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Wie weiter mit dem Sondervermögen Infrastruktur?

19. Mai 2026 | Das 500-Mrd.-Euro-Sondervermögen soll Deutschlands Infrastruktur modernisieren und die Grundlage für wirtschaftliche Erholung und nachhaltiges Wachstum schaffen.

Mit dem Beschluss zum Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität” im September 2025 hat die Bundesregierung auf den erheblichen Investitionsstau in Verkehr, Energie, Digitalisierung und Bildungsbauten reagiert. Das Paket in Höhe von 500 Mrd. Euro sollte eine überjährige Investitionsperspektive für die dringend sanierungsbedürftige Infrastruktur schaffen. Ohne eine flächendeckende Modernisierung der Infrastruktur lassen sich ökonomische Erholung und mittelfristiges Wachstum in Deutschland nicht sichern. Das hatten der Bundesregierung Wirtschaftsinstitute bereits vorgerechnet. Insbesondere das Institut für Weltwirtschaft Kiel IfW, das die gesamtwirtschaftlichen Folgekosten der Infrastrukturdefizite seit Jahren quantifiziert, hatte maßgeblich zu der Entscheidung beigetragen.

Schon unmittelbar nach der Verabschiedung des Sondervermögens äußerte der Bundesrechnungshof jedoch deutliche Kritik. Präsident Kay Scheller warf der Bundesregierung im Februar 2026 vor, die Zweckbindung der Mittel zu unterlaufen: „Das aus Schulden finanzierte Geld fließt – anders als vorgesehen – nicht allein in zusätzliche Infrastrukturprojekte”, sagte er dem Deutschlandfunk.

Auch aus der Bauindustrie kam Skepsis. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sprach 2026 von einem „Verschiebebahnhof statt zusätzlicher Investitionen”, nachdem Verpflichtungsermächtigungen aus dem Kernhaushalt zunehmend ins Sondervermögen überführt wurden, ohne dass dadurch zusätzliche Investitionen entstanden.

Planungsverbände meldeten ebenfalls Bedenken an. Der Verband Beratender Ingenieure VBI kritisierte, dass zahlreiche Planungsprojekte der Bundesinfrastruktur in die Sondervermögen verschoben würden, ohne dass der reale Investitionsumfang steige. Der VBI warnte, dies gefährde die Planbarkeit langfristiger Programme und führe zu „fehlender Transparenz und mangelnder Zusätzlichkeit”.

Die Bundesingenieurkammer BIngK hatte bereits im Kontext früherer Sondertöpfe angemahnt, dass Mittel ohne klare Abgrenzung vom Kernhaushalt ihre Wirkung verlieren würden. BIngK-Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp betonte wiederholt, zusätzliche Gelder dürften „nicht zu einer Verschiebung regulärer Investitionen führen”.

„Es ist dramatischer als gedacht: Nur ein Bruchteil des Sondervermögens kommt bislang tatsächlich in der Infrastruktur an. So kann es nicht bleiben. Deutschland braucht jetzt eine konsequente und verlässliche Investitionsoffensive für Verkehrswege, Energieversorgung, Digitalisierung und öffentliche Gebäude. Unsere Infrastruktur ist die Grundlage für wirtschaftliche Stärke, Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wenn die Mittel nicht schnell und zielgerichtet in Planung, Modernisierung und Bau fließen, verspielen wir wertvolle Zeit für Wachstum, Innovation und Klimaneutralität”, erklärt VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer.

Das IfW Kiel hatte im Vorfeld des Beschlusses mehrfach auf die volkswirtschaftlichen Risiken des Investitionsstaus hingewiesen. Präsident Prof. Dr. Moritz Schularick formulierte im September 2025: „Wenn Deutschland seinen Wohlstand sichern will, dann muss es jetzt massiv in Infrastruktur und Klimaneutralität investieren. Das Sondervermögen ist ein notwendiger Neustart – und es ist ökonomisch sinnvoll.” Die anfängliche Zuversicht wich inzwischen deutlicher Ernüchterung. Auf dem diesjährigen Tag der Bauindustrie am 7. Mai 2026 stellte Schularick die Verwendung der Mittel offen infrage und forderte eine grundlegende Neuorientierung. Ohne strukturelle Veränderungen könne das Sondervermögen seine konjunkturelle Anschubwirkung nicht entfalten.

Dabei war die wirtschaftswissenschaftliche Argumentation pro Sondervermögen eindeutig: Der Modernisierungsbedarf ist derart umfassend, dass er im jährlichen Kernhaushalt nicht abzubilden gewesen wäre. Gleichzeitig war von Beginn an unstrittig, dass das Sondervermögen allein den jahrzehntelangen Rückstand nicht beseitigen könnte.

Dass das Sondervermögen eine langfristige Perspektive eröffnet, ist unbestritten. Doch es ist inzwischen ebenfalls klar ersichtlich, dass die Abgrenzung zu regulären Haushaltsmitteln im besten Fall unscharf ist. Mehrere Haushaltsberichte des Bundes weisen aus, dass ab 2026 Teile bereits geplanter Investitionen in die Programme des Sondervermögens integriert wurden – offiziell als „Bündelung thematisch zusammenhängender Maßnahmen”.

De facto aber warnen Bundesrechnungshof, Branchenverbände und Ökonomen vor einer Aushöhlung des ursprünglichen Zwecks: Zusätzliche Projekte zu finanzieren und damit die Modernisierung der Infrastruktur zu beschleunigen.

