Chance für Ingenieurbüros: Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz senkt Hürden
Die Einwanderung mit der Blauen Karte wird einfacher. Statt einem Mindestgehalt von 45.500 Euro ist nun ein Gehalt von 39.682 Euro ausreichend. Mit der Reduzierung um 5.000 Euro verringert sich das Investitionsrisiko für mittelständische Planungsbüros merkbar. Das ist entscheidend, da den Einwanderern meist parallel zur Tätigkeit noch Baustandards und Sprachkenntnisse vermittelt werden müssen.
Die Änderung gilt zusätzlich für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, die ihren Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre vor der Beantragung der Blauen Karte EU erworben haben. Zudem wird die Bildungsmigration gestärkt, indem die Aufnahme eines Studiums in Deutschland noch attraktiver gemacht wird. So soll die Nebenbeschäftigung bei Studienaufenthalten erleichtert und bestimmte Verbote von Nebentätigkeiten, vor allem beim Sprachkursbesuch, aufgehoben werden.
Insgesamt stellen die Beschlüsse zur Stärkung der Fachkräfteeinwanderung eine wichtige Entwicklung dar, um zukünftig mehr qualifizierte Fachkräfte in Deutschland zu haben. Dazu erklärt Jörg Thiele, VBI-Präsident: „Der Fachkräftemangel in der Planungswirtschaft hemmt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und das dürfen wir uns nicht erlauben. Deshalb ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein notwendiger Schritt, aber es löst nicht alle Herausforderungen.“ Die neuen Regelungen zur Blauen Karte EU sollen unter anderem zum 18. November 2023 in Kraft treten.
Wenn Sie internationale Fachkräfte gewinnen möchten, dann weist Ihnen der Quick-Check für Arbeitgeber von „Make it in Germany“ – dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland – konkret den Weg bei der Suche, Rekrutierung und Integration von im Ausland lebenden Fachkräften. Außerdem bietet der Leitfaden „Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung – Was Arbeitgeber wissen müssen“ eine Übersicht relevanter Informationen.
Das Bundeskabinett hat am 29. März 2023 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und eine Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Damit sind bessere Wege für eine qualifizierte Erwerbsmigration geschaffen, um die Fachkräftesicherung in Deutschland trotz des demografischen Wandels zukunftsfest auszurichten. Weitere Informationen finden Sie hier.