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Die CSRD zielt darauf ab, Unternehmensführung in der Europäischen Union nachhaltiger und transparenter zu gestalten. Die CSRD erweitert die bisherigen Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) um die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die CSRD verlangt von den Unternehmen, detailliertere Informationen zu einer breiteren Palette von Nachhaltigkeitsthemen offenzulegen. Dazu gehören Umweltaspekte, soziale und arbeitnehmerbezogene Angelegenheiten, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Unter die Berichtspflicht der CSRD fallen nur Unternehmen die zwei der folgenden drei Anforderungen erfüllen: min. 250 Mitarbeiter, min. 50 Millionen Euro Umsatz p.A., min 25 Millionen Euro Bilanzsumme.

Der Regierungsentwurf sieht die verpflichtende Einführung des Nachhaltigkeitsberichtes erst ab dem Geschäftsjahr 2026 vor. Der VBI begrüßt dies sehr, da hierdurch die Implementierung des Nachhaltigkeitsberichts auf einen längeren Zeitraum streckt und damit Unternehmen entlastet, da die Erfassung der erforderlichen Information zum Nachhaltigkeitsbericht mit großem Aufwand verbunden ist.

Ebenfalls ist positiv, dass die Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), durch den Nachhaltigkeitsbericht ersetzt werden kann. Offenbar führt die gegenwärtige Regelung jedoch dazu, dass Unternehmen, die erst seit dem 1.1.2024 unter das LkSG fallen im Jahr 2025 einen LkSG-Bericht für 2024 erstellen müssen, da die Ersetzungsbefugnis erst im Jahr 2026 greift. Hier wäre es sinnvoll, die Fristen anzugleichen.

Filed Under: News Tagged With: Bund, CSRD, EU, Nachhaltigkeit, Unternehmensführung

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1. Worum geht es?

Mobile Work, also die Möglichkeit von Arbeitnehmern, ihre Arbeit von einem anderen Ort als dem Unternehmensstandort aus zu erledigen, hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Durch die COVID-19-Pandemie wurde diese Arbeitsform zusätzlich befördert und ist nun für viele Unternehmen und Arbeitnehmer eine Normalität geworden.

Die Vorteile von Mobile Work sind vielfältig:

  • Für Arbeitnehmer: Weniger Pendeln, flexible Arbeitszeiteinteilung, bessere Work-Life-Balance, höhere Zufriedenheit
  • Für Arbeitgeber: Geringere Bürokosten, größerer Talentpool, mehr Produktivität

Es gibt allerdings auch Herausforderungen, die mit Mobile Work verbunden sind:

  • Gefahr der ständigen Erreichbarkeit und dadurch Gefahr von Burnout
  • Gefahr für sensibler Daten des Arbeitgebers und Privatsphäre des Arbeitnehmers
  • Schwierigkeiten bei der Führung, Kontrolle und Zusammenarbeit

Die Europäische Kommission hat daher angekündigt, die Regelungen zu Mobile Work anpassen zu wollen. Ziel ist es, die Vorteile dieser Arbeitsform zu erhalten und gleichzeitig die sich ständig verändernden Herausforderungen zu bewältigen.

2. Was soll geschehen?

Die Kommission hat ein Konsultationsverfahren gestartet, um die Positionen der (Sozial)Partner zu Mobile Work einzuholen. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Konsultation wird die Kommission dann einen Vorschlag für EU-weite Regelungen zu Mobile Work vorlegen. In dieser Konsultationsphase bringen wir aktiv die spezifischen Bedürfnisse und Forderungen unserer Branche ein.

3. Warum ist das relevant für die Branche der Beratenden Ingenieure?

Mobile Work bietet der Branche der Beratenden Ingenieure zahlreiche Vorteile: flexible Projektbearbeitung, Gewinnung und Bindung von Fachkräften, Kosteneinsparungen, Nachhaltigkeit und Zukunftssicherheit. Um diese Vorteile zu nutzen und gleichzeitig die Herausforderungen der Branche zu bewältigen, ist eine kluge Regulierung von Mobile Work notwendig. Diese Regulierung muss die projektbezogene Zusammenarbeit, den Schutz sensibler Daten und die Verfügbarkeit branchenspezifischer Software berücksichtigen. Nur so können Beratende Ingenieurbüros die Potenziale von Mobile Work voll ausschöpfen und gleichzeitig die Qualität ihrer Arbeit und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter gewährleisten.

Die Nutzung dieser Vorteile wird jedoch auch in Deutschland durch einen Flickenteppich an Regelungen aus verschiedenen Gesetzen und Paragraphen erschwert, der zu Rechtsunsicherheit sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer führen kann. Dabei bestehen für Planungsunternehmen insbesondere in Bezug auf folgende gesetzliche Regelungen viele Fragen und Unsicherheiten:

Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Unklare Auslegung von Arbeitszeit (§§ 3, 6, 11 ArbZG) und Ruhezeiten (§ 5 ArbZG) im Kontext mobiler Arbeit, z. B. bei der Frage der Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Fehlende Konkretisierung des Arbeitsschutzes (§ 5 ArbSchG) bei mobiler Arbeit, z. B. hinsichtlich der Vorgaben zur ergonomischen Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes.

Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO): Unsicherheiten bei der Anwendung datenschutzrechtlicher Vorgaben (§§ 6, 32 DS-GVO) auf mobile Datenverarbeitung, z. B. beim Schutz sensibler Daten vor unbefugtem Zugriff.

Dies sind nur einige der Beispiele, warum eine klare und einheitliche Regulierung der Regeln zum Mobile Work und zur Telearbeit notwendig ist. Da Mobile Work mittlerweile europaweit und über Grenzen hinaus angewendet wird, ist eine harmonisierte europäische Regelung notwendig, welchen den deutschen wie auch europäischen Flickenteppich beendet und für Rechtssicherheit aller Beteiligten sorgt.

4. Was ist unsere Position?

Wir beobachten daher mit Interesse die Initiative der Kommission, die Regelungen zu Mobile Work anzupassen. Wir sind jedoch der Meinung, dass dabei die folgenden Punkte bei der Diskussion einbezogen werden müssen:

  • Freiwilligkeit: Mobile Work sollte sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer freiwillig bleiben.
  • Keine Regulierung der Arbeitsaufgaben: Es sollte keine EU-weiten Vorgaben geben, welche Aufgaben für Mobile Work geeignet sind.
  • Proportionale Kostenübernahme: Die durch Mobile Work entstehenden Kosten sollten nicht allein vom Arbeitgeber getragen werden. Stattdessen sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber fair an diesen Kosten beteiligen. Konkret sollte eine erweiterte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit ermöglicht werden.
  • Datenschutz: Neben dem Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer ist bei Mobile Work auch der Schutz der Unternehmensdaten zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem sensible Kundendaten, Geschäftsgeheimnisse und interne Dokumente. Um beide Interessen zu wahren, bedarf es klarer Regelungen und technischer Maßnahmen zur Datensicherheit. Zudem sollte eine eindeutige Haftungsregel eingeführt werden, um die Verantwortlichkeiten im Falle von Datenverlusten oder -missbrauch zu klären.
  • Keine zusätzlichen Regulierungen und Verwaltungsaufgaben: Mobile Work sollte so einfach wie möglich gehalten werden, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, insbesondere für KMU, so gering wie möglich zu halten.

Abschließende Forderungen

  • Mobile Work in der Ingenieurberatung: Spezifische Herausforderungen und Chancen erfordern eine differenzierte Betrachtung und Umsetzung. Die Implementierung von Mobile Work in der Ingenieurberatung muss die projektbezogene Zusammenarbeit, den Schutz sensibler Daten und die Verfügbarkeit branchenspezifischer Software berücksichtigen.
  • Keine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit: Die Regelungen zu Mobile Work dürfen die unternehmerische Freiheit der Arbeitgeber nicht einschränken.

Mobile Arbeit ist bereits jetzt in vielen Situationen ein nützliches Werkzeug für einige Ingenieurunternehmen und kann mit den richtigen Rahmenbedingungen in Zukunft weitere Vorteile bringen. So kann sie noch mehr zu einer Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden.

Pressemitteilung der Europäischen Kommission

Filed Under: News Tagged With: EU, Mobile-Work, Positionspapier

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Fachkräftemangel und gestörte Projektabläufe sind weiterhin die größten Herausforderungen der Ingenieurunternehmen. Dies zeigen die Ergebnisse der VBI-Konjunkturumfrage 2024. So schlägt sich die wirtschaftliche Eintrübung trotz des Investitionshochlaufs bei der Infrastruktur auch auf die Planungsbranche insgesamt nieder.

