Änderungen von jetzt auf gleich – VBI kritisiert extrem kurzfristige BEG-Reform
Erneut hat die Bundesregierung kurzfristige Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgenommen. Dabei wurden unter anderem Fördersätze um fünf bis zehn Prozent abgesenkt, einzelne Programmpunkte komplett gestrichen. Die vom Bundeswirtschaftsministerium BMWK am 27. Juli vorgestellten Änderungen traten dabei zum Teil bereits einen Tag später am 28. Juli in Kraft. Diese extreme Kurzfristigkeit verunsichert Auftraggeber und Investoren, kritisiert der VBI. Laufende Antragsvorbereitungen sowie die Kalkulation von Planern und ausführenden Unternehmen wurden ohne Vorwarnung über den Haufen geworfen. Das führt zu Mehrarbeit bei ohnehin knappen Kapazitäten und verzögert bereits geplante energetische Sanierungen unnötig.
Um die Klimaziele im Gebäudebestand zu erreichen und die CO2-Emissionen flächendeckend abzusenken, benötigen Planer und ausführende Unternehmen ebenso wie sanierungsbereite Immobilieneigentümer verlässliche Rahmenbedingungen. Im Interesse der eigenen ehrgeizigen Klimaziele fordert der VBI von der Bundesregierung, für Planungssicherheit zu sorgen und bei Änderungen der finanziellen und regulatorischen Rahmenbedingungen entsprechende Übergangsfristen einzuräumen.