HOAI-Novelle – Wo wir derzeit stehen
Seit 2022 und 2025 liegen im Auftrag der Bundesregierung durch unabhängige Gutachterteams erstellte Gutachten zur Aktualisierung der Allgemeinen Vorschriften, der Leistungsbilder und der Honorarwerte der HOAI vor. Beide wurden auf der Website des Bundesbauministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht. Durch das vorzeitige Ende der Ampelbundesregierung konnten sie nicht mehr in einen Referentenentwurf gegossen und zur weiteren Abstimmung gebracht werden. Nach Amtsantritt hatte die neue Bundesregierung die HOAI-Novellierung zwar nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen, jedoch nach Gesprächen mit uns verlauten lassen, dass sie diese nach Abschluss vordringlicher Gesetzgebungsverfahren kurzfristig wieder aufnehmen wolle.
Auf Seiten der Planungswirtschaft führt ein Lenkungskreis seit Beginn des Novellierungsprozesses vor fünf Jahren die Kommunikation mit der Politik. Dafür stimmt er eng die gemeinsamen Positionen und Forderungen ab. Der Lenkungskreis setzt sich aus den Verbänden Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer, Verband Beratender Ingenieure VBI, Bund Deutscher Baumeister BDB und Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA zusammen, den Vorsitz hat der Ausschuss für die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure AHO.
Nach der gescheiterten Aufnahme der HOAI-Novellierung im Koalitionsvertrag und in Ermangelung eines Zeitplans seitens der Politik im Sommer 2025 kam der Lenkungskreis einhellig zu der Einschätzung, dass bis Jahresende Signale zu einer Fortführung der HOAI-Novelle zwingend seien. Für den Fall, dass es keine diesbezüglichen Signale gäbe, wurde unter Initiative und Anleitung des VBI durch eine externe Agentur eine Kommunikationskampagne erarbeitet. Im Lenkungskreis besteht Einigkeit, dass diese Kampagne grundsätzlich zum Einsatz kommen solle, sobald die Politik das Vorhaben fallen lasse. Der so gemeinsam erzeugte Druck führte zu einer Einladung des Bundeswirtschaftsministeriums an die Teilnehmer des Lenkungskreises. In dem Gespräch am 21. Januar 2026 versicherten die Vertreter sowohl des Bauministeriums als auch des Wirtschaftsministeriums ihr Ziel, die HOAI zu novellieren. Als Zeithorizont für den Beginn wurde der Sommer 2026 genannt.
Unmittelbar im Anschluss an das Gespräch versandte das Bundeswirtschaftsministerium Schreiben an alle 16 Bundesländer mit der Frage, ob sie grundsätzlich eine Novellierung befürworten. Hintergrund ist, dass die HOAI als zustimmungsbedürftige Rechtsverordnung nach ihrem Beschluss durch die Bundesregierung der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Da es sich nicht um ein Gesetz, sondern eine Verordnung handelt, muss die HOAI nicht im Bundestag beschlossen werden. Dies führt dazu, dass viele gute Gespräche mit den Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien ins Leere laufen, da sie schlicht nicht zuständig sind.
Durch den Lenkungskreis wurde daher verabredet, dass durch die jeweiligen Landeskammern und Landesverbände direkte Gespräche auf Landesebene geführt werden sollen, um die Bundesländer zu positiven Voten zu bewegen. Der VBI reagierte daher umgehend auf die Länderabfrage des Bundeswirtschaftsministeriums mit einem abgestimmten Musterschreiben für die Landesverbände, um eine einheitliche und schlagkräftige Ansprache der Landesregierungen sicherzustellen. Nachdem die ersten Rückmeldungen durchweg positiv ausfielen, wurde dieser Rückenwind unmittelbar genutzt: Ein zweites Musterschreiben griff die positiven Signale auf und verstärkte den politischen Appell für eine zügige Fortführung der HOAI-Novellierung.
Der VBI-Bundesvorstand hat parallel alle seine politischen Kontakte genutzt, um das Thema wiederholt in Erinnerung zu rufen. Dies beinhaltet Kontakte auf Ebene der Fraktionsführungen, Parteiführungen, Minister, Staatssekretäre, Ausschussvorsitzenden und weiterer Bundestagsabgeordneter.
Diese Gespräche erfolgen bewusst überwiegend außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung. Die politische Lage ist fragil, insbesondere aufgrund der Haushaltslage bei Ländern und Kommunen. Gerade deshalb sind die derzeit aus den Ländern kommenden positiven Signale von besonderer Bedeutung. Um diese Dynamik nicht zu gefährden, setzt der VBI auf den direkten, vertraulichen Dialog. Öffentliche Zuspitzungen oder Maximalforderungen würden den Prozess derzeit eher erschweren als voranbringen.
Der VBI hat immer wieder klargestellt, sollte die Novellierung nicht fortgesetzt werden, wird es eine breit angelegte öffentliche Kampagne geben. Dazu erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele: „Wir sind nicht bereit zu akzeptieren, dass andere Berufsgruppen in den letzten Jahren wiederholte Honoraranpassungen erhalten haben und wir leer ausgehen. Die Honorartafeln von 2013 entsprechen nicht mehr der Realität und den Anforderungen des Jahres 2026. Eine Aktualisierung ist zwingend erforderlich.“
Aus dem Bundeswirtschaftsministerium wurden wir aktuell informiert, dass nun auf Arbeitsebene mit dem Novellierungsprozess begonnen wurde. Ein Zeitplan liegt jedoch nicht vor, vage wurde der Herbst 2026 als Zielzeitraum genannt. Als VBI sind wir uns daher einig, dass mit dem Ende der parlamentarischen Sommerpause weitere Aussagen zum konkreten Ablauf getroffen werden müssen. Dazu erklärt VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer: „Ich kann den Unmut in den Planungsbüros absolut nachvollziehen. Der Novellierungsprozess dauert schon viel zu lang und für die Politik steht das Thema weit unten auf der Tagesordnung. Umso wichtiger ist es, Einigkeit zwischen Kammern und Verbänden und allen Fachplanern zu zeigen. Wenn wir gehört werden wollen, müssen wir als Branche fest zusammenhalten, adäquat kommunizieren und gemeinsam unsere Interessen vertreten. Nur so können wir in dieser Situation etwas erreichen.“




