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Bundestag und Bundesrat beschließen Vergabebeschleunigungsgesetz

23. April 2026 | Das Vergabebeschleunigungsgesetz hat die letzte parlamentarische Hürde genommen: Nach intensiven Diskussionen zwischen Bundestag und Bundesrat wurde das Gesetz nun verabschiedet. Es soll öffentliche Vergabeverfahren vereinfachen und Infrastrukturprojekte schneller auf den Weg bringen.

Update, 8. Mai 2026: Nachdem der Bundesrat die ursprüngliche Kompromissfassung zunächst nicht bestätigt und den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, wurde das Vergabebeschleunigungsgesetz heute nun doch beschlossen. Der VBI begrüßt die Entscheidung als wichtiges Signal für schnellere und mittelstandsfreundliche Vergabeverfahren. Das Gesetz soll insbesondere Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeprozesse bei Infrastruktur- und Bauprojekten spürbar beschleunigen.

Die Reform betrifft die gesamte öffentliche Beschaffung oberhalb der EU-Schwellenwerte und hat damit unmittelbare Auswirkungen auf Planung, Bau und Infrastruktur. Trotz massiven Forderungen, insbesondere der Bauindustrie, den Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe aufzuheben, wurde eine Kompromisslösung gefunden. So bleibt der Losgrundsatz bestehen, während bei Projekten aus dem Sondervermögen mit einem Auftragswert von über 14 Millionen Euro Gesamtvergaben möglich sind. Der Gesetzentwurf muss nun noch den Bundesrat passieren, bevor er endgültig in Kraft treten kann.

Ziel des Gesetzes ist es, die öffentliche Vergabe einfacher, flexibler und schneller zu gestalten. Dazu werden insbesondere bürokratische Anforderungen reduziert und Verfahren digitalisiert. Zu den zentralen Elementen gehören:

  • Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes
  • Erhalt mittelstandsfreundlicher Vergaben bei gleichzeitiger Flexibilisierung
  • Vereinfachte Nachweis- und Dokumentationspflichten
  • Beschleunigte Nachprüfungsverfahren
  • Verbesserte Zugangsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen sowie innovative Anbieter

Die öffentliche Beschaffung ist ein zentraler Wirtschaftsfaktor: Bund, Länder und Kommunen vergeben jährlich Aufträge in Milliardenhöhe. Eine effizientere Vergabe kann Investitionen schneller auf den Weg bringen und die Umsetzung von Infrastrukturprojekten beschleunigen.

VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer begrüßt die Reform: „Das neue Vergaberecht schützt den Mittelstand und schafft Flexibilität.“ Schnellere Verfahren können dazu beitragen, Projekte zügiger umzusetzen, Planungskapazitäten effizienter einzusetzen und Investitionsstaus im Infrastrukturbereich abzubauen.

Gleichzeitig bleibt entscheidend, dass Beschleunigung nicht zulasten von Qualität, Wettbewerb und Transparenz geht. Mit dem Beschluss des Vergabebeschleunigungsgesetzes setzt die Politik ein wichtiges Signal für mehr Tempo bei öffentlichen Investitionen. Für die Branche kommt es nun darauf an, die neuen Regelungen praxistauglich umzusetzen und dabei die Balance zwischen Beschleunigung und Qualität zu wahren. Dabei sind klare Rahmenbedingungen, faire Wettbewerbschancen und eine konsequente Orientierung an Qualität und Nachhaltigkeit entscheidend.