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VBI und Bundesingenieurkammer BIngK haben eine gemeinsame Sechs-Punkte-Erklärung aus Sicht der Planungsbranche erstellt, die anlässlich des Ingenieur Summit am 5. Juni in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt wird. In ihren sechs Forderungen fassen beide Planerorganisationen zusammen, was jetzt getan werden muss, um den Herausforderungen bei Infrastruktur- und Wohnungsbau wirksam zu begegnen. Dazu gehören die Einführung verbindlicher Stichtagsregelungen und eine praxisnahe Ausweitung der Plangenehmigung, um Verfahren zu beschleunigen und den Sanierungsstau abzubauen: Bei Ersatz-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen ist dies auch kurzfristig realisierbar. Auch der konsequente Bürokratieabbau sowie die Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sind nach Auffassung von VBI und BIngK zwingend notwendig, um den politisch gewünschten Bauturbo zu starten. Denn Ingenieurbüros wenden erhebliche personelle und zeitliche Ressourcen auf, um bürokratischen Anforderungen gerecht zu werden. Hier werden wertvolle Ressourcen gebunden, die in der Projektarbeit fehlen.

Sechs-Punkte-Erklärung der Planungswirtschaft
  1. Sichere und langfristige Finanzierung der Infrastruktur
  2. Wohnungsbau beschleunigen: Standards vereinfachen und EH55-Förderung umsetzen
  3. Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen
  4. Staatsmodernisierung und Digitalisierung als Motor für Fortschritt
  5. Personelle Kapazitäten sichern: Berufsstand stärken und HOAI novellieren
  6. Qualität und Tempo durch bessere Vergabeverfahren und auskömmliche Honorare
Sechs-Punkte-Erklärung herunterladen

Jörg Thiele, Präsident Verband Beratender Ingenieure VBI:
„Die neue Bundesregierung steht in der Pflicht. Es geht darum, Versäumnisse bei der Infrastruktur aufzuholen und nachhaltig Wohnraum zu schaffen. Wenn das vor dem Hintergrund sinkender Steuereinnahmen und Fachkräftemangel gelingen soll, dann nur mit den planenden Ingenieurinnen und Ingenieuren. Das setzt voraus, jetzt die mittelständischen Planungsunternehmen wirksam und schnell von überbordender Bürokratie zu entlasten. Die Digitalisierung muss vorangetrieben, Verwaltungsabläufe beschleunigt und Planungssicherheit für die Bauwirtschaft geschaffen werden.“

Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer:
„Funktionierende Infrastrukturen, bezahlbarer Wohnraum und eine resilient gebaute Umwelt sind der Kitt unserer Gesellschaft. Wir müssen das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit des Staates und unsere Demokratie zurückgewinnen. Wenn es uns gelingt, Betroffene zu Mitwirkenden zu machen, wird sich dies auch positiv auf die Akzeptanz von Planungs- und Genehmigungsprozesse auswirken. Denn die Gesellschaft leidet an vielen Stellen darunter, dass sich Menschen nur noch als Beobachter fühlen. Es liegt an uns allen, dies zu ändern.“

Fachkräftegewinnung ist Aufgabe von Staat und Wirtschaft

Die ambitionierten politischen Ziele in Hochbau, Infrastruktur und Klimaschutz sind nur durch qualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure zu erreichen. Dem aktuellen Fachkräftemangel im Planungswesen kann nur durch eine gemeinsam angelegte Offensive durch Staat und Wirtschaft begegnet werden. Die Bundesregierung muss deshalb die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung bei Ingenieurinnen und Ingenieuren konsequent umsetzen und weiterentwickeln. Die Bundesingenieurkammer und der VBI bieten auf Bundes- und Landesebene ihre Zusammenarbeit an.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen des Planungswesens stärken

Innovatives und nachhaltiges Bauen gibt es nicht zu Dumpingpreisen. Öffentliche Auftraggeber kommt dabei eine Vorbildfunktion zu. Die Honorarsätze der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sind daher ohne Abschläge anzusetzen. Der faire Wettbewerb muss durch mittelstandsfreundliche Vergaben gesichert und gestärkt werden.

Ingenieur Summit 2025

Am 5. Juni 2025 diskutieren die planenden Berufe mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bundes- und Landespolitik sowie Expertinnen und Experten des Bauwesens, welche wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland notwendig sind, um den aktuellen Problemen bei Infrastruktur und Wohnungsbau zu begegnen. Der Ingenieur Summit 2025 findet im EUREF-Campus in Berlin statt. Erwartet werden rund 300 Teilnehmende.

Filed Under: News Tagged With: Bauen, HOAI, Infrastruktur, Ingenieure, Planen

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Mit der gemeinsamen Erklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsverhandlungen fordern einhundert Verbände entschlossene Maßnahmen für mehr Wachstum und Beschäftigung. Der VBI ist dabei!

Deutschland steckt weiter in der Rezession, während die Weltwirtschaft wächst. Deutsche Unternehmen verlieren im internationalen Wettbewerb an Boden, die wirtschaftliche Stärke schwindet – mit direkten Folgen für Wohlstand, sozialen Zusammenhalt und Sicherheit. In den vergangenen Wochen hat sich die wirtschaftliche Lage dramatisch zugespitzt. Handelskonflikte eskalieren, die Inflation steigt, das Wachstum schwächt sich weiter ab, und die Arbeitslosigkeit hat die Drei-Millionen-Marke erreicht. Doch die bisherigen Zwischenergebnisse der Koalitionsverhandlungen tragen diesen Herausforderungen nicht ausreichend Rechnung. Was bislang vorliegt, ignoriert in vielen Bereichen die wachsenden wirtschaftlichen Probleme.

Jetzt ist entschlossenes Handeln gefragt! Ohne tiefgreifende Reformen wird es keinen nachhaltigen Aufschwung geben. Es braucht strukturelle Veränderungen, um den Standort Deutschland wieder attraktiv zu machen – für Investitionen, Innovationen und alle, die unternehmerische Verantwortung übernehmen. Auch der VBI fordert klare politische Weichenstellungen! Aus Sicht der Planungsunternehmen sind der zügige Abschluss des HOAI-Novellierungsprozesses genauso wie konsequente Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren entscheidend, um Investitionen in Infrastruktur und Bauprojekte nicht länger auszubremsen. Die gemeinsame Erklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsverhandlungen hier herunterladen:

Erklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsverhandlungen

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Die aktuelle Gehaltsumfrage unter Ingenieurinnen und Ingenieuren in Deutschland lässt aufhorchen: Die Ingenieurgehälter steigen aufgrund des eklatanten Fachkräftemangels erneut an und wieder sind es die Planungsunternehmen, die ihren Mitarbeitenden nur Gehälter anbieten können, die weit unter den Verdienstmöglichkeiten in den konkurrierenden Branchen liegen.

Einzig Fach- und Projektingenieure im Baugewerbe verdienen im Median etwas weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen in Ingenieur- und Planungsbüros. Die Umfrage, die der Verein Deutscher Ingenieure VDI regelmäßig durchführt, liefert verlässliche Daten aus der Praxis. Die neueste Umfrage mit über 5.600 Beteiligten bestätigt einen Trend, der schon lange zu beobachten ist und von der aktuellen VBI-Branchenanalyse 2023 untermauert wird: Trotz hoher Nachfrage nach Ingenieurleistungen in der Bauplanung und -überwachung stagnieren die Honorarumsätze der Planungsbüros. Das ist umso unerklärlicher als Ingenieurleistungen für die Bewältigung des Sanierungsstaus in der Infrastruktur, der ambitionierten Ziele der Bunderegierung im Wohnungsbau und für die Umsetzung der Energiewende in hohem Maße benötigt werden. Planungsleistungen sind die Voraussetzung, um Investitionen aus privater wie öffentlicher Hand in konkrete Projekte umsetzen zu können. 

Dabei wächst der Mangel an Fachkräften im Ingenieurwesen weiter, wie der aktuelle Ingenieurmonitor des Instituts der Deutschen Wirtschaft und VDI aus dem ersten Quartal 2023 zeigt. 456 offene Stellen kommen auf 100 Arbeitssuchende in Ingenieur- und Informatikberufen. Die größten Engpässe bestehen bei den Ingenieurberufen Energie- und Elektrotechnik, gefolgt von den Bereichen Bau, Vermessung, Gebäudetechnik, Architektur.

Ingenieur- und Planungsbüros melden derzeit 11.324 unbesetzte Stellen an die Bundesagentur für Arbeit. Wie die VDI-Gehaltsumfrage erneut dokumentiert, stehen sie dabei an letzter Stelle in der harten Konkurrenz mit Arbeitgebern wie der öffentlichen Hand, Energieversorgern oder der Industrie. Deshalb appelliert der VBI an die Politik, die Honorare für Planungsleistungen endlich den Marktgegebenheiten anzupassen und Ingenieurleistungen angemessen zu entlohnen. Der VBI erneuert seine Forderung nach einem signifikanten Sofortzuschlag, bis die Novellierung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in Kraft tritt. 

Mit der Novellierung muss die Honorarordnung erheblich angehoben werden, um die Branche weiter wettbewerbsfähig zu halten. Hierzu hat der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung AHO unter Mitwirkung des VBI konkrete Vorschläge an den Gesetzgeber gemacht. Vor dem Hintergrund einer sich weiter eintrübenden Konjunktur muss jetzt gehandelt werden, fordert VBI-Präsident Jörg Thiele: 

„Pauschale Vergütungen von Planungsleistungen, die überwiegend noch deutlich unter den Sätzen der HOAI liegen, werden weder der Marktsituation noch der Komplexität von Planungsaufgaben gerecht. Eine angemessene Honorierung für qualitätsvolle Planungsleistungen ist notwendig, um Mitarbeitende in Planungsbüros marktgerecht zu entlohnen und ist damit ein entscheidender Faktor für die Fachkräftesicherung in den Planungsunternehmen.“

Zusammenfassung der VDI-Umfrage mit Link zum Ingenieurmonitor 2023/I

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Mindestsätze in Altverträgen, die vor dem Inkrafttreten der angepassten HOAI am 01.01.2021 zwischen Privaten geschlossen worden sind, weiterhin angewendet werden können. Das Vertragsverletzungsurteil vom 04.07.2019 steht dem nicht entgegen. Über die tatsächliche Anwendung der Mindestsätze müssen nun die nationalen Gerichte entscheiden.

Dazu erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele: „Wir freuen uns über das Urteil, stellt es doch Klarheit darüber her, dass die Mindestsätze angewandt werden können. Wir hoffen nun auf die Beurteilung durch den Bundesgerichtshof im Sinne der Planerinnen und Planer. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass die angepasste HOAI ohne verbindliche Mindestsätze keinen Unterbietungswettbewerb befeuern darf. Die bevorstehende HOAI-Novellierung muss hierzu eindeutige Aussagen treffen. Orientierung muss der Mittelsatz und nicht der Basissatz sein. Die weltweit geschätzte deutsche Planungsqualität gibt es nicht zum Nulltarif.“

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Die neue Koalition hat am 24. November den Koalitionsvertrag vorgestellt. Er enthält zahlreiche Weichenstellungen und Aufgaben für die Planungs- und Bauwirtschaft, insbesondere um die Ziele beim Klimaschutz, beim Ausbau der Infrastruktur und beim Wohnungsbau zu erreichen. Dies stellt die Planungs- und Bauwirtschaft vor große Herausforderungen, zeigt aber auch unsere zentrale Bedeutung für die Gesellschaft. Der VBI freut sich daher sehr, dass die immer wieder erhobene Forderung aufgegriffen wurde, ein eigenständiges Bauministerium zu schaffen. Hier hat sich der Schulterschluss der Planerverbände ebenso ausgezahlt, wie die vielen individuellen Gespräche mit der Politik.

Darüber hinaus konnte die Planerbranche noch weitere Punkte erreichen, die zumindest dem Ziel nach Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden haben. Das eröffnet Verbänden und Kammern die Chance, darauf künftig Bezug nehmen zu können. So hat sich die Koalition verständigt, die HOAI zu novellieren. An einer entsprechenden Modernisierung der HOAI arbeitet der VBI ja bereits im Rahmen des AHO mit. Wir erwarten, dass der offizielle Startschuss zur Novellierung schon 2022 gegeben wird. Außerdem soll die Digitalisierung insgesamt und speziell BIM-Deutschland gestärkt werden, auch dies ist für den VBI ein zentrales Thema.

Es finden sich zahlreiche weitere Punkte zur Entbürokratisierung, dem seriellen Bauen und Sanieren, der Ausweitung des Wohnungsbaus und natürlich dem Klimaschutz. Der VBI wird den Koalitionsvertrag nun in allen Details genau prüfen und der neuen Bundesregierung sowie den Bundestagsabgeordneten seine Zusammenarbeit zur Umsetzung anbieten.

Koalitionsvertrag vom 24. November 2021

Verbändeforderungen zu den Koalitionsverhandlungen

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Jörg Thiele ist am 5. November auf dem VBI-Verbandstag in Saarbrücken erneut zum VBI-Präsidenten gewählt worden. „Wir wollen unser Profil als Wirtschaftsverband weiter schärfen, um auch über die Fachöffentlichkeit hinaus mehr Strahlkraft zu entwickeln“, betonte der wiedergewählte Präsident: „Wir drängen auf eine HOAI-Novellierung 2022 und einen Vergabeerlass, dass öffentliche Auftraggeber nur noch nach HOAI vergeben dürfen. Wir fordern vom Bund, die Investitionsmittel der Kommunen vollständig zu erhalten, die Gewerbesteuereinbrüche durch Corona auszugleichen. Und wir fordern Klimaschutz durch Innovationen und Investitionen, aber nicht durch Verbote und Gängelung.“


Unterstützt wird der Präsident in den kommenden drei Jahren von Dr. Peter Warnecke und Jörgen Kopper als VBI-Vizepräsidenten. Mit Christina Zimmermann sind erstmals auch die Ingenieurinnen im Verband mit Sitz und Stimme im Bundesvorstand vertreten. Ebenfalls neu in den VBI-Vorstand gewählt wurde Daniel Lambrecht. Komplettiert wird das VBI-Spitzengremium von den wiedergewählten Vorständen Maximilian Grauvogl, Dr. Mark Husmann und Stephan Weber.

Der neue VBI-Vorstand
Präsident:
Jörg Thiele, Iproplan Planungsgesellschaft mbH, Chemnitz

Vizepräsidenten:
Dr. Peter Warnecke, Assmann Beraten + Planen GmbH, Braunschweig
Jörgen Kopper, Dipl.-Ing. Rudolf Kopper Ing.-Büro GmbH, Saarbrücken

Beisitzer:
Maximilian Grauvogl, Obermeyer Holding GmbH, München
Dr. Mark Husmann, ICL Ingenieur Consult GmbH, Leipzig
Daniel Lambrecht, IBL GmbH – Ingenieurbüro Lambrecht, Magdeburg
Stephan Weber, Coplan AG, Eggenfelden
Christina Zimmermann, Schüßler-Plan GmbH, Düsseldorf

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Mit Blick auf die Bundestagswahl am 26. September und die danach neu zu bildende Bundesregierung hat der VBI die aus Verbandssicht wichtigsten Ziele bei der dringend gebotenen Novellierung der HOAI definiert. Wie VBI-Präsident Jörg Thiele betont, „braucht die HOAI als Gesamtkonstrukt eine Modernisierung. Die Kostenentwicklung der vergangenen zehn Jahre spiegelt sich derzeit an keiner Stelle wider.“

Leistungsbilder und Tafelwerte der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI sind seit 2013 unverändert und müssen dringend überarbeitet werden. Der VBI erwartet daher von der neuen Bundesregierung, dass sie den Novellierungsprozess Anfang 2022 rasch anstößt. Zur Vorbereitung der Novellierung beteiligt sich der VBI bereits an Arbeitsgruppen des AHO. Aus Verbandssicht sind bei der Überarbeitung insbesondere die folgenden Ziele zu verfolgen:

