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Lage auf dem Wohnungsmarkt bleibt dramatisch

22. Mai 2026 | Verbände fordern echten Bau-Turbo

Deutschland hat seit Jahren ein dringendes Wohnungsbauproblem. Die Fertigstellungszahlen für 2025 in Höhe von 206.600 unterstreichen eindrücklich, dass der Neubau weiterhin deutlich hinter dem Bedarf zurückbleibt, insbesondere in den Ballungszentren. Sie zeigen auch, dass die bisherigen Maßnahmen der vorherigen und auch dieser Bundesregierung nicht Wiederbelebung des Wohnungsbaus beigetragen haben und sie damit nicht angemessen auf das, was die Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger jeden Tag mehr umtreibt, reagiert.

Ohne ein schnelles und entschiedenes Gegensteuern drohen weitere Rückgänge in den kommenden Jahren – mit erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Gemeinsam haben die Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft, darunter auch der VBI, deutlich gemacht, dass jetzt ein echter Bau-Turbe notwendig ist. Dafür schlagen sie sechs zentrale Änderungen vor, die auf der Bundespressekonferenz gemeinsam vorgestellt wurden. 

Die Unternehmen und Institutionen der Planungs-, Bau-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft sind bereit zu bauen. Doch unter den derzeitigen Rahmenbedingungen bleibt dies wirtschaftlich kaum darstellbar. Bezahlbarer Wohnraum ist jedoch eine zentrale Voraussetzung für sozialen Zusammenhalt, wirtschaftliche Stabilität und Fachkräftegewinnung“, erklärt HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller. 

Und Sascha Steuer, VBI-Hauptgeschäftsführer ergänzt: „Alle, die Verantwortung tragen und mitgestalten können, müssen jetzt an einem Strang ziehen.  Politik, Bund und Länder, Kommunen sowie öffentliche und private Bauherren, Planer und Ausführende – wir müssen jetzt miteinander ins Machen kommen!  Für mehr Tempo, den Mut zur echten Vereinfachung und guter Planungsqualität, denn schlecht geplanter Wohnraum von heute ist das teure Sanierungsproblem von morgen.“

Die unterzeichnenden Verbände fordern deshalb einen echten Bau-Turbo, mit Maßnahmen, die sofort greifen, sichtbar, spürbar und damit wohnbar sind! 

Der Wohnungsbau darf nicht an Einzelinteressen scheitern. Deshalb brauchen wir einen neuen gesellschaftlichen Konsens, dass Bauen für den Zusammenhalt in diesem Land notwendig ist. Hierfür ist ein „überragendes öffentliches Interesse“ im Baugesetzbuch für angespannte Wohnungsmärkte zu definieren, um insbesondere die Kommunen vor Ort bei der Ausweisung von Bauland bzw. in der Umsetzung zu unterstützen. Nur so wird ein echter Wille der Bundesregierung deutlich, den Wohnungsbau in das Zentrum ihres Handelns zu stellen. 

Neben dem klassischen Neubau müssen zudem Aufstockung, Nachverdichtung und die Umnutzung leerstehender Büro- und Gewerbeflächen zu Wohnraum deutlich erleichtert und gezielt gefördert werden. Diese Potenziale können insbesondere in Ballungsräumen kurzfristig zusätzlichen Wohnraum schaffen. 

Die für 2027 angekündigte Vereinfachung der Förderlandschaft macht keinen Mut für eine schnelle Veränderung.  Förderprogramme müssen dort ansetzen, wo Marktpreise und Baukosten dauerhaft auseinanderfallen. Notwendig sind langfristig angelegte, auskömmlich finanzierte und planungssichere Programme, insbesondere für den bezahlbaren Wohnungsneubau. Hierfür muss die neue Förderprogrammlandschaft der KfW bereits zu Mitte dieses Jahres Schritt für Schritt eingeführt werden. 

Der Koalitionsvertrag sieht vor, steuerliche Maßnahmen etwa zur Neubauförderung zu verbessern. Diese fordern wir nun ein, da viele Projekte aktuell an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit scheitern. Die Bundesregierung sollte deshalb kurzfristig 

  • wirksame Abschreibungsinstrumente, einschließlich einer praktikablen Sonderabschreibung (Sonder-AfA) für Neubauten im EH-55-Standard durch Verzicht auf die Voraussetzung des EH40-Standards und gleichzeitiger signifikanter Erhöhung des AfA-Satzes, 
  • steuerliche Rahmenbedingungen, die Investitionen ermöglichen und Liquidität nicht binden, wie beispielsweise die aktuelle Ausgestaltung der Zinsschranke, sowie
  • eine stärkere Investitionsorientierung im Steuerrecht insgesamt einführen, wobei ein besonderer Fokus auf die Grunderwerbsteuer gelegt werden muss, da sie in ihrer heutigen Ausgestaltung ein zentrales Hemmnis für den Wohnungsneubau darstellt. Notwendig sind spürbare Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer, insbesondere zur Stärkung der Eigentumsbildung. Auch Freibeträge oder Entlastungsmodelle für selbstgenutztes und privat vermietetes Wohneigentum sowie Ersatzkäufe sollten geprüft und umgesetzt werden. 

Steigende Zinsen, hohe Eigenkapitalanforderungen und regulatorische Vorgaben erschweren den Neubau erheblich. Wir sehen daher Bedarf an 

  • eigenkapitalentlastenden Instrumenten, Garantien und Förderdarlehen sowie 
  • einem maßvoll ausgestalteten regulatorischen Umfeld, das Finanzierungen von Neubauprojekten nicht zusätzlich hemmt. 

Auch diese Punkte wurden im Koalitionsvertrag versprochen sind nun kurzfristig umzusetzen.

Ein zentraler Kostentreiber ist die wachsende Komplexität des Bau- und Planungsrechts. Erforderlich ist ein bundeseinheitlicher, klar strukturierter Rahmen für den Wohnungsbau mit einem praxistauglichen Referenzniveau als Alternative zu einem neuen Vertragswerk „Gebäudetyp E“, dass den Bauherren rechtssicher bietet, gutes Wohnen insgesamt ermöglicht und die Planungsverantwortung der Architekten und Ingenieure stärkt.

Insgesamt ist für den Wohnungsneubau ein verlässliches Investitionsklima entscheidend. Wiederholte Eingriffe in mietrechtliche Rahmenbedingungen sowie politische Unsicherheiten wirken investitionshemmend und gefährden dringend benötigte Neubauinvestitionen. Bund und Länder müssen hier klare rechtliche Stabilität und Planungssicherheit gewährleisten. Investitionssicherheit und Eigentumsschutz müssen politisch verlässlich gewährleistet sein.