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VBI warnt vor neuen Hürden für Planung und Infrastruktur

09. Juli 2026 | Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur

Der Verband Beratender Ingenieure VBI sieht den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung kritisch. Zwar enthält der Entwurf einzelne sinnvolle Ansätze zur Weiterentwicklung des Naturschutzrechts. Insgesamt droht er jedoch, die erst kürzlich beschlossenen Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung wieder auszubremsen.

„Der Schutz von Natur und biologischer Vielfalt ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gleichzeitig braucht Deutschland aber verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen, um seine Infrastruktur zu modernisieren. Genau dieses Gleichgewicht gerät mit dem vorliegenden Entwurf aus dem Blick“, erklärt VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer.

Aus Sicht des VBI steht der Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten im Widerspruch zu den Zielen des erst kürzlich verabschiedeten Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Während der Gesetzgeber dort Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen sowie mehr Rechts- und Planungssicherheit schaffen wollte, werden nun neue materielle Anforderungen eingeführt, die Vorhaben erschweren und zusätzliche Rechtsunsicherheiten schaffen können.

Gerade angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs in Straßen, Schienen, Wasserstraßen, Energie- und sonstige Infrastruktur ist dies das falsche Signal.

In seiner Stellungnahme kritisiert der VBI insbesondere die Einführung der sogenannten „Natürlichen Infrastruktur“. Der Begriff ist aus Sicht des Verbandes systematisch nicht überzeugend und der vorgesehene Schutzbereich zu weit gefasst. Für Planungs- und Vorhabenträger entstehen dadurch zusätzliche Rechtsunsicherheiten.

Ebenso kritisch bewertet der VBI den vorgesehenen 20-prozentigen Aufschlag auf den Kompensationsbedarf bei Eingriffen innerhalb der „Natürlichen Infrastruktur“. Die pauschale Erhöhung widerspricht dem Verursacherprinzip und führt zu zusätzlichen Belastungen, ohne dass hierfür eine überzeugende fachliche Begründung erkennbar ist.

Auch die Einführung eines überragenden öffentlichen Interesses für bestimmte Naturschutzbelange sieht der Verband kritisch. Trotz zahlreicher Ausnahmen drohen insbesondere kommunale Infrastrukturvorhaben sowie Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen erschwert zu werden. Zudem hält der VBI die vorgesehene Verknüpfung mit der Finanzierung über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für systematisch nicht nachvollziehbar.

Darüber hinaus fordert der Verband eine weitergehende Übergangsregelung, um bereits laufende Planungen vor nachträglich eingeführten materiellen Anforderungen zu schützen. Planungssicherheit sei eine wesentliche Voraussetzung für die Modernisierung der Infrastruktur.

Neben der Kritik hebt der VBI auch mehrere positive Regelungen hervor. Dazu zählen insbesondere die Einführung von Naturgutschriften, die Anerkennung multifunktionaler Naturschutzmaßnahmen sowie die gesetzlichen Klarstellungen zu Unterhaltungsmaßnahmen an bestehenden Verkehrsinfrastrukturen. Diese Ansätze können aus Sicht des Verbandes dazu beitragen, den Naturschutz effizienter und praxisgerechter auszugestalten.

Der VBI wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs einsetzen. Ziel muss ein Naturschutzrecht sein, das wirksamen Umwelt- und Naturschutz mit einer leistungsfähigen Infrastruktur, rechtssicheren Verfahren und einer zügigen Umsetzung dringend notwendiger Investitionen in Einklang bringt.