Luxemburger Erklärung zum europäischen Beschaffungswesen
Die „Luxemburger Erklärung“ der European Federation of Engineering Consultancy Associations (EFCA) nimmt die strukturellen Herausforderungen des aktuellen europäischen Vergaberechts bei der Beschaffung intellektueller Dienstleistungen in den Fokus. Gleichzeitig bietet sie praxisnahe Vorschläge, die größtenteils mit dem geltenden EU-Recht vereinbar sind oder sich gut in bestehende Vergabestrukturen integrieren lassen.
Wesentliche Aspekte für die Vergabe von Planungsleistungen in Deutschland
- Ablehnung des Preiswettbewerbs als zentrales Kriterium:
Die Erklärung weist überzeugend darauf hin, dass die Fokussierung auf den niedrigsten Preis bei Planungsleistungen sachlich und rechtlich problematisch ist. Eine stärkere Orientierung an qualitativen Kriterien kann insbesondere kleineren und mittelständischen Ingenieurbüros zugutekommen und somit die Vielfalt und Innovationskraft der Branche fördern. - Medianpreis als Alternative bei Punktgleichheit:
Der Vorschlag, bei gleichwertigen Angeboten den Medianpreis als Orientierung zu nutzen, stellt eine interessante vergaberechtliche Alternative dar, die zur Transparenz und Fairness im Vergabeprozess beitragen könnte. - Mindestpreisschwellen und Kontrolle ungewöhnlich niedriger Angebote:
Die Einführung von Mindestpreisschwellen sowie eine strengere Überprüfung ungewöhnlich günstiger Angebote können für Auftraggeber eine höhere Planungssicherheit gewährleisten und vor unrealistischen Leistungsversprechen schützen. - Zwei-Umschlag-System zur Objektivierung der Zuschlagsentscheidung:
Dieses bewährte Verfahren trägt dazu bei, die Zuschlagsentscheidung transparent und nachvollziehbar zu gestalten, indem technische und preisliche Aspekte getrennt bewertet werden. - Kritik an übermäßigen Rechteübertragungen an öffentliche Auftraggeber:
Aus innovationspolitischer Sicht wird die Forderung unterstützt, dass Auftraggeber nicht unverhältnismäßig viele Rechte an sich ziehen sollten, um die Kreativität und Eigenständigkeit der Planer zu bewahren.
Die Luxemburger Erklärung bietet wertvolle Impulse, um die Vergabe von Planungsleistungen auf europäischer Ebene zu verbessern und praxisgerechter zu gestalten. Insbesondere die stärkere Betonung qualitativer Kriterien und die Förderung kleinerer Ingenieurbüros sind begrüßenswert. Gleichzeitig bedarf es weiterer Diskussionen und präziser rechtlicher Rahmenbedingungen, um die vorgeschlagenen Neuerungen erfolgreich umzusetzen.
