Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft: VBI veröffentlicht Leitfaden
Mit dem Inkrafttreten des Vergabebeschleunigungsgesetzes zum 1. Juli 2026 gelten zahlreiche Änderungen im öffentlichen Vergaberecht. Ziel der Reform ist es, Vergabeverfahren zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und öffentliche Investitionen, insbesondere im Bereich der Infrastruktur, schneller umzusetzen.
Für Ingenieur- und Planungsbüros ergeben sich daraus unter anderem Erleichterungen bei Direktvergaben und Eignungsnachweisen, neue Regelungen zu Nebenangeboten sowie wichtige Klarstellungen für die Vergabe von Planungsleistungen. Auch die Digitalisierung der Vergabeverfahren wird weiter vorangetrieben.
Der VBI hat die wesentlichen Änderungen und ihre praktischen Auswirkungen für Ingenieur- und Planungsbüros in einem Leitfaden zusammengefasst. Dieser erläutert die Neuerungen verständlich und gibt Hinweise für die praktische Umsetzung.
Den Leitfaden können Sie hier herunterladen:



