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Sie befinden sich hier:Startseite VgV

Am 24. August 2023 ist die eForms-Verordnung “Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen” in Kraft getreten. Gleichzeitig wird die Vergabeverordnung geändert, womit die ersatzlose Streichung von § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV und deren Parallelnormen in der Sektorenverordnung und der Verordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit verbunden ist. Damit sind grundsätzlich alle ausgeschriebenen Planungsleistungen bei öffentlichen Vergabeverfahren zu addieren, womit in der Folge künftig nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben europaweit auszuschreiben sein werden. Es ist davon auszugehen, dass einige Kommunen von den neuen Ausschreibungsanforderungen überfordert sein dürften.

Der VBI hat mit weiteren Vertretern der Planungsbranche im Vorfeld auf die Notwendigkeit der besonderen Auftragswertermittlung bei der Vergabe von Planungsleistungen hingewiesen und damit einen Gegenantrag angeregt, der zwar von fünf Ländern unterstützt wurde, sich aber letztlich nicht im Bundesrat durchsetzen konnte.

Das BMWK hat zur Streichung der Vorschrift zur Auftragswertermittlung bei Planungsleistungen klarstellende Erläuterungen veröffentlicht, die hier zum Download bereitgestellt sind. Leider bleibt der Effekt zur Klarstellung nur gering. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Neufassung in der Praxis auswirken wird.

Filed Under: News Tagged With: eForms-Verordnung, Planungsaufträge, Vergabeordnung, VgV

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Gegenantrag von fünf Bundesländern unterstützt

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, der eine Änderung der Vergabeverordnung zur Folge hat. Die Streichung des Paragraf 3 Abs. 7 Satz 2 VgV wird dazu führen, dass künftig nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben europaweit ausgeschrieben werden müssen. Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber werden aufgrund fehlender Kapazitäten vielfach überfordert sein.

Mit dem Gesetzgebungsverfahren reagiert die Bundesregierung auf das seit Jahren laufende Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen der Auftragswertermittlung bei der Vergabe von Planungsleistungen. Anders als beim Verfahren der Kommission wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI wollte die Bundesregierung hier keine Entscheidung des EuGH erzwingen.

Der VBI und weitere Interessenvertreter der Ingenieurinnen, Ingenieure, Architektinnen und Architekten hatten im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens in zahlreichen Gesprächen mit der Politik und den Vertretern der Ministerien auf die Notwendigkeit der besonderen Auftragswertermittlung bei der Vergabe von Planungsleistungen hingewiesen. Da das Gesetz zustimmungspflichtig durch den Bundesrat ist, wurden auch die Bundesländer eingebunden. In dieser Woche haben sich auch zahlreiche VBI-Landesverbände direkt an ihre zuständigen Landesregierungen gewandt. Durch den breiten Protest von VBI, Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer konnte eine Initiative insbesondere der Länder Bayern und Sachsen angestoßen werden, das Gesetz noch im Bundesrat zu verändern. Die Initiative wurde bei der Abstimmung von fünf Bundesländern unterstützt.

VBI-Präsident Jörg Thiele dankte den Mitgliedern, die die Initiative unterstützt haben: “Mit der Entscheidung werden künftig fast alle Planungsleistungen europaweit auszuschreiben sein. Ich danke allen, die mit uns in den vergangenen Monaten gemeinsam so intensiv gegen diese Streichung gekämpft haben, allen voran den VBI-Landesvorsitzenden. Wir wissen, dass diese Änderung insbesondere für die kleinen Ingenieurbüros eine weitere Herausforderung sein wird.”

Gegenantrag des Landes Bayern herunterladen

Filed Under: News Tagged With: Ausschreibung, Bundesrat, EU, Vergabeverordnung, VgV

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