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Einsatz von Baustoffrecycling-Material

06. Juli 2023

Am 5. Juli hat die Bundesregierung den Bauausschuss über die neuen Anforderungen an Herstellung und Einsatz von Baustoffrecycling-Material informiert, die am 1. August mit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung und weiterer Verordnungen der sogenannten Mantelverordnung entstehen. Die in den Ländern bislang unterschiedlichen Regelungen zu Herstellung und Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen werden nun bundesweit vereinheitlicht. Nach mehr als 15 Jahren Beratungen sei damit ein „schwieriges und konfliktträchtiges Vorhaben“ abgeschlossen worden, befindet die Bundesregierung. Für Recyclingunternehmen, vor allem aber für die Verwender von Ersatzbaustoffen entstehe nun ein hohes Maß an Rechtssicherheit, wodurch eine bessere Verwertung mineralischer Recyclingbaustoffe erreicht werden soll.

Der VBI begrüßt die Vereinheitlichung ausdrücklich und unterstützt das Ziel einer verstärkten Nutzung von Recyclingbaustoffen als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum nachhaltigen Bauen. Wesentlich wird es nun sein, die vorgesehene Abfallende-Verordnung rasch in Angriff zu nehmen, um die Recyclingbaustoffe aus dem Abfallrecht zu nehmen. Andernfalls könnte die Verordnung ihr Ziel verfehlen und bedingt durch die Klassifizierungsanforderungen sogar zu einer rückläufigen Verwendung von Recyclingbaustoffen führen. Das federführende Umweltministerium hat angekündigt, den Entwurf für eine Abfallende-Verordnung zeitnah vorzulegen.