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VBI fordert Aktivrente auch für Selbstständige

20. Oktober 2025 | VBI und BFB unterstützen Petition

Aktivrente ab 2026: Das plant die Bundesregierung

Ab 2026 sollen sozialversicherungspflichtige Einkünfte von Rentnerinnen und Rentnern begünstigt werden. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter beschlossen. Die Regelung gilt für Personen, die die sozialversicherungsrechtliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben einschließlich der Übergangsregelung für Geburtsjahrgänge bis 1963. Auf einen tatsächlichen Rentenbezug kommt es nicht an. Die derzeit geltenden Regelungen zur Sozialversicherungspflicht bleiben unverändert bestehen (= Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitgeberanteil zu allen Sozialversicherungszweigen).  Der Steuerfreibetrag von 2.000 € monatlich kann nur in einem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden, wobei die Steuerbefreiung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden, um unmittelbar ein höheres Netto zu ermöglichen. Für die Aktivrente gilt kein Progressionsvorbehalt. Der Gesetzentwurf muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Ausgenommen von dieser Regelung sind unter anderem Freiberufler und selbstständige Tätigkeiten, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirtschaft.

Kritik von VBI und BFB

Der Verband Beratender Ingenieure unterstützt die Kritik des Bundesverbands der Freien Berufe BFB an der vorgesehenen Beschränkung. Die Intention des Gesetzesentwurfs, die Arbeitskraft für Angestellte auch nach dem Renteneintritt zu mobilisieren, ist grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig fordern die Verbände, diese Regelung auch auf die Freien Berufe und Selbstständigen auszudehnen. Auch in den Freien Berufen ist der Mangel an Arbeitskräften schon heute sichtbar und wird aufgrund des demografischen Wandels zunehmen. Deshalb muss das Potenzial der Selbstständigen noch stärker genutzt werden. Der BFB schlägt deshalb konkret vor, im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung die Einbeziehung von Selbstständigen ab 2026 zu ermöglichen. Bis Ende 2029 soll die Wirkung überprüft werden. Mit dieser Initiative wendet sich die Verbände aktiv an die politischen Entscheider.

Hinsichtlich der vorgesehenen Beschränkung stellt sich zudem die Frage, ob die verfassungsmäßig geforderte Gleichbehandlung hierdurch gewahrt bleibt. Die verfassungsrechtliche Stellungnahme von Prof. Dr. Gregor Kirchhof zu den grundgesetzlichen Leitlinien zur Umsetzung der Aktivrente aus dem Jahre 2023 sieht dies nur dann berücksichtigt, wenn der Freibetrag für alle Erwerbsaktiven gilt, die Altersbezüge erhalten.

Petition: Gleichbehandlung für Selbstständige!

Initiiert durch den Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. wurde eine Petition gestartet, die bereits breite Unterstützung erhält und deren Forderungen auch VBI und BFB mittragen: