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Pandemiefolgen – Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge
10. Juli 2020
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2020 „Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Danach können Vergabestellen des Bundes befristet bis zum 31. Dezember 2021 erhöhte Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen, freihändige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben sowie Direktvergaben anwenden.
Die Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge enthalten insbesondere folgende Erleichterungen:
istock/Logorilla
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