Novellierung des Vergaberechts
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den Entwurf für ein Vergabebeschleunigungsgesetz vorbereitet. Positiv zu bewerten ist, dass der Entwurf den alternativen Ansatz zur Ermittlung des Auftragswerts – wie im Burgi-Gutachten dargestellt – aufgreift. Damit wird gesetzlich geregelt, dass es sich auch bei einem Vertrag über Planungs- und Bauleistungen um einen Bauauftrag handelt. Bei einem Schwellenwert in Höhe von 5.538.000.- Euro sind die öffentlichen Auftraggeber damit berechtigt, die Leistungen losweise zu vergeben.
Zum Schutz des Mittelstandes gilt eine generelle Verpflichtung zur losweisen Vergabe. Hier sieht der Entwurf vor, dass die öffentlichen Auftraggeber einfacher abweichen können. Wie bereits in dem im vergangenen Jahr vorgelegten Vergabetransformationspaket sollen die öffentlichen Auftraggeber zukünftig neben technischen und wirtschaftlichen auch zeitliche Gründe heranziehen können, um Fach- und Teillose an einen Auftragnehmer zu vergeben. Der VBI hatte bereits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass die geplante Regelung die Vergabe weder vereinfacht noch beschleunigt, dagegen die mittelständischen Unternehmen der Planungswirtschaft aber schädigt.
Dazu erklärt VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer: „Schnelle Vergabeverfahren sind wichtig, jedoch darf dabei nicht der Mittelstand vergessen werden. Die losweise Vergabe sichert die mittelständische Struktur unserer Wirtschaft und die fachliche Qualität der Planungsleistungen.“
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch nicht in der interministeriellen Abstimmung. Über den Fortgang werden wir berichten.