Tafelwerte anheben
Die derzeitigen Honorartafelwerte sind stark veraltet und müssen deutlich, je nach Leistungsbild um bis zu 26,7 Prozent, angehoben werden. Dies ergab das im Auftrag des VBI erstellte Siemon-Gutachten 2021, für das die Berechnungsformel von 2013 weiterentwickelt und durch weitere Einflussfaktoren ergänzt wurde. Anschließend wurden Architektur- und Ingenieurbüros zu Rationalisierungseffekten, Mehr- und Minderaufwänden sowie Kostenentwicklungen der vergangenen acht Jahre befragt. In den untersuchten sechs Leistungsbildern wurden die Ergebnisse nach kleineren und größeren Projekten unterschieden. Der Steigerungsbedarf wurde detailliert nach der Höhe der anrechenbaren Kosten in den einzelnen Honorarzonen ermittelt.

Vereinfachung der Vorschriften
Die Regelungen der HOAI kommen seit der Neufassung im Zuge des EuGH-Urteils grundsätzlich nur dann zur Anwendung, wenn die Parteien eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen haben. Um die Anwendung zu erleichtern, sollten die Vorschriften für Auftraggeber wie Auftragnehmer möglichst anwenderfreundlich sein. Der VBI setzt sich daher dafür ein, dass die Regelungen der HOAI eindeutig und transparent sind, um so Grundlage für eine einvernehmliche Honorarermittlung sein zu können.

Angemessenheit einfordern
Mit der Neufassung zur Umsetzung des EuGH-Urteils wurden die Mindest- und Höchstsätze aus der HOAI gestrichen und damit findet sich die Angemessenheit nur noch in der gesetzlichen Grundlage zur HOAI. Wir fordern, den Begriff der Angemessenheit aufzunehmen, um damit insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten die Position der Planer zu stärken. Gleichzeitig müssen im Vergaberecht Instrumente gefunden werden, die Unterkostenangebote obligatorisch ausschließen.

Definition Bauen im Bestand
Um die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen, ist es insbesondere sinnvoll, die Regelungen für das Bauen im Bestand zu vereinfachen und zu überarbeiten, da dieser Bereich vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit deutlich mehr werden wird. Zukünftig sollte demnach nur noch zwischen Neubauten und Bauten im Bestand unterschieden werden. Immer dann, wenn der Planer an einem vorhandenen Objekt Planungs- und/oder Überwachungsleistungen erbringt, hat er Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.

Vergütungsregelungen für nachhaltiges Bauen
Die Bearbeitung nach den Grundsätzen des nachhaltigen und klimagerechten Planen und Bauens wie beispielsweise die Berechnung des CO2-Fußabdrucks im Lebenszyklus von Gebäuden, die Erstellung eines Nachhaltigkeitsnachweises, die Berücksichtigung von recyclingfähigen Baustoffen und Materialien, soll künftig grundsätzlich die Einordnung des Objektes in eine höhere Honorarzone zur Folge haben.

Neue Methoden und deren Auswirkungen auf die HOAI
Es kommen verstärkt neue Methoden zur Anwendung. Die HOAI ist zwar methodenunabhängig, aber die Auswirkungen der Anwendungen haben weitreichende finanzielle Auswirkungen. Zu nennen sind hier BIM, Lean Construction oder Lean Design. Hierbei ist auch die Frage zu beantworten, wie die Leistungsbilder ggf. angepasst werden müssen.

Verband Beratender Ingenieure
Stand: August 2021

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Am 22. April 2021 trafen sich VBI-Präsident Jörg Thiele und Bundesingenieurkammer-Präsident Dr. Heinrich Bökamp zu einem zweistündigen Austausch über die aktuellen Themen der Planerinnen und Planer. Dabei bestand Einigkeit, dass ein wichtiger Baustein zum gesamtwirtschaftlichen Aufschwung nach der Krise die Fortführung aller kommunalen Investitionsvorhaben ist. Die Gewerbesteuerausfälle müssen daher komplett ausgeglichen werden. 

