Baugesetzbuch-Upgrade beschlossen
Am 27.05.2026 hat das Bundeskabinett das sogenannte „Baugesetzbuch-Upgrade“ beschlossen. Ziel der Reform ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und den Wohnungsbau zu erleichtern. Bundesbauministerin Verena Hubertz bezeichnete das Vorhaben als „Bau-Turbo“.
Die Reform zielt auf eine umfassende Straffung der Bauleitplanung. Nach Angaben des Bauministeriums sollen Planungsverfahren künftig regelmäßig innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden können. Dafür sollen Umweltprüfungen vereinfacht und stärker auf die strategische Umweltprüfung konzentriert werden. Vertiefte Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen häufiger erst im späteren Zulassungsverfahren erfolgen. Auch die Bürgerbeteiligung soll beschleunigt werden: Geplant sind digitale und grundsätzlich einstufige Beteiligungsverfahren. Darüber hinaus sollen Kommunen neue Instrumente gegen sogenannte „Schrottimmobilien“ erhalten. Vorgesehen sind insbesondere ein kommunales Vorkaufsrecht, erleichterte Instandsetzungsgebote sowie in Extremfällen sogar Enteignungsmöglichkeiten. Ergänzend sollen Raumordnungsinstrumente stärker gegen Wohnraummangel eingesetzt und Kommunen mehr Spielraum bei der Ausweisung von Grünflächen sowie Standorten für Feuerwehr und Rettungsdienste erhalten.
Schnellere Genehmigungen, weniger Bürokratie und mehr Handlungsspielraum für Kommunen
Hintergrund der Reform ist die weiterhin angespannte Situation auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Trotz rückläufiger Inflation und einer leichten Stabilisierung der Finanzierungsbedingungen bleibt die Bautätigkeit weiterhin deutlich hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre verdeutlicht diese Situation. Im Jahr 2020 wurden in Deutschland noch mehr als 306.000 Wohnungen fertiggestellt, während gleichzeitig rund 368.000 Wohnungen genehmigt wurden. Niedrige Zinsen sorgten damals dafür, dass viele Projekte wirtschaftlich realisierbar waren. Auch 2023 lagen die Fertigstellungen mit rund 294.000 Wohnungen zunächst noch auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Gleichzeitig wurde jedoch bereits der starke Rückgang bei den Genehmigungen sichtbar: Diese sanken auf lediglich rund 260.000 Wohnungen. Mittlerweile hat die Krise auch die Fertigstellungen erreicht. Für 2025 werden nur noch rund 206.000 fertiggestellte Wohnungen ausgewiesen. Die Zahl der Genehmigungen hat sich zuletzt zwar leicht erholt und lag wieder bei etwa 238.000 Wohnungen, insgesamt bleibt das Niveau jedoch weiterhin deutlich zu niedrig. Der vom Bund angenommene jährliche Bedarf von rund 320.000 Wohnungen wird damit klar verfehlt.
Belastet wird der Wohnungsbau vor allem durch die stark gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten. Seit 2021 haben sich die Baupreise für Wohngebäude um rund ein Drittel erhöht. Dadurch sind viele Projekte wirtschaftlich kaum noch tragfähig. Besonders betroffen ist der Geschosswohnungsbau in den Städten. Zusätzlich erschweren lange Verfahren und umfangreiche regulatorische Anforderungen die Umsetzung vieler Vorhaben. In der Folge werden zahlreiche bereits genehmigte Projekte verschoben oder gar nicht realisiert.
Bereits im Herbst 2023 hatte die damalige Bundesregierung mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket auf die Krise reagiert. Im Mittelpunkt standen damals insbesondere Förderprogramme und wirtschaftliche Entlastungen. Ziel war es vor allem, den Markt zu stabilisieren, laufende Projekte abzusichern und Investitionen wieder attraktiver zu gestalten.
Das nun verabschiedete Baugesetzbuch-Upgrade setzt hingegen einen anderen Schwerpunkt. Im Zentrum stehen diesmal das Planungsrecht sowie die Beschleunigung von Verfahren. Die Bundesregierung möchte den Kommunen mehr Handlungsspielraum einräumen und Genehmigungen vereinfachen. Insbesondere Innenentwicklung, Nachverdichtung und Aufstockungen sollen erleichtert werden. Zusätzlich soll der Wohnungsbau künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft werden. Damit greift die Bundesregierung ein Instrument auf, das bereits beim Ausbau der erneuerbaren Energien eingesetzt wurde.
Die Erfahrungen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien zeigen, dass eine solche Priorisierung Wirkung entfalten kann. Seit der Einführung des „überragenden öffentlichen Interesses“ für erneuerbare Energien im Jahr 2022 wurden Genehmigungen und Ausbauzahlen deutlich gesteigert. Besonders bei Windkraft und Photovoltaik kam es zu einem starken Ausbau. Die installierte Photovoltaikleistung hat sich innerhalb weniger Jahre nahezu verdoppelt. Auch bei der Windenergie wurden Genehmigungen und Ausbau erheblich beschleunigt. Zwar ist diese Entwicklung nicht ausschließlich auf die gesetzliche Priorisierung zurückzuführen, letztere war Teil eines umfassenderen Reformpakets, dennoch zeigt die Erfahrung, dass klare politische Prioritäten Genehmigungs- und Abwägungsprozesse spürbar beeinflussen können.
Das Baugesetzbuch-Upgrade enthält daher durchaus sinnvolle Ansätze. Schnellere Verfahren und größere Flexibilität für Kommunen können dazu beitragen, Projekte einfacher umzusetzen. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten ist dies von besonderer Bedeutung. Viele Kommunen sind seit Jahren mit komplexen Verfahren und begrenzten personellen Ressourcen konfrontiert. Vereinfachungen könnten hier tatsächlich zu spürbaren Entlastungen führen.
Warum Verfahrensbeschleunigung allein die Krise am Wohnungsmarkt nicht lösen wird
Gleichzeitig macht die aktuelle Marktlage deutlich, dass eine reine Verfahrensbeschleunigung nicht ausreichen wird. Darauf weisen auch die Verbände der Bau- und Planungswirtschaft, unter anderem der VBI, hin. In einem gemeinsamen Papier fordern sie zusätzliche Maßnahmen wie verlässliche Förderprogramme, bessere steuerliche Rahmenbedingungen, mehr Investitionssicherheit sowie einfachere Gebäudestandards. Viele dieser Forderungen werden im aktuellen Baugesetzbuch-Upgrade jedoch nicht oder nur am Rande berücksichtigt.
Zudem gewinnt die Rolle von Ingenieur- und Planungsbüros in der aktuellen Debatte zunehmend an Bedeutung. Gerade bei der Vereinfachung von Bauprozessen sowie beim kosteneffizienten Planen können technische Expertise und integrierte Planung einen wichtigen Beitrag leisten. Ingenieurbüros können helfen, Standards gezielt zu reduzieren, Prozesse zu digitalisieren und Projekte effizienter umzusetzen. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Umbauten und Nachverdichtungen im Bestand.
Das heutige Baugesetzbuch-Upgrade stellt daher einen wichtigen Schritt dar, weil es ein zentrales Problem adressiert: zu langsame und zu komplexe Verfahren. Die aktuellen Zahlen zeigen jedoch ebenso deutlich, dass die Krise tiefer reicht. Solange Bauen wirtschaftlich nur eingeschränkt darstellbar ist, werden schnellere Genehmigungen allein nicht genügen. Die zentrale Herausforderung bleibt daher zweifach: Deutschland muss einfacher bauen können – und gleichzeitig muss Bauen insgesamt wieder günstiger werden.



