Faire Arbeitskräftemobilität: EU will Anerkennung von Qualifikationen vereinfachen
Mit dem neuen Fair Labour Mobility Package will die Europäische Kommission den europäischen Arbeitsmarkt durchlässiger machen. Das Paket umfasst fünf Gesetzgebungsvorschläge – von der Digitalisierung von Sozialversicherungsnachweisen über eine Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde bis hin zu neuen Regeln für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen.
Für Ingenieur- und Planungsbüros ist insbesondere die sogenannte Skills Portability Initiative relevant. Sie besteht aus drei zentralen Bausteinen: einem Skills Portability Act für digitale Qualifikationsnachweise, einer Überarbeitung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie sowie erstmals einem gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen für die Anerkennung von Qualifikationen aus Drittstaaten.
Qualifikationen sollen digital und leichter vergleichbar werden
Der geplante Skills Portability Act soll Qualifikationen in einem EU-weit standardisierten digitalen Format verfügbar machen. Sie sollen künftig über die European Digital Identity Wallet nachgewiesen und ihre Echtheit leichter überprüft werden können. Gleichzeitig soll ein neues Europass-Instrument Arbeitgebern helfen, Qualifikationen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten miteinander zu vergleichen.
Das betrifft sowohl reglementierte als auch nicht reglementierte Berufe und ist damit auch für die alltägliche Personalauswahl in Planungsunternehmen interessant. Internationale Abschlüsse könnten für Personalverantwortliche leichter nachvollziehbar und überprüfbar werden.
Wichtig bleibt jedoch: Ein digitaler Qualifikationsnachweis ist noch keine automatische Berufsanerkennung. Die EU harmonisiert damit weder die Ausbildungsinhalte noch generell die Voraussetzungen für den Zugang zu einem reglementierten Beruf. Wo eine formale Anerkennung erforderlich ist, bleiben die hierfür zuständigen Stellen und die jeweiligen berufsrechtlichen Anforderungen maßgeblich.
Anerkennungsverfahren sollen schneller werden
Parallel dazu will die Kommission die Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG modernisieren. Vorgesehen ist ein einheitlicher digitaler Workflow, der auch KI-gestützte Instrumente nutzen soll. Dadurch sollen Anträge schneller geprüft, weniger Unterlagen und beglaubigte Übersetzungen erforderlich sowie die Echtheitsprüfung von Dokumenten erleichtert werden.
Nach Angaben der Kommission sollen Anerkennungsverfahren bei reglementierten Berufen deutlich beschleunigt werden. Für bestimmte Verfahren nennt sie eine Verkürzung von derzeit bis zu drei Monaten auf fünf Wochen. Die endgültige Anerkennungsentscheidung bleibt weiterhin bei der jeweils zuständigen nationalen Stelle.
Für Deutschland ist diese Unterscheidung auch im Ingenieurwesen relevant: Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ beziehungsweise „Ingenieur“ ist rechtlich geschützt; die konkrete Anerkennung richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Auch die Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ beziehungsweise „Beratender Ingenieur“ ist gesetzlich geschützt. Viele ingenieurtechnische Tätigkeiten können dagegen ausgeübt werden, ohne dass zuvor zwingend ein förmliches Anerkennungsverfahren für die Berufsbezeichnung abgeschlossen sein muss.
Bauingenieurwesen im Fokus der EU
Für die Planungsbranche besonders bemerkenswert ist die geplante Weiterentwicklung sogenannter Common Training Frameworks (CTF). Sie definieren für einen bestimmten reglementierten Beruf gemeinsame Mindestanforderungen an Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen. Wer diese erfüllt, kann von einer automatischen Anerkennung seiner Berufsqualifikation in teilnehmenden Mitgliedstaaten profitieren, ohne dass die Gleichwertigkeit der Ausbildung nochmals vollständig im Einzelfall geprüft werden muss. Nationale Studiengänge und Berufsregelungen werden dadurch grundsätzlich nicht ersetzt.
Nach einem ersten Common Training Framework für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten hat die Kommission nun eine Liste weiterer möglicher Berufsgruppen vorgelegt. Bauingenieurinnen und Bauingenieure werden darin ausdrücklich als potenzielle Kandidaten genannt. Auch Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten stehen auf der Liste. Die Kommission will künftig gemeinsam mit den Mitgliedstaaten regelmäßig prüfen, für welche Berufsgruppen ausreichend gemeinsame Standards für einen solchen Rahmen bestehen.
ECEC treibt europäischen Rahmen für Bauingenieure voran
Die Entwicklung kommt nicht aus dem Nichts. Der European Council of Engineers Chambers (ECEC) setzt sich gemeinsam mit dem European Council of Civil Engineers (ECCE) seit Jahren für einen Common Training Framework für Bauingenieurinnen und Bauingenieure ein. Beide Organisationen haben hierzu bereits einen entsprechenden Vorschlag auf europäischer Ebene eingebracht. Ziel ist es, die grenzüberschreitende Mobilität qualifizierter Bauingenieurinnen und Bauingenieure zu erleichtern und zugleich gemeinsame Anforderungen an Qualifikation, Qualität und Sicherheit zu sichern.
Dass die Europäische Kommission Bauingenieurinnen und Bauingenieure nun ausdrücklich als mögliche Kandidaten für einen CTF benennt, verleiht diesen Arbeiten zusätzliche Bedeutung.
Neue Regeln auch für Fachkräfte aus Drittstaaten
Ein weiterer wichtiger Baustein betrifft Fachkräfte mit Qualifikationen aus Ländern außerhalb der EU. Bislang unterscheiden sich die Anerkennungsverfahren hier erheblich zwischen den Mitgliedstaaten. Die Kommission schlägt erstmals einen gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen vor.
Vorgesehen sind gemeinsame Mindeststandards für Verfahren, Dokumentationsanforderungen und Fristen. Darüber hinaus soll für bestimmte Berufe eine automatische Anerkennung von Qualifikationen möglich werden, wenn Ausbildungsprogramme in Drittstaaten zuvor von anerkannten Qualitätssicherungsstellen geprüft wurden und die jeweiligen europäischen Ausbildungsstandards erfüllen.
Für die Planungsbranche könnte sich daraus langfristig eine weitere Perspektive ergeben: Sollte ein Common Training Framework für Bauingenieurinnen und Bauingenieure eingeführt werden, könnte dieser künftig auch für die Bewertung entsprechender Qualifikationen aus Drittstaaten zusätzliche Bedeutung erlangen.
Was bedeutet das für Planungsunternehmen?
Für Ingenieur- und Planungsunternehmen könnten sich aus den Vorschlägen mehrere konkrete Verbesserungen ergeben:
- Internationales Recruiting wird einfacher: Qualifikationen aus anderen EU-Staaten und perspektivisch auch aus Drittstaaten könnten schneller eingeordnet und anerkannt werden.
- Mehr Sicherheit bei der Bewerberauswahl: Standardisierte digitale Qualifikationsnachweise erleichtern die Prüfung von Abschlüssen und deren Vergleichbarkeit.
- Weniger Bürokratie: Digitale Verfahren, geringere Übersetzungs- und Beglaubigungsanforderungen und kürzere Fristen können den administrativen Aufwand reduzieren.
- Vorteile insbesondere für KMU: Gerade kleinere und mittlere Planungsbüros verfügen häufig nicht über eigene Strukturen zur Bewertung internationaler Qualifikationen. Einheitlichere Verfahren können ihnen den Zugang zum internationalen Fachkräftemarkt erleichtern.
- Neue Perspektiven für das Bauingenieurwesen: Ein Common Training Framework könnte qualifizierten Bauingenieurinnen und Bauingenieuren künftig eine deutlich einfachere grenzüberschreitende Berufsausübung ermöglichen.
„Für unsere Mitgliedsunternehmen ist entscheidend, dass internationale Fachkräfte ihre Qualifikationen schnell, transparent und verlässlich nachweisen können. Wenn Anerkennungsverfahren einfacher und digitaler werden, kann das den Zugang zu dringend benötigten Fachkräften erheblich erleichtern. Gleichzeitig müssen die hohen Qualitätsstandards im Ingenieurwesen gewahrt bleiben. Gerade die weitere Diskussion über einen gemeinsamen europäischen Ausbildungsrahmen für Bauingenieurinnen und Bauingenieure werden wir deshalb aufmerksam begleiten.“
Prof. Dr. Steffen Warmbold, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des VBI
Noch handelt es sich um Vorschläge der Europäischen Kommission. Das Europäische Parlament und der Rat müssen über die Rechtsakte beraten und sie verabschieden. Die Kommission plant anschließend eine schrittweise Umsetzung.
Für die Planungsbranche bietet das Paket damit erhebliche Chancen, Fachkräftemobilität und internationales Recruiting zu erleichtern. Gleichzeitig wird es darauf ankommen, dass bei der weiteren Ausgestaltung Bürokratie tatsächlich reduziert wird, ohne bewährte Qualifikations- und Qualitätsstandards im Ingenieurwesen abzusenken. Der VBI wird die weitere europäische Gesetzgebung und insbesondere die Entwicklungen rund um einen Common Training Framework für Bauingenieurinnen und Bauingenieure aufmerksam begleiten.