Aus Sicht beider Präsidenten ist eine HOAI-Novelle nach der Bundestagswahl durch die neue Bundesregierung anzustreben. Hierbei müssen sowohl die HOAI-Leistungsbilder aktualisiert als auch die Tafelwerte angehoben werden. Dabei kann auch das vom VBI herausgegebene HOAI-Gutachten Anhaltspunkte bieten. Gleichzeitig müssen auch die Vergaben betrachtet und dem zunehmenden Preiswettbewerb entgegengewirkt werden. 

Ein weiteres wichtiges Thema des Gesprächs war der Beitrag der Planerinnen und Planer zum Klimaschutz. Hierbei könne insbesondere die Innovationskraft der Branche Wesentliches leisten. Es wurde vereinbart, den Austausch regelmäßig fortzusetzen und in den zentralen Themen der Planungswirtschaft eng zusammenzuarbeiten. 

Filed Under: News Tagged With: Bökamp, Bundestagswahl, HOAI, Klimaschutz, Thiele

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VBI-Präsident Jörg Thiele im Ingenium-Interview.

In gut einem halben Jahr ist Bundestagswahl – was erwarten Sie?

Vor allem eine rasch handlungsfähige Regierung. Eine Hängepartie, wie 2017 können wir uns in dieser Krise nicht noch einmal leisten. Dieses Mal muss es schneller und stabiler gehen. Unser Land steht vor sehr großen Herausforderungen: Wie schaffen wir den wirtschaftlichen Aufschwung, mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt und wie mehr Klimaschutz, ohne die Wirtschaft zu schwächen? Dafür brauchen wir eine Bundesregierung, die Vertrauen bildet und Verlässlichkeit schafft.

Stichwort Wirtschaft, wie kommt Deutschland rasch wieder auf die Beine?

Aus meiner Sicht haben wir die Chance, aus einer wirtschaftlichen Dynamik heraus zu wachsen und so auch die Schulden wieder abzubauen. Die Forderung nach Steuererhöhungen ist Populismus. Die Wirtschaft braucht schnell Rahmenbedingungen, die zu einer wirtschaftlichen Belebung führen. Wir fordern schon lange, Überbürokratisierungen abzuschaffen und über Steuersenkungen nachzudenken. Der BDI hat im Januar ein Steuermodell vorgelegt, mit dem wir in Deutschland endlich von den im internationalen Vergleich extrem hohen Unternehmenssteuern runterkommen.

Wir brauchen eine handlungsfähige Regierung.

Was sind die spezifischen Forderungen der Planungswirtschaft nach der Coronakrise?

Unsere VBI-Umfragen zeigen immer wieder, dass rund 80 Prozent der Unternehmen bisher nur vereinzelte Auftragsstornierungen haben, aber etwa 20 Prozent mit größeren Problemen konfrontiert sind. Das ist zwar im Vergleich zu anderen Branchen weniger brisant, doch immer nur eine Momentaufnahme. Wenn die Steuerausfälle zu weniger Investitionen führen, wirkt sich das erst in etlichen Monaten in den Planungsbüros aus. Deshalb brauchen wir einen kompletten Ausgleich der kommunalen Steuerausfälle. Das gibt den Unternehmen eine Perspektive und hilft vor allem dabei, den enormen Investitions- und Sanierungsstau der öffentlichen Hand abzubauen. Deutschland darf jetzt bei Infrastruktur, Energie und Digitalisierung nicht auf die Bremse treten.

Kommunale Steuerausfälle müssen ausgeglichen werden.

Sind die Planungsunternehmen denn in der Lage, das zu bewältigen?

Ja, die Planungswirtschaft braucht nur eine langfristige Perspektive. Damit entsteht Sicherheit für Investitionen in den Unternehmen. Ganz wichtig ist, in Ausbildung und Nachwuchs zu investieren. Wir erinnern uns noch gut, wie viel Unsicherheit das Auf und Ab der Bau- und Planungswirtschaft früher geschaffen hat. Das wirkt bis heute fort. Ein Drittel unserer Unternehmen sieht als größtes Hindernis für ihre wirtschaftliche Entwicklung den Mangel an Nachwuchs. Der Beruf muss attraktiver wahrgenommen werden. Vor allem muss die gesellschaftliche Verantwortung mehr hervorgehoben werden. Wir Ingenieure schaffen Zivilisation.

