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Angesichts des heute stattfindenden internationalen Gipfels zum Wiederaufbau der Ukraine erneuert der Verband Beratender Ingenieure VBI sein Angebot zu umfangreicher Hilfe durch deutsche Ingenieurinnen und Ingenieure. Rund 40 Ingenieurunternehmen haben bereits ihre Unterstützungsbereitschaft signalisiert. Sie sind bereit zu helfen, sobald die rechtlichen und finanziellen Grundlagen geschaffen wurden. Bisher stehen weder Mittel noch ein Rechtsrahmen für die Hilfe deutscher Unternehmen beim Wiederaufbau tausender beschädigter Brücken, Straßen, Kraftwerke, Krankenhäuser, Schulen und Wohngebäude zur Verfügung.

Dazu erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele: „Die Ankündigung des Bundeskanzlers zur Einsetzung eines Marshallplans zum sofortigen Beginn des Wiederaufbaus der Ukraine ist ermutigend. Transparente Finanzierungsstrukturen sind die zentrale Grundlage für ein Engagement deutscher Unternehmen in der Ukraine. Außerdem müssen jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit unsere Ingenieurunternehmen in der Ukraine sofort die Standsicherheit von Bauwerken bewerten können, ohne dafür eine Niederlassung gründen zu müssen. Auch haftungsrechtliche Fragen sollten dabei einheitlich geklärt werden, um möglichst viele Ingenieurinnen und Ingenieure zu einer Mitarbeit zu motivieren. Unser ukrainischer Partneringenieurverband hat uns bereits vor Monaten um Unterstützung gebeten. Dieser Bitte kommen wir natürlich gern nach. Sobald Bundesregierung und internationale Gemeinschaft die rechtlichen und finanziellen Grundlagen geschaffen haben, sind wir startklar.“

Näheres zu den VBI-Aktivitäten zur Unterstützung der Ukrainischen Ingenieure und Ingenieurinnen beim Wiederaufbau ihres Landes erläutert VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer in einem Interview des WDR-Morgenechos am 25. Oktober.

Filed Under: Ausland, News Tagged With: Ingenieurhilfe, Rahmenbedingungen, Ukraine, Wiederaufbau

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Der ukrainische VBI-Partnerverband ICEG hat sich mit der Bitte den VBI gewandt, den Wiederaufbau in der Ukraine zu unterstützen. Dabei geht es zunächst um die Bewertung von rund 1.500 beschädigten Brücken, Krankenhäusern, Kindergärten, Industrieanlagen sowie unzähligen Straßen und Wohnungen. In einem ersten Schritt wünscht sich die Ukraine die fachliche Hilfe bei der Beurteilung der Standsicherheit dieser Bauwerke durch VBI-Mitgliedsunternehmen. Gemeinsam mit den ukrainischen Ingenieurinnen und Ingenieuren sollen zunächst Maßstäbe entwickelt werden, auf deren Grundlage Entscheidungen zu Sicherung, Abriss und Neubau getroffen werden können.

Da sowohl die Dimension als auch die konkreten Herausforderungen in den betroffenen Gebieten für alle Beteiligten neu sind, hat sich der VBI mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, der EU-Kommission und der GIZ in Verbindung gesetzt, um den Prozess und mögliche Maßnahmen gemeinsam vorzubereiten und zu koordinieren. In einem ersten Schritt sollen unter dem Dach der GIZ mit Vertretern ausgewählter ukrainischer Kommunen und den VBI-Mitgliedsunternehmen die Herausforderungen besprochen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit ausgelotet werden. Die GIZ konnte seit 2014 durch zahlreiche Projekte in der Ukraine bereits vielfältige Erfahrungen sammeln.

Sie wollen unterstützen? VBI sucht Expertinnen und Experten zur Bewertung der Standsicherheit

Wenn Sie Expertise bei der Bewertung der Standsicherheit von Bauwerken haben, oder sich beispielsweise mit den Auswirkungen massiver Beschädigungen durch Erdbeben oder Kriegseinwirkungen auskennen, bitte wir Sie um Unterstützung. Gerne möchten wir Sie zur Auftaktveranstaltung mit der GIZ einladen, um gemeinsam mit Ihnen Maßstäbe und Prozesse für den Wiederaufbau zu entwickeln. Bitte senden Sie eine E-Mail direkt an den Hauptgeschäftsführer unter info@vbi.de, wenn wir Sie auf die Einladungsliste setzen dürfen.

Filed Under: News Tagged With: Ingenieure, Ukraine, Wiederaufbau

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Die Europäische Kommission hat eine Verordnung erlassen, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte restriktiven Maßnahmen gegen Russland zu ergreifen. Mit der zum 8. April 2022 in Kraft getretenen Änderung dieser Verordnung sind erstmals Sanktionen erlassen worden, die die Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen des EU-Schwellenwertes betreffen. Diese Regelungen gelten unmittelbar und sind von den öffentlichen Auftraggebern zwingend anzuwenden. Die Sanktionen betreffen auch Vergaben für Planungsleistungen. Seit Inkrafttreten einer weiteren Verordnung am 6. Oktober 2022 gilt ein ausdrückliches Verbot, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen zu erbringen für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen.

Unterstützung des Verbands Beratender Ingenieure VBI beim Wiederaufbau der UkraineHerunterladen
BMWK-Rundschreiben zu Russland-SanktionenHerunterladen
ANLAGE: AusnahmetatbeständeHerunterladen
Entscheidungsdiagramm bei bestehenden VerträgenHerunterladen
EigenerklärungHerunterladen
Formulierungsvorschlag VertragsbeendigungHerunterladen

Auswirkungen des Kriegs auf Bau- und Planungsverträge

Der Krieg gegen die Ukraine hat spürbar wirtschaftliche Auswirkungen auf Bauvorhaben in Deutschland. Neben Lieferengpässen, die zu zeitlichen Verzögerungen führen, sind die Kosten für diverse Rohstoffe und Betriebsstoffe erheblich gestiegen. Das Bundesbau- wie auch das Bundesverkehrsministerium haben auf diese Situation mit den folgenden Sonderregelungen für Bauverträge reagiert:

  • Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln für bestimmte Produkte auch in laufenden Vergabeverfahren
  • Ausschreibungsreife Gewerke sind zu vergeben, Planungen fortzusetzen
  • Anpassung von Vertragsfristen bei laufenden Bauverträgen
  • Preisanpassungen bei laufenden Bauverträgen nur bei gestörter Geschäftsgrundlage, in Einzelfällen kann auch nachträglich eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart werden.

Die Regelungen, zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022, sind bis Ende des Jahres verlängert:

Rundschreiben des BMVD vom 22. Juni 2022Herunterladen
Hinweise-zu-den-Vordrucken-141a-und-145aHerunterladen
141a-Stoffpreisgleitklausel-VordruckHerunterladen
145a-Verzeichnis-Stoffpreisgleitklausel-VordruckHerunterladen

Der Erlass von März 2022:

Baustoffpreissteigerung-ErlassHerunterladen
Hinweise zur Anwendung der StoffpreisgleitklauselHerunterladen

Die Wirtschaft hilft

In einem Appell verurteilen 13 Ingenieur- und Architektenorganisationen – darunter der VBI – den russischen Krieg gegen die Ukraine und drücken ihre Solidarität mit den betroffenen Menschen aus:
“Als Gemeinschaft der Kammern und Verbände der planenden Berufe versuchen wir, über Solidaritätsbekundungen hinausgehend, auch konkrete Hilfe zu leisten und bieten unsere Netzwerke zur Unterstützung an. Wir werden das uns Mögliche tun, um zu einer Linderung der Kriegsfolgen für die Betroffenen beizutragen.”

Als BDI-Mitglied unterstützt der VBI die Initiative Wirtschaft hilft, mit der BDA, BDI, DIHK und ZDH Informationen für deutsche Firmen bieten, um auf verschiedene Weise konkrete Hilfe zu leisten.

Auf verschiedenen Plattformen können Unternehmen Jobangebote für aus der Ukraine Geflüchtete anbieten. Hierzu zählt das Portal des Bundesverbands der Freien Berufe BFB freieberufe-jobportal.de ebenso wie jobaidukraine.com oder architekturmeldungen.de. Der VBI bietet außerdem allen VBI-Mitgliedsunternehmen an, englischsprachige Jobangebote in der VBI-Stellenbörse einzustellen und diese mit der Plattform für ukrainische Fachkräfte in Ingenieurwesen und Architektur zu verlinken.

Eine übersichtliche Information zu den Kriegsfolgen und den Auswirkungen der Sanktionen auf deutsche Unternehmen bietet auch die GTAI Germany Trade and Invest.

Appell Ukraine_Herunterladen

Initiative Wirtschaft hilft

GTAI Ukraine Sanktionen und Folgen

jobaidukraine.com

architekturmeldungen.de

freieberufe-jobportal.de

Filed Under: News Tagged With: Appell, Frieden, Hilfe, Ukraine

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Verband Beratender Ingenieure
Budapester Straße 31
D-10787 Berlin

Telefon +49 30 260 62-0 Telefax +49 30 260 62-100 E-Mail info@vbi.de

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