Novellierung der HOAI geht 2026 weiter
Anfang des kommenden Jahres wird es zwischen dem BMWE und den Interessenvertreter der Ingenieure und Architekten ein Abstimmungsgespräch geben, wie das Verfahren zur Novellierung der HOAI weitergeführt werden soll. Die vorliegenden Gutachten sind aus Sicht der Ingenieure und Architekten ein belastbare Grundlage für die Neufassung der HOAI. Nachfolgend kurz zusammengefasst was bisher erarbeitet wurde.
1. Fortschreibung der Honorartafeln
Ein Schwerpunkt liegt auf der Aktualisierung der Honorartafeln. Grundlage bilden die Modelle des Honorargutachtens zur HOAI 2013. Für die Fortschreibung wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt, die zeitliche Veränderungen bei Kosten und Anforderungen abbilden. Wesentliche Einflussgrößen sind die gestiegenen Kosten in Planungsbüros sowie – mit Ausnahme der Flächenplanungen – die Entwicklung der Baukosten seit der letzten HOAI-Novelle. Ergänzend wurden technische und rechtliche Neuerungen einbezogen sowie Rationalisierungseffekte und Mehr- bzw. Minderaufwände, die sich durch vorgeschlagene Leistungsanpassungen ergeben.
Für die Bewertung indexbasierter Faktoren dienten vor allem Daten des Statistischen Bundesamts, ergänzt durch Werte aus Erhebungen von BAK, BIngK und AHO. Eine zusätzliche Plausibilisierung erfolgte durch 46 Experteninterviews, jeweils hälftig aus Auftraggeber- und Auftragnehmerkreisen.
Alle Honorartafeln wurden aktualisiert; die Tabellenwerte liegen inklusive Prognosen bis 2026 vor. Die empfohlenen Anpassungen fallen insgesamt positiv aus und teilweise deutlich höher:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume: je nach anrechenbaren Kosten, Kostenprognose bis 2026 sowie rechtlichen und technischen Veränderungen zwischen +16 % und +67 %.
- Technische Ausrüstung: Anpassungen zwischen +26 % und +76 %.
Besonders Projekte mit niedrigen anrechenbaren Kosten wurden stärker angehoben, da diese bisher häufig nicht auskömmlich waren. Eine Ausnahme bildet die Bauvermessung, deren Honorartafel aufgrund einer überproportionalen Erhöhung im Jahr 2013 nun realitätsnah abgesenkt wurde.
2. Dynamisierung flächenbezogener Honorartafeln
Für Honorartafeln, die nicht auf anrechenbare Kosten, sondern z. B. auf Flächen basieren, wird eine Methode zur „Dynamisierung“ vorgeschlagen. Damit wird eine wesentliche Forderung der Kammern und Verbände umgesetzt. Die Methode ist klar definiert und stützt sich auf Indizes des Statistischen Bundesamts.
3. Anpassung der Tafeleingangswerte und Erweiterung nach oben
Die oberen Eingangsgrenzen der Tafeln werden auf bis zu 50 Mio. € ausgeweitet – damit verdoppeln sich die bisherigen Maximalwerte. Auch im unteren Bereich wurden die Eingangsgrenzen angehoben.
4. Berücksichtigung mitzuverarbeitender Bausubstanz
Neben dem Zuschlag für Arbeiten im Bestand wird klargestellt, dass die mitzuverarbeitende Bausubstanz in den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigen ist und vertraglich festgehalten werden muss. Ihr Wert kann über Menge, Kosten, Kennwerte und einen Abminderungsfaktor bestimmt werden.
Für die verschiedenen Leistungsbilder wurden Abminderungsfaktoren zwischen 0,55 und 0,75 entwickelt, die als pauschale Werte in die HOAI aufgenommen werden sollen. Die bisher komplexe Differenzierung von Leistungs- und Zustandsfaktor entfällt dadurch.
Alternativ kann die Bausubstanz auch über eine pauschale Erhöhung der anrechenbaren Kosten berücksichtigt werden, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
5. Nachhaltigkeitsanforderungen
Nachhaltigkeitsanforderungen werden im Bereich der Grundleistungen auf gesetzlich vorgeschriebene und konkret benannte Leistungen begrenzt. Diese Vorgaben sind in die Honorartafeln eingeflossen. Weitergehende Aufgaben wie Zertifizierungsnachweise oder Lebenszyklusberechnungen gelten weiterhin als Besondere Leistungen und sind nicht durch die Tafelwerte abgedeckt.
6. Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken
Diese Leistungen werden wieder den Grundleistungen (§ 48 HOAI) zugeordnet. Das Honorar wird prozentual auf Basis der anrechenbaren Kosten (1,6–4,06 %) oder alternativ anhand der geschätzten Bauzeit bzw. des nachgewiesenen Zeitbedarfs vereinbart. Damit wird einer zentralen Forderung der Ingenieur- und Architektenkammern entsprochen.
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