Demzufolge wird die wirtschaftliche Situation zu Jahresbeginn von den Unternehmerinnen und Unternehmern insgesamt etwas schlechter bewertet als noch im Vorjahr und auch die Aussichten sind weniger sonnig. Dennoch erwarten noch 68 % der antwortenden Planungsbüros keine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation im laufenden Geschäftsjahr. Allerdings stieg mit 32 % der Antwortenden der Anteil derer, die sinkende Umsätze erwarten, um 2 % gegenüber 2023. Ebenso zeigt der Auftragsbestand mit jetzt 50 % und einem Vorlauf von nur noch 10 Monaten eine rückläufige Tendenz.

Auch wenn dies aus einem relativ guten Vorjahresergebnis auf immer noch durchschnittlich gesundem Niveau erfolgt, lässt die Abwärtstendenz aufhorchen. Denn es ist die Planungsbranche, die die derzeit notwendigen Bau- und Sanierungsvorhaben, sei es in der Infrastruktur, bei der Energiewende oder im dringend erforderlichen Wohnungsbau in Gang setzt. Wenn es hier stockt, kommen die Vorhaben nicht auf die Baustelle. Insbesondere der Mangel an Ingenieurfachkräften behindert die Planungsunternehmen in ihrem Wachstum und lässt in Bereichen der Infrastrukturplanung, wie zuletzt auch die Diskussion auf dem VBI-Hauptstadtkongress gezeigt hat, die Planungsunternehmen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.

Es ist festzuhalten, dass nicht alle Disziplinen und Unternehmensgrößen die gleichen Problemlagen aufweisen. Unter den 11 Prozent der antwortenden Ingenieurbüros, die eine wirtschaftliche Schieflage für ihr Unternehmen befürchten, haben 72 Prozent eine Unternehmensgröße von weniger als 20 Mitarbeitenden. Diese Unternehmensgröße ist zum Teil stärker von der Krise im Wohnungsbau betroffen und berichtet öfter über Probleme bei der Durchsetzung auskömmlicher Honorare nach dem Ende der verbindlichen HOAI.

Die VBI-Konjunkturumfrage 2024 mit allen Ergebnissen kann – wie auch die der Vorjahre – im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Direkt zur Auswertung 2024

Konjunkturumfrage 2024

Konjunkturumfrage 2024 ›

Filed Under: News Tagged With: EU, Europawahl, Investitionen, Nachhaltigkeit

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In einer sich immer schneller verändernden Welt steht auch die europäische Union vor immer neuen komplexen Herausforderungen. Die Nachwirkungen der Corona-Krise, die globalen Konflikte, der demographische Wandel und innere antidemokratische Bestrebungen stellen Europa vor große Aufgaben. Politik und Wirtschaft müssen gemeinsame Strategien entwickeln und pragmatische Lösungen finden, die unsere Handlungsfähigkeit sicherstellen. Ein Schlüsselinstrument besteht darin, die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Planungs- und Baubranche zu erhalten und weiter auszubauen.

Der VBI formuliert in seinem Positionspapier zur Europawahl zentrale Forderungen an die europäische Politik zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und Unterstützung der Planungs- und Bauwirtschaft.

Politikfeld Infrastruktur

In unserer sich stetig wandelnden geopolitischen Umgebung ist eine resiliente und sichere Infrastruktur für Europa von entscheidender Bedeutung. Gleichzeitig erfordert die Mobilitätswende einen Umbau und einen Ausbau der Verkehrswege. Ingenieurunternehmen spielen eine Schlüsselrolle bei der Planung, dem Bau und der Instandhaltung kritischer Infrastruktur, sie stehen an vorderster Linie, wenn es darum geht, nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die Grundlagen der zivilen und militärischen Sicherheit der Europäischen Union zu gewährleisten.

Brücken
Die strategische Bedeutung von Brücken in Verkehrsnetzen erfordert eine Anpassung der Vorgaben, um einen reibungslosen Fluss von nicht nur zivilen, sondern auch militärischen Gütern zu gewährleisten. Die Richtlinie 2008/114/EG der Europäischen Union zur Identifizierung und zum Schutz kritischer Infrastrukturen konzentriert sich auf den übergeordneten Rahmen zur Identifizierung und zum Schutz von Infrastrukturen, die für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind. In der Richtlinie selbst werden jedoch keine spezifischen Maßnahmen oder Anforderungen für Brücken oder andere spezifische Arten von Infrastrukturen genannt. Die verbindlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit von Brücken werden im Rahmen der nationalen Gesetzgebung und der durchgeführten Risikobewertungen festgelegt. Der VBI rät dringend dazu, einen europaweiten Standard zu definieren, um die Mitgliedsstaaten zu verpflichten, die nationale Brückeninfrastruktur entsprechend anzupassen. Dabei muss ein Fokus auf Transportkorridoren gelegt werden, welche sich an den militärischen Vorgaben der EU und NATO richten sollten und uns in die Lage versetzen unsere Bündnispflichten zu erfüllen.

