Gebäudemodernisierungsgesetz: Entscheidend wird die praktische Umsetzbarkeit sein
Nach den intensiven Diskussionen um das bisherige Gebäudeenergiegesetz ist es grundsätzlich sinnvoll, die Regelungsstruktur zu vereinfachen und stärker auf nachvollziehbare sowie langfristig tragfähige Rahmenbedingungen zu setzen. Entscheidend wird jedoch sein, ob die vorgesehenen Regelungen in der Praxis tatsächlich zu mehr Planungssicherheit, verlässlichen Investitionsbedingungen und realistischen Umsetzungsprozessen führen.
Umsetzbarkeit bleibt die zentrale Herausforderung
Die Transformation des Gebäudesektors ist eine langfristige Aufgabe. Sie kann nur gelingen, wenn gesetzliche Anforderungen, technische Möglichkeiten, wirtschaftliche Tragfähigkeit und verfügbare Fachkapazitäten zusammen gedacht werden.
Gerade im Gebäudebereich entstehen Investitionsentscheidungen mit langen Lebenszyklen. Gebäude, technische Anlagen und Infrastruktur werden regelmäßig für mehrere Jahrzehnte geplant. Umso wichtiger sind stabile gesetzliche Rahmenbedingungen und eine verlässliche politische Zielsetzung.
Der Gesetzentwurf enthält hierfür mehrere richtige Ansätze. Dazu gehören die stärkere Technologieoffenheit bei der Wärmeversorgung sowie die Absicht, europäische Vorgaben möglichst unmittelbar in nationales Recht zu überführen. Für Planung, Beratung und Projektentwicklung ist insbesondere wichtig, dass regulatorische Anforderungen konsistent, verständlich und langfristig belastbar ausgestaltet werden.
Planungskapazitäten und Genehmigungen stärker berücksichtigen
Gleichzeitig zeigt der Entwurf deutlich, dass die eigentliche Herausforderung weniger in der Formulierung neuer Zielsetzungen liegt als vielmehr in deren praktischer Umsetzung.
Viele Anforderungen des zukünftigen Gebäuderechts werden nur dann wirksam werden können, wenn ausreichend Planungs- und Ausführungskapazitäten vorhanden sind. Bereits heute bestehen in zahlreichen Bereichen erhebliche Engpässe bei Fachkräften, Genehmigungsprozessen, Planungskapazitäten und technischen Ressourcen.
Dies betrifft insbesondere:
- die energetische Sanierung des Gebäudebestands,
- die Umsetzung komplexer Anlagentechnik,
- die zunehmenden Anforderungen an Gebäudeautomation,
- sowie die Digitalisierung von Planung und Betrieb.
Aus Sicht der beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure dürfen gesetzliche Anforderungen deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Notwendig sind abgestimmte Prozesse zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Energieversorgung, Planung, Bauwirtschaft und Industrie.
Infrastruktur und Wärmeplanung mitdenken
Insbesondere die kommunale Wärmeplanung, der Ausbau der Strom- und Wärmenetze sowie die Verfügbarkeit klimaneutraler Energieträger müssen zeitlich und technisch mit den Anforderungen an Gebäude und Heizsysteme zusammenpassen.
Andernfalls entstehen Unsicherheiten bei Eigentümern, Investoren und Planenden.
Das Gesetz setzt künftig stärker auf Marktmechanismen und CO₂-Bepreisung als auf detaillierte ordnungsrechtliche Vorgaben. Dieser Ansatz kann grundsätzlich sinnvoll sein, wenn gleichzeitig verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Dafür braucht es langfristig planbare Förderinstrumente, transparente Energiepreissignale sowie Klarheit über die zukünftige Verfügbarkeit von Strom, Fernwärme, Biomasse und klimaneutralen Gasen.
Nachweisverfahren müssen praxistauglich bleiben
Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem die Frage der Praxistauglichkeit technischer Nachweisverfahren.
Die Anforderungen an Bilanzierung, Energieausweise, Gebäudeautomation und Lebenszyklusbetrachtungen nehmen weiter zu. Grundsätzlich ist es richtig, den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden stärker zu berücksichtigen. Gleichzeitig müssen Nachweisverfahren handhabbar, digitalisierbar und für Planungspraxis sowie Vollzug gleichermaßen geeignet bleiben.
Zusätzliche Komplexität darf nicht dazu führen, dass Planung und Genehmigung weiter verlangsamt werden.
VBI: Realistische Umsetzungsstrategien sind entscheidend
Der Verband Beratender Ingenieure sieht im vorliegenden Gesetzentwurf einen wichtigen Zwischenschritt für die Weiterentwicklung des Gebäuderechts.
Entscheidend wird nun sein, die Regelungen so auszugestalten, dass sie in der Breite tatsächlich umgesetzt werden können. Für die erfolgreiche Transformation des Gebäudesektors braucht Deutschland nicht nur ambitionierte Ziele, sondern vor allem realistische, koordinierte und langfristig tragfähige Umsetzungsstrategien.
Die Expertise der planenden Berufe wird dabei eine zentrale Rolle spielen.