Aus den Kommunen kommen Stimmen, die von strukturellen Problemen berichten: Wie der MDR im März berichtete, setzte Sachsen bis dato noch kein Bauprojekt mit Mitteln aus dem Sondervermögen um. Auch in Nordrhein-Westfalen bleibt die Anschubwirkung der Mittel aus dem Sondervermögen überschaubar. Dort berichtete der WDR ebenfalls im März, dass mit den 12,7 Mrd. Euro, die NRW an die Kommunen weitergegeben haben, „nicht viel passiert“ sei. Wie viel die Länder von den erhaltenen Mitteln an ihre Kommunen weitergeben, entscheiden sie jeweils selbst. In NRW sind es etwa rund 60 Prozent.

Die kommunalen Spitzenverbände sehen die Ursache für die geringe Wirkkraft des Sondervermögens in Städten und Gemeinden weniger in fehlenden Projekten, sondern in den langen Antrags- und Freigabeprozessen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund DStGB mahnte an, die Bundesregierung müsse den Kommunen „endlich zutrauen, Projekte zügig anzuschieben“, statt sie durch immer neue Vorgaben auszubremsen.

Vom Institut der deutschen Wirtschaft IW mahnte Tobias Hentze ander Politik fehle es an Vertrauen in die Wirtschaft. Angesichts der beschlossenen 500 Milliarden hätte auch NRW schon im Jahr 2025 mehr Projekte auf den Weg bringen können, “auch, wenn der Bundeshaushalt da noch nicht stand”.

Für die Bauindustrie gibt HDB-Geschäftsführer Tim Oliver Müller seiner Enttäuschung Ausdruck: Er sei davon ausgegangen, dass die öffentliche Hand einen Vorrat an fertigen Plänen in der Schublade habe. Stattdessen sei in NRW eine Art “Verschiebebahnhof” zu beobachten: Reguläre, längst festgelegte Posten aus dem Haushalt, die für Investitionen bereitgehalten wurden, würden gekürzt, die Differenz durch Geld aus dem Sondervermögen ersetzt. 

Gleichzeitig zeigen Beispiele, dass selbst bei bereitstehenden Landesmitteln Projekte ins Stocken geraten. In Sachsen-Anhalt kündigte Infrastrukturministerin Lydia Hüskens, FDP, im März an, dass drei Projekte begonnen worden seien an einer Straße im Jerichower Land, im Bereich Aken sowie einem Radweg in Havelberg. Doch sei der Baubeginn wegen ausstehender Bundesfreigaben erst verspätet möglich gewesen.

NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) sieht die Ursachen beim Bund. Krischer kritisierte im WDR, dass die Mittel an anderer Stelle gekürzt werden. Das Bundesverkehrsministerium halte an der deutlichen Kürzung der Erhaltungsmittel für Bundesstraßen fest. Auch die Mittel für den täglichen Unterhalt der von den Ländern betreuten Straßen würden spürbar reduziert. Wegen der gestiegenen Personal- und Sachkosten könne NRW nun unterm Strich bis zu zehn Prozent weniger umsetzen als bisher – trotz des Sondervermögens.

Wirtschaftsforschungsinstitute und auch die Bau- und Planungsbranche formulieren klare Bedingungen für den Erfolg des Sondervermögens:

  1. Strikte Zusätzlichkeit sichern
    Der Bundesrechnungshof fordert gesetzliche Regeln, damit Mittel nicht zur Haushaltskosmetik genutzt werden dürfen. Ohne klare Abgrenzung droht der Verlust politischer Glaubwürdigkeit.
  2. Investitionspfade verstetigen
    Die Bauindustrie verlangt belastbare, mehrjährige Projektrahmen. Ohne Planungssicherheit entstehen keine ausreichenden Kapazitäten am Markt.
  3. Prozess- und Vergabereformen beschleunigen
    Die Organisationen der Planungsbranche VBI und BIngK stellen darüber hinaus klar, dass die Modernisierung von Genehmigungs- und Vergabeverfahren unumgänglich ist, um die verfügbaren Mittel in konkrete Projekte umzusetzen.
  4. Kernhaushalt dauerhaft erhöhen 
    Ein einmaliges Sondervermögen kann nach Auffassung des IfW Kiel keinen dauerhaften Ersatz für eine strukturell höhere öffentliche Investitionstätigkeit darstellen. Nur ein kontinuierlich wachsender regulärer Investitionshaushalt kann nach Auffassung des IfW Kiel den Modernisierungsstau tatsächlich abbauen (IfW‑Analysen zur Fiskal- und Investitionspolitik 2023–2025).
  5. Monitoring und Priorisierung
    Wirtschaftswissenschaftliche Beobachter haben die Forderung nach einer unabhängigen Institution aufgebracht, die Prioritäten, Fortschritte und Wirkung der Investitionen transparent überwacht.
  6. Perspektive der Kommunen und Länder stärken
    Kommunen fordern verbindliche Fristen für Förderentscheidungen und standardisierte Verfahren. Mehrere Bürgermeister kritisieren – teils öffentlich, teils in Verbandsanhörungen –, dass Projekte trotz Planreife monatelang auf dem Schreibtisch des Bundes liegen. Bundesländer wie Thüringen und Sachsen-Anhalt dringen zudem darauf, dass Vorfinanzierungsmodelle des Bundes explizit erlaubt werden, damit Projekte nicht erneut durch haushalterische Sperren verzögert werden.

Das Sondervermögen Infrastruktur ist ein historisch einmaliges Instrument – und zugleich eine Bewährungsprobe. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob es gelingt, die Mittel vollständig in zusätzliche Projekte zu überführen und nicht im Geflecht der regulären Haushalte aufzulösen. Für Planung, Bauwirtschaft und Kommunen steht viel auf dem Spiel. Sie alle halten Kapazitäten vor. Ohne klare Regeln und strukturelle Reformen, vor allem aber ohne kontinuierliche Finanzierung im Sinne einer verlässlichen Verstetigung der Investitionen droht das Sondervermögen seine Schlagkraft zu verlieren.