Pflichtmitgliedschaft in Baukammer Berlin auf der Kippe
Bisher gibt es in Berlin die einzigartige Regelung, dass jeder dort tätige Planer Pflichtmitglied in der Baukammer wird, indem der Eintragungsausschuss die Eintragung einfach vornimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Ingenieur bereits Pflichtmitglied einer anderen Kammer ist, da Berlin dies nicht als gleichwertige Pflichtmitgliedschaft anerkennt. Nun liegt dem Abgeordnetenhaus ein Gesetzentwurf vor, mit dem der Senat Klarheit schaffen will und das Architekten- und Baukammergesetz auch in diesem Punkt geändert werden soll. Der Senat will das Wort „Pflichtmitglieder“ durch das Wort „Mitglieder in § 41 Abs. 1 Ziffer 3 ersetzen. Damit würde erreicht, dass die Mitgliedschaft in einer der 16 Ingenieurkammern ausreicht, um in Berlin tätig zu sein.
Der VBI Berlin-Brandenburg unterstützt diese Gesetzesänderung, da sie unfreiwillige Doppelmitgliedschaften unterbindet. Für die Überwachung beruflicher Pflichten zur Wahrung der Qualität von Ingenieurleistungen ist aus VBI-Sicht die Eintragung in eine der 16 Ingenieurkammern ausreichend.
Sollten Sie durch die Baukammer Berlin einen Bescheid zur Pflichtmitgliedschaft erhalten haben, empfehlen wir den Widerspruch oder die Klage bis zum Beschluss des neuen Gesetzes. Wann das Gesetz behandelt wird, steht noch nicht fest.
Der VBI steht weiter hinter der gemeinsam mit der Bundesingenieurkammer 2024 beschlossenen Berliner Erklärung und dem darin geforderten Berufsvorbehalt, mit dem insbesondere sicherheitsrelevante Planungsleistungen nur durch Kammermitglieder erbracht werden dürfen. Hierfür sollen die Ingenieurinnen und Ingenieure Mitglied der Kammer ihres Bundeslands sein müssen. So wird die Planungsqualität garantiert.
Dies stärkt die berufliche Selbstverwaltung und das Kammersystem und erfordert keine Mitgliedschaften in mehreren Landeskammern.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 7. November 2025 aktualisiert.