Ein Hemmnis bei großen Projekten sind auch überlange Planungsverfahren, was kann hier getan werden?

Investitionen funktionieren nur, wenn die Bürokratie ihnen nicht im Weg steht. Die Planungsprozesse dürfen nicht ins Unendliche hinausgezögert werden. Hier ist dringend Beschleunigung auf allen Ebenen erforderlich. Insbesondere die Digitalisierung der Behörden, aber auch die Beteiligungs- verfahren sind hier Thema.

Können wir von der Tesla-Baustelle lernen, wie es schneller geht?

Tesla ist keine Blaupause. Hier steht ein Unternehmen voll im finanziellen Risiko, um im Zweifel auch alles wieder abzureißen. Vielmehr brauchen die Investoren Rahmenbedingungen, die verlässlich und so unbürokratisch sind, dass sie Investitionen fördern. Von Tesla können wir allerdings lernen, dass es hilft, wenn Bauherren Verantwortung übernehmen und ein Projekt zielorientiert voran- treiben, das fördert sicher die Geschwindigkeit.

Steht auch der Klimaschutz schnelleren Planungsprozessen entgegen?

Nein, im Gegenteil, die Planungs- und Bauwirtschaft muss starker Partner beim Klimaschutz sein. Das Bauen trägt weltweit erheblich zu den Emissionen bei. Gerade wir Ingenieure können doch innovative Lösungen finden, die unsere Umwelt schützen und gleichzeitig bezahlbar sind, damit die Baupreise nicht ins Unendliche steigen. Die energetische Gebäudesanierung muss deutlich beschleunigt werden, hierfür brauchen wir noch mehr Anreize, auch steuerlich. Außerdem brauchen wir finanzielle und zeitliche Freiräume, um neben dem Geschäft auch forschen und entwickeln zu können.

Kommen wir zu einem anderen Thema, der Honorarordnung. Ist mit der HOAI-Novellierung nun alles in Ordnung?

Wir sind zwar froh, dass in letzter Minute noch der Begriff der Angemessenheit in das HOAI-Rahmengesetz aufgenommen wurde, doch ist die HOAI als Gesamtkonstrukt nicht mehr aktuell. Vor allem muss nun eine Anhebung der Tafelwerte kommen. Die Kostenentwicklung der letzten zehn Jahre spiegelt sich ja an keiner Stelle wider. Durch BIM hat sich vieles geändert, ist aber nicht weniger aufwändig geworden. Das alles muss in eine Novellierung einfließen. Und wir müssen an die Vergaben ran. Wir beobachten noch oft, dass der billigste Bieter zum Zuge kommt. Das ist weder im Interesse der Bauherren noch der Gesellschaft und schon gar nicht der Branche. Wir leisten hier natürlich auch bei unseren Mitgliedern Überzeugungsarbeit. Aber wenn Planer monopolistischen Auftraggebern gegenüberstehen, ist die Situation schwierig. Vielleicht führen die Erfahrungen der Coronoakrise zu einem Umdenken …

In Bezug auf?

… in Bezug auf den Wert einer Arbeitsleistung. Nichts ist doch höher einzuschätzen, als hochqualifizierte Arbeit – zum Wohle der Gesellschaft. Denn wer plant denn die Krankenhäuser, Wasserwerke, Funkmasten?

Für viele sind das selbstverständliche Einrichtungen der Grundversorgung…

Aber was ist nach dieser Krise noch selbstverständlich?

Das ist eine gute Überleitung zu Ihnen als Person. Was bedeutete die Krise für Sie und Ihr Unternehmen?

Auch in unserem Unternehmen sind vereinzelt Aufträge weggebrochen, insgesamt aber im normalen Rahmen. Stärker als diese Veränderungen haben die neuen Formen der Zusammenarbeit unser Unternehmen verändert. Das Mobile Working und vor allem flexible Arbeitszeiten werden wohl bleiben. Vieles davon ist zur Gewohnheit geworden und hat die Produktivität nicht beeinträchtigt. Was für eine schöne Erkenntnis, dass sich Zeit sinnvoller einsetzen lässt, als für zig Anreisen zu Besprechungen. Die Zukunft fokussiert sich vielleicht mehr auf den echten persönlichen Austausch, ohne sinnentleerte Formate.

Sie haben sich gegen ein Recht auf Homeoffice ausgesprochen, warum?

Das Thema ist ja nicht neu. Als attraktiver Arbeitgeber hat man auch vor Corona schon Homeoffice und flexible Arbeitszeitmodelle angeboten. Aber wogegen wir uns wehren, ist eine überregulierte Form des Anrechts. Wer möchte denn schon bei seinen Mitarbeitern überprüfen, ob der häusliche Schreibtisch ergonomisch eingerichtet wurde? Auch die Arbeitnehmer wollen flexibel sein, aber nicht überreguliert werden. Mit dem Heilschen Gesetzentwurf würde der Staat in Freiheiten eingreifen. Das geht zu weit.

Wird der VBI als recht kleiner Verband mit so einer Positionierung gehört?

Absolut. Auch das ist eine Erkenntnis dieser Krise, nie wurden Verbände mehr gehört als jetzt. Auch wenn wir nicht alles erreichen, waren wir doch noch nie in einem so intensiven Austausch mit der Politik und mit großen Auftraggebern wie beispielsweise der Deutschen Bahn, der Autobahngesellschaft oder dem Bundesinnenministerium. Durch die regelmäßigen Umfragen wissen wir, wo es brennt und wo wir den Fing„er in die Wunde legen müssen. Gleichzeitig können wir die Unternehmen über die für sie wichtigen Punkte informieren, und kompetente Hilfe anbieten. Besonders in der Krise zeigt sich die Relevanz einer Verbandsmitgliedschaft.

Ich wünsche mir 2021 mehr persönlichen Austausch.

Was bedeutet das für dieses Jahr?

Im VBI wollen wir 2021 noch mehr Möglichkeiten zum Austausch schaffen. Hierfür planen wir zwei Verbandstage statt einem. Beide mit spannenden politischen und fachlichen Themen. Sollten wir uns nicht treffen können, wird alles digital und natürlich so, dass es auch Spaß macht, dabei zu sein.

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Die derzeitigen Honorartafelwerte in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI sind stark veraltet und müssen deutlich, je nach Leistungsbild um bis zu 26,7 Prozent, angehoben werden. Das ist das zentrale Ergebnis des Gutachtens von Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon, das heute der Presse vorgestellt wurde. Der Verband Beratender Ingenieure VBI hat das Gutachten zusammen mit dem Institut für Wissen in der Wirtschaft IWW beauftragt.

Siemon hatte bereits 2013 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums die aktuelle HOAI mit entwickelt. Für das aktuelle Gutachten wurde die Berechnungsformel von 2013 weiterentwickelt und durch zusätzliche Einflussfaktoren ergänzt. Anschließend wurden Architektur- und Ingenieurbüros zu Rationalisierungseffekten, Mehr- und Minderaufwänden sowie Kostenentwicklungen der vergangenen acht Jahre befragt.
Detaillierte Ergebnisse und die Methodik des Gutachtens sind in der Pressemeldung dargestellt.

VBI-Präsident Jörg Thiele: „Durch die HOAI-Novelle 2021 wurden die bisher verbindlichen Mindest- und Höchstsätze lediglich durch sogenannte Orientierungswerte ersetzt. Das Gutachten zeigt, dass die HOAI nun schnell aktualisiert werden muss. Es ist unhaltbar, dass die Honorarsätze für Ingenieure und Architekten bald ein Jahrzehnt lang nicht angepasst wurden. Die Steigerungen von bis zu 26,7 % zeigen, wie dringend eine Novellierung unmittelbar nach der Bundestagswahl ist.“ Gestützt auf die Ergebnisse wird der VBI seine Forderung nach deutlicher Anhebung der Tafelwerte mit Nachdruck gegenüber der Politik vertreten.

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