GMG soll GEG ersetzen
Die Bundesregierung hat am 24. Februar 2026 ein Eckpunktepapier für ein Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Das neue Gesetz soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und zugleich die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) vollständig in nationales Recht umsetzen. Zu den zentralen Änderungen gehört die Abschaffung der in der letzten GEG-Novelle eingeführten 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen. Stattdessen plant die Bundesregierung neue Regelungen zur Beimischung von grünem Gas und Öl. Neben diesen Änderungen enthält das Eckpunktepapier auch mehrere Vorschläge, die direkte Auswirkungen auf die kommunale Wärmeplanung haben könnten.
Wärmeplanung soll stärker von ordnungsrechtlichen Vorgaben entkoppelt werden
Künftig soll die kommunale Wärmeplanung weniger stark mit ordnungsrechtlichen Vorgaben verknüpft sein. Nach den Plänen der Bundesregierung soll sie keinen unmittelbaren Einfluss mehr auf die Wahl der Heizungsart haben. Gleichzeitig kündigt das Eckpunktepapier umfangreiche Vereinfachungen bei der Erstellung kommunaler Wärmepläne an. Ziel ist es, Kommunen bei Planung und Umsetzung der Wärmewende stärker zu entlasten.
Stark vereinfachte Planung für kleine Kommunen vorgesehen
Besonders weitreichend sind die Vorschläge für kleinere Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern. Sie machen rund 80 Prozent aller Städte und Gemeinden in Deutschland aus. Für diese Kommunen soll die Wärmeplanung künftig deutlich vereinfacht werden. Der Planungsaufwand könnte nach den Vorstellungen der Bundesregierung auf etwa 20 Prozent einer regulären Planung reduziert werden. Ein Abschluss wäre dann innerhalb weniger Monate möglich. Der VBI bewertet diesen Ansatz kritisch. Entscheidungen über Wärmenetze sind mit hohen Investitionen verbunden und prägen die Infrastruktur einer Kommune über Jahrzehnte hinweg. Entsprechende Planungen sollten daher sorgfältig vorbereitet und fachlich fundiert erfolgen. Zudem hängt die Komplexität einer Wärmeplanung nicht allein von der Größe einer Kommune ab. Maßgeblich sind vielmehr Faktoren wie die Struktur der Quartiere, der Anteil an Mehrfamilienhäusern sowie der Bestand an Nichtwohngebäuden.
Der VBI spricht sich deshalb für eine ausgewogene Ausgestaltung der geplanten Vereinfachungen aus. Kommunen müssen spürbar entlastet werden – ohne dass die Qualität der Planung darunter leidet.
Vereinfachungen bei Datenerhebung für größere Kommunen
Auch für Kommunen mit mehr als 15.000 Einwohnern sieht das Eckpunktepapier Erleichterungen vor. Insbesondere die Datenerhebung und -verarbeitung soll vereinfacht werden. Künftig sollen Energieverbrauchsdaten nur noch für Mehrfamilienhäuser, Nichtwohngebäude und Prozesswärme erhoben werden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser entfällt die Pflicht zur Angabe von Verbrauchsdaten. Darüber hinaus werden Schwellenwerte angepasst, um weitere Vereinfachungen zu ermöglichen. Gebäude mit einem Jahresverbrauch von 50.000 kWh oder einer thermischen Leistung von 35 kW können künftig als Mehrfamilienhäuser eingeordnet werden. Für Kommunen mit weniger als 45.000 Einwohnern entfällt außerdem die Pflicht, die Kälteversorgung im Rahmen der Wärmeplanung zu berücksichtigen.
VBI begrüßt gezielte Entlastung – Qualität der Planung bleibt entscheidend
Die geplanten Maßnahmen zur Vereinfachung der Datenerhebung können den Verwaltungsaufwand für Kommunen spürbar reduzieren und werden vom VBI grundsätzlich begrüßt. Gerade bei der Planung von Wärmenetzen spielen Mehrfamilienhäuser eine zentrale Rolle. Es ist daher folgerichtig, hier den Schwerpunkt der Datenerhebung zu setzen und Kommunen gezielt zu entlasten. Gleichzeitig bleibt entscheidend, dass die kommunale Wärmeplanung fachlich fundiert erfolgt. Nur eine qualitativ hochwertige Planung schafft die Grundlage für langfristig tragfähige Investitionsentscheidungen – und damit für den Erfolg der Wärmewende.




