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Bundesländer wollen öffentliche Ausschreibungen vereinfachen

13. Februar 2023

Der Bundesrat hat sich auf seiner Sitzung am 10. Februar 2023 dafür ausgesprochen, die Schwellenwerte europaweiter Ausschreibungen für öffentliche Aufträge zu erhöhen. Anlass für den Antrag der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen ist die drohende Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV, der den öffentlichen Auftraggebern noch die Möglichkeit eröffnet, den Auftragswert je Leistungsbild der HOAI zu ermitteln. Sollte die Regelung ersatzlos gestrichen werden, spricht vieles dafür, dass bei der Auftragswertermittlung alle für ein Objekt erforderlich werdenden Planungsleistungen addiert werden müssen. Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für höhere, an die Inflation angepasste Grenzwerte einsetzen – dies fordern die Länder. Die gefasste Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Die seit 28 Jahren fast unverändert geltenden Schwellenwerte seien dringend reformbedürftig, begründet der Bundesrat seinen Appell. Die deutliche Verteuerung insbesondere von Bauleistungen sowie die aktuell hohe Inflation sorgten dafür, dass staatliche Auftraggeber für immer kleinere Bau- und Beschaffungsvorhaben in komplexen und aufwändigen Verfahren europaweit nach Anbietern suchen müssten.

Ziel muss es sein, den Verwaltungsaufwand und die Kosten auf Auftraggeber- und auf Auftragnehmerseite zu reduzieren – und damit den Mittelstand zu entlasten. Vor allem mit Blick auf die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland mit ihren vielen kleinen Kommunen als öffentliche Auftraggeber mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen würde dies zu erheblichen Erleichterungen führen, heißt es in der Entschließung.

Zudem möge sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für einen gesonderten, höheren Schwellenwert für Planungsleistungen einsetzen. Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros zählten in Deutschland zu den zweithäufigsten Beschaffungsgegenständen, begründet der Bundesrat seine Forderung.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates befasst. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.