VBI stellt HOAI-Gutachten vor: Ingenieurhonorare deutlich anheben
Die derzeitigen Honorartafelwerte in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI sind stark veraltet und müssen deutlich, je nach Leistungsbild um bis zu 26,7 Prozent, angehoben werden. Das ist das zentrale Ergebnis des Gutachtens von Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon, das heute der Presse vorgestellt wurde. Der Verband Beratender Ingenieure VBI hat das Gutachten zusammen mit dem Institut für Wissen in der Wirtschaft IWW beauftragt.
Siemon hatte bereits 2013 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums die aktuelle HOAI mit entwickelt. Für das aktuelle Gutachten wurde die Berechnungsformel von 2013 weiterentwickelt und durch zusätzliche Einflussfaktoren ergänzt. Anschließend wurden Architektur- und Ingenieurbüros zu Rationalisierungseffekten, Mehr- und Minderaufwänden sowie Kostenentwicklungen der vergangenen acht Jahre befragt.
Detaillierte Ergebnisse und die Methodik des Gutachtens sind in der Pressemeldung dargestellt.
VBI-Präsident Jörg Thiele: „Durch die HOAI-Novelle 2021 wurden die bisher verbindlichen Mindest- und Höchstsätze lediglich durch sogenannte Orientierungswerte ersetzt. Das Gutachten zeigt, dass die HOAI nun schnell aktualisiert werden muss. Es ist unhaltbar, dass die Honorarsätze für Ingenieure und Architekten bald ein Jahrzehnt lang nicht angepasst wurden. Die Steigerungen von bis zu 26,7 % zeigen, wie dringend eine Novellierung unmittelbar nach der Bundestagswahl ist.“ Gestützt auf die Ergebnisse wird der VBI seine Forderung nach deutlicher Anhebung der Tafelwerte mit Nachdruck gegenüber der Politik vertreten.