
Damit die Kreditfähigkeit wirksam wird, braucht die Autobahn GmbH verlässliche eigene Einnahmen. Der VBI unterstützt daher den vorgesehenen direkten Zufluss des Infrastrukturkostenanteils der Lkw-Maut auf den betreffenden Bundesfernstraßen. Zugleich muss die Finanzierung von Schiene und Wasserstraße gesichert bleiben.
Bundesmittel dürfen nicht ersetzt werden
Mauteinnahmen und Kredite entlassen den Bund nach Auffassung des VBI nicht aus seiner Finanzierungsverantwortung. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt müssen verstetigt und angesichts des Sanierungsbedarfs langfristig ausgebaut werden. Das neue Gesetz darf kein Freifahrtschein sein, bisher für die Autobahn GmbH vorgesehene Bundesmittel anderweitig auszugeben.
Maßstab für den Erfolg der Reform ist, wie viel Geld nach Zinsen, Tilgungen und weiteren Finanzierungskosten tatsächlich für Planung, Erhaltung sowie Aus- und Neubau verfügbar bleibt. Dieser Betrag muss deutlich wachsen. Ein bloßer Ausgleich steigender Bau- und Planungskosten reicht angesichts des Sanierungsbedarfs nicht aus. Der vorgesehene Finanz- und Maßnahmenplan sollte deshalb nachvollziehbar machen, ob die neue Finanzierungsstruktur zu einem echten Mittelaufwuchs und zusätzlichen Projekten führt.



