VBI fordert: Preissteigerungen auch bei Planern abfedern
Durch den Krieg in der Ukraine kommt es zu verschärften Lieferengpässen und Preissteigerungen bei zahlreichen Baumaterialien und gestörten Projektabläufen. Bundesbau- und Bundesverkehrsministerium haben deshalb die Stoffpreisgleitklausel bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Sonderregeln für den Umgang mit den gestiegenen Baupreisen auf Baustellen des Bundes (Hoch- und Tiefbau) galt zunächst bis Ende Juni. Zudem wurden Anregungen der Bauwirtschaft und der Bauverwaltungen aufgegriffen, die Preisgleitklausel praktisch handhabbarer zu machen.
Das begrüßen die Ingenieurunternehmen aus dem Bereich Objektüberwachung ausdrücklich.
Hinsichtlich bestehender Verträge ohne Stoffpreisgleitklausel weist das Bundesverkehrsministerium außerdem darauf hin, dass die negativen Auswirkungen auf die Bauunternehmen angemessen auf die Vertragsparteien verteilt werden müssen. Es könne nicht sein, dass eine der Parteien die Preissteigerungen allein tragen muss.
Auch Ingenieurunternehmen sind von Lieferengpässen und daraus resultierenden Bauzeitverlängerungen betroffen. Das Rundschreiben des BMDV gibt jedoch keine Hinweise, wie mit dieser Situation umzugehen ist. In diesem Zusammenhang fordert VBI-Präsident Jörg Thiele: „Die Planer als Treuhänder des Auftraggebers dürfen nicht schlechter gestellt werden als die Bauunternehmen. Verlängern sich Bauzeiten durch Lieferengpässe und gestörte Projektabläufe müssen im Sinne eines partnerschaftlichen Umgangs die daraus resultierenden Mehrkosten bei den Planungsbüros auch durch den Auftraggeber übernommen werden.“