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EU-Vergaberecht: VBI legt Stellungnahme zum Public Procurement Act vor

28. September 2026 | Der VBI hat zum Vorschlag der Europäischen Kommission für einen neuen Public Procurement Act Stellung genommen. Der Verband unterstützt eine stärkere europäische Harmonisierung des Vergaberechts, spricht sich jedoch für ein schrittweises Vorgehen aus. Für Ingenieur- und Planungsleistungen fordert der VBI insbesondere einen stärkeren Qualitätswettbewerb, den Erhalt mittelstandsfreundlicher Vergabestrukturen und wirksame Regeln gegen ungewöhnlich niedrige Angebote.

28. September 2026 | Die Europäische Kommission will die bisherigen europäischen Vergaberichtlinien durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung ersetzen. Der VBI sieht das Ziel, das europäische Vergaberecht übersichtlicher, einheitlicher und einfacher auszugestalten, grundsätzlich positiv. Der unmittelbare Wechsel von drei über Jahre in nationales Recht umgesetzten Richtlinien zu einer umfassenden Verordnung wäre jedoch ein erheblicher Systemwechsel.

Harmonisierung schrittweise voranbringen

Aus Sicht des VBI sollte die weitere Harmonisierung zunächst über eine konsolidierte und stärker vereinheitlichende Richtlinie erfolgen. Damit könnten gemeinsame europäische Standards weiter angenähert werden, ohne die bestehenden nationalen Vergabesysteme innerhalb kurzer Zeit vollständig umzustellen.

Eine unmittelbar geltende Verordnung kann aus Sicht des Verbandes ein langfristiges Ziel sein. Voraussetzung dafür sollte jedoch sein, dass die nationalen Systeme zuvor weiter angenähert und die Auswirkungen einer solchen Umstellung ausreichend untersucht werden. Gerade Vergabestellen, öffentliche Auftraggeber und Unternehmen müssen neue Regelungen in der Praxis auch umsetzen können.

Besonderheiten von Planungsleistungen stärker berücksichtigen

Ein wesentlicher Kritikpunkt des VBI ist der weitgehend horizontale Ansatz des Kommissionsvorschlags. Ingenieur- und Planungsleistungen unterscheiden sich deutlich von standardisierbaren Liefer- und Dienstleistungen. Ihre Qualität hängt insbesondere von Qualifikation, Erfahrung, Methodik und Zusammenarbeit des eingesetzten Projektteams ab.

Der VBI fordert deshalb, Planungsleistungen im europäischen Vergaberecht ausdrücklich als wissensbasierte und geistig-schöpferische Leistungen zu berücksichtigen und hierfür gezielte Regelungen vorzusehen. Dazu gehören insbesondere die Qualitätswertung, die Losvergabe, der Umgang mit planerischen Vorleistungen und die Ausgestaltung der Vergabeverfahren.

Qualität muss den Ausschlag geben

Bei Ingenieur- und Planungsleistungen soll nach Auffassung des VBI der Leistungswettbewerb eindeutig gegenüber dem Preiswettbewerb überwiegen. Der Kommissionsvorschlag sieht für arbeitsintensive Aufträge bislang eine Mindestgewichtung der Qualität von 50 Prozent vor.

Der VBI fordert für Planungsleistungen eine Gewichtung von mindestens 80 Prozent Qualität und höchstens 20 Prozent Preis beziehungsweise Kosten. Bei einer 50:50-Wertung besteht die Gefahr, dass bei ähnlichen Qualitätsbewertungen bereits geringe Preisunterschiede über den Zuschlag entscheiden.

Mittelstand und unabhängige Planung sichern

Auch die Fach- und Teillosvergabe bleibt für den VBI ein zentraler Punkt. Der Kommissionsentwurf erlaubt den Mitgliedstaaten zwar, eine verpflichtende Losvergabe vorzusehen. Auf europäischer Ebene bleibt es bislang jedoch grundsätzlich bei einer Pflicht des Auftraggebers, eine Aufteilung lediglich zu prüfen. Der VBI fordert deshalb ein klares Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten der Losvergabe.

Gleichzeitig wendet sich der Verband gegen eine Entwicklung, bei der Planung und Bau zunehmend in integrierten Gesamtaufträgen zusammengefasst werden. Planung und Bau sollten grundsätzlich getrennt vergeben werden. Eine Zusammenfassung sollte nur bei überwiegenden technischen oder wirtschaftlichen Gründen möglich sein. Die Mitgliedstaaten müssen darüber hinaus die Möglichkeit behalten, entsprechende nationale Regelungen zur getrennten Vergabe einzuführen oder fortzuführen.

Auch konkret verlangte planerische Vorleistungen dürfen nach Auffassung des VBI nicht kostenlos abgerufen werden. Werden im Vergabeverfahren bereits Entwürfe, Berechnungen, Varianten oder vergleichbare projektspezifische Planungslösungen verlangt, sollte hierfür eine angemessene Vergütung vorgesehen werden.

Ungewöhnlich niedrige Angebote konsequenter prüfen

Weiteren Änderungsbedarf sieht der VBI beim Umgang mit ungewöhnlich niedrigen Angeboten. Der Kommissionsvorschlag enthält bereits Ansätze für eine strengere Prüfung. Aus Sicht des Verbandes braucht es jedoch einen belastbaren und nachvollziehbaren Maßstab dafür, wann eine vertiefte Preisprüfung zwingend einzuleiten ist.

Der VBI schlägt deshalb eine dokumentierte, kostenbasierte Auftragswertschätzung als Referenzwert vor. Insbesondere bei Planungsleistungen müssen dabei der erforderliche Personaleinsatz, die notwendige Qualifikation und realistische Bearbeitungszeiten berücksichtigt werden. Bei einer erheblichen Unterschreitung soll eine vertiefte Prüfung verpflichtend sein. Kann ein Bieter die wirtschaftliche Tragfähigkeit seines Angebots nicht anhand nachvollziehbarer Angaben belegen, soll das Angebot ausgeschlossen werden.

VBI bringt Position in das weitere Verfahren ein

Mit seiner Stellungnahme bringt der VBI die Perspektive der unabhängigen Beratenden Ingenieure in die weitere Beratung des europäischen Gesetzgebungsvorhabens ein. Im Mittelpunkt stehen dabei ein funktionierender Qualitätswettbewerb, der Zugang kleiner und mittelständischer Ingenieurunternehmen zu öffentlichen Aufträgen und Vergabeverfahren, die Qualität und Beschleunigung miteinander verbinden.