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Der Weg zur neuen HOAI ist frei

16. Juli 2020

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen verabschiedet und damit den Weg für die Novellierung der HOAI frei gemacht.

Diese ist dringend erforderlich, weil der Europäische Gerichtshof am 4. Juli 2019 entschieden hat, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen europäisches Recht verstoßen. Das Regelwerk der HOAI muss daher grundlegend novelliert werden. Da es sich hierbei um eine Verordnung handelt, ist zunächst die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, neu zu fassen. Dafür hat der Kabinettsbeschluss vom 15. Juli den Weg geebnet. Nach der Sommerpause muss noch der Bundestag das Gesetz beschließen.

Parallel arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium an der Novellierung der HOAI selber. Ein erster Entwurf wird noch im Sommer erwartet. Sicher ist, dass es keine verbindlichen Mindestsätze mehr geben wird, sondern die Honorartafeln den Vertragsparteien eine Orientierung für eine angemessene Vergütung geben sollen.

Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen