Mitgliederbefragung 2026: Projekte dauern länger
Längere Projektlaufzeiten erschweren die Personalplanung und die wirtschaftliche Kalkulation von Planungsbüros. Wie sich die Arbeitsbedingungen entwickeln, untersucht eine gemeinsame Mitgliederbefragung von Bundesingenieurkammer (BIngK), Verband Beratender Ingenieure VBI, Bundesarchitektenkammer (BAK) und AHO. IW Consult und Reiß & Hommerich befragten dazu im Mai und Juni 2026 insgesamt 4.859 Architektur- und Ingenieurbüros. Die wirtschaftlichen Angaben beziehen sich überwiegend auf das Geschäftsjahr 2025.
Längere Laufzeiten bei Vergabe und Ausführung
Die Büros wurden gefragt, wie sich die Laufzeiten ansonsten vergleichbarer Projekte innerhalb der vergangenen zehn Jahre verändert haben. Besonders deutlich fällt das Ergebnis bei Vergabe und Ausführung aus: 61 Prozent berichten von längeren Laufzeiten, lediglich acht Prozent von kürzeren. Auch bei der Genehmigungsplanung beobachten 60 Prozent eine Verlängerung. Ingenieurbüros berichten über alle betrachteten Leistungsphasen hinweg etwas häufiger von längeren Laufzeiten als Architekturbüros. Für die Unternehmen betrifft das mehr als den Fertigstellungstermin eines Bauwerks: Wenn Projekte länger dauern, müssen sie Personal und Kapazitäten über größere Zeiträume einplanen. Das stellt zusätzliche Anforderungen an die Projektsteuerung und die Kalkulation.
Ingenieurbüros: 70 Prozent der Arbeitszeit entfallen auf Projekte
Projektmitarbeitende wenden im Durchschnitt 73 Prozent ihrer Arbeitszeit für unmittelbar projektbezogene Aufgaben auf. In Ingenieurbüros beträgt dieser Anteil 70 Prozent, in Architekturbüros 79 Prozent. Damit entfällt insgesamt rund ein Viertel der Arbeitszeit dieser Beschäftigten auf andere Tätigkeiten. Dazu gehören beispielsweise Verwaltung und die Bearbeitung bürokratischer Anforderungen. Die gesamte Zeit außerhalb der Projektarbeit lässt sich jedoch nicht mit Bürokratieaufwand gleichsetzen. Für die wirtschaftliche Steuerung der Büros ist diese Unterscheidung relevant: Auch Arbeitszeit, die keinem Projekt unmittelbar zugeordnet werden kann, muss bei der Ermittlung kostendeckender Verrechnungssätze berücksichtigt werden.
Die HOAI bleibt eine wichtige Abrechnungsgrundlage
Im Durchschnitt werden 51 Prozent der Gesamtleistung nach den Regelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet. Bei Ingenieurbüros liegt der Anteil bei 45 Prozent, bei Architekturbüros bei 59 Prozent. Außerhalb der HOAI sind insbesondere die Abrechnung nach geleisteten Stunden und Pauschalhonorare verbreitet. Auch die Bürogröße spielt eine Rolle: Größere Ingenieurbüros rechnen überwiegend nach HOAI ab. Kleinere Büros nutzen häufiger andere Abrechnungsmodelle, darunter die Vergütung auf Stundenbasis.
Die Auftragslage entwickelt sich uneinheitlich
Die Ergebnisse ergänzen die bereits im Sommer veröffentlichten Konjunkturdaten. Danach verzeichneten 37 Prozent der Ingenieurbüros im zweiten Halbjahr 2025 einen Auftragsrückgang, während 30 Prozent einen Anstieg meldeten. Der durchschnittliche Auftragsbestand lag bei 11,3 Monaten. Zum Befragungszeitpunkt erwarteten dennoch 26 Prozent der Ingenieurbüros für 2026 einen weiteren Rückgang ihrer Aufträge. Als wesentliche Hemmnisse nannten die Büros regulatorische Anforderungen, gestörte Projektabläufe und den wirtschaftlichen Abschwung.
Zur Mitgliederbefragung 2026
Die Antworten wurden nach dem tatsächlichen Verhältnis von Architektur- zu Ingenieurbüros sowie nach der Verteilung über die Bundesländer gewichtet. Die Zahl der Antworten variiert zwischen den einzelnen Fragen. Bei Zeitvergleichen sind methodische Änderungen zu beachten: Bestandsveränderungen wurden erstmals separat erfasst, der Projektanteil an der Arbeitszeit getrennt für Büroinhaber und Projektmitarbeitende erhoben. Für diese Merkmale und daraus abgeleitete Größen wie die Gesamtleistung ist ein direkter Vorjahresvergleich nicht möglich.
Die vollständige Auswertung enthält weitere Ergebnisse zur wirtschaftlichen Situation, Personalstruktur und zu den Rahmenbedingungen der Büros.