Wasserstoffstrategie
Die ambitionierten Ziele der EU zur Dekarbonisierung können durch die konsequente Nutzung und Erzeugung von Wasserstoff erreicht werden. Die bestehende EU-Gesetzgebung muss konsequent umgesetzt und erweitert werden, um den Bau von Wasserstoffproduktionsanlagen, Speichersystemen und Tankstellen zu unterstützen, einschließlich von Wasserstoffpipelines in und durch Europa. Auf dieser Gesetzgebung aufbauend brauchen wir in Europa ein System für Kohlenstofftransport und -speicherung sowie für die Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur für die Kohlenstoffabscheidung.

Versorgungssicherheit
Unsere Städte und Gemeinden sind auf eine zuverlässige Versorgung mit Energie und Wasser angewiesen. Diese essenziellen Komponenten der Infrastruktur sind oftmals unsichtbar und wecken selten das öffentliche Interesse. Um eine sichere Versorgung auch weiterhin gewährleisten zu können, sind nachhaltige Programme für Investitionen in die unterirdische Infrastruktur in Europa wichtig. Um die Modernisierung und Erweiterung dieser grundlegenden Infrastruktur zu sichern, ist es entscheidend einem Investitionsstau vorzubeugen und diesem neben finanzieller Unterstützung auch durch regulatorische Maßnahmen, wie der Erleichterung von Genehmigungsverfahren, entgegenzuwirken.

Politikfeld Nachhaltigkeit

Der Green Deal der EU zielt darauf ab, bis 2050 Klimaneutralität in Europa zu erreichen und die Wirtschaft nach Nachhaltigkeitskriterien umzugestalten. Dies soll durch eine Reihe von finanziellen Förderprogrammen umgesetzt werden. Es wird dringend empfohlen, die Antragsverfahren für EU-Finanzmittel deutlich zu vereinfachen, um Planungsunternehmen und Bauherren einen effizienten Zugang zu Fördermitteln für nachhaltige und innovative Projekte zu ermöglichen. Darüber hinaus sollte eine benutzerfreundliche Online- Plattform entwickelt werden, die umfassende Informationen zu allen verfügbaren EU-Förderprogrammen, einschließlich Antragsfristen und erforderlichen Dokumenten, sammelt und bereitstellt. Diese Plattform sollte ein “One-Stop-Shop” sein und könnte zusätzliche interaktive Elemente wie FAQ-Bereiche, Chatbots oder Webinare enthalten, um Nutzer bei der Antragsstellung zu unterstützen.

Blue Deal
Durch den Klimawandel bedingte Extremwetterereignisse wie Hochwasser oder Trockenperioden stellen auch in Deutschland eine wachsende Bedrohung für die Wasserstraßen und zugehörige Infrastrukturen dar. Maßnahmen zur Anpassung und zum Schutz dieser Infrastrukturen sind daher entscheidend, um die Schifffahrtswege offenzuhalten und zivile Schäden zu minimieren. Bereits jetzt sind deutsche Ingenieurunternehmen mit der Entwicklung vorbildlicher Projekte zum Schutz von Wasserwegen und Ressourcen befasst. Diese umfassen unter anderem die Entsieglung von Flächen, die Konzeption von Schwammstädten sowie innovative Ansätze zur Pegelstandregulierung in Flüssen. Der bevorstehende Blue Deal bietet eine einmalige Gelegenheit, das bisher ungenutzte Potenzial unserer Wasserressourcen für eine nachhaltige Entwicklung zu nutzen. Die EU muss alle Interessenträger ermutigen, gemeinschaftliche Lösungen zu entwickeln, die zu den Zielen des Blue Deals beitragen. Es ist wichtig, frühzeitig im Gesetzgebungsprozess Fachexperten einzubinden, um innovative Ansätze zu fördern, die sowohl der Umwelt
als auch der Industrie zugutekommen.

Energie – Die Renewable Energy Directive (RED III)
Die ursprüngliche Renewable Energy Directive (2009/28/EC) wurde im Jahr 2009 verabschiedet und setzte für alle Mitgliedstaaten der EU verbindliche nationale Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch fest. Mit der letzten Überarbeitung der Renewable Energy Directive (RED III) hat die EU über den bisherigen Maßstab gehende Ziele vorgegeben. Dazu gehört insbesondere die Vorgabe, bis 2030 den Anteil von Wind-, Solar- und Wasserkraft am Endenergieverbrauch in der EU auf 42,5 Prozent zu erhöhen. Im Jahr 2022 wurden nur 20,8 Prozent des deutschen Brutto-Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt. Zum Erreichen der Vorgaben müsste in Deutschland die jährliche Ausbaurate für erneuerbare Energien im Vergleich zu den vergangenen 10 Jahren etwa verdreifacht werden. Daher ist es unumgänglich, die Vorgaben der RED III zur Umsetzung beschleunigter und effizienter Planungsverfahren auf nationaler Ebene ohne weiteren Verzug einzuführen. Durch den Abbau bürokratischer Hürden und die Bereitstellung klarer Regeln können sich Ingenieurbüros und Auftraggeber vermehrt auf Innovation und weniger auf die Bewältigung von Bürokratie konzentrieren. Die EU muss die Entbürokratisierung der Planungsverfahren in Mitgliedsstaaten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen.

EU-Taxonomie
Als Interessenvertreter im Planungs- und Bausektor erkennen wir die wichtige Rolle der EU-Taxonomie bei der Steuerung unseres Übergangs zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Wirtschaft. Die anspruchsvollen Kriterien der EU-Taxonomie, besonders in Bezug auf den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, stellen jedoch eine Herausforderung für die Umsetzung in unserem Sektor dar.

Die EU muss die Entwicklung eines robusten Marktes für recycelte und wiederverwendbare Materialien unterstützen und die Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Hinblick auf eine integrierte Kreislaufwirtschaft fördern.

Politikfeld Fachkräfte

Die Planungs- und Bauwirtschaft wächst seit einem Jahrzehnt kontinuierlich und benötigt zunehmend gut ausgebildete Mitarbeiter. Gleichzeitig verschärft sich der generelle Fachkräftemangel durch die demografische Entwicklung immer weiter. Es fehlen immer mehr Ingenieurinnen und Ingenieure in den Planungsbüros, bei den Auftraggebern, in den Behörden und in der Bauindustrie. Es herrscht ein intensiver Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte, wobei insbesondere kleine und mittlere Unternehmen Schwierigkeiten haben, geeignete Talente zu rekrutieren.

Neues Europäisches Bauhaus
Der Fachkräftemangel trifft die europäische und deutsche Wirtschaft in einem hohen Maß. Nur eine stark erweiterte Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ingenieure in der Bauplanungsbranche ist in der Lage, die Fachkräftebindung zu verbessern und die Handlungsfähigkeit der Branche zu erhalten. Auf europäischer Ebene wurde das “Neue Europäische Bauhaus” ins Leben gerufen, um Nachhaltigkeit und Inklusivität zu fördern. Die Initiative soll die Transformation des Bauwesens fördern, um klimaneutrale, ressourceneffiziente und sozial gerechte Gebäude und Städte zu gestalten. Durch die Verknüpfung von Kreativität, Innovation und Nachhaltigkeit soll das Neue Europäische Bauhaus eine Brücke zwischen verschiedenen Disziplinen schlagen und eine inspirierende Plattform für zukunftsweisende Bau- und Designprojekte bieten.

Dabei sollte die Transformation im Bauwesen bereits in der Schule durch Workshops und Lehrpläne erlebbar gemacht werden, um das Interesse an den Berufen im Ingenieurwesen frühzeitig zu wecken. Weitere Anreize für junge Talente können dazu beitragen, sich für eine Karriere in der Bauplanungsbranche zu entscheiden. Nur so ist ein inklusives und vielfältiges Bild des Ingenieurwesens erreichbar, damit sich mehr junge Mädchen und Frauen für die Planungs- und Baubranche für die Bau- und Planungsbranche begeistern.

Gender Equality
Durch die Förderung von Gleichberechtigung können Frauen vermehrt für den Ingenieurberuf begeistert werden, was wiederum dazu beitragen kann, den Fachkräftemangel in der Branche zu entschärfen. Die Generation Z nimmt eine zunehmende Führungsrolle in diesem Bereich ein, da sie aufgrund ihrer stark progressiven und offenen Einstellung gegenüber sozialen Fragen wie Gleichberechtigung den öffentlichen Diskurs prägt. Eine gesteigerte Akzeptanz und Unterstützung für Frauen in traditionell männlich dominierten Berufsfeldern wie dem Bauingenieurwesen könnte durch Bildung, Aufklärung und gezielte Programme erreicht werden, die darauf abzielen, Stereotypen zu durchbrechen und Chancengleichheit zu fördern. Auf nationaler Ebene setzt sich bereits die Initiative “Klischeefrei” dafür ein, Stereotypen zu durchbrechen und Schülerinnen dazu zu ermutigen, sich für die Ingenieurwissenschaften zu entscheiden. Eine vergleichbare Initiative auf europäischer Ebene wäre äußerst willkommen und könnte dazu beitragen, das Interesse an ingenieurwissenschaftlichen Berufen grenzübergreifend zu fördern und Barrieren abzubauen.

Erasmus
Eine verstärkte finanzielle Unterstützung des Erasmus-Programms würde dazu beitragen, interkulturelle Kompetenz zu verbessern, Fachwissen zu erweitern und internationale Netzwerke aufzubauen, was wiederum die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Planungsbranche in Europa stärken würde.

Politikfeld Digitalisierung

Die digitale Transformation ermöglicht neue Wege der Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette Bau. Durch die Einführung von BIM in der Planungs- und Bauphase stehen die digitalen Zwillinge auch für die Betriebs- und Wiederverwendungsphase bereit. CO2-reduziertes Planen, Bauen und Betreiben von Objekten sowie das zirkuläre Bauen werden damit gestärkt. Dabei ist die Informationssicherheit Grundlage der digitalen Zusammenarbeit, insbesondere dort, wo Unternehmen bei der Entwicklung kritischer Infrastrukturen beteiligt sind. Dabei kommt neben dem Datenschutz und der Datensicherheit, der IT-Sicherheit eine wesentliche Bedeutung zu, um die Schutzziele der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherzustellen.

Die Kosten für technische und organisatorische Maßnahmen sind dabei erheblich und es wird zur Regel, dass ausreichende Cyberversicherungen nicht mehr für alle Unternehmen verfügbar sind. Cybersicherheit muss auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) erschwinglich bleiben.

Es sollten daher Programme und Initiativen auf der gesamten EU-Ebene initiiert werden, die darauf abzielen, die Kosten für Cybersicherheit für KMU zu reduzieren und den Zugang zu erschwinglichen Cybersicherheitslösungen zu verbessern. Dies kann dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken und gleichzeitig sicherzustellen, dass auch kleine Unternehmen angemessen geschützt sind.

GAIA-X
Das GAIA-X Ökosystem für die Planungs- und Bauwirtschaft schafft durch seine offenen Schnittstellen und Standards mehr Transparenz, bietet mehr Datensouveränität durch Interoperabilität und Schutz von Rechten, intensiviert damit die Innovationkraft für neue Geschäftsmodelle und fördert damit die europäische Zusammenarbeit. Um den Informationsaustausch in der Wertschöpfungskette Bau zwischen den Stakeholdern des Planens, Bauens und Betreibens zu intensivieren, ist es notwendig, die Schnittstellen weiter zu harmonisieren.

Technologieoffener Ansatz
Technologieoffene Entwicklungen der KI in der Planungs- und Baubranche sind zu begrüßen. Hier liegt ein noch wenig genutztes Potenzial zur Linderung des Fachkräftemangels, weshalb die Beibehaltung und der Ausbau dieses Ansatzes ein wichtiges Element der digitalen Strategie ist.

Politikfeld Europäische Regulierung/Berufsvorbehalt

Deutsche Ingenieure und Ingenieurinnen genießen in der EU und der ganzen Welt einen erstklassigen Ruf für ihre Fachkenntnisse und ihre Fähigkeit, komplexe Herausforderungen zuverlässig und sicher zu bewältigen. Sie übernehmen Verantwortung für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit von Bauwerken und damit für Menschen und erhebliche Sachwerte. Daher wird die Einführung von Berufsvorbehalten für sicherheitsrelevante Planungsleistungen empfohlen. Damit die Berufsvorbehalte nicht die unternehmerische Freiheit der Ingenieurbüros einschränken, sollen Bauingenieure unabhängig von der Gesellschaftsform und den Eigentumsverhältnissen ihres Büros oder Unternehmens Mitglied in der Ingenieurkammer ihres Bundeslands sein können.

Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG) legt die Regeln für die Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der Europäischen Union fest. Es ist von zentraler Bedeutung, die zurzeit bestehende Richtlinie dahingehende abzuändern, dass diese die in Deutschland bestehenden einzigartige KMU-Struktur berücksichtigt und so die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ingenieure auf dem europäischen Markt anerkennt.

Dabei ist es wichtig, dass Bauingenieure und Bauingenieurinnen weiterhin unabhängig von der Gesellschaftsform und den Eigentumsverhältnissen ihres Unternehmens Mitglied in der Ingenieurkammer ihres Bundeslands sein können, sofern sie ihre Leistungen fachlich eigenverantwortlich und unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbringen.

Dieser Ansatz ermöglicht es den Ingenieurbüros, flexibel auf Marktanforderungen zu reagieren und gleichzeitig die hohe fachliche Kompetenz und Integrität des Berufsstands zu wahren. Es liegt an den politischen Entscheidungsträgern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Zukunft der deutschen Ingenieure in Europa zu sichern.

EU-Vergabe
Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, bei der Vergabe von Planungsleistungen den nationalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Das jüngst von den Kammern und Verbänden der Planungswirtschaft vorgelegte Gutachten zu einem alternativen Beschaffungskonzept mit der gemeinsamen Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen kombiniert mit Fachlosbildung ermöglicht eine KMU-freundliche Vergabe unter Beachtung der Grundsätze der EU-Vergaberichtlinien. Gerade die Vergabe in Fach- und Teillosen stützt und fördert die mittelständischen Strukturen der Planungs- und Bauwirtschaft im Interesse der öffentlichen Hand.

Bürokratieabbau
Viele bürokratische Hürden behindern Unternehmen und treffen besonders den Mittelstand. Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu stärken, sind dringende Maßnahmen zur Vereinfachung von Unternehmensgründungen, Steuerverfahren, Zulassungsverfahren und anderen administrativen Anforderungen erforderlich. Die Strategie der Kommission zum Bürokratieabbau ist zu begrüßen aber ihr Ziel einer Reduzierung um lediglich 25 Prozent reicht auch angesichts ständig neuer Verordnungen nicht aus.

Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen in der gesamten EU sollte durch Verordnungen geregelt werden, die eine Abschaffung jeglicher Schrifterfordernisse und die Anwendung des Once-Only Prinzips für alle Verwaltungsverfahren vorschreiben, wie es bereits in einigen Mitgliedstaaten praktiziert wird. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um einheitliche Standards zu etablieren und die Effizienz sowie Transparenz in der Verwaltung zu verbessern. Zusätzlich muss die Harmonisierung von Gesetzen innerhalb der Mitgliedstaaten vorangetrieben werden, um eine kohärente Rechtsgrundlage zu schaffen und die Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg zu erleichtern. Europäische Verwaltungsvorschriften wie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive müssen drastisch gekürzt werden, um Bürokratie zu reduzieren, Innovationen zu fördern und Unternehmen eine größere Flexibilität zu ermöglichen. Dabei sollte die bereits in Deutschland übliche One-in-two-out Regelung auch auf europäischer Ebene verpflichtende Anwendung finden.

Europawahl 2024

Positionspapier ›

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Nach intensiven Verhandlungen hat das EU-Parlament der überarbeiteten Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) zugestimmt. Diese zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch im Gebäudesektor der EU bis 2030 erheblich zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die Novelle sieht den Umbau der am wenigsten energieeffizienten Gebäude sowie verbesserte Informationen über die Energieeffizienz von Gebäuden vor. Mit der EPBD ist die Anforderung gestellt, dass Neubauten ab 2030 und ab 2028 alle Gebäude, die von öffentlichen Einrichtungen genutzt oder besessen werden, emissionsfrei sein müssen. Zusätzlich werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu reduzieren. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten sowie Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizsystemen etablieren und fossile Brennstoffheizkessel bis 2040 auslaufen lassen.

Die Richtlinie wurde gegenüber dem vorhergehenden Entwurf entschärft. In der EPBD sind nun keine Sanierungspflichten mehr für Wohngebäude festgelegt. Allerdings wurden für Nichtwohngebäude die Einführung von energetischen Mindeststandards beschlossen. Konkret bedeutet dies, dass bis 2030 die energetisch schlechtesten 16 Prozent der Nichtwohngebäude saniert werden müssen. Drei Jahre später müssen weitere 10 Prozent der Nichtwohngebäude energetisch modernisiert werden. Entscheidend wird die nationale Umsetzung der Richtlinie sein. Wichtig ist dabei, die nationale Umsetzung mit ausreichendem Vorlauf für Auftraggeber, Planungs- und Bauunternehmen anzukündigen und abzusprechen. Nur so können Kapazitäten langfristig aufgebaut und bereitgestellt werden. Die EU-Staaten haben nun 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bis Ende nächsten Jahres sind Sanierungspläne vorzulegen, die dann ein Jahr später verabschiedet werden. Planer sollten sich bereits jetzt auf die kommenden Veränderungen vorbereiten.

Zu der EU-Richtlinie

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2023 hat der europäische Wirtschafts-und Sozialausschuss WSA die Initiative für einen “EU Blue Deal” angestoßen. Parteiübergreifend haben sich EU-Parlamentarier dafür ausgesprochen. Der Blue Deal soll den Green Deal der EU ergänzen und sowohl dem Schutz der europäischen Wasserressourcen, wie auch der Förderung von Energiegewinnung aus dem Meer dienen. Die Initiatoren und Initiatorinnen des Blue Deals befürchten, dass Europas grüner und digitaler Wandel die Wasserressourcen zusätzlich belasten könnte, zum Beispiel durch wasserintensive Sektoren wie Halbleiter und Wasserstoffproduktion, die auf EU-Ebene gefördert werden, ohne ihre Auswirkungen auf die Wasserressourcen zu berücksichtigen.

EFCA unterstützt mit dem Papier die WSA-Initiative für eine in die EU-Umweltpolitik eingebettete EU-Wasserpolitik und die Einrichtung eines “Blue Transition Fund” zu deren Finanzierung. Der Planerdachverband macht besonders auf das Problem aufmerksam, das der vielfach prekäre Zustand der veralteten Versorgungs- und Abwasserinfrastruktur verursacht. Hier sei im Zuge des Blue Deals dringend Abhilfe zu schaffen. Undichte Kanalisation und andere Probleme veralteter Infrastruktur verschärften in vielen EU-Mitgliedsländern den Mangel an Trinkwasser und trieben die Kosten in die Höhe. Auch erhöhe sich die Überflutungsgefahr, wenn die Kanalisation nicht in der Lage ist, Starkregenereignisse zu bewältigen.

EFCA-Positionspapier (engl.)

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Gegenantrag von fünf Bundesländern unterstützt

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, der eine Änderung der Vergabeverordnung zur Folge hat. Die Streichung des Paragraf 3 Abs. 7 Satz 2 VgV wird dazu führen, dass künftig nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben europaweit ausgeschrieben werden müssen. Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber werden aufgrund fehlender Kapazitäten vielfach überfordert sein.

Mit dem Gesetzgebungsverfahren reagiert die Bundesregierung auf das seit Jahren laufende Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen der Auftragswertermittlung bei der Vergabe von Planungsleistungen. Anders als beim Verfahren der Kommission wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI wollte die Bundesregierung hier keine Entscheidung des EuGH erzwingen.

Der VBI und weitere Interessenvertreter der Ingenieurinnen, Ingenieure, Architektinnen und Architekten hatten im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens in zahlreichen Gesprächen mit der Politik und den Vertretern der Ministerien auf die Notwendigkeit der besonderen Auftragswertermittlung bei der Vergabe von Planungsleistungen hingewiesen. Da das Gesetz zustimmungspflichtig durch den Bundesrat ist, wurden auch die Bundesländer eingebunden. In dieser Woche haben sich auch zahlreiche VBI-Landesverbände direkt an ihre zuständigen Landesregierungen gewandt. Durch den breiten Protest von VBI, Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer konnte eine Initiative insbesondere der Länder Bayern und Sachsen angestoßen werden, das Gesetz noch im Bundesrat zu verändern. Die Initiative wurde bei der Abstimmung von fünf Bundesländern unterstützt.

VBI-Präsident Jörg Thiele dankte den Mitgliedern, die die Initiative unterstützt haben: “Mit der Entscheidung werden künftig fast alle Planungsleistungen europaweit auszuschreiben sein. Ich danke allen, die mit uns in den vergangenen Monaten gemeinsam so intensiv gegen diese Streichung gekämpft haben, allen voran den VBI-Landesvorsitzenden. Wir wissen, dass diese Änderung insbesondere für die kleinen Ingenieurbüros eine weitere Herausforderung sein wird.”

Gegenantrag des Landes Bayern herunterladen

Filed Under: News Tagged With: Ausschreibung, Bundesrat, EU, Vergabeverordnung, VgV

